Hinter der Hauseinführung - NET
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<strong>Hinter</strong> <strong>der</strong> <strong>Hauseinführung</strong><br />
Mbit/s, die beide eine Bandbreite von<br />
bis zu 30 MHz benötigen, ist teilweise<br />
schon jetzt eine Erneuerung <strong>der</strong> Kommunikationskabelanlage<br />
im Mehrfamilienhaus<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e, wenn Ethernet-Signale<br />
zwischen ASG und IAD übertragen<br />
WV<br />
WV<br />
WV<br />
ENS<br />
ENS<br />
ENS<br />
ONT<br />
CPE<br />
NTFA<br />
HÜP<br />
FTTH-Station<br />
Vermittlungstelle<br />
Central Office CO<br />
Bild 6: Gebäudeverkabelung für einen FTTH-<br />
Anschluss im Mehrfamilienhaus<br />
werden sollen, ist die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Anzahl von A<strong>der</strong>paaren in <strong>der</strong> üblichen<br />
Zweidraht-Hausverteilung nicht<br />
vorhanden. Der <strong>der</strong>zeit übliche Fast-<br />
Ethernet-Standard 100BaseT benötigt<br />
zwei A<strong>der</strong>paare für die Übertragung.<br />
Inzwischen werden bereits ASG mit<br />
Gigabit-Schnittstellen von den Netzbetreibern<br />
installiert. Die Übertragung<br />
im GE-Standard 1000BaseTx erfolgt<br />
über vier A<strong>der</strong>paare und benötigt eine<br />
Übertragungsbandbreite von 65 MHz.<br />
Die Glasfaserzuführung bis in die<br />
Wohnungen von MFH ist erfor<strong>der</strong>lich:<br />
bei <strong>der</strong> FTTH-Erschließung von Wohngebieten<br />
durch einen Netzbetreiber;<br />
bei Einbau einer zukunftsorientierten<br />
Kommunikationsinfrastruktur<br />
bei <strong>der</strong> Sanierung von MFH.<br />
Wird eine Erneuerung <strong>der</strong> Kommu-<br />
Brandschutzbestimmungen<br />
Beson<strong>der</strong>s beachtet werden sollten<br />
bei <strong>der</strong> Inhausverkabelung die geltenden<br />
Brandschutzbestimmungen.<br />
Danach müssen Glasfaserkabel,<br />
Leerrohre und Verlegesysteme aus<br />
halogenfreien Materialien bestehen<br />
und den örtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Flammwidrigkeit entsprechen.<br />
nikationskabelanlage im MFH geplant,<br />
müssen Eigentümer, Planer und<br />
Handwerker davon ausgehen, dass in<br />
absehbarer Zeit die Glasfaser bis in die<br />
Wohnung führen wird. Um für alle<br />
Fälle gerüstet zu sein, können Hybridkabel<br />
mit Kupfer-TP, Koax und Glas-<br />
Bild 7: Der abgebildete Hausübergabepunkt<br />
kann bis zu 72 Spleißverbindungen aufnehmen<br />
fasern (Bild 5) eingesetzt werden. Sie<br />
ermöglichen heute die störungsfreie<br />
Zuführung von vorhandenen Breitbanddiensten<br />
über Cu-Daten- und Koaxialkabel<br />
sowie künftig die Anbindung<br />
<strong>der</strong> Wohnung an das externe<br />
Glasfasernetz.<br />
Normative Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
Bei <strong>der</strong> Inhausinstallation sind VDE-<br />
Bestimmungen, Normen und anerkannte<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik zu beachten.<br />
Informationen dazu finden sich<br />
u.a. in folgenden Regelwerken:<br />
DIN 18015-1: enthält u.a. allgemeine<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Dimensionierung<br />
von Leerrohrsystemen für<br />
TK- und Verteilanlagen für Radio,<br />
TV sowie interaktive Dienste, geht<br />
jedoch nicht explizit auf die Realisierung<br />
mit Lichtwellenleitern ein;<br />
DIN 18015-2: for<strong>der</strong>t z.B. den Abschlusspunkt<br />
des externen Zugangsnetzes<br />
(APL bzw. HÜP) in einem allgemein<br />
zugänglichen Raum, die<br />
Stromversorgung durch eine<br />
Schutzkontakt-Steckdose neben <strong>der</strong><br />
TK-Abschlusseinrichtung (z.B. erste<br />
TAE) in <strong>der</strong> Wohnung sowie die benachbarte<br />
Anordnung von TAE<br />
und Wohnungsverteiler am Wohnungsübergabepunkt;<br />
DIN 50173-4: beschreibt die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die anwendungsneutrale<br />
Kommunikationskabelanlage<br />
in Wohnumgebungen, schwerpunktmäßig<br />
für den Teilbereich <strong>der</strong><br />
Horizontal- bzw. Tertiärverkabelung<br />
innerhalb von Wohnungen zwi-<br />
schen dem Wohnungsverteiler und<br />
den Teilnehmeranschlussdosen;<br />
VDE-AR-E 2800-901: Festlegung <strong>der</strong><br />
Eigenschaften und Elemente <strong>der</strong> anwendungsneutralen<br />
optischen Gebäude-<br />
o<strong>der</strong> Standortinfrastruktur,<br />
so dass sie von mehreren Netzbe-<br />
Bild 8: Die Fasern aus dem Hausanschlusskabel<br />
(links) werden im Hausübergabepunkt auf die<br />
Fasern <strong>der</strong> Wohnungskabel (rechts) gespleißt<br />
treibern auch parallel und zeitgleich<br />
sowie unabhängig vom verwendeten<br />
Übertragungssystem genutzt<br />
werden können.<br />
Installation in <strong>der</strong> Praxis<br />
Beson<strong>der</strong>s in weniger dicht besiedelten<br />
Gebieten ist es unwahrscheinlich,<br />
dass mehrere Infrastrukturnetzbetreiber<br />
Häuser und Wohnungen an ihre<br />
Glasfaserverteilnetze anschließen.<br />
Bild 9: LWL-Innenkabel als Mini-Breakout-Kabel<br />
mit biegeunempfindlichen Fasern und den Abmessungen<br />
eines Telefonkabels<br />
Hier verzichtet man in <strong>der</strong> Praxis und<br />
aus Kostengründen bei <strong>der</strong> Inhausverkabelung<br />
auf den Gebäudeverteiler<br />
(GV) und die Glasfaserteilnehmeranschlussdose<br />
Gf-TA. Eine solche „Minimalkonfiguration“,<br />
wie sie <strong>der</strong>zeit bei<br />
einigen Netzbetreibern umgesetzt<br />
wird und nach VDE-AR-E 2800-901:<br />
2009-12 zulässig ist, zeigt Bild 6.<br />
Bei <strong>der</strong> dargestellten Struktur für ein<br />
Ethernet-P2P-System wird für jede<br />
Wohnung eine aktiv beschaltete Faser<br />
im Hausübergabepunkt (HÜP) durch-<br />
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