21.07.2013 Aufrufe

Praktikums - Universität Tübingen

Praktikums - Universität Tübingen

Praktikums - Universität Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

C Studiengang Bachelor im Fach Sportwissenschaft<br />

Die Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Bachelor<br />

Sportwissenschaft vom 1. Oktober 2005 legt im Modul 9 ein Teilmodul<br />

Berufsfelderfahrungen fest. Berufsfelderfahrungen (Praktika, Projekte) sind im<br />

Umfang von 4 - 6 Monaten zu erbringen, wobei diese Monate wahlweise am<br />

Stück oder aber in bis zu 4 Teilabschnitten absolviert werden können. Die<br />

Studienordnung hat dafür das 4. Studiensemester vorgesehen.<br />

1. Berufsfelderfahrungen sind mit einem Umfang von mindestens 18 Wochen<br />

Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sie dienen vor allem dem Erwerb beruflicher<br />

Handlungsqualifikationen in einem speziellen Tätigkeitsfeld.<br />

2. Im Anschluss an die Berufsfelderfahrungen ist ein <strong>Praktikums</strong>bericht (ca. 15-20<br />

Seiten zu erstellen (siehe Anhang „Informationsblatt zum <strong>Praktikums</strong>bericht“). Er<br />

ist zusammen mit dem Zeugnis der Ausbildungsstelle innerhalb von 8 Wochen<br />

nach Abschluss der Tätigkeit der <strong>Praktikums</strong>stelle am Institut für<br />

Sportwissenschaft zuzustellen.<br />

3. Der <strong>Praktikums</strong>bericht wird benotet und muss mindestens die Note „ausreichend“<br />

erzielen. Der Studierende ist verpflichtet, im direkt anschließenden Semester im<br />

Rahmen des „Kolloquiums Praktika“ in einer Kurzpräsentation (ca. 25 Min.) über<br />

die zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse seines <strong>Praktikums</strong> zu berichten. Die<br />

Präsentation wird benotet und muss mindestens mit der Note „ausreichend“<br />

bewertet werden. Für die Bewertung wird auf §12 der Prüfungs- und<br />

Studienordnung für den Studiengang Bachelor Sportwissenschaft verwiesen.<br />

4. Bei Anerkennung (siehe Punkte 1 bis 3) stellt die <strong>Praktikums</strong>beauftragte oder der<br />

<strong>Praktikums</strong>beauftragte eine Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte<br />

Fachpraktikum aus. Die Note ergibt sich aus dem <strong>Praktikums</strong>bericht und der<br />

Präsentation im Verhältnis 1:1.<br />

5. Studierende, die bereits vor Beginn des Studiums in einem sportbezogenen<br />

Arbeitsfeld tätig waren können sich dies als Praktikum anrechnen lassen. Anträge<br />

auf Anrechnung sind (zusammen mit den Unterlagen über entsprechende<br />

Tätigkeitsnachweise) vor Beginn des 4. Fachsemesters zu stellen. Bei<br />

Anrechnung stellt die <strong>Praktikums</strong>beauftragte oder der <strong>Praktikums</strong>beauftragte<br />

eine Bescheinigung über das Praktikum aus.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!