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M 038 Fahrzeughebebühnen (BGI 689)

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sition als gesichert an ge sehen, wenn sie<br />

durch das ange ho bene Fahr zeug überdeckt<br />

sind. Quetschgefahr für die Füße be steht<br />

nicht, wenn zwi schen Last auf nahmemittel<br />

und Fuß bo den durch ge hend ein<br />

Sicherheits ab stand von 120 mm besteht<br />

oder die Lastauf nahme mittel so gestaltet<br />

sind, dass zum Fuß boden ein Fußfreiraum<br />

gemäß Bild 7 eingehalten ist.<br />

Die Anforderung ist ebenfalls erfüllt, wenn<br />

während der Senkbewegung der Hebebühne<br />

die Bewegung selbst ständig 120<br />

mm vor Erreichen der ge fähr lichen Position<br />

angehalten wird. Die Senk be wegung<br />

darf dann durch Betätigung ein es zusätzlichen<br />

Senk-Stellteils oder durch Loslassen<br />

und Wiederbetätigung des normalen Senk-<br />

Stellteils wieder einge leitet werden. Dieser<br />

letzte Teil des Senk weges muss von einem<br />

akusti schen Warnsignal be gleitet werden.<br />

In keinem der beiden Fälle darf es möglich<br />

sein, die Stopp einrichtung zu über fah ren,<br />

so dass die Hebebühne ohne an zuhalten in<br />

ihre Grundstellung fährt.<br />

Als Sicherungen werden hauptsächlich<br />

Abweisbügel eingesetzt, mit denen die<br />

erforderlichen Sicherheitsabstände ein gehalten<br />

werden. Die Abweisbügel müs sen<br />

so gestaltet und angebracht sein, dass Personen<br />

nicht in sie hinein treten oder mit<br />

dem Fuß hängen blei ben kön nen. Dies wird<br />

erreicht z.B. durch Ab deckung und Auskleidung<br />

des Zwi schen raumes oder durch<br />

An brin gung von Zwischen stäben. Die Abweis<br />

bügel müssen den betrieb lichen Beanspruch<br />

ungen stand halten, das be deutet, sie<br />

dürfen auch beim Be treten durch Per sonen<br />

sich nicht verbiegen oder ab brechen.<br />

Wartung und Pflege<br />

Für den sicheren Betrieb von Fahr zeughebebühnen<br />

sind regelmäßige Wartungs-<br />

und Pflegearbeiten not wendig. Die Be-<br />

Fahrzeughebebühne<br />

triebsanleitungen der Hersteller enthalten<br />

Angaben über Art und Umfang der Wartungsarbeiten,<br />

Wartungszeiträume und über<br />

die Rei nigung und Pflege der Hebebühnen.<br />

Schmutz, der beispielsweise beim Wa schen<br />

der Fahrzeugunterseite an die Gewindespindel<br />

oder an den Hub stem pel gelangt, kann zu<br />

erhöhtem Ver schleiß oder zu Beschädigungen<br />

von Gewindespindel und Tragmuttern<br />

bzw. von Hubstempel und Stempel dichtung<br />

führen. Hubstempel und Schmutz ab streifer<br />

der Stempelab dichtungen soll ten deshalb<br />

nach jeder Fahr zeug unter bodenwäsche gereinigt<br />

werden. An son sten sollte die Reinigung<br />

mindestens monatlich erfolgen.<br />

Der Ölstand im Hubstempel oder im Ölzwischenbehälter<br />

hydraulischer He bebühnen<br />

sollte einmal wöchentlich kontrolliert werden.<br />

Bei unbeabsichtig ten Bewegungen des<br />

Hubstempels ist es wichtig, den Ölstand<br />

sofort zu kon trollieren. Es darf nur sauberes<br />

Hy drauliköl der Sorte nachgefüllt werden,<br />

die im Hydrauliksystem vorhanden ist.<br />

Hebebühnenzylinder, Hydraulik- und Pneumatikleitungen<br />

sind, soweit dies von der<br />

Bauart her möglich ist, in an ge messenen<br />

Zeitabständen auf Korro sionsschäden zu<br />

überprüfen. Aggres sives Grundwasser ist<br />

eine häufige Ur sache für Korrosionsschäden.<br />

Prüfung<br />

Die Hebebühnen sind gemäß den Be stim -<br />

mungen der Betriebssicherheits ver ordnung<br />

sowie der BGR 500, Kapitel 2.10, Ziffer 2.9<br />

vor der ersten Inbe trieb nahme und nach<br />

Bedarf in Abständen von längs tens 1 Jahr<br />

durch eine be fähig te Person auf ihren betriebs<br />

sicheren Zu stand prüf en zu lassen.<br />

Eine Person kann als befähigt an ge sehen<br />

werden, wenn sie min des tens die Qualifikation<br />

auf weist, die bis her an den Sach kundigen<br />

gestellt wur den.<br />

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