Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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SICHERHEIT RUND UM DAS MITGÄNGER-FLURFÖRDERZEUG<br />
Persönliche Schutzausrüstung<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt unter allen anderen Schutzmaßnahmen<br />
zur Verhütung von Arbeitsunfällen stets die letzte Wahl dar.<br />
Immer dann, wenn keine anderen technischen oder organisatorischen<br />
Maßnahmen den Schutz der Beschäftigten gewährleisten können, dient<br />
die PSA als Ergänzung. Bedenken Sie aber, dass jede PSA auch eine zusätzliche<br />
Belastung für die Beschäftigten darstellen kann. Sie sollte daher<br />
nur eingesetzt werden, wenn sie wirklich erforderlich ist. Das ist immer<br />
dann der Fall, wenn technische Schutzmaßnahmen ein Restrisiko nicht<br />
abzudecken vermögen.<br />
Gerade beim Umgang mit Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n ereignen sich<br />
häufig Unfälle mit zum Teil schweren Fußverletzungen. Geht der Gerätebediener<br />
vor dem Flurförderzeug, kann es vorkommen, dass ihm das<br />
Gerät von hinten gegen die Ferse fährt. Durch die für den Betrieb notwendige<br />
Bodenfreiheit der Geräte besteht beim Manövrieren die Gefahr,<br />
dass der Mitgänger mit dem Fuß unter den Rahmen oder ein Rad des<br />
Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>s gerät. Die Möglichkeit von Fußverletzungen<br />
besteht auch beim Absenken des Lastaufnahmemittels oder der Last<br />
oder dadurch, dass Teile der Last vom Lastaufnahmemittel herabfallen.<br />
Vor Verletzungen durch die Rahmenkante kann die Fußschutzleiste in<br />
Verbindung mit Sicherheitsschuhen (siehe Seite 26) schützen.<br />
Die Betriebsanleitung des Flurförderzeugherstellers regelt die bestimmungsgemäße<br />
Verwendung dieser Geräte. Hierin ist auch beschrieben,<br />
inwieweit Sicherheitsschuhe zu tragen sind.<br />
Machen Sie ihre Beschäftigten durch Beschilderung <strong>und</strong> Betriebsanweisungen<br />
auf die Trageverpflichtung aufmerksam. Da die PSA eine Ergänzung<br />
zu anderen betrieb lichen Maßnahmen ist, müssen Sie als Unternehmer<br />
die Kosten tragen.<br />
Wenn der Bediener eines Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>s in Bereichen tätig<br />
wird, in denen aufgr<strong>und</strong> anderer Gefährdungen PSA getragen werden<br />
muss, besteht die Benutzungspflicht auch für ihn. So kann es in lärmin-