21.07.2013 Aufrufe

Geschichte und Politische Bildung

Geschichte und Politische Bildung

Geschichte und Politische Bildung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Geschichte</strong> <strong>und</strong> <strong>Politische</strong> <strong>Bildung</strong><br />

Frage 2 | Feudalismus <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>herrschaft<br />

Feudalismus: vom germ. Fehu, urspr. Vieh, dann allg. Besitz; feudum (lat.) Leihgabe<br />

Feudale Gesellschaft bedeutet:<br />

Bettina Hauser<br />

• Reichtum, Ansehen <strong>und</strong> Einfluss beruhen im Mittelalter auf Gr<strong>und</strong>besitz<br />

• Gr<strong>und</strong>besitz gibt dem Eigentümer bestimmte Herrschaftsrechte über die den<br />

Boden bearbeitenden Bauern (z.b. „Polizei“- <strong>und</strong> Gerichtsgewalt)<br />

Herrschaftsrecht übte nur die dünne waffenfähige Führungsschicht aus.<br />

• Der Nutznießer dieser materiell einträglichen Sonderrechte <strong>und</strong> Privilegien war<br />

der geistliche <strong>und</strong> weltliche Adel.<br />

Feudalismus war ein, auf dem Prinzip der Rechtsungleichheit aufgebautes<br />

Gesellschaftssystem. Dieses System, in dem eine Gruppe politische <strong>und</strong> materielle<br />

Sonderrechte hatte, wurde während der gesamten absolutistischen Epoche nicht beseitigt. Das<br />

feudalistische System hat daher eine große Bedeutung im Zeitalter des Absolutismus(Nur der<br />

König regiert).<br />

Das Jahr 1789 (Beginn der Französischen Revolution) markiert den Untergang diese Systems.<br />

Mit ihm beginnt der Durchbruch einer neuen gesellschaftlichen Schicht: Das Bürgertum<br />

beginnt den Staat mitzugestalten.<br />

Die politischen Abhängigen der Freien im Mittelalter gingen von Person zu Person. Sie<br />

schworen einander Schutz <strong>und</strong> Hilfe; dies ersetzte weitgehend staatliche Einrichtungen.<br />

Materielle Gr<strong>und</strong>lagen dieses Personenverbandes waren die Lehen: vom König abwärts<br />

konnten Herren ihre Gefolgsleute dadurch an sich binden, dass sie ihnen Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong><br />

nutzbare Rechte (Zölle, Abgaben, Bergbaurechte,...) zur Verfügung stellten. Die<br />

Verpflichtung im Rahmen des Feudalismus waren gegenseitig. Der Herr schuldete Schutz <strong>und</strong><br />

Auskommen, der Lehensmann Dienste <strong>und</strong> Hilfe.<br />

Ein ähnliches Verhältnis herrschte zwischen Adeligen <strong>und</strong> Bauern, nur dass diese (außer im<br />

Notfall) nicht wehrfähig waren <strong>und</strong> nicht als frei galten. Aus dem Besitz des Gr<strong>und</strong>herrn<br />

wurde aus den Bauern ein Stück Land geliehen, mit dessen Hilfe sie mit ihren Familien ein<br />

Auskommen fanden <strong>und</strong> ca. 50% an Abgaben leisten konnten. Außerdem waren sie noch zu<br />

persönlichen Diensten verpflichtet. Das war immer noch eine privilegierte Stellung. Die<br />

weitaus größte Zahl der Bevölkerung waren Knechte <strong>und</strong> Mägde. Sie konnten keinen eigenen<br />

Haustand gründen.


Die Lehenspyramide<br />

König<br />

Vergibt Gr<strong>und</strong>besitz <strong>und</strong> Ämter<br />

gegen Kriegsdienste<br />

an<br />

Kronvasallen<br />

Herzöge Grafen Bischöfe Reichsäbte<br />

(= Hohe Leihe)<br />

Diese verliehen Land <strong>und</strong> Ämter<br />

gegen Amts-<strong>und</strong> Kriegsdienste an<br />

ihre<br />

Aftervasallen<br />

Ritter Ministerialien Äbte<br />

(=niedere Leihe)<br />

Diese erhalten Diese vergeben<br />

Naturalabgaben Land zur<br />

<strong>und</strong> Arbeitsdienste Bearbeitung<br />

von den<br />

Bauern<br />

Einen Teil der empfangenen Lehen gab der Vasall an Untervasallen weiter, wodurch eine<br />

Rangordnung entstand. Sie reicht pyramidenartig vom König als obersten Lehensherrn<br />

abwärts über den geistlichen <strong>und</strong> weltlichen Adel bis zu den kleinen Rittern. Der König<br />

wurde dadurch allerdings von den Untervasallen abgeschnitten, die nur ihrem unmittelbaren<br />

Lehensherrn den Treueid leisteten.


Die Gr<strong>und</strong>herrschaft war die Organisationsform des ländlichen Raumes vom Mittelalter bis<br />

ins 19. Jahrh<strong>und</strong>ert. Der adelige (geistliche oder weltliche) Gr<strong>und</strong>herr bewirtschaftete seinen<br />

Landbesitz, der aus Eigengütern <strong>und</strong> Lehen bestand, nur zum Teil selbst. Frontpflichtige<br />

Bauern, leibeigene <strong>und</strong> Taglöhner leisteten die Arbeit. Im günstigsten Fall konnten die Bauern<br />

ihr Untereigentum weitervererben. Der Gr<strong>und</strong>herr übernahm den Schutz des Bauern, seine<br />

Vertretung gegenüber fremden Gr<strong>und</strong>herrschaften <strong>und</strong> landesfürstlichen Behörden <strong>und</strong> half in<br />

Katastrophenfällen.<br />

Die Bauern mussten folgende Dienste <strong>und</strong> Abgaben leisten:<br />

Dienste: Frondienst/Robot (pflügen, säen, ernten, fahren, helfen,....)<br />

Abgaben: Anteil an Ernte <strong>und</strong> Produktion (in Naturalien <strong>und</strong> Geld), Geschenke,...<br />

Weitere Abgaben: An die Kirche den Zehent;<br />

Frauen waren zwar nicht gerichtsfähig, aber doch nicht rechtlos. Frauen waren das schwache<br />

Geschlecht, das zu beschützen die Pflicht der Starken war: Der Mann seine Frau, der Herr<br />

seine Untertanin. Die Stellung der adeligen Frauen war anders, denn sie hatten Vermögen.<br />

Wenn ihre Männer weg waren, verwalteten sie inzwischen ihren gesamten Besitz.<br />

Die vielfältigen Formen persönlicher Abhängigkeit verschwanden allmählich <strong>und</strong> wurden in<br />

die an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden geb<strong>und</strong>ene Abhängigkeit der Gr<strong>und</strong>herrschaft übergeführt. Daneben<br />

übergaben auch ursprünglich freie Bauern ihren Besitz einem Gr<strong>und</strong>herrn als<br />

Obereigentümer, um dessen Schutz zu erlangen <strong>und</strong> dem belastenden Wehrdienst zu<br />

entgehen. So entstanden aus recht unterschiedlichen Formen der Abhängigkeit die<br />

einheitliche Lebensform des gr<strong>und</strong>untertänigen bäuerlichen Volkes.<br />

Mit den Reformen Maria Theresias <strong>und</strong> Josephs II. im 18. Jahrh<strong>und</strong>ert, die den Übergang zum<br />

modernen, zentralistisch verwalteten Flächenstaat einleiteten, waren die feudal organisierte<br />

Verwaltung <strong>und</strong> Rechtsprechung überholt.<br />

Im Revolutionsjahr 1848 wurde die Gr<strong>und</strong>herrschaft in Österreich aufgehoben. Hof <strong>und</strong><br />

Gründe gingen mit Hilfe der Drittellösung (1/3 zahlt der Bauer selbst, 1/3 der Staat <strong>und</strong> auf<br />

1/3 verzichtet der Gr<strong>und</strong>herr) in das alleinige Eigentum der bäuerlichen Besitzer über<br />

Abgaben <strong>und</strong> Dienste wurden abgelöst. Die neu geschaffenen Bezirksgerichte <strong>und</strong><br />

Gemeinden übernahmen 1850/51 die gr<strong>und</strong>obrigkeitliche Rechtsprechung <strong>und</strong> Verwaltung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!