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Hausordnung

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3.4. Verhalten bei Krankheit, Unwohlsein, Unfälle, Termine<br />

• Bei Krankheit ist die Schule vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder schriftlich zu<br />

informieren. Die schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenleiter/Tutor innerhalb von<br />

drei Unterrichtstagen nachzureichen.<br />

• Bei Unwohlsein während der Schulzeit ist der Fachlehrer zu informieren. Es erfolgt<br />

eine Information im Sekretariat. Von dort aus wird die Benachrichtigung der Eltern<br />

oder des Notdienstes veranlasst.<br />

• Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule sind im Sekretariat zu melden.<br />

• Zur Wahrnehmung wichtiger Termine während der Unterrichtszeit ist die Freistellung<br />

rechtzeitig beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen und den Fachlehrern eine<br />

schriftliche Erlaubnis der Eltern vorzulegen.<br />

3.5. Unterrichtsausfall<br />

Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts im<br />

Sekretariat zu melden.<br />

3.6. Pausenregelung<br />

• Kurze Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den<br />

Unterricht.<br />

• In den großen Pausen gehen die Schüler der Sek. I sofort nach dem Raumwechsel<br />

auf den Hof.<br />

• Schüler der Sek. II können sich im Raum der nächsten Stunde aufhalten, in<br />

Fachunterrichtsräumen nur, wenn der betreffende Fachlehrer anwesend ist.<br />

Ansonsten gehen auch diese Schüler auf den Hof.<br />

• Während einer Regenpause haben sich die Schüler im Unterrichtsraum aufzuhalten.<br />

• Bei Schnee ist Rutschen und Schneeballwerfen untersagt.<br />

• Die Fahrstühle dürfen von Schülern nur bei gesundheitlichen Problemen genutzt<br />

werden.<br />

3.7. mobile Kommunikationsmittel<br />

Die Nutzung von mobilen Kommunikationsmitteln ist im Schulhaus und im Unterricht<br />

untersagt.<br />

Ausnahmen:<br />

• in der Mensa während einer Freistunde<br />

• mit Genehmigung des Lehrers zur Nutzung im Unterricht<br />

3.8. Kleiderordnung,<br />

• Neben den unter das Strafrecht fallenden Symbolen und Gesten sind im<br />

Schulgelände Symbole, Zeichen, Aufnähe,r, Aufkleber, Aufdrucke, Schriftzüge,<br />

Abbildungen und Parolen verboten, die den Eindruck einer rassistischen,<br />

fremdenfeindlichen, extremistischen Einstellung oder anderweitige Beleidigungen<br />

hervorrufen könnten.<br />

• Es ist verboten, Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung,<br />

Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht auf einem Gebiet, das<br />

nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, anzusiedeln<br />

sind.<br />

3.9. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />

Im gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Die Einnahme von Alkohol und Drogen ist<br />

verboten.<br />

3.10. Fahrräder/ Motorräder/ PKW<br />

Fahrräder werden gesichert an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Auf dem<br />

Schulhof besteht generelles Fahrverbot für Privatpersonen.<br />

3.11. Verlassen des Schulgeländes<br />

Den Schülern der Sek.I ist in den Pausen und in den Freistunden das Verlassen des<br />

Schulgeländes nicht gestattet.

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