Hausordnung
Hausordnung
Hausordnung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.4. Verhalten bei Krankheit, Unwohlsein, Unfälle, Termine<br />
• Bei Krankheit ist die Schule vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder schriftlich zu<br />
informieren. Die schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenleiter/Tutor innerhalb von<br />
drei Unterrichtstagen nachzureichen.<br />
• Bei Unwohlsein während der Schulzeit ist der Fachlehrer zu informieren. Es erfolgt<br />
eine Information im Sekretariat. Von dort aus wird die Benachrichtigung der Eltern<br />
oder des Notdienstes veranlasst.<br />
• Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule sind im Sekretariat zu melden.<br />
• Zur Wahrnehmung wichtiger Termine während der Unterrichtszeit ist die Freistellung<br />
rechtzeitig beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen und den Fachlehrern eine<br />
schriftliche Erlaubnis der Eltern vorzulegen.<br />
3.5. Unterrichtsausfall<br />
Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts im<br />
Sekretariat zu melden.<br />
3.6. Pausenregelung<br />
• Kurze Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den<br />
Unterricht.<br />
• In den großen Pausen gehen die Schüler der Sek. I sofort nach dem Raumwechsel<br />
auf den Hof.<br />
• Schüler der Sek. II können sich im Raum der nächsten Stunde aufhalten, in<br />
Fachunterrichtsräumen nur, wenn der betreffende Fachlehrer anwesend ist.<br />
Ansonsten gehen auch diese Schüler auf den Hof.<br />
• Während einer Regenpause haben sich die Schüler im Unterrichtsraum aufzuhalten.<br />
• Bei Schnee ist Rutschen und Schneeballwerfen untersagt.<br />
• Die Fahrstühle dürfen von Schülern nur bei gesundheitlichen Problemen genutzt<br />
werden.<br />
3.7. mobile Kommunikationsmittel<br />
Die Nutzung von mobilen Kommunikationsmitteln ist im Schulhaus und im Unterricht<br />
untersagt.<br />
Ausnahmen:<br />
• in der Mensa während einer Freistunde<br />
• mit Genehmigung des Lehrers zur Nutzung im Unterricht<br />
3.8. Kleiderordnung,<br />
• Neben den unter das Strafrecht fallenden Symbolen und Gesten sind im<br />
Schulgelände Symbole, Zeichen, Aufnähe,r, Aufkleber, Aufdrucke, Schriftzüge,<br />
Abbildungen und Parolen verboten, die den Eindruck einer rassistischen,<br />
fremdenfeindlichen, extremistischen Einstellung oder anderweitige Beleidigungen<br />
hervorrufen könnten.<br />
• Es ist verboten, Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung,<br />
Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht auf einem Gebiet, das<br />
nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, anzusiedeln<br />
sind.<br />
3.9. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />
Im gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Die Einnahme von Alkohol und Drogen ist<br />
verboten.<br />
3.10. Fahrräder/ Motorräder/ PKW<br />
Fahrräder werden gesichert an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Auf dem<br />
Schulhof besteht generelles Fahrverbot für Privatpersonen.<br />
3.11. Verlassen des Schulgeländes<br />
Den Schülern der Sek.I ist in den Pausen und in den Freistunden das Verlassen des<br />
Schulgeländes nicht gestattet.