Flurförderzeuge - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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BLOCKLAGERUNG<br />
Blocklagerung<br />
Als Blocklagerung bezeichnet man das Über- oder Neben einanderstapeln<br />
von Ladeeinheiten, Einzelpackstücken oder Verpackungs einheiten ohne<br />
Verwendung von Lagereinrichtungen.<br />
Bei der Beachtung der folgenden Regeln können Sie als Unternehmer Gefährdungen<br />
bei der Blocklagerung weitgehend vermeiden:<br />
Beim Stapeln von Gütern ist die zulässige<br />
Nutzlast der Paletten zu beachten.<br />
Beim Stapeln mehrerer palettierter<br />
Ladeeinheiten müssen Sie<br />
auch die zulässige Auflast berücksichtigen<br />
Das Verhältnis der Höhe eines Stapels<br />
zur Schmalseite seiner Gr<strong>und</strong>fläche<br />
darf nicht größer als 6:1 sein<br />
Stapel immer lotrecht errichten. Beträgt<br />
die Neigung mehr als 2 Prozent,<br />
muss der Stapel vorsichtig abgebaut<br />
werden, sonst droht er umzukippen<br />
Gesicherter Stapel<br />
Bei lagenweiser Zusammenstellung<br />
einer Ladeeinheit müssen Sie darauf achten, dass durch das Eigengewicht<br />
der Waren andere Lagen nicht auseinandergedrückt oder einzelne<br />
Stückgüter nicht eingedrückt werden<br />
Palettierte Ladeeinheiten müssen so gesichert sein (zum Beispiel<br />
durch Stretchen, Schrumpfen, Umreifen), dass sich beim Transport <strong>und</strong><br />
beim Stapeln keine Teile lösen können<br />
Achten Sie auf auslaufendes Stapelgut, beispielsweise Schüttgüter<br />
wie Granulat. Äußere Einflüsse können zu Korrosion oder Fäulnis führen<br />
<strong>und</strong> die Tragfähigkeit einer Verpackung mindern. Auch Wind <strong>und</strong><br />
Wetter muss ein Stapel standhalten können, wenn er im Freien gelagert<br />
ist<br />
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