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Hausordnung

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<strong>Hausordnung</strong><br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

Um in unserem Gymnasium eine gute Atmosphäre des Lernens, des Wohlfühlens und der<br />

schöpferischen Arbeit zu schaffen, ist es erforderlich, dass<br />

• jeder Schüler sich anderen gegenüber verantwortlich und höflich verhält<br />

• niemand in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet wird<br />

• jeder verpflichtet ist, öffentliches und persönliches Eigentum zu achten und zu<br />

schonen<br />

Die <strong>Hausordnung</strong> wird ergänzt durch<br />

• die Schulbesuchsverordnung<br />

• den Aufsichtsplan<br />

• den Alarmplan<br />

• das Schulgesetz<br />

• den Belehrungsplan<br />

• die Brandschutzverordnung<br />

• die Mensaordnung<br />

Der Schulleiter übt das Hausrecht aus.<br />

2. Zwischenmenschliche Aspekte<br />

Schulen sind Orte der Kultur und eines kulturvollen Umgangs miteinander. Lernbereitschaft,<br />

Pünktlichkeit, Ordnung, Höflichkeit sind Vorraussetzungen für einen geregelten und<br />

harmonischen Schulalltag.<br />

• Ein freundliches Grüßen gehört zum kulturvollen Miteinander.<br />

• Im Unterricht wird keine Kopfbedeckung getragen, nicht gegessen und getrunken.<br />

• Toilettenzeiten sind Pausenzeiten.<br />

• Mutwillige Zerstörung und Schmierereien jeder Art sind verboten. Die Beseitigung der<br />

Schäden wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.<br />

• Ausgeliehene Geräte und Arbeitsmittel sind vom Ausleiher unaufgefordert<br />

zurückzubringen.<br />

• Die Zubereitung und der Verkauf von Speisen sind wegen der geltenden<br />

Hygienevorschriften nur in der Mensa erlaubt.<br />

3. Schulalltag<br />

3.1. Unterrichtsbeginn, Einlass, Garderobe<br />

• Die Schüler betreten mit dem Vorklingen das Schulgebäude.<br />

• Bei Schlechtwetter ist die Schule ab Ankunft der Schulbusse geöffnet. Die Schüler<br />

halten sich im Foyer auf.<br />

• Zu Stundenbeginn ist jeder Schüler unterrichtsbereit.<br />

• Bei mehrfachem zu spät kommen kann ein Schüler von der Teilnahme an der<br />

Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.<br />

• Die Schüler hängen ihre Oberbekleidung an die Garderobenhaken. Für den<br />

Tascheninhalt wird keine Haftung übernommen.<br />

3.2. Unterrichtsräume, Fachräume<br />

Jeder Unterrichtsraum ist ordentlich zu verlassen. Türen und Fenster sind zu schließen,<br />

technische Geräte sind ordnungsgemäß auszuschalten (u.a. Licht, Computer, Beamer).<br />

In den Fachunterrichtsräumen halten sich die Schüler der Sek.I nur unter Aufsicht des<br />

Lehrers auf.<br />

3.3. Anweisungen<br />

Die Schüler sind gegenüber der Schulleitung, den Lehrkräften, der Sekretärin, dem<br />

Hausmeister und dem Reinigungspersonal weisungsgebunden.


3.4. Verhalten bei Krankheit, Unwohlsein, Unfälle, Termine<br />

• Bei Krankheit ist die Schule vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder schriftlich zu<br />

informieren. Die schriftliche Entschuldigung ist dem Klassenleiter/Tutor innerhalb von<br />

drei Unterrichtstagen nachzureichen.<br />

• Bei Unwohlsein während der Schulzeit ist der Fachlehrer zu informieren. Es erfolgt<br />

eine Information im Sekretariat. Von dort aus wird die Benachrichtigung der Eltern<br />

oder des Notdienstes veranlasst.<br />

• Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule sind im Sekretariat zu melden.<br />

• Zur Wahrnehmung wichtiger Termine während der Unterrichtszeit ist die Freistellung<br />

rechtzeitig beim Klassenlehrer/Tutor zu beantragen und den Fachlehrern eine<br />

schriftliche Erlaubnis der Eltern vorzulegen.<br />

3.5. Unterrichtsausfall<br />

Das Fehlen eines Lehrers ist spätestens 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts im<br />

Sekretariat zu melden.<br />

3.6. Pausenregelung<br />

• Kurze Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den<br />

Unterricht.<br />

• In den großen Pausen gehen die Schüler der Sek. I sofort nach dem Raumwechsel<br />

auf den Hof.<br />

• Schüler der Sek. II können sich im Raum der nächsten Stunde aufhalten, in<br />

Fachunterrichtsräumen nur, wenn der betreffende Fachlehrer anwesend ist.<br />

Ansonsten gehen auch diese Schüler auf den Hof.<br />

• Während einer Regenpause haben sich die Schüler im Unterrichtsraum aufzuhalten.<br />

• Bei Schnee ist Rutschen und Schneeballwerfen untersagt.<br />

• Die Fahrstühle dürfen von Schülern nur bei gesundheitlichen Problemen genutzt<br />

werden.<br />

3.7. mobile Kommunikationsmittel<br />

Die Nutzung von mobilen Kommunikationsmitteln ist im Schulhaus und im Unterricht<br />

untersagt.<br />

Ausnahmen:<br />

• in der Mensa während einer Freistunde<br />

• mit Genehmigung des Lehrers zur Nutzung im Unterricht<br />

3.8. Kleiderordnung,<br />

• Neben den unter das Strafrecht fallenden Symbolen und Gesten sind im<br />

Schulgelände Symbole, Zeichen, Aufnähe,r, Aufkleber, Aufdrucke, Schriftzüge,<br />

Abbildungen und Parolen verboten, die den Eindruck einer rassistischen,<br />

fremdenfeindlichen, extremistischen Einstellung oder anderweitige Beleidigungen<br />

hervorrufen könnten.<br />

• Es ist verboten, Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung,<br />

Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht auf einem Gebiet, das<br />

nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, anzusiedeln<br />

sind.<br />

3.9. Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />

Im gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Die Einnahme von Alkohol und Drogen ist<br />

verboten.<br />

3.10. Fahrräder/ Motorräder/ PKW<br />

Fahrräder werden gesichert an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Auf dem<br />

Schulhof besteht generelles Fahrverbot für Privatpersonen.<br />

3.11. Verlassen des Schulgeländes<br />

Den Schülern der Sek.I ist in den Pausen und in den Freistunden das Verlassen des<br />

Schulgeländes nicht gestattet.


3.12. Fundsachen<br />

Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben und abzuholen.<br />

4. Besucher, Veranstaltungen<br />

• Besucher melden sich im Sekretariat.<br />

• Außerplanmäßige Veranstaltungen auf dem Schulgelände bedürfen der<br />

Genehmigung des Schulleiters.<br />

Im Interesse der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit und der Durchführung des<br />

Unterrichts erlässt die Schulleitung bei Notwendigkeit ergänzende Bestimmungen.<br />

Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die <strong>Hausordnung</strong> ziehen Maßnahmen gemäß<br />

§39SchulG nach sich.

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