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BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel

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<strong>BGHW</strong>-<strong>Kompakt</strong> 2<br />

Gefahrstoffe im Handel


Gefahrstoffe im Handel


Inhalt<br />

Wie erkennt man Gefahrstoffe? ....................................................................................................................................... 5<br />

Kennzeichnung .................................................................................................................................................................. 6<br />

Neue Kennzeichnung nach GHS .................................................................................................................................. 7<br />

Sicherheitsdatenblatt .................................................................................................................................................. 10<br />

Wege in den Körper - Wirkungen von Gefahrstoffen ............................................................................................. 10<br />

Betriebliche Maßnahmen ................................................................................................................................................ 11<br />

Erfassen vorhandener Gefahrstoffe ........................................................................................................................ 11<br />

Gefährdungsbeurteilung ............................................................................................................................................ 11<br />

Ein wichtiger Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung ........................................................................................ 12<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ........................................................................................ 13<br />

Gefahrstoffe - nötig o<strong>der</strong> vermeidbar .................................................................................................................... 13<br />

Technische Schutzmaßnahmen ............................................................................................................................... 14<br />

Grenzwerte ...................................................................................................................................................................... 15<br />

Persönliche Schutzmaßnahmen und allgemeine Hygienemaßnahmen ................................................... 16<br />

Betriebsanweisung ....................................................................................................................................................... 17<br />

Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten ............................................................................................................................. 18<br />

Und außerdem: ..................................................................................................................................................................... 19<br />

Verpackung ...................................................................................................................................................................... 19<br />

Umfüllen ........................................................................................................................................................................... 19<br />

Aufbewahren und Lagern ........................................................................................................................................... 20<br />

Wechselwirkungen von Gefahrstoffen .................................................................................................................. 20<br />

Entsorgen von Gefahrstoffen .................................................................................................................................... 20<br />

Erste Hilfe ......................................................................................................................................................................... 21<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge ................................................................................................................................... 22<br />

Einsatz von Fremdfirmen ............................................................................................................................................ 23<br />

Beschäftigungsbeschränkungen .............................................................................................................................. 23<br />

Schriften und Medien ........................................................................................................................................................ 24<br />

Anhang ................................................................................................................................................................................ 24<br />

Adressen Giftnotrufzentrale ........................................................................................................................................... 29<br />

Betriebsanweisung ............................................................................................................................................................ 31


Wie erkennt man Gefahrstoffe?<br />

In fast allen Handelsbetrieben wer den Flüssigkeiten,<br />

Pasten, Pulver und ähn liche Materialien<br />

verbraucht und/ o<strong>der</strong> gehandelt.<br />

Die meisten dieser Pro duk te sind harmlos,<br />

z.B. Milch, Wein, Zahn pasta, Senf, Zucker<br />

Beispiele für Gefahrstoffe und ihre Kennzeichnung:<br />

Gefahrensymbol<br />

Kein Ge fah rensymbol <br />

Gefahrenbezeichnung<br />

Hochentzündlich<br />

Leichtentzündlich<br />

Entzündlich<br />

Sehr Giftig/Giftig<br />

Ätzend<br />

Reizend<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

und Katzen streu. An<strong>der</strong>e Produkte wie z.B.<br />

Brenn spi ritus o<strong>der</strong> Rohrreiniger haben Eigenschaften,<br />

die sie für den Menschen<br />

ge fähr lich machen. So kann <strong>der</strong> offene<br />

Um gang mit Brennspiritus zu nicht unerheb<br />

lichen Brand- und Explosionsgefahren<br />

Art <strong>der</strong> Gefährdung Beispiele<br />

Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />

unter 0° C und einen Siedepunkt von<br />

höchstens 35° C.<br />

Ist als Gas bei gewöhnlichen Tem pe ratu<br />

ren und normalem Druck bei Luftkontakt<br />

sehr leicht entzündlich.<br />

Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />

von mindestens 0° C und weniger als<br />

21° C.<br />

Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />

von mindestens 21° C und höchstens<br />

55° C.<br />

Kann in sehr geringer Men ge/ge rin ger<br />

Menge beim Einatmen, Ver schlucken<br />

o<strong>der</strong> Aufnahme über die Haut zum<br />

Tode führen o<strong>der</strong> akute o<strong>der</strong> chronische<br />

Gesundheitsschäden verursachen.<br />

Kann lebendes Gewebe bei Be rüh rung<br />

zerstören, insbeson<strong>der</strong>e die Augen<br />

Kann bei kurzzeitigem, länger andauerndem<br />

o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holtem Kontakt<br />

mit Haut o<strong>der</strong> Schleimhaut eine Entzündung<br />

hervorrufen.<br />

Kann beim Einatmen, Verschlucken<br />

o<strong>der</strong> Aufnahme über die Haut zum<br />

Tode füh ren o<strong>der</strong> akute o<strong>der</strong> chronische<br />

Gesundheitsschäden verursachen.<br />

Otto-Kraftstoff, Flüssiggas-Treibmittel<br />

in Spraydosen,<br />

z.B. Propan und<br />

Butan<br />

Spiritus, Nitroverdünner,<br />

Klebstoffe<br />

Terpentin-Ersatz, Kunstharzverdünner<br />

Cyanidhaltige Gold reinigungs<br />

mit tel, Treibstoff<br />

für Modell-Flug zeu ge,<br />

Otto-Kraftstoff<br />

Rohrreiniger, Batteriesäure<br />

Kaffeemaschinen-<br />

Reiniger, Grillreiniger,<br />

Zementprodukte<br />

Verdünner, Kaltreiniger,<br />

Scheibenreiniger für<br />

Kraftfahrzeuge<br />

5


Gefahrstoffe im Handel<br />

füh ren und <strong>der</strong> Einsatz eines Rohrreinigers<br />

zu Ver ätzungen z.B. <strong>der</strong> Hände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Augen<br />

führen. Solche Produkte wer den daher<br />

als Gefahrstoffe be zeich net (Be griffsbestimmungen<br />

siehe Anhang).<br />

Gefahrstoffe sind insbeson<strong>der</strong>e an ihrer<br />

Kennzeichnung zu er ken nen. Auf <strong>der</strong> Verpackung<br />

ist dann deutlich sichtbar mindestens<br />

eines <strong>der</strong> in <strong>der</strong> vorausstehenden Tabelle<br />

gezeigten Ge fah rensymbole und/o<strong>der</strong><br />

die Aufschrift „Entzündlich“ vorhanden.<br />

Kennzeichnung<br />

Alle Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />

mit einer Kennzeichnung versehen sein<br />

(Bild 1 und 2), die neben den beschriebenen<br />

Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen<br />

weitere wichtige Angaben zum<br />

sicheren Umgang enthält.<br />

6<br />

Dies gilt übrigens auch, wenn Gefahr stof fe,<br />

z.B. zur innerbetrieblichen Nutzung, in kleinere<br />

Behälter abgefüllt wer den. Dann sind<br />

zumindest die Ge fahr stoff bezeichnung,<br />

die wesentlichen In for mationen zur Einstufung,<br />

die möglichen Gefahren und die<br />

zu treffenden Si cherheitsmaßnahmen auf<br />

die Ge fäße auf zubringen, also neben dem<br />

Namen noch das Gefahrensymbol, die<br />

Ge fah ren hinweise (R-Sätze) und Si cher -<br />

heitsratschläge (S-Sätze).<br />

Diese R- und S-Sätze sind bei Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen in jedem Fall zu beachten.<br />

Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und<br />

Zubereitungen muss in deutscher Sprache<br />

abgefasst sein. Sie muss deutlich erkennbar<br />

und haltbar auf <strong>der</strong> Verpackung angebracht<br />

sein. Sie darf keine die Gefahren verharmlosenden<br />

Angaben wie „Nicht giftig“,<br />

Erfor<strong>der</strong>liche Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung eines<br />

(z.B. ätzenden) Gefahrstoffes<br />

Bild 1 Kennzeichnung eines Gefahrstoffes<br />

Bezeichnung (Handelsname)<br />

Chemische Bezeichnung <strong>der</strong> enthaltenen<br />

gefährlichen Stoffe<br />

Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren<br />

Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung<br />

Sicherheitsratschläge<br />

Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers,<br />

Einführers o<strong>der</strong> Vertreibers


„Nicht gesundheitsschädlich“, „Nicht kennzeichnungspflichtig“<br />

aufweisen.<br />

Aus Platzgründen enthält die Kennzeichnung<br />

auf <strong>der</strong> Verpackung nur die allerwichtigsten<br />

Hinweise. Deshalb muss<br />

sich <strong>der</strong> Betrieb für jeden Ge fahr stoff ein<br />

aktuelles Sicherheits da ten blatt besorgen,<br />

um die vollständigen Angaben zum sicheren<br />

Umgang mit dem Produkt zu erhalten.<br />

Zusätzlich gilt:<br />

Bei sehr giftigen (T+), giftigen (T) o<strong>der</strong> ätzenden<br />

(C) Produkten, die im <strong>Einzelhandel</strong><br />

angeboten werden o<strong>der</strong> für je<strong>der</strong>mann<br />

zugänglich sind, muss auf <strong>der</strong> Verpackung<br />

eine allgemein verständliche Gebrauchsanweisung<br />

angebracht sein. Ist dies aus technischen<br />

Gründen nicht möglich, so muss<br />

die Gebrauchsanweisung <strong>der</strong> Verpackung<br />

beigefügt sein.<br />

Ätzend<br />

Rohrreiniger<br />

Enthält: 54 % Natriumhydroxid<br />

Sicherheitsratschläge:<br />

Darf nicht in die Hände von Kin<strong>der</strong>n gelangen.<br />

Bei Berührung mit den Augen gründlich<br />

mit Wasser spülen und Arzt aufsuchen.<br />

Bei <strong>der</strong> Arbeit geeignete Schutzhandschuhe<br />

und Schutzbrille/Gesichtsschutz<br />

tragen.<br />

Hersteller:<br />

Bild 2 Kennzeichnungsbeispiel<br />

Gefahrenhinweis:<br />

Verursacht schwere<br />

Verätzungen<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Neue Kennzeichnung nach GHS<br />

GHS steht als Abkürzung für Globally Harmonised<br />

System of Classification and Labelling<br />

of Chemicals. Hierdurch sollen<br />

Gefahr stoffe künftig weltweit gleich eingestuft<br />

und gekennzeichnet werden. Dies gilt<br />

auch für so alltägliche Produkte wie Reinigungsmittel<br />

o<strong>der</strong> Lösungsmittel aus dem<br />

Hand werk er bedarf. Bislang gab es große<br />

Unterschiede. So konnte ein Produkt in <strong>der</strong><br />

EU als „gesundheitsschädlich“, in an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n als „giftig“ gekennzeichnet o<strong>der</strong><br />

auch gar nicht kennzeichungspflichtig sein.<br />

Auch die Unter schiede zwischen <strong>der</strong> Einstufung<br />

nach Gefahrgutrecht und Gefahr stoffrecht<br />

werden mit <strong>der</strong> Einführung von GHS<br />

beseitigt.<br />

Zum Umfang <strong>der</strong> neuen Kennzeichnung<br />

gehören:<br />

• Stoffname, Identifikationsnumer o<strong>der</strong><br />

Name des Gemisches<br />

• Firmenanschrift<br />

• Nennmenge des Stoffes o<strong>der</strong> Gemisches<br />

• Gefahrenpiktogramme<br />

• Signalwörter (wie „Gefahr“ o<strong>der</strong> „Achtung“)<br />

• Gefahrenhinweise H-Sätze<br />

(entsprechen den bisherigen R-Sätzen)<br />

• Sicherheitshinweise P-Sätze<br />

(entsprechen den bisherigen S-Sätzen)<br />

• Eventuell ergänzende Hinweise<br />

• Produktidentifikation (zum Beispiel Indexnummer<br />

o<strong>der</strong> CAS-Nummer)<br />

• Globally Harmonised System of Classification<br />

and Labelling of Chemicals<br />

Konkrete Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

sind:<br />

• Neue Gefahrenpiktogramme lösen die<br />

orangefarbenen Gefahrensymbole ab<br />

(siehe Gegenüberstellung Seite 8).<br />

7


Gefahrstoffe im Handel<br />

• Das Andreaskreuz als Gefahrensymbol<br />

für reizende beziehungsweise gesundheitsgefährliche<br />

Gefahr stoffe entfällt<br />

(siehe Gegenüberstellung rechts).<br />

• Die Kennbuchstaben (zum Beispiel F, F+,<br />

Xi, Xn etc.) entfallen.<br />

• Die Gefahrenbezeichnungen (zum Beispiel<br />

giftig, gesundheitsschädlich), die<br />

den Gefahrensymbolen zugeordnet waren,<br />

entfallen.<br />

• 28 Gefahrenklassen treten an die Stelle<br />

<strong>der</strong> bislang bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmale.<br />

Dadurch können zum<br />

Beispielhafte Gegenüberstellung <strong>der</strong> Piktogramme<br />

8<br />

Beispiel physikalisch-chemische Eigenschaften<br />

genauer beschrieben werden.<br />

• Es werden zwei neue Signalwörter, „Gefahr“<br />

und „Achtung“, eingeführt. Sie<br />

kennzeichnen unterschied lich hohe Gefährdungspotenziale<br />

von Gefahrstoffen,<br />

die das gleiche Gefahrensymbol tragen.<br />

• Es gibt neue Gefahrenklassen zum Beispiel<br />

„Gase unter Druck“ o<strong>der</strong> „Akute Toxizität“.<br />

• R- und S-Sätze werden ersetzt durch H-<br />

und P-Sätze (hazard and precautionary<br />

statements).<br />

Bisherige Gefahrensymbole Neue Gefahrensymbole<br />

Gefahrenbezeichnung<br />

Hochentzündlich<br />

Leichtentzündlich<br />

Bislang keine<br />

Entsprechung<br />

Sehr giftig<br />

Giftig<br />

Symbol mit<br />

Kennbuchstabe<br />

Piktogramm nach GHS<br />

Flamme<br />

Gasflasche<br />

Totenkopf mit<br />

gekreuzten Knochen<br />

Ätzend Ätzwirkung<br />

Reizend o<strong>der</strong><br />

Gesundheitsschädlich<br />

Bislang keine<br />

Entsprechung<br />

Bislang keine<br />

Entsprechung<br />

o<strong>der</strong><br />

Ausrufezeichen<br />

Gesundheitsgefahr


• Einige Einstufungskriterien än<strong>der</strong>n sich.<br />

Beispiel: Der Flammpunkt als Entscheidungs<br />

kriterium zwischen leicht entzündbaren<br />

und entzündbaren Flüssigkeiten<br />

wird von 21°C auf 23°C angehoben. Daher<br />

werden mehr Flüssigkeiten als bis her<br />

als „leicht enzzündbar“ einzustufen sein.<br />

In den Betrieben ergeben sich durch die<br />

Einführung <strong>der</strong> GHS-Kennzeichnung folgende<br />

Pflichten:<br />

• Gefährdungsbeurteilung aktualisieren<br />

• Sicherheitsdatenblätter überprüfen gege<br />

benenfalls aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />

anfor<strong>der</strong>n<br />

• Kennzeichnung von Gefahrstoffen für<br />

den innerbetrieblichen Einsatz anpassen<br />

• Betriebsanweisungen überarbeiten<br />

• Unterweisungsinhalte anpassen<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Übergangsfristen:<br />

Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe<br />

(wie Aceton), ab 1. Juni 2015 auch Gemische<br />

(bisher Zubereitungen), wie Farben,<br />

Reinigungs mittel, nach GHS eingestuft und<br />

gekennzeichnet werden.<br />

Hinweis: Seit dem 20. Januar 2009 können<br />

Chemikalien nach <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />

ge kenn zeichnet werden. Das heißt zunehmend<br />

werden die vertrauten orangefarbenen<br />

Symbole und die R- und S-Sätze durch<br />

die neuen Kenn zeich nungs elemente ersetzt.<br />

Außerdem: Gefahrstoffe, die bereits vor den<br />

oben genannten Stichtagen in den Verkehr<br />

gebracht und nach dem alten Sys tem eingestuft<br />

und gekennzeichnet sind, dürfen<br />

noch zwei Jahre ohne Umetikettierung verkauft<br />

werden. Diese Ab verkaufsfrist endet<br />

am 1. Dezember 2012 für Stoffe und am 1.<br />

Juni 2017 für Gemische.<br />

Beispieletikett: Entzündbare Flüssigkeiten (inkl. Erläuterung <strong>der</strong> Kennzeichnungselemente)<br />

Piktogramme<br />

Nennmenge,<br />

wenn Stoff<br />

o<strong>der</strong> Gemisch<br />

<strong>der</strong> breiten<br />

Öffentlichkeit<br />

zugänglich<br />

gemacht wird<br />

Name, Anschrift,Telefonnummer<br />

des Lieferanten<br />

200 L Gefahr<br />

Firma Mustermann<br />

Signalwort<br />

Name und<br />

Produktidentifikatoren<br />

Methanol (Lösungsmittel)<br />

(Index-Nr.: 603-001-00-X)<br />

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.<br />

Giftig bei Verschlucken.<br />

Giftig bei Hautkontakt.<br />

Giftig bei Einatmen.<br />

Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr.<br />

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen<br />

Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen.<br />

An einem gut belüfteten Ort lagern.<br />

Behälter dicht verschlossen halten.<br />

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.<br />

Bei Berührung mit <strong>der</strong> Haut:<br />

Mit reichlich Wasser und Seife waschen.<br />

Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum<br />

o<strong>der</strong> Arzt rufen.<br />

Unter Verschluss lagern.<br />

11111 Musterhausen Tel: +49(0)0123-1234<br />

H-Sätze<br />

Anzahl<br />

durch<br />

GHS-VO<br />

vorgegeben<br />

P-Sätze<br />

maximal 6<br />

9


Gefahrstoffe im Handel<br />

Sicherheitsdatenblatt<br />

Das Sicherheitsdatenblatt enthält die vollständigen<br />

Sicherheitsinformationen über<br />

den Gefahrstoff, die oft deutlich über die<br />

Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung hinausgehen.<br />

Der Hersteller/Inverkehr bringer eines Gefahrstoffes<br />

ist nach Ge fahr stoffverordnung<br />

verpflichtet, ge werbs mäßigen Anwen<strong>der</strong>n<br />

ein aktuelles, in deutscher Sprache abgefasstes<br />

und mit Datum versehenes Sicherheitsdatenblatt<br />

kostenlos und spätestens<br />

mit <strong>der</strong> ersten Lieferung zu übermitteln<br />

Wege in den Körper - Wirkungen<br />

von Gefahrstoffen<br />

Gefährliche Stoffe können ihre gesundheitsschädigende<br />

Wirkung nur entfalten,<br />

wenn sie in den menschlichen Körper gelangen.<br />

Dies kann durch das Einatmen von<br />

Gasen, Dämpfen o<strong>der</strong> Stäuben (inhalativ),<br />

durch das Verschlucken von Flüssigkeiten<br />

o<strong>der</strong> Feststoffen (oral) o<strong>der</strong> durch die Auf-<br />

10<br />

Gefahrstoff-Kennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

Kennzeichnung<br />

Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen<br />

Erste Hilfe<br />

Augenspüleinrichtung<br />

Leicht<br />

entzündlich<br />

Xi Reizend<br />

Ätzend<br />

Gesundheitsschädlich<br />

T<br />

Giftig<br />

F<br />

C<br />

X n<br />

Verbotszeichen<br />

Rauchen verboten<br />

Feuer, offenes Licht und<br />

Rauchen verboten<br />

Mit Wasser<br />

löschen verboten<br />

Essen und Trinken<br />

verboten<br />

Bestell-Nr.: P12<br />

Bild 3 Plakat P12 – Gefahrstoffkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />

nahme von Flüssigkeiten o<strong>der</strong> Stäuben<br />

durch die Haut (resorptiv) geschehen.<br />

Im Bereich des Handels ist die Haut ein<br />

wesentli cher Ein trittspfad für Gefahrstoffe<br />

in den men schlichen Körper. Der Kon takt<br />

mit den Gefahrstoffen kann hier bei zu Reizungen,<br />

Sensibilisierungen (Reak tion des<br />

Körpers auf allergieauslösende Subs tanzen,<br />

hervorgerufen durch wie<strong>der</strong>holten Kontakt,<br />

Vorstufe zur Allergie) o<strong>der</strong> zur Zerstörung<br />

des Hautgewebes führen. Gelangen z.B. ätzende<br />

Ge fahr stof fe ins Auge, so kann es zu<br />

schwersten Augenschäden wie Horn haut -<br />

trü bung bis hin zum Er blinden kommen.<br />

Auch über verschmutzte Arbeitskleidung<br />

besteht die Gefahr eines Kontaktes mit Gefahrstoffen,<br />

wenn z.B. lösemittelhaltige Gefahrstoffe<br />

die Kleidung ver un rei nigt haben.<br />

Daher sollte durch Che mika lien verschmutzte<br />

Kleidung sofort ge wechselt werden.


Beson<strong>der</strong>e Gesundheitsgefährdungen<br />

können auftreten, wenn entsprechende<br />

Men gen an Gefahrstoffen in den Ma gen-<br />

Darm-Trakt gelangen, wenn z.B. das Ess-,<br />

Trink- und Rauchverbot in Arbeitsbereichen,<br />

in denen mit Gefahrstoffen um gegangen<br />

wird, nicht beachtet wird o<strong>der</strong> vor Arbeitspausen,<br />

vor dem Essen und Trinken die Hände<br />

nicht sorgfältig ge reinigt werden. Auch<br />

das unsachgemäße Aufbewahren von Gefahrstoffen<br />

in Lebensmittelbehältern führt<br />

immer wie<strong>der</strong> zu Verwechselungen und so<br />

zu Unfällen mit Gefahrstoffen.<br />

Alle Schutzmaßnahmen laufen daher auf<br />

die Vermeidung <strong>der</strong>artiger Kontakte von<br />

Gefahrstoffen mit dem menschlichen Körper<br />

hinaus.<br />

Betriebliche Maßnahmen<br />

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind vom<br />

Unternehmer betriebliche Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Dabei sind die Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />

und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) zu beachten. Zu den betrieblichen<br />

Maßnahmen zählen unter an<strong>der</strong>em<br />

die Ermittlung von Informationen über die<br />

im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe, die<br />

Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten,<br />

allgemeine und zusätzliche Maßnahmen,<br />

die Vorsorge für Betriebsstörungen, Unfälle<br />

und Notfälle und die Unterrichtung<br />

und Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten. Für<br />

<strong>Einzelhandel</strong>suntenehmen sowie für Großhandelsunternehmen<br />

und Lagereibetriebe,<br />

die nicht mit Chemikalien handeln, kann<br />

die Zusammenstellung „Arbeitsschutzprogramm<br />

Gefahrstoffe“ auf Seite 28 als Anleitung<br />

für den Umgang mit Gefahrstoffen<br />

dienen.<br />

Erfassen vorhandener Gefahrstoffe<br />

Zunächst einmal muss festgestellt werden,<br />

wie viele und welche Gefahrstoffe im<br />

Betrieb vorhanden sind. Diese oft recht<br />

mühsame Erfassung kann durch die Ver-<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

wendung eines geeigneten Formulars erleichtert<br />

werden.<br />

Im Anhang ist ein solches Formular zur Erfassung<br />

von Gefahrstoffen im Betrieb abgedruckt,<br />

das zur praktischen An wendung<br />

beliebig kopiert werden kann. Nach <strong>der</strong><br />

Produktbezeichnung wird die vollständige<br />

Anschrift des Herstellers o<strong>der</strong> Lieferanten<br />

eingetragen, was die spätere Anfor<strong>der</strong>ung<br />

von Informationen, wie z.B. Sicherheitsdatenblättern<br />

er leichtert. Durch die Gefahrenbezeichnung<br />

und die R-Sätze/H-Sätze<br />

wird die Art <strong>der</strong> Gefährdung festgehalten.<br />

Die Eintragungen zu Einsatzmenge, Lagermenge<br />

und Jahresverbrauch erlauben Rückschlüsse<br />

auf das Maß <strong>der</strong> Gefährdung. Die<br />

Notizen über den Verwendungszweck und<br />

die Verarbeitungsart erleichtern später die<br />

Entscheidung, ob <strong>der</strong> Gefahrstoff durch ein<br />

ungefährliches o<strong>der</strong> weniger gefährliches<br />

Produkt er setzt werden kann, o<strong>der</strong> welche<br />

Schutzmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> neuen Gefahrstoffverordnung<br />

2010 müssen ebenfalls enthalten<br />

sein: Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt,<br />

die Einstufung/gefährliche Eigenschaften<br />

und <strong>der</strong> Arbeitsbereich.<br />

Sind alle Gefahrstoffe im Betrieb er fasst,<br />

ist zu prüfen, ob die einzelnen Ge fahr stoffe<br />

tatsächlich benötigt werden. Gefährliche<br />

Stoffe und Zubereitungen sind möglichst<br />

durch ungefährliche o<strong>der</strong> weniger gefährliche<br />

zu ersetzen. Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe<br />

werden sachgerecht entsorgt.<br />

Ein Verzicht auf gefährliche Stoffe er spart<br />

die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen<br />

und reduziert damit den Arbeitsaufwand.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Anhand <strong>der</strong> Erfassungsliste und den Gefahrstoffinformationen,<br />

u.a. aus dem<br />

Sicherheitsdatenblatt, hat <strong>der</strong> Un ter -<br />

11


Gefahrstoffe im Handel<br />

neh mer, bevor Tätigkeiten mit Ge fahrstoffen<br />

durchgeführt werden, eine Ge -<br />

fähr dungsbeurteilung durchzufüh ren, um<br />

Gesundheits- und Unfallgefährdungen mit<br />

Gefahrstoffen zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung<br />

ist zu do ku mentieren.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von<br />

fachkundigen Personen durchgeführt werden.<br />

Verfügt <strong>der</strong> Unternehmer nicht selbst<br />

über die entsprechenden Kenntnisse, so hat<br />

er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig<br />

können insbeson<strong>der</strong>e die Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsarzt sein.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

ist zu ermitteln und zu bewerten, welchen<br />

Gefährdungen die Be schäf tigten bei ihrer<br />

Tätigkeit mit Ge fahrstoffen ausgesetzt sind<br />

und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />

sind. Hierzu sind unter Umständen beson<strong>der</strong>e<br />

Kennt nisse über die gefährlichen<br />

Stoff eigenschaften <strong>der</strong> eingesetzten Ge fahrstoffe<br />

notwendig, um Gefährdungen erkennen<br />

und beurteilen zu können.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gefähr dungs beur<br />

teilung sind dann geeignete Schutzmaßnahmen<br />

auszuwählen und um zusetzen.<br />

Bei dieser Bestandsaufnahme sollte beson<strong>der</strong>s<br />

die Frage im Vor<strong>der</strong>grund stehen, ob es<br />

möglich ist, den verwendeten Gefahrstoff<br />

durch einen un gefährlichen o<strong>der</strong> zumindest<br />

weniger gefährlichen zu ersetzen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

sind unterschiedliche Arten von Ge fährdungen,<br />

die Gefahrstoffe mit sich bringen<br />

können, zu berücksichtigen:<br />

• Brand- und Explosionsgefährdungen<br />

• Gefährdungen durch toxische Ei genschaften<br />

• Gefährdungen durch beson<strong>der</strong>e Stoff -<br />

eigenschaften (nicht als Ge fahr stoff gekennzeichneter<br />

Stoffe)<br />

12<br />

Die wichtigste Informationsquelle zur<br />

Ge fährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt<br />

<strong>der</strong> Gefahrstoffe. Zu beachten<br />

sind außerdem:<br />

• die Arbeitsbedingungen, z.B.: Wird <strong>der</strong><br />

Geschirrspülmaschinenreiniger als loses<br />

Pulver eingesetzt o<strong>der</strong> automatisch<br />

aus einem Vorratsbehälter zudosiert?<br />

Wird die Bodenreinigung von Hand o<strong>der</strong><br />

mit einer Reinigungsmaschine durchgeführt?<br />

• die verwendete Stoffmenge,<br />

• die Höhe und Dauer <strong>der</strong> Einwirkung <strong>der</strong><br />

Gefahrstoffe,<br />

• die Art und Weise, wie die Beschäftigten<br />

mit dem Gefahrstoff in Be rührung kommen<br />

können, d.h. wird <strong>der</strong> Ge fahr stoff<br />

über die Haut (<strong>der</strong>mal) o<strong>der</strong> durch Einatmen<br />

(inhalativ) aufgenommen<br />

Ein wichtiger Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung:<br />

Es ist möglich eine Gefährdungsbeurteilung,<br />

die <strong>der</strong> Hersteller / Inverkehrbringer<br />

des Gefahrstoffes mitliefert, zu übernehmen.<br />

Voraussetzung: Die betrieblichen Tätigkeiten<br />

werden gemäß den Angaben und<br />

Festlegungen <strong>der</strong> mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung<br />

durchgeführt.<br />

Sinnvoll ist es, eine solche Gefährdungsbeurteilung<br />

o<strong>der</strong> zumindest de taillierte Informationen<br />

zu den verwendeten Stof fen<br />

vom Lieferanten zu verlangen (Musterbrief<br />

hierzu im Anhang).<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig<br />

von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten erstmals<br />

vor Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit zu dokumentieren.<br />

Die Dokumentation muss<br />

folgendes enthalten; die Gefährdungen<br />

am Arbeitsplatz, das Ergebnis <strong>der</strong> Suche<br />

nach Ersatzstoffen, die durchzuführenden<br />

Schutzmaßnahmen, und die Ermittlungsergebnisse,<br />

die belegen, dass <strong>der</strong> Arbeits


platzgrenzwert eingehalten wird o<strong>der</strong> - bei<br />

Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert - die<br />

ergriffenen technischen Schutzmaßnahmen<br />

wirksam sind.<br />

Auf eine detaillierte Dokumentation kann<br />

bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung<br />

verzichtet werden. Falls in an<strong>der</strong>en Fällen<br />

auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet<br />

wird, ist dies nachvollziehbar zu<br />

begründen.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig<br />

zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.<br />

Sie ist umgehend zu aktualisieren,<br />

wenn maßgebliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />

o<strong>der</strong> neue Informationen dies erfor<strong>der</strong>n<br />

o<strong>der</strong> wenn sich eine Aktualisierung auf<br />

Grund <strong>der</strong> Ergebnisse arbeitsmedizinischer<br />

Vorsorgeuntersuchungen als notwendig<br />

erweist.<br />

Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

werden geeignete Maßnahmen ausgewählt,<br />

um das Entstehen von Gesundheits-<br />

und Unfallgefährdungen durch<br />

Gefahrstoffe zu vermeiden o<strong>der</strong> zumindest<br />

zu minimieren. Hierbei sind die Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung zu beachten<br />

(siehe Schaubild).<br />

Gefahrstoffe - nötig o<strong>der</strong> vermeidbar?<br />

Oberste Priorität hat immer ein Ersatz des<br />

Gefahrstoffes durch ein ungefährliches<br />

o<strong>der</strong> weniger gefährliches Produkt.<br />

Werden im Betrieb also Gefahrstoffe eingesetzt,<br />

so ist zu prüfen, ob sie für das Arbeitsverfahren<br />

notwendig sind, o<strong>der</strong> ob<br />

das Arbeitsziel nicht auch ohne sie erreicht<br />

werden kann, ggf. auch durch Än<strong>der</strong>ung des<br />

Arbeitsverfahrens. Die Möglichkeit Gefahrstoffe<br />

zu ersetzen, bietet sich häufiger als<br />

allgemein angenommen, wie einige Beispiele<br />

zeigen:<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

• Lacke und Farben auf Lösemittelbasis<br />

sind entzündlich und oft auch gesundheitsschädlich.<br />

Pinsel, die mit diesen Farben<br />

und Lacken in Be rührung gekommen<br />

sind, müssen mit ebenfalls entzündlichen<br />

und gesundheitsschädlichen Lösemitteln<br />

gereinigt o<strong>der</strong> in solchen aufbewahrt<br />

werden. Dispersionslacke auf<br />

Wasserbasis sind ungefährlich, lassen<br />

sich mit Wasser verdünnen und haben<br />

den zusätzlichen Vorteil, dass die verwendeten<br />

Pinsel mit Wasser ausgewaschen<br />

werden können.<br />

• Die Fettfilter aus den Dunstabzugshauben<br />

von Küchen müssen mindestens alle<br />

zwei Wochen gereinigt werden. Oft werden<br />

sie mit entzündlichen und/o<strong>der</strong> gesundheitsschädlichen<br />

Kalt reinigern entfettet.<br />

Führt man die Reinigung öfter als<br />

vorgeschrieben durch, z.B. wöchentlich,<br />

so genügt es meist, die Filter in die Spül -<br />

maschine zu stellen; die Verwendung des<br />

Kaltreinigers ist dann überflüssig.<br />

• Überflüssig ist häufig auch <strong>der</strong> Einsatz<br />

ätzen<strong>der</strong> Rohrreiniger. Mechanische Reinigungsverfahren<br />

mit Spirale und Saugglocke<br />

sind ungefährlich und schonen<br />

Abflüsse und Rohre.<br />

• Goldreinigungsarbeiten lassen sich sowohl<br />

mit einem Tauchbad, das sehr giftiges<br />

Natriumcyanid enthält, durch führen<br />

als auch mit einer Seifenlösung in einem<br />

Ultraschallbad.<br />

• Für die Fußbodenreinigung lassen sich<br />

z.B. auch Rei nigungsmittel, die keine<br />

Gefahrstoffe sind, mit gleichem Rei -<br />

nigungsergebnis einsetzen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ätzende<br />

Fußbodenreiniger kann zu mindest<br />

durch ein nur als reizend gekennzeichnetes<br />

und somit weniger gefährliches Produkt<br />

ersetzt werden.<br />

Wichtig ist es, die Ersatzstoffprüfung bereits<br />

vor <strong>der</strong> Beschaffung eines Ge fahrstoffes<br />

durchzuführen, und mit den Anwen-<br />

13


Gefahrstoffe im Handel<br />

<strong>der</strong>n die Frage zu klären, ob es nicht auch<br />

ohne den Gefahrstoff geht o<strong>der</strong> ob zumindest<br />

ein weniger ge fährliches Produkt eingesetzt<br />

werden kann.<br />

Technische Schutzmaßnahmen<br />

Ist ein Ersatz <strong>der</strong> Gefahrstoffe nicht möglich,<br />

muss ein Kontakt mit dem menschlichen<br />

Körper auf an<strong>der</strong>e Weise sicher vermieden<br />

werden, z.B. durch Anwendung des<br />

Gefahrstoffes in einer geschlossenen Apparatur.<br />

Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung<br />

ätzen<strong>der</strong> Geschirrspülmittel, die als Pulver<br />

und als Flüssigkeit angeboten werden. Die<br />

ätzenden Pulver müssen von Hand in die<br />

Spülmaschine gefüllt werden, wobei die<br />

Gefahr besteht, dass die Beschäftigten damit<br />

in Berührung kommen. Leicht können<br />

z.B. Partikel des Pulvers ins Auge geraten.<br />

14<br />

§5<br />

ArbSchG<br />

Tätigkeit mit<br />

Gefahrsroff?<br />

Ja<br />

§ 6 GefStoffV<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Geringe<br />

Gefährdung<br />

Ja<br />

§ 7 findet<br />

Anwendung<br />

§ 8 reicht<br />

zusätzlich aus<br />

Stopp<br />

Grafik: BAuA, Dortmund<br />

Ja<br />

Nein<br />

§ 7, 8 und 13ff finden<br />

Anwendung<br />

Nein<br />

Diese Gefährdungen werden ausgeschlossen,<br />

wenn ein flüssiges Spülmittel verwendet<br />

und mit einer automatischen Dosiereinrichtung<br />

<strong>der</strong> Spülmaschine zu geführt<br />

wird. Eine Gefährdung ist dann nur noch<br />

beim Anschluss des Vor ratsbehälters an die<br />

Dosieranlage gegeben.<br />

Ein an<strong>der</strong>es Beispiel sind automatische<br />

Farbenmisch- und -abfüllanlagen, de ren<br />

geschlossene Bauweise das Aus treten von<br />

Lösemitteln und <strong>der</strong>en Dämpfen weitestgehend<br />

verhin<strong>der</strong>t.<br />

Auch an<strong>der</strong>e Hilfsmittel können helfen,<br />

einen Kontakt zwischen Körper und Gefahrstoff<br />

zu vermeiden. So können z.B. flüssige<br />

Gefahrstoffe mittels eines Saughebers<br />

umgefüllt werden, wo durch das trotz Verwendung<br />

eines Trich ters unsichere Umschütten<br />

vermieden wird (Bild 4).<br />

gefährdungsabhängig<br />

zusätzlich<br />

inhalativ o<strong>der</strong> <strong>der</strong>mal:<br />

§ 9<br />

Cancerogen, mutagen,<br />

fruchtbarkeitsgef.:<br />

§ 10<br />

brennbar o<strong>der</strong> explosiv:<br />

§ 11<br />

explos. gefährlich org.<br />

Perxide:<br />

§ 12<br />

ggf. Anhänge l, ll


Bild 4 Saugheber zum Umfüllen gefährlihcer Flüssigkeiten.<br />

(Foto: Bürkle GmbH, Lörrbach)<br />

Entstehen bei <strong>der</strong> Verwendung eines Arbeitsstoffes<br />

gesundheitsgefährliche Gase,<br />

Dämpfe, Nebel o<strong>der</strong> Stäube, so sind diese<br />

vorzugsweise an <strong>der</strong> Entstehungs- o<strong>der</strong><br />

Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abzusaugen.<br />

Eine Absaugung kann z.B. erfor<strong>der</strong>lich<br />

sein bei Farbspritzarbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Holzbearbeitung. Die Absaugeinrichtung<br />

ist immer so anzuordnen, dass die Gefahrstoffe<br />

vom Körper des Beschäftigten<br />

weggesaugt werden und somit nicht in seinen<br />

Atembereich gelangen können (Bild 5).<br />

Ist eine Absaugung nicht möglich o<strong>der</strong> werden<br />

solche Arbeiten nur in geringem Umfang<br />

durchgeführt, so ist mindestens für<br />

eine angemessene natürliche (Fenster) o<strong>der</strong><br />

künstliche Belüftung des Raumes zu sorgen.<br />

Mit Ausnahme von Wasserstoff, <strong>der</strong> in<br />

Batterieräumen und -ladestationen auftreten<br />

kann, sind die im <strong>Einzelhandel</strong> vorkommenden<br />

Gase und Dämpfe schwerer als<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 5 Die Wirksamkeit einer Absaugung hängt wesentlich<br />

von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Luftzu- und -abführung ab.<br />

Luft. Die Abluft einer Be- und Entlüftungsanlage<br />

sollte also stets unten abgeführt, die<br />

Frischluft oben zugeführt werden. Zuweilen<br />

können Arbeiten mit Gefahrstoffen auch im<br />

Freien durchgeführt werden, z.B. das Einsprühen<br />

von Schuhen mit Le<strong>der</strong>spray.<br />

Sind solche technischen Schutzmaßnahmen<br />

im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich, so ist auf eine<br />

ordnungsgemäße Benutzung und Funktionsweise<br />

zu achten. Außerdem sind diese<br />

Einrichtungen in regelmäßigen Abständen,<br />

mindestens alle 3 Jahre auf Funktionstüchtigkeit<br />

und Wirksamkeit zu prüfen.<br />

Grenzwerte<br />

Wenn Gefahrstoffe in <strong>der</strong> Atemluft auftreten,<br />

dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten<br />

werden. Diese Grenzwerte, u.a. <strong>der</strong><br />

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), geben die einzuhaltende<br />

Gefahrstoffkonzentration in <strong>der</strong><br />

Atemluft am Arbeitsplatz wie<strong>der</strong>. Wird im Un-<br />

15


Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 6 Schutzbrillen (Foto: uvex) Bild 7 Schutzhandschuhe (Fotos: Berner International)<br />

ternehmen mit Gefahrstoffen um gegangen,<br />

so hat <strong>der</strong> Unternehmer zu prüfen, ob die<br />

Arbeitsplatzgrenzwerte ein gehalten werden.<br />

Zur Überprüfung <strong>der</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte<br />

sind prinzipiell Messungen durch eine anerkannte<br />

Messstelle durchzuführen. Für eine<br />

Reihe von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen liegen<br />

aber bereits Messergebnisse zu Gefahrstoffkonzentrationen<br />

vor. Bei ver gleichbarer<br />

Vorgehensweise im eigenen Betrieb kann auf<br />

solche Ergebnisse zurückgegriffen werden,<br />

wenn geeignete Be ur tei lungs verfahren vorliegen.<br />

Verpflichtend ist eine Gefahrstoffmessung,<br />

wenn mit krebserregenden, erbgutverän<strong>der</strong>nden<br />

o<strong>der</strong> fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen<br />

umgegangen wird.<br />

Persönliche Schutzmaßnahmen und allgemeine<br />

Hygienemaßnahmen<br />

Ist es durch das Arbeitsverfahren o<strong>der</strong><br />

durch technische Schutzmaßnahmen nicht<br />

ausgeschlossen, dass Gefahrstoffe auf Beschäftigte<br />

einwirken, so muss <strong>der</strong> Unternehmer<br />

persönliche Schutz-ausrüstungen<br />

zur Verfügung stellen, z.B. Schutzbrille und<br />

Schutzhandschuhe beim Umgang mit Batteriesäure<br />

(Bil<strong>der</strong> 6 und 7). Das Sicherheitsdatenblatt<br />

nennt die beim Umgang mit<br />

dem jeweiligen Arbeitsstoff erfor<strong>der</strong>lichen<br />

per sönlichen Schutzausrüstungen.<br />

Die Beschäftigten können durch ihr Verhalten<br />

ganz wesentlich zur Vermin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Gefährdung durch Gefahrstoffe beitragen.<br />

Sie müssen sich an die in <strong>der</strong> Be-<br />

16<br />

triebsanweisung aufgeführten An ordnungen<br />

halten, insbeson<strong>der</strong>e müssen die<br />

zur Verfügung gestellten per sön li chen<br />

Schutzausrüstungen benutzt werden.<br />

Wichtig ist auch verschmutzte Hände<br />

gründlich aber schonend mit geeigneten<br />

Reinigungsmittel wie z.B. Wasser und Seife<br />

zu reinigen. Bei hartnäckigen Verschmutzungen<br />

müssen ggf. spezielle Reinigungsmittel<br />

eingesetzt werden, jedoch sollten<br />

hierzu keine stark scheuernden Produkte<br />

eingesetzt werden. Das Händewaschen sollte<br />

vor Ar beitspausen, insbeson<strong>der</strong>e vor dem<br />

Essen, Trinken und Rauchen und nach Arbeitsende<br />

zur Routine gehören.<br />

Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen<br />

zählen auch <strong>der</strong> Hautschutz und die Hautpflege,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wenn z.B. mit hautentfettenden<br />

Stoffen wie Löse mitteln, Verdünnern<br />

umgegangen wird o<strong>der</strong> häufiger im<br />

feuchten Milieu gearbeitet wird. Nähere Informationen<br />

hierzu können dem Merkblatt<br />

„Hautschutz“ (M 100) entnommen werden.<br />

Werden in Arbeits- und Lagerräumen Gefahrstoffe<br />

verwendet, d.h. ge braucht,<br />

verarbeitet, umgefüllt, ge mischt, aufbewahrt<br />

o<strong>der</strong> gelagert, so dürfen dort Nahrungsmittel,<br />

z.B. Frühstücksbrote und Getränke,<br />

we<strong>der</strong> aufbewahrt noch verzehrt<br />

werden.<br />

Auch das Rauchen ist in diesen Räumen<br />

verboten. Zum einen, weil von vielen Ge-


fahrstoffen Brandgefahren ausgehen, z.B.<br />

von entzündlichen Lacken und Lösemitteln.<br />

Zum an<strong>der</strong>en aber auch, weil sich die<br />

Dämpfe von Arbeitsstoffen in <strong>der</strong> Glut von<br />

Tabakwaren zu giftigen Stoffen umsetzen<br />

können; so kann beispielsweise in <strong>der</strong> Hitze<br />

aus den „nur“ gesundheitsschädlichen<br />

Chlor kohlen wasser stoffdämpfen, die z.B.<br />

aus Abbeizern und Schmierstoff sprays entweichen<br />

können, unter an <strong>der</strong>em das giftige<br />

Phosgen entstehen.<br />

Sauberkeit und Ordnung sind beim Umgang<br />

mit Gefahrstoffen von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung. Oft bleiben angebrochene Behälter<br />

wie Lackdosen o<strong>der</strong> Lösemittelkanister<br />

nach Gebrauch offen o<strong>der</strong> nur unzureichend<br />

verschlossen am Arbeitsplatz stehen.<br />

So können Flüssigkeiten verdunsten und<br />

Stäube durch Zugluft aufgewirbelt werden<br />

und dann in die Atemluft <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

gelangen. Behälter mit Gefahrstoffen müssen<br />

deshalb nach Gebrauch sofort wie<strong>der</strong><br />

dicht verschlossen werden. Werden sie am<br />

gleichen Tag nicht mehr benötigt, sind sie<br />

alsbald aus dem Ar beitsraum in den Lagerraum<br />

zu schaffen.<br />

Kommt es doch einmal zu einem ungewollten<br />

Austritt gefährlicher Stoffe o<strong>der</strong><br />

Zubereitungen, z.B. durch Verschütten o<strong>der</strong><br />

Verspritzen, so sind sie sofort entsprechend<br />

den Angaben in <strong>der</strong> Be triebs anweisung unschädlich<br />

zu machen und zu beseitigen. Mit<br />

Gefahrstoffen verunreinigte Kleidung muss<br />

sofort ausgezogen und in geeigneter Weise<br />

gereinigt o<strong>der</strong> beseitigt werden.<br />

Betriebsanweisung<br />

Der Unternehmer hat für alle Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung<br />

zu er stel len, in <strong>der</strong> arbeitsplatz- und<br />

tätigkeitsbezogene verbindli che schrift -<br />

liche Anordnungen und Verhaltensregeln<br />

zum Schutz vor Unfall- und Ge sundheitsgefahren<br />

sowie zum Schutz <strong>der</strong><br />

Umwelt enthalten sind.<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Insbeson<strong>der</strong>e muss eine Betriebsanweisung<br />

folgende Angaben enthalten:<br />

• Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit,<br />

• Gefahrstoffbezeichnung,<br />

• Gefahren für Mensch und Umwelt,<br />

• Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln (z.B.<br />

auch hygienische Maßnahmen),<br />

• Verhalten im Stör- und Gefahrfall,<br />

• Erste Hilfe Maßnahmen<br />

• Sachgerechte Entsorgung.<br />

Gebrauchsanweisungen o<strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />

<strong>der</strong> Hersteller o<strong>der</strong> Lie feranten<br />

reichen als Betriebsanweisung nicht aus,<br />

können aber als pro dukt be zogene Informationen<br />

zugrunde ge legt werden. Die Betriebsanweisung<br />

ist all gemein verständlich und<br />

in <strong>der</strong> Sprache <strong>der</strong> Beschäftigen abzufassen.<br />

Wichtig ist, dass die Angaben <strong>der</strong> Be triebsan<br />

wei sung konkret sind (siehe Beispiel auf S.<br />

18: „Sachgerechte Ent sorgung“).<br />

Sind mehrere Betriebsanweisungen zu erstellen,<br />

so sollen diese grafisch einheitlich<br />

gestaltet werden.<br />

Eine Musterbetriebsanweisung ist im An -<br />

hang dieses Merkblattes abgedruckt. Weitere<br />

Musterbetriebs an wei sun gen (MS-<br />

Word-Format) sind auf <strong>der</strong> <strong>BGHW</strong>-DVD und<br />

eine Sys tembibliothek ist über das Internet<br />

unter www.sw-media.de verfügbar.<br />

Hilfe bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />

leistet die Broschüre „Betriebsan weisun<br />

gen für den Umgang mit Ge fahr stoffen<br />

im Ein zelhandel“ (Be stell-Nr. A 39). In die ser<br />

Bro schüre sind kurzgefasste Hand l ungs an -<br />

leitungen, Musterbetriebsan weisungen sowie<br />

ein Blankoformular (Ko pier vor lage) zur<br />

Erstellung weiterer Be triebs an wei sungen<br />

ent halten. Diese Bro schüre stellt die Be rufs -<br />

genos sen schaft ihren Mit glieds be trie ben<br />

kos ten los zur Verfügung.<br />

17


Gefahrstoffe im Handel<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />

kann sich <strong>der</strong> Unternehmer o<strong>der</strong> sein<br />

Beauftragter insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt<br />

be raten lassen.<br />

Die fertige Betriebsanweisung ist an geeigneter<br />

Stelle in <strong>der</strong> Arbeitsstätte bekannt<br />

zumachen.<br />

18<br />

Ungenau:<br />

Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />

...<br />

.....<br />

.......<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Reste an Verdünner und ausgelaufener<br />

Ver dünner müssen sachgerecht entsorgt<br />

werden.<br />

....<br />

Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

Anhand <strong>der</strong> erstellten Betriebsanweisung<br />

muss <strong>der</strong> Unternehmer dann alle<br />

Be schäftigten, die Tätigkeiten mit Ge fahr -<br />

stoffen durchführen, vor <strong>der</strong> Be schäftigung<br />

und danach mindestens ein mal jährlich arbeitsplatz-<br />

und tätigkeitsbezogen mündlich<br />

unterweisen. Im Rahmen <strong>der</strong> Unterweisung<br />

sind die Be schäftigten ggf. durch einen Betriebs<br />

arzt auch arbeitsmedizinisch-toxikolo<br />

gisch zu beraten, u.a. sind sie dabei auf die<br />

beson<strong>der</strong>en Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />

mit Ge fahrstoffen hinzuweisen und<br />

über mögliche Vorsorgeuntersuchungen zu<br />

in formieren. Eine zu sätzliche Unter wei sung<br />

ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich Än de rungen beim<br />

Umgang mit den Ge fahrstoffen ergeben,<br />

Konkret:<br />

Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />

...<br />

.....<br />

.......<br />

SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />

Reste an Verdünner, verunreinigter Ver dün ner<br />

sowie das zum Aufsaugen ver schüt teten Verdünners<br />

verwendete Kie sel gur sind in einen<br />

leeren Lieferbehälter zu füllen und dieser mit<br />

„Verdünner-Ab fäl le“ zu kennzeichnen. Abfall-<br />

Behälter und leere Verdünner-Gefäße gut<br />

ver schlos sen in <strong>der</strong> Hausinspektion zur sach -<br />

gerechten Entsorgung abgeben.<br />

...<br />

z.B. durch neue Arbeitsverfahren, an<strong>der</strong>e Ge -<br />

fahrstoffe o<strong>der</strong> wenn sich Unfälle ereignet<br />

haben.<br />

Die Unterweisungen sind grundsätzlich von<br />

den jeweiligen betrieblichen Vor ge setzten<br />

durchzuführen. Die Beschäftigten haben an<br />

den Unterweisungen teilzunehmen. Inhalt<br />

<strong>der</strong> Unterweisung sind die durch die jeweils<br />

aktuelle Be triebs anweisung vorgegebenen<br />

Themen. Haben sich Unfälle mit Gefahrstoffen<br />

er eignet, so sind diese und die Schlussfolgerungen<br />

daraus anzusprechen.<br />

Der Unterweisende hat sich davon zu überzeugen,<br />

dass die Unterweisung von den Teilnehmern<br />

ausreichend verstanden worden ist.<br />

Inhalt, Teilnehmer und Datum <strong>der</strong> Unterweisung<br />

sind schriftlich festzuhalten; auf<br />

Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie<br />

auszuhändigen. Die Un ter wie senen haben<br />

Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterweisungen<br />

durch Un ter schrift zu bestätigen (dazu<br />

Nach weis block „Unterweisungen“, Bestell-


Nr. A 238). Eine de taillierte Anleitung zur<br />

Durchführung von Un terweisungen enthält<br />

die Broschüre „Un terweisungen“ (B 36), die<br />

von Mit glieds betrieben kostenlos bei <strong>der</strong> Berufs<br />

genossenschaft be zogen werden kann.<br />

Und außerdem:<br />

Verpackung<br />

Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />

so beschaffen sein, dass vom In halt nichts<br />

unbeabsichtigt nach außen gelangen kann.<br />

Sie können aus den unterschiedlichsten<br />

Materialien bestehen, z.B. Glas, Kunststoff<br />

und Metall und in verschiedensten Formen<br />

ausgeführt sein, z.B. als Flasche, Kanister<br />

o<strong>der</strong> Dose. Nicht jede Art von Verpackung<br />

ist für jeden Gefahrstoff ge eignet.<br />

So wurde schon Batteriesäure (Schwefelsäure)<br />

in Plastikflaschen geliefert, die bereits<br />

den Belastungen des Transports auf<br />

einer Palette nicht gewachsen waren und<br />

teilweise aufplatzten. Salz säure wurde in<br />

Blechkanister gefüllt, zersetzte diese und lief<br />

aus. Lö se mittel und Verdünner greifen viele<br />

Kunst stoffe an; werden sie in Gefäße aus<br />

solch ungeeigneten Materialien ge füllt, so<br />

lösen sie diese nach kurzer Zeit auf.<br />

Wichtig ist auch, dass Gefahrstoffe mög lichst<br />

bruchsicher verpackt sind. Glas gefäße sind<br />

zwar unverzichtbar zur sicheren Verpackung<br />

einiger weniger Gefahrstoffe, doch sollten<br />

bruchsichere Gefäße aus Kunststoff o<strong>der</strong> Metall<br />

generell bevorzugt werden. Müssen solche<br />

nicht bruchsicheren Gefäße transportiert<br />

werden, so müssen hierzu unzerbrechliche<br />

und gegen die Wirkungen des Gefahrstoffs<br />

wi<strong>der</strong>standsfähige Behälter, wie z.B. Blecheimer<br />

o<strong>der</strong> Kunststoffeimer mit Tragegriff, eingesetzt<br />

werden. Im Falle eines Ge fäß bruchs<br />

beim Transport wird so ein Ver schüt ten von<br />

Gefahrstoffen auf den Bo den verhin<strong>der</strong>t.<br />

Umfüllen<br />

Gefährliche Stoffe und Zubereitungen dürfen<br />

nicht in solche Behältnisse abgefüllt<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 8 Lebensmittelgefäße dürfen nicht zur Aufbewahrung<br />

gefährlihcer Arbeitsstoffe verwendet werden.<br />

werden, durch <strong>der</strong>en Form o<strong>der</strong> Bezeichnung<br />

<strong>der</strong> Inhalt mit Le bens mit teln verwechselt<br />

werden kann (Bild 8).<br />

Das Verwenden solcher Be hält nisse ist auch<br />

dann unzulässig, wenn sie dem tatsächlichen<br />

Inhalt entsprechend ge kennzeichnet<br />

werden. Die Missachtung dieses Verbots<br />

hat schon oft zu schweren und tödlichen<br />

Ver ätzungen und Vergiftungen geführt. So<br />

kam es z.B. zu Verätzungen des Mund- und<br />

Rachenraumes eines Be schäf tigten, <strong>der</strong> einen<br />

Schluck aus einer Bierflasche nahm, in<br />

die ein Kollege zuvor Batteriesäure (Schwefelsäure)<br />

gefüllt hatte.<br />

Müssen im Betrieb also Gefahrstoffe abgefüllt<br />

werden, z.B. wenn <strong>der</strong> Inhalt des Liefergefäßes<br />

größer als die gerade benötigte<br />

o<strong>der</strong> von einem Kunden verlangte Menge,<br />

so sind geeignete Gefäße einzusetzen, die<br />

man in Drogerien, Apotheken und Fachgeschäften<br />

für Laborbedarf beziehen kann.<br />

Dort und vom Hersteller o<strong>der</strong> Lieferanten<br />

des Gefahrstoffs erhält man auch Auskunft<br />

darüber, welches Gefäß für den jeweiligen<br />

Ar beits stoff geeignet ist (Bild 9).<br />

Nachdem <strong>der</strong> Gefahrstoff abgefüllt wurde,<br />

ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung<br />

anzubringen mit <strong>der</strong> Gefahrstoffbezeich-<br />

19


Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 9 Geeignete Gefäße zur aufbewahrung von Gefahrenstoffen<br />

aus bruchsicherem Kunststoff<br />

nung, den wesentlichen Informationen zur<br />

Einstufung, den Ge fahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen<br />

(vgl. Kennzeichnung).<br />

Aufbewahren und Lagern<br />

In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur<br />

in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang<br />

<strong>der</strong> Arbeit notwendig sind. Dies bedeutet,<br />

dass im Arbeitsraum keine größere<br />

Menge eines Ge fahr stoffes vorhanden sein<br />

darf, als an dem jeweiligen Arbeitstag benötigt<br />

wird.<br />

Hierzu ein Beispiel: Werden in <strong>der</strong> Lackiererei<br />

einer Möbelschreinerei an einem Arbeitstag<br />

einzig Sessel mit schwarzer Farbe lackiert, so<br />

dürfen an diesem Tag nur die schwarze Farbe<br />

und <strong>der</strong> dazugehörige Verdünner in <strong>der</strong><br />

an diesem Tag benötigten Menge in dem<br />

Lackierraum/-kabine vorhanden sein; alle<br />

an<strong>der</strong>en Gefahrstoffe wie weitere Farben,<br />

Kleber, Lösemittel etc. sind in einem separaten<br />

Raum zu lagern, <strong>der</strong> kein Arbeitsraum ist.<br />

Räume, in denen Gefahrstoffe gelagert werden,<br />

sollen kühl und gut belüftet sein. Ggf.<br />

kann es erfor<strong>der</strong>lich sein, La ger räume mit<br />

Warnschil<strong>der</strong>n zu kennzeichnen, wenn z.B.<br />

brennbare Flüssigkeiten gelagert werden.<br />

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass<br />

unsachgemäße Verwendung nach Möglichkeit<br />

verhin<strong>der</strong>t wird. Es ist zu empfehlen, Gefahrstoffe<br />

in einem verschließbaren Schrank<br />

(Bild 10) o<strong>der</strong> Lagerraum aufzubewahren,<br />

<strong>der</strong> nur von befugten und fachkundigen Per-<br />

20<br />

sonen geöffnet werden kann. Dies ist für alle<br />

giftigen Stoffe zwingend vorgeschrieben!<br />

Wechselwirkungen von Gefahrstoffen<br />

Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im<br />

Betrieb aufgenommen werden, muss<br />

man sich u.a. anhand <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

und <strong>der</strong> Betriebsanweisung mit den<br />

grundlegenden Informationen zu Verwendungszweck<br />

und -menge und den einzuhaltenden<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

vertraut machen. Hierbei ist z.B. auch zu<br />

prüfen, ob Gefahrstoffe zu sam men verwendet<br />

werden dürfen. Zur Bildung neuer<br />

Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften kann<br />

es kommen, wenn mehrere nicht aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmte Gefahrstoffe zusammen<br />

verwendet werden. Durch Presseberichte<br />

bekannt ge worden sind mehrere Fälle<br />

schwerer Vergiftungen durch Chlorgas, das<br />

sich bei <strong>der</strong> gleichzeitigen Verwendung<br />

von hypo chloridhaltigen und sauren Sa nitärreinigern<br />

gebildet hatte. Gefahrstoffe<br />

dürfen deshalb nur einzeln verwendet<br />

werden, es sei denn, die Gebrauchs- o<strong>der</strong><br />

Betriebsanweisung verlangt ausdrücklich<br />

etwas an<strong>der</strong>es.<br />

Entsorgen von Gefahrstoffen<br />

Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />

und Zubereitungen müssen un verzüglich<br />

und gefahrlos beseitigt werden. Wie dies im<br />

Einzelfall zu ge schehen hat, beschreibt das<br />

zugehörige Sicherheitsdatenblatt.<br />

Nur in wenigen Fällen kann man Rückstände<br />

von Gefahrstoffen mit dem normalen<br />

Müll entsorgen. Geringe Reste mancher<br />

ätzen<strong>der</strong> Arbeitsstoffe (wässrige Säuren<br />

und Laugen) können mit viel Wasser in den<br />

Ausguss gespült werden.<br />

Es sind daher für die unterschiedlichen<br />

Stoffe separate Sammelbehälter au ßer halb<br />

<strong>der</strong> Arbeitsräume bereitzustellen. So können<br />

z.B. lösemittelhaltige flüssige Gefahrstoffe<br />

in einem Kanister ge sammelt werden.<br />

Für lösemittelgetränkte feste Abfälle


gibt es spezielle, brandgeschützte Sammelbehälter<br />

(Bild 11). Insbeson<strong>der</strong>e diese Sammelbehälter<br />

sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />

Sind gefährliche Flüssigkeiten verschüttet<br />

worden, so kann man sie mit einem flüssigkeitsbindendem<br />

Granulat (z.B. Katzenstreu)<br />

aufnehmen (Bild 12) und dieses in den entsprechenden<br />

Ab fallsammelbehälter geben.<br />

Über die Entsorgung <strong>der</strong> gesammelten<br />

Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />

und Zubereitungen informieren die Stadt-<br />

und Kreisverwaltungen.<br />

Erste Hilfe<br />

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen<br />

im Betrieb zu einem durch Gefahrstoffe<br />

ausgelösten Unfall, so ist <strong>der</strong> Verletzte ei-<br />

TÜREN SCHLIESSEN!<br />

Optimaler<br />

Brandschutz:<br />

Selbstüberwachung –<br />

Thermomechanik<br />

Fugensusschäumung<br />

im Brandfalle<br />

Feuergeschützte<br />

Lüftungsanschlüsse<br />

Verschleißfreie<br />

Türschließer<br />

Feuerfalz<br />

Höchste<br />

Arbeitssicherheit:<br />

Einstellbare<br />

Schließgeschwindigkeit<br />

Fugensperrung +<br />

Klemmschutz<br />

Eindeutige<br />

DIN-Markierung<br />

Leicht verständliche<br />

Bedienungsanleitung<br />

Einfache<br />

Bedienung:<br />

Hebelgriff –<br />

Fehlbedienung<br />

durch automatische<br />

Zwangsverriegelung<br />

ausgeschlossen<br />

Höhenverstellbare<br />

Wannenböden<br />

Herausnehmbare<br />

20l - Auffangwanne<br />

Bild 10 Selbstschließen<strong>der</strong> und -verriegeln<strong>der</strong> Sicherheitsschrank zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

nem Durchgangsarzt zuzuführen. Dieser<br />

muss über den Gefahrstoff informiert werden,<br />

da Verletzungen durch unterschiedliche<br />

Stoffe sehr ver schiedene Behandlungen<br />

verlangen. Wenn möglich sollte dem Arzt<br />

das Etikett des Behälters, <strong>der</strong> den Gefahrstoff<br />

enthielt, o<strong>der</strong> noch besser das zu gehörige<br />

Sicherheitsdatenblatt o<strong>der</strong> die Betriebsanweisung<br />

gezeigt werden.<br />

Bei einer Vergiftung rufen Sie am bes ten<br />

die Giftnotrufzentrale an, um zu erfahren,<br />

ob beson<strong>der</strong>e Maßnahmen notwendig sind.<br />

Die Adressen <strong>der</strong> Giftnotrufzentrale finden<br />

Sie im Anhang auf den S. 29 - 30. Hier werden<br />

Sie rund um die Uhr beraten, was im<br />

Ernstfall zu tun ist. Am besten notieren Sie<br />

die Telefonnummer <strong>der</strong> nächsten Giftnot-<br />

21


Gefahrstoffe im Handel<br />

Bild 11 Selbstschließen<strong>der</strong> Sammelbehälter für lösemittelgetränkte<br />

Abfäll, nicht brennbar und mit unterlüftetem<br />

Boden<br />

rufzentrale auf dem Aus hang über die berufs<br />

ge nos sen schaft liche Zugehörigkeit mit<br />

Anleitung zur Ersten Hilfe (Bestell-Nr. A 1).<br />

Hinweise auf stoffspezifische Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen gibt das Sicherheitsdatenblatt.<br />

Diese müssen mit <strong>der</strong> Betriebsanweisung<br />

allen mit dem Arbeitsstoff Be schäftigten<br />

und auch den Ersthelfern be kannt gemacht<br />

werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen<br />

benötigten Hilfsmittel, z.B. eine<br />

Au gen spülflasche zum Ausspülen benetzter<br />

Augen, sind am Arbeitsplatz bereitzuhalten<br />

(Bild 14, Bild 15). Unterstützung bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

und Festlegung <strong>der</strong> notwendigen<br />

Maßnahmen können u.a. <strong>der</strong> Betriebsarzt<br />

und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geben.<br />

Die Leitlinie „Anfor<strong>der</strong>ungen an Spülflüssigkeiten“<br />

ist im Internet unter<br />

www.bgchemie.de -> Prävention -> Ar beitsmedizin<br />

-> Erste Hilfe veröffentlicht.<br />

22<br />

Bild 12 Granulat zum Aufsaugen verschütteter Flüssigkeiten<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Für bestimmte Tätigkeiten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

vor, die im Handel jedoch selten<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Ausnahme: Wird z.B. Feuchtarbeit von regelmäßig<br />

mehr als 2 Stunden durchgeführt,<br />

so muss <strong>der</strong> Arbeitgeber den betroffenen<br />

Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

an bie ten (Annahme<br />

des Angebotes durch die Beschäftigten freiwillig),<br />

bei Feuchtarbeit von arbeitstäglich


→ Person aus dem Gefahrenbereich<br />

bringen<br />

→ wenn möglich, Notruf durch<br />

dritte Person veranlassen<br />

Eine ausführliche Anleitung zur Ersten Hilfe<br />

finden Sie in jedem Verbandkasten o<strong>der</strong><br />

können Sie bestellen (Bestell-Nr. BGI 503)<br />

• kleine Stückzahl (kostenfrei):<br />

Telefon 0228 5406-5854, Fax 5406-5899<br />

• große Stückzahl (kostenpflichtig):<br />

Fax 2631 801-2223, Wolters Kluwer<br />

Deutschland, Neuwied<br />

Bestell-Nr. A1 (BN) – 01/2011<br />

→ Bewusstsein prüfen<br />

laut ansprechen, anfassen,<br />

vorsichtig an <strong>der</strong> Schulter<br />

schütteln<br />

vorhanden<br />

Nicht<br />

vorhanden<br />

Um Hilfe<br />

rufen!<br />

→ Atmung prüfen<br />

Atemwege freimachen,<br />

Kopf nackenwärts beugen,<br />

Kinn anheben, sehen/hören/fühlen<br />

→ Situationsgerecht helfen<br />

→ Stabile Seitenlage<br />

z. B. Wunden versorgen,<br />

Brüche ruhig stellen<br />

✆ Notruf<br />

Bewusstsein und Atmung überwachen<br />

normale<br />

Atmung<br />

* Sofern verfügbar – den Anweisungen des „Automatisierten Externen Defibrillators“ (AED) folgen<br />

Dieser Betrieb gehört zur<br />

Regionaldirektion West,<br />

Standort Bonn<br />

→ 30 x Herzdruck-Massage → im Wechsel mit 2 x Beatmung<br />

Hände in Brustmitte,<br />

1 sec lang Luft in Mund<br />

Drucktiefe 5 – 6 cm,<br />

o<strong>der</strong> Nase einblasen<br />

Arbeitstempo 100 – 120/min<br />

Keine normale<br />

Atmung<br />

✆ Notruf,<br />

AED* holen (lassen)!<br />

✆ Notruf: _________________________<br />

Wichtig: → Ruhe bewahren → Unfallstelle sichern → eigene Sicherheit beachten<br />

Notruf so früh wie möglich situationsgerecht absetzen! Bitte entsprechend informieren:<br />

Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!<br />

Rufnummer Rettungsleitstelle Giftnotruf Betriebliche Unfallmeldestelle<br />

Ersthelfer Verbandkasten bei<br />

Durchgangsärzte** Telefon Adresse<br />

Telefon Adresse<br />

HNO-Arzt Telefon Adresse<br />

Augenarzt Telefon Adresse<br />

Unfallkrankenhaus Adresse<br />

** Durchgangsärzte finden Sie im Internet unter www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp<br />

53102 Bonn<br />

Telefon 0228 5406-0<br />

Fax 0228 5406-61500<br />

bonn@bghw.de<br />

www.bghw.de<br />

Bild 13 Aushang über die berufsgenossenschaftliche<br />

Zugehörigkeit<br />

mehr als 4 Stun den sind arbeitsmedizinische<br />

Vor sorgeuntersuchungen verpflichtend.<br />

Vor sorgeuntersuchungen sind auch<br />

Be schäftigten anzubieten, wenn eine Ex position<br />

durch Hartholzstaub besteht. Wird <strong>der</strong><br />

Arbeitsplatzgrenzwert hierbei nicht eingehalten,<br />

sind re gelmäßige Vorsorgeuntersuchungen<br />

verpflichtend.<br />

Hilfestellung bei <strong>der</strong> Klärung <strong>der</strong> Frage, ob arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

durchzuführen sind, kann <strong>der</strong> Betriebsarzt<br />

geben, <strong>der</strong> dann ggf. auch die entsprechenden<br />

Untersuchungen durchführen bzw. bei<br />

<strong>der</strong> Auswahl geeigneter Ärzte unterstützen<br />

kann. Generell darf <strong>der</strong> Arbeitgeber mit <strong>der</strong><br />

Durchführung <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen<br />

nur Ärzte beauftragen, die entwe<strong>der</strong> Fachärzte<br />

für Arbeitsmedizin sind o<strong>der</strong> die Zusatzbezeichnung<br />

„Be triebs me dizin“ führen.<br />

Einsatz von Fremdfirmen<br />

In vielen Unternehmen ist es mittlerweile<br />

an <strong>der</strong> Tagesordnung, dass neben den eigenen<br />

Mitarbeitern auch Mitarbeiter von<br />

Bild 14 Rettungszeichen E 06, Augenspüleinrichtung<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

Fremdfirmen tätig werden, und das z.B.<br />

nicht nur im Rahmen von Re paratur- und<br />

Installationsarbeiten, son <strong>der</strong>n auch regelmäßig,<br />

wie bei spiels weise <strong>der</strong> Einsatz<br />

von Rei nigungs firmen zur täglichen Reinigung<br />

<strong>der</strong> Fußböden in <strong>der</strong> Betriebsstätte.<br />

Wer den bei solchen Tätigkeiten Ge fahr -<br />

stoffe eingesetzt, so ist <strong>der</strong> Ar beit geber<br />

in seiner Funktion als Auftraggeber dafür<br />

verantwortlich, dass nur Firmen mit <strong>der</strong><br />

Durchführung <strong>der</strong> Tätigkeiten be auftragt<br />

werden, die über die er for <strong>der</strong>lichen Fachkenntnisse<br />

und Er fah rungen verfügen.<br />

Er hat außerdem das be auftragte Unternehmen<br />

über be son <strong>der</strong>e innerbetriebliche<br />

Gefahrenquellen und spezielle betriebliche<br />

Ab läufe zu in formieren. Be steht<br />

während des Fremd firmeneinsatzes die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> gegenseitigen Gefährdung,<br />

so kann es ggf. notwendig sein,<br />

einen Ko or di na tor zu be stellen, <strong>der</strong> die<br />

notwen di gen Infor mationen über die<br />

durch zu füh ren den Ar beiten und die entsprech<br />

en den Schutz maßnahmen be sitzt.<br />

Bild 15 Augenspülflasche<br />

Beschäftigungsbeschränkungen<br />

Der Unternehmer darf Jugendliche und<br />

werdende Mütter nur unter bestimmten<br />

Bedingungen mit Gefahrstoffen beschäftigen,<br />

die im Mutterschutzgesetz<br />

und im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben<br />

sind.<br />

23


Gefahrstoffe im Handel<br />

Schriften und Medien<br />

- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen<br />

(Chemikaliengesetz - ChemG)<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 200 „Einstufung und Kennzeichnung<br />

von Stoffen und Zubereitungen<br />

und Erzeugnissen“<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 220 „Sicherheitsdatenblatt“<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 400 „Ermitteln und Beurteilen <strong>der</strong><br />

Gefährdungen durch Gefahrstoffe am<br />

Arbeitsplatz: Anfor<strong>der</strong>ungen“<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 440 „Ermitteln und Beurteilen <strong>der</strong><br />

Gefährdungen durch Gefahrstoffe am<br />

Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen<br />

und Methoden zur Ersatzstoffprüfung“<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“<br />

Anhang<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Gefahrstoffe sind Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen mit mindestens einer gefährlichen Eigenschaft.<br />

Ein Stoff ist ein chemisches Element o<strong>der</strong> eine chemische Verbindung, einschließlich <strong>der</strong><br />

notwendigen Hilfsstoffe und <strong>der</strong> herstellungsbedingten Verunreinigungen.<br />

Eine Zubereitung ist ein Gemenge, ein Gemisch o<strong>der</strong> eine Lösung aus zwei o<strong>der</strong> mehreren<br />

Stoffen.<br />

Erzeugnisse sind Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen, die bei <strong>der</strong> Herstellung eine spezifische Gestalt,<br />

Oberfläche o<strong>der</strong> Form erhalten haben, die <strong>der</strong>en Funktion mehr bestimmen als ihre<br />

chemische Zusammensetzung.<br />

Unter <strong>der</strong> gefährlichen Eigenschaft eines Stoffes o<strong>der</strong> einer Zubereitung versteht man eine<br />

für den Menschen gefährliche Eigenschaft wie z.B.:<br />

giftig, ätzend, reizend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich,<br />

umweltgefährdend.<br />

Diese Eigenschaften von Stoffen o<strong>der</strong> Zubereitungen werden durch physikalische Messungen<br />

und chemische, toxikologische o<strong>der</strong> ökotoxikologische Prüfungen be stimmt. Eine<br />

24<br />

- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />

(TRGS) 555 „Betriebsanweisung und Unterweisung<br />

nach § 20 GefStoffV“<br />

- GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008<br />

(siehe hierzu z.B. www.baua.de -> Themen<br />

von A-Z ->Gefahrstoffe)<br />

Folgende Schriften und Arbeitsmittel sind<br />

für Mitgliedsbetriebe kostenlos über die<br />

<strong>BGHW</strong> (siehe Impressum) zu be ziehen:<br />

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) *<br />

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) *<br />

- Merkblatt „Hautschutz“ (M 100)<br />

- Broschüre „Unterweisungen/Be triebsanweisungen“<br />

(B 36)<br />

- Plakat „Gefahrstoff-Kenn zeich nung am<br />

Arbeitsplatz“ (P 12)<br />

- Betriebsanweisungen für den Um gang<br />

mit Gefahrstoffen (A 39)<br />

- Flyer „GHS - Einstufung und Kennzeichnung<br />

von Gefahrstoffen“ (F 14)<br />

* beide enthalten in <strong>der</strong> Broschüre B1


Gefahrstoffe im Handel<br />

Überschreitung bestimmter, u.a. in Verordnungen festgelegter Werte hat dann die Einstufung<br />

als Gefahrstoff zur Folge. Insgesamt sind im Chemikalienge setz 15 gefährliche Eigenschaften<br />

festgelegt.<br />

Unter <strong>der</strong> Einstufung eines Stoffes, eines Erzeugnisses o<strong>der</strong> einer Zubereitung versteht<br />

man die Zuordnung zu einem Gefährlichkeitsmerkmal auf Grund seiner gefährlichen Eigenschaften.<br />

Inverkehrbringen ist die Abgabe an Dritte, z.B. durch Verkauf o<strong>der</strong> die Bereitstellung für<br />

Dritte, z.B. im Laden.<br />

Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an an<strong>der</strong>e, einschließlich<br />

<strong>der</strong> Bereitstellung zur Beför<strong>der</strong>ung, wenn die Bereitstellung nicht binnen 24<br />

Stunden nach <strong>der</strong> Bereitstellung o<strong>der</strong> am darauf folgenden Werktag erfolgt.<br />

Eine Tätigkeit ist jede Arbeit, bei <strong>der</strong> Stoffe, Zubereitungen o<strong>der</strong> Erzeugnisse u.a. bei <strong>der</strong><br />

Produktion, Handhabung, Lagerung, Beför<strong>der</strong>ung, Entsorgung und Be handlung ver wendet<br />

werden, o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen entstehen o<strong>der</strong> auftreten.<br />

Umgang bedeutet das Herstellen o<strong>der</strong> Verwenden (seit In-Kraft-Treten <strong>der</strong> neuen Gefahrstoffverordnung<br />

zum 01.01.2005 formal durch den Begriff „Tätigkeit“ ersetzt).<br />

Verwenden meint das Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten,<br />

Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und das innerbetriebliche Beför<strong>der</strong>n.<br />

Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei <strong>der</strong> eine Flüssigkeit unter vorgeschriebenen<br />

Versuchsbedingungen soviel brennbare Dämpfe entwickelt, dass bei Kontakt mit<br />

einer wirksamen Zündquelle an <strong>der</strong> Oberfläche <strong>der</strong> Flüssigkeit eine selbstständige Flammenausbreitung<br />

zu beobachten ist.<br />

Schutzstufen<br />

Das Schutzstufenkonzept wurde mit <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung 2010 zurückgezogen und<br />

kann nicht mehr angewendet werden.<br />

Arbeitsplatzgrenzwert<br />

Der AGW ist <strong>der</strong> Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines<br />

Stoffes in <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er<br />

gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute o<strong>der</strong> chronische schädliche Auswirkungen<br />

auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Er entspricht <strong>der</strong> früheren<br />

Grenzwertdefinition <strong>der</strong> maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wertes).<br />

25


Gefahrstoffe im Handel<br />

Musterbrief zum Anfor<strong>der</strong>n notwendiger Produktinformationen zur<br />

Erstellung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

26<br />

Sehr geehrter Hersteller / Vertreiber,<br />

wir haben Ungewissheit über eine mögliche Gefährdung bei <strong>der</strong> Verwendung<br />

Ihres Produktes ......<br />

Wir setzen das Produkt unter folgenden Bedingungen ein:<br />

..........<br />

..........<br />

.......... (möglichst ausführlich beschreiben!)<br />

Bitte teilen Sie uns die Inhaltsstoffe und die davon ausgehenden Gefahren<br />

mit, sowie Ihre Vorschläge für die notwendigen Schutzmaßnahmen bei diesen<br />

Tätigkeiten.<br />

Weiterhin benötigen wir für unsere Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf<br />

den o. g. Verwendungszweck einige Informationen, u.a.<br />

- zur Art <strong>der</strong> Gefährdung (inhalativ, <strong>der</strong>mal),<br />

- zu den erfor<strong>der</strong>lichen technischen, organisatorischen und persönlichen<br />

Schutzmaßnahmen,<br />

- zur Art und Höhe <strong>der</strong> Exposition,<br />

- zu den Arbeitsplatzgrenzwerten o<strong>der</strong> sonstigen Angaben zur Beurteilung<br />

des Gesundheitsrisikos.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Vordruck zur Gefahrstofferfassung<br />

Arbeitsbereiche/Tätigkeit:<br />

Verpackung<br />

(Originalverpackung<br />

abgefüllt,<br />

o.ä.)<br />

Verwendungszweck/Verarbeitungsart<br />

Mengenbereiche (Min-Max) Arbeitsbereiche,<br />

in denen<br />

Beschäftigte<br />

Vorkommen<br />

am Arbeitsplatz<br />

(fest,<br />

flüssig, gasförmig,<br />

o. ä.)<br />

Gefährliche<br />

Inhaltsstoffe<br />

Gefahrensymbol/Gefahrenkennzeichnung<br />

Einstufung/<br />

gefährliche<br />

Eigenschaften<br />

Sicherheitsdatenblatt<br />

Nr.<br />

Produktbezeichnung/<br />

Hersteller<br />

(Anschrift)<br />

dem Gefahrstoffausgesetzt<br />

sein<br />

können<br />

Lagermenge<br />

Jahresverbrauch<br />

Für die<br />

Tätigkeit<br />

R-Sätze/H-Sätze<br />

27


Gefahrstoffe im Handel<br />

Arbeitsschutzprogramm "Gefahrstoffe"<br />

In allen Handelsbetrieben werden mehr o<strong>der</strong> weniger gefährliche Arbeitsstoffe verwendet.<br />

Das folgende Programm zeigt die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit dabei systematisch<br />

zu verbessern. Ausführungen zu einzelnen Punkten finden sich im Text dieses Merkblatts.<br />

1. Erfassen aller Gefahrstoffe.<br />

2. Prüfen, ob die erfassten Gefahrstoffe (noch) benötigt werden.<br />

3. Nicht benötigte Gefahrstoffe sachgerecht und umweltverträglich entsorgen.<br />

4. Beschaffen von Informationen und Daten zu den verbliebenen Gefahrstoffen, u.a. aktuelle<br />

Sicherheitsdatenblätter.<br />

5. Durchführen einer fachkundigen und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung vor<br />

Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen (Dokumentation!), insbeson<strong>der</strong>e prüfen,<br />

ob die benötigten gefährlichen Arbeitsstoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden<br />

können.<br />

6. Durchführen <strong>der</strong> notwendigen technischen, organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen,<br />

die sich aus <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung ergeben. Schutzmaßnahmen<br />

auf Wirksamkeit prüfen.<br />

7. Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses, auf <strong>der</strong> Grundlage von 1.) und 3.), zugänglich<br />

für die betroffenen Beschäftigten. Gefahrstoffverzeichnis regelmäßig aktualisieren.<br />

8. Erstellen von Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden<br />

sollen.<br />

9. Einrichtungen und Materialien zur Ersten Hilfe auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Betriebsanweisung zur<br />

Verfügung stellen.<br />

10. Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten anhand <strong>der</strong> Betriebsanweisungen (Dokumentation!).<br />

11. Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Betriebsanweisung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Benutzung <strong>der</strong> technischen Schutzeinrichtungen und <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung.<br />

12. Veranlassen bzw. Anbieten von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, falls<br />

entsprechende Tätigkeiten durchgeführt werden o<strong>der</strong> Erkrankungen auf Tätigkeiten<br />

mit Gefahrstoffen zurückzuführen sind.<br />

13. Beim Vorhandensein technischer Schutzeinrichtungen: Regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong><br />

Funktion und Wirksamkeit, mindestens alle 3 Jahre, Dokumentation <strong>der</strong> Prüfergebnisse.<br />

14. Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen: Aktualisierung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung und Anpas<br />

sung <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen.<br />

28


Adressen Giftnotrufzentralen:<br />

Informationszentralen für Vergiftungsfälle<br />

in Deutschland<br />

BERLIN<br />

Charité, Campus Virchow Klinikum<br />

Klinik für Nephrologie und internistische<br />

Intensivmedizin<br />

Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin<br />

Tel.: (030) 450 653 555<br />

Fax: (030) 450 553 915<br />

giftinfo@charite.de<br />

www.charite.de/rv/nephro/Vergiftungen/<br />

vergiftungen.html<br />

BERLIN<br />

Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche<br />

Aufgaben<br />

Klinische Toxikologie und Giftnotruf Berlin<br />

Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (030) 19240<br />

Fax: (030) 306-86-721<br />

mail@giftnotruf.de<br />

www.giftnotruf.de<br />

BONN<br />

Informationszentrale gegen Vergiftungen<br />

Zentrum für Kin<strong>der</strong>heilkunde <strong>der</strong> Rheinischen<br />

Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn<br />

Adenauerallee 119, 53113 Bonn<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (0228) 19240<br />

Fax: (02 28) 287-33 14, 33 78<br />

gizbn@mailen.meb.uni-bonn.de<br />

www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale<br />

ERFURT<br />

Gemeinsames Giftinformationszentrum<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt u. Thüringen<br />

c/o Klinikum Erfurt GmbH<br />

Nordhaeuser Straße 74, 99089 Erfurt<br />

Tel.: (0361) 730 730<br />

Fax: (0361) 730-73 17<br />

info@ggiz-erfurt.de<br />

www.ggiz-erfurt.de<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

FREIBURG<br />

Universitätsklinikum Freiburg<br />

Vergiftungs-Informationszentrale<br />

Zentrum für Kin<strong>der</strong>heilkunde und Jugendmedizin<br />

Mathildenstraße 1, 79106 Freiburg<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (0761) 19240<br />

Fax: (0761) 270-44 57<br />

giftinfo@kikli.ukl.uni-freiburg.de<br />

www.giftberatung.de<br />

GÖTTINGEN<br />

Giftinformationszentrum Nord <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen und<br />

Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)<br />

Zentrum Pharmakologie und Toxikologie<br />

Universität Göttingen<br />

Bereich Humanmedizin<br />

Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (0551) 19240<br />

Fax: (0551) 38 31 881<br />

giznord@giz-nord.de<br />

www.giz-nord.de<br />

HOMBURG/SAAR<br />

Universitätskliniken<br />

Klinik für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />

Informations- und Beratungszentrum für<br />

Vergiftungen<br />

66421 Homburg/Saar<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (06841) 19240<br />

Fax: (06841) 1 62 84 38<br />

szab@med.rz.uni-sb.de<br />

www.med-rz.uni-sb.de/med_fak/kin<strong>der</strong>klinik/<br />

Vergiftungszentrale/vergiftungszentrale.html<br />

MAINZ<br />

Beratungsstelle bei Vergiftungen<br />

II. Medizinische Klinik und Poliklinik <strong>der</strong><br />

Universität<br />

Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz<br />

24 Std.-Notruf: Tel. (06131) 19240<br />

Fax: (06131) 232-468<br />

giftinfo@giftinfo.uni-mainz.de<br />

www.giftinfo.uni-mainz.de<br />

29


Gefahrstoffe im Handel<br />

MÜNCHEN<br />

Giftnotruf München<br />

Toxikologische Abteilung <strong>der</strong> II. Medizinischen<br />

Klinik rechts <strong>der</strong> Isar <strong>der</strong> Technischen<br />

Universität München<br />

Ismaninger Straße 22, 81675 München<br />

24 Std-Notruf: Tel. (089) 19240<br />

Fax: (089) 4140-2467<br />

tox@lrz.tum.de<br />

www.toxinfo.org<br />

30<br />

NÜRNBERG<br />

Giftinformationszentrale <strong>der</strong> Medizinischen<br />

Klinik 2 des Klinikums Nürnberg<br />

Nord<br />

Professor-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg<br />

Tel.: (0911) 398-24 51 (Gifttelefon)<br />

Fax: (0911) 398-21 92<br />

muehlberg@klinikum-nuernberg.de<br />

www.giftinformation.de


Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV<br />

Firma:<br />

Abteilung / Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />

Tätigkeit: Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe<br />

gesundheitsschädlich<br />

Gefahrstoffbezeichnung<br />

Gruppe C<br />

Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe<br />

Datum:<br />

Unterschrift:<br />

Gefahren für Mensch und Umwelt<br />

• Die Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C können durch Einatmen, Verschlu-<br />

cken o<strong>der</strong> Aufnahme durch die Haut in den Körper gelangen.<br />

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />

Verhalten im Gefahrfall<br />

Erste Hilfe<br />

Sachgerechte Entsorgung<br />

Gefahrstoffe im Handel<br />

• Sie könne Gesundheitsschäden von beschränkter Wirkung hervorrufen<br />

und sind meist wassergefahrdend.<br />

• Beim Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C nicht<br />

rauchen.<br />

• Die bereitsgestellten säuren- und laugenbeständigen Schutzhandschue<br />

sind zu tragen.<br />

• Dänpfe und Stäube nicht einatmen, für gute Belüftung sorgen.<br />

• Flüssige Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Verschütten mit dem bereitgestellten<br />

Binde-Granulat aufnehmen.<br />

• Feste Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Vorschriften ohne Staubbildung<br />

zusammenfegen.<br />

• Mit Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C verschmutzte Kleidung ausziehen.<br />

• Nach Einatmen: Frische luft zuführen.<br />

• Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen, bereitgestellte<br />

augendusche benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoffetikett/Sicherhitsdatenblatt<br />

mitnehmen).<br />

• Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen.<br />

• Benutzes Binde-Granulat, feste und flüssige Reste und Abfälle<br />

<strong>der</strong> Gruppe C in den bereitgestellten Samelbehälter geben.<br />

Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann


<strong>BGHW</strong> - Prävention<br />

Postfach 12 08<br />

53002 Bonn<br />

Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />

Bestellung per E-Mail: medien@bghw.de<br />

Internet: www.bghw.de<br />

Bestell-Nr. M 2 Ausgabe Februar 2011

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