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Hinter der Hauseinführung - NET

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<strong>Hinter</strong> <strong>der</strong> <strong>Hauseinführung</strong><br />

Mbit/s, die beide eine Bandbreite von<br />

bis zu 30 MHz benötigen, ist teilweise<br />

schon jetzt eine Erneuerung <strong>der</strong> Kommunikationskabelanlage<br />

im Mehrfamilienhaus<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e, wenn Ethernet-Signale<br />

zwischen ASG und IAD übertragen<br />

WV<br />

WV<br />

WV<br />

ENS<br />

ENS<br />

ENS<br />

ONT<br />

CPE<br />

NTFA<br />

HÜP<br />

FTTH-Station<br />

Vermittlungstelle<br />

Central Office CO<br />

Bild 6: Gebäudeverkabelung für einen FTTH-<br />

Anschluss im Mehrfamilienhaus<br />

werden sollen, ist die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Anzahl von A<strong>der</strong>paaren in <strong>der</strong> üblichen<br />

Zweidraht-Hausverteilung nicht<br />

vorhanden. Der <strong>der</strong>zeit übliche Fast-<br />

Ethernet-Standard 100BaseT benötigt<br />

zwei A<strong>der</strong>paare für die Übertragung.<br />

Inzwischen werden bereits ASG mit<br />

Gigabit-Schnittstellen von den Netzbetreibern<br />

installiert. Die Übertragung<br />

im GE-Standard 1000BaseTx erfolgt<br />

über vier A<strong>der</strong>paare und benötigt eine<br />

Übertragungsbandbreite von 65 MHz.<br />

Die Glasfaserzuführung bis in die<br />

Wohnungen von MFH ist erfor<strong>der</strong>lich:<br />

bei <strong>der</strong> FTTH-Erschließung von Wohngebieten<br />

durch einen Netzbetreiber;<br />

bei Einbau einer zukunftsorientierten<br />

Kommunikationsinfrastruktur<br />

bei <strong>der</strong> Sanierung von MFH.<br />

Wird eine Erneuerung <strong>der</strong> Kommu-<br />

Brandschutzbestimmungen<br />

Beson<strong>der</strong>s beachtet werden sollten<br />

bei <strong>der</strong> Inhausverkabelung die geltenden<br />

Brandschutzbestimmungen.<br />

Danach müssen Glasfaserkabel,<br />

Leerrohre und Verlegesysteme aus<br />

halogenfreien Materialien bestehen<br />

und den örtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Flammwidrigkeit entsprechen.<br />

nikationskabelanlage im MFH geplant,<br />

müssen Eigentümer, Planer und<br />

Handwerker davon ausgehen, dass in<br />

absehbarer Zeit die Glasfaser bis in die<br />

Wohnung führen wird. Um für alle<br />

Fälle gerüstet zu sein, können Hybridkabel<br />

mit Kupfer-TP, Koax und Glas-<br />

Bild 7: Der abgebildete Hausübergabepunkt<br />

kann bis zu 72 Spleißverbindungen aufnehmen<br />

fasern (Bild 5) eingesetzt werden. Sie<br />

ermöglichen heute die störungsfreie<br />

Zuführung von vorhandenen Breitbanddiensten<br />

über Cu-Daten- und Koaxialkabel<br />

sowie künftig die Anbindung<br />

<strong>der</strong> Wohnung an das externe<br />

Glasfasernetz.<br />

Normative Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

Bei <strong>der</strong> Inhausinstallation sind VDE-<br />

Bestimmungen, Normen und anerkannte<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik zu beachten.<br />

Informationen dazu finden sich<br />

u.a. in folgenden Regelwerken:<br />

DIN 18015-1: enthält u.a. allgemeine<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Dimensionierung<br />

von Leerrohrsystemen für<br />

TK- und Verteilanlagen für Radio,<br />

TV sowie interaktive Dienste, geht<br />

jedoch nicht explizit auf die Realisierung<br />

mit Lichtwellenleitern ein;<br />

DIN 18015-2: for<strong>der</strong>t z.B. den Abschlusspunkt<br />

des externen Zugangsnetzes<br />

(APL bzw. HÜP) in einem allgemein<br />

zugänglichen Raum, die<br />

Stromversorgung durch eine<br />

Schutzkontakt-Steckdose neben <strong>der</strong><br />

TK-Abschlusseinrichtung (z.B. erste<br />

TAE) in <strong>der</strong> Wohnung sowie die benachbarte<br />

Anordnung von TAE<br />

und Wohnungsverteiler am Wohnungsübergabepunkt;<br />

DIN 50173-4: beschreibt die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die anwendungsneutrale<br />

Kommunikationskabelanlage<br />

in Wohnumgebungen, schwerpunktmäßig<br />

für den Teilbereich <strong>der</strong><br />

Horizontal- bzw. Tertiärverkabelung<br />

innerhalb von Wohnungen zwi-<br />

schen dem Wohnungsverteiler und<br />

den Teilnehmeranschlussdosen;<br />

VDE-AR-E 2800-901: Festlegung <strong>der</strong><br />

Eigenschaften und Elemente <strong>der</strong> anwendungsneutralen<br />

optischen Gebäude-<br />

o<strong>der</strong> Standortinfrastruktur,<br />

so dass sie von mehreren Netzbe-<br />

Bild 8: Die Fasern aus dem Hausanschlusskabel<br />

(links) werden im Hausübergabepunkt auf die<br />

Fasern <strong>der</strong> Wohnungskabel (rechts) gespleißt<br />

treibern auch parallel und zeitgleich<br />

sowie unabhängig vom verwendeten<br />

Übertragungssystem genutzt<br />

werden können.<br />

Installation in <strong>der</strong> Praxis<br />

Beson<strong>der</strong>s in weniger dicht besiedelten<br />

Gebieten ist es unwahrscheinlich,<br />

dass mehrere Infrastrukturnetzbetreiber<br />

Häuser und Wohnungen an ihre<br />

Glasfaserverteilnetze anschließen.<br />

Bild 9: LWL-Innenkabel als Mini-Breakout-Kabel<br />

mit biegeunempfindlichen Fasern und den Abmessungen<br />

eines Telefonkabels<br />

Hier verzichtet man in <strong>der</strong> Praxis und<br />

aus Kostengründen bei <strong>der</strong> Inhausverkabelung<br />

auf den Gebäudeverteiler<br />

(GV) und die Glasfaserteilnehmeranschlussdose<br />

Gf-TA. Eine solche „Minimalkonfiguration“,<br />

wie sie <strong>der</strong>zeit bei<br />

einigen Netzbetreibern umgesetzt<br />

wird und nach VDE-AR-E 2800-901:<br />

2009-12 zulässig ist, zeigt Bild 6.<br />

Bei <strong>der</strong> dargestellten Struktur für ein<br />

Ethernet-P2P-System wird für jede<br />

Wohnung eine aktiv beschaltete Faser<br />

im Hausübergabepunkt (HÜP) durch-<br />

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