Hausordnung
Hausordnung
Hausordnung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Hausordnung</strong><br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
Um in unserem Gymnasium eine gute Atmosphäre des Lernens, des Wohlfühlens und der<br />
schöpferischen Arbeit zu schaffen, ist es erforderlich, dass<br />
• jeder Schüler sich anderen gegenüber verantwortlich und höflich verhält<br />
• niemand in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet wird<br />
• jeder verpflichtet ist, öffentliches und persönliches Eigentum zu achten und zu<br />
schonen<br />
Die <strong>Hausordnung</strong> wird ergänzt durch<br />
• die Schulbesuchsverordnung<br />
• den Aufsichtsplan<br />
• den Alarmplan<br />
• das Schulgesetz<br />
• den Belehrungsplan<br />
• die Brandschutzverordnung<br />
• die Mensaordnung<br />
Der Schulleiter übt das Hausrecht aus.<br />
2. Zwischenmenschliche Aspekte<br />
Schulen sind Orte der Kultur und eines kulturvollen Umgangs miteinander. Lernbereitschaft,<br />
Pünktlichkeit, Ordnung, Höflichkeit sind Vorraussetzungen für einen geregelten und<br />
harmonischen Schulalltag.<br />
• Ein freundliches Grüßen gehört zum kulturvollen Miteinander.<br />
• Im Unterricht wird keine Kopfbedeckung getragen, nicht gegessen und getrunken.<br />
• Toilettenzeiten sind Pausenzeiten.<br />
• Mutwillige Zerstörung und Schmierereien jeder Art sind verboten. Die Beseitigung der<br />
Schäden wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.<br />
• Ausgeliehene Geräte und Arbeitsmittel sind vom Ausleiher unaufgefordert<br />
zurückzubringen.<br />
• Die Zubereitung und der Verkauf von Speisen sind wegen der geltenden<br />
Hygienevorschriften nur in der Mensa erlaubt.<br />
3. Schulalltag<br />
3.1. Unterrichtsbeginn, Einlass, Garderobe<br />
• Die Schüler betreten mit dem Vorklingen das Schulgebäude.<br />
• Bei Schlechtwetter ist die Schule ab Ankunft der Schulbusse geöffnet. Die Schüler<br />
halten sich im Foyer auf.<br />
• Zu Stundenbeginn ist jeder Schüler unterrichtsbereit.<br />
• Bei mehrfachem zu spät kommen kann ein Schüler von der Teilnahme an der<br />
Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.<br />
• Die Schüler hängen ihre Oberbekleidung an die Garderobenhaken. Für den<br />
Tascheninhalt wird keine Haftung übernommen.<br />
3.2. Unterrichtsräume, Fachräume<br />
Jeder Unterrichtsraum ist ordentlich zu verlassen. Türen und Fenster sind zu schließen,<br />
technische Geräte sind ordnungsgemäß auszuschalten (u.a. Licht, Computer, Beamer).<br />
In den Fachunterrichtsräumen halten sich die Schüler der Sek.I nur unter Aufsicht des<br />
Lehrers auf.<br />
3.3. Anweisungen<br />
Die Schüler sind gegenüber der Schulleitung, den Lehrkräften, der Sekretärin, dem<br />
Hausmeister und dem Reinigungspersonal weisungsgebunden.
3.4. Verhalten bei Krankheit, Unwohlsein, Unfälle, Termine<br />
• Bei Krankheit ist die Schule vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder schriftlich zu<br />
informieren. Die schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenleiter/Tutor innerhalb von<br />
drei Unterrichtstagen nachzureichen.<br />
• Bei Unwohlsein während der Schulzeit ist der Fachlehrer zu informieren. Es erfolgt<br />
eine Information im Sekretariat. Von dort aus wird die Benachrichtigung der Eltern<br />
oder des Notdienstes veranlasst.<br />
• Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule sind im Sekretariat zu melden.<br />
• Zur Wahrnehmung wichtiger Termine während der Unterrichtszeit ist die Freistellung<br />
rechtzeitig beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen und den Fachlehrern eine<br />
schriftliche Erlaubnis der Eltern vorzulegen.<br />
3.5. Unterrichtsausfall<br />
Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts im<br />
Sekretariat zu melden.<br />
3.6. Pausenregelung<br />
• Kurze Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den<br />
Unterricht.<br />
• In den großen Pausen gehen die Schüler der Sek. I sofort nach dem Raumwechsel<br />
auf den Hof.<br />
• Schüler der Sek. II können sich im Raum der nächsten Stunde aufhalten, in<br />
Fachunterrichtsräumen nur, wenn der betreffende Fachlehrer anwesend ist.<br />
Ansonsten gehen auch diese Schüler auf den Hof.<br />
• Während einer Regenpause haben sich die Schüler im Unterrichtsraum aufzuhalten.<br />
• Bei Schnee ist Rutschen und Schneeballwerfen untersagt.<br />
• Die Fahrstühle dürfen von Schülern nur bei gesundheitlichen Problemen genutzt<br />
werden.<br />
3.7. mobile Kommunikationsmittel<br />
Die Nutzung von mobilen Kommunikationsmitteln ist im Schulhaus und im Unterricht<br />
untersagt.<br />
Ausnahmen:<br />
• in der Mensa während einer Freistunde<br />
• mit Genehmigung des Lehrers zur Nutzung im Unterricht<br />
3.8. Kleiderordnung,<br />
• Neben den unter das Strafrecht fallenden Symbolen und Gesten sind im<br />
Schulgelände Symbole, Zeichen, Aufnähe,r, Aufkleber, Aufdrucke, Schriftzüge,<br />
Abbildungen und Parolen verboten, die den Eindruck einer rassistischen,<br />
fremdenfeindlichen, extremistischen Einstellung oder anderweitige Beleidigungen<br />
hervorrufen könnten.<br />
• Es ist verboten, Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung,<br />
Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht auf einem Gebiet, das<br />
nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, anzusiedeln<br />
sind.<br />
3.9. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />
Im gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Die Einnahme von Alkohol und Drogen ist<br />
verboten.<br />
3.10. Fahrräder/ Motorräder/ PKW<br />
Fahrräder werden gesichert an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Auf dem<br />
Schulhof besteht generelles Fahrverbot für Privatpersonen.<br />
3.11. Verlassen des Schulgeländes<br />
Den Schülern der Sek.I ist in den Pausen und in den Freistunden das Verlassen des<br />
Schulgeländes nicht gestattet.
3.12. Fundsachen<br />
Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben und abzuholen.<br />
4. Besucher, Veranstaltungen<br />
• Besucher melden sich im Sekretariat.<br />
• Außerplanmäßige Veranstaltungen auf dem Schulgelände bedürfen der<br />
Genehmigung des Schulleiters.<br />
Im Interesse der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und der Durchführung des<br />
Unterrichts erlässt die Schulleitung bei Notwendigkeit ergänzende Bestimmungen.<br />
Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die <strong>Hausordnung</strong> ziehen Maßnahmen gemäß<br />
§39SchulG nach sich.