BGHW-Kompakt 2 - Medienangebot der Sparte Einzelhandel
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<strong>BGHW</strong>-<strong>Kompakt</strong> 2<br />
Gefahrstoffe im Handel
Gefahrstoffe im Handel
Inhalt<br />
Wie erkennt man Gefahrstoffe? ....................................................................................................................................... 5<br />
Kennzeichnung .................................................................................................................................................................. 6<br />
Neue Kennzeichnung nach GHS .................................................................................................................................. 7<br />
Sicherheitsdatenblatt .................................................................................................................................................. 10<br />
Wege in den Körper - Wirkungen von Gefahrstoffen ............................................................................................. 10<br />
Betriebliche Maßnahmen ................................................................................................................................................ 11<br />
Erfassen vorhandener Gefahrstoffe ........................................................................................................................ 11<br />
Gefährdungsbeurteilung ............................................................................................................................................ 11<br />
Ein wichtiger Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung ........................................................................................ 12<br />
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ........................................................................................ 13<br />
Gefahrstoffe - nötig o<strong>der</strong> vermeidbar .................................................................................................................... 13<br />
Technische Schutzmaßnahmen ............................................................................................................................... 14<br />
Grenzwerte ...................................................................................................................................................................... 15<br />
Persönliche Schutzmaßnahmen und allgemeine Hygienemaßnahmen ................................................... 16<br />
Betriebsanweisung ....................................................................................................................................................... 17<br />
Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten ............................................................................................................................. 18<br />
Und außerdem: ..................................................................................................................................................................... 19<br />
Verpackung ...................................................................................................................................................................... 19<br />
Umfüllen ........................................................................................................................................................................... 19<br />
Aufbewahren und Lagern ........................................................................................................................................... 20<br />
Wechselwirkungen von Gefahrstoffen .................................................................................................................. 20<br />
Entsorgen von Gefahrstoffen .................................................................................................................................... 20<br />
Erste Hilfe ......................................................................................................................................................................... 21<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge ................................................................................................................................... 22<br />
Einsatz von Fremdfirmen ............................................................................................................................................ 23<br />
Beschäftigungsbeschränkungen .............................................................................................................................. 23<br />
Schriften und Medien ........................................................................................................................................................ 24<br />
Anhang ................................................................................................................................................................................ 24<br />
Adressen Giftnotrufzentrale ........................................................................................................................................... 29<br />
Betriebsanweisung ............................................................................................................................................................ 31
Wie erkennt man Gefahrstoffe?<br />
In fast allen Handelsbetrieben wer den Flüssigkeiten,<br />
Pasten, Pulver und ähn liche Materialien<br />
verbraucht und/ o<strong>der</strong> gehandelt.<br />
Die meisten dieser Pro duk te sind harmlos,<br />
z.B. Milch, Wein, Zahn pasta, Senf, Zucker<br />
Beispiele für Gefahrstoffe und ihre Kennzeichnung:<br />
Gefahrensymbol<br />
Kein Ge fah rensymbol <br />
Gefahrenbezeichnung<br />
Hochentzündlich<br />
Leichtentzündlich<br />
Entzündlich<br />
Sehr Giftig/Giftig<br />
Ätzend<br />
Reizend<br />
Gesundheitsschädlich<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
und Katzen streu. An<strong>der</strong>e Produkte wie z.B.<br />
Brenn spi ritus o<strong>der</strong> Rohrreiniger haben Eigenschaften,<br />
die sie für den Menschen<br />
ge fähr lich machen. So kann <strong>der</strong> offene<br />
Um gang mit Brennspiritus zu nicht unerheb<br />
lichen Brand- und Explosionsgefahren<br />
Art <strong>der</strong> Gefährdung Beispiele<br />
Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />
unter 0° C und einen Siedepunkt von<br />
höchstens 35° C.<br />
Ist als Gas bei gewöhnlichen Tem pe ratu<br />
ren und normalem Druck bei Luftkontakt<br />
sehr leicht entzündlich.<br />
Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />
von mindestens 0° C und weniger als<br />
21° C.<br />
Hat als Flüssigkeit einen Flammpunkt<br />
von mindestens 21° C und höchstens<br />
55° C.<br />
Kann in sehr geringer Men ge/ge rin ger<br />
Menge beim Einatmen, Ver schlucken<br />
o<strong>der</strong> Aufnahme über die Haut zum<br />
Tode führen o<strong>der</strong> akute o<strong>der</strong> chronische<br />
Gesundheitsschäden verursachen.<br />
Kann lebendes Gewebe bei Be rüh rung<br />
zerstören, insbeson<strong>der</strong>e die Augen<br />
Kann bei kurzzeitigem, länger andauerndem<br />
o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holtem Kontakt<br />
mit Haut o<strong>der</strong> Schleimhaut eine Entzündung<br />
hervorrufen.<br />
Kann beim Einatmen, Verschlucken<br />
o<strong>der</strong> Aufnahme über die Haut zum<br />
Tode füh ren o<strong>der</strong> akute o<strong>der</strong> chronische<br />
Gesundheitsschäden verursachen.<br />
Otto-Kraftstoff, Flüssiggas-Treibmittel<br />
in Spraydosen,<br />
z.B. Propan und<br />
Butan<br />
Spiritus, Nitroverdünner,<br />
Klebstoffe<br />
Terpentin-Ersatz, Kunstharzverdünner<br />
Cyanidhaltige Gold reinigungs<br />
mit tel, Treibstoff<br />
für Modell-Flug zeu ge,<br />
Otto-Kraftstoff<br />
Rohrreiniger, Batteriesäure<br />
Kaffeemaschinen-<br />
Reiniger, Grillreiniger,<br />
Zementprodukte<br />
Verdünner, Kaltreiniger,<br />
Scheibenreiniger für<br />
Kraftfahrzeuge<br />
5
Gefahrstoffe im Handel<br />
füh ren und <strong>der</strong> Einsatz eines Rohrreinigers<br />
zu Ver ätzungen z.B. <strong>der</strong> Hände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Augen<br />
führen. Solche Produkte wer den daher<br />
als Gefahrstoffe be zeich net (Be griffsbestimmungen<br />
siehe Anhang).<br />
Gefahrstoffe sind insbeson<strong>der</strong>e an ihrer<br />
Kennzeichnung zu er ken nen. Auf <strong>der</strong> Verpackung<br />
ist dann deutlich sichtbar mindestens<br />
eines <strong>der</strong> in <strong>der</strong> vorausstehenden Tabelle<br />
gezeigten Ge fah rensymbole und/o<strong>der</strong><br />
die Aufschrift „Entzündlich“ vorhanden.<br />
Kennzeichnung<br />
Alle Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />
mit einer Kennzeichnung versehen sein<br />
(Bild 1 und 2), die neben den beschriebenen<br />
Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen<br />
weitere wichtige Angaben zum<br />
sicheren Umgang enthält.<br />
6<br />
Dies gilt übrigens auch, wenn Gefahr stof fe,<br />
z.B. zur innerbetrieblichen Nutzung, in kleinere<br />
Behälter abgefüllt wer den. Dann sind<br />
zumindest die Ge fahr stoff bezeichnung,<br />
die wesentlichen In for mationen zur Einstufung,<br />
die möglichen Gefahren und die<br />
zu treffenden Si cherheitsmaßnahmen auf<br />
die Ge fäße auf zubringen, also neben dem<br />
Namen noch das Gefahrensymbol, die<br />
Ge fah ren hinweise (R-Sätze) und Si cher -<br />
heitsratschläge (S-Sätze).<br />
Diese R- und S-Sätze sind bei Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen in jedem Fall zu beachten.<br />
Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und<br />
Zubereitungen muss in deutscher Sprache<br />
abgefasst sein. Sie muss deutlich erkennbar<br />
und haltbar auf <strong>der</strong> Verpackung angebracht<br />
sein. Sie darf keine die Gefahren verharmlosenden<br />
Angaben wie „Nicht giftig“,<br />
Erfor<strong>der</strong>liche Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung eines<br />
(z.B. ätzenden) Gefahrstoffes<br />
Bild 1 Kennzeichnung eines Gefahrstoffes<br />
Bezeichnung (Handelsname)<br />
Chemische Bezeichnung <strong>der</strong> enthaltenen<br />
gefährlichen Stoffe<br />
Hinweise auf die beson<strong>der</strong>en Gefahren<br />
Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung<br />
Sicherheitsratschläge<br />
Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers,<br />
Einführers o<strong>der</strong> Vertreibers
„Nicht gesundheitsschädlich“, „Nicht kennzeichnungspflichtig“<br />
aufweisen.<br />
Aus Platzgründen enthält die Kennzeichnung<br />
auf <strong>der</strong> Verpackung nur die allerwichtigsten<br />
Hinweise. Deshalb muss<br />
sich <strong>der</strong> Betrieb für jeden Ge fahr stoff ein<br />
aktuelles Sicherheits da ten blatt besorgen,<br />
um die vollständigen Angaben zum sicheren<br />
Umgang mit dem Produkt zu erhalten.<br />
Zusätzlich gilt:<br />
Bei sehr giftigen (T+), giftigen (T) o<strong>der</strong> ätzenden<br />
(C) Produkten, die im <strong>Einzelhandel</strong><br />
angeboten werden o<strong>der</strong> für je<strong>der</strong>mann<br />
zugänglich sind, muss auf <strong>der</strong> Verpackung<br />
eine allgemein verständliche Gebrauchsanweisung<br />
angebracht sein. Ist dies aus technischen<br />
Gründen nicht möglich, so muss<br />
die Gebrauchsanweisung <strong>der</strong> Verpackung<br />
beigefügt sein.<br />
Ätzend<br />
Rohrreiniger<br />
Enthält: 54 % Natriumhydroxid<br />
Sicherheitsratschläge:<br />
Darf nicht in die Hände von Kin<strong>der</strong>n gelangen.<br />
Bei Berührung mit den Augen gründlich<br />
mit Wasser spülen und Arzt aufsuchen.<br />
Bei <strong>der</strong> Arbeit geeignete Schutzhandschuhe<br />
und Schutzbrille/Gesichtsschutz<br />
tragen.<br />
Hersteller:<br />
Bild 2 Kennzeichnungsbeispiel<br />
Gefahrenhinweis:<br />
Verursacht schwere<br />
Verätzungen<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Neue Kennzeichnung nach GHS<br />
GHS steht als Abkürzung für Globally Harmonised<br />
System of Classification and Labelling<br />
of Chemicals. Hierdurch sollen<br />
Gefahr stoffe künftig weltweit gleich eingestuft<br />
und gekennzeichnet werden. Dies gilt<br />
auch für so alltägliche Produkte wie Reinigungsmittel<br />
o<strong>der</strong> Lösungsmittel aus dem<br />
Hand werk er bedarf. Bislang gab es große<br />
Unterschiede. So konnte ein Produkt in <strong>der</strong><br />
EU als „gesundheitsschädlich“, in an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n als „giftig“ gekennzeichnet o<strong>der</strong><br />
auch gar nicht kennzeichungspflichtig sein.<br />
Auch die Unter schiede zwischen <strong>der</strong> Einstufung<br />
nach Gefahrgutrecht und Gefahr stoffrecht<br />
werden mit <strong>der</strong> Einführung von GHS<br />
beseitigt.<br />
Zum Umfang <strong>der</strong> neuen Kennzeichnung<br />
gehören:<br />
• Stoffname, Identifikationsnumer o<strong>der</strong><br />
Name des Gemisches<br />
• Firmenanschrift<br />
• Nennmenge des Stoffes o<strong>der</strong> Gemisches<br />
• Gefahrenpiktogramme<br />
• Signalwörter (wie „Gefahr“ o<strong>der</strong> „Achtung“)<br />
• Gefahrenhinweise H-Sätze<br />
(entsprechen den bisherigen R-Sätzen)<br />
• Sicherheitshinweise P-Sätze<br />
(entsprechen den bisherigen S-Sätzen)<br />
• Eventuell ergänzende Hinweise<br />
• Produktidentifikation (zum Beispiel Indexnummer<br />
o<strong>der</strong> CAS-Nummer)<br />
• Globally Harmonised System of Classification<br />
and Labelling of Chemicals<br />
Konkrete Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
sind:<br />
• Neue Gefahrenpiktogramme lösen die<br />
orangefarbenen Gefahrensymbole ab<br />
(siehe Gegenüberstellung Seite 8).<br />
7
Gefahrstoffe im Handel<br />
• Das Andreaskreuz als Gefahrensymbol<br />
für reizende beziehungsweise gesundheitsgefährliche<br />
Gefahr stoffe entfällt<br />
(siehe Gegenüberstellung rechts).<br />
• Die Kennbuchstaben (zum Beispiel F, F+,<br />
Xi, Xn etc.) entfallen.<br />
• Die Gefahrenbezeichnungen (zum Beispiel<br />
giftig, gesundheitsschädlich), die<br />
den Gefahrensymbolen zugeordnet waren,<br />
entfallen.<br />
• 28 Gefahrenklassen treten an die Stelle<br />
<strong>der</strong> bislang bekannten 15 Gefährlichkeitsmerkmale.<br />
Dadurch können zum<br />
Beispielhafte Gegenüberstellung <strong>der</strong> Piktogramme<br />
8<br />
Beispiel physikalisch-chemische Eigenschaften<br />
genauer beschrieben werden.<br />
• Es werden zwei neue Signalwörter, „Gefahr“<br />
und „Achtung“, eingeführt. Sie<br />
kennzeichnen unterschied lich hohe Gefährdungspotenziale<br />
von Gefahrstoffen,<br />
die das gleiche Gefahrensymbol tragen.<br />
• Es gibt neue Gefahrenklassen zum Beispiel<br />
„Gase unter Druck“ o<strong>der</strong> „Akute Toxizität“.<br />
• R- und S-Sätze werden ersetzt durch H-<br />
und P-Sätze (hazard and precautionary<br />
statements).<br />
Bisherige Gefahrensymbole Neue Gefahrensymbole<br />
Gefahrenbezeichnung<br />
Hochentzündlich<br />
Leichtentzündlich<br />
Bislang keine<br />
Entsprechung<br />
Sehr giftig<br />
Giftig<br />
Symbol mit<br />
Kennbuchstabe<br />
Piktogramm nach GHS<br />
Flamme<br />
Gasflasche<br />
Totenkopf mit<br />
gekreuzten Knochen<br />
Ätzend Ätzwirkung<br />
Reizend o<strong>der</strong><br />
Gesundheitsschädlich<br />
Bislang keine<br />
Entsprechung<br />
Bislang keine<br />
Entsprechung<br />
o<strong>der</strong><br />
Ausrufezeichen<br />
Gesundheitsgefahr
• Einige Einstufungskriterien än<strong>der</strong>n sich.<br />
Beispiel: Der Flammpunkt als Entscheidungs<br />
kriterium zwischen leicht entzündbaren<br />
und entzündbaren Flüssigkeiten<br />
wird von 21°C auf 23°C angehoben. Daher<br />
werden mehr Flüssigkeiten als bis her<br />
als „leicht enzzündbar“ einzustufen sein.<br />
In den Betrieben ergeben sich durch die<br />
Einführung <strong>der</strong> GHS-Kennzeichnung folgende<br />
Pflichten:<br />
• Gefährdungsbeurteilung aktualisieren<br />
• Sicherheitsdatenblätter überprüfen gege<br />
benenfalls aktuelle Sicherheitsdatenblätter<br />
anfor<strong>der</strong>n<br />
• Kennzeichnung von Gefahrstoffen für<br />
den innerbetrieblichen Einsatz anpassen<br />
• Betriebsanweisungen überarbeiten<br />
• Unterweisungsinhalte anpassen<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Übergangsfristen:<br />
Ab 1. Dezember 2010 müssen Stoffe<br />
(wie Aceton), ab 1. Juni 2015 auch Gemische<br />
(bisher Zubereitungen), wie Farben,<br />
Reinigungs mittel, nach GHS eingestuft und<br />
gekennzeichnet werden.<br />
Hinweis: Seit dem 20. Januar 2009 können<br />
Chemikalien nach <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />
ge kenn zeichnet werden. Das heißt zunehmend<br />
werden die vertrauten orangefarbenen<br />
Symbole und die R- und S-Sätze durch<br />
die neuen Kenn zeich nungs elemente ersetzt.<br />
Außerdem: Gefahrstoffe, die bereits vor den<br />
oben genannten Stichtagen in den Verkehr<br />
gebracht und nach dem alten Sys tem eingestuft<br />
und gekennzeichnet sind, dürfen<br />
noch zwei Jahre ohne Umetikettierung verkauft<br />
werden. Diese Ab verkaufsfrist endet<br />
am 1. Dezember 2012 für Stoffe und am 1.<br />
Juni 2017 für Gemische.<br />
Beispieletikett: Entzündbare Flüssigkeiten (inkl. Erläuterung <strong>der</strong> Kennzeichnungselemente)<br />
Piktogramme<br />
Nennmenge,<br />
wenn Stoff<br />
o<strong>der</strong> Gemisch<br />
<strong>der</strong> breiten<br />
Öffentlichkeit<br />
zugänglich<br />
gemacht wird<br />
Name, Anschrift,Telefonnummer<br />
des Lieferanten<br />
200 L Gefahr<br />
Firma Mustermann<br />
Signalwort<br />
Name und<br />
Produktidentifikatoren<br />
Methanol (Lösungsmittel)<br />
(Index-Nr.: 603-001-00-X)<br />
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.<br />
Giftig bei Verschlucken.<br />
Giftig bei Hautkontakt.<br />
Giftig bei Einatmen.<br />
Schädigt die Augen - Erblindungsgefahr.<br />
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen<br />
Oberflächen fernhalten. Nicht Rauchen.<br />
An einem gut belüfteten Ort lagern.<br />
Behälter dicht verschlossen halten.<br />
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.<br />
Bei Berührung mit <strong>der</strong> Haut:<br />
Mit reichlich Wasser und Seife waschen.<br />
Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum<br />
o<strong>der</strong> Arzt rufen.<br />
Unter Verschluss lagern.<br />
11111 Musterhausen Tel: +49(0)0123-1234<br />
H-Sätze<br />
Anzahl<br />
durch<br />
GHS-VO<br />
vorgegeben<br />
P-Sätze<br />
maximal 6<br />
9
Gefahrstoffe im Handel<br />
Sicherheitsdatenblatt<br />
Das Sicherheitsdatenblatt enthält die vollständigen<br />
Sicherheitsinformationen über<br />
den Gefahrstoff, die oft deutlich über die<br />
Angaben auf <strong>der</strong> Verpackung hinausgehen.<br />
Der Hersteller/Inverkehr bringer eines Gefahrstoffes<br />
ist nach Ge fahr stoffverordnung<br />
verpflichtet, ge werbs mäßigen Anwen<strong>der</strong>n<br />
ein aktuelles, in deutscher Sprache abgefasstes<br />
und mit Datum versehenes Sicherheitsdatenblatt<br />
kostenlos und spätestens<br />
mit <strong>der</strong> ersten Lieferung zu übermitteln<br />
Wege in den Körper - Wirkungen<br />
von Gefahrstoffen<br />
Gefährliche Stoffe können ihre gesundheitsschädigende<br />
Wirkung nur entfalten,<br />
wenn sie in den menschlichen Körper gelangen.<br />
Dies kann durch das Einatmen von<br />
Gasen, Dämpfen o<strong>der</strong> Stäuben (inhalativ),<br />
durch das Verschlucken von Flüssigkeiten<br />
o<strong>der</strong> Feststoffen (oral) o<strong>der</strong> durch die Auf-<br />
10<br />
Gefahrstoff-Kennzeichnung am Arbeitsplatz<br />
Kennzeichnung<br />
Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen<br />
Erste Hilfe<br />
Augenspüleinrichtung<br />
Leicht<br />
entzündlich<br />
Xi Reizend<br />
Ätzend<br />
Gesundheitsschädlich<br />
T<br />
Giftig<br />
F<br />
C<br />
X n<br />
Verbotszeichen<br />
Rauchen verboten<br />
Feuer, offenes Licht und<br />
Rauchen verboten<br />
Mit Wasser<br />
löschen verboten<br />
Essen und Trinken<br />
verboten<br />
Bestell-Nr.: P12<br />
Bild 3 Plakat P12 – Gefahrstoffkennzeichnung am Arbeitsplatz<br />
nahme von Flüssigkeiten o<strong>der</strong> Stäuben<br />
durch die Haut (resorptiv) geschehen.<br />
Im Bereich des Handels ist die Haut ein<br />
wesentli cher Ein trittspfad für Gefahrstoffe<br />
in den men schlichen Körper. Der Kon takt<br />
mit den Gefahrstoffen kann hier bei zu Reizungen,<br />
Sensibilisierungen (Reak tion des<br />
Körpers auf allergieauslösende Subs tanzen,<br />
hervorgerufen durch wie<strong>der</strong>holten Kontakt,<br />
Vorstufe zur Allergie) o<strong>der</strong> zur Zerstörung<br />
des Hautgewebes führen. Gelangen z.B. ätzende<br />
Ge fahr stof fe ins Auge, so kann es zu<br />
schwersten Augenschäden wie Horn haut -<br />
trü bung bis hin zum Er blinden kommen.<br />
Auch über verschmutzte Arbeitskleidung<br />
besteht die Gefahr eines Kontaktes mit Gefahrstoffen,<br />
wenn z.B. lösemittelhaltige Gefahrstoffe<br />
die Kleidung ver un rei nigt haben.<br />
Daher sollte durch Che mika lien verschmutzte<br />
Kleidung sofort ge wechselt werden.
Beson<strong>der</strong>e Gesundheitsgefährdungen<br />
können auftreten, wenn entsprechende<br />
Men gen an Gefahrstoffen in den Ma gen-<br />
Darm-Trakt gelangen, wenn z.B. das Ess-,<br />
Trink- und Rauchverbot in Arbeitsbereichen,<br />
in denen mit Gefahrstoffen um gegangen<br />
wird, nicht beachtet wird o<strong>der</strong> vor Arbeitspausen,<br />
vor dem Essen und Trinken die Hände<br />
nicht sorgfältig ge reinigt werden. Auch<br />
das unsachgemäße Aufbewahren von Gefahrstoffen<br />
in Lebensmittelbehältern führt<br />
immer wie<strong>der</strong> zu Verwechselungen und so<br />
zu Unfällen mit Gefahrstoffen.<br />
Alle Schutzmaßnahmen laufen daher auf<br />
die Vermeidung <strong>der</strong>artiger Kontakte von<br />
Gefahrstoffen mit dem menschlichen Körper<br />
hinaus.<br />
Betriebliche Maßnahmen<br />
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind vom<br />
Unternehmer betriebliche Maßnahmen<br />
zu ergreifen. Dabei sind die Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)<br />
und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) zu beachten. Zu den betrieblichen<br />
Maßnahmen zählen unter an<strong>der</strong>em<br />
die Ermittlung von Informationen über die<br />
im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe, die<br />
Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten,<br />
allgemeine und zusätzliche Maßnahmen,<br />
die Vorsorge für Betriebsstörungen, Unfälle<br />
und Notfälle und die Unterrichtung<br />
und Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten. Für<br />
<strong>Einzelhandel</strong>suntenehmen sowie für Großhandelsunternehmen<br />
und Lagereibetriebe,<br />
die nicht mit Chemikalien handeln, kann<br />
die Zusammenstellung „Arbeitsschutzprogramm<br />
Gefahrstoffe“ auf Seite 28 als Anleitung<br />
für den Umgang mit Gefahrstoffen<br />
dienen.<br />
Erfassen vorhandener Gefahrstoffe<br />
Zunächst einmal muss festgestellt werden,<br />
wie viele und welche Gefahrstoffe im<br />
Betrieb vorhanden sind. Diese oft recht<br />
mühsame Erfassung kann durch die Ver-<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
wendung eines geeigneten Formulars erleichtert<br />
werden.<br />
Im Anhang ist ein solches Formular zur Erfassung<br />
von Gefahrstoffen im Betrieb abgedruckt,<br />
das zur praktischen An wendung<br />
beliebig kopiert werden kann. Nach <strong>der</strong><br />
Produktbezeichnung wird die vollständige<br />
Anschrift des Herstellers o<strong>der</strong> Lieferanten<br />
eingetragen, was die spätere Anfor<strong>der</strong>ung<br />
von Informationen, wie z.B. Sicherheitsdatenblättern<br />
er leichtert. Durch die Gefahrenbezeichnung<br />
und die R-Sätze/H-Sätze<br />
wird die Art <strong>der</strong> Gefährdung festgehalten.<br />
Die Eintragungen zu Einsatzmenge, Lagermenge<br />
und Jahresverbrauch erlauben Rückschlüsse<br />
auf das Maß <strong>der</strong> Gefährdung. Die<br />
Notizen über den Verwendungszweck und<br />
die Verarbeitungsart erleichtern später die<br />
Entscheidung, ob <strong>der</strong> Gefahrstoff durch ein<br />
ungefährliches o<strong>der</strong> weniger gefährliches<br />
Produkt er setzt werden kann, o<strong>der</strong> welche<br />
Schutzmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> neuen Gefahrstoffverordnung<br />
2010 müssen ebenfalls enthalten<br />
sein: Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt,<br />
die Einstufung/gefährliche Eigenschaften<br />
und <strong>der</strong> Arbeitsbereich.<br />
Sind alle Gefahrstoffe im Betrieb er fasst,<br />
ist zu prüfen, ob die einzelnen Ge fahr stoffe<br />
tatsächlich benötigt werden. Gefährliche<br />
Stoffe und Zubereitungen sind möglichst<br />
durch ungefährliche o<strong>der</strong> weniger gefährliche<br />
zu ersetzen. Nicht mehr benötigte Gefahrstoffe<br />
werden sachgerecht entsorgt.<br />
Ein Verzicht auf gefährliche Stoffe er spart<br />
die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen<br />
und reduziert damit den Arbeitsaufwand.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Anhand <strong>der</strong> Erfassungsliste und den Gefahrstoffinformationen,<br />
u.a. aus dem<br />
Sicherheitsdatenblatt, hat <strong>der</strong> Un ter -<br />
11
Gefahrstoffe im Handel<br />
neh mer, bevor Tätigkeiten mit Ge fahrstoffen<br />
durchgeführt werden, eine Ge -<br />
fähr dungsbeurteilung durchzufüh ren, um<br />
Gesundheits- und Unfallgefährdungen mit<br />
Gefahrstoffen zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung<br />
ist zu do ku mentieren.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von<br />
fachkundigen Personen durchgeführt werden.<br />
Verfügt <strong>der</strong> Unternehmer nicht selbst<br />
über die entsprechenden Kenntnisse, so hat<br />
er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig<br />
können insbeson<strong>der</strong>e die Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Betriebsarzt sein.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
ist zu ermitteln und zu bewerten, welchen<br />
Gefährdungen die Be schäf tigten bei ihrer<br />
Tätigkeit mit Ge fahrstoffen ausgesetzt sind<br />
und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />
sind. Hierzu sind unter Umständen beson<strong>der</strong>e<br />
Kennt nisse über die gefährlichen<br />
Stoff eigenschaften <strong>der</strong> eingesetzten Ge fahrstoffe<br />
notwendig, um Gefährdungen erkennen<br />
und beurteilen zu können.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gefähr dungs beur<br />
teilung sind dann geeignete Schutzmaßnahmen<br />
auszuwählen und um zusetzen.<br />
Bei dieser Bestandsaufnahme sollte beson<strong>der</strong>s<br />
die Frage im Vor<strong>der</strong>grund stehen, ob es<br />
möglich ist, den verwendeten Gefahrstoff<br />
durch einen un gefährlichen o<strong>der</strong> zumindest<br />
weniger gefährlichen zu ersetzen.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
sind unterschiedliche Arten von Ge fährdungen,<br />
die Gefahrstoffe mit sich bringen<br />
können, zu berücksichtigen:<br />
• Brand- und Explosionsgefährdungen<br />
• Gefährdungen durch toxische Ei genschaften<br />
• Gefährdungen durch beson<strong>der</strong>e Stoff -<br />
eigenschaften (nicht als Ge fahr stoff gekennzeichneter<br />
Stoffe)<br />
12<br />
Die wichtigste Informationsquelle zur<br />
Ge fährdungsbeurteilung ist das Sicherheitsdatenblatt<br />
<strong>der</strong> Gefahrstoffe. Zu beachten<br />
sind außerdem:<br />
• die Arbeitsbedingungen, z.B.: Wird <strong>der</strong><br />
Geschirrspülmaschinenreiniger als loses<br />
Pulver eingesetzt o<strong>der</strong> automatisch<br />
aus einem Vorratsbehälter zudosiert?<br />
Wird die Bodenreinigung von Hand o<strong>der</strong><br />
mit einer Reinigungsmaschine durchgeführt?<br />
• die verwendete Stoffmenge,<br />
• die Höhe und Dauer <strong>der</strong> Einwirkung <strong>der</strong><br />
Gefahrstoffe,<br />
• die Art und Weise, wie die Beschäftigten<br />
mit dem Gefahrstoff in Be rührung kommen<br />
können, d.h. wird <strong>der</strong> Ge fahr stoff<br />
über die Haut (<strong>der</strong>mal) o<strong>der</strong> durch Einatmen<br />
(inhalativ) aufgenommen<br />
Ein wichtiger Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung:<br />
Es ist möglich eine Gefährdungsbeurteilung,<br />
die <strong>der</strong> Hersteller / Inverkehrbringer<br />
des Gefahrstoffes mitliefert, zu übernehmen.<br />
Voraussetzung: Die betrieblichen Tätigkeiten<br />
werden gemäß den Angaben und<br />
Festlegungen <strong>der</strong> mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung<br />
durchgeführt.<br />
Sinnvoll ist es, eine solche Gefährdungsbeurteilung<br />
o<strong>der</strong> zumindest de taillierte Informationen<br />
zu den verwendeten Stof fen<br />
vom Lieferanten zu verlangen (Musterbrief<br />
hierzu im Anhang).<br />
Die Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig<br />
von <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten erstmals<br />
vor Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit zu dokumentieren.<br />
Die Dokumentation muss<br />
folgendes enthalten; die Gefährdungen<br />
am Arbeitsplatz, das Ergebnis <strong>der</strong> Suche<br />
nach Ersatzstoffen, die durchzuführenden<br />
Schutzmaßnahmen, und die Ermittlungsergebnisse,<br />
die belegen, dass <strong>der</strong> Arbeits
platzgrenzwert eingehalten wird o<strong>der</strong> - bei<br />
Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert - die<br />
ergriffenen technischen Schutzmaßnahmen<br />
wirksam sind.<br />
Auf eine detaillierte Dokumentation kann<br />
bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung<br />
verzichtet werden. Falls in an<strong>der</strong>en Fällen<br />
auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet<br />
wird, ist dies nachvollziehbar zu<br />
begründen.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig<br />
zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.<br />
Sie ist umgehend zu aktualisieren,<br />
wenn maßgebliche Verän<strong>der</strong>ungen<br />
o<strong>der</strong> neue Informationen dies erfor<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> wenn sich eine Aktualisierung auf<br />
Grund <strong>der</strong> Ergebnisse arbeitsmedizinischer<br />
Vorsorgeuntersuchungen als notwendig<br />
erweist.<br />
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen<br />
Auf Grundlage <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
werden geeignete Maßnahmen ausgewählt,<br />
um das Entstehen von Gesundheits-<br />
und Unfallgefährdungen durch<br />
Gefahrstoffe zu vermeiden o<strong>der</strong> zumindest<br />
zu minimieren. Hierbei sind die Vorschriften<br />
<strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung zu beachten<br />
(siehe Schaubild).<br />
Gefahrstoffe - nötig o<strong>der</strong> vermeidbar?<br />
Oberste Priorität hat immer ein Ersatz des<br />
Gefahrstoffes durch ein ungefährliches<br />
o<strong>der</strong> weniger gefährliches Produkt.<br />
Werden im Betrieb also Gefahrstoffe eingesetzt,<br />
so ist zu prüfen, ob sie für das Arbeitsverfahren<br />
notwendig sind, o<strong>der</strong> ob<br />
das Arbeitsziel nicht auch ohne sie erreicht<br />
werden kann, ggf. auch durch Än<strong>der</strong>ung des<br />
Arbeitsverfahrens. Die Möglichkeit Gefahrstoffe<br />
zu ersetzen, bietet sich häufiger als<br />
allgemein angenommen, wie einige Beispiele<br />
zeigen:<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
• Lacke und Farben auf Lösemittelbasis<br />
sind entzündlich und oft auch gesundheitsschädlich.<br />
Pinsel, die mit diesen Farben<br />
und Lacken in Be rührung gekommen<br />
sind, müssen mit ebenfalls entzündlichen<br />
und gesundheitsschädlichen Lösemitteln<br />
gereinigt o<strong>der</strong> in solchen aufbewahrt<br />
werden. Dispersionslacke auf<br />
Wasserbasis sind ungefährlich, lassen<br />
sich mit Wasser verdünnen und haben<br />
den zusätzlichen Vorteil, dass die verwendeten<br />
Pinsel mit Wasser ausgewaschen<br />
werden können.<br />
• Die Fettfilter aus den Dunstabzugshauben<br />
von Küchen müssen mindestens alle<br />
zwei Wochen gereinigt werden. Oft werden<br />
sie mit entzündlichen und/o<strong>der</strong> gesundheitsschädlichen<br />
Kalt reinigern entfettet.<br />
Führt man die Reinigung öfter als<br />
vorgeschrieben durch, z.B. wöchentlich,<br />
so genügt es meist, die Filter in die Spül -<br />
maschine zu stellen; die Verwendung des<br />
Kaltreinigers ist dann überflüssig.<br />
• Überflüssig ist häufig auch <strong>der</strong> Einsatz<br />
ätzen<strong>der</strong> Rohrreiniger. Mechanische Reinigungsverfahren<br />
mit Spirale und Saugglocke<br />
sind ungefährlich und schonen<br />
Abflüsse und Rohre.<br />
• Goldreinigungsarbeiten lassen sich sowohl<br />
mit einem Tauchbad, das sehr giftiges<br />
Natriumcyanid enthält, durch führen<br />
als auch mit einer Seifenlösung in einem<br />
Ultraschallbad.<br />
• Für die Fußbodenreinigung lassen sich<br />
z.B. auch Rei nigungsmittel, die keine<br />
Gefahrstoffe sind, mit gleichem Rei -<br />
nigungsergebnis einsetzen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ätzende<br />
Fußbodenreiniger kann zu mindest<br />
durch ein nur als reizend gekennzeichnetes<br />
und somit weniger gefährliches Produkt<br />
ersetzt werden.<br />
Wichtig ist es, die Ersatzstoffprüfung bereits<br />
vor <strong>der</strong> Beschaffung eines Ge fahrstoffes<br />
durchzuführen, und mit den Anwen-<br />
13
Gefahrstoffe im Handel<br />
<strong>der</strong>n die Frage zu klären, ob es nicht auch<br />
ohne den Gefahrstoff geht o<strong>der</strong> ob zumindest<br />
ein weniger ge fährliches Produkt eingesetzt<br />
werden kann.<br />
Technische Schutzmaßnahmen<br />
Ist ein Ersatz <strong>der</strong> Gefahrstoffe nicht möglich,<br />
muss ein Kontakt mit dem menschlichen<br />
Körper auf an<strong>der</strong>e Weise sicher vermieden<br />
werden, z.B. durch Anwendung des<br />
Gefahrstoffes in einer geschlossenen Apparatur.<br />
Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung<br />
ätzen<strong>der</strong> Geschirrspülmittel, die als Pulver<br />
und als Flüssigkeit angeboten werden. Die<br />
ätzenden Pulver müssen von Hand in die<br />
Spülmaschine gefüllt werden, wobei die<br />
Gefahr besteht, dass die Beschäftigten damit<br />
in Berührung kommen. Leicht können<br />
z.B. Partikel des Pulvers ins Auge geraten.<br />
14<br />
§5<br />
ArbSchG<br />
Tätigkeit mit<br />
Gefahrsroff?<br />
Ja<br />
§ 6 GefStoffV<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Geringe<br />
Gefährdung<br />
Ja<br />
§ 7 findet<br />
Anwendung<br />
§ 8 reicht<br />
zusätzlich aus<br />
Stopp<br />
Grafik: BAuA, Dortmund<br />
Ja<br />
Nein<br />
§ 7, 8 und 13ff finden<br />
Anwendung<br />
Nein<br />
Diese Gefährdungen werden ausgeschlossen,<br />
wenn ein flüssiges Spülmittel verwendet<br />
und mit einer automatischen Dosiereinrichtung<br />
<strong>der</strong> Spülmaschine zu geführt<br />
wird. Eine Gefährdung ist dann nur noch<br />
beim Anschluss des Vor ratsbehälters an die<br />
Dosieranlage gegeben.<br />
Ein an<strong>der</strong>es Beispiel sind automatische<br />
Farbenmisch- und -abfüllanlagen, de ren<br />
geschlossene Bauweise das Aus treten von<br />
Lösemitteln und <strong>der</strong>en Dämpfen weitestgehend<br />
verhin<strong>der</strong>t.<br />
Auch an<strong>der</strong>e Hilfsmittel können helfen,<br />
einen Kontakt zwischen Körper und Gefahrstoff<br />
zu vermeiden. So können z.B. flüssige<br />
Gefahrstoffe mittels eines Saughebers<br />
umgefüllt werden, wo durch das trotz Verwendung<br />
eines Trich ters unsichere Umschütten<br />
vermieden wird (Bild 4).<br />
gefährdungsabhängig<br />
zusätzlich<br />
inhalativ o<strong>der</strong> <strong>der</strong>mal:<br />
§ 9<br />
Cancerogen, mutagen,<br />
fruchtbarkeitsgef.:<br />
§ 10<br />
brennbar o<strong>der</strong> explosiv:<br />
§ 11<br />
explos. gefährlich org.<br />
Perxide:<br />
§ 12<br />
ggf. Anhänge l, ll
Bild 4 Saugheber zum Umfüllen gefährlihcer Flüssigkeiten.<br />
(Foto: Bürkle GmbH, Lörrbach)<br />
Entstehen bei <strong>der</strong> Verwendung eines Arbeitsstoffes<br />
gesundheitsgefährliche Gase,<br />
Dämpfe, Nebel o<strong>der</strong> Stäube, so sind diese<br />
vorzugsweise an <strong>der</strong> Entstehungs- o<strong>der</strong><br />
Austrittsstelle in ungefährlicher Weise abzusaugen.<br />
Eine Absaugung kann z.B. erfor<strong>der</strong>lich<br />
sein bei Farbspritzarbeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Holzbearbeitung. Die Absaugeinrichtung<br />
ist immer so anzuordnen, dass die Gefahrstoffe<br />
vom Körper des Beschäftigten<br />
weggesaugt werden und somit nicht in seinen<br />
Atembereich gelangen können (Bild 5).<br />
Ist eine Absaugung nicht möglich o<strong>der</strong> werden<br />
solche Arbeiten nur in geringem Umfang<br />
durchgeführt, so ist mindestens für<br />
eine angemessene natürliche (Fenster) o<strong>der</strong><br />
künstliche Belüftung des Raumes zu sorgen.<br />
Mit Ausnahme von Wasserstoff, <strong>der</strong> in<br />
Batterieräumen und -ladestationen auftreten<br />
kann, sind die im <strong>Einzelhandel</strong> vorkommenden<br />
Gase und Dämpfe schwerer als<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 5 Die Wirksamkeit einer Absaugung hängt wesentlich<br />
von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> Luftzu- und -abführung ab.<br />
Luft. Die Abluft einer Be- und Entlüftungsanlage<br />
sollte also stets unten abgeführt, die<br />
Frischluft oben zugeführt werden. Zuweilen<br />
können Arbeiten mit Gefahrstoffen auch im<br />
Freien durchgeführt werden, z.B. das Einsprühen<br />
von Schuhen mit Le<strong>der</strong>spray.<br />
Sind solche technischen Schutzmaßnahmen<br />
im Betrieb erfor<strong>der</strong>lich, so ist auf eine<br />
ordnungsgemäße Benutzung und Funktionsweise<br />
zu achten. Außerdem sind diese<br />
Einrichtungen in regelmäßigen Abständen,<br />
mindestens alle 3 Jahre auf Funktionstüchtigkeit<br />
und Wirksamkeit zu prüfen.<br />
Grenzwerte<br />
Wenn Gefahrstoffe in <strong>der</strong> Atemluft auftreten,<br />
dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten<br />
werden. Diese Grenzwerte, u.a. <strong>der</strong><br />
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), geben die einzuhaltende<br />
Gefahrstoffkonzentration in <strong>der</strong><br />
Atemluft am Arbeitsplatz wie<strong>der</strong>. Wird im Un-<br />
15
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 6 Schutzbrillen (Foto: uvex) Bild 7 Schutzhandschuhe (Fotos: Berner International)<br />
ternehmen mit Gefahrstoffen um gegangen,<br />
so hat <strong>der</strong> Unternehmer zu prüfen, ob die<br />
Arbeitsplatzgrenzwerte ein gehalten werden.<br />
Zur Überprüfung <strong>der</strong> Arbeitsplatzgrenzwerte<br />
sind prinzipiell Messungen durch eine anerkannte<br />
Messstelle durchzuführen. Für eine<br />
Reihe von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen liegen<br />
aber bereits Messergebnisse zu Gefahrstoffkonzentrationen<br />
vor. Bei ver gleichbarer<br />
Vorgehensweise im eigenen Betrieb kann auf<br />
solche Ergebnisse zurückgegriffen werden,<br />
wenn geeignete Be ur tei lungs verfahren vorliegen.<br />
Verpflichtend ist eine Gefahrstoffmessung,<br />
wenn mit krebserregenden, erbgutverän<strong>der</strong>nden<br />
o<strong>der</strong> fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen<br />
umgegangen wird.<br />
Persönliche Schutzmaßnahmen und allgemeine<br />
Hygienemaßnahmen<br />
Ist es durch das Arbeitsverfahren o<strong>der</strong><br />
durch technische Schutzmaßnahmen nicht<br />
ausgeschlossen, dass Gefahrstoffe auf Beschäftigte<br />
einwirken, so muss <strong>der</strong> Unternehmer<br />
persönliche Schutz-ausrüstungen<br />
zur Verfügung stellen, z.B. Schutzbrille und<br />
Schutzhandschuhe beim Umgang mit Batteriesäure<br />
(Bil<strong>der</strong> 6 und 7). Das Sicherheitsdatenblatt<br />
nennt die beim Umgang mit<br />
dem jeweiligen Arbeitsstoff erfor<strong>der</strong>lichen<br />
per sönlichen Schutzausrüstungen.<br />
Die Beschäftigten können durch ihr Verhalten<br />
ganz wesentlich zur Vermin<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Gefährdung durch Gefahrstoffe beitragen.<br />
Sie müssen sich an die in <strong>der</strong> Be-<br />
16<br />
triebsanweisung aufgeführten An ordnungen<br />
halten, insbeson<strong>der</strong>e müssen die<br />
zur Verfügung gestellten per sön li chen<br />
Schutzausrüstungen benutzt werden.<br />
Wichtig ist auch verschmutzte Hände<br />
gründlich aber schonend mit geeigneten<br />
Reinigungsmittel wie z.B. Wasser und Seife<br />
zu reinigen. Bei hartnäckigen Verschmutzungen<br />
müssen ggf. spezielle Reinigungsmittel<br />
eingesetzt werden, jedoch sollten<br />
hierzu keine stark scheuernden Produkte<br />
eingesetzt werden. Das Händewaschen sollte<br />
vor Ar beitspausen, insbeson<strong>der</strong>e vor dem<br />
Essen, Trinken und Rauchen und nach Arbeitsende<br />
zur Routine gehören.<br />
Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen<br />
zählen auch <strong>der</strong> Hautschutz und die Hautpflege,<br />
insbeson<strong>der</strong>e wenn z.B. mit hautentfettenden<br />
Stoffen wie Löse mitteln, Verdünnern<br />
umgegangen wird o<strong>der</strong> häufiger im<br />
feuchten Milieu gearbeitet wird. Nähere Informationen<br />
hierzu können dem Merkblatt<br />
„Hautschutz“ (M 100) entnommen werden.<br />
Werden in Arbeits- und Lagerräumen Gefahrstoffe<br />
verwendet, d.h. ge braucht,<br />
verarbeitet, umgefüllt, ge mischt, aufbewahrt<br />
o<strong>der</strong> gelagert, so dürfen dort Nahrungsmittel,<br />
z.B. Frühstücksbrote und Getränke,<br />
we<strong>der</strong> aufbewahrt noch verzehrt<br />
werden.<br />
Auch das Rauchen ist in diesen Räumen<br />
verboten. Zum einen, weil von vielen Ge-
fahrstoffen Brandgefahren ausgehen, z.B.<br />
von entzündlichen Lacken und Lösemitteln.<br />
Zum an<strong>der</strong>en aber auch, weil sich die<br />
Dämpfe von Arbeitsstoffen in <strong>der</strong> Glut von<br />
Tabakwaren zu giftigen Stoffen umsetzen<br />
können; so kann beispielsweise in <strong>der</strong> Hitze<br />
aus den „nur“ gesundheitsschädlichen<br />
Chlor kohlen wasser stoffdämpfen, die z.B.<br />
aus Abbeizern und Schmierstoff sprays entweichen<br />
können, unter an <strong>der</strong>em das giftige<br />
Phosgen entstehen.<br />
Sauberkeit und Ordnung sind beim Umgang<br />
mit Gefahrstoffen von beson<strong>der</strong>er<br />
Bedeutung. Oft bleiben angebrochene Behälter<br />
wie Lackdosen o<strong>der</strong> Lösemittelkanister<br />
nach Gebrauch offen o<strong>der</strong> nur unzureichend<br />
verschlossen am Arbeitsplatz stehen.<br />
So können Flüssigkeiten verdunsten und<br />
Stäube durch Zugluft aufgewirbelt werden<br />
und dann in die Atemluft <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
gelangen. Behälter mit Gefahrstoffen müssen<br />
deshalb nach Gebrauch sofort wie<strong>der</strong><br />
dicht verschlossen werden. Werden sie am<br />
gleichen Tag nicht mehr benötigt, sind sie<br />
alsbald aus dem Ar beitsraum in den Lagerraum<br />
zu schaffen.<br />
Kommt es doch einmal zu einem ungewollten<br />
Austritt gefährlicher Stoffe o<strong>der</strong><br />
Zubereitungen, z.B. durch Verschütten o<strong>der</strong><br />
Verspritzen, so sind sie sofort entsprechend<br />
den Angaben in <strong>der</strong> Be triebs anweisung unschädlich<br />
zu machen und zu beseitigen. Mit<br />
Gefahrstoffen verunreinigte Kleidung muss<br />
sofort ausgezogen und in geeigneter Weise<br />
gereinigt o<strong>der</strong> beseitigt werden.<br />
Betriebsanweisung<br />
Der Unternehmer hat für alle Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen eine Betriebsanweisung<br />
zu er stel len, in <strong>der</strong> arbeitsplatz- und<br />
tätigkeitsbezogene verbindli che schrift -<br />
liche Anordnungen und Verhaltensregeln<br />
zum Schutz vor Unfall- und Ge sundheitsgefahren<br />
sowie zum Schutz <strong>der</strong><br />
Umwelt enthalten sind.<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Insbeson<strong>der</strong>e muss eine Betriebsanweisung<br />
folgende Angaben enthalten:<br />
• Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit,<br />
• Gefahrstoffbezeichnung,<br />
• Gefahren für Mensch und Umwelt,<br />
• Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln (z.B.<br />
auch hygienische Maßnahmen),<br />
• Verhalten im Stör- und Gefahrfall,<br />
• Erste Hilfe Maßnahmen<br />
• Sachgerechte Entsorgung.<br />
Gebrauchsanweisungen o<strong>der</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />
<strong>der</strong> Hersteller o<strong>der</strong> Lie feranten<br />
reichen als Betriebsanweisung nicht aus,<br />
können aber als pro dukt be zogene Informationen<br />
zugrunde ge legt werden. Die Betriebsanweisung<br />
ist all gemein verständlich und<br />
in <strong>der</strong> Sprache <strong>der</strong> Beschäftigen abzufassen.<br />
Wichtig ist, dass die Angaben <strong>der</strong> Be triebsan<br />
wei sung konkret sind (siehe Beispiel auf S.<br />
18: „Sachgerechte Ent sorgung“).<br />
Sind mehrere Betriebsanweisungen zu erstellen,<br />
so sollen diese grafisch einheitlich<br />
gestaltet werden.<br />
Eine Musterbetriebsanweisung ist im An -<br />
hang dieses Merkblattes abgedruckt. Weitere<br />
Musterbetriebs an wei sun gen (MS-<br />
Word-Format) sind auf <strong>der</strong> <strong>BGHW</strong>-DVD und<br />
eine Sys tembibliothek ist über das Internet<br />
unter www.sw-media.de verfügbar.<br />
Hilfe bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />
leistet die Broschüre „Betriebsan weisun<br />
gen für den Umgang mit Ge fahr stoffen<br />
im Ein zelhandel“ (Be stell-Nr. A 39). In die ser<br />
Bro schüre sind kurzgefasste Hand l ungs an -<br />
leitungen, Musterbetriebsan weisungen sowie<br />
ein Blankoformular (Ko pier vor lage) zur<br />
Erstellung weiterer Be triebs an wei sungen<br />
ent halten. Diese Bro schüre stellt die Be rufs -<br />
genos sen schaft ihren Mit glieds be trie ben<br />
kos ten los zur Verfügung.<br />
17
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bei <strong>der</strong> Erstellung von Betriebsanweisungen<br />
kann sich <strong>der</strong> Unternehmer o<strong>der</strong> sein<br />
Beauftragter insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt<br />
be raten lassen.<br />
Die fertige Betriebsanweisung ist an geeigneter<br />
Stelle in <strong>der</strong> Arbeitsstätte bekannt<br />
zumachen.<br />
18<br />
Ungenau:<br />
Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />
...<br />
.....<br />
.......<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Reste an Verdünner und ausgelaufener<br />
Ver dünner müssen sachgerecht entsorgt<br />
werden.<br />
....<br />
Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
Anhand <strong>der</strong> erstellten Betriebsanweisung<br />
muss <strong>der</strong> Unternehmer dann alle<br />
Be schäftigten, die Tätigkeiten mit Ge fahr -<br />
stoffen durchführen, vor <strong>der</strong> Be schäftigung<br />
und danach mindestens ein mal jährlich arbeitsplatz-<br />
und tätigkeitsbezogen mündlich<br />
unterweisen. Im Rahmen <strong>der</strong> Unterweisung<br />
sind die Be schäftigten ggf. durch einen Betriebs<br />
arzt auch arbeitsmedizinisch-toxikolo<br />
gisch zu beraten, u.a. sind sie dabei auf die<br />
beson<strong>der</strong>en Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten<br />
mit Ge fahrstoffen hinzuweisen und<br />
über mögliche Vorsorgeuntersuchungen zu<br />
in formieren. Eine zu sätzliche Unter wei sung<br />
ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn sich Än de rungen beim<br />
Umgang mit den Ge fahrstoffen ergeben,<br />
Konkret:<br />
Betriebsanweisung nach GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung/Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Umgang mit Verdünner<br />
...<br />
.....<br />
.......<br />
SACHGERECHTE ENTSORGUNG<br />
Reste an Verdünner, verunreinigter Ver dün ner<br />
sowie das zum Aufsaugen ver schüt teten Verdünners<br />
verwendete Kie sel gur sind in einen<br />
leeren Lieferbehälter zu füllen und dieser mit<br />
„Verdünner-Ab fäl le“ zu kennzeichnen. Abfall-<br />
Behälter und leere Verdünner-Gefäße gut<br />
ver schlos sen in <strong>der</strong> Hausinspektion zur sach -<br />
gerechten Entsorgung abgeben.<br />
...<br />
z.B. durch neue Arbeitsverfahren, an<strong>der</strong>e Ge -<br />
fahrstoffe o<strong>der</strong> wenn sich Unfälle ereignet<br />
haben.<br />
Die Unterweisungen sind grundsätzlich von<br />
den jeweiligen betrieblichen Vor ge setzten<br />
durchzuführen. Die Beschäftigten haben an<br />
den Unterweisungen teilzunehmen. Inhalt<br />
<strong>der</strong> Unterweisung sind die durch die jeweils<br />
aktuelle Be triebs anweisung vorgegebenen<br />
Themen. Haben sich Unfälle mit Gefahrstoffen<br />
er eignet, so sind diese und die Schlussfolgerungen<br />
daraus anzusprechen.<br />
Der Unterweisende hat sich davon zu überzeugen,<br />
dass die Unterweisung von den Teilnehmern<br />
ausreichend verstanden worden ist.<br />
Inhalt, Teilnehmer und Datum <strong>der</strong> Unterweisung<br />
sind schriftlich festzuhalten; auf<br />
Wunsch ist dem Unterwiesenen eine Kopie<br />
auszuhändigen. Die Un ter wie senen haben<br />
Inhalt und Zeitpunkt <strong>der</strong> Unterweisungen<br />
durch Un ter schrift zu bestätigen (dazu<br />
Nach weis block „Unterweisungen“, Bestell-
Nr. A 238). Eine de taillierte Anleitung zur<br />
Durchführung von Un terweisungen enthält<br />
die Broschüre „Un terweisungen“ (B 36), die<br />
von Mit glieds betrieben kostenlos bei <strong>der</strong> Berufs<br />
genossenschaft be zogen werden kann.<br />
Und außerdem:<br />
Verpackung<br />
Verpackungen von Gefahrstoffen müssen<br />
so beschaffen sein, dass vom In halt nichts<br />
unbeabsichtigt nach außen gelangen kann.<br />
Sie können aus den unterschiedlichsten<br />
Materialien bestehen, z.B. Glas, Kunststoff<br />
und Metall und in verschiedensten Formen<br />
ausgeführt sein, z.B. als Flasche, Kanister<br />
o<strong>der</strong> Dose. Nicht jede Art von Verpackung<br />
ist für jeden Gefahrstoff ge eignet.<br />
So wurde schon Batteriesäure (Schwefelsäure)<br />
in Plastikflaschen geliefert, die bereits<br />
den Belastungen des Transports auf<br />
einer Palette nicht gewachsen waren und<br />
teilweise aufplatzten. Salz säure wurde in<br />
Blechkanister gefüllt, zersetzte diese und lief<br />
aus. Lö se mittel und Verdünner greifen viele<br />
Kunst stoffe an; werden sie in Gefäße aus<br />
solch ungeeigneten Materialien ge füllt, so<br />
lösen sie diese nach kurzer Zeit auf.<br />
Wichtig ist auch, dass Gefahrstoffe mög lichst<br />
bruchsicher verpackt sind. Glas gefäße sind<br />
zwar unverzichtbar zur sicheren Verpackung<br />
einiger weniger Gefahrstoffe, doch sollten<br />
bruchsichere Gefäße aus Kunststoff o<strong>der</strong> Metall<br />
generell bevorzugt werden. Müssen solche<br />
nicht bruchsicheren Gefäße transportiert<br />
werden, so müssen hierzu unzerbrechliche<br />
und gegen die Wirkungen des Gefahrstoffs<br />
wi<strong>der</strong>standsfähige Behälter, wie z.B. Blecheimer<br />
o<strong>der</strong> Kunststoffeimer mit Tragegriff, eingesetzt<br />
werden. Im Falle eines Ge fäß bruchs<br />
beim Transport wird so ein Ver schüt ten von<br />
Gefahrstoffen auf den Bo den verhin<strong>der</strong>t.<br />
Umfüllen<br />
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen dürfen<br />
nicht in solche Behältnisse abgefüllt<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 8 Lebensmittelgefäße dürfen nicht zur Aufbewahrung<br />
gefährlihcer Arbeitsstoffe verwendet werden.<br />
werden, durch <strong>der</strong>en Form o<strong>der</strong> Bezeichnung<br />
<strong>der</strong> Inhalt mit Le bens mit teln verwechselt<br />
werden kann (Bild 8).<br />
Das Verwenden solcher Be hält nisse ist auch<br />
dann unzulässig, wenn sie dem tatsächlichen<br />
Inhalt entsprechend ge kennzeichnet<br />
werden. Die Missachtung dieses Verbots<br />
hat schon oft zu schweren und tödlichen<br />
Ver ätzungen und Vergiftungen geführt. So<br />
kam es z.B. zu Verätzungen des Mund- und<br />
Rachenraumes eines Be schäf tigten, <strong>der</strong> einen<br />
Schluck aus einer Bierflasche nahm, in<br />
die ein Kollege zuvor Batteriesäure (Schwefelsäure)<br />
gefüllt hatte.<br />
Müssen im Betrieb also Gefahrstoffe abgefüllt<br />
werden, z.B. wenn <strong>der</strong> Inhalt des Liefergefäßes<br />
größer als die gerade benötigte<br />
o<strong>der</strong> von einem Kunden verlangte Menge,<br />
so sind geeignete Gefäße einzusetzen, die<br />
man in Drogerien, Apotheken und Fachgeschäften<br />
für Laborbedarf beziehen kann.<br />
Dort und vom Hersteller o<strong>der</strong> Lieferanten<br />
des Gefahrstoffs erhält man auch Auskunft<br />
darüber, welches Gefäß für den jeweiligen<br />
Ar beits stoff geeignet ist (Bild 9).<br />
Nachdem <strong>der</strong> Gefahrstoff abgefüllt wurde,<br />
ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung<br />
anzubringen mit <strong>der</strong> Gefahrstoffbezeich-<br />
19
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 9 Geeignete Gefäße zur aufbewahrung von Gefahrenstoffen<br />
aus bruchsicherem Kunststoff<br />
nung, den wesentlichen Informationen zur<br />
Einstufung, den Ge fahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen<br />
(vgl. Kennzeichnung).<br />
Aufbewahren und Lagern<br />
In Arbeitsräumen dürfen Gefahrstoffe nur<br />
in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang<br />
<strong>der</strong> Arbeit notwendig sind. Dies bedeutet,<br />
dass im Arbeitsraum keine größere<br />
Menge eines Ge fahr stoffes vorhanden sein<br />
darf, als an dem jeweiligen Arbeitstag benötigt<br />
wird.<br />
Hierzu ein Beispiel: Werden in <strong>der</strong> Lackiererei<br />
einer Möbelschreinerei an einem Arbeitstag<br />
einzig Sessel mit schwarzer Farbe lackiert, so<br />
dürfen an diesem Tag nur die schwarze Farbe<br />
und <strong>der</strong> dazugehörige Verdünner in <strong>der</strong><br />
an diesem Tag benötigten Menge in dem<br />
Lackierraum/-kabine vorhanden sein; alle<br />
an<strong>der</strong>en Gefahrstoffe wie weitere Farben,<br />
Kleber, Lösemittel etc. sind in einem separaten<br />
Raum zu lagern, <strong>der</strong> kein Arbeitsraum ist.<br />
Räume, in denen Gefahrstoffe gelagert werden,<br />
sollen kühl und gut belüftet sein. Ggf.<br />
kann es erfor<strong>der</strong>lich sein, La ger räume mit<br />
Warnschil<strong>der</strong>n zu kennzeichnen, wenn z.B.<br />
brennbare Flüssigkeiten gelagert werden.<br />
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass<br />
unsachgemäße Verwendung nach Möglichkeit<br />
verhin<strong>der</strong>t wird. Es ist zu empfehlen, Gefahrstoffe<br />
in einem verschließbaren Schrank<br />
(Bild 10) o<strong>der</strong> Lagerraum aufzubewahren,<br />
<strong>der</strong> nur von befugten und fachkundigen Per-<br />
20<br />
sonen geöffnet werden kann. Dies ist für alle<br />
giftigen Stoffe zwingend vorgeschrieben!<br />
Wechselwirkungen von Gefahrstoffen<br />
Bevor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im<br />
Betrieb aufgenommen werden, muss<br />
man sich u.a. anhand <strong>der</strong> Kennzeichnung<br />
und <strong>der</strong> Betriebsanweisung mit den<br />
grundlegenden Informationen zu Verwendungszweck<br />
und -menge und den einzuhaltenden<br />
Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
vertraut machen. Hierbei ist z.B. auch zu<br />
prüfen, ob Gefahrstoffe zu sam men verwendet<br />
werden dürfen. Zur Bildung neuer<br />
Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften kann<br />
es kommen, wenn mehrere nicht aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmte Gefahrstoffe zusammen<br />
verwendet werden. Durch Presseberichte<br />
bekannt ge worden sind mehrere Fälle<br />
schwerer Vergiftungen durch Chlorgas, das<br />
sich bei <strong>der</strong> gleichzeitigen Verwendung<br />
von hypo chloridhaltigen und sauren Sa nitärreinigern<br />
gebildet hatte. Gefahrstoffe<br />
dürfen deshalb nur einzeln verwendet<br />
werden, es sei denn, die Gebrauchs- o<strong>der</strong><br />
Betriebsanweisung verlangt ausdrücklich<br />
etwas an<strong>der</strong>es.<br />
Entsorgen von Gefahrstoffen<br />
Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />
und Zubereitungen müssen un verzüglich<br />
und gefahrlos beseitigt werden. Wie dies im<br />
Einzelfall zu ge schehen hat, beschreibt das<br />
zugehörige Sicherheitsdatenblatt.<br />
Nur in wenigen Fällen kann man Rückstände<br />
von Gefahrstoffen mit dem normalen<br />
Müll entsorgen. Geringe Reste mancher<br />
ätzen<strong>der</strong> Arbeitsstoffe (wässrige Säuren<br />
und Laugen) können mit viel Wasser in den<br />
Ausguss gespült werden.<br />
Es sind daher für die unterschiedlichen<br />
Stoffe separate Sammelbehälter au ßer halb<br />
<strong>der</strong> Arbeitsräume bereitzustellen. So können<br />
z.B. lösemittelhaltige flüssige Gefahrstoffe<br />
in einem Kanister ge sammelt werden.<br />
Für lösemittelgetränkte feste Abfälle
gibt es spezielle, brandgeschützte Sammelbehälter<br />
(Bild 11). Insbeson<strong>der</strong>e diese Sammelbehälter<br />
sind entsprechend zu kennzeichnen.<br />
Sind gefährliche Flüssigkeiten verschüttet<br />
worden, so kann man sie mit einem flüssigkeitsbindendem<br />
Granulat (z.B. Katzenstreu)<br />
aufnehmen (Bild 12) und dieses in den entsprechenden<br />
Ab fallsammelbehälter geben.<br />
Über die Entsorgung <strong>der</strong> gesammelten<br />
Abfälle und Rückstände gefährlicher Stoffe<br />
und Zubereitungen informieren die Stadt-<br />
und Kreisverwaltungen.<br />
Erste Hilfe<br />
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen<br />
im Betrieb zu einem durch Gefahrstoffe<br />
ausgelösten Unfall, so ist <strong>der</strong> Verletzte ei-<br />
TÜREN SCHLIESSEN!<br />
Optimaler<br />
Brandschutz:<br />
Selbstüberwachung –<br />
Thermomechanik<br />
Fugensusschäumung<br />
im Brandfalle<br />
Feuergeschützte<br />
Lüftungsanschlüsse<br />
Verschleißfreie<br />
Türschließer<br />
Feuerfalz<br />
Höchste<br />
Arbeitssicherheit:<br />
Einstellbare<br />
Schließgeschwindigkeit<br />
Fugensperrung +<br />
Klemmschutz<br />
Eindeutige<br />
DIN-Markierung<br />
Leicht verständliche<br />
Bedienungsanleitung<br />
Einfache<br />
Bedienung:<br />
Hebelgriff –<br />
Fehlbedienung<br />
durch automatische<br />
Zwangsverriegelung<br />
ausgeschlossen<br />
Höhenverstellbare<br />
Wannenböden<br />
Herausnehmbare<br />
20l - Auffangwanne<br />
Bild 10 Selbstschließen<strong>der</strong> und -verriegeln<strong>der</strong> Sicherheitsschrank zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
nem Durchgangsarzt zuzuführen. Dieser<br />
muss über den Gefahrstoff informiert werden,<br />
da Verletzungen durch unterschiedliche<br />
Stoffe sehr ver schiedene Behandlungen<br />
verlangen. Wenn möglich sollte dem Arzt<br />
das Etikett des Behälters, <strong>der</strong> den Gefahrstoff<br />
enthielt, o<strong>der</strong> noch besser das zu gehörige<br />
Sicherheitsdatenblatt o<strong>der</strong> die Betriebsanweisung<br />
gezeigt werden.<br />
Bei einer Vergiftung rufen Sie am bes ten<br />
die Giftnotrufzentrale an, um zu erfahren,<br />
ob beson<strong>der</strong>e Maßnahmen notwendig sind.<br />
Die Adressen <strong>der</strong> Giftnotrufzentrale finden<br />
Sie im Anhang auf den S. 29 - 30. Hier werden<br />
Sie rund um die Uhr beraten, was im<br />
Ernstfall zu tun ist. Am besten notieren Sie<br />
die Telefonnummer <strong>der</strong> nächsten Giftnot-<br />
21
Gefahrstoffe im Handel<br />
Bild 11 Selbstschließen<strong>der</strong> Sammelbehälter für lösemittelgetränkte<br />
Abfäll, nicht brennbar und mit unterlüftetem<br />
Boden<br />
rufzentrale auf dem Aus hang über die berufs<br />
ge nos sen schaft liche Zugehörigkeit mit<br />
Anleitung zur Ersten Hilfe (Bestell-Nr. A 1).<br />
Hinweise auf stoffspezifische Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen gibt das Sicherheitsdatenblatt.<br />
Diese müssen mit <strong>der</strong> Betriebsanweisung<br />
allen mit dem Arbeitsstoff Be schäftigten<br />
und auch den Ersthelfern be kannt gemacht<br />
werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen<br />
benötigten Hilfsmittel, z.B. eine<br />
Au gen spülflasche zum Ausspülen benetzter<br />
Augen, sind am Arbeitsplatz bereitzuhalten<br />
(Bild 14, Bild 15). Unterstützung bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />
und Festlegung <strong>der</strong> notwendigen<br />
Maßnahmen können u.a. <strong>der</strong> Betriebsarzt<br />
und die Fachkraft für Arbeitssicherheit geben.<br />
Die Leitlinie „Anfor<strong>der</strong>ungen an Spülflüssigkeiten“<br />
ist im Internet unter<br />
www.bgchemie.de -> Prävention -> Ar beitsmedizin<br />
-> Erste Hilfe veröffentlicht.<br />
22<br />
Bild 12 Granulat zum Aufsaugen verschütteter Flüssigkeiten<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Für bestimmte Tätigkeiten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
vor, die im Handel jedoch selten<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Ausnahme: Wird z.B. Feuchtarbeit von regelmäßig<br />
mehr als 2 Stunden durchgeführt,<br />
so muss <strong>der</strong> Arbeitgeber den betroffenen<br />
Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
an bie ten (Annahme<br />
des Angebotes durch die Beschäftigten freiwillig),<br />
bei Feuchtarbeit von arbeitstäglich
→ Person aus dem Gefahrenbereich<br />
bringen<br />
→ wenn möglich, Notruf durch<br />
dritte Person veranlassen<br />
Eine ausführliche Anleitung zur Ersten Hilfe<br />
finden Sie in jedem Verbandkasten o<strong>der</strong><br />
können Sie bestellen (Bestell-Nr. BGI 503)<br />
• kleine Stückzahl (kostenfrei):<br />
Telefon 0228 5406-5854, Fax 5406-5899<br />
• große Stückzahl (kostenpflichtig):<br />
Fax 2631 801-2223, Wolters Kluwer<br />
Deutschland, Neuwied<br />
Bestell-Nr. A1 (BN) – 01/2011<br />
→ Bewusstsein prüfen<br />
laut ansprechen, anfassen,<br />
vorsichtig an <strong>der</strong> Schulter<br />
schütteln<br />
vorhanden<br />
Nicht<br />
vorhanden<br />
Um Hilfe<br />
rufen!<br />
→ Atmung prüfen<br />
Atemwege freimachen,<br />
Kopf nackenwärts beugen,<br />
Kinn anheben, sehen/hören/fühlen<br />
→ Situationsgerecht helfen<br />
→ Stabile Seitenlage<br />
z. B. Wunden versorgen,<br />
Brüche ruhig stellen<br />
✆ Notruf<br />
Bewusstsein und Atmung überwachen<br />
normale<br />
Atmung<br />
* Sofern verfügbar – den Anweisungen des „Automatisierten Externen Defibrillators“ (AED) folgen<br />
Dieser Betrieb gehört zur<br />
Regionaldirektion West,<br />
Standort Bonn<br />
→ 30 x Herzdruck-Massage → im Wechsel mit 2 x Beatmung<br />
Hände in Brustmitte,<br />
1 sec lang Luft in Mund<br />
Drucktiefe 5 – 6 cm,<br />
o<strong>der</strong> Nase einblasen<br />
Arbeitstempo 100 – 120/min<br />
Keine normale<br />
Atmung<br />
✆ Notruf,<br />
AED* holen (lassen)!<br />
✆ Notruf: _________________________<br />
Wichtig: → Ruhe bewahren → Unfallstelle sichern → eigene Sicherheit beachten<br />
Notruf so früh wie möglich situationsgerecht absetzen! Bitte entsprechend informieren:<br />
Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen!<br />
Rufnummer Rettungsleitstelle Giftnotruf Betriebliche Unfallmeldestelle<br />
Ersthelfer Verbandkasten bei<br />
Durchgangsärzte** Telefon Adresse<br />
Telefon Adresse<br />
HNO-Arzt Telefon Adresse<br />
Augenarzt Telefon Adresse<br />
Unfallkrankenhaus Adresse<br />
** Durchgangsärzte finden Sie im Internet unter www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank/index.jsp<br />
53102 Bonn<br />
Telefon 0228 5406-0<br />
Fax 0228 5406-61500<br />
bonn@bghw.de<br />
www.bghw.de<br />
Bild 13 Aushang über die berufsgenossenschaftliche<br />
Zugehörigkeit<br />
mehr als 4 Stun den sind arbeitsmedizinische<br />
Vor sorgeuntersuchungen verpflichtend.<br />
Vor sorgeuntersuchungen sind auch<br />
Be schäftigten anzubieten, wenn eine Ex position<br />
durch Hartholzstaub besteht. Wird <strong>der</strong><br />
Arbeitsplatzgrenzwert hierbei nicht eingehalten,<br />
sind re gelmäßige Vorsorgeuntersuchungen<br />
verpflichtend.<br />
Hilfestellung bei <strong>der</strong> Klärung <strong>der</strong> Frage, ob arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
durchzuführen sind, kann <strong>der</strong> Betriebsarzt<br />
geben, <strong>der</strong> dann ggf. auch die entsprechenden<br />
Untersuchungen durchführen bzw. bei<br />
<strong>der</strong> Auswahl geeigneter Ärzte unterstützen<br />
kann. Generell darf <strong>der</strong> Arbeitgeber mit <strong>der</strong><br />
Durchführung <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen<br />
nur Ärzte beauftragen, die entwe<strong>der</strong> Fachärzte<br />
für Arbeitsmedizin sind o<strong>der</strong> die Zusatzbezeichnung<br />
„Be triebs me dizin“ führen.<br />
Einsatz von Fremdfirmen<br />
In vielen Unternehmen ist es mittlerweile<br />
an <strong>der</strong> Tagesordnung, dass neben den eigenen<br />
Mitarbeitern auch Mitarbeiter von<br />
Bild 14 Rettungszeichen E 06, Augenspüleinrichtung<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
Fremdfirmen tätig werden, und das z.B.<br />
nicht nur im Rahmen von Re paratur- und<br />
Installationsarbeiten, son <strong>der</strong>n auch regelmäßig,<br />
wie bei spiels weise <strong>der</strong> Einsatz<br />
von Rei nigungs firmen zur täglichen Reinigung<br />
<strong>der</strong> Fußböden in <strong>der</strong> Betriebsstätte.<br />
Wer den bei solchen Tätigkeiten Ge fahr -<br />
stoffe eingesetzt, so ist <strong>der</strong> Ar beit geber<br />
in seiner Funktion als Auftraggeber dafür<br />
verantwortlich, dass nur Firmen mit <strong>der</strong><br />
Durchführung <strong>der</strong> Tätigkeiten be auftragt<br />
werden, die über die er for <strong>der</strong>lichen Fachkenntnisse<br />
und Er fah rungen verfügen.<br />
Er hat außerdem das be auftragte Unternehmen<br />
über be son <strong>der</strong>e innerbetriebliche<br />
Gefahrenquellen und spezielle betriebliche<br />
Ab läufe zu in formieren. Be steht<br />
während des Fremd firmeneinsatzes die<br />
Möglichkeit <strong>der</strong> gegenseitigen Gefährdung,<br />
so kann es ggf. notwendig sein,<br />
einen Ko or di na tor zu be stellen, <strong>der</strong> die<br />
notwen di gen Infor mationen über die<br />
durch zu füh ren den Ar beiten und die entsprech<br />
en den Schutz maßnahmen be sitzt.<br />
Bild 15 Augenspülflasche<br />
Beschäftigungsbeschränkungen<br />
Der Unternehmer darf Jugendliche und<br />
werdende Mütter nur unter bestimmten<br />
Bedingungen mit Gefahrstoffen beschäftigen,<br />
die im Mutterschutzgesetz<br />
und im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben<br />
sind.<br />
23
Gefahrstoffe im Handel<br />
Schriften und Medien<br />
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen<br />
(Chemikaliengesetz - ChemG)<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 200 „Einstufung und Kennzeichnung<br />
von Stoffen und Zubereitungen<br />
und Erzeugnissen“<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 220 „Sicherheitsdatenblatt“<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 400 „Ermitteln und Beurteilen <strong>der</strong><br />
Gefährdungen durch Gefahrstoffe am<br />
Arbeitsplatz: Anfor<strong>der</strong>ungen“<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 440 „Ermitteln und Beurteilen <strong>der</strong><br />
Gefährdungen durch Gefahrstoffe am<br />
Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen<br />
und Methoden zur Ersatzstoffprüfung“<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“<br />
Anhang<br />
Begriffsbestimmungen<br />
Gefahrstoffe sind Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen mit mindestens einer gefährlichen Eigenschaft.<br />
Ein Stoff ist ein chemisches Element o<strong>der</strong> eine chemische Verbindung, einschließlich <strong>der</strong><br />
notwendigen Hilfsstoffe und <strong>der</strong> herstellungsbedingten Verunreinigungen.<br />
Eine Zubereitung ist ein Gemenge, ein Gemisch o<strong>der</strong> eine Lösung aus zwei o<strong>der</strong> mehreren<br />
Stoffen.<br />
Erzeugnisse sind Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen, die bei <strong>der</strong> Herstellung eine spezifische Gestalt,<br />
Oberfläche o<strong>der</strong> Form erhalten haben, die <strong>der</strong>en Funktion mehr bestimmen als ihre<br />
chemische Zusammensetzung.<br />
Unter <strong>der</strong> gefährlichen Eigenschaft eines Stoffes o<strong>der</strong> einer Zubereitung versteht man eine<br />
für den Menschen gefährliche Eigenschaft wie z.B.:<br />
giftig, ätzend, reizend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich,<br />
umweltgefährdend.<br />
Diese Eigenschaften von Stoffen o<strong>der</strong> Zubereitungen werden durch physikalische Messungen<br />
und chemische, toxikologische o<strong>der</strong> ökotoxikologische Prüfungen be stimmt. Eine<br />
24<br />
- Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
(TRGS) 555 „Betriebsanweisung und Unterweisung<br />
nach § 20 GefStoffV“<br />
- GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008<br />
(siehe hierzu z.B. www.baua.de -> Themen<br />
von A-Z ->Gefahrstoffe)<br />
Folgende Schriften und Arbeitsmittel sind<br />
für Mitgliedsbetriebe kostenlos über die<br />
<strong>BGHW</strong> (siehe Impressum) zu be ziehen:<br />
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) *<br />
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) *<br />
- Merkblatt „Hautschutz“ (M 100)<br />
- Broschüre „Unterweisungen/Be triebsanweisungen“<br />
(B 36)<br />
- Plakat „Gefahrstoff-Kenn zeich nung am<br />
Arbeitsplatz“ (P 12)<br />
- Betriebsanweisungen für den Um gang<br />
mit Gefahrstoffen (A 39)<br />
- Flyer „GHS - Einstufung und Kennzeichnung<br />
von Gefahrstoffen“ (F 14)<br />
* beide enthalten in <strong>der</strong> Broschüre B1
Gefahrstoffe im Handel<br />
Überschreitung bestimmter, u.a. in Verordnungen festgelegter Werte hat dann die Einstufung<br />
als Gefahrstoff zur Folge. Insgesamt sind im Chemikalienge setz 15 gefährliche Eigenschaften<br />
festgelegt.<br />
Unter <strong>der</strong> Einstufung eines Stoffes, eines Erzeugnisses o<strong>der</strong> einer Zubereitung versteht<br />
man die Zuordnung zu einem Gefährlichkeitsmerkmal auf Grund seiner gefährlichen Eigenschaften.<br />
Inverkehrbringen ist die Abgabe an Dritte, z.B. durch Verkauf o<strong>der</strong> die Bereitstellung für<br />
Dritte, z.B. im Laden.<br />
Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an an<strong>der</strong>e, einschließlich<br />
<strong>der</strong> Bereitstellung zur Beför<strong>der</strong>ung, wenn die Bereitstellung nicht binnen 24<br />
Stunden nach <strong>der</strong> Bereitstellung o<strong>der</strong> am darauf folgenden Werktag erfolgt.<br />
Eine Tätigkeit ist jede Arbeit, bei <strong>der</strong> Stoffe, Zubereitungen o<strong>der</strong> Erzeugnisse u.a. bei <strong>der</strong><br />
Produktion, Handhabung, Lagerung, Beför<strong>der</strong>ung, Entsorgung und Be handlung ver wendet<br />
werden, o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Stoffe o<strong>der</strong> Zubereitungen entstehen o<strong>der</strong> auftreten.<br />
Umgang bedeutet das Herstellen o<strong>der</strong> Verwenden (seit In-Kraft-Treten <strong>der</strong> neuen Gefahrstoffverordnung<br />
zum 01.01.2005 formal durch den Begriff „Tätigkeit“ ersetzt).<br />
Verwenden meint das Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten,<br />
Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und das innerbetriebliche Beför<strong>der</strong>n.<br />
Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei <strong>der</strong> eine Flüssigkeit unter vorgeschriebenen<br />
Versuchsbedingungen soviel brennbare Dämpfe entwickelt, dass bei Kontakt mit<br />
einer wirksamen Zündquelle an <strong>der</strong> Oberfläche <strong>der</strong> Flüssigkeit eine selbstständige Flammenausbreitung<br />
zu beobachten ist.<br />
Schutzstufen<br />
Das Schutzstufenkonzept wurde mit <strong>der</strong> Gefahrstoffverordnung 2010 zurückgezogen und<br />
kann nicht mehr angewendet werden.<br />
Arbeitsplatzgrenzwert<br />
Der AGW ist <strong>der</strong> Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines<br />
Stoffes in <strong>der</strong> Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er<br />
gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute o<strong>der</strong> chronische schädliche Auswirkungen<br />
auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Er entspricht <strong>der</strong> früheren<br />
Grenzwertdefinition <strong>der</strong> maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wertes).<br />
25
Gefahrstoffe im Handel<br />
Musterbrief zum Anfor<strong>der</strong>n notwendiger Produktinformationen zur<br />
Erstellung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
26<br />
Sehr geehrter Hersteller / Vertreiber,<br />
wir haben Ungewissheit über eine mögliche Gefährdung bei <strong>der</strong> Verwendung<br />
Ihres Produktes ......<br />
Wir setzen das Produkt unter folgenden Bedingungen ein:<br />
..........<br />
..........<br />
.......... (möglichst ausführlich beschreiben!)<br />
Bitte teilen Sie uns die Inhaltsstoffe und die davon ausgehenden Gefahren<br />
mit, sowie Ihre Vorschläge für die notwendigen Schutzmaßnahmen bei diesen<br />
Tätigkeiten.<br />
Weiterhin benötigen wir für unsere Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf<br />
den o. g. Verwendungszweck einige Informationen, u.a.<br />
- zur Art <strong>der</strong> Gefährdung (inhalativ, <strong>der</strong>mal),<br />
- zu den erfor<strong>der</strong>lichen technischen, organisatorischen und persönlichen<br />
Schutzmaßnahmen,<br />
- zur Art und Höhe <strong>der</strong> Exposition,<br />
- zu den Arbeitsplatzgrenzwerten o<strong>der</strong> sonstigen Angaben zur Beurteilung<br />
des Gesundheitsrisikos.<br />
Mit freundlichen Grüßen
Vordruck zur Gefahrstofferfassung<br />
Arbeitsbereiche/Tätigkeit:<br />
Verpackung<br />
(Originalverpackung<br />
abgefüllt,<br />
o.ä.)<br />
Verwendungszweck/Verarbeitungsart<br />
Mengenbereiche (Min-Max) Arbeitsbereiche,<br />
in denen<br />
Beschäftigte<br />
Vorkommen<br />
am Arbeitsplatz<br />
(fest,<br />
flüssig, gasförmig,<br />
o. ä.)<br />
Gefährliche<br />
Inhaltsstoffe<br />
Gefahrensymbol/Gefahrenkennzeichnung<br />
Einstufung/<br />
gefährliche<br />
Eigenschaften<br />
Sicherheitsdatenblatt<br />
Nr.<br />
Produktbezeichnung/<br />
Hersteller<br />
(Anschrift)<br />
dem Gefahrstoffausgesetzt<br />
sein<br />
können<br />
Lagermenge<br />
Jahresverbrauch<br />
Für die<br />
Tätigkeit<br />
R-Sätze/H-Sätze<br />
27
Gefahrstoffe im Handel<br />
Arbeitsschutzprogramm "Gefahrstoffe"<br />
In allen Handelsbetrieben werden mehr o<strong>der</strong> weniger gefährliche Arbeitsstoffe verwendet.<br />
Das folgende Programm zeigt die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit dabei systematisch<br />
zu verbessern. Ausführungen zu einzelnen Punkten finden sich im Text dieses Merkblatts.<br />
1. Erfassen aller Gefahrstoffe.<br />
2. Prüfen, ob die erfassten Gefahrstoffe (noch) benötigt werden.<br />
3. Nicht benötigte Gefahrstoffe sachgerecht und umweltverträglich entsorgen.<br />
4. Beschaffen von Informationen und Daten zu den verbliebenen Gefahrstoffen, u.a. aktuelle<br />
Sicherheitsdatenblätter.<br />
5. Durchführen einer fachkundigen und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung vor<br />
Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen (Dokumentation!), insbeson<strong>der</strong>e prüfen,<br />
ob die benötigten gefährlichen Arbeitsstoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden<br />
können.<br />
6. Durchführen <strong>der</strong> notwendigen technischen, organisatorischen und personellen Schutzmaßnahmen,<br />
die sich aus <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung ergeben. Schutzmaßnahmen<br />
auf Wirksamkeit prüfen.<br />
7. Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses, auf <strong>der</strong> Grundlage von 1.) und 3.), zugänglich<br />
für die betroffenen Beschäftigten. Gefahrstoffverzeichnis regelmäßig aktualisieren.<br />
8. Erstellen von Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden<br />
sollen.<br />
9. Einrichtungen und Materialien zur Ersten Hilfe auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Betriebsanweisung zur<br />
Verfügung stellen.<br />
10. Unterweisung <strong>der</strong> Beschäftigten anhand <strong>der</strong> Betriebsanweisungen (Dokumentation!).<br />
11. Überwachung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Betriebsanweisung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Benutzung <strong>der</strong> technischen Schutzeinrichtungen und <strong>der</strong> persönlichen Schutzausrüstung.<br />
12. Veranlassen bzw. Anbieten von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, falls<br />
entsprechende Tätigkeiten durchgeführt werden o<strong>der</strong> Erkrankungen auf Tätigkeiten<br />
mit Gefahrstoffen zurückzuführen sind.<br />
13. Beim Vorhandensein technischer Schutzeinrichtungen: Regelmäßige Überprüfung <strong>der</strong><br />
Funktion und Wirksamkeit, mindestens alle 3 Jahre, Dokumentation <strong>der</strong> Prüfergebnisse.<br />
14. Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen: Aktualisierung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung und Anpas<br />
sung <strong>der</strong> Schutzmaßnahmen.<br />
28
Adressen Giftnotrufzentralen:<br />
Informationszentralen für Vergiftungsfälle<br />
in Deutschland<br />
BERLIN<br />
Charité, Campus Virchow Klinikum<br />
Klinik für Nephrologie und internistische<br />
Intensivmedizin<br />
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin<br />
Tel.: (030) 450 653 555<br />
Fax: (030) 450 553 915<br />
giftinfo@charite.de<br />
www.charite.de/rv/nephro/Vergiftungen/<br />
vergiftungen.html<br />
BERLIN<br />
Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche<br />
Aufgaben<br />
Klinische Toxikologie und Giftnotruf Berlin<br />
Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (030) 19240<br />
Fax: (030) 306-86-721<br />
mail@giftnotruf.de<br />
www.giftnotruf.de<br />
BONN<br />
Informationszentrale gegen Vergiftungen<br />
Zentrum für Kin<strong>der</strong>heilkunde <strong>der</strong> Rheinischen<br />
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn<br />
Adenauerallee 119, 53113 Bonn<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (0228) 19240<br />
Fax: (02 28) 287-33 14, 33 78<br />
gizbn@mailen.meb.uni-bonn.de<br />
www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale<br />
ERFURT<br />
Gemeinsames Giftinformationszentrum<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt u. Thüringen<br />
c/o Klinikum Erfurt GmbH<br />
Nordhaeuser Straße 74, 99089 Erfurt<br />
Tel.: (0361) 730 730<br />
Fax: (0361) 730-73 17<br />
info@ggiz-erfurt.de<br />
www.ggiz-erfurt.de<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
FREIBURG<br />
Universitätsklinikum Freiburg<br />
Vergiftungs-Informationszentrale<br />
Zentrum für Kin<strong>der</strong>heilkunde und Jugendmedizin<br />
Mathildenstraße 1, 79106 Freiburg<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (0761) 19240<br />
Fax: (0761) 270-44 57<br />
giftinfo@kikli.ukl.uni-freiburg.de<br />
www.giftberatung.de<br />
GÖTTINGEN<br />
Giftinformationszentrum Nord <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen und<br />
Schleswig-Holstein (GIZ-Nord)<br />
Zentrum Pharmakologie und Toxikologie<br />
Universität Göttingen<br />
Bereich Humanmedizin<br />
Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (0551) 19240<br />
Fax: (0551) 38 31 881<br />
giznord@giz-nord.de<br />
www.giz-nord.de<br />
HOMBURG/SAAR<br />
Universitätskliniken<br />
Klinik für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />
Informations- und Beratungszentrum für<br />
Vergiftungen<br />
66421 Homburg/Saar<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (06841) 19240<br />
Fax: (06841) 1 62 84 38<br />
szab@med.rz.uni-sb.de<br />
www.med-rz.uni-sb.de/med_fak/kin<strong>der</strong>klinik/<br />
Vergiftungszentrale/vergiftungszentrale.html<br />
MAINZ<br />
Beratungsstelle bei Vergiftungen<br />
II. Medizinische Klinik und Poliklinik <strong>der</strong><br />
Universität<br />
Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz<br />
24 Std.-Notruf: Tel. (06131) 19240<br />
Fax: (06131) 232-468<br />
giftinfo@giftinfo.uni-mainz.de<br />
www.giftinfo.uni-mainz.de<br />
29
Gefahrstoffe im Handel<br />
MÜNCHEN<br />
Giftnotruf München<br />
Toxikologische Abteilung <strong>der</strong> II. Medizinischen<br />
Klinik rechts <strong>der</strong> Isar <strong>der</strong> Technischen<br />
Universität München<br />
Ismaninger Straße 22, 81675 München<br />
24 Std-Notruf: Tel. (089) 19240<br />
Fax: (089) 4140-2467<br />
tox@lrz.tum.de<br />
www.toxinfo.org<br />
30<br />
NÜRNBERG<br />
Giftinformationszentrale <strong>der</strong> Medizinischen<br />
Klinik 2 des Klinikums Nürnberg<br />
Nord<br />
Professor-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg<br />
Tel.: (0911) 398-24 51 (Gifttelefon)<br />
Fax: (0911) 398-21 92<br />
muehlberg@klinikum-nuernberg.de<br />
www.giftinformation.de
Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV<br />
Firma:<br />
Abteilung / Arbeitsplatz: Hausverwaltung<br />
Tätigkeit: Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe<br />
gesundheitsschädlich<br />
Gefahrstoffbezeichnung<br />
Gruppe C<br />
Gesundheitsschädliche Gefahrstoffe<br />
Datum:<br />
Unterschrift:<br />
Gefahren für Mensch und Umwelt<br />
• Die Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C können durch Einatmen, Verschlu-<br />
cken o<strong>der</strong> Aufnahme durch die Haut in den Körper gelangen.<br />
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln<br />
Verhalten im Gefahrfall<br />
Erste Hilfe<br />
Sachgerechte Entsorgung<br />
Gefahrstoffe im Handel<br />
• Sie könne Gesundheitsschäden von beschränkter Wirkung hervorrufen<br />
und sind meist wassergefahrdend.<br />
• Beim Beseitigen verschütteter Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C nicht<br />
rauchen.<br />
• Die bereitsgestellten säuren- und laugenbeständigen Schutzhandschue<br />
sind zu tragen.<br />
• Dänpfe und Stäube nicht einatmen, für gute Belüftung sorgen.<br />
• Flüssige Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Verschütten mit dem bereitgestellten<br />
Binde-Granulat aufnehmen.<br />
• Feste Stoffe <strong>der</strong> Gruppe C nach Vorschriften ohne Staubbildung<br />
zusammenfegen.<br />
• Mit Gefahrstoffe <strong>der</strong> Gruppe C verschmutzte Kleidung ausziehen.<br />
• Nach Einatmen: Frische luft zuführen.<br />
• Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen, bereitgestellte<br />
augendusche benutzen, Augenarzt aufsuchen (Gefahrstoffetikett/Sicherhitsdatenblatt<br />
mitnehmen).<br />
• Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife abwaschen.<br />
• Benutzes Binde-Granulat, feste und flüssige Reste und Abfälle<br />
<strong>der</strong> Gruppe C in den bereitgestellten Samelbehälter geben.<br />
Muster-Betriebsanweisung Geschäftsleitung Mustermann
<strong>BGHW</strong> - Prävention<br />
Postfach 12 08<br />
53002 Bonn<br />
Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />
Bestellung per E-Mail: medien@bghw.de<br />
Internet: www.bghw.de<br />
Bestell-Nr. M 2 Ausgabe Februar 2011