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<strong>RECHTSSCHUTZ</strong><br />

<strong>SCHADENBEISPIELE</strong><br />

zu den Artikeln 17 - 24 (ARB 2003)<br />

Verfasser: Mag.Elisabeth Wehofschitz<br />

Ausgabe: Jänner 2006


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite<br />

Artikel 17 1<br />

Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge<br />

(Fahrzeug-Rechtsschutz)<br />

je nach Vereinbarung mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz<br />

Artikel 18 7<br />

Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker<br />

(Lenker-Rechtsschutz)<br />

Artikel 19 10<br />

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den<br />

Privat-, Berufs- und Betriebsbereich<br />

Artikel 20 21<br />

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />

Artikel 21 23<br />

Sozialversicherungs-Rechtsschutz<br />

Artikel 22 24<br />

Beratungs-Rechtsschutz<br />

Artikel 23 26<br />

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz<br />

Artikel 24 29<br />

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz<br />

2


Artikel 17<br />

Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuge<br />

(Fahrzeug-Rechtsschutz)<br />

je nach Vereinbarung mit oder ohne Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz<br />

Schadenersatz-RS<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde als Mopedfahrer von einem überholenden<br />

Fahrzeug gestreift und verletzt.Schadenersatzforderungen (Moped, Kleidung,<br />

Schmerzensgeld) wurden vom beauftragten Rechtsanwalt durchgesetzt.<br />

• Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde von einem ausländischen<br />

Fahrzeug schwer beschädigt. Um die Schadenersatzansprüche<br />

durchzusetzen, mußte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />

• Durch einen Reifenplatzer wurde das Auto des Versicherungsnehmers schwer<br />

beschädigt. Der Zivilrechtsstreit mußte durch alle Instanzen durchgeführt<br />

werden, einige Sachverständigen wurden beauftragt. Der Versicherungsnehmer<br />

hat seinen Schaden ersetzt bekommen.<br />

• Der Versicherungsnehmer hat sein Fahrzeug nach einer Panne auf einer<br />

Landstraße abgestellt und mit einem Pannendreieck abgesichert. In der Nacht<br />

hat ein PKW-Fahrer einen LKW (von der entgegenkommender Seite zum<br />

abgestellten Fahrzeug kommend) überholt und ist auf das abgestellte Fahrzeug<br />

des Versicherungsnehmers (da vor dem Fahrzeug kein Pannendreieck war)<br />

aufgefahren. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil der Vorinstanzen -<br />

der Versicherungsnehmer hat seinen Schadenersatz bekommen, da sein<br />

Fahrzeug richtigerweise hinten mit einem Pannendreieck versehen war und er<br />

nicht verpflichtet war, auch vorne für die überholenden entgegenkommenden<br />

Fahrzeuge ein Pannendreieck aufzustellen.<br />

• Das falsch geparkte Auto des Versicherungsnehmers wurde durch die<br />

Feuerwehr abgeschleppt und dabei beschädigt. Für die Durchsetzung von<br />

Schadenersatzansprüchen wurde vom Versicherungsnehmer ein Rechtsanwalt<br />

beauftragt, der die Ansprüche auch durchsetzen konnte.<br />

• Der Versicherungsnehmer war an einem schweren Unfall mit Sach- und<br />

Personenschaden beteiligt, aber nur teilweise schuldig. Der vom<br />

Rechtsschutz-Versicherer beauftragte Rechtsanwalt verteidigte den<br />

Versicherungsnehmer nicht nur im Strafverfahren, sondern hatte auch einen<br />

aufwendigen Zivilprozeß zu führen gehabt, da der Gegner seine Mitschuld<br />

bestritten hat.<br />

1


• Ein Insasse im Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bei einem<br />

Verkehrsunfall verletzt. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die<br />

Schadenersatzansprüche (KFZ, Kleidung, mitgeführte Einkäufe und<br />

Schmerzensgeldforderungen - auch für den Insassen) durchgesetzt.<br />

• Bei einer Nachtfahrt ist der Versicherungsnehmer mit seinem PKW auf einen<br />

unbeleuchtet abgestellten Anhänger aufgefahren. Da die Gegenseite die<br />

Schadenersatzansprüche zur Gänze ablehnte, mußte der<br />

Versicherungsnehmer mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Klage einbringen.<br />

Nach dem gerichtlichen Verfahren bekam er eine Entschädigung.<br />

• Der Versicherungsnehmer war im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt.<br />

Den entstandenen Sachschaden hat er nach einem langwierigen Prozeß, in<br />

dem ihn ein aus unserem Auslandsempfehlungsbrief beauftragter<br />

deutschsprachiger Rechtsanwalt vertreten hat, ersetzt bekommen.<br />

2


Straf-RS<br />

• Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, bei dem mehrere Personen verletzt<br />

wurden, wurde das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschlagnahmt und<br />

der Reisepass eingezogen. Um die Heimreise des Versicherungsnehmers und<br />

dessen Familie zu ermöglichen, erlegte der RS-Versicherer eine Strafkaution<br />

in der Höhe von EUR 20.000,-.<br />

Die Kosten des im Ausland beauftragten Rechtsanwalts, der den<br />

Versicherungsnehmer im Strafverfahren verteidigte, übernahm der<br />

Rechtsschutz-Versicherer.<br />

• Nach einem Verkehrsunfall mit Toten und Schwerverletzten beschuldigte<br />

ein beteiligter Lenker unseren Versicherungsnehmer, der gar nicht am Unfall<br />

beteiligt war, durch seine Fahrweise den Unfall verschuldet zu haben. Erst nach<br />

einem langwierigen Strafverfahren konnte unser Versicherungsnehmer<br />

aufatmen, zumal auch die Einstellung des Verfahrens wegen "Fahrerflucht"<br />

mittlerweile erreicht werden konnte.<br />

• Eine Strafverfügung der Polizei, in der ein Schnellfahrdelikt in Wien behauptet<br />

wurde, obwohl sich die Familie mit dem PKW zu diesem Zeitpunkt auf einem<br />

Urlaub in Italien befunden hat, wurde zugestellt. Der beauftragte Rechtsanwalt<br />

konnte die Einstellung erwirken.<br />

• Auf einer engen Straße, die auf beiden Seiten mit parkenden Fahrzeugen<br />

verstellt war, wurde ein Kind - das zwischen den Fahrzeugen hervorgelaufen<br />

ist - angefahren. Der Versicherungsnehmer als Lenker wurde wegen<br />

fahrlässiger Körperverletzung angeklagt und mit Hilfe seines Strafverteidigers<br />

freigesprochen.<br />

• Nach einem Verkehrsunfall mit Toten in Griechenland mußte unser VN als<br />

Beschuldigter vor dem dortigen Gericht erscheinen (sein Nichterscheinen hätte<br />

ihm Rechtsnachteile gebracht). Da die Entfernung mehr als 1.500 km betrug,<br />

wurden die Kosten eines Linienfluges der Economy-Classe (Wien-Athen) sowie<br />

die weiteren Bahn-, Fähr-, und Buskosten zum Ort der Einvernahme und zurück<br />

übernommen.<br />

• Da der Unfallgegener leicht verletzt wurde kommt es zu einem Strafverfahren<br />

gegen unseren VN in welchem vom Richter ein Diversionsangebot<br />

unterbreitet wird. Nach Zahlung einer Geldbuße wird das Verfahren eingestellt<br />

und unser VN nicht vorbestraft.<br />

• Der Versicherungsnehmer erhielt mit Strafverfügung eine Strafe wegen<br />

§38 StVO (KFZ bei einer auf „Rot“ geschaltenen Ampel nicht angehalten -<br />

Vormerkdelikt). Der beauftragte Rechtsanwalt legte gegen die Strafe<br />

Einspruch und konnte in weiterer Folge nach weiteren Stellungnahmen und<br />

diversen Eingaben eine Einstellung des Verfahrens erreichen.<br />

Rechtsanwaltskosten wurden zur Gänze übernommen.<br />

3


Führerschein-RS<br />

• Dem Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der<br />

Führerschein mit der Begründung vorläufig abgenommen, daß er auf Grund<br />

seines Erregungszustandes vorübergehend nicht fähig wäre, ein Fahrzeug zu<br />

lenken. Obwohl andere Gründe nicht vorlagen, wurde ein<br />

Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Dank dem beauftragten<br />

Rechtsanwalt wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein wieder<br />

ausgefolgt.<br />

• Nach dem dritten Verkehrsunfall wurde dem Versicherungsnehmer der<br />

Führerschein entzogen, obwohl ihn als Lenker an diesem Unfall keine Schuld<br />

traf. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die sofortige Ausfolgung des<br />

Führerscheins erreicht.<br />

• Dem Versicherungsnehmer wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein<br />

auf 12 Monate entzogen. Im Verfahren zur Wiederausfolgung des<br />

Führerscheins, den er aus beruflichen Gründen dringend benötigt hat, hat ihn<br />

sein Rechtsanwalt vertreten.<br />

• Der Versicherungsnehmer hat während seines Italien-Urlaubs die<br />

vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten.<br />

Außer einer beträchtlichen Geldstrafe wurde ihm auf 3 Monate der<br />

Führerschein entzogen. Der Versicherungsnehmer hat einen Rechtsanwalt<br />

beauftragt, der die Ausfolgung des Führerscheins erlangte.<br />

4


KFZ-Vertrags-RS<br />

• Das fabriksneu erworbene Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bereits<br />

mehrmals erfolglos repariert, der Händler weigerte sich jedoch, das<br />

Fahrzeug, das offensichtlich wesentlich unbehebbare Mängel hatte,<br />

zurückzunehmen, sodaß geklagt werden mußte.<br />

• Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde nach einem Unfall im Ausland<br />

an einen Wrackhändler verkauft. Da dieser den im Kaufvertrag erwähnten<br />

Betrag bis zum vereinbarten Termin nicht überwiesen hat, mußte ein<br />

Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer hat mit einem Autohändler einen<br />

Kommissionsvertrag geschlossen. Da der Autohändler nach dem<br />

vereinbarten Ablauf des Vertrags das Fahrzeug nicht zurückgeben wollte,<br />

mußte ein Rechtsanwalt beauftragt werden.<br />

• Eine Vereinbarung im Leasing-Vertrag des Versicherungsnehmers wurde vom<br />

Leasinggeber nicht eingehalten. Ein beauftragter Rechtsanwalt hat für die<br />

Klärung der Sache gesorgt.<br />

• Nach der Reparatur des versicherten Fahrzeuges hat der<br />

Versicherungsnehmer einen Ausflug unternommen. Während der Fahrt ist der<br />

Motor heiß und die Kopfdichtung kaputt geworden. Es hat sich herausgesstellt,<br />

daß der Lüftermotor nicht angeschlossen wurde. Die Reparaturfirma wollte<br />

diesen Schaden nicht beheben. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet. Der<br />

Schaden wurde sofort kostenlos behoben.<br />

• In der Rechnung über eine durchgeführte Reparatur schienen einige Neuteile<br />

auf, die offensichtlich nicht eingebaut wurden. Die KFZ-Reparaturwerkstatt<br />

weigerte sich, die Rechnung zu reduzieren. Nach einer Intervention des<br />

Rechtsschutz-Versicherers wurde die Rechnung richtiggestellt.<br />

• Das versicherte Fahrzeug wurde an einen Bekannten verliehen, der es in<br />

schwer beschädigtem zustand zurückstellte. Er weigerte sich jedoch die<br />

Reperaturkosten zu bezahlen, da er sich für den Unfall nicht schuldig fühlte.<br />

Nach einm langwierigen Prozeß hat der Versicherungsnehmer seinen Schaden<br />

ersetzt bekommen.<br />

• Das in einer bewachten Tiefgarage abgestellte Fahrzeug des<br />

Versicherungsnehmers wurde von unbekannten Tätern schwer beschädigt. Da<br />

das Garagierungsunternehmen freiwillig keine Leistung erbringen wollte, mußte<br />

der Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.<br />

• Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde vom Autohändler nur teilweise<br />

eingehalten. Nach einer Intervention des Rechtsschutzversicherers wurde die<br />

Erfüllung des Kaufvertrages erreicht.<br />

5


• Der Versicherungsnehmer kaufte einen Gebrauchtwagen. Weil dieser große<br />

Mängel hatte, wollte er eine Aufhebung des Kaufvertrages erreichen, was ihm<br />

nach einer Intervention des beauftragten Rechtsanwaltes auch gelang.<br />

• Der Versicherungsnehmer ersteigerte über das Internet ein Motorrad.<br />

Nach dem Zuschlag weigerte sich der Verkäufer das Fahrzeug zu übergeben.<br />

Ein Anwalt mußte eingeschaltet werden.<br />

• Eine Leihautofirma unterstellte unserem Versicherungsnehmer, durch<br />

unsachgemäße Verwendung, die Kupplung des Leihfahrzeugs beschädigt<br />

zu haben. Nach Einschaltung eines Anwalts wurde die Klage<br />

zurückgezogen.<br />

6


Artikel 18<br />

Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für Fahrzeuglenker<br />

(Lenker-Rechtsschutz)<br />

Schadenersatz-RS<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker des Fahrzeuges seines<br />

Freundes bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Verdienstentgangs-<br />

und Schmerzensgeldansprüche mußten gerichtlich durchgesetzt werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer lenkte einen Firmen-PKW, dem ein anderes<br />

Fahrzeug aufgefahren ist, wobei der Versicherungsnehmer getötet wurde.<br />

Die Ansprüche der Witwe und der Waisen wurden durch den<br />

Rechtsschutzversicherer geltend gemacht.<br />

• Der Versicherungsnehmer stürzte mit einem geliehenen Traktor in eine nicht<br />

abgesicherte Baugrube und wurde schwer verletzt. Für die Durchsetzung der<br />

Schmerzensgeldansprüche mußte der Zivilrechtsweg beschritten werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker eines Dienstfahrzeuges verletzt.<br />

Seine Schadenersatzansprüche inkl. Kleiderschaden wurden auf dem<br />

gerichtlichen Weg durchgesetzt.<br />

• Der Versicherungsnehmer (Straßenbahnfahrer) wurde als Lenker bei einem<br />

Verkehrsunfall verletzt. Um das Schmerzensgeld zu bekommen, wurde ein<br />

Rechtsanwalt beauftragt, der die Ansprüche durchsetzen konnte.<br />

• Der Versicherungsnehmer (Buschauffeur) wurde als Lenker von einem<br />

betrunkenen Insassen verprügelt. Für die Durchsetzung von<br />

Schadenersatzansprüchen (Kleiderschaden und Schmerzensgeld) wurde ein<br />

Rechtsanwalt beauftragt.<br />

7


Straf-RS<br />

• Gegen den Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil er<br />

als Lenker eines Schulbusses aus Unachtsamkeit die Verletzung eines<br />

Kindes - das im Haltestellenbereich unmittelbar vor dem Wegfahren des<br />

Busses einen Fuß vor das Hinterrad stellte - verschuldet haben soll. Erst nach<br />

einem langwierigen Verfahren wurde der Lenker nach Klärung des<br />

Sachverhalts freigesprochen.<br />

• Mit einer gemieteten selbstfahrenden Erntemaschine verursachte der 18-jährige<br />

Sohn des Versicherungsnehmers auf der Fahrt zu den Feldern einen<br />

Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen verletzt wurden. Ein<br />

Strafverfahren wurde eingeleitet - der Sohn bekam einen Strafverteidiger<br />

beigestellt.<br />

• Wegen einer notwendigen Reparatur am eigenen Fahrzeug benutzte der<br />

Versicherungsnehmer einen Mietwagen. Da er mit dem Fahrzeug noch nicht<br />

sehr vertraut war, ist ihm beim Einparken ein fahrtechnischer Fehler<br />

unterlaufen, sodaß beim Rückwärtsfahren ein Fußgänger verletzt wurde. Ein<br />

Strafverfahren war die Folge, wobei es mit Hilfe der Rechtsschutz-Versicherung<br />

gelungen ist, die Geldstrafe erheblich zu reduzieren.<br />

• Während eines Ausland-Urlaubs war der Versicherungsnehmer mit einen<br />

Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da Personenschaden entstand,<br />

mußte sich der Versicherungsnehmer strafrechtlich verantworten. Zu seiner<br />

Verteidigung hat er einen Rechtsanwalt beauftragt.<br />

• Der Versicherungsnehmer war als Lenker eines Dienstfahrzeugs an einem<br />

Unfall mit Verletzten beteiligt. Die Kosten des Strafverteidigers wurden vom<br />

Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />

• Der Versicherungsnehmer erhielt mit Strafverfügung eine Strafe wegen<br />

§38 StVO (KFZ bei einer auf „Rot“ geschaltenen Ampel nicht angehalten -<br />

Vormerkdelikt). Der beauftragte Rechtsanwalt legte gegen die Strafe<br />

Einspruch und konnte in weiterer Folge nach weiteren Stellungnahmen und<br />

diversen Eingaben eine Einstellung des Verfahrens erreichen.<br />

Rechtsanwaltskosten wurden zur Gänze übernommen.<br />

8


Führerschein-RS<br />

siehe Artikel 17 (Seite 4) - aber als Lenker von fremden d.h. weder im Eigentum<br />

des Versicherungsnehmers noch in seiner Haltung stehenden Fahrzeugen.<br />

9


Artikel 19<br />

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den<br />

Privat-, Berufs- und Betriebsbereich<br />

Schadenersatz im Privatbereich<br />

• Durch einen Sturz des Versicherungsnehmers auf einem glatten Boden<br />

(Reinigungsarbeiten) beim Einkauf in einem Lebensmittelgeschäft, verletzte<br />

sich dieser schwer. Da die Schmerzensgeldansprüche abgelehnt wurden, hat<br />

der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt und mit dessen Hilfe<br />

das geforderte Schmerzensgeld bekommen.<br />

• Bei einer Struma-Operation kam es aus Verschulden eines Arztes zu einer<br />

Verletzung der Nebenschilddrüsen. Als Folge litt der Versicherungsnehmer an<br />

sogenannten "Tetanien" (Krampfanfällen). Ein Schadenersatzprozeß wurde<br />

zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden und zwar auch in der<br />

letzten Instanz, also vom Obersten Gerichtshof.<br />

• Die Ehegattin des Versicherungsnehmers wurde wegen eines<br />

Oberschenkelbruches im Krankenhaus operiert. Versehentlich trennte der<br />

Arzt einen Nerv durch. Eine dauernde Gehbehinderung war die Folge. Im<br />

anschließenden Gerichtsverfahren (mit Beteiligung von einigen medizinischen<br />

Sachverständigen) hat der beauftragte Rechtsanwalt die<br />

Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt.<br />

• Bei Tapeziererarbeiten in der Wohnung des Versicherungsnehmers<br />

beschädigte ein Arbeiter den Fußboden. Da er bzw. der Firmenchef für diesen<br />

Schaden nicht aufkommen wollte, mußte eine Klage auf Schadenersatz<br />

eingebracht werden.<br />

• Bei Reparaturarbeiten in der Wohnung beschädigte der Handwerker ein<br />

wertvolles Möbelstück. Um Schadenersatz zu bekommen, hat der<br />

Versicherungsnehmer einen Anwalt beauftragt.<br />

• Ein neues Bügeleisen erhitzte sich immer weiter und schmolz schließlich. Der<br />

dadurch ausgelöste Wohnungsbrand war Gegenstand eines Zivilprozesses<br />

(Produkthaftung). Der entstandene Schaden wurde dem<br />

Versicherungsnehmer mit Hilfe seines Anwalts ersetzt.<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde von einem Radfahrer überfahren und<br />

verletzt. Für die Durchsetzung von Schadenersatz- und<br />

Schmerzensgeldansprüchen war die Einschaltung eines Rechtsanwalts<br />

notwendig.<br />

10


• Im Hof des Wohnhauses wurde das Kind des Versicherungsnehmers von<br />

einem Mopedfahrer niedergestoßen und verletzt. Für die Durchsetzung von<br />

Schmerzensgeld-ansprüchen bekam der Versicherungsnehmer einen Anwalt<br />

beigestellt.<br />

• Die versicherte Familie machte mit einem Bus einen Sonntagsausflug, der<br />

durch einen schweren Verkehrsunfall, bei dem alle Familienmitglieder<br />

erhebliche Verletzungen erlitten, ein abruptes Ende nahm. Die beträchtlichen<br />

Schadenersatzansprüche konnten in einem aufwendigen Zivilverfahren<br />

durchgesetzt werden.<br />

• Beim Schifahren wurde der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers<br />

durch einen rücksichtslosen Fahrer verletzt. Die Durchsetzung von<br />

Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen mußte auf dem gerichtlichen<br />

Weg erfolgen.<br />

• Beim schlecht beleuchteten Abgang zu den Toiletten eines Gasthauses<br />

stürzte der Versicherungsnehmer und erlitt dabei Verletzungen. Für die<br />

Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wurde ein<br />

Anwalt beigestellt.<br />

• Das Kind des Versicherungsnehmers wurde bei einem Ausflug von einem<br />

Hund gebissen. Da der Hundehalter nicht gewillt war, ein ausreichendes<br />

Schmerzensgeld für das Kind zu zahlen, mußte ein Rechtsanwalt beauftragt<br />

werden, der die Schmerzensgeldansprüche durchsetzte.<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde während eines Überfalls verletzt. Im<br />

Strafverfahren gegen die Täter hat sich der Versicherungsnehmer mit seinem<br />

Anwalt als Privatbeteiligter angeschlossen und machte dann die Ansprüche<br />

(Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.) auf dem Zivilrechtsweg geltend.<br />

• Die Nachbarin des Versicherungsnehmers ließ die Badewanne überlaufen,<br />

wodurch die Wohnungseinrichtung des Versicherungsnehmers schwer<br />

beschädigt wurde. Für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche<br />

beauftragte der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt. Ein gerichtlich<br />

beeideter Sachverständige erstellte ein Gutachten über die Schadenshöhe.<br />

• Als Mitfahrer in einem PKW wurde der Versicherungsnehmer bei einem Unfall<br />

verletzt. Zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ( Schmerzensgeld,<br />

Verdienstentgang) wurde ein Anwalt beigestellt.<br />

• Bei der Fällung eines Baumes am Nachbargrundstück (durch eine beauftragte<br />

Firma) wurde durch den stürzenden Baum der Zaun des<br />

Versicherungsnehmers beschädigt, und er selbst, als er zuschauen wollte,<br />

verletzt. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wurden durchgesetzt<br />

11


• Der Versicherungsnehmer läßt in seiner Wohnung eine Heizungsanlage<br />

reparieren. Aufgrund einer Ungeschicklichkeit des Handwerkers tritt Wasser<br />

aus. Der danebenstehende Personalkomputer wurde beschädigt. Den<br />

entstandenen Schaden hat der Versicherungsnehmer eingeklagt.<br />

• In den Sommerferien wurde der 24-jährige Student beim Skaten bei einem<br />

Zusammenstoß durch einen rücksichtslosen Radfahrer verletzt. Die Kosten der<br />

Durchsetzung seiner Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf<br />

gerichtlichem Weg haben wir übernommen.<br />

12


Straf-RS im Privatbereich<br />

• Vor dem Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers stürzte ein Passant<br />

wegen Glatteises und verletzte sich. Es kam zu einem Strafverfahren, da der<br />

Verletzte behauptete, es sei nicht ausreichend gestreut gewesen. Der<br />

Versicherungsnehmer hat einen Strafverteidiger bekommen.<br />

• Der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers stieß mit dem Fahrrad<br />

einen Fußgänger nieder und verletzte ihn. Zur Verteidigung in einem<br />

Strafverfahren wurde ein Anwalt beauftragt.<br />

• Ein Passant verletzte sein rechtes Auge an einem Strauch, welcher den Garten<br />

des Versicherungsnehmers begrenzte und angeblich in die Straße hinausragte.<br />

Gegen den Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der<br />

beauftragte Rechtsanwalt konnte einen Freispruch des Versicherungsnehmers<br />

erwirken.<br />

• Der minderjährige Sohn des Versicherungsnehmers stieß beim Schifahren mit<br />

einem anderen Schifahrer zusammen, wobei letzterer erheblich verletzt wurde.<br />

Der Anwalt konnte eine Verurteilung des Sohnes abwenden.<br />

• Im Zuge von Reinigungsarbeiten hat der Versicherungsnehmer die Stiegen<br />

seines Hauses naß aufgewischt. Ein Besucher rutschte aus und verletzte sich.<br />

Die Kosten des nachfolgenden Strafverfahrens wegen Körperverletzung hat die<br />

Rechtsschutz-Versicherung getragen.<br />

• Der Hund des Versicherungsnehmers hat einen Besucher gebissen. Ein<br />

Strafverfahren wurde eingeleitet. Mit Hilfe des Strafverteidigers wurde der<br />

Versicherungsnehmer freigesprochen.<br />

• Der Hund des Versicherungsnehmers, der sich anläßlich eines Spazierganges<br />

von der Leine losgerissen hatte, sprang einen Radfahrer an. Dieser stürzte und<br />

verletzte sich. Im folgenden Strafverfahren hat der Versicherungsnehmer einen<br />

Verteidiger bekommen.<br />

• Der Versicherte hatte in seinem Garten einen kleinen Graben ausgehoben, um<br />

eine Rohrleitung zu legen, allerdings verabsäumt, an einer Wegquerung die<br />

notwendigen Absicherungen vorzunehmen. Ein den Versicherungsnehmer<br />

besuchender Nachbar stürzte deshalb in der Dunkelheit, weshalb gegen den<br />

Versicherungsnehmer ein Strafverfahren eingeleitet wurde.<br />

• Ein Autofahrer kam ins Schleudern - sein KFZ wurde total beschädigt und er<br />

selbst schwer verletzt. Er beschuldigte unseren Versicherungsnehmer, der als<br />

Fußgänger die Straße überquerte, den Unfall verschuldet zu haben. In einem<br />

langwierigen Strafprozeß - mit einigen Sachverständigen - gelang es unserem<br />

Versicherungsnehmer (dank seinem Strafverteidiger) seine Unschuld zu<br />

beweisen.<br />

13


• Unser VN verletzte als ungeübter Skifahrer einen Snwobordfahrer.<br />

Im Strafverfahren unterbreitete der Richter ein Diversionsangebot, da kein<br />

grobes Verschulden vorlag. Das Strafverfahren wurde (ohne dass unser Kunde<br />

vorbestraft ist) eingestellt.<br />

14


Schadenersatz im Berufs- und Betriebsbereich<br />

• Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause wurde der Versicherungsnehmer<br />

von einem Fahrzeug angefahren und verletzt. Für die Durchsetzung der<br />

Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Kleiderschaden<br />

etc.) beauftragte er einen Rechtsanwalt.<br />

• Auf dem Heimweg von der Arbeit stürzte der Versicherungsnehmer in eine<br />

ungesicherte Baugrube und verletzte sich. Schadenersatz- und<br />

Schmerzensgeldforderungen mußten durchgesetzt werden.<br />

• Bei Straßenbauarbeiten wurde ein Arbeiter (Versicherungsnehmer) von einem<br />

PKW angefahren. Da der Haftpflichtversicherer des Autobesitzers freiwillig<br />

nichts zahlen wollte, mußte eine Klage eingebracht werden.<br />

• Während einer Dienstreise wurde der Versicherungsnehmer als Insasse eines<br />

Taxis verletzt. Die Rechtsschutz-Versicherung sorgte dafür, daß die Ansprüche<br />

gegen den Taxilenker durchgesetzt wurden.<br />

• Die ausgestellte Ware des Versicherungsnehmers (Geschäftsinhaber) wurde<br />

von einem LKW-Fahrer, der beim Rückwärtsfahren diese nicht bemerkt hat,<br />

unbrauchbar gemacht. Da die Haftpflichtversicherung des LKW-Fahrers nur<br />

einen Bruchteil des Schadens ersetzen wollte, wurde ein Rechtsanwalt<br />

eingeschaltet.<br />

• Auf dem Weg zu einer Fachmesse wurde der Versicherungsnehmer<br />

(Maschinenerzeuger) von einem Radfahrer schwer verletzt. Die<br />

Verdienstentgangs- und Schmerzensgeldansprüche mußten gerichtlich<br />

durchgesetzt werden.<br />

• Ein Postbeamter wurde bei der Postzustellung überfallen und verletzt. Die<br />

Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen hat ein<br />

Rechtsanwalt übernommen.<br />

• Beim Versuch, einen randalierenden Passanten festzunehmen, wurde ein<br />

Polizeibeamter verletzt. Das Schmerzensgeld wurde gefordert.<br />

• Ein Bankangestellter wurde im Verlauf eines Bank-Überfalls verletzt. Im<br />

Strafverfahren gegen die Täter hat sich der Versicherungsnehmer mit seinem<br />

Anwalt als Privatbeteiligter angeschlossen und machte dann die Ansprüche<br />

(Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.) auf dem Zivilerechtsweg geltend.<br />

• Ein betrunkener Gast beschädigte die Einrichtungsgegenstände im<br />

Schankraum. Der Gastwirt hat mit Hilfe seines Anwalts die<br />

Schadenersatzforderungen geltend gemacht.<br />

15


• Durch einen von der Lieferfirma schlecht installierten Geschirrspüler ist im Hotel<br />

ein Kurzschluß entstanden. Die Schadenersatzforderungen des Hotelbesitzers<br />

wurden von seinem Anwalt durchgesetzt.<br />

• Ein Kaufhausangestellter wurde bei der Auslieferung der Ware von einem<br />

Hund gebissen. Der beauftragte Rechtsanwalt hat seine<br />

Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt.<br />

16


Straf-RS für den Berufs- und Betriebsbereich<br />

• Wegen nichtgenügender Beachtung von Sicherheitsvorschriften wurde dem<br />

Versicherungsnehmer (Mechaniker) die Verletzung eines Arbeitskollegen zur<br />

Last gelegt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet - dem Versicherungsnehmer<br />

wurde ein Strafverteidiger beigestellt.<br />

• Als Verkäufer in einem Lebensmittelgeschäft hat der Versicherungsnehmer<br />

nicht sofort eine verdorbene Ware entfernt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet - er bekam einen Strafverteidiger.<br />

• Der Versicherungsnehmer (Apotheker) hat ein falsches Medikament<br />

ausgehändigt, was zu Komplikationen im Krankheitszustand des Kunden<br />

geführt hat. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zur Verteidigung<br />

wurde ein Anwalt beauftragt.<br />

• Ein angestellter Apotheker hatte ein in der Stärke 0.01 ärztlich verschriebenes<br />

Schlaf-Beruhigungsmittel versehentlich mit der Stärke von 0.1 ausgegeben,<br />

wodurch ein Kind an Schlafmittelvergiftung starb. Die vom Landesgericht<br />

ausgesprochene Haftstrafe wurde im Berufungsverfahren in eine Geldstrafe<br />

umgewandelt.<br />

• Ein Arzt ließ einem Patienten durch eine Hilfskraft eine Injektion geben.<br />

Offenbar durch eine Unsauberkeit der Kanüle entstand beim Patienten eine<br />

Infektion mit starken Schmerzen. In einem Strafverfahren wegen fahrlässiger<br />

Körperverletzung wurde dem Arzt vorgeworfen, er habe seine Sorgfaltspflicht<br />

vernachlässigt.<br />

• Bei der Reparatur eines Elektrogeräts ist dem Versicherungsnehmer<br />

(Handwerker) ein Fehler unterlaufen, der beim Eigentümer zu einem schweren<br />

Personenschaden führte. Im anschließenden Strafverfahren, das gegen den<br />

Handwerker wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde, bekam er<br />

einen Strafverteidiger.<br />

• Ein Arzt hat einer Patientin aus Versehen die falsche Niere entfernt. im<br />

eingeleiteten Strafverfahren wurden die Kosten des Verteidigers übernommen.<br />

• Eine Krankenschwester hat versehentlich einem Patienten ein falsches<br />

Medikament ausgefolgt. Da der Patient in der Folge gestorben ist, wurde ein<br />

Strafverfahren eingeleitet. Ein Verteidiger wurde beigestellt.<br />

• Ein Kellner verbrühte versehentlich einen Gast mit heißer Suppe. Im<br />

anschließenden Strafverfahren bekam der Kellner vom<br />

Rechtsschutzversicherer einen Strafverteidiger beigestellt.<br />

17


• Der Hund des Firmenbesitzers, der das Gelände des Lagers bewachen sollte,<br />

hat einen Kunden, der die Ware abholen wollte, gebissen. Im eingeleiteten<br />

Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer (Hundehalter), hat dieser<br />

einen Strafverteidiger in Anspruch genommen.<br />

• Bei einer Betriebsprüfung wurden alte Lebensmittel in der Gasthausküche<br />

gefunden. Gegen den Versicherungsnehmer (Gasthausbesitzer) wurde ein<br />

Strafverfahren eingeleitet. Die Kosten des Strafverteidigers wurden vom<br />

Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />

• Gegen den Versicherungsnehmer (Lehrer) wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet, da er bei einem Schulausflug seine Aufsichtspflicht nicht<br />

eingehalten hat - ein Kind hat sich verirrt und wurde erst am nächsten Tag mit<br />

gebrochenem Fuß gefunden. Der Lehrer wurde von einem Anwalt verteidigt.<br />

• Gegen den Versicherungsnehmer (Hausbesorger) wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet, da er nicht ausreichend gestreut hat. Ein Passant stürzte wegen<br />

Glatteis und verletzte sich. Der Hausbesorger hat zu seiner Verteidigung einen<br />

Anwalt beauftragt.<br />

• Ein am Tatort gestellter Einbrecher attackierte unvermutet den<br />

Versicherungsnehmer (Polizeibeamter), der sich gezwungen sah, von der<br />

Schußwaffe Gebrauch zu machen. Da die unbeabsichtigten Folgen leider<br />

beträchtlich waren, mußte sich der Beamte wegen Notwehrüberschreitung<br />

strafrechtlich verantworten. Er bekam einen Strafverteidiger.<br />

• Gegen den Versicherungsnehmer (Putzfrau) wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet, da sie im Zuge von Reinigungsarbeiten die Stiegen nicht<br />

entsprechend aufgewischt hat. Ein Kunde rutschte aus und verletzte sich. Ein<br />

Strafverteidiger wurde der Putzfrau beigestellt.<br />

• Ein Strafverfahren wurde gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet, weil er<br />

als Schweißer fahrlässig einen Brand in einem Wohnhaus verursacht hat.<br />

Durch den beauftragten Rechtsanwalt und einen Sachverständigen konnte<br />

nachgewiesen werden, daß der Versicherungsnehmer an diesem Brand nicht<br />

schuldig war.<br />

• Der Versicherungsnehmer arbeitete als Polier auf einer Baustelle. Wegen einer<br />

unzureichenden Absicherung stürzte dort ein Passant. Der<br />

Versicherungsnehmer wurde als Verantwortlicher angezeigt - ihm wurde ein<br />

Verteidiger beigestellt.<br />

• Gegen den Versicherungsnehmer (Installateur) wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet, da ein ehemaliger Kunde bei einem Gasunfall in der Wohnung<br />

schwere Verletzungen erlitten hat. Dem Strafverteidiger gelang es die Unschuld<br />

des Versicherungsnehmers zu beweisen (der Kunde hat nachträglich selbst am<br />

Durchlauferhitzer manipuliert).<br />

18


• Von einem Pferdefuhrwerk ist unbemerkt eine größere Menge Heu auf die<br />

Straße hinuntergefallen. Ein Autofahrer übersah in der Dunkelheit das Heu,<br />

kam ins Schleudern und verunglückte tödlich. Gegen den von der Polizei<br />

ausgeforschten Landwirt (Versicherungsnehmer), der das Pferdefuhrwerk<br />

gelenkt hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Strafverteidiger wurde<br />

beigestellt.<br />

• Der Versicherungsnehmer (Landwirt) wurde beim Dengeln der Sensen<br />

unterbrochen. Während seiner kurzen Abwesenheit stürzte ein spielendes Kind<br />

von Urlaubsgästen in die Sense und verletzte sich schwer. Gegen den<br />

Versicherungsnehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet - er bekam einen<br />

Strafverteidiger.<br />

• Gegen einen Maurer, der im Auftrag seiner Firma nach Deutschland fahren<br />

mußte, um dort an einer Baustelle zu arbeiten, wurde ein Strafverfahren<br />

eingeleitet, da durch einen herabfallenden Ziegel ein Passant verletzt wurde.<br />

Dank dem Betriebs-Rechtsschutz der Firma hat der Maurer dort einen<br />

Strafverteidiger bekommen.<br />

• Der Schlosser (VN) hat bei Wartungsarbeiten an einer schweren Eingangstür<br />

die Türscharniere beschädigt. Nach öfteren Öffnen und Schließen des<br />

schweren Torflügels mit den schiefen Scharnieren rutschte der Sicherungsstift<br />

heraus. Die schwere Eingangstür löste sich aus der Verankerung und fiel um.<br />

Ein Kind wurde schwer verletzt. Der Staatsanwalt hat ein Diversionsangebot<br />

unterbreitet (3.000,- Euro Geldbuße oder 30 Tage gemeinnützige Leistungen).<br />

Die Kosten der Diversionsmaßnahmen (anwaltliche Beratungs- und<br />

Vertretungshandlungen) wurden von uns übernommen. Das Strafverfahren<br />

wurde eingestellt (keine Eintragung ins Strafregister).<br />

19


Unternehmensstrafrecht (seit 1.1.2006)<br />

• Wegen nicht genügender Beachtung von Sicherheitsvorschriften wurden<br />

dem versicherten Unternehmen und dem mitversicherten Mitarbeiter<br />

(Mechaniker) die Verletzung eines Arbeitskollegen zur Last gelegt.<br />

Ein Strafverfahren gegen beide wurde eingeleitet. Aufgrund der<br />

unterschiedlichen Interessenslagen wurden dem Unternehmen und<br />

dem Mitarbeiter je ein eigener Strafverteidiger beigestellt.<br />

• Bei einer Betriebsprüfung wurden alte Lebensmittel in der Gasthausküche<br />

gefunden. Es konnte zwar nicht festgestellt werden, welcher Mitarbeiter<br />

dafür verantwortlich ist, trotzdem wurde gegen den Versicherungsnehmer<br />

(Gastronomieunternehmen) ein Strafverfahren (nach dem<br />

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) eingeleitet.<br />

Die Kosten des Strafverteidigers im Vorverfahren und bei der<br />

Hauptverhandlung sowie eines gerichtlichen Sachverständigen wurden vom<br />

Rechtsschutz-Versicherer übernommen.<br />

• Ein Strafverfahren wurde gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet, weil<br />

einer seiner Mitarbeiter als Schweißer fahrlässig einen Brand in einem<br />

Wohnhaus verursacht hat. Durch den beauftragten Rechtsanwalt und einen<br />

Sachverständigen konnte bereits im Vorverfahren nachgewiesen werden,<br />

dass der Mitarbeiter an diesem Brand nicht schuldig war und der<br />

Versicherungsnehmer die nötigen Vorkehrungen und Mitarbeiterschulungen<br />

zur Brandvermeidung veranlasst hatte. Diese Vorkehrungen und<br />

Schulungen hatte das Unternehmen nach der ausführlichen vom<br />

Versicherer ebenfalls bezahlten Präventionsberatung getroffen.<br />

• Der Geschäftsführer des Versicherungsnehmers fungierte auch als<br />

Bauleiter auf einer Baustelle des versicherten Unternehmens.<br />

Wegen einer unzureichenden aber kostensparenden Absicherung stürzte<br />

dort ein Passant. Der Geschäftsführer wurde als Verantwortlicher angezeigt,<br />

auch das Unternehmen ist mit einem Strafverfahren konfrontiert - beiden<br />

wurde ein Verteidiger beigestellt.<br />

20


Artikel 20<br />

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />

• Der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers sprach eine fristlose Entlassung<br />

aus, obwohl die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht<br />

gegeben waren. Erst nach gerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche war<br />

der Arbeitgeber bereit, die dem Versicherungsnehmer zustehende Abfertigung<br />

auszuzahlen.<br />

• Der Versicherungsnehmer wurde im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen im<br />

Betrieb gekündigt. Er hielt dies für unzulässig und ging vor das Arbeitsgericht.<br />

• Nach der Pensionierung wurden dem Versicherungsnehmer die angeblich<br />

zugesagten zusätzlichen Pensionsleistungen (Firmenpension) nicht<br />

ausbezahlt. Diese Leistungen mußte er einklagen.<br />

• Dem Versicherungsnehmer (Werkmeister) wurde nach seiner Kündigung nur<br />

ein Teil seines Arbeitslohns ausbezahlt, weil er angeblich durch unsachgemäße<br />

Behandlung einer Maschine, der Firma erheblichen Schaden zugefügt hat. Er<br />

ging vor das Arbeitsgericht.<br />

• Der Dienstgeber mußte an einen Dritten Schadenersatzleistungen erbringen<br />

und forderte diese vom Versicherungsnehmer als Dienstnehmer ein, mit der<br />

Behauptung, er hätte durch grob fahrlässiges Verhalten in der<br />

Dienstausübung den Schaden verursacht.<br />

Das Arbeitsgericht mußte eingeschaltet werden.<br />

• Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weigerte sich der ehemalige<br />

Dienstgeber unseres Versicherungsnehmers, ein den gesetzlichen<br />

Erfordernissen entsprechendes Dienstzeugnis auszustellen. Nach der<br />

Intervention des Rechtsschutzversicherers wurde das entsprechende Zeugnis<br />

ausgestellt.<br />

• Erst nach der Klagseinbringung des Versicherungsnehmers war der<br />

Arbeitgeber bereit, die aufgrund seiner Anordnung vom Versicherungsnehmer<br />

geleisteten Überstunden zu bezahlen.<br />

• Dem aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Versicherungsnehmer gelang<br />

es trotz monatelanger Bemühungen nicht, von seinem ehemaligen Dienstgeber<br />

eine Abrechnung seiner Ansprüche zu erreichen. Das Arbeitsgericht mußte<br />

eingeschaltet werden.<br />

21


• Der Arbeitgeber weigerte sich dem Versicherungsnehmer, der im Ausland in<br />

einer Niederlassung seiner Firma beschäftigt war, eine gesetzlich zustehende<br />

Zulage zu erbringen, sodaß der Versicherungsnehmer vor das Arbeitsgericht<br />

gehen mußte.<br />

• Ein Buchhalter wurde geklagt, weil er durch angebliche Fehlbuchungen seinen<br />

Arbeitgeber geschädigt hatte. Beim Arbeitsgericht konnte nachgewiesen<br />

werden, daß er keine Schuld daran hatte.<br />

• Der Arbeitgeber weigerte sich Urlaubstage gutzuschreiben, nachdem der<br />

Versicherungsnehmer während seines Urlaubs im Ausland in einem<br />

Krankenhaus in stationären Behandlung war. Das Arbeitsgericht wurde<br />

eingeschaltet.<br />

• Eine Auseinandersetzung unseres VN mit seinem Arbeitgeber konnte im<br />

gegenseitigen Einverständnis nach Einschaltung eines Mediators erledigt<br />

werden. Die Kosten des Mediators wurden ab der 2. Mediationssitzung<br />

übernommen.<br />

22


Artikel 21<br />

Sozialversicherungs-Rechtsschutz<br />

• Krankenschwester L. versieht ihren Dienst seit über 30 Jahren, doch ihre<br />

Wirbelsäule ist schon so in Mitleidenschaft gezogen, dass die Schmerzen<br />

immer unerträglicher werden. Auch Knie- und Hüftgelenke machen<br />

Beschwerden. Ein Antrag auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension<br />

wird abgewiesen. Die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wird eingebracht<br />

und im Verfahren erstatten zwei medizinische Sachverständige ihre Gutachten:<br />

Ein Orthopäde und ein Arbeitsmediziner. Das im Sinne von Frau L. ergehende<br />

Ersturteil wird vom Sozialversicherungsträger mit Berufung bekämpft, doch am<br />

Ende der zweiten gerichtlichen Instanz steht fest: Frau L. bekommt die ihr<br />

zustehende Berufsunfähigkeitspension.<br />

• Frühere Beitragszahlungen wurden nicht im gesetzlichen Ausmaß<br />

angerechnet. Eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht mußte erhoben<br />

werden.<br />

• Die Unfallversicherung kürzte die Unfallrente des Versicherungsnehmers mit<br />

der Begründung, daß die Unfallfolgen nicht mehr im ursprünglichen Ausmaß<br />

vorliegen. Das gerichtliche Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht wurde<br />

eingeleitet (der erlassene Bescheid wurde außer Kraft gesetzt).<br />

• Die zuständige Sozialversicherungsanstalt wollte den Unfall eines Försters<br />

nicht als Arbeitsunfall anerkennen, weil dieser auf dem Heimweg vom Wald<br />

kurz in ein Gasthaus eingekehrt ist. Laut seiner Behauptung wollte er dort bloß<br />

einen Hase Vekaufen. Der beauftragte Rechtsanwalt hat eine Klage<br />

eingereicht.<br />

• Die bestehenden Auffassungsunterschiede zwischen dem<br />

Versicherungsnehmer und dem Sozialversicherer über den Grad der<br />

Berufsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall machen eine gerichtliche Klärung<br />

notwendig.<br />

• Nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus wollte der<br />

Versicherungsnehmer auf eine Kur fahren, was jedoch vom Sozialversicherer<br />

abgelehnt wurde. Eine Klage auf Gewährung der begehrten Leistung mußte<br />

eingebracht werden.<br />

• Ein Hörapparat (Heilbehelf) wurde verweigert, obwohl der<br />

Versicherungsnehmer ohne ihm nicht auskommen konnte. Der beauftragte<br />

Rechtsanwalt hat unter Beiziehung eines Sachverständigen diesen Prozeß vor<br />

dem Arbeits- und Sozialgericht gewonnen.<br />

• Die Entscheidung des Sozialversicherers, daß das Pflegegeld dem<br />

Versicherungsnehmer nicht zusteht, mußte beim Arbeits- und Sozialgericht<br />

angefochten werden.<br />

23


Artikel 22<br />

Beratungs-Rechtsschutz<br />

• Nach dem Ableben des Onkels benötigt der Versicherungsnehmer eine<br />

Rechtsberatung, um zu klären, ob ein handschriftliches Testament auch gültig<br />

ist, wenn keine Zeugen mitunterfertigt haben.<br />

• Wie muß ein rechtsgültiges Testament gemacht werden?<br />

• Der Vermieter begehrt einen erhöhten Mietzins. Ist dieses Begehren<br />

gerechtfertigt?<br />

• Ist der Hausherr berechtigt, die Tierhaltung in seinem Haus zu verbieten?<br />

• Der Versicherungsnehmer hat das Gefühl, einen Vertrag voreilig geschlossen<br />

zu haben. Um zu klären, unter welchen Bedingungen er von diesem Vertrag<br />

zurücktreten kann, verhilft ihm die Rechtsschutz-Versicherung kostenlos zur<br />

entsprechenden Rechtsberatung.<br />

• Muß ich für den Schaden, den mein minderjähriges Kind beim Radfahren<br />

angerichtet hat, aufkommen?<br />

• Welche Möglichkeiten gibt es, um den geschiedenen Ehepartner zu einer<br />

Änderung der Besuchsregelung der ehelichen Kinder zu veranlassen?<br />

• Abrechnungsprobleme mit dem Autokasko-Versicherer, der nicht die gesamten<br />

Kosten anerkennen will.<br />

• In welcher Höhe kann die Tocher eine Aussteuer beanspruchen?<br />

• Unter welchen Voraussetzungen ist eine Schenkung widerrufbar?<br />

• Unter welchen Voraussetzungen ist die Übertragung des Mietrechtes an einen<br />

Angehörigen möglich?<br />

• Welche Möglichkeiten bestehen, einen Mieter an nächtlichen Lärmorgien zu<br />

hindern?<br />

• Wie soll man sich auf ein Scheidungsverfahren vorbereiten?<br />

• Kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten?<br />

24


• Können aus der Annahme einer Erbschaft Nachteile entstehen?<br />

• Was muß ich bei einem Grundstückskauf unbedingt beachten?<br />

• Bin ich verpflichtet eine extrem überhöhte Rechnung des Telefonanbieters zu<br />

begleichen?<br />

25


Artikel 23<br />

Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz<br />

• Ein Tischler lieferte dem Versicherungsnehmer maßgefertigte Möbel. Bei der<br />

Montage in der Wohnung stellte sich heraus, daß die Maße nicht eingehalten<br />

wurden. Der Tischler verweigerte eine akzeptable Behebung der Mängel. Ein<br />

Rechtsanwalt wurde eingeschaltet und die Mängel wurden schnellstens<br />

beseitigt.<br />

• Der Versicherungsnehmer hatte eine elektrische Säge einem Nachbarn<br />

geborgt. Dieser weigerte sich, das Gerät zurückzugeben. Der<br />

Versicherungsnehmer mußte klagen.<br />

• Der Versicherungsnehmer bestellte eine Zimmereinrichtung und leistete auch<br />

die übliche Anzahlung. Da der Lieferant trotz erheblicher Überschreitung des<br />

Liefertermins und wiederholter Aufforderung weder lieferte noch die entrichtete<br />

Anzahlung herauszugeben bereit war, mußte der Rechtsweg beschritten<br />

werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer kaufte an der Wohnungstür einen Teppich, weil er<br />

den unzutreffenden Qualitätsangaben des Verkäufers glaubte. Mit Hilfe von<br />

Anwalt und Gericht wurde der Kauf rückgängig gemacht.<br />

• Der Versicherungsnehmer mußte die Rückzahlung eines gegebenen<br />

Privatdarlehens gerichtlich geltend machen, da der Darlehensnehmer auf<br />

seine Mahnungen nicht reagierte.<br />

• Nach Lieferung des Kühlschranks an den Versicherungsnehmer stellte sich<br />

heraus, daß dieser nicht unwesentliche Transportschäden aufwies. Die<br />

Lieferfirma war weder zu einem Umtausch noch zu einem Preisnachlaß bereit.<br />

Es mußte geklagt werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer kaufte im Vertrauen auf die Zusage eines Vertreters<br />

eine Waschmaschine. Nach der Zustellung stellte sich heraus, daß sie nicht<br />

die zugesagten Eigenschaften aufwies. Zur Wahrnehmung der rechtlichen<br />

Interessen des Versicherungsnehmers mußte ein Rechtsanwalt beauftragt<br />

werden.<br />

• Bei einem neuen Fernsehgerät konnte trotz mehrfacher Beanstandung ein<br />

Mangel nicht behoben werden. Der Umtausch wurde gefordert und gerichtlich<br />

durchgesetzt.<br />

26


• Der Versicherungsnehmer buchte eine Flugpauschalreise in die Türkei. Dabei<br />

wurde ihm vom Reisebüro verbindlich eine bestimmte Ausstattung und Lage<br />

des Zimmers zugesagt. An Ort und Stelle mußte er feststellen, daß ein Zimmer<br />

dieser Kategorie in dieser Gegend nicht vorhanden war. Die Rechtsschutz-<br />

Versicherung sorgte dafür, daß der Versicherungsnehmer eine entsprechende<br />

Entschädigung erhielt. (Klage bei Gericht - 1/3 des entrichteten<br />

Pauschalbetrags als Entschädigung).<br />

• Im Zusammenhang mit einem Urlaubsarrangement sollte eine Mittelmeerinsel<br />

mit einem Direktflug erreicht werden. Bei Urlaubsantritt stellte sich heraus, daß<br />

eine derartige Flugverbindung nicht bestand und daher ein erheblicher Umweg<br />

mit beträchtlichem Zeitverlust und höheren Kosten durch außerplanmäßige<br />

Quartierbeschaffung in Kauf genommen werden mußte. Das Reisebüro war<br />

erst nach Klagseinbringung bereit, die aus der vertragswidrigen<br />

Leistungserbringung entstandenen Mehrkosten zu erstatten.<br />

• Eine größere Familie buchte über ein Reisebüro in Deutschland ein<br />

entsprechend großes Urlaubsquartier. Am Urlaubsort angekommen stellte sich<br />

heraus, daß die Unterkunftsmöglichkeiten in keinster Weise den<br />

Vereinbarungen gerecht wurden. Die Räume waren zu klein und haben der<br />

vereinbarten Anzahl nicht entsprochen. Eine entsprechende Entgeltminderung<br />

mußte gerichtlich durchgesetzt werden.<br />

• Im Zuge einer gebuchten Kultur- und Bildungsreise sollte ein umfangreiches<br />

Programm geboten werden. Die tatsächlichen Leistungen erfolgten jedoch weit<br />

unter den Prospektangaben. Die gerechtfertigte Preisminderung war erst im<br />

Zuge eines gerichtlichen Verfahrens zu erreichen.<br />

• Der von einem Reisebüro ausgestellte Hotelgutschein über eine Hotelbuchung<br />

im Ausland wurde am Zielort vom bezogenen Hotel nicht angenommen, sodaß<br />

der Versicherungsnehmer die Hotelkosten nochmals erlegen mußte, um<br />

überhaupt ein Urlaubsquartier zu bekommen. Um den für die Buchung in Wien<br />

erlegten Betrag zurückzuerhalten, mußte eine Klage eingebracht werden.<br />

• Der Traumurlaub in Fernost laut Reisebüroprospekt stellte sich als Alptraum<br />

an Schmutz, Ungeziefer und Lärm dar. Diesem Erlebnis folgte ein jahrelanger<br />

Prozeß, um wenigstens einen Teil der aufgewendeten Kosten vom<br />

veranstaltenden Reisebüro zurückzuerhalten.<br />

• Beim Kauf einer Wohnung wurde vom Versicherungsnehmer auch ein<br />

Kaufvertrag über den Kauf des Mobiliars unterschrieben. Da nicht alle<br />

angeführten Möbelstücke dem Versicherungsnehmer überlassen wurden und<br />

von den überlassenen ein Teil stark beschädigt war, mußte eine Klage gegen<br />

den Verkäufer eingebracht werden.<br />

27


• Nach dem Abschluß der Maler- und Tapeziererarbeiten in der Wohnung des<br />

Versicherungsnehmers mußte dieser feststellen, daß an einigen Stellen<br />

Flecken aufgetreten sind. Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts wurden<br />

die Räumlichkeiten schnell in Ordnung gebracht.<br />

• Der Versicherungsnehmer ersteigert über das Internet ein Rennfahrrad.<br />

Nach dem Zuschlag weigert sich der Gegner aus Wiener Neustadt das Fahrrad<br />

zu übergeben. Ein Anwalt mußte eingeschaltet werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer kauft über das Internet bei einem österreichischen<br />

Händler CD´s – diese werden nicht geliefert, der Kaufpreis jedoch über die<br />

Kreditkarte des Versicherungsnehmers abgebucht. Ein Rechtsanwalt hat die<br />

Ansprüche geltendgemacht.<br />

• Der vom Versicherungsnehmer erworbene PC weist nicht die versprochene<br />

Software auf, die im Pakte mit dem PC angeboten wurde.<br />

Ein Rechtsanwalt mußte eingeschaltet werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer hat eine überhöhte Telefonrechnung bekommen.<br />

Da die Rechnung ein Vielfaches der durchschnittlichen Rechnung ausmachte<br />

und der Versicherungsnehmer sogar nachweisen konnte, daß er die meiste<br />

Zeit im Ausland auf Urlaub war, wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.<br />

Mit dem Telefonanbieter wurde ein Vergleich geschlossen.<br />

28


Artikel 24<br />

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz<br />

Miet- und Pachtverträge<br />

• Die Kosten der gärtnerischen Ausgestaltung des Hofes wurden dem<br />

Versicherungsnehmer und anderen Mietern unzulässigerweise über die<br />

Betriebskosten angerechnet.<br />

• Die um 35% erhöhe Mietzinsvorschreibung trifft Herrn und Frau B. unerwartet<br />

und hart. Das junge Ehepaar hat zwei Kleinkinder und muss jeden Cent<br />

umdrehen. Zudem ist das Argument des Vermieters, Infrastruktur und<br />

Wohnqualität im Bezirk hätten sich entscheidend verbessert, für die Mieter nicht<br />

nachvollziehbar. Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle und dann vor dem<br />

zuständigen Bezirksgericht ist die Folge. Der Rechtsanwalt erreicht eine<br />

Lösung, mit der sich die Jungfamilie abfinden kann: eine Reduktion der<br />

zunächst vorgeschriebenen Miete.<br />

• Der Hausherr kündigte dem Versicherungsnehmer das Mietverhältnis wegen<br />

Eigenbedarfs, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.<br />

• Die vorübergehende Ortsabwesenheit des Mieters wurde vom Hausherrn dazu<br />

benutzt, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, die Wohnung<br />

diene nicht mehr dem dringenden Wohnbedürfnis des Mieters.<br />

• Auf die Mieter eines Hauses mit Garten sollten die Kosten der Neuherstellung<br />

eines Hausbrunnens unzulässigerweise auf die Betriebskosten überwälzt<br />

werden.<br />

• Der neue Mieter einer alten Wohnung mußte, da ihm das E-Werk den Anschluß<br />

verweigerte, die wichtigsten Leitungen, von der Steigleitung im Stiegenhaus<br />

weg, erneuern lassen. Es entstand Streit darüber, ob und in welchem Ausmaß<br />

Mieter oder Vermieter für diese Kosten aufkommen sollten.<br />

• In einem Althaus existierte ein seit vielen Jahren unbenutzter und<br />

unbenützbarer Aufzug. Ein Teil der Mieter betrieb, im Einvernehmen mit dem<br />

Hausherrn, die Wiederherstellung des Aufzugs. Der Versicherungsnehmer, der<br />

auf Grund der Lage der Wohnung gar nicht die Möglichkeit hatte, den Aufzug<br />

zu benutzen, wurde ebenfalls zur Mittragung der Kosten herangezogen.<br />

29


• Der Versicherungsnehmer wollte eine Waschmaschine aufstellen und die dafür<br />

erforderlichen Zu- und Ableitungen für Strom und Wasser installieren lassen.<br />

Der Vermieter verweigerte seine Zustimmung, sodaß in diesem<br />

Zusammenhang eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden mußte.<br />

• Der Versicherungsnehmer hatte, ohne Erlaubnis des Hausherrn und auch ohne<br />

baubehördliche Genehmigung, ein Bad installieren lassen. Dies hat der<br />

Vermieter zum Anlaß genommen, das Mietverhältnis gerichtlich<br />

aufzukündigen. Das Gericht stellte fest, daß im konkreten Fall kein<br />

Kündigungsgrund gegeben sei, da die Badeanlage ordnungsgemäß installiert<br />

wurde, die Substanz des Hauses nicht beeinträchtigt wurde und leicht wieder<br />

zu entfernen wäre.<br />

• Wiederholte Lärmexzesse in der Nachbarwohnung führten immer wieder zu<br />

Polizeiinterventionen, die jedoch jeweils nur kurzfristig zu einer Besserung der<br />

Situation führten. Der Vermieter weigerte sich beharrlich, wirksame<br />

Maßnahmen zur Beseitigung des unserem Versicherungsnehmer<br />

unzumutbaren Zustands zu erreichen, sodaß gerichtliche Hilfe gegen den<br />

Vermieter ergriffen werden mußte.<br />

• Der Vermieter erhöhte die Position Betriebskosten mit dem allgemeinen<br />

Hinweis auf gestiegene Kosten beträchtlich. Einblick in die Belege über diese<br />

Kostenpositionen ermöglichte er allerdings nicht, sodaß gerichtliche Hilfe in<br />

Anspruch genommen werden mußte. Dabei stellte sich heraus, daß diese<br />

Kostenzunahme durch die vorhandenen Belege zu einem erheblichen Teil nicht<br />

begründbar war und die Verrechnung daher zu Unrecht erfolgte.<br />

Dingliche Rechte<br />

• Der Nachbar parkte immer wieder vor der Garageneinfahrt des<br />

Einfamilienhauses des Versicherungsnehmers sein Auto derart behindernd,<br />

daß der Versicherungsnehmer als Garagenbesitzer die Garage mit seinem<br />

PKW nicht verlassen konnte. Eine Klage auf Unterlassung wurde eingebracht.<br />

• Da unserem Versicherungsnehmer das seit Jahrzehnten bestehende<br />

Fahrtrecht über das Nachbargrundstück verweigert wurde, mußten<br />

gerichtliche Schritte unternommen werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer als Wohnungseigentümer war einer<br />

außerordentlichen Lärmbelästigung durch den Nachbarn ausgesetzt. Dieser<br />

hat eine überdimensionierte Tonanlage installiert und sooft er zu Hause war,<br />

mit voller Lautstärke betrieben. Außergerichtliche Maßnahmen hatten keinen<br />

Erfolg. Erst eine Klage auf Unterlassung der unzulässigen Lärmimmissionen<br />

brachte wieder erträgliche Verhältnisse.<br />

30


• Während eines längeren Urlaubs des Versicherungsnehmers erneuerte der<br />

Grundstücksnachbar den Zaun an der gemeinsamen Grundgrenze. Nach<br />

seiner Rückkehr mußte der Versicherungsnehmer feststellen, daß der Nachbar<br />

den neuen Zaun in seinem ganzen Verlauf auf dem Grund des<br />

Versicherungsnehmers errichtet hatte, was der Nachbar jedoch bestritt. Eine<br />

Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands mußte<br />

eingebracht werden.<br />

• Der Nachbar errichtete seinen Schweinestall so nah an der gemeinsamen<br />

Grundgrenze, daß der Versicherungsnehmer dauernder Geruchsbelästigung<br />

ausgesetzt war. Eine Immissionsklage wurde notwendig.<br />

• Der am Nachbargrundstück ansässige Gewerbebetrieb weigerte sich,<br />

Maßnahmen zu ergreifen, die die Staubimmissionen auf das Einfamilienhaus<br />

des Versicherungsnehmers verhindern. Es mußte klagsweise vorgegangen<br />

werden.<br />

• Ein Grundstücksnachbar behauptete, ein Wegerecht über das Grundstück des<br />

Versicherungsnehmers zu haben. Erst nach einem langwierigen Prozess<br />

gelang es unserem Versicherungsnehmer das Gegenteil zu beweisen.<br />

• Der Hausherr änderte, ohne das Einvernehmen mit den Mietern herzustellen,<br />

das Schloß eines Nebeneingangs, sodaß unser Versicherungsnehmer, der<br />

diesen Eingang jahrzehntelang benutzte, einen großen Umweg in Kauf nehmen<br />

mußte, um zu seiner Wohnung zu gelangen. Mit einer Servitutsklage mußte<br />

klargestellt werden, ob der Mieter (Versicherungsnehmer) einen Anspruch auf<br />

die Benützung dieses Eingangs hatte.<br />

• Der Vermieter hatte eine Klage gegen den Versicherungsnehmer eingebracht,<br />

da er die Küche als Kabinett und das Vorzimmer als Küche verwendet hat. Das<br />

Gericht schloß sich dieser Meinung nicht an und gab dem<br />

Versicherungsnehmer Recht.<br />

• Die Mehrheit der Wohnungseigentümer änderte die Hausordnung derart ab,<br />

daß der Versicherungsnehmer nicht nur seine bisher gehaltenen Haustiere<br />

abschaffen hätte müssen, sondern auch den weitläufigen Innenhof für die Zu-<br />

und Abfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr befahren hätte dürfen. Auf Grund der<br />

richterlichen Entscheidung mußte die Hausordnung in diesen beiden Punkten<br />

wieder abgeändert werden.<br />

• Der Versicherungsnehmer wollte seine Eigentumswohnung nach seinen<br />

Wohnbedürfnissen umbauen. Wegen des Umfangs der Arbeiten war die<br />

Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung erforderlich, die dieser<br />

allerdings verweigerte. Es mußte daher auf gerichtlichem Wege festgestellt<br />

werden, ob der Nachbar gegen entsprechende Entschädigung zur Duldung<br />

dieser Arbeiten verpflichtet war.<br />

31


• Der Liegenschaftsnachbar unseres Versicherungsnehmers benutzte immer<br />

wieder eine Abkürzung durch den nicht eingezäunten Garten des Klägers<br />

unter Berufung auf das Bestehen eines angeblichen Wegeservituts. Die<br />

eingebrachte Klage brachte den gewünschten Erfolg.<br />

• Auf Grund eines verbücherten Servituts hatte der Liegenschaftsnachbar<br />

unseres Versicherungsnehmers das Recht, über dessen Grundstück mit einem<br />

PKW auf einem bestehenden Weg zuzufahren. Die Abwesenheit des<br />

Versicherungsnehmers benutzte dieser Liegenschaftsnachbar, um<br />

eigenmächtig den Weg zu verbreitern um auch mit einem LKW zufahren zu<br />

können. Es mußte auch in diesem Fall die Klage auf Unterlassung und<br />

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Servitutsklage) eingebracht<br />

werden.<br />

• Der Nachbar errichtete auf seiner Liegenschaft, nahe der Grundgrenze zum<br />

Versicherungsnehmer, eine Räucheranlage, die zunächst nur gelegentlich, in<br />

der Folge aber immer häufiger in Betrieb genommen wurde, sodaß der Rauch<br />

auf Grund der gegebenen Hauptwindrichtung allzuoft im ganzen Haus des<br />

Versicherungsnehmers als störend empfunden wurde. Als bereits Verfärbungen<br />

der Fassade auftraten, mußte wegen der Uneinsichtigkeit des Nachbarn<br />

gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.<br />

• Unser VN konnte sich mit seinem Nachbar nicht über den Grenzverlauf<br />

einigen. Aufgrund der sonst guten Beziehungen wurde kein Prozeß<br />

angestrengt sondern ein Mediator in Anspruch genommen, dem es nach<br />

einigen Sitzungen gelang eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Die<br />

Kosten wurden ab der 2. Sitzung übernommen.<br />

• Die am Haus montierte Leuchtwerbung strahlte ihr Licht genau in das<br />

Schlafzimmer unseres Versicherungsnehmers. In mehreren Sitzungen bei<br />

einem Mediator wurden mit dem Vermieter die genauen Zeiten festgelegt, in<br />

denen die Werbung im Betrieb sein darf.<br />

32

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