M 038 Fahrzeughebebühnen (BGI 689)
M 038 Fahrzeughebebühnen (BGI 689)
M 038 Fahrzeughebebühnen (BGI 689)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gene Gelenke von Tragarmen müssen von<br />
Fachfirmen instandgesetzt werden.<br />
Um ein unbeabsichtigtes Verschieben der<br />
Gelenkarme und damit die Gefahr des Abkippens<br />
von Fahrzeugen zu ver meiden,<br />
müssen die Gelenkarme an He bebühnen<br />
mit zwangsläufig wirkenden Sicherungen<br />
gegen unbeab sich tig te Bewegungen ausgerüstet<br />
sein (Bild 4).<br />
Bild 4: Gelenkarmsicherung<br />
Die Aufnahme des Fahrzeugs muss an den<br />
vom Fahrzeughersteller vor ge sehe nen Punkten<br />
erfolgen (Bild 5). Ist das Fahrzeug auf der<br />
Hebebühne ein kleines Stück über dem Fußboden<br />
angehoben (ca. 5 cm), so sollte sich<br />
der Betreiber noch einmal von der siche ren<br />
Auf nah me des Fahrzeuges auf der Hebebühne<br />
überzeugen, z.B. durch eine Rüttelprobe.<br />
Steuerplatz und Steuerorgane<br />
Steuerplätze von Fahr zeug hebe büh nen müssen<br />
so angeordnet und ge stal tet sein, dass<br />
sie von einer stehenden Be die nungsperson<br />
erreicht werden kön nen. Die Bedienperson<br />
darf dabei nicht durch die Last, die Bewegung<br />
der He be bühne oder von anderen Teilen gefähr<br />
det werden. Die Be dienungs per son hat<br />
auch auf die Sicherheit an derer Per so nen zu<br />
achten. Vom Stand ort der Be dienungsperson<br />
muss das Last auf nahme mittel und die Last<br />
bei allen Be wegungen beobachtet und der<br />
Raum unter dem Lastaufnahmemittel und<br />
der Last überblickt werden können.<br />
Fahrzeughebebühne<br />
Bild 5: Hier ist das Lastaufnahmemittel an dem vom<br />
Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkt<br />
angesetzt.<br />
An oder unmittelbar neben den Steuer organen<br />
müssen die Be we gungs rich tun gen<br />
Heben und Senken in Schrift oder Symbol<br />
deutlich er kenn bar sein, um Fehlsteuerungen<br />
zu vermeiden (Bild 6).<br />
Bild 6: Steuerorgane<br />
Mit der selbständigen Bedienung der <strong>Fahrzeughebebühnen</strong><br />
ohne Aufsicht dürfen nur<br />
Personen beschäftigt wer den, die das 18.<br />
Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen<br />
in der Bedienung der Hebebühne nach der<br />
Betriebs anleitung des Herstellers unterwiesen<br />
sein und ihre Befähigung zur Bedienung<br />
der Hebe bühne dem Unter nehmer<br />
nach ge wiesen haben. Sie müs sen vom Unter<br />
nehmer ausdrücklich mit dem Bedienen<br />
7