Amts - Neustadt in Sachsen
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Heute hier:<br />
* Aus der Stadtratssitzung<br />
* Informationen<br />
* Glückwünsche<br />
Neustädter<br />
Anzeiger<br />
<strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf,<br />
Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde<br />
Jahrgang 19, Freitag, den 14. November 2008, Nummer 23<br />
... und am 19. November 2008 zum<br />
10. PuppenSpielSpektakulum<br />
<strong>in</strong> die <strong>Neustadt</strong>halle<br />
* Schulen berichten<br />
* Vere<strong>in</strong>smeldungen<br />
* Bereitschaftsdienste
Nr. 23/2008<br />
Die nächste Ausgabe<br />
ersche<strong>in</strong>t am<br />
Freitag, dem 28. November 2008<br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Donnerstag, der 20. November 2008<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 3<br />
Geschäftserfolg.<br />
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4<br />
Aus dem Informationsbericht<br />
des Bürgermeisters an die Stadträte - Stadtratssitzung<br />
am 29.10.2008<br />
Schulhort Oberottendorf<br />
Im Hort werden derzeit 98 K<strong>in</strong>der betreut und damit wesentlich<br />
mehr als <strong>in</strong> den Vorjahren. Dies bedeutete e<strong>in</strong>e Erhöhung der<br />
Betriebserlaubnis für diese E<strong>in</strong>richtung sowie die Schaffung<br />
zusätzlicher Räumlichkeiten für die K<strong>in</strong>der. Es konnte als weiteres<br />
Hortzimmer - e<strong>in</strong> ca. 70 m2 großes ehemaliges Klassenzimmer<br />
- geschaffen werden, welches malermäßig <strong>in</strong> Stand gesetzt<br />
wurde. Bis zum Ende der Herbstferien wird dieses Zimmer mit<br />
TÜV gerechten Möbeln ausgestattet.<br />
Stadtbibliothek<br />
Die Bibliothek beteiligte sich an der 6. Neustädter E<strong>in</strong>kaufsnacht<br />
am 17.10.2008 mit e<strong>in</strong>em Bücherflohmarkt.<br />
Am 01.11.2008 begehen die Neustädter Autoren ihr 35-jähriges<br />
Vere<strong>in</strong>sjubiläum mit e<strong>in</strong>er Lesung <strong>in</strong> der Bibliothek.<br />
Die Bibliothek übergab den Schulen der Stadt <strong>Neustadt</strong> Hefter<br />
mit Buchempfehlungen zur Nutzung für den Unterricht, die 1/2jährlich<br />
aktualisiert werden. Damit soll e<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dung der Schüler<br />
zur Bibliothek geschaffen werden.<br />
Museum<br />
Im Oktober 2008 wurden 8 Klassen der Friedrich-Schiller-<br />
Mittelschule durch die Sonderausstellung „Götz<strong>in</strong>ger und se<strong>in</strong>e<br />
Zeit“ geführt.<br />
Das Heimatmuseum beteiligte sich an der 6. Neustädter E<strong>in</strong>kaufsnacht<br />
mit Vorführungen der Gemälde- und Papierrestaurator<strong>in</strong><br />
Kati Böckelmann und dem Maler u. Grafiker Uwe Peschel,<br />
sowie zwei Gratisführungen durch die Sonderausstellung<br />
E<strong>in</strong>kaufsnacht am 17.10.2008<br />
Die nun schon traditionelle E<strong>in</strong>kaufsnacht rund um den Marktplatz<br />
und den angrenzenden Straßen wurde durch zahlreiche<br />
Besucher wieder angenommen. Dank gilt den Organisatoren mit<br />
dem Gewerbetreff „Julius Mißbach“.<br />
Internet<br />
Gegenwärtig wird die Internetpräsentation der Stadt <strong>Neustadt</strong> auf<br />
CMS umgestellt, sodass künftig Barrierefreiheit für die beteiligten<br />
Nutzer gewährleistet wird.<br />
Ausbau der Karl-Marx-Straße - 1. BA <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
Die Baumaßnahme wurde bis Ende September 2008 fertig gestellt.<br />
In e<strong>in</strong>er Bauzeit vom 26.05.2008 bis zum 30.09.2008, d. h. <strong>in</strong> 18<br />
Wochen wurden die Abwasserkanäle, die Tr<strong>in</strong>kwasserleitung und<br />
die Elt-Kabel erneuert und die Straße grundhaft ausgebaut. Durch<br />
die Wiederverwendung von Granitkle<strong>in</strong>pflaster <strong>in</strong> der Fahrbahn<br />
und von Kl<strong>in</strong>kerplatten im Gehwegbereich ist das äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild<br />
der Karl-Marx-Straße erhalten geblieben. Die Abnahme<br />
der Bauleistung fand am 02.10.2008 statt.<br />
Skilift Rugiswalde<br />
Mit der feierlichen E<strong>in</strong>weihung am 11.10.2008 wurde die gesamte<br />
Anlage <strong>in</strong> Betrieb genommen und somit die Investitionstätigkeit<br />
des Jahres 2008 abgeschlossen.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Die neue Liftanlage, die Beschneiungsanlage und das neue Kassensystem<br />
sowie die erweiterte Beleuchtungsanlage sichern den<br />
reibungslosen Betrieb <strong>in</strong> den Folgejahren ab. Die Investitionssumme<br />
von 550 T€ wurde e<strong>in</strong>gehalten.<br />
K<strong>in</strong>dertagesstätte „Knirpsenland“ Rugiswalder Weg -Maßnahmen<br />
im Bereich der Außenanlagen<br />
Die technische Abnahme der neu hergestellten Außenanlagen<br />
erfolgte am 26.09.2008. Am 09.10.2008 wurden diese durch den<br />
Bürgermeister an die K<strong>in</strong>dertagesstätte zur Nutzung übergeben.<br />
Hort <strong>Neustadt</strong> - Erneuerung der Fenster<br />
Die Erneuerung der Fenster im Hortbereich erfolgte im Zeitraum<br />
vom 20.10. bis 24.10.2008.<br />
Ausbau der Dr.-Mart<strong>in</strong>-Luther-Straße (1. BA)/ Böhmische Straße/Mühlgasse<br />
<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
Die Böhmische Straße und die Mühlgasse s<strong>in</strong>d fertig gestellt und<br />
für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Gegenwärtig laufen die<br />
Straßenbauarbeiten im Bereich der Dr.-Mart<strong>in</strong>-Luther-Straße zwischen<br />
der Neuen Gasse und der Mühlgasse. Nach dem Setzen<br />
der Borde hat <strong>in</strong> der 44. Kalenderwoche die Pflasterung der Fahrgasse<br />
begonnen. Im Anschluss erfolgt die Gehwegbefestigung<br />
mit Mosaikpflaster und die Komplettierung des Straßenausbaus<br />
mit der Beschilderung und Bepflanzung.<br />
Die Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme ist bis zum<br />
21.11.2008 geplant.<br />
Ausbau der Berthelsdorfer Straße <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
Nach der kompletten Fertigstellung des 1. Teilabschnittes der<br />
Berthelsdorfer Straße und der Leitungsverlegung im 2. Teilabschnitt<br />
wurde am 15.10.2008 mit den Straßenbauarbeiten im letzten<br />
Abschnitt begonnen. Zunächst erfolgt das Setzen der Borde<br />
und E<strong>in</strong>läufe. Nach dem profilgerechten E<strong>in</strong>bau der Schottertragschicht<br />
wird am 06.11.2008 die Asphalttragschicht im 2. Teilabschnitt<br />
und die Asphaltdeckschicht im 1. Teilabschnitt e<strong>in</strong>gebaut.<br />
Am 07.11.2008 soll danach die Asphaltdeckschicht im 2.<br />
Teilabschnitt aufgebracht werden. In den anschließenden 2<br />
Wochen werden der Gehweg gepflastert und die Randbereiche<br />
angeglichen. Die Gesamtmaßnahme soll bis zum 21.11.2008 fertig<br />
gestellt werden.<br />
Deckschichterneuerung und Erneuerung der Stützwand an<br />
der Dorfstraße Langburkersdorf - Bereich zwischen Gaststätte<br />
„Zur guten Quelle“ und E<strong>in</strong>fahrt zum Wohngebiet Mühlberg<br />
Die Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Nach Auswertung<br />
der Angebote und nach E<strong>in</strong>gang der Bestätigung vom<br />
Landratsamt zum förderunschädlichen Maßnahmebeg<strong>in</strong>n, wurde<br />
die Bauleistung an die Firma STRABAG AG, Niederlassung Pirna<br />
vergeben.<br />
Mit den Bauarbeiten wurde am 15.10.2008 begonnen. Dabei ist<br />
der Baubereich für den Verkehr voll gesperrt. E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet<br />
der Busverkehr, der <strong>in</strong> Abstimmung mit der Baufirma die Baustelle<br />
passieren kann. Die Baumaßnahme soll bis Ende November<br />
2008 abgeschlossen se<strong>in</strong>.
Nr. 23/2008<br />
Foto: Jan L<strong>in</strong>ke<br />
Erschließung des 5. BA im IGP - Erweiterung der He<strong>in</strong>rich-<br />
Hertz-Straße<br />
Mit dem ersten Spatenstich am 28.10.2008 wurden die Bauarbeiten<br />
begonnen. Das Gesamtvorhaben wird als wirtschaftsfördernde<br />
Maßnahme durch das Land mit 90 % gefördert. Etwa<br />
290 m Straßenbau, Kanalbau, Fußweganb<strong>in</strong>dung zur Kle<strong>in</strong>gartenanlage,<br />
Beleuchtung und Ver- und Entsorgungsleitungen werden<br />
errichtet.<br />
Julius-Missbach-Turnhalle, Prallwand<br />
Die Realisierung der Maßnahme wurde am 27.10.2008 begonnen<br />
und zum Ende der Herbstferien beendet.<br />
Ergänzung e<strong>in</strong>er Sicherheitsbeleuchtung <strong>in</strong> der Aula und Westflügel<br />
der Mittelschute<br />
In der Zeit vom 20.10. bis 30.10.2008 wurde durch die Fa. Elektroanlagen<br />
Wünsche <strong>in</strong> der Aula und dem Westflügel e<strong>in</strong>e Sicherheitsbeleuchtung<br />
<strong>in</strong>stalliert.<br />
Schloss Langburkersdorf - Dachrekonstruktion<br />
Durch die Beschlussfassung zu überplanmäßigen Ausgaben für<br />
dieses Vorhaben wurde die kont<strong>in</strong>uierliche Weiterarbeit am Objekt<br />
ermöglicht. Alle Zimmererarbeiten s<strong>in</strong>d abgeschlossen. Bis Mitte<br />
November werden auch die Dachdeckerarbeiten beendet und<br />
dann das Gerüst abgebaut.<br />
Kunstrasenplatz Langburkersdorf<br />
Durch die Sportler wurden umfangreiche Rückbauleistungen vollzogen,<br />
um das Baufeld freizumachen. In der 43. Kalenderwoche<br />
begannen die Bauarbeiten durch das beauftragte Unternehmen.<br />
Zuerst s<strong>in</strong>d die Grundleitungen e<strong>in</strong>zubauen und nach Erdstoffabtrag<br />
das Planum für die Elastikschicht sowie den Kunstrasenaufbau<br />
herzustellen. Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen.<br />
Abriss und Beräumung ehemaliges Molkereigelände <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
Der Auftrag wurde gemäß dem Beschluss TA 08 - 86 an die Fa.<br />
Frauenrath Recycl<strong>in</strong>g GmbH aus Bretnig erteilt. Die Abrissarbeiten<br />
sollen ab der 44. Kalenderwoche erfolgen, bis April 2009.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 5<br />
Beschlüsse des Stadrates<br />
Stadtratssitzung am 29.10.2008<br />
Beschluss Nr.: SR 08-407<br />
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Wohnungsbauund<br />
Wärmeversorgungsgesellschaft <strong>Neustadt</strong> i. Sa. mbH<br />
Beschluss Nr.: SR 08-408<br />
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der monte mare<br />
<strong>Neustadt</strong> Freizeitbad GmbH<br />
Beschluss Nr.: SR 08-409<br />
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der <strong>Neustadt</strong>halle<br />
- Veranstaltungs GmbH<br />
Beschluss Nr.: SR 08-410<br />
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Wasserbehandlung<br />
Sächsische Schweiz GmbH<br />
Beschluss Nr.: SR 08-411<br />
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Industrie-Center<br />
<strong>Neustadt</strong> GmbH<br />
Beschluss Nr.: SR 08-412<br />
Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohnbebauung<br />
Berthelsdorfer Straße“ Teil II <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
(Gartenstraße)<br />
1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 <strong>in</strong> der Fassung<br />
vom 15.10.2002 erfolgt mit folgenden Zielen:<br />
- Verr<strong>in</strong>gerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes,<br />
um e<strong>in</strong>e volle Verfügbarkeit der Flächen zu erreichen,<br />
- Neuordnung der Erschließungsstraße mit Wendehammer,<br />
- Neuordnung der Baufenstergröße im westlichen Teil des<br />
Bebauungsplanes.<br />
2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro Ehrt,<br />
OT Langburkersdorf, Sebnitzer Straße 6 <strong>in</strong> 01844 <strong>Neustadt</strong> mit<br />
der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu beauftragen.<br />
Beschluss Nr.: 08-414<br />
Änderung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen<br />
1. Die Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen im förmlich<br />
festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und im Aufwertungsgebiet<br />
„Stadtkern/Bahnhofsvorstadt“ Beschluss-Nr. SR<br />
03-309 vom 26.02.2003 wird außer Kraft gesetzt.<br />
2. Die Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen im förmlich<br />
festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und im Aufwertungsgebiet<br />
„Stadtkern/Bahnhofsvorstadt“ (Anlage zum<br />
Beschluss) vom 29.10.2008 wird bestätigt.<br />
Beschluss Nr.: SR 08-421<br />
Vergabe e<strong>in</strong>es Sanierungszuschusses<br />
Die Modernisierungsmaßnahme<br />
Dämmung, Fassadenputz und Fassadenanstrich der Gebäude<br />
auf dem Grundstück Böhmische Straße 24a, Flurstück Nr. 269,<br />
wird mit e<strong>in</strong>em Zuschuss bestätigt.<br />
Beschluss Nr.: SR 08-415<br />
Gebührenkalkulation Abwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum 2009 ff.<br />
Die Gebührenkalkulation Abwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum 2009 ff. mit<br />
Stand vom 06.10.2008 wird bestätigt.<br />
(Die geforderten Änderungen wurden <strong>in</strong> die Gebührenkalkulation<br />
e<strong>in</strong>gearbeitet.)<br />
Beschluss Nr.: SR 08-416<br />
Gebührenkalkulation IGP - Regenwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Die Gebührenkalkulation IGP-Regenwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> für den Zeitraum 2009 ff. mit Stand vom 06.10.2008<br />
wird bestätigt.
6<br />
Beschluss Nr.: SR 08-417<br />
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
(Abwassersatzung - AbwS)<br />
Aufgrund von § 63 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes<br />
(SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />
§§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächsKAG) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> am<br />
29.10.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />
1. Teil - Allgeme<strong>in</strong>es<br />
§ 1<br />
Öffentliche E<strong>in</strong>richtung<br />
(1) Die Stadt <strong>Neustadt</strong> betreibt die Beseitigung des <strong>in</strong> ihrem Gebiet<br />
anfallenden Abwassers mit zwei öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen:<br />
E<strong>in</strong>richtung 1 Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> ohne Ortsteil Krumhermsdorf<br />
E<strong>in</strong>richtung 2 Industrie- und Gewerbepark<br />
(2) Als angefallen gilt Abwasser, das über e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage<br />
<strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder <strong>in</strong><br />
abflusslosen Gruben oder Kle<strong>in</strong>kläranlagen gesammelt oder zu e<strong>in</strong>er<br />
öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird.<br />
(3) E<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
(1) Abwasser ist das durch Gebrauch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Eigenschaften veränderte<br />
Wasser (Schmutzwasser), das aus dem Bereich von<br />
bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und<br />
gesammelte Wasser aus Niederschlägen (Niederschlagswasser)<br />
sowie das sonstige <strong>in</strong> öffentlichen Abwasseranlagen mit Schmutzund<br />
Niederschlagswasser fließende Wasser.<br />
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das <strong>in</strong> der<br />
Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> angefallene Abwasser zu sammeln,<br />
den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu re<strong>in</strong>igen.<br />
Öffentliche Abwasseranlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die öffentlichen<br />
Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken,<br />
Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie offene und<br />
geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />
dienen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören<br />
auch die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs-<br />
und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Anschlusskanäle<br />
im S<strong>in</strong>ne von § 11) sowie Kontrollschächte.<br />
(3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen s<strong>in</strong>d alle Anlagen, die<br />
der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers<br />
bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere<br />
Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt<br />
s<strong>in</strong>d und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen)<br />
sowie Kontrollschächte, Hebeanlagen und, solange ke<strong>in</strong>e<br />
Anschlussmöglichkeit an e<strong>in</strong>en Kanal oder e<strong>in</strong> Klärwerk besteht, auch<br />
abflusslose Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen.<br />
(4) Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit<br />
an e<strong>in</strong> zentrales Klärwerk nicht besteht und die über e<strong>in</strong>e<br />
Kle<strong>in</strong>kläranlage oder über e<strong>in</strong>e abflusslose Grube, die entleert<br />
und abgefahren wird, entsorgt werden, gelten als dezentral entsorgt.<br />
Die nicht unter Satz 1 fallenden, entsorgten Grundstücke<br />
gelten als zentral entsorgt.<br />
2. Teil - Anschluss und Benutzung<br />
§ 3<br />
Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und<br />
zur Benutzung<br />
(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt,<br />
s<strong>in</strong>d nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf<br />
den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt im Rahmen<br />
des § 63 Abs. 5 und 6 SächsWG zu überlassen, soweit die Stadt<br />
zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang).<br />
Die Stadt kann für die Überlassung und Beseitigung<br />
des auf den Grundstücken und Verkehrsanlagen anfallenden<br />
Regenwassers gesonderte Festlegungen treffen. Der Erbbauberechtigte<br />
oder sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung des<br />
Grundstückes Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />
(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft<br />
auch die sonst zur Nutzung e<strong>in</strong>es Grundstückes oder e<strong>in</strong>er Wohnung<br />
berechtigten Personen.<br />
(3) Grundstücke s<strong>in</strong>d, wenn sie mit e<strong>in</strong>er baulichen Anlage versehen<br />
werden, anzuschließen, sobald die für sie bestimmten<br />
öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt s<strong>in</strong>d. Wird<br />
die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung e<strong>in</strong>er baulichen<br />
Anlage hergestellt, so ist das Grundstück <strong>in</strong>nerhalb von<br />
sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />
(4) Unbebaute Grundstücke s<strong>in</strong>d anzuschließen, wenn der<br />
Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des<br />
Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten<br />
ist.<br />
(5) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossen s<strong>in</strong>d, hat der nach den<br />
Absätzen 1 und 2 Verpflichtete der Stadt oder dem von ihr beauftragten<br />
Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang). Dies gilt<br />
nicht für Niederschlagswasser, soweit dieses auf andere Weise<br />
ordnungsgemäß beseitigt wird.<br />
(6) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept<br />
der Stadt nicht oder noch nicht an e<strong>in</strong>en öffentlichen Abwasserkanal<br />
angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigentümer<br />
oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete den<br />
Anschluss se<strong>in</strong>es Grundstückes verlangen, wenn er den für den<br />
Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt<br />
und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. E<strong>in</strong>zelheiten,<br />
<strong>in</strong>sbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand<br />
trägt, werden durch e<strong>in</strong>en öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrag geregelt.<br />
§ 4<br />
Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />
(1) Wenn der Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes an die nächstliegende<br />
öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder<br />
die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche<br />
Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Stadt verlangen<br />
oder gestatten, dass das Grundstück an e<strong>in</strong>e andere öffentliche<br />
Abwasseranlage angeschlossen wird.<br />
(2) Ist die für e<strong>in</strong> Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />
noch nicht erstellt, kann die Stadt den vorläufigen Anschluss<br />
an e<strong>in</strong>e andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen.<br />
§ 5<br />
Befreiungen<br />
Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
und von der Verpflichtung zur Benutzung von deren<br />
E<strong>in</strong>richtungen können die nach § 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten<br />
auf Antrag <strong>in</strong>soweit und solange befreit werden, als ihnen der<br />
Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange<br />
überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung<br />
des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung<br />
wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.<br />
§ 6<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Ausschlüsse<br />
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung s<strong>in</strong>d sämtliche Stoffe<br />
ausgeschlossen, die die Re<strong>in</strong>igungswirkung der Klärwerke, den
Nr. 23/2008<br />
Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung<br />
oder die Schlammverwertung bee<strong>in</strong>trächtigen, das Material<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen und/oder Transportfahrzeuge<br />
angreifen, ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung<br />
beh<strong>in</strong>dern, erschweren oder gefährden können oder die<br />
den <strong>in</strong> öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder<br />
dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,<br />
Gase und Dämpfe.<br />
(2) Insbesondere s<strong>in</strong>d ausgeschlossen:<br />
1. Stoffe - auch <strong>in</strong> zerkle<strong>in</strong>ertem Zustand -, die zu Ablagerungen<br />
oder Verstopfungen <strong>in</strong> den öffentlichen Abwasseranlagen führen<br />
können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle,<br />
Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Pansen<strong>in</strong>halt,<br />
Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände,<br />
Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas- und Kunststoffe);<br />
2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe<br />
(z. B. Benz<strong>in</strong>, Karbid, Phenole, Öle und dgl.), Säuren, Laugen,<br />
Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren<br />
Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und<br />
radioaktive Stoffe;<br />
3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und<br />
Molke;<br />
4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure<br />
Konzentrate, Krautwasser);<br />
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe<br />
verbreiten kann;<br />
6. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk<br />
nicht gewährleistet ist;<br />
7. Abwasser, das e<strong>in</strong>em wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;<br />
8. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften<br />
Werte aufweisen, die über den allgeme<strong>in</strong>en Richtwerten<br />
für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage I des<br />
Merkblattes DWA-M115 Teil 2 der Deutschen Vere<strong>in</strong>igung für<br />
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) <strong>in</strong> der<br />
jeweils gültigen Fassung liegt.<br />
(3) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall weitergehende Anforderungen stellen,<br />
wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage<br />
erforderlich ist.<br />
(4) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />
der Absätze 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht<br />
entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e<br />
unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende<br />
Mehrkosten übernimmt.<br />
(5) § 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />
§ 7<br />
E<strong>in</strong>leitungsbeschränkungen<br />
(1) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall die E<strong>in</strong>leitung von Abwasser von<br />
e<strong>in</strong>er Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn<br />
se<strong>in</strong>e Beschaffenheit oder Menge dies <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick<br />
auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige<br />
öffentliche Belange erfordert.<br />
(2) Solange die öffentlichen Abwasseranlagen nicht bedarfsgerecht<br />
ausgebaut s<strong>in</strong>d, kann die Stadt mit Zustimmung der höheren<br />
Wasserbehörde Abwasser, das wegen se<strong>in</strong>er Art oder Menge<br />
<strong>in</strong> den vorhandenen Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder<br />
behandelt werden kann, von der E<strong>in</strong>leitung befristet ausschließen<br />
(§ 138 Abs. 2 SächsWG).<br />
(3) Die E<strong>in</strong>leitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht<br />
unterliegt und von sonstigem Wasser, bedarf der schriftlichen<br />
Genehmigung der Stadt.<br />
§ 8<br />
Eigenkontrolle<br />
(1) Die Stadt kann bei Bedarf verlangen, dass auf Kosten des<br />
Grundstückseigentümers oder des sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />
Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 7<br />
Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung<br />
der Schadstofffracht <strong>in</strong> die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
e<strong>in</strong>gebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück<br />
angebracht, betrieben und <strong>in</strong> ordnungsgemäßem Zustand gehalten<br />
werden.<br />
(2) Die Stadt kann <strong>in</strong> entsprechender Anwendung der Vorschriften<br />
der Eigenkontrollverordnung vom 07.10.1994, SächsGVBl. S.<br />
1592, zuletzt geändert mit Verordnung vom 15.06.1999,<br />
SächsGVBI. S. 417 <strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung auch verlangen,<br />
dass e<strong>in</strong>e Person bestimmt wird, die für die Bedienung<br />
der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuches verantwortlich<br />
ist. Das Betriebstagebuch ist m<strong>in</strong>destens drei Jahre lang,<br />
vom Datum der letzten E<strong>in</strong>tragung oder des letzten Beleges an<br />
gerechnet, aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen.<br />
§ 9<br />
Abwasseruntersuchungen<br />
(1) Die Stadt kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen.<br />
Sie bestimmt, <strong>in</strong> welchen Abständen die Proben zu entnehmen<br />
s<strong>in</strong>d, durch wen die Proben zu entnehmen s<strong>in</strong>d und wer<br />
sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 18 Abs. 2 entsprechend.<br />
(2) Die Kosten e<strong>in</strong>er Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete,<br />
wenn<br />
1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt worden s<strong>in</strong>d<br />
oder<br />
2. wegen der besonderen Verhältnisse e<strong>in</strong>e ständige Überwachung<br />
geboten ist.<br />
(3) Wenn bei e<strong>in</strong>er Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />
werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />
§ 10<br />
Grundstücksbenutzung<br />
Die Grundstückseigentümer und sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete<br />
s<strong>in</strong>d im Rahmen der Vorschrift des § 109 SächsWG verpflichtet,<br />
für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das<br />
Verlegen von Kanälen e<strong>in</strong>schließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung<br />
von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung<br />
durch die Stadt zu dulden.<br />
Sie haben <strong>in</strong>sbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an<br />
die Anschlusskanäle zu ihren Grundstücken zu dulden.<br />
3. Teil - Anschlusskanäle und<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
§ 11<br />
Anschlusskanäle<br />
(1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) werden von der Stadt hergestellt,<br />
unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />
(2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung<br />
werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers oder<br />
sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter und unter Wahrung se<strong>in</strong>er<br />
berechtigten Interessen von der Stadt bestimmt.<br />
(3) Die Stadt stellt die für den erstmaligen Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes<br />
notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück<br />
erhält m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Anschlusskanal.<br />
(4) Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, e<strong>in</strong>en Kontrollschacht<br />
mit e<strong>in</strong>er Nennweite von m<strong>in</strong>destens 400 mm für jeden<br />
Anschluss zwischen der Grundstücksgrenze und den Gebäuden<br />
zu errichten. Der Schacht ist für die öffentliche Kontrolle zugänglich<br />
zu gestalten bzw. e<strong>in</strong>zuordnen. Die Forderungen des § 15 (3)<br />
s<strong>in</strong>d dabei zu beachten.<br />
(5) In besonders begründeten Fällen (<strong>in</strong>sbesondere bei Sammelgaragen,<br />
Reihenhäusern, Grundstücksteilung nach Verlegung des<br />
Anschlusskanals) kann die Stadt den Anschluss mehrerer Grundstücke<br />
über e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Anschlusskanal vorschreiben<br />
oder auf Antrag zulassen.
8<br />
(6) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes<br />
notwendigen Anschlusskanäle (Absätze 3 und 5) s<strong>in</strong>d<br />
durch den Abwasserbeitrag abgegolten.<br />
(7) Werden Grundstücke im Trennsystem entwässert, gelten die<br />
Schmutzwasser- und Regenwasseranschlusskanäle als e<strong>in</strong><br />
Anschlusskanal im S<strong>in</strong>ne des Abs. 3 Satz 2.<br />
§ 12<br />
Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz<br />
(1) Die Stadt kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder<br />
sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter weitere Anschlusskanäle<br />
sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen.<br />
Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle für<br />
Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht<br />
neu gebildet werden.<br />
(2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung,<br />
Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der <strong>in</strong><br />
Abs. 1 genannten Anschlusskanäle und Anschlüsse trägt derjenige,<br />
der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im<br />
Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer<br />
oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter<br />
ist, soweit die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten<br />
s<strong>in</strong>d oder ihm dadurch Vorteile zuwachsen.<br />
(3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwandes entsteht mit der Herstellung<br />
des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung<br />
der Maßnahme.<br />
§ 13<br />
Genehmigungen<br />
(1) Der schriftlichen Genehmigung der Stadt bedürfen:<br />
a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />
b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die<br />
Änderung der Benutzung<br />
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Antrag bestätigt ist.<br />
Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die<br />
Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />
(2) E<strong>in</strong>em unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />
(z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />
(3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die<br />
Vorschriften des Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen<br />
Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Inneren zur Durchführung der<br />
Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DurchführVO) <strong>in</strong> der jeweils<br />
geltenden Fassung s<strong>in</strong>ngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne<br />
erforderlichen Angaben (Lage der Anschlussstelle) s<strong>in</strong>d bei der<br />
Stadt e<strong>in</strong>zuholen.<br />
§ 14<br />
Regeln der Technik für<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) s<strong>in</strong>d<br />
nach den gesetzlichen Vorschriften und den allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />
Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Allgeme<strong>in</strong> anerkannte<br />
Regeln der Technik s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die technischen<br />
Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung<br />
von Abwasseranlagen.<br />
§ 15<br />
Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
(1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3)<br />
s<strong>in</strong>d vom Grundstückseigentümer oder sonstigen nach § 3 Abs.<br />
1 Verpflichteten auf se<strong>in</strong>e Kosten herzustellen, zu unterhalten und<br />
nach Bedarf gründlich zu re<strong>in</strong>igen.<br />
(2) Die Stadt ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit<br />
dem Bau der Anschlusskanäle e<strong>in</strong>en Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Prüf- Übergabe- und Kontrollschächte<br />
mit den gemäß § 8 Abs. 1 erforderlichen Messe<strong>in</strong>richtungen<br />
herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist der<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Stadt vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach §<br />
3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1<br />
Verpflichtete hat die Verb<strong>in</strong>dung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
mit den öffentlichen Abwasseranlagen im E<strong>in</strong>vernehmen<br />
mit der Stadt herzustellen. Grundleitungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />
Regel mit m<strong>in</strong>destens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte<br />
Kontrollschacht mit Re<strong>in</strong>igungsrohr ist so nahe wie technisch<br />
möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss<br />
stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 17) wasserdicht<br />
ausgeführt se<strong>in</strong>.<br />
(4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen s<strong>in</strong>d vom<br />
Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />
auf se<strong>in</strong>e Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des<br />
Abwassers dies notwendig machen.<br />
(5) Änderungen an e<strong>in</strong>er Grundstücksentwässerungsanlage, die<br />
<strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er nicht vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu vertretenden Änderung<br />
der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt die<br />
Stadt auf ihre Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
dem erstmaligen leitungsgebundenen<br />
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient oder für<br />
Grundstücke, die e<strong>in</strong>en erstmaligen Anschluss an die zentrale<br />
Abwasserentsorgungsanlage erhalten.<br />
(6) Wird e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />
- außer Betrieb gesetzt, so kann die Stadt den Anschlusskanal<br />
verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstückseigentümer<br />
oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />
zu ersetzen. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Stadt<br />
kann die Ausführung der <strong>in</strong> Satz 1 genannten Maßnahmen auf<br />
den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs.<br />
1 Verpflichteten übertragen.<br />
§ 16<br />
Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,<br />
Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte, Toiletten mit Wasserspülung<br />
(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie<br />
Benz<strong>in</strong> und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände <strong>in</strong> das Abwasser<br />
gelangen können, s<strong>in</strong>d Vorrichtungen zur Abscheidung dieser<br />
Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden<br />
Schlammfängen) e<strong>in</strong>zubauen, zu betreiben, zu unterhalten und<br />
zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen<br />
s<strong>in</strong>d vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten <strong>in</strong> regelmäßigen Zeitabständen,<br />
darüber h<strong>in</strong>aus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu re<strong>in</strong>igen.<br />
Bei schuldhafter Säumnis ist er der Stadt schadenersatzpflichtig.<br />
Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften<br />
über die Abfallentsorgung.<br />
(2) Die Stadt kann vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten im E<strong>in</strong>zelfall den E<strong>in</strong>bau und<br />
den Betrieb e<strong>in</strong>er Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für<br />
die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für<br />
Pumpanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen<br />
angeschlossen werden.<br />
(3) Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergl.<br />
dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen<br />
werden.<br />
(4) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
mit zentraler Abwasserre<strong>in</strong>igung angeschlossen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung<br />
zulässig.<br />
(5) § 14 gilt entsprechend.<br />
§ 17<br />
Sicherung gegen Rückstau<br />
Abwasseraufnahmee<strong>in</strong>richtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />
z. B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />
Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die
Nr. 23/2008<br />
Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />
(Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer<br />
oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />
auf se<strong>in</strong>e Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen<br />
hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1<br />
Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.<br />
§ 15 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />
§ 18<br />
Abnahme und Prüfung der<br />
Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht<br />
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme<br />
durch die Stadt <strong>in</strong> Betrieb genommen werden. Die Abnahme<br />
der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den<br />
Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer<br />
nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und<br />
fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />
(2) Die Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten<br />
Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit<br />
E<strong>in</strong>willigung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume<br />
ohne E<strong>in</strong>willigung nur <strong>in</strong> den Zeiten betreten, <strong>in</strong> denen sie normalerweise<br />
für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung<br />
offen stehen. Grundstückseigentümer und oder die sonstigen<br />
nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten s<strong>in</strong>d verpflichtet, die Ermittlungen<br />
und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und<br />
dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers<br />
notwendigen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Betriebsvorgänge zu gewähren und<br />
die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />
(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer oder<br />
die sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten unverzüglich auf<br />
eigene Kosten zu beseitigen.<br />
(4) Den Beauftragten der Stadt ist der Zutritt zu allen Wassermesse<strong>in</strong>richtungen<br />
zu gewähren.<br />
§ 19<br />
Dezentrale Abwasseranlagen<br />
Für die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen gelten die<br />
Regelungen dieser Satzung ergänzend zu den Vorschriften der<br />
Satzung über dezentrale Anlagen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) <strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung.<br />
4. Teil - Abwassergebühren<br />
§ 20<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen<br />
Abwassergebühren. Sie werden erhoben <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen 1<br />
und 2 für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung und für sonstiges<br />
Abwasser. Zudem werden <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung 2 Gebühren für die<br />
Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung erhoben.<br />
§ 21<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer.<br />
Der Erbbauberechtigte oder der sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen<br />
Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers<br />
Gebührenschuldner.<br />
(2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück s<strong>in</strong>d<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 22<br />
Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung<br />
(1) Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird<br />
nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf den an die<br />
öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken<br />
anfällt (§ 23 Abs. 1).<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 9<br />
(2) Bei E<strong>in</strong>leitungen nach § 7 Abs. 3 bemisst sich die Abwassergebühr<br />
nach der e<strong>in</strong>geleiteten Wassermenge.<br />
§ 23<br />
Abwassermenge bei der Schmutzwasserentsorgung<br />
(1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (§ 29 Abs. 2) gilt im<br />
S<strong>in</strong>ne von § 22 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge<br />
1. bei öffentlicher Wasserversorgung, der der Entgeltberechnung<br />
zu Grunde gelegte Wasserverbrauch,<br />
2. bei nichtöffentlicher Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasserversorgung, die<br />
dieser entnommenen Wassermenge und<br />
3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit<br />
es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und <strong>in</strong><br />
die öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet wird.<br />
(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Gebührenschuldner bei E<strong>in</strong>leitungen<br />
nach § 7 Abs. 3, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung<br />
(gemäß Abs. 1 Nr. 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser<br />
als Brauchwasser (gemäß Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messe<strong>in</strong>richtungen<br />
auf se<strong>in</strong>e Kosten anzubr<strong>in</strong>gen und zu unterhalten. Der<br />
Gebührenschuldner hat den E<strong>in</strong>bau dieser Messe<strong>in</strong>richtungen vor<br />
der Inbetriebnahme der Stadt schriftlich anzuzeigen und durch<br />
ihn abnehmen zu lassen.<br />
(3) Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Unter<br />
Beachtung des Absatzes 1 wird durch die Stadt e<strong>in</strong> Pauschalsatz<br />
von 30 m3 je e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich erfasste Person angesetzt,<br />
wenn:<br />
1. e<strong>in</strong>e Berechnung der Wassermenge nicht möglich ist oder<br />
2. e<strong>in</strong> Wasserzähler nicht vorhanden ist oder<br />
3. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht<br />
ermöglicht oder<br />
4. e<strong>in</strong>e Prüfung des Wasserzählers ergibt, dass die nach den<br />
jeweiligen Bestimmungen über das Mess- und Eichwesen<br />
zulässige Fehlergrenze überschritten wird oder<br />
5. Niederschlagswasser oder Wasser aus eigenen Gew<strong>in</strong>nungsanlagen<br />
verwandt wird und ke<strong>in</strong>e Messe<strong>in</strong>richtung angebracht<br />
wurde.<br />
§ 24<br />
Absetzungen bei der Schmutzwasserentsorgung<br />
(1) Nach § 23 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht<br />
<strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet wurden, werden<br />
auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung<br />
der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung<br />
abgesetzt. Von der Absetzung ausgenommen ist e<strong>in</strong>e<br />
Wassermenge von 30 m3 pro Jahr je e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich<br />
erfasste Person. Für den Nachweis und den Aufwand ist der<br />
Eigentümer zuständig.<br />
(2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen<br />
e<strong>in</strong>es besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei<br />
muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass über diesen Wasserzähler nur solche<br />
Frischwassermengen entnommen werden können, die <strong>in</strong> der<br />
Landwirtschaft verwendet werden und deren E<strong>in</strong>leitung als Abwasser<br />
nach § 6, <strong>in</strong>sbesondere Absatz 2 Nummer 3, ausgeschlossen<br />
ist. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />
(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge<br />
nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden<br />
die nicht e<strong>in</strong>geleiteten Wassermengen pauschal ermittelt.<br />
Dabei gilt als nicht e<strong>in</strong>geleitete Wassermenge im S<strong>in</strong>ne von Absatz<br />
1:<br />
1. je Viehe<strong>in</strong>heit bei Pferden, R<strong>in</strong>dern, Schafen, Ziegen und<br />
Schwe<strong>in</strong>en 15 Kubikmeter/Jahr und<br />
2. je Viehe<strong>in</strong>heit Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr.<br />
Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände <strong>in</strong> Viehe<strong>in</strong>heiten<br />
gemäß § 51 des Bewertungsgesetzes (<strong>in</strong> der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 01.02.91 (BGBl. 1991 I S. 230), zuletzt<br />
geändert am 20.12.2001 (BGBl. I S. 3794) <strong>in</strong> der jeweils geltenden<br />
Fassung ist entsprechend anzuwenden.<br />
Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nachdem sich<br />
die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr rich-
10<br />
tet. Diese pauschal ermittelte, nicht e<strong>in</strong>geleitete Wassermenge<br />
wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im S<strong>in</strong>ne von<br />
§ 23 abgesetzt. Die dann verbleibende Wassermenge muss für<br />
jede für das Betriebsanwesen e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich erfasste<br />
Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht<br />
nur vorübergehend aufgehalten hat, m<strong>in</strong>destens 30 Kubikmeter/Jahr<br />
betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzmenge<br />
zu verr<strong>in</strong>gern.<br />
(4) Anträge auf Absetzung nicht e<strong>in</strong>geleiteter Wassermengen s<strong>in</strong>d<br />
bis spätestens zum Ablauf e<strong>in</strong>es Monats nach Bekanntgabe des<br />
Gebührenbescheids zu stellen.<br />
(5) Technologisch bed<strong>in</strong>gte Wasserverluste (z. B. Bäcker, Fleischer),<br />
die zu e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung des e<strong>in</strong>geleiteten Abwassers auf<br />
der Basis Tr<strong>in</strong>kwasser führen, können auf Antrag abgesetzt werden.<br />
Dabei s<strong>in</strong>d die Richtwerte der Handwerkerverbände zu<br />
beachten. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />
§ 25<br />
Gebührenmaßstab für<br />
Niederschlagswasserentsorgung<br />
Gebührenmaßstab für die Beseitigung von Niederschlagswasser<br />
s<strong>in</strong>d die bebauten und/oder befestigten Flächen des an die öffentliche<br />
Niederschlagswasserkanalisation angeschlossenen Grundstücks.<br />
Als befestigt gelten betonierte, asphaltierte, gepflasterte,<br />
plattierte oder mit sonstigen wasserundurchlässigen Materialien<br />
versiegelte Flächen. Bei der Veranlagung können Flächen mehrerer<br />
Grundstücke e<strong>in</strong>es Eigentümers zusammengefasst werden.<br />
Die bebauten und befestigten Grundstücksflächen werden mit<br />
den Abflussbeiwerten<br />
Gebäudefläche 0,8 (unter 25° Dachneigung)<br />
Gebäudefläche 0,9 (über 25° Dachneigung)<br />
Asphalt- und Betonfläche 0,9<br />
Pflaster/Platten 0,8<br />
multipliziert.<br />
Berechnungse<strong>in</strong>heit der Gebühr für die Niederschlagswasserentwässerung<br />
ist e<strong>in</strong> Quadratmeter.<br />
§ 26<br />
Höhe der Abwassergebühren<br />
(1) Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die<br />
Gebühr für Abwasser, das <strong>in</strong> öffentliche Kanäle e<strong>in</strong>geleitet und<br />
durch e<strong>in</strong> Klärwerk gere<strong>in</strong>igt wird 2,68 € je Kubikmeter Abwasser.<br />
(2) Für die Niederschlagswasserentsorgung <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung 2<br />
gemäß § 25 beträgt die Gebühr für Abwasser, das <strong>in</strong> öffentliche<br />
Kanäle e<strong>in</strong>geleitet wird 0,22 € je Quadratmeter bebaute oder<br />
befestigte Grundstücksfläche.<br />
§ 27<br />
Starkverschmutzerzuschläge<br />
Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben.<br />
§ 28<br />
Verschmutzungswerte<br />
Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge<br />
nicht erhoben werden.<br />
§ 29<br />
Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld,<br />
Veranlagungszeitraum<br />
(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beg<strong>in</strong>n<br />
des Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der Bestätigung der<br />
Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder<br />
dem Beg<strong>in</strong>n der tatsächlichen Nutzung.<br />
(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zum Ende des Kalenderjahres<br />
für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />
(3) Die Abwassergebühren s<strong>in</strong>d zwei Wochen nach Bekanntgabe<br />
des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
§ 30<br />
Vorauszahlungen<br />
Auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 29 Abs. 2 s<strong>in</strong>d<br />
Vorauszahlungen zu leisten. Den Vorauszahlungen ist jeweils die<br />
Abwassermenge des Vorjahres zu Grunde zu legen. Fehlt e<strong>in</strong>e<br />
Vorjahresberechnung oder bezieht sich diese nicht auf e<strong>in</strong> volles<br />
Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Gebühr geschätzt. Die<br />
Anzahl, Höhe und die Zahlungsterm<strong>in</strong>e der Abschläge werden<br />
mit dem Gebührenbescheid festgesetzt.<br />
5. Teil - Anzeigepflicht, Haftung,<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 31<br />
Anzeigepflichten<br />
(1) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats haben der Grundstückseigentümer, der<br />
Erbbauberechtigte und der sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung<br />
Berechtigte der Stadt anzuzeigen:<br />
1. den Erwerb oder die Veräußerung e<strong>in</strong>es an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks;<br />
2. die bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhandenen abflusslosen<br />
Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen, soweit dies noch nicht<br />
geschehen ist,<br />
3. Vergrößerungen oder Verkle<strong>in</strong>erungen der bebauten oder befestigten<br />
Flächen, soweit das Grundstück niederschlagswasserentsorgt<br />
wird,<br />
4. die bebaute oder befestigte Grundstücksfläche, sobald die<br />
Stadt den Grundstückseigentümer dazu auffordert.<br />
E<strong>in</strong>e Grundstücksübertragung ist vom Erwerber und vom Veräußerer<br />
anzuzeigen.<br />
(2) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums<br />
hat der Gebührenpflichtige der Stadt anzuzeigen:<br />
1. die Menge des Wasserverbrauchs aus e<strong>in</strong>er nichtöffentlichen<br />
Wasserversorgungsanlage (§ 23 Abs. 1 Nr. 2),<br />
2. die Menge der E<strong>in</strong>leitungen aufgrund besonderer Genehmigungen<br />
(§ 7 Abs. 3),<br />
3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser<br />
verwendete Niederschlagswasser (§ 23 Abs. 1 Nr. 3).<br />
(3) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst<br />
zur Nutzung e<strong>in</strong>es Grundstücks oder e<strong>in</strong>er Wohnung berechtigten<br />
Personen der Stadt mitzuteilen:<br />
1. Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen<br />
Anfalls des Abwassers; und<br />
2. wenn gefährliche oder schädliche Stoffe <strong>in</strong> die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist;<br />
3. den Entleerungsbedarf der abflusslosen Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen.<br />
4. die Wieder<strong>in</strong>betriebnahme e<strong>in</strong>er Grundstücksentwässerungsanlage<br />
nach Leerstand bzw. außer Betriebnahme nach Absatz 4.<br />
(4) Wird e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend,<br />
außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer<br />
diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass diese rechtzeitig<br />
verschlossen oder beseitigt werden kann.<br />
§ 32<br />
Haftung der Stadt<br />
(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />
die die Stadt nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz<br />
oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder<br />
Schäden auf, die durch Rückstau <strong>in</strong>folge von Naturereignissen<br />
wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch<br />
Hemmungen im Abwasserablauf verursacht s<strong>in</strong>d, so erwächst<br />
daraus ke<strong>in</strong> Anspruch auf Schadenersatz. E<strong>in</strong> Anspruch auf Ermäßigung<br />
oder auf Erlass von Gebühren entsteht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall.<br />
(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />
gegen Rückstau (§ 17) bleibt unberührt.<br />
(3) Im Übrigen haftet die Stadt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
(4) E<strong>in</strong>e Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes<br />
bleibt unberührt.
Nr. 23/2008<br />
§ 33<br />
Haftung der Benutzer<br />
(1) Die Stadt kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen<br />
Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelfall anordnen, um rechtswidrige<br />
Zustände zu beseitigen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen<br />
dieser Satzung herbeigeführt wurden oder entstanden s<strong>in</strong>d. Sie<br />
kann <strong>in</strong>sbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
öffentlicher Abwasseranlagen zu verh<strong>in</strong>dern und<br />
um deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso<br />
für Maßnahmen, um e<strong>in</strong>getretene Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu m<strong>in</strong>imieren<br />
und zu beenden sowie um die Funktionsfähigkeit der<br />
Abwasseranlagen wiederherzustellen.<br />
(2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften<br />
für schuldhaft verursachte Schäden, die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er unsachgemäßen<br />
oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden<br />
Benutzung oder <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es mangelhaften Zustands<br />
der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben die<br />
Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher<br />
Schäden geltend gemacht werden.<br />
Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen<br />
zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer<br />
als Gesamtschuldner.<br />
§ 34<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig i. S. von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt,<br />
2. entgegen § 6 Abs. 1 - 3 von der E<strong>in</strong>leitung ausgeschlossene<br />
Abwässer oder Stoffe <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
e<strong>in</strong>geleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für e<strong>in</strong>leitbares<br />
Abwasser nicht e<strong>in</strong>hält,<br />
3. entgegen § 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung oder Speicherung<br />
<strong>in</strong> öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>leitet,<br />
4. entgegen § 7 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das<br />
der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere<br />
Genehmigung der Stadt <strong>in</strong> öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>leitet,<br />
5. entgegen § 12 Abs. 1 e<strong>in</strong>en vorläufigen oder vorübergehenden<br />
Anschluss nicht von der Stadt herstellen lässt,<br />
6. entgegen § 13 Abs. 1 e<strong>in</strong>en Anschluss an die öffentlichen<br />
Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt<br />
herstellt, benutzt oder ändert,<br />
7. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften<br />
des § 14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,<br />
8. die Verb<strong>in</strong>dung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der<br />
öffentlichen Abwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />
im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Stadt herstellt,<br />
9. entgegen § 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Re<strong>in</strong>igung<br />
der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt,<br />
10. entgegen § 16 Abs. 3 Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte oder ähnliche<br />
Geräte an e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage anschließt,<br />
11. entgegen § 18 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage<br />
vor Abnahme <strong>in</strong> Betrieb nimmt,<br />
12. entgegen § 31 se<strong>in</strong>en Anzeigepflichten gegenüber der Stadt<br />
nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
(2) Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt,<br />
wer vorsätzlich oder leichtfertig se<strong>in</strong>en Anzeigepflichten nach<br />
§ 31 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />
(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />
(SächsVwVG) bleiben unberührt.<br />
6. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
§ 35<br />
Unklare Rechtsverhältnisse<br />
Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes<br />
e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers<br />
nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsbe-<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 11<br />
rechtigte im S<strong>in</strong>ne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung<br />
der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen<br />
(Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) <strong>in</strong> der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 29.03.94 (BGBl. I., 1994, S. 709) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081) <strong>in</strong> der<br />
jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 36<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />
aufgrund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalf<strong>in</strong>anzen<br />
bereits entstanden s<strong>in</strong>d, gelten anstelle dieser Satzung,<br />
die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens<br />
der Abgabenschuld gegolten haben.<br />
(2) Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig treten<br />
die Abwassersatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> vom 26.01.2000,<br />
die Abwassersatzung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom 21.11.2006<br />
und die Abwassersatzung des Zweckverbandes Industrie- und<br />
Gewerbepark <strong>Neustadt</strong>/Langburkersdorf vom 10.02.2000 mit<br />
allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29.10.2008<br />
Elsner<br />
Bürgermeister<br />
_________________________________________________________<br />
Beschluss Nr. SR 08-418<br />
Satzung<br />
über die Erhebung von Abwasserbeiträgen der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> (Abwasserbeitragssatzung -<br />
AbwBeitrS)<br />
Aufgrund von § 63 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes<br />
(SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />
§§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächsKAG) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> am<br />
29.10.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Abwasseranschlussbeiträge<br />
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der<br />
öffentlichen Abwasseranlagen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> und die<br />
Inanspruchnahme des Anschlusses oder die Möglichkeit des<br />
Anschlusses an diese öffentliche E<strong>in</strong>richtung durch die betroffenen<br />
Grundstückseigentümer, denen dadurch nicht nur vorübergehende<br />
Vorteile für ihre Grundstücke entstehen, werden Abwasseranschlussbeiträge,<br />
im Folgenden Abwasserbeiträge genannt, erhoben.<br />
§ 2<br />
Erhebungsgrundsatz<br />
(1) Die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> erhebt zur angemessenen Ausstattung<br />
der öffentlichen E<strong>in</strong>richtung Abwasserbeseitigung im<br />
Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> mit Betriebskapital Abwasserbeiträge.<br />
Es wird ausschließlich e<strong>in</strong> Teilbetrag Schmutzwasserentsorgung<br />
erhoben.<br />
(2) Die Höhe des Betriebskapitals wird<br />
1. für das Stadtgebiet <strong>Neustadt</strong> mit Ortsteil Polenz<br />
(im Folgenden kurz; Stadt) auf 12.322.850,15 € und<br />
2. für das Gebiet der Ortsteile Berthelsdorf, Langburkersdorf,<br />
Niederottendorf, Oberottendorf, Rückersdorf und Rugiswalde<br />
(im Folgenden kurz: Ortsteile) auf 10.182.377,81 €<br />
festgesetzt.
12<br />
(3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung des<br />
nach Abs. 2 festgesetzten Betriebskapitals gemäß § 17 Abs. 2<br />
SächsKAG weitere Beiträge erhoben werden.<br />
§ 3<br />
Gegenstand der Beitragspflicht<br />
(1) Der erstmaligen Beitragspflicht im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 1 unterliegen<br />
Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e bauliche oder gewerbliche Nutzung<br />
festgelegt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden<br />
können. Erschlossene Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e bauliche<br />
oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der<br />
Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland<br />
s<strong>in</strong>d und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt<br />
zur Bebauung anstehen.<br />
(2) Wird e<strong>in</strong> Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen der<br />
Schmutzwasserentsorgung tatsächlich angeschlossen, so unterliegt<br />
es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzung<br />
des Abs. 1 nicht erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />
(3) Grundstücke im S<strong>in</strong>ne der Absätze 1 und 2, die bei In-Kraft-<br />
Treten dieser Satzung bereits an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />
der Schmutzwasserentsorgung angeschlossen s<strong>in</strong>d, unterliegen<br />
der erstmaligen Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1.<br />
(4) Grundstücke, denen e<strong>in</strong>e Entsorgung des Schmutzwassers<br />
angeboten wird, für die jedoch vor In-Kraft-Treten dieser Satzung<br />
der Beitrag für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung<br />
erhoben worden ist, wird bestimmt, dass dieser erhobene<br />
Beitrag nur als Teilbeitrag Schmutzwasserentsorgung gilt<br />
gemäß § 17 Abs. 5 SächsKAG.<br />
Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide<br />
für die Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> der Stadt im S<strong>in</strong>ne des<br />
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 mit e<strong>in</strong>em Beitragssatz von 5,30 DM/m2 NF-Fläche,<br />
das entspricht EUR 2,71 m2 NF- Fläche gelten <strong>in</strong> der Höhe<br />
von 2,71 EUR/m2 NF-Fläche als Beitragsbescheide für die<br />
Schmutzwasserbeseitigung.<br />
Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide<br />
für die Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> den Ortsteilen im S<strong>in</strong>ne<br />
des § 2 Abs. 2 Nr. 2 mit e<strong>in</strong>em Beitragssatz von 7,70 DM/m2 NF-<br />
Fläche, das entspricht EUR 3,94 m2 NF-Fläche gelten <strong>in</strong> der Höhe<br />
von 3,94 EUR/m2 NF-Fläche als Beitragsbescheide für die<br />
Schmutzwasserbeseitigung.<br />
(5) Grundstücke im S<strong>in</strong>ne des Abs. 4, für die schon e<strong>in</strong> erstmaliger<br />
Beitrag nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes<br />
Kommunalf<strong>in</strong>anzen entstanden ist, unterliegen<br />
e<strong>in</strong>er weiteren Beitragspflicht, wenn dies durch Satzung gemäß<br />
§ 2 Abs. 3 bestimmt wird.<br />
(6) Grundstücke, die dezentral im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 4 S. 1 der<br />
Abwassersatzung (AbwS) entsorgt werden, unterliegen nicht der<br />
Beitragspflicht.<br />
§ 4<br />
Beitragsschuldner<br />
(1) Beitragsschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe<br />
des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Der<br />
Erbbauberechtigte oder sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung<br />
Berechtigte s<strong>in</strong>d anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner.<br />
(2) Mehrere Beitragsschuldner für dasselbe Grundstück s<strong>in</strong>d<br />
Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- oder Teileigentum s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres<br />
Miteigentumsanteils Beitragsschuldner.<br />
(3) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im<br />
Falle des Abs. 1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigen d<strong>in</strong>glichen<br />
Nutzungsrecht, im Falle des Abs. 2 Satz 2 auf dem Wohnungs-<br />
oder dem Teileigentum. Entsprechendes gilt für sonstige<br />
d<strong>in</strong>gliche Nutzungsrechte<br />
§ 5<br />
Beitragsmaßstab<br />
Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung<br />
ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch<br />
Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 6) mit dem Nutzungsfaktor<br />
( §§ 7 bis 12).<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
§ 6<br />
Grundstücksfläche<br />
(1) Als Grundstücksfläche für die Schmutzwasserentsorgung gilt:<br />
a) bei Grundstücken im Bereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes die<br />
Fläche, die unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 Sächs-<br />
KAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zu Grunde zu<br />
legen ist;<br />
b) bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten<br />
Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Bereich e<strong>in</strong>es<br />
Bebauungsplanes, der die erforderlichen Festsetzungen nicht<br />
enthält, liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung des §<br />
19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung<br />
zu Grunde zu legen ist;<br />
c) bei Grundstücken die teilweise <strong>in</strong> dem unter Buchstaben<br />
a) oder b) beschriebenen Bereich und teilweise im Außenbereich<br />
(§ 35 BauGB) liegen, die nach § 19 Abs. 1 SächKAG<br />
maßgebende Fläche.<br />
d) bei Grundstücken, die mit ihrer Fläche im Außenbereich<br />
(§ 35 BauGB) liegen oder aufgrund § 3 Abs. 2 beitragspflichtig<br />
s<strong>in</strong>d, die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche.<br />
(2) Die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung<br />
geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmäßige<br />
Abschreibung von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen<br />
Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme e<strong>in</strong>er Baulast.<br />
§ 7<br />
Nutzungsfaktor<br />
(1) Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den<br />
Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung<br />
durch die E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung<br />
vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der Zahl<br />
der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse<br />
im S<strong>in</strong>ne dieser Satzung. Vollgeschosse liegen vor, wenn die<br />
Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />
h<strong>in</strong>ausragt und sie über m<strong>in</strong>destens 2/3 ihrer Grundfläche<br />
e<strong>in</strong>e lichte Höhe von m<strong>in</strong>destens 2,30 m haben; wobei die<br />
Geländeoberfläche die Fläche ist, die sich aus der Baugenehmigung<br />
oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im<br />
Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke <strong>in</strong><br />
Bebauungsplangebieten bestimmt sich das Vollgeschoss nach<br />
§ 90 Abs. 2 SächsBO.<br />
(2) Der Nutzungsfaktor beträgt im E<strong>in</strong>zelnen:<br />
im Gebiet im Gebiet<br />
gem. § 2 gem. § 2<br />
Abs. 2 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 2<br />
a) <strong>in</strong> den Fällen des<br />
§ 11 Abs. 2, 3 und 4<br />
0,5 0,5<br />
b) bei e<strong>in</strong>geschossiger<br />
Bebaubarkeit<br />
1,0 1,3<br />
c) bei zweigeschossiger<br />
Bebaubarkeit<br />
1,5 1,5<br />
d) bei dreigeschossiger<br />
Bebaubarkeit<br />
2,0 1,7<br />
e) bei viergeschossiger<br />
Bebaubarkeit<br />
2,5 1,9<br />
f) bei fünfgeschossiger<br />
Bebaubarkeit für jedes weitere,<br />
über das 5. Geschoss<br />
h<strong>in</strong>ausgehende Geschoss e<strong>in</strong>e<br />
3,0 2,1<br />
Erhöhung um 0,5 0,2.<br />
(3) Gelten für e<strong>in</strong> Grundstück unterschiedliche Nutzungsfaktoren,<br />
so ist der jeweils höchste Nutzungsfaktor maßgebend.<br />
§ 8<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />
(1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte<br />
höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e grö-
Nr. 23/2008<br />
ßere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zu Grunde zu legen.<br />
(2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1, die nicht als Wohnoder<br />
Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als<br />
Geschosszahl die tatsächlich vorhandene Baumasse des Bauwerkes<br />
geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals<br />
geteilt durch 3,5, m<strong>in</strong>destens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende<br />
Geschosszahl, wobei Bruchzahlen auf die nächstfolgende<br />
volle Zahl aufgerundet werden.<br />
(3) S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bebauungsplan über die bauliche Nutzung e<strong>in</strong>es<br />
Grundstückes mehrere Festsetzungen (Geschosszahl, Gebäudehöhe,<br />
Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl vor<br />
der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend.<br />
§ 9<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan e<strong>in</strong>e Baumassenzahl<br />
festsetzt<br />
(1) Bestimmt e<strong>in</strong> Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch e<strong>in</strong>e Geschosszahl oder die Höhe der baulichen Anlagen,<br />
sondern durch Festsetzung e<strong>in</strong>er Baumassenzahl, so gilt als<br />
Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen<br />
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden.<br />
(2) Ist e<strong>in</strong>e größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />
zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die<br />
Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute<br />
Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses<br />
durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf die nächstfolgende volle<br />
Zahl aufgerundet werden.<br />
(3) § 8 Abs. 3 ist anzuwenden.<br />
§ 10<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan die Höhe baulicher<br />
Anlagen festsetzt<br />
(1) Bestimmt e<strong>in</strong> Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />
nicht durch e<strong>in</strong>e Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern<br />
durch die Festsetzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen,<br />
so gilt als Geschosszahl<br />
a) bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte<br />
maximale Gebäudehöhe geteilt durch 3,5;<br />
b) bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe das festgesetzte<br />
Höchstmaß der Wandhöhe baulicher Anlagen, entsprechend<br />
der Def<strong>in</strong>ition des § 6 Abs. 4 Satz 3 SächsBO, geteilt durch<br />
3,5, zuzüglich e<strong>in</strong>es weiteren Geschosses wenn gleichzeitig<br />
e<strong>in</strong>e Dachneigung von m<strong>in</strong>destens 30° festgesetzt ist. Bruchzahlen<br />
werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.<br />
(2) Ist im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />
Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß<br />
Abs. 1 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Geschosszahl umzurechnen.<br />
(3) § 8 Abs. 3 ist anzuwenden.<br />
§ 11<br />
Stellplätze, Garagen, Geme<strong>in</strong>debedarfsflächen und<br />
sonstige Flächen <strong>in</strong> Bebauungsplangebieten nach<br />
§ 30 Abs. 1 BauGB<br />
(1) Bei Grundstücken, auf denen nach den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden<br />
können, wird für jedes zulässige oberirdische und tatsächlich<br />
vorhandene unterirdische Parkdeck e<strong>in</strong> Vollgeschoss zu Grunde<br />
gelegt; s<strong>in</strong>d mehr oberirdische Parkdecks als zulässig vorhanden,<br />
wird die tatsächliche Anzahl zu Grunde gelegt. Bei anderen<br />
Grundstücken gelten als Geschosse neben jenen nach §§ 8<br />
bis 10 auch oberirdische oder unterirdische Parkdecks als<br />
Geschosse; Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.<br />
(2) Auf öffentlichen Geme<strong>in</strong>bedarfs- und Grünflächengrundstücken,<br />
deren Grundstücksflächen nach den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder<br />
nur zu e<strong>in</strong>em untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt wer-<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 13<br />
den sollen bzw. überdeckt s<strong>in</strong>d (z. B. Sportplätze, Freibäder, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen,<br />
Friedhöfe) wird e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt.<br />
Die §§ 8, 9 und 10 f<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>e Anwendung.<br />
(3) Für Grundstücke <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gärten nach dem Bundeskle<strong>in</strong>gartengesetz<br />
gilt e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5.<br />
(4) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8, 9, 10<br />
und der Absätze 1 bis 3 nicht erfasst s<strong>in</strong>d (z. B. Lagerplätze) gilt<br />
e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen ke<strong>in</strong>e Gebäude errichtet<br />
werden dürfen.<br />
§ 12<br />
Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />
für die ke<strong>in</strong>e Bebauungsplanfestsetzungen im S<strong>in</strong>ne<br />
der §§ 8 - 10 bestehen<br />
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan<br />
ke<strong>in</strong>e den §§ 8 - 11 entsprechende Festsetzungen enthält,<br />
ist bei bebauten oder unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken<br />
(§ 34 BauGB) die Zahl der zulässigen Geschosse maßgebend. Ist im<br />
E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zu Grunde<br />
zu legen.<br />
(2) Bei Grundstücken, die nach § 3 Abs. 2 beitragspflichtig s<strong>in</strong>d (z. B.<br />
im Außenbereich gemäß § 35 BauGB), ist bei bebauten Grundstücken<br />
die Zahl der tatsächlich vorhanden Geschosse maßgebend. Bei<br />
unbebauten Grundstücken, für die e<strong>in</strong> Bauvorhaben genehmigt ist,<br />
gilt die Zahl der genehmigten Geschosse. Bei unbebauten Grundstücken,<br />
und bei Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung<br />
gilt e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 1,0.<br />
(3) Als Geschosse nach den Absätzen 1 und 2 gelten Vollgeschosse<br />
im S<strong>in</strong>ne von § 7 Abs. 1. Bei Grundstücken nach Abs. 2 mit Gebäuden<br />
ohne e<strong>in</strong> Vollgeschoss oder bei Gebäuden mit nur e<strong>in</strong>em Vollgeschoss<br />
und m<strong>in</strong>destens 2 weiteren Geschossen, die nicht Vollgeschosse<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 7 Abs. 1 s<strong>in</strong>d, ergibt sich die Geschosszahl<br />
aus der tatsächlich vorhandenen Baumasse des Bauwerkes geteilt<br />
durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch<br />
3,5. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume<br />
genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die<br />
Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche<br />
und nochmals geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die<br />
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.<br />
(4) Tatsächlich hergestellte oder genehmigte unter- oder oberirdische<br />
Parkdecks gelten jeweils als e<strong>in</strong> Geschoss, auch wenn sie die Voraussetzungen<br />
des Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllen.<br />
(5) Für die <strong>in</strong> § 11 Abs. 2 bis 4 genannten Anlagen, die <strong>in</strong> Bereichen<br />
der Abs. 1 und 2 liegen, s<strong>in</strong>d § 11 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.<br />
§ 13<br />
Erneute Beitragspflicht<br />
(1) Grundstücke, für die bereits e<strong>in</strong> Beitrag nach § 3 entstanden<br />
ist, unterliegen e<strong>in</strong>er erneuten Beitragspflicht, wenn<br />
a) sich die Fläche des Grundstückes vergrößert (z. B. durch<br />
Zukauf) und für die zugehende Fläche noch ke<strong>in</strong>e Beitragspflicht<br />
entstanden war,<br />
b) sich die Fläche des Grundstückes vergrößert und für die zugehende<br />
Fläche e<strong>in</strong>e Beitragspflicht zwar schon entstanden war,<br />
sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der zugehenden<br />
Fläche durch die Zuschreibung erhöht.<br />
c) sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß § 6 Abs. 1<br />
zu Grunde lagen, geändert haben.<br />
d) allgeme<strong>in</strong> oder im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong> höheres Maß der baulichen<br />
Nutzung (§ 7) zugelassen wird oder<br />
e) e<strong>in</strong> Fall des § 8 Abs. 2 oder e<strong>in</strong> Fall, auf den diese Bestimmung<br />
kraft Verweisung anzuwenden ist, nachträglich e<strong>in</strong>tritt.<br />
(2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des<br />
§ 7. In den Fällen des Abs. 1 Buchstaben b) und d) und e) bemisst<br />
sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen den der bisherigen<br />
Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungs-<br />
oder Grundflächenfaktoren; wenn durch die Änderung der<br />
Verhältnisse der jeweilige Rahmen des § 7 Abs. 2 nicht überschritten<br />
wird, entsteht ke<strong>in</strong>e erneute Beitragspflicht. Im Übrigen<br />
gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.
14<br />
§ 14<br />
Zusätzlicher Abwasserbeitrag von Großverbrauchern<br />
Für Grundstücke, die die E<strong>in</strong>richtung nachhaltig nicht nur unerheblich<br />
über das normale Maß h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> Anspruch nehmen, kann<br />
die Stadt durch besondere Satzungsregelungen zusätzliche Beiträge<br />
gemäß § 20 SächsKAG erheben.<br />
§ 15<br />
Beitragssatz<br />
Der Beitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt je m2 Nutzungsfläche<br />
1. für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne<br />
von § 2 Abs. 2 Nr. 1 2,71 €<br />
2. für das Gebiet der Ortsteile <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne<br />
von § 2 Abs. 2 Nr. 2 3,94 €<br />
§ 16<br />
Entstehung der Beitragsschuld<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils getrennt für die Schmutzwasserentsorgung:<br />
1. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 3 mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.<br />
2. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 1, sobald das Grundstück an die<br />
Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden kann. Bei<br />
mehreren Grundstücksanschlüssen gilt der erste Anschluss<br />
als Entstehung der Beitragsschuld für das ganze Grundstück.<br />
3. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 2 mit der Genehmigung des<br />
Anschlussantrages.<br />
4. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 5 mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung<br />
über die Erhebung e<strong>in</strong>es weiteren Beitrags.<br />
5. <strong>in</strong> den Fällen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) und b) mit der E<strong>in</strong>tragung<br />
der Änderung im Grundbuch<br />
6. <strong>in</strong> den Fällen des § 13 Abs. 1 Buchstabe c) und d) und e) mit<br />
dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen oder, soweit die<br />
Änderungen durch Baumaßnahmen e<strong>in</strong>treten, mit deren<br />
Genehmigung; soweit ke<strong>in</strong>e Genehmigung erforderlich ist, ist<br />
der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Stadt Kenntnis von der<br />
Änderung erlangt.<br />
(2) Abs. 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 2 AbwS).<br />
§ 17<br />
Fälligkeit der Beitragsschuld<br />
(1) Der Abwasserbeitrag für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne von §<br />
2 Abs. 2 Nr. 1 wird <strong>in</strong> drei Jahresraten <strong>in</strong> Höhe von 30 %, 35 %<br />
und 35 % erhoben. Die erste Jahresrate ist e<strong>in</strong>en Monat nach<br />
Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. Für die zweite und<br />
dritte Jahresrate gelten die im Bescheid genannten Fälligkeitsterm<strong>in</strong>e.<br />
(2) Der Abwasserbeitrag für das Gebiet der Ortsteile im S<strong>in</strong>ne von<br />
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 wird <strong>in</strong> vier Jahresraten <strong>in</strong> Höhe von 50 %, 20 %,<br />
20 % und 10 % erhoben. Die erste Jahresrate ist e<strong>in</strong>en Monat<br />
nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig.<br />
(2) Auf Antrag können für wirtschaftliche Unternehmen mit übergroßen<br />
Grundstücken bis zu fünf Jahresraten und für übrige private<br />
Grundstückseigentümer mit Beiträgen<br />
über 5.100 EUR bis 4 Jahresraten,<br />
über 12.700 EUR bis 5 Jahresraten<br />
gewährt werden.<br />
§ 18<br />
Entstehung und Fälligkeit von Vorauszahlungen<br />
(1) Die Stadt erhebt für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne von § 2<br />
Abs. 2 Nr. 1 Vorauszahlungen auf den nach § 2 Abs. 1 voraussichtlich<br />
entstehenden Beitrag<br />
1. <strong>in</strong> Höhe von 50 vom Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />
öffentlichen Abwasserkanals und<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
2. <strong>in</strong> Höhe von 10 vom Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />
Klärwerks<br />
3. <strong>in</strong> Höhe von 5 vom Hundert, sobald mit der Herstellung der<br />
Regenbecken begonnen wird.<br />
Die Vorauszahlungen werden <strong>in</strong> zwei Jahresraten erhoben. Die<br />
erste Jahresrate <strong>in</strong> Höhe von 30 % ist e<strong>in</strong>en Monat nach Bekanntgabe<br />
des Vorauszahlungsbescheides fällig. Für die zweite Jahresrate<br />
<strong>in</strong> Höhe von 35 % gilt der im Vorauszahlungsbescheid<br />
genannte Fälligkeitsterm<strong>in</strong>.<br />
(2) Die Stadt kann für das Gebiet der Ortsteile im S<strong>in</strong>ne von § 2<br />
Abs. 2 Nr. 2 Vorauszahlungen auf den nach § 2 Abs. 1 voraussichtlich<br />
entstehenden Beitrag erheben<br />
a) <strong>in</strong> Höhe von 25 v. Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />
öffentlichen Abwasserkanals und<br />
b) <strong>in</strong> Höhe von 25 v. Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />
Klärwerkes begonnen wird.<br />
Die Stadt kann die Vorauszahlung auch <strong>in</strong> jährlichen Raten gemäß<br />
Abs. 2 a) und b) erheben. Die Höhe der jährlichen Rate wird auf<br />
1/3 der Vorauszahlung begrenzt.<br />
Die Vorauszahlungen werden jeweils e<strong>in</strong>en Monat nach Bekanntgabe<br />
des Vorauszahlungsbescheides fällig.<br />
(3) Vorauszahlungen werden beim Wechsel des Eigentums nicht<br />
erstattet, sondern auf die endgültige Beitragsschuld angerechnet,<br />
auch wenn der Vorauszahlende nicht Beitragsschuldner wird.<br />
(4) § 4 Abs.1 und 2 gelten entsprechend.<br />
§ 19<br />
Ablösung des Betrages<br />
(1) Die erstmaligen Teilbeiträge für die Schmutzwasserentsorgung<br />
im S<strong>in</strong>ne von §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 bis 3 können vor Entstehung<br />
der Beitragsschuld abgelöst werden. Der Betrag der Ablösung<br />
bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden<br />
Beitrages.<br />
(2) Die Ablösung wird im E<strong>in</strong>zelfall zwischen der Stadt und dem<br />
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, dem Wohnungseigentümer<br />
oder dem sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung Berechtigten<br />
vere<strong>in</strong>bart.<br />
(3) Weitere, erneute und zusätzliche Beitragspflichten (§ 3 Abs.<br />
5, §§ 13 und 14) bleiben durch Vere<strong>in</strong>barungen über Ablösungen<br />
der erstmaligen Teilbeiträge unberührt.<br />
(4) Weitere, erneute und zusätzliche Beiträge können nicht abgelöst<br />
werden.<br />
§ 20<br />
Stundungen, Verrentungen, Teilbefreiungen und<br />
Befreiungen<br />
(1) Gemäß § 73 Abs. 3 SächsGemO und § 22 Abs. 4 SächsKAG<br />
kann bei mangelnder f<strong>in</strong>anzieller und wirtschaftlicher Leistungskraft<br />
des Beitragsschuldners der Beitrag <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Stundung<br />
mit ratenweiser Zahlung, der Stundung für die Abgrenzung<br />
bestimmter Teilflächen des Grundstücks oder <strong>in</strong> Form der Verrentung<br />
als Rente gezahlt werden.<br />
(2) Der Beitrag ist dabei durch Bescheid <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schuld umzuwandeln,<br />
die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht.<br />
(3) Die Regelung zur Stundung von Abwasserbeiträgen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er gesonderten Richtl<strong>in</strong>ie durch den Stadtrat zu beschließen.<br />
§ 21<br />
Anrechnung von Erschließungsleistungen, Beiträgen<br />
und Baukostenzuschüssen auf den Abwasserbeitrag<br />
Der von Dritten gemäß § 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene<br />
Erschließungsaufwand wird im nachgewiesenen beitragsfähigen<br />
Umfang auf die Beitragsschuld der erschlossenen Grundstücke<br />
angerechnet.
Nr. 23/2008<br />
§ 22<br />
Unklare Rechtsverhältnisse<br />
Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes<br />
e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers<br />
nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte<br />
im S<strong>in</strong>ne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung<br />
der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen<br />
(Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) <strong>in</strong> der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 29.03.94 (BGBl. I., 1994 , S. 709) zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081) <strong>in</strong> der<br />
jeweils geltenden Fassung.<br />
§ 23<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Soweit Abgabeansprüche nach den bisherigen Satzungsrecht<br />
aufgrund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalf<strong>in</strong>anzen<br />
bereits entstanden s<strong>in</strong>d, gelten anstelle dieser Satzung,<br />
die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens<br />
der Abgabenschuld gegolten haben.<br />
(2) Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig tritt<br />
die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung<br />
AbwBeitrS) der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom<br />
21.11.2006 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29.10.2008<br />
Elsner<br />
Bürgermeister<br />
___________________________________________________________<br />
Beschluss Nr.: SR 08-422<br />
Änderung der Satzung der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft<br />
an der Energieversorgung <strong>Sachsen</strong> Ost mbH“<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Änderung der Satzung der<br />
„Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung<br />
<strong>Sachsen</strong> Ost mbH“ gemäß dem geänderten Gesellschaftszweck, der<br />
sich aus der Fusion der Unternehmen der ENSO-Gruppe zur ENSO<br />
AG erforderlichen Anpassung des Gesellschaftsnamens sowie der<br />
Widerspiegelung der sich aus dem Wertpapierleihevertrag erforderlichen<br />
Anpassungen für den Aufsichtsrat <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />
der KBO ergibt, zuzustimmen.<br />
Beschluss Nr.: SR 08-419<br />
1. Änderung der Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises<br />
der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Der 1. Änderung der Satzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> über<br />
die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
gemäß Anlage 1 zum Beschlussantrag wird zugestimmt.<br />
___________________________________________________________<br />
Auf der Grundlage des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
<strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung am 29.10.2008 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
1. Änderung der Satzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> über die Verleihung des Ehrenamtpreises<br />
der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Artikel 1 - Änderung der Satzung<br />
Der § 5, Abs. 4, Satz 2 erhält folgende neue Fassung:<br />
Der Beschluss über die Verleihung bedarf der Mehrheit von zwei<br />
Dritteln der satzungsmäßigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 15<br />
Artikel 2 - Inkrafttreten<br />
Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29. Oktober 2008<br />
Elsner<br />
Bürgermeister<br />
__________________________________________________________________________<br />
Beschluss SR 08-404<br />
Satzung<br />
über die Erteilung von Erlaubnissen für die<br />
Sondernutzung und die Erhebung von Gebühren<br />
für Sondernutzungen an Geme<strong>in</strong>destraßen und<br />
Ortsdurchfahrten <strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
Aufgrund des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
(SächsGemO) - i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. März<br />
2003 (SächsGVBI. S. 55) den §§ 18 und 21 des Straßengesetzes<br />
für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsStrG) vom 21. Januar 1993<br />
(SächsGVBI. S. 93), rechtsbere<strong>in</strong>igt mit Stand vom 01. August<br />
2008 und dem § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) <strong>in</strong> der Fassung<br />
der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206)<br />
hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />
am 29. Oktober 2008 folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Sachlicher Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung gilt für Geme<strong>in</strong>destraßen e<strong>in</strong>schließlich öffentlicher<br />
Wege und Plätze sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge<br />
der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />
(2) Zu den öffentlichen Straßen gem. Abs. 1 gehören der Straßenkörper,<br />
der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör<br />
und die Nebenanlagen entsprechend § 2 Abs. 2 SächsStrG und<br />
§ 1 Abs. 4 FStrG.<br />
§ 2<br />
Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht<br />
(1) Die Benutzung der im § 1 bezeichneten Straßen über den<br />
Geme<strong>in</strong>gebrauch h<strong>in</strong>aus (Sondernutzung) bedarf, soweit <strong>in</strong> dieser<br />
Satzung nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der Stadt.<br />
Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten<br />
Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber h<strong>in</strong>aus darf die Sondernutzung<br />
erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen<br />
und Erlaubnisse ausgeübt werden.<br />
(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der<br />
Sondernutzung.<br />
(3) Die E<strong>in</strong>räumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet<br />
sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den<br />
Geme<strong>in</strong>gebrauch nicht bee<strong>in</strong>trächtigt, wobei e<strong>in</strong>e vorübergehende<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung außer<br />
Betracht bleibt (§ 23 Abs. 1 SächStrG und § 8 Abs. 10 FStrG.)<br />
§ 3<br />
Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen<br />
Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />
1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor<br />
Gaststätten und an deren öffentlichen Flächen nach § 1 dieser<br />
Satzung, dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von<br />
Imbissständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke<br />
des Verkaufes von Waren und Speisen;
16<br />
2. <strong>in</strong> den Straßenraum mehr als nur ger<strong>in</strong>gfügig h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragende<br />
Teile baulicher Anlagen, wie <strong>in</strong>sbesondere Sonnenschutzdächer<br />
(Markisen), Vordächer und Verblendmauern;<br />
3. das Aufgraben und die Sperrung des Straßenkörpers;<br />
4. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten,<br />
Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumasch<strong>in</strong>en<br />
und -geräten, die Lagerung von Baustoffen,<br />
Bauschutt oder sonstigen Gegenständen;<br />
5. die vorübergehende Herstellung von Gehwegüberfahrten<br />
oder anderen Grundstückszufahrten mit mehr als 5 m Breite<br />
bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten);<br />
6. das Aufstellen von Werbeständern und das Anbr<strong>in</strong>gen von<br />
Werbeträgern, die Werbung mit Lautsprechern;<br />
7. das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen<br />
aus sowie die Werbung durch Personen, die Plakate<br />
oder ähnliche Ankündigungsmittel zu Werbezwecken<br />
umhertragen;<br />
8. das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck<br />
der Vermietung oder des Verkaufes;<br />
9. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung<br />
von Fahrradabstellanlagen;<br />
10. das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern;<br />
11. das Aufstellen von Gefäßen und Conta<strong>in</strong>ern zur Aufnahme<br />
von Hausmüll oder Wertstoffen;<br />
12. die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes<br />
bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 5 m oberhalb der Fahrbahn und<br />
e<strong>in</strong>er Höhe bis zu 4 m oberhalb der übrigen Verkehrsfläche;<br />
13. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zweck des<br />
Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende<br />
Läden) sowie ambulanter Handel;<br />
14. die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervere<strong>in</strong>igungen<br />
soweit sie mit Plakaten, Ständen oder<br />
ähnlichen sperrigen Anlagen durchgeführt wird.<br />
§ 4<br />
Erlaubnisantrag<br />
(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser<br />
ist <strong>in</strong> der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten<br />
Ausübung der Sondernutzung mit Angaben von Ort,<br />
Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> zu stellen. Die Stadt kann Erläuterungen<br />
durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder <strong>in</strong> sonst geeigneter<br />
Weise verlangen.<br />
(2) Ist mit der Sondernutzung e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung oder Gefährdung<br />
des Verkehrs oder e<strong>in</strong>e Beschädigung der Straße oder die Gefahr<br />
e<strong>in</strong>er solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag<br />
Angaben darüber enthalten, <strong>in</strong> welcher Weise den Erfordernissen<br />
der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes<br />
der Straße Rechnung getragen wird.<br />
(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />
Ausnahmegenehmigungen s<strong>in</strong>d zeitgleich bei der Straßenverkehrsbehörde<br />
der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> zu stellen.<br />
§ 5<br />
Erlaubniserteilung<br />
(1) Die Erteilung e<strong>in</strong>er Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen<br />
der Stadt. Sie wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Die Erlaubnis<br />
kann unter Bed<strong>in</strong>gungen und mit Auflagen erteilt werden.<br />
(2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />
wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />
(3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />
Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis<br />
erteilt wurde. Weder e<strong>in</strong>e Überlassung an Dritte,<br />
noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer<br />
s<strong>in</strong>d, ist gestattet.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
§ 6<br />
Erlaubnisversagung<br />
(1) Die Erlaubnis ist <strong>in</strong> der Regel zu versagen, wenn durch die<br />
Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen e<strong>in</strong>e nicht<br />
vertretbare Bee<strong>in</strong>trächtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />
Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bed<strong>in</strong>gungen<br />
und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />
Geme<strong>in</strong>gebrauchs, <strong>in</strong>sbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />
des Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes,<br />
oder anderen rechtlich geschützten Interessen der Vorrang<br />
gegenüber der Sondernutzung gebührt.<br />
Dies ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, wenn<br />
1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die<br />
Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann;<br />
2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei ger<strong>in</strong>gerer Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
des Geme<strong>in</strong>gebrauches erfolgen kann;<br />
3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />
oder deren Folgen beschädigt werden kann und der<br />
Erlaubnisnehmer nicht h<strong>in</strong>reichend Gewähr bietet, dass die<br />
Beschädigung auf se<strong>in</strong>e Kosten unverzüglich wieder behoben<br />
wird;<br />
4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />
gefährdet oder <strong>in</strong> unzumutbarer Weise belästigt werden<br />
können oder e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung vorhandener, ortsgebundener<br />
gewerblicher Nutzung zu befürchten ist.<br />
(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn<br />
derjenige, welcher e<strong>in</strong>e Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner<br />
für zurückliegende und beendete Sondernutzungen<br />
ist oder den Nachweis über die erfolgte E<strong>in</strong>zahlung e<strong>in</strong>es Verwaltungskostenvorschusses<br />
nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach<br />
Antragstellung vorweist.<br />
§ 7<br />
Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />
(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />
dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />
den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />
genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung<br />
der Straßenbaubehörde.<br />
(2) Der Erlaubnisnehmer hat e<strong>in</strong>en ungeh<strong>in</strong>derten Zugang zu allen<br />
<strong>in</strong> die Straßendecke e<strong>in</strong>gebauten E<strong>in</strong>richtungen zu gewährleisten.<br />
Wasserablaufr<strong>in</strong>nen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs-<br />
und sonstige Schächte s<strong>in</strong>d freizuhalten. Soweit Arbeiten<br />
an der Straße erforderlich s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d diese so vorzunehmen, dass<br />
nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, <strong>in</strong>sbesondere<br />
an den Wasserablaufr<strong>in</strong>nen und den Versorgungs- und<br />
Kanalleitungen, sowie e<strong>in</strong>e Änderung ihrer Lage vermieden wird.<br />
Die Stadt ist spätestens 3 Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten schriftlich<br />
oder telefonisch zu benachrichtigen.<br />
(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer<br />
die Sondernutzung e<strong>in</strong>zustellen, alle von ihnen erstellten E<strong>in</strong>richtungen<br />
und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände<br />
unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß<br />
wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe s<strong>in</strong>d ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen, die beanspruchten Fläche s<strong>in</strong>d gegebenenfalls<br />
zu re<strong>in</strong>igen.<br />
§ 8<br />
Haftung und Sicherheiten<br />
(1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung<br />
des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den<br />
Abschluss e<strong>in</strong>er ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />
und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung<br />
aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er angemessenen<br />
Sicherheit verlangen.<br />
Der Stadt zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende Kosten<br />
hat der Erlaubnisnehmer auch zu ersetzen, wenn sie die h<strong>in</strong>terlegte<br />
Sicherheit übersteigen.
Nr. 23/2008<br />
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für Schäden, die durch<br />
die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat<br />
der Erlaubnisnehmer die Stadt freizustellen.<br />
(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />
oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />
Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt,<br />
so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu<br />
schließen und der Stadt die vorläufige Instandsetzung und die<br />
endgültige Wiederherstellung mit Angabe des Zeitpunktes, wann<br />
die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder zur Verfügung steht,<br />
anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung wird e<strong>in</strong><br />
Abnahmeprotokoll mit Vertretern der Stadt gefertigt. Soweit die<br />
Stadt nicht Träger der Straßenbaulast ist, wird e<strong>in</strong> Vertreter des<br />
Straßenbaulastträgers h<strong>in</strong>zugezogen. Der Erlaubnisnehmer haftet<br />
gegenüber dem Träger der Straßenbaulast h<strong>in</strong>sichtlich verdeckter<br />
Mängel der Wiederherstellung nach den allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />
Regeln der Technik bis zum Ablauf e<strong>in</strong>er Gewährleistungsfrist<br />
gemäß § 638 BGB.<br />
(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung,<br />
Umstufung oder E<strong>in</strong>ziehung der Straße besteht ke<strong>in</strong> Ersatzanspruch<br />
gegen die Stadt.<br />
(5) Die Stadt haftet nicht für Schäden an den Sondernutzungsanlagen<br />
oder -e<strong>in</strong>richtungen, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit zur Last.<br />
§ 9<br />
Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen<br />
(1) Ke<strong>in</strong>er Sondernutzungserlaubnis bedürfen:<br />
1. genehmigte Anlagen im Straßenkörper, wie Kellerschächte,<br />
Roste, E<strong>in</strong>wurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie nicht<br />
mehr als 0,50 m <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Gehweg oder 0,50 m <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fußgängerzone<br />
oder e<strong>in</strong>en verkehrsberuhigten Bereich h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />
2. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern,<br />
Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege<br />
des Brauchtums oder für kirchliche Prozessionen;<br />
3. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien<br />
sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen am<br />
Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch<br />
nicht gefährdet werden;<br />
4. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen<br />
und Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen<br />
Entleerung, jedoch nur e<strong>in</strong>en Tag vor und e<strong>in</strong>en Tag nach der<br />
Entleerung; bei Sperrmüllentsorgung auf Bestellung gem.<br />
Abfallsatzung des Landkreises<br />
5. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf<br />
von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen,<br />
<strong>in</strong> Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen;<br />
(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse,<br />
Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt.<br />
(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Abs. 1 können e<strong>in</strong>geschränkt<br />
oder untersagt werden, wenn die Belange des Straßenbaus<br />
oder der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies<br />
erfordern.<br />
§ 10<br />
H<strong>in</strong>weis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die <strong>in</strong> § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9<br />
SächsStrG oder <strong>in</strong> § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt,<br />
also <strong>in</strong>sbesondere<br />
1. entgegen gesetzlichen Vorschriften e<strong>in</strong>e Straße ohne Erlaubnis<br />
über den Geme<strong>in</strong>gebrauch h<strong>in</strong>aus benutzt;<br />
2. e<strong>in</strong>er erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht<br />
nachkommt;<br />
3. e<strong>in</strong>e Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet und erhält;<br />
4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.<br />
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis 500 EUR,<br />
<strong>in</strong> besonders schweren Fällen bis zu 5.000 EUR geahndet werden.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 17<br />
§ 11<br />
Erhebung von Gebühren und Kostenersatz<br />
(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im S<strong>in</strong>ne des § 2 werden<br />
Gebühren nach Maßgabe des <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses<br />
erhoben.<br />
(2) Gebührenfrei s<strong>in</strong>d Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen,<br />
geme<strong>in</strong>nützigen oder politischen Zwecken (z. B. Wahlen) dienen und<br />
auf aktuelle Ereignisse und Vorhaben h<strong>in</strong>weisen und ke<strong>in</strong>en kommerziellen<br />
H<strong>in</strong>tergrund verfolgen.<br />
(3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn e<strong>in</strong>e<br />
erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.<br />
(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen<br />
der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf se<strong>in</strong>e<br />
Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der<br />
Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der<br />
Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten<br />
verlangen.<br />
§ 12<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner s<strong>in</strong>d<br />
1. der Antragsteller;<br />
2. der Erlaubnisnehmer;<br />
3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder <strong>in</strong><br />
dessen Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird.<br />
(2) Bei e<strong>in</strong>er Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 13<br />
Gebührenberechnung<br />
(1) Die Gebühr ist im E<strong>in</strong>zelfall nach Art und Ausmaß der E<strong>in</strong>wirkung<br />
auf die Straße und den Geme<strong>in</strong>gebrauch sowie nach den wirtschaftlichen<br />
Interessen des Gebührenschuldners an der Sondernutzung<br />
zu bemessen. Dies gilt auch, soweit das Gebührenverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>en Gebührenrahmen vorsieht, <strong>in</strong>nerhalb dessen sich die Gebühr<br />
nach den Ermessenkriterien des Gebührenrahmens bestimmt.<br />
(2) Werden Gebühren <strong>in</strong> Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen<br />
festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern<br />
voll berechnet. Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach<br />
dem Gebührenverzeichnis Beträge, die ger<strong>in</strong>ger als die M<strong>in</strong>destgebühr<br />
s<strong>in</strong>d, so wird die M<strong>in</strong>destgebühr erhoben.<br />
(3) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten<br />
s<strong>in</strong>d, bemisst sich die Gebühr <strong>in</strong> s<strong>in</strong>ngemäßer Anwendung nach<br />
Abs. 1 Satz 1. Sie richtet sich soweit als möglich nach e<strong>in</strong>er im Gebührenverzeichnis<br />
enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.<br />
§ 14<br />
Gebührenerstattung<br />
(1) Wird von e<strong>in</strong>er Erlaubnis ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht, so werden<br />
gezahlte Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung<br />
vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren<br />
entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte<br />
Fläche nicht voll <strong>in</strong> Anspruch genommen, so kann auf Antrag des<br />
Gebührenschuldners der auf die nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />
Zeit oder Fläche entfallene Anteil der Gebühr erstattet werden.<br />
Der Erlaubnisnehmer hat die Nicht<strong>in</strong>anspruchnahme glaubhaft<br />
zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Die Stadt ist<br />
berechtigt, e<strong>in</strong>e angemessene Pauschale zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes<br />
e<strong>in</strong>zubehalten.<br />
(2) Gebühren werden jeweils nur <strong>in</strong> den vollen nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />
genommenen Berechnungse<strong>in</strong>heiten erstattet.<br />
§ 15<br />
Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten<br />
(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung,<br />
Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der<br />
Abgabenordnung entsprechend.<br />
(2) Kosten, die der Stadt durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen,<br />
hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu<br />
tragen.
18<br />
§ 16<br />
Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren<br />
(1) Die Gebührenpflicht entsteht<br />
a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;<br />
b) für Sondernutzungen über mehrere Jahre jeweils zu Beg<strong>in</strong>n<br />
des Jahres <strong>in</strong> dem die Sondernutzung ausgeübt wird, als Jahresgebühr.<br />
c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />
erlaubt waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung;<br />
d) bei unerlaubter Sondernutzung mit Beg<strong>in</strong>n der Nutzung.<br />
(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zu dem Zeitpunkt, der im<br />
Antragsverfahren als Beendigungszeitpunkt angezeigt wurde oder<br />
bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Stadt von der Beendigung<br />
der Sondernutzung.<br />
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt.<br />
Sie werden <strong>in</strong> den Fällen des § 16 Abs. 1<br />
a) Buchstabe a, c und d 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides<br />
fällig;<br />
b) Buchstabe b erstmalig 14 Tage nach Bekanntgabe des<br />
Bescheides, ansonsten jeweils zu Beg<strong>in</strong>n der Zeitperiode fällig.<br />
Die fälligen Gebühren können bei Nichte<strong>in</strong>halten der Fälligkeitsterm<strong>in</strong>e<br />
im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.<br />
§ 17<br />
Übergangsregelung<br />
Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen,<br />
für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung e<strong>in</strong>e Erlaubnis<br />
auf Zeit oder Widerruf erteilt hat.<br />
Anlage 1<br />
Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
§ 18<br />
Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />
Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:<br />
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Straßen der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
vom 18. Februar 1998 SR-98-501<br />
- Änderung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> vom 24.10.2001 SR-01-204.<br />
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Straßen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom<br />
21.05.1996 Nr: 22000,<br />
- Änderung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />
Hohwald vom 19.09.2001 Nr: 22001.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29. Oktober 2008<br />
Elsner<br />
Bürgermeister<br />
laufende Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühr nach Bemessungsgrundlage<br />
Nr. Maße<strong>in</strong>heit Zeite<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Euro<br />
1. Aufstellen und Lagerung<br />
Bauhütten, -masch<strong>in</strong>en und m 2 Woche 0,50<br />
Lagerung von Schutt, Baumaterial M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
und anderer Gegenstände<br />
Gerüststellung Meter Woche 0,75<br />
nach Ablauf von<br />
vier Wochen 1,50<br />
M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
Conta<strong>in</strong>er m 2 Tag 0,10<br />
Monat 5,00<br />
M<strong>in</strong>destgebühr 5,00<br />
Automaten aller Art, die <strong>in</strong> den Stück Monat 15,00<br />
öffentlichen Verkehrsraum mit<br />
mehr als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />
Fahnen, Masten u. Ä. auf Stück Jahr 25,00<br />
kommunaler Fläche<br />
Dreieckständer, die <strong>in</strong> den Stück Jahr gebührenfrei<br />
öffentlichen Verkehrsraum mit mehr<br />
als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />
Warenauslagen aller Art, die <strong>in</strong> den Stück Jahr gebührenfrei<br />
öffentlichen Verkehrsraum mit mehr<br />
als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />
Fahrradständer Stück Jahr gebührenfrei<br />
Aufstellen von Tischen und Stühlen m 2 Jahr gebührenfrei<br />
2. Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen<br />
und Plätze<br />
Informationsbusse und -stände, Stück Tag 5,00 - 25,00<br />
Verkaufswagen entsprechend Größe<br />
Verkaufshäuschen oder -stände, m 2 Tag 1,50<br />
Kioske, Imbissstände<br />
Plätze für Gastspiele großer Zirkus- Stellfläche Tag 50,00<br />
unternehmen mit e<strong>in</strong>er Besucheranzahl<br />
über 100 Personen/Vorstellung
Nr. 23/2008<br />
laufende Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühr nach Bemessungsgrundlage<br />
Nr. Maße<strong>in</strong>heit Zeite<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Euro<br />
Plätze für Gastspiele kle<strong>in</strong>erer Stellfläche Tag 15,00<br />
Zirkusunternehmen mit e<strong>in</strong>er<br />
Besucheranzahl bis zu 100 Personen/<br />
Vorstellung<br />
Absperrung e<strong>in</strong>er Fahrbahn halbseitig Fahrbahn Tag 2,50<br />
M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
Sperrung e<strong>in</strong>er Fahrbahn beidseitig Fahrbahn Tag 5,00<br />
M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
Aufgrabung zur Herstellung von m 2 1. - 12. Woche 0,25<br />
Versorgungsleitungen und ab 13. Woche 0,50<br />
Hausanschlüssen M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
Aufgrabung sowie sonstige m 2 täglich 0,10<br />
Inanspruchnahme von öffentlichen Monat 5,00<br />
Verkehrsraum M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
Motorsportliche Veranstaltungen und Fläche täglich 10,00 - 500,00<br />
Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen<br />
erforderlich werden<br />
Abstellen von zulassungspflichtigen Fahrzeug Woche 5,00<br />
aber nicht zugelassenen Fahrzeugen M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />
ab 20 Tagen<br />
3. Plakate/Werbetafeln an den stadteigenen Schaukästen, Anschlagtafeln und Lichtmasten mit<br />
maximaler Laufzeit von 3 Wochen<br />
bis A4 Plakat bis 10 Stück max. 3 Wochen 16,00<br />
bis A4 Plakat bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 26,00<br />
bis A4 Plakat über 30 Stück max. 3 Wochen 36,00<br />
A3/A2 Plakat bis 10 Stück max. 3 Wochen 31,00<br />
A3/A2 Plakat bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 41,00<br />
A3/A2 Plakat über 30 Stück max. 3 Wochen 51,00<br />
A1 Plakat und größer bis 10 Stück max. 3 Wochen 51,00<br />
A1 Plakat und größer bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 77,00<br />
A1 Plakat und größer über 30 Stück max. 3 Wochen 90,00<br />
Werbetafeln auf Aufsteller Stück max. 3 Wochen 10,00<br />
Transparente Meter Tag 1,00<br />
Der nachfolgende H<strong>in</strong>weis gilt für alle vier abgedruckten Satzungen<br />
Beschluss: SR 08-417, SR 08-418, SR 08-419, SR 08-404<br />
H<strong>in</strong>weis nach § 4 Abs. 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO)<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO<br />
zu Stande gekommen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden s<strong>in</strong>d,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der <strong>in</strong> § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Geme<strong>in</strong>de unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist e<strong>in</strong>e Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der <strong>in</strong> § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Jahresrechnung 2007 der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 19<br />
Am 18.07.2007 stimmte der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> und der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Hohwald der Vere<strong>in</strong>barung über die<br />
E<strong>in</strong>gliederung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald <strong>in</strong> die Stadt <strong>Neustadt</strong> zum 01.08.2007 zu.<br />
§ 5 Abs. 2 der Vere<strong>in</strong>barung zur E<strong>in</strong>gliederung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald <strong>in</strong> die Stadt <strong>Neustadt</strong> legt fest, dass die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> die für das Jahr 2007 erlassene Haushaltssatzung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald fortführt. Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />
wurde demnach bis zum Ende des Haushaltsjahres 2007 getrennt für die Bereiche „<strong>Neustadt</strong> alt“ und „ehemalige<br />
Geme<strong>in</strong>de Hohwald“ geführt.<br />
Aufgrund der freiwilligen geme<strong>in</strong>dlichen E<strong>in</strong>gliederung wurden der Gesamtgeme<strong>in</strong>de Bedarfszuweisungen nach der Maßgabe des<br />
F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes gewährt.
20<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Grundlage hierfür bildeten die E<strong>in</strong>wohner zum 31.12.2005, wobei für die Stadt <strong>Neustadt</strong> nur die ersten 5.000 E<strong>in</strong>wohner angerechnet<br />
wurden.<br />
Somit s<strong>in</strong>d für 9.782 E<strong>in</strong>wohner (5.000 <strong>Neustadt</strong> und 4.782 Hohwald) je 50 EUR ausgezahlt wurden. Davon erhielten die Bereiche<br />
<strong>Neustadt</strong> und Hohwald jeweils die Hälfte, d. h. 244,5 TEUR.<br />
Damit werden <strong>in</strong> den Jahren 2007 und weiterführend 2008 folgende Maßnahmen f<strong>in</strong>anziert:<br />
- Neue<strong>in</strong>richtung der Bibliothek <strong>Neustadt</strong><br />
- Ersatzneubau der Brücke Bischofswerdaer Straße (Eigenanteil)<br />
- Fahrgastunterstand im Ortsteil Krumhermsdorf<br />
- Arthur-Richter Park - Wegebau 1. BA<br />
- Sanierung Schlossdach im Ortsteil Langburkersdorf<br />
- Bau Kunstrasenplatz im Ortsteil Langburkersdorf (Eigenanteil)<br />
Teil I - Jahresrechnung Bereich <strong>Neustadt</strong><br />
Feststellung der Jahrerechnung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> - Bereich <strong>Neustadt</strong> für das Haushaltsjahr 2007.<br />
Der Stadtrat beschloss <strong>in</strong> der Sitzung am 13. Dezember 2006 die Haushaltssatzung für das Jahr 2007.<br />
Die Jahresrechnung - Bereich <strong>Neustadt</strong> - wurde bis zum 30. Mai 2008 erstellt. Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Dr. Zielfleisch und<br />
Partner GmbH, nahm die örtliche Prüfung 2007 vor und erstellte den Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />
mit Datum 26. September 2008.<br />
Folgendes Ergebnis wurde erreicht:<br />
Verwaltungshaushalt<br />
E + A 10.692.320,95 EUR (+ 154.210,95 EUR)<br />
Vermögenshaushalt<br />
E + A 6.606.723,01 EUR (+ 647.489,01 EUR)<br />
davon Zuführung an<br />
den VmH 1.657.620,99 EUR (+ 1.019.981,99 EUR)<br />
davon Entnahme aus<br />
der Rücklage 0,00 EUR (+ 570.309,00 EUR)<br />
davon Zuführung an<br />
die Rücklage 359.232,55 EUR<br />
Verwaltungshaushalt (VwH)<br />
Wesentliche Mehre<strong>in</strong>nahmen im VwH betreffen die Gewerbesteuer, den Geme<strong>in</strong>deanteil an der E<strong>in</strong>kommensteuer und die Erstattungen<br />
von Ausgaben des VwH.<br />
M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d bei den Zuweisungen und Zuschüssen und bei den Inneren Verrechnungen zu verzeichnen.<br />
M<strong>in</strong>derausgaben konnten beim Personal, dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und den Zuweisungen und Zuschüssen<br />
erzielt werden.<br />
Vermögenshaushalt (VmH)<br />
Die wesentlichen Mehre<strong>in</strong>nahmen im VmH s<strong>in</strong>d durch die Zuführung vom VwH und die Pro-Kopf-Zuweisung aufgrund der freiwilligen<br />
E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung entstanden.<br />
Die größten Baumaßnahmen des Bereiches <strong>Neustadt</strong> waren u. a. die Sanierung der Friedrich-Schiller Mittelschule mit Ganztagsangebot<br />
(R.-Luxemburg-Str.), Maßnahmen der Stadtsanierung sowie die Innen- und Außensanierung des Schulhortes im Objekt Bischofswerdaer<br />
Straße.<br />
Bei den durch die Stadt zu leistenden Zuweisungen und Zuschüssen kam es ebenfalls zu e<strong>in</strong>er Erhöhung (monte mare <strong>Neustadt</strong> Freizeitbad<br />
GmbH und <strong>Neustadt</strong>hallen-VeranstaltungsGmbH).<br />
Im Jahr 2007 war die geplante Entnahme aus der Rücklage <strong>in</strong> Höhe von 570,3 TEUR nicht erforderlich. Stattdessen erfolgte e<strong>in</strong>e<br />
Zuführung an die allgeme<strong>in</strong>e Rücklage <strong>in</strong> Höhe von 359,2 TEUR.<br />
Aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>/Langburkersdorf (IGP) zum 01.08.2007<br />
wurde der Stadt <strong>Neustadt</strong> der buchmäßige Kassenbestand des IGP <strong>in</strong> Höhe von 83,0 TEUR zugeführt. Der Betrag wurde ebenfalls<br />
der Rücklage zugeführt.<br />
Die Rücklage weist zum 31.12.2007 e<strong>in</strong>en Bestand <strong>in</strong> Höhe von 1.660.6 TEUR aus. Die Pflichtrücklage betrug 221,2 TEUR.<br />
Im Jahr 2007 erfolgte e<strong>in</strong>e planmäßige Schuldentilgung von 531,5 TEUR, sodass sich der Schuldenstand zum 31.12.2007 auf 6.509,1<br />
TEUR verr<strong>in</strong>gerte. Das bedeutet e<strong>in</strong>e Pro-Kopf-Verschuldung von 636 EUR je E<strong>in</strong>wohner.<br />
Im Haushalt 2007 war e<strong>in</strong>e Netto<strong>in</strong>vestitionsrate von 1,78 % geplant. Mit der Jahresrechnung wurden 17,04 % erreicht.<br />
Die F<strong>in</strong>anzlage im Jahr 2007 war stabil, die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.<br />
Teil II - Jahresrechnung Bereich Hohwald<br />
In der 160. öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung am 21.11.2006 wurde durch den Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Hohwald der e<strong>in</strong>stimmige<br />
Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gefasst.<br />
Die Jahresrechnung für den Bereich Hohwald wurde bis zum 10.03.2008 erstellt und anschließend im April 2008 durch die örtliche<br />
Rechnungspüfer<strong>in</strong> der Stadt Stolpen geprüft. Der Bericht der Rechnungsprüfung liegt mit Datum vom 24.04.2008 vor.<br />
Ergebnisse der Haushaltswirtschaft 2007:<br />
Haushalts- Rechen- Unterschied<br />
ansatz ergebnis<br />
Verwaltungshaushalt 3.827.550 EUR 3.867.955,12 EUR + 40.405,12 EUR<br />
Vermögenshaushalt 2.052.735 EUR 2.077.275,16 EUR + 24.540,16 EUR<br />
Gesamthaushalt 5.880.285 EUR 5.945.230,28 EUR + 64.945,28 EUR<br />
In den Rechenergebnissen s<strong>in</strong>d enthalten:<br />
- Zuführung vom Verwaltungs- an den<br />
Vermögenshaushalt 363.193,41 EUR<br />
(Planansatz 202.000 EUR)<br />
- Entnahme aus allgeme<strong>in</strong>er Rücklage 490.049,38 EUR<br />
(Planansatz: 101.945 EUR)
Nr. 23/2008<br />
Verwaltungshaushalt<br />
Gegenüber der Planung schloss der Verwaltungshaushalt e<strong>in</strong>nahmeseitig<br />
mit e<strong>in</strong>em um 40.405,12 EUR höheren Betrag ab.<br />
Dies resultiert hauptsächlich aus Mehre<strong>in</strong>nahmen des Geme<strong>in</strong>deanteils<br />
bei der E<strong>in</strong>kommenssteuer.<br />
Im Verwaltungshaushalt wurden 2007 <strong>in</strong>sgesamt 120.788,29 EUR<br />
weniger als geplant ausgegeben, dies vor allem bei den Personalausgaben,<br />
den Bewirtschaftungskosten der Grundstücke, den<br />
Betriebsausgaben und Umlagezahlungen.<br />
Vermögenshaushalt<br />
Aufgrund der Pro-Kopf-Zuweisung für den freiwilligen Geme<strong>in</strong>dezusammenschluss<br />
und der Verwendung vorhandener Rücklagemittel<br />
der Geme<strong>in</strong>de Hohwald konnten zahlreiche und zum<br />
Haushaltsplan zusätzliche Investitionen getätigt werden. Schwerpunkte<br />
der Investitionstätigkeit des Jahres 2007 waren:<br />
- Inbetriebnahme des Neubaus des FFw-Gerätehauses an das<br />
vorhandene MZG <strong>in</strong> Niederottendorf<br />
- Beschaffung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzfahrzeuges für die FFw Rückersdorf<br />
- Umsetzung der 1. Etappe Brandschutz im Schulgebäude<br />
Langburkersdorf<br />
- Erneuerung der Brücke „Kurze Straße“ Langburkersdorf<br />
- Erwerb ISEKI-Kompaktschlepper für den Bauhof<br />
- Grunderwerb für die Erweiterung der Skiliftanlage Rugiswalde<br />
- E<strong>in</strong>ordnung der Maßnahmen Kunstrasenplatz und Sanierung<br />
Schlossdach Langburkersdorf<br />
Rücklagen und Schulden<br />
Die Realisierung der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen bed<strong>in</strong>gte<br />
e<strong>in</strong>e Entnahme aus der allgeme<strong>in</strong>en Rücklage im Jahr 2007 <strong>in</strong><br />
Höhe von 490.049,38 EUR.<br />
Der Bestand von 680.526,56 EUR zu Jahresbeg<strong>in</strong>n 2007 wurde<br />
somit geschmälert und betrug zum Jahresende noch 190.477,18<br />
EUR. Die Pflichtrücklage betrug 82,3 TEUR.<br />
Im Jahr 2007 erfolgte e<strong>in</strong>e planmäßige Schuldentilgung <strong>in</strong> Höhe<br />
von 144,2 TEUR, sodass sich der Schuldenstand zum 31.12.2007<br />
auf den Gesamtbetrag von 1.696,7 TEUR verr<strong>in</strong>gerte. Dies entsprach<br />
e<strong>in</strong>er Pro-Kopf-Verschuldung von 354,82 EUR je E<strong>in</strong>wohner.<br />
Die Netto<strong>in</strong>vestitionsrate des Jahres 2007 betrug im Ergebnis<br />
14,57 %; als angemessen gilt e<strong>in</strong>e Netto<strong>in</strong>vestitionsrate von 5 %.<br />
Das Haushaltsjahr 2007 war <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er stabilen Kassen-<br />
und F<strong>in</strong>anzlage gekennzeichnet; der Haushaltsausgleich und<br />
die Liquidität waren zu ke<strong>in</strong>em Zeitpunkt gefährdet.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gruppenauskunft vor Wahlen - Widerspruchsrecht<br />
Nach § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) darf die<br />
Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von<br />
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen<br />
und kommunalen Vertretungskörperschaften <strong>in</strong> den sechs<br />
der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem<br />
Melderegister über die <strong>in</strong> § 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten<br />
Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Vor- und Familiennamen,<br />
Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften) erteilen.<br />
Für deren Zusammensetzung ist das Lebensalter der Betroffenen<br />
bestimmend. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden.<br />
§ 32 Abs. 6 SächsMG und § 32a Abs. 4 SächsMG s<strong>in</strong>d anzuwenden.<br />
Der Empfänger hat die Daten spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />
nach der Wahl zu löschen. Bei Wahlen und Abstimmungen, an<br />
denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf<br />
die Meldebehörde die <strong>in</strong> § 32 Abs. 1 SächsMG bezeichneten<br />
Daten sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeit dieser<br />
Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien und<br />
anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />
Dies gilt nicht, soweit der Betroffene für e<strong>in</strong>e Justizvollzugsanstalt,<br />
für e<strong>in</strong> Krankenhaus, Pflegeheim oder e<strong>in</strong>e ähnliche E<strong>in</strong>richtung<br />
im S<strong>in</strong>ne von § 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 21<br />
Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung,<br />
der Veröffentlichung oder der Übermittlung se<strong>in</strong>er Daten<br />
widerspricht (§ 33. Abs. 4 SächsMG).<br />
Der Betroffene kann Widerspruch (schriftlich oder persönlich) bei<br />
der zuständigen Meldestelle, Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />
Meldestelle, Markt 1, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, e<strong>in</strong>legen<br />
dies gilt auch für Unionsbürger. Dieser Widerspruch ist gebührenfrei.<br />
Ist die öffentliche Bekanntmachung nicht spätestens acht Monate<br />
vor der Wahl erfolgt, dürfen Auskünfte nach § 33 Abs. 1 frühestens<br />
zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
erteilt werden.<br />
Bekanntmachung der Stadtverwaltung<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
über die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 21 „Wohnbebauung Berthelsdorfer Straße“<br />
Teil II - Gartenstraße - <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> nach<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch<br />
Der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />
am 29.10.2008 beschlossen, für das<br />
- im Norden durch die Wohnbebauung der Gartenstraße,<br />
- im Osten durch die Wohnbebauung der Berthelsdorfer Straße,<br />
- im Süden durch Freiflächen des Beh<strong>in</strong>dertenwohnheimes<br />
- im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen<br />
begrenzte Gebiet den Bebauungsplan vom 15.10.2002 zu ändern.<br />
Elsner<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 04.11.2008<br />
Information der Stadtkasse<br />
Sehr geehrte Steuerzahler,<br />
am 15. November 2008 werden für alle Quartalszahler die Raten<br />
für das IV. Quartal 2008<br />
• Gewerbesteuer<br />
• Grundsteuer<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Diejenigen Steuerzahler der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und<br />
Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,<br />
Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf und Rugiswalde<br />
die noch nicht am vorteilhaften Abbuchungsverfahren<br />
teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Kassenzeichens<br />
auf das Konto der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Kto-Nr.: 3 000 053 378<br />
BLZ: 850 503 00<br />
bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder <strong>in</strong> der<br />
Stadtkasse <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Markt 1, Zimmer 1A<br />
01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />
Sprechzeiten der Stadtkasse:<br />
Dienstag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und<br />
13:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.<br />
H<strong>in</strong>weis: Die Erklärung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren<br />
kann jederzeit auf Vordruck oder auch formlos erfolgen.<br />
Das entsprechende Formular f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter<br />
www.neustadt-sachsen.de.
22<br />
An alle Hundehalter der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> und deren Ortsteile<br />
Heute wollen wir nochmals diejenigen<br />
Hundehalter erreichen,<br />
die es bisher versäumt haben,<br />
ihre Hunde anzumelden.<br />
Grundlage ist die Satzung über<br />
die Erhebung der Hundesteuer<br />
der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
und deren Ortsteile Berthelsdorf,<br />
Krumhermsdorf, Langburkersdorf,<br />
Niederottendorf, Oberottendorf,<br />
Polenz, Rückersdorf und<br />
Rugiswalde, vom 12. Dezember<br />
2007.<br />
Die Anmeldung kann formlos<br />
unter Angabe der<br />
- Anschrift des Hundehalters<br />
- Hund wird gehalten seit<br />
- Alter am Tag des Erwerbes/Zugang<br />
- Hunderasse<br />
- Geschlecht<br />
- Name des Vorbesitzers<br />
oder auf Vordruck <strong>in</strong> unserem<br />
Sachgebiet Steuern (Zimmer 1c<br />
- Telefon 56 92 25) bzw. per E-<br />
Mail an Christiane.Haensel@neu-<br />
stadt-sachsen.de erfolgen. Das<br />
entsprechende Formular f<strong>in</strong>den<br />
Sie auch im Internet unter<br />
www.neustadt-sachsen.de.<br />
Die Anschaffung e<strong>in</strong>es Hundes<br />
ist <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen zu<br />
melden. Gleiche Fristen gelten<br />
für die Abschaffung des Tieres.<br />
Jeder angemeldete Hund erhält<br />
e<strong>in</strong>e Hundemarke, die außerhalb<br />
se<strong>in</strong>er Umfriedung sichtbar am<br />
Halsband zu befestigen ist.<br />
Wer der Meldepflicht oder der<br />
Verpflichtung zur Anbr<strong>in</strong>gung der<br />
Steuermarke am Halsband des<br />
Hundes nicht nachkommt,<br />
begeht gemäß § 14 der Hundesteuersatzung<br />
e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit,<br />
die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />
bis 1.000,00 EUR geahndet<br />
werden kann.<br />
Das Ordnungsamt der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> ist angehalten,<br />
Kontrollen zur Anbr<strong>in</strong>gung<br />
der Steuermarke durchzuführen.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Der W<strong>in</strong>ter ist nicht mehr weit -<br />
H<strong>in</strong>weis auf Anliegerpflichten<br />
Aufgrund der Jahreszeit möchten wir unsere Bürger<strong>in</strong>nen und<br />
Bürger darauf h<strong>in</strong>weisen, dass gerade bei e<strong>in</strong>tretendem W<strong>in</strong>terwetter<br />
die Anliegerpflichten nicht zu vernachlässigen s<strong>in</strong>d.<br />
Manche Gehwege wurden im letzten W<strong>in</strong>ter bei Schneefall<br />
bzw. überfrierender Nässe nicht geräumt und bestreut, sodass<br />
es zu e<strong>in</strong>er Vielzahl von Beschwerden bei der Stadtverwaltung<br />
kam.<br />
Gemäß der Straßenre<strong>in</strong>igungssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> s<strong>in</strong>d die Gehwege auf e<strong>in</strong>e solche Breite vom Schnee<br />
oder Eis zu räumen, dass die Flüssigkeit und Sicherheit des<br />
öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
voller bzw. m<strong>in</strong>destens auf 1,50 Meter Breite zu räumen.<br />
Dies gilt entsprechend auch für Fahrbahnen, wenn Gehwege<br />
nicht vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege<br />
sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu<br />
bestreuen, dass sie vom Fußgänger bei Beachtung der nach<br />
den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos<br />
benutzt werden können.<br />
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt<br />
oder auftauende Stoffe zu verwenden.<br />
Ordnungsamt
Nr. 23/2008<br />
Die Stadt <strong>Neustadt</strong> gratuliert<br />
Frau Ilse Berthold aus <strong>Neustadt</strong><br />
zum 97. Geburtstag<br />
und wünscht alles Gute, Gesundheit<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
Wir trauern um unseren Mitarbeiter, Herrn<br />
Gottfried Lehmann<br />
Er war über viele Jahre als zuverlässiger Mitarbeiter im Amt<br />
für Stadtentwicklung/Bauwesen geschätzt.<br />
Wir werden ihm e<strong>in</strong> ehrendes Gedenken bewahren. Unser<br />
Mitgefühl gilt besonders den Angehörigen.<br />
Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong><br />
Elsner Große<br />
Bürgermeister Personalrat<br />
Kultur<strong>in</strong>formationen<br />
„Weihnachtskrippen aus aller Welt“<br />
Sonderausstellung im Heimatmuseum<br />
Das Heimatmuseum zeigt ab 22. November 2008 im Rahmen der<br />
Weihnachtsausstellung rund 80 Weihnachtskrippen aus mehreren<br />
Kont<strong>in</strong>enten. Sie stammen aus der umfangreichen Privatsammlung<br />
des Görlitzers Günther Kempgen. Bitte beachten Sie<br />
die neuen Öffnungszeiten ab 22.11.2008 wie folgt:<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag - Freitag 10 - 12 Uhr<br />
Dienstag - Donnerstag, Samstag,<br />
Sonntag, feiertags 13 - 16 Uhr<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 23<br />
Veranstaltungen <strong>in</strong> der <strong>Neustadt</strong>halle<br />
14.11.08 Perlen der Musik<br />
20.00 Uhr Liederabend mit Fred Bonitz, Bariton und Anja<br />
Greve, Klavier. Es erkl<strong>in</strong>gen Lieder von Franz<br />
Schubert, Hugo Wolf und Maurice Ravel<br />
19.11.08 10. PuppenSpielSpektakulum<br />
9.30 - 18 Uhr Rotkäppchen kommt auch! - E<strong>in</strong> märchenhaft<br />
tolles Jubiläumsfest mit vielen Überraschungen!<br />
Das komplette Programm f<strong>in</strong>den Sie unter<br />
www. neustadthalle.de<br />
28.11.08 SatireFest 2008<br />
20.00 Uhr „Leipziger Funzel“, Leipzig mit dem Programm<br />
„Reformhaus Reichstag“<br />
E<strong>in</strong>es Tages hat die Kanzler<strong>in</strong> es satt, ständig<br />
von den Spaßmachern des Landes vergackert<br />
zu werden...<br />
Im Ensemble dabei: Thorsten Wolf, bekannt als<br />
Cheftierpfleger Conny Weidner aus der erfolgreichem<br />
ARD-Serie „Tierärzt<strong>in</strong> Dr. Mertens“.<br />
30.11.08 Adventskonzert mit Eva L<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der ev.-luth.<br />
Kirche <strong>Neustadt</strong><br />
17.00 Uhr Mit der „Stimme e<strong>in</strong>es Engels“ ist die beliebte<br />
österreichische Sopranist<strong>in</strong> begleitet von ihrem<br />
Pianisten beim traditionellen festlichen Adventskonzert<br />
zu hören.<br />
06.12.08 Die Lachtaler & André - der klaane Blitz<br />
15.00 Uhr Am Nikolaustag (06.12.), 15.00 Uhr, gastieren<br />
„Die Lachtaler & Andre - der klaane Blitz“ mit<br />
e<strong>in</strong>em vorweihnachtlichen Unterhaltungsnachmittag.<br />
Diese Veranstaltung können Sie an<br />
Tischen mit Kaffee und Kuchen genießen.<br />
08.12.08 Die lustige Weihnachtsbäckerei - E<strong>in</strong> märchenhaftes<br />
Spiel mit Musik<br />
10.00 Uhr (Besonders für K<strong>in</strong>dergruppen geeignet!)<br />
31.12.08 SILVESTERNACHT DER VIER ELEMENTE -<br />
ALL INCLUSIV! ! !<br />
20.00 Uhr Begeben Sie sich auf e<strong>in</strong>e Reise durch die Welt<br />
des Feuers, des Wassers, der Erde und der Luft<br />
<strong>in</strong>s Jahr 2009. Es erwartet Sie e<strong>in</strong> Showprogramm<br />
und verschiedene Programm-Acts, Live-<br />
Musik der Gruppe „Kontur“ aus Neusalza-<br />
Spremberg, die <strong>Sachsen</strong>-Express-Diskothek<br />
Stolpen, e<strong>in</strong> Schlemmerbüfett und Mitternachtssüppchen,<br />
leckere Cocktails, Preisbowl<strong>in</strong>g<br />
u. v. m.<br />
Nähere Informationen und Tickets zu diesen und all unseren<br />
weiteren Veranstaltungen sowie NEWS erhalten Sie im<br />
Internet unter www.neustadthalle.de oder telefonisch unter<br />
0 35 96/58 75 55.<br />
Monika Eisold<br />
Veranstaltungsmanagement<br />
Bluesnacht <strong>in</strong> der Kulturscheune<br />
15.11.2008 ab 19.00 Uhr<br />
Kulturscheune Langburkersdorf<br />
Live on Stage:<br />
Paddys Bluesband<br />
Yard Bluesband<br />
Messias Makarov
24<br />
Bitte vormerken: Zum Ersten Advent <strong>in</strong> die<br />
Kulturscheune<br />
Es war e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Hohwaldchor,<br />
der suchte für se<strong>in</strong>e Weihnachtskonzerte<br />
e<strong>in</strong> neues Konzept,<br />
für das sich auch die<br />
„Städter“ <strong>in</strong>teressieren könnten.<br />
Und es war e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong><br />
Schlossvere<strong>in</strong>, bei dem das alljährliche<br />
Entzünden der vier<br />
Adventssterne am Turm des<br />
Langburkersdorfer Schlosses<br />
immer mehr Resonanz gefunden<br />
hat. Jetzt haben beide Vere<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>e Idee: Wir bündeln<br />
unsere Kräfte und etablieren -<br />
künftig immer am ersten<br />
Adventsnachmittag - e<strong>in</strong>e stimmungsvolle<br />
Veranstaltung für<br />
Jung und Alt.<br />
Was also wird Ihnen am 30.<br />
November <strong>in</strong> der geheizten und<br />
weihnachtlich geschmückten<br />
Kulturscheune Langburkersdorf<br />
geboten werden? Noch s<strong>in</strong>d<br />
die letzten E<strong>in</strong>zelheiten <strong>in</strong> der<br />
Klärung, aber so viel kann<br />
schon verraten werden:<br />
- Ab 15.00 Uhr wird der Hohwaldchor<br />
mit traditionellen<br />
und neuen Liedern auf die<br />
Vorweihnachtszeit e<strong>in</strong>stimmen.<br />
Wir haben uns dazu<br />
noch e<strong>in</strong>en weiteren Klangkörper,<br />
die Chorgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Gutenberg Leipzig,<br />
e<strong>in</strong>geladen. Freuen können<br />
Sie sich auch auf junge<br />
Künstler. Geplant ist nämlich<br />
die Mitwirkung von<br />
Schülern der Grundschule<br />
Oberottendorf, des Goethe-<br />
Gymnasiums Sebnitz, der<br />
Musikschule „Sächsische<br />
Schweiz“ und der Musikschule<br />
Fröhlich.<br />
- Wenn Aug’ und Ohr sich<br />
laben, soll die Zunge auch<br />
was haben: Fleißige Hände<br />
aus beiden Vere<strong>in</strong>en werden<br />
Ihnen das Beste aus<br />
der häuslichen Weihnachtsbäckerei<br />
sogar an<br />
Ihrem Platz servieren. Selbst<br />
an die, die etwas Herzhaftes<br />
bevorzugen, wird gedacht<br />
se<strong>in</strong>.<br />
- Kurz vor 17.00 Uhr, nach<br />
dem Konzert also, verlagert<br />
sich das Geschehen nach<br />
draußen. Das Aufleuchten<br />
der Adventssterne verkündet<br />
dann <strong>in</strong> alle Himmelsrichtungen,<br />
dass Weihnachten<br />
nicht mehr weit ist. In<br />
diesem Jahr ist e<strong>in</strong> zusätzlicher<br />
Anlass gegeben, denn<br />
vorher will Bürgermeister Elsner<br />
allen bewusst machen,<br />
dass mit der Fertigstellung<br />
des Schlossdaches e<strong>in</strong>e<br />
wichtige Etappe bei der<br />
Sanierung dieses markanten<br />
Gebäudes erfolgreich beendet<br />
werden konnte.<br />
- Gegen 17.30 Uhr schließlich<br />
kommen die Kle<strong>in</strong>sten dran.<br />
Es soll sich nämlich der Weihnachtsmann<br />
auf dem Gelände<br />
versteckt halten. Mithilfe<br />
vieler Lampions könnte er<br />
vielleicht gefunden werden ...<br />
Am besten, Sie verfolgen <strong>in</strong> den<br />
nächsten Wochen die Plakataushänge<br />
und Handzettel <strong>in</strong> den<br />
Geschäften. Es wäre schade,<br />
wenn Sie diese musikalische<br />
E<strong>in</strong>ladung <strong>in</strong> die Weihnachtszeit<br />
verpassen.<br />
Hans Voigt<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Nachrichten aus Schulen<br />
und K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />
Grundschule Oberottendorf<br />
Oktober - Nachlese<br />
Gewachsen - geerntet - gekocht - gegessen!<br />
Die Rede ist von e<strong>in</strong>em Kürbis, nen Darbietungen unserer Schü-<br />
der wohl versteckt im Schulgarler rahmte diese Zusammenkunft<br />
ten unserer Schule wuchs. Als ihn e<strong>in</strong>. Zu Beg<strong>in</strong>n zeigte Tom se<strong>in</strong><br />
die Schüler während des Schul- Können am Klavier, was mit viel<br />
gartenunterrichts fanden, war die Beifall belohnt wurde. Aber auch<br />
Freude groß. Er wurde <strong>in</strong> die die Tanzdarbietung und das eng-<br />
Schule transportiert und lische Lied, vorgetragen von sei-<br />
beschlossen, ihn zu e<strong>in</strong>er nen Mitschüler<strong>in</strong>nen und Mit-<br />
schmackhaften Kürbissuppe zu schülern der Klassen 4, erfreuten<br />
verarbeiten. Die AG „Kochen“ alle Anwesenden. Neben der<br />
unserer Schule übernahm diese Geburtstagsgratulation stand<br />
wichtige Aufgabe. Da es e<strong>in</strong> statt- auch e<strong>in</strong> Aufruf der Klasse 4a im<br />
licher Kürbis war, konnte die Mittelpunkt der Veranstaltung. Sie<br />
Suppe anschließend als zusätz- riefen alle Schüler dazu auf, künfliche<br />
Überraschung allen Schütig noch besser auf das richtige<br />
lern der Schule angeboten wer- Verhalten <strong>in</strong> den Ruhezonen des<br />
den. Die Nachfrage war groß und Schulhofes zu achten.<br />
alle lobten das schmackhafte Anschließend übergab der Schul-<br />
Mahl. Auf diesem Wege e<strong>in</strong> grofördervere<strong>in</strong> weitere Spielgeräte<br />
ßes Dankeschön an die AG für e<strong>in</strong>e aktive Pausengestaltung<br />
„Kochen“ für diese gute Idee und an die e<strong>in</strong>zelnen Klassen.<br />
ihre Umsetzung.<br />
Unsere Schulleiter<strong>in</strong>, Frau<br />
Unsere Schülerzusammen- Milantzkis <strong>in</strong>formierte dann über<br />
kunft am Ende des ersten bevorstehende Veranstaltungen<br />
Schuljahresabschnitts und wünschte allen schöne<br />
Vor Beg<strong>in</strong>n der Herbstferien tra- Herbstferien.<br />
fen sich alle Schüler und Lehrer Das Ende gestalteten die Klasse<br />
zu unserer traditionellen Schü- 2b und die ersten Klassen mit<br />
lerversammlung. E<strong>in</strong> umfangrei- verschiedenen Liedern.<br />
ches Programm von verschiede- Rother<br />
Goethe-Gymnasium-Sebnitz<br />
Unbegreiflich!<br />
Im Zimmer 16 des Goethe-Gymnasiums<br />
<strong>in</strong> Sebnitz ist es ganz<br />
still. Alle hören gespannt und mit<br />
ungläubigen Gesichtern zu, was<br />
Frau Vidláková und Herr Radvanský<br />
erlebt haben und jetzt den<br />
10. Klassen unserer Schule<br />
berichten. In Zusammenarbeit mit<br />
„Aktion Zivilcourage“ hat der<br />
Fachbereich Geschichte des<br />
Gymnasiums für uns Schüler e<strong>in</strong><br />
Zeitzeugentreffen mit Überlebenden<br />
des Holocaust organisiert.<br />
In den e<strong>in</strong>zelnen Klassen<br />
folgten wir aufmerksam den<br />
Berichten der Zeitzeugen und<br />
wenige Tage danach, am<br />
16.10.2008, fuhren alle zusammen<br />
mit dem Bus nach Terez<strong>in</strong><br />
(Theresienstadt, Tschechische<br />
Republik). Lucas Fr<strong>in</strong>gs, e<strong>in</strong> Mitarbeiter<br />
der Aktion „Sühnezeichen<br />
Friedensdienste“, und Joachim<br />
Rasch zeigten der ersten<br />
Gruppe die Stadt und Frau Vidláková<br />
begleitete die zweite<br />
Gruppe. Wir besuchten das<br />
Holocaust-Museum, <strong>in</strong> dem<br />
jeden etwas anderes berührte<br />
und teilweise stark erschütterte.<br />
Anschließend liefen wir zum jüdischen<br />
Friedhof und zum Krematorium,<br />
<strong>in</strong> dem alle <strong>in</strong> betretenes<br />
Schweigen verfielen.<br />
Nachdem wir e<strong>in</strong>e Ausstellung<br />
mit verschiedenen Zeichnungen<br />
gesehen hatten, sahen wir noch<br />
e<strong>in</strong>en Film über K<strong>in</strong>derträume <strong>in</strong><br />
Terez<strong>in</strong>. Danach fuhren wir zu der<br />
„kle<strong>in</strong>en Festung“ - dem Gefängnis<br />
des Ghettos. Dort waren sich<br />
alle e<strong>in</strong>ig: „Wie kann man das<br />
Menschen antun?“<br />
Auf der Fahrt zurück diskutierten<br />
wir noch viel über das, was wir <strong>in</strong><br />
der kle<strong>in</strong>en Festung gehört hatten.<br />
Wir werden dieses Erlebnis<br />
nicht vergessen, es hat uns e<strong>in</strong>en<br />
Teil e<strong>in</strong>er Welt und e<strong>in</strong>er Zeit<br />
gezeigt, die wir nie ganz begreifen<br />
werden.<br />
(Sophie Charlotte Weidauer, 15)
Nr. 23/2008<br />
Noch freie Plätze!!!<br />
50168 N Grafikbearbeitung mit Corel Draw<br />
Do., 20.11.2008 - 18.12.2008<br />
18.00 - 21.15 Uhr, 5 x 4 Std.<br />
VHS <strong>Neustadt</strong><br />
50200 N Aus Bildern mehr machen - E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die digitale<br />
Bildbearbeitung für Senioren<br />
Do., 20.11.2008 - 22.01.2009<br />
14.15 - 15.45 Uhr, 8 x 2 Std.<br />
VHS <strong>Neustadt</strong><br />
50114 N Textverarbeitung mit Word für Alltag und Beruf<br />
Di., 25.11.2008 - 16.12.2008<br />
18.00 - 21.15 Uhr, 4 x 4 Std.<br />
VHS <strong>Neustadt</strong><br />
30102 N Welcher Typ b<strong>in</strong> ich und was passt zu mir?<br />
Mi., 26.11.2008 - 10.12.2008<br />
18.00 - 20.15 Uhr, 3 x 3 Std.<br />
VHS <strong>Neustadt</strong><br />
Anmeldungen nimmt die Volkshochschule Sächsische Schweiz<br />
e. V. gerne persönlich, telefonisch oder über www.VHS-LKSS.de<br />
entgegen. Geschäftsstelle <strong>Neustadt</strong>, Karl-Liebknecht-Str. 2 ; Tel.:<br />
0 35 96/60 45 23<br />
Die Reise <strong>in</strong>s Zahlenland<br />
Hallo, hier spricht euer Rabe<br />
„Pfiffikus“. Na, ihr habt lange<br />
nichts von mir gehört. Ich war ja<br />
auch mit der ältesten Gruppe 10<br />
Wochen lang auf großer Reise im<br />
Zahlenland. Bevor wir starten<br />
konnten, fertigte jedes K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>en<br />
eigenen Zahlenhefter an,<br />
denn dieser musste unbed<strong>in</strong>gt<br />
mit <strong>in</strong>s Reisegepäck.<br />
Immer montags lud uns e<strong>in</strong>e der<br />
Ziffern 1 bis 10 zu sich <strong>in</strong>s Zahlenland<br />
e<strong>in</strong>. Über e<strong>in</strong>e Zahlenpromenade<br />
marschierten wir <strong>in</strong><br />
unsere Zahlenstadt und richteten<br />
als kle<strong>in</strong>e Baumeister die Zahlengärten<br />
e<strong>in</strong>. Diese gestalteten<br />
die K<strong>in</strong>der aus vielen verschie-<br />
denen Materialien fantasievoll. So<br />
staunte ich nicht schlecht, als ich<br />
<strong>in</strong> den Gärten Häuser mit Fenstern,<br />
Blumen, Schornste<strong>in</strong>en und<br />
Tieren entdeckte, sogar Regenwürmer<br />
gruben die Gärten um.<br />
Es begann mit der e<strong>in</strong>s und jede<br />
Woche kam die nachfolgende<br />
Zahl h<strong>in</strong>zu. Aber damit war es<br />
noch lange nicht getan. Jede<br />
Woche hörten wir e<strong>in</strong>e neue<br />
Geschichte, <strong>in</strong> der wir als „Kuddelmuddel“<br />
und „Zauberfee Vergissme<strong>in</strong>nicht“<br />
mitwirken konnten.<br />
Jede Zahl überraschte uns<br />
mit Spielen, Übungen auf der<br />
Zahlenpromenade, Liedern und<br />
Tänzen.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 25<br />
Während dieser ganzen Zeit<br />
schwirrten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teil von<br />
me<strong>in</strong>em Nest lustige Zahlen h<strong>in</strong><br />
und her. So lernten die K<strong>in</strong>der<br />
z. B. bei der 6 die Regenbogenfarben<br />
oder bei der 7 die<br />
Wochentage.<br />
Der Höhepunkt war e<strong>in</strong><br />
Aus dem Vere<strong>in</strong>sleben<br />
Abschlussfest mit leckerem<br />
Zahlenfrühstück. Mm, da tropfte<br />
es aus me<strong>in</strong>em dicken<br />
Rabenschnabel. Und dann feierten<br />
wir mit unseren Zahlen<br />
ausgiebig,... ich glaube diese<br />
Zahlen werden die K<strong>in</strong>der nie<br />
vergessen.<br />
Mehrgenerationenhaus<br />
Angebote und Informationen<br />
Kreativwerkstatt im K<strong>in</strong>derclub<br />
Wie jedes Jahr basteln wir e<strong>in</strong>en Adventskalender für den K<strong>in</strong>derclub,<br />
damit euch die Zeit bis Weihnachten versüßt wird.<br />
Term<strong>in</strong>: 26.11.2008<br />
Adventskalenderbastelei mit Eltern und Großeltern<br />
Den K<strong>in</strong>dern verkürzt er mit 24 kle<strong>in</strong>en Überraschungen die Zeit<br />
bis Weihnachten und außerdem ist er e<strong>in</strong> wundervoller Raumschmuck.<br />
Term<strong>in</strong>: 17./18.11.2008, 16:00 - 18:00 Uhr<br />
Wir bitten um Anmeldung!<br />
In der Weihnachtsbäckerei...<br />
Gibt es auch dieses Jahr e<strong>in</strong>e riesengroße Kleckerei, die die meisten<br />
Eltern lieber außerhalb als bei sich zuhause sehen.<br />
Term<strong>in</strong>: 27.11.2008, 16:00 Uhr<br />
Babymassagekurs - Neu<br />
Babymassage ist e<strong>in</strong>e besondere Art der <strong>in</strong>tensiven und liebevollen<br />
Berührung zwischen Eltern und K<strong>in</strong>d. Sie erlernen unter<br />
Anleitung der Babymassage nach Leboyer. Regelmäßig angewandt<br />
unterstützt sie die körperliche und seelische Entwicklung<br />
Ihres K<strong>in</strong>des. Bitte br<strong>in</strong>gen Sie Babyöl, Söckchen und e<strong>in</strong> Badetuch<br />
mit!<br />
Term<strong>in</strong>: nach Anfrage<br />
Am 14. November 9:00 Uhr laden wir zum Sektfrühstück e<strong>in</strong>!<br />
Am 28. November laden wir alle wieder zum Familienfrühstück<br />
e<strong>in</strong>!<br />
Frauenmontagsrunde<br />
Am Montag, 24.11.2008, 9:00 Uhr treffen sich alle Frauen wieder<br />
zum Frauenfrühstück im Mehrgenerationenhaus. Unser heutiges<br />
Thema befasst sich mit der Fußpflege.<br />
Adventszeit ist Dekozeit<br />
Ob klassisch <strong>in</strong> Rot oder Gold, ganz <strong>in</strong> weiß oder filigran aus<br />
Papier - die Auswahl an weihnachtlichem Schmuck ist riesengroß.<br />
Wir stellen Ihnen neue Basteltrends zum Selbermachen vor<br />
und laden Sie e<strong>in</strong>, mit uns <strong>in</strong> gemütlicher Runde kreativ zu se<strong>in</strong>.<br />
Term<strong>in</strong>: 17.11.2008, 19:00 Uhr Geme<strong>in</strong>dezentrum Rückersdorf<br />
20.11.2008, 19:00 Uhr Erlebnisgärtnerei Gruschwitz Langburkersdorf<br />
Anmeldung bitte im Mehrgenerationenhaus<br />
24.11.2008,19:00 Uhr Geme<strong>in</strong>dezentrum Niederottendorf<br />
Keramikmalen im Mehrgenerationenhaus<br />
Es ist schon zur Tradition geworden, e<strong>in</strong>mal im Jahr mit P<strong>in</strong>sel<br />
und Farbe auf dekorativer Keramik zu malen. In der Vorweihnachtszeit<br />
bieten sich weihnachtliche Motive an. Frau Petra S<strong>in</strong>kwitz<br />
lädt Sie dazu recht herzlich e<strong>in</strong>.<br />
Term<strong>in</strong>: 18.11.2008, 18:00 Uhr<br />
Weihnachtliche Küche mit Gewürzen und Aromen<br />
Haben Sie Lust, Ihre Lieben und Freunde <strong>in</strong> der Weihnachtszeit<br />
mit duftenden, selbst gemachten Köstlichkeiten zu überraschen?<br />
Zusammen backen wir an diesem Abend weihnachtliches Gebäck<br />
und erfahren nebenbei Wissenswertes über typische Gewürze.<br />
Term<strong>in</strong>: 26.11.2008, 18:00 Uhr<br />
Wir bitten um Anmeldung!
26<br />
Vere<strong>in</strong> Begegnung Beratung<br />
Bildung <strong>Neustadt</strong>/Sa. e. V.<br />
„Aktiv tätig se<strong>in</strong>, statt passiv altern“<br />
Veranstaltungsterm<strong>in</strong>e<br />
Für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen bitte unter 0 35 96/<br />
50 84 94 anrufen!<br />
Bei Anmeldung auf Anrufbeantworter, bitte Telefonnummer angeben.<br />
Danke! Wenn ke<strong>in</strong> extra Veranstaltungsort angegeben ist,<br />
f<strong>in</strong>den die Veranstaltungen im Vere<strong>in</strong> BBB, Dr.-Wilhelm-Külz-<br />
Straße 1b <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> statt.<br />
17.11.08<br />
16.30 - 17.30 Uhr Geme<strong>in</strong>sam s<strong>in</strong>gen mit Katr<strong>in</strong> Kaden<br />
Neue Sänger s<strong>in</strong>d immer willkommen.<br />
18.11./25.11.08<br />
09.00 - 11.00 Uhr Füre<strong>in</strong>ander - Mite<strong>in</strong>ander<br />
Gesprächsführung über Sorgen und Probleme,<br />
die Sie bewegen<br />
18.11./25.11.08<br />
18.30 Uhr Progressive Muskelentspannung nach<br />
Jacobson<br />
7. und 8. Veranstaltung<br />
20.11./27.11.08<br />
18.00 - 19.00 Uhr „Wer rastet - der rostet“<br />
Mit leichten lockeren Übungen können Sie<br />
Ihren Bewegungsapparat wieder mobilisieren<br />
und bei der Entspannungsübung sich<br />
gehen lassen.<br />
21.11.08<br />
13.00 Uhr Unsere Heimat ist schön - Pulsnitzer Lebkuchenfabrik<br />
GmbH<br />
Wir schauen den Pfefferküchlern auf die F<strong>in</strong>ger<br />
und beobachten wie die beliebte Weihnachtsleckerei<br />
hergestellt wird.<br />
Anmeldung erforderlich!<br />
Achtung Term<strong>in</strong>änderung, wir treffen uns<br />
erst am: 27.11.08<br />
27.11.08 zum Adventsbasteln <strong>in</strong> der<br />
19.00 Uhr Erlebnisgärtnerei Gruschwitz<br />
Treff <strong>in</strong> Gärtnerei Wie immer, <strong>in</strong> der Woche vor dem<br />
Gruschwitz ersten Advent treffen wir uns, um e<strong>in</strong><br />
Langburkersdorf Weihnachtgesteck zu basteln.<br />
Bitte anmelden!<br />
29.11.08 Jahresabschlussfahrt nach Erfurt<br />
ca. 6.30 Uhr Wir werden e<strong>in</strong>e Altstadtführung zu den<br />
anderer Zustieg wichtigsten Sehenswürdigkeiten der<br />
kann abgesprochen Stadt, wie z. B. Krämerbrücke, Rathaus,<br />
werden Universitätsviertel, Dom und Severikirche<br />
unternehmen.<br />
Nur mit Anmeldung!<br />
Vorschau<br />
Der Geschenktipp für Weihnachten<br />
03.12./10.12.08<br />
15.00 - 18.00 Uhr Nähen oder Stricken, von Puppen- und<br />
Teddysachen oder Stulpen<br />
Unter Anleitung können Sie an beiden Tagen<br />
Sachen für die Liebl<strong>in</strong>ge Ihrer K<strong>in</strong>der oder<br />
Enkel sowohl nähen als auch stricken.<br />
Bitte Anmelden!<br />
04.12.08<br />
18.00 Uhr S<strong>in</strong>gle Lotto<br />
05.12.08 Dorfweihnacht <strong>in</strong> Krumhermsdorf<br />
Wochenprogramm im Kulturraum von KHK im Geme<strong>in</strong>dezentrum<br />
Krumhermsdorf<br />
montags<br />
16.00 - 18.00 Uhr Offene Dorfbücherei<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
donnerstags<br />
15.30 - 17.30 Uhr Kreativer K<strong>in</strong>dernachmittag<br />
20.11.08 Heuherzen basteln<br />
15.30 - 17.30 Uhr Ob als liebevolles Geschenk oder als Dekoration<br />
am Fenster - die Heuherzen werden<br />
garantiert überall Freude verbreiten.<br />
27.11.08 Vorweihnachtliches Dekorieren<br />
15.30 - 17.30 Uhr Wir wollen für uns und für Freunde geme<strong>in</strong>sam<br />
die weihnachtliche Bastelzeit beg<strong>in</strong>nen.<br />
Der Surfpunkt BBB ist geöffnet<br />
Der Surfpunkt richtet sich an alle mit ger<strong>in</strong>gen oder ohne Computerkenntnissen<br />
und f<strong>in</strong>det an folgenden Tagen statt:<br />
Montag 14.00 - 17.00 Uhr) e<strong>in</strong>e PC-Stunde kostet<br />
0,50 €<br />
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr) e<strong>in</strong> Ausdruck kostet<br />
0,10 €<br />
Donnerstag nach Absprache)<br />
Die „Ausfüll- und Bewerbungshilfe“ erreichen Sie im Vere<strong>in</strong> BBB<br />
zu folgenden Zeiten:<br />
Montag 10.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 10.00 - 14.00 Uhr<br />
Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr<br />
Freitag 10.00 - 14.00 Uhr<br />
Vere<strong>in</strong>baren Sie e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong>.<br />
Bergbau-Traditionsvere<strong>in</strong><br />
Hohwald e. V.<br />
Wir laden alle Interessierten zu e<strong>in</strong>em öffentlichen Vortrag <strong>in</strong><br />
das Hohwald-Gold-M<strong>in</strong>eralien und Ste<strong>in</strong>e-Erlebniszentrums <strong>in</strong><br />
Berthelsdorf e<strong>in</strong>.<br />
Thema: Die Geschichte des Bergbaues und der Naturste<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>nung<br />
im Hohwald.<br />
Zeitpunkt: Donnerstag, den 20.11.2008<br />
Beg<strong>in</strong>n: 18.00 Uhr<br />
Kosten: 2,00 € pro Person<br />
Und außerdem laden wir Sie zu e<strong>in</strong>er geführten Wanderung <strong>in</strong><br />
den herbstlichen Hohwald e<strong>in</strong>.<br />
Das Motto lautet:<br />
„Erlebnisse um die Schätze, den historischen Bergbau, die<br />
Fauna und Flora unseres Hohwaldgebietes.“<br />
Zeitpunkt: Samstag, den 22.11.2008<br />
Start und Ziel: Erbgericht Berthelsdorf<br />
Treff: 9.30 Uhr<br />
Dauer: ca. 4,5 Stunden<br />
Kosten für die geführte<br />
Wanderung 2,50 € pro Person (K<strong>in</strong>der bis 6 Jahre frei)<br />
Bei Teilnahme ist e<strong>in</strong>e telefonische Voranmeldung unter<br />
0 35 96/50 90 61 erwünscht!<br />
Mitgliederwerbung des SSC 2000<br />
Abt. Radball<br />
Abteilung Radball des SSC<br />
2000 sucht dr<strong>in</strong>gend männliche<br />
Verstärkung.<br />
Hast du Interesse am Radball????<br />
Schau doch e<strong>in</strong>fach<br />
mal re<strong>in</strong>.<br />
Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gszeiten für K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche, freitags von 17.30<br />
bis 20.00 Uhr <strong>in</strong> der Julius-Mißbach-Turnhalle,Bischofswerdaer<br />
Str.<br />
Möchtet ihr euch erst e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>formieren,<br />
dann über unsere Home-<br />
page: www.ssc2000.de oder ruft<br />
an unter 0 35 96/50 27 98.<br />
Tra<strong>in</strong>ersuche des SSC 2000<br />
Abt. Basketball<br />
Die Abteilung Basketball des<br />
SSC sucht dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>en<br />
Übungsleiter im Nachwuchsbereich.<br />
Interessenten melden<br />
sich bitte über die Homepage<br />
des Vere<strong>in</strong>s oder telefonisch<br />
unter 0 35 96/50 27 98.<br />
J. Brendler
Nr. 23/2008<br />
Neustädter Autoren e. V.<br />
Die Lust, durch Schreiben Menschen zu erreichen<br />
Wege haben ihren Reiz im sonnigen<br />
Spätherbst. Am ersten<br />
Novembersonnabend führen<br />
sie Besucher zur Stadtbibliothek.<br />
So genannte „Stammhörer“,<br />
selten oder das erste Mal<br />
Kommende sitzen im altersmäßig<br />
gut gemischten Publikum.<br />
E<strong>in</strong> paar Stühle mehr<br />
müssen gestellt werden. Die<br />
„Neustädter Autoren e. V.“ s<strong>in</strong>d<br />
aufgeregt. Lesung zum „35.“<br />
Jubiläum. Nach der Begrüßung,<br />
die Katr<strong>in</strong> Gräfe so hält, dass<br />
sich Vortragende und Zuhörende<br />
e<strong>in</strong> Stück zuhause fühlen<br />
können, gibt es e<strong>in</strong>en Rückblick<br />
auf den „Zirkel schreibender<br />
Arbeiter“. E<strong>in</strong> Gründungsmitglied<br />
versucht auszudrücken,<br />
dass Schreibende e<strong>in</strong> Fenster<br />
ihrer Seele öffnen. Geschickt<br />
gewählte und treffend ausgeführte<br />
Musik eröffnet die<br />
Lesung. Gunter Kretschmer ist<br />
für „Musikschulmädels’“ e<strong>in</strong>gesprungen,<br />
die der Ferien<br />
wegen nicht zu erreichen<br />
waren. E<strong>in</strong> Hörgenuss!<br />
Autoren lesen, ihrer vor Jahren<br />
verstorbenen Gisela Kul<strong>in</strong>na <strong>in</strong><br />
Hochachtung gedenkend,<br />
zuerst den traditionellen „Gisela-Block“.<br />
Die Fabulierkunst der<br />
eigenen Texte kommt kräftig zur<br />
Geltung. Menschen werden<br />
unverwechselbar und bildhaft<br />
vor Augen gestellt. Witz und<br />
heitere Züge des Alltagsgeschehens<br />
erreichen die Besucher<br />
ebenso wie klar erkennbare<br />
Momente <strong>in</strong> Problemsituationen.<br />
Wirklichkeitserkundungen<br />
der Schreibenden bauen Span-<br />
nung auf. Mite<strong>in</strong>ander alt gewordene<br />
Zirkelmitglieder und<br />
„neue“‘, die vier oder fünf Jahre<br />
dabei s<strong>in</strong>d, erzählen von Beziehungen,<br />
Ängsten und Freuden.<br />
Ihre Betrachtungen s<strong>in</strong>d konkret,<br />
nicht vage oder kokett.<br />
Nicken, hier und da e<strong>in</strong> Flüstern<br />
und Beifall zeigen, dass sich die<br />
Zuhörenden mitgenommen fühlen<br />
<strong>in</strong>s „Fenster der Seele öffnen“.<br />
Denn, die Schreibenden<br />
br<strong>in</strong>gen sich persönlich <strong>in</strong> ihre<br />
Geschichten und Gedichte e<strong>in</strong>.<br />
Peter Biele, Schriftsteller und<br />
Schauspieler, Dresdner, seit<br />
langem <strong>in</strong> Magdeburg wohnend,<br />
kostet se<strong>in</strong>en Text über<br />
„Die Freiheit der Marionetten“<br />
aus. Er dr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> die Figuren e<strong>in</strong>,<br />
lässt im Komischen das Tragische,<br />
im Tragischen das Komische<br />
sichtbar werden. Die<br />
„Neustädter Autoren“ wissen,<br />
was sie an ihrem langjährigen<br />
Leiter trotz der räumlichen Entfernung<br />
haben. Sie freuen sich<br />
mit dem Publikum, dass Gunter<br />
Kretschmer durch se<strong>in</strong>e<br />
Zugabe e<strong>in</strong>en musikalischen<br />
Höhepunkt setzt. Und - sie s<strong>in</strong>d<br />
dankbar, dass Bürgermeister<br />
Manfred Elsner, still gekommen,<br />
sich unter Besucher mischend,<br />
nachdenklich zuhörend, am<br />
Schluss Worte der Anerkennung<br />
und Verbundenheit f<strong>in</strong>det.<br />
E<strong>in</strong> bewegender Nachmittag<br />
mit Literatur und Musik, die oft<br />
tröstlicher s<strong>in</strong>d als die Gegenwart.<br />
Karla Hertwig<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 27<br />
Zwei Jahre erfolgreicher Arbeit<br />
unseres Schulfördervere<strong>in</strong>s liegen<br />
schon h<strong>in</strong>ter uns. Wir<br />
unterstützten unsere Schule<br />
beispielsweise bei den Weihnachtsmärkten,<br />
bei der Projektarbeit,<br />
bei den Altkleiderund<br />
Altpapiersammlungen<br />
sowie der Organisation von<br />
Elternveranstaltungen. Am<br />
18.11.2008 um 18.30 Uhr f<strong>in</strong>det<br />
die zweite Jahreshauptversammlung<br />
<strong>in</strong> der Grundschule<br />
Oberottendorf statt.<br />
Auf zum 1. Familienspieleabend<br />
<strong>in</strong> die Grundschule!!!<br />
Für e<strong>in</strong> besseres Mite<strong>in</strong>ander<br />
und Füre<strong>in</strong>ander zwischen<br />
Schülern, Eltern, Lehrern und<br />
Eltern untere<strong>in</strong>ander haben wir<br />
uns gedacht, wir laden zu<br />
e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Spieleabend<br />
e<strong>in</strong>. Es können Strategiespiele,<br />
Logikspiele, traditionelle<br />
Brettspiele, Kartenspiele<br />
u. a. probiert werden.<br />
Unser Spieleabend f<strong>in</strong>det am<br />
18.11.2008 im Anschluss an<br />
unsere Jahreshauptversammlung<br />
ab 19.00 Uhr statt.<br />
IMPRESSUM<br />
Schulfördervere<strong>in</strong><br />
der Grundschule<br />
Oberottendorf<br />
Dazu möchten wir hiermit<br />
nochmals alle Mitglieder des<br />
Fördervere<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>laden. Auch<br />
alle Anwohner unserer Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong> und der umliegenden<br />
Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d angesprochen:<br />
Sollten Sie sich für die Arbeit<br />
unseres Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong>teressieren<br />
oder uns als zukünftiges Mitglied<br />
aktiv unterstützen wollen,<br />
s<strong>in</strong>d Sie zu unserer Versammlung<br />
recht herzlich e<strong>in</strong>geladen.<br />
Dazu ganz herzlich e<strong>in</strong>geladen<br />
s<strong>in</strong>d: alle Schüler und Eltern,<br />
Geschwister, Großeltern, die<br />
Mitglieder unseres Fördervere<strong>in</strong>es<br />
und natürlich auch ehemalige<br />
Schüler und Schüler<strong>in</strong>nen<br />
unserer Grundschule.<br />
Wir freuen uns auf e<strong>in</strong>en netten<br />
geme<strong>in</strong>samen Abend!<br />
Petra Below<br />
Schulfördervere<strong>in</strong><br />
<strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />
<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
Das <strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> ersche<strong>in</strong>t 14täglich.<br />
Es wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />
- Druck und Verlag:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />
An den Ste<strong>in</strong>enden 10,<br />
Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115,<br />
Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />
- Herausgeber:<br />
Die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Herr Manfred Elsner<br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Marco Müller<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Geschäftsstelle Sebnitz<br />
Herr Matthias Rösler, 01855 Sebnitz, Hertigswalder Straße 9,<br />
01855 Sebnitz, Telefon (03 59 71) 5 31 07,<br />
Fax (03 59 71) 51145<br />
- Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden<br />
E<strong>in</strong>zelexemplare können gegen Kostenerstattung beim Verlag bestellt werden.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere<br />
allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Für nicht gelieferte Zeitungen <strong>in</strong>folge höherer Gewalt oder anderer<br />
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelexemplar gefordert<br />
werden. Weitergehende Ansprüche, <strong>in</strong>sbesondere auf Schadenersatz,<br />
s<strong>in</strong>d ausdrücklich ausgeschlossen.
28<br />
Liebe Senioren und Senior<strong>in</strong>nen des<br />
Ortsteils Langburkersdorf!<br />
Unsere Weihnachtsfahrt führt uns <strong>in</strong> diesem Jahr am<br />
11.12.2008 nach Großharthau <strong>in</strong> den Kyffhäuser. Bei Kaffee,<br />
Kuchen und e<strong>in</strong>em Weihnachtsprogramm mit Mark<br />
Alexander und weiteren Gästen wollen wir <strong>in</strong> gemütlicher<br />
Runde die Adventszeit genießen und laden Sie recht herzlich<br />
dazu e<strong>in</strong>.<br />
Abfahrtszeit: 13.00 Uhr - am Gasthof „Zum Raupenberg“<br />
Zustieg: <strong>in</strong> entsprechender Reihenfolge<br />
an den e<strong>in</strong>zelnen offiziellen Haltestellen<br />
Rückkehr: ca. 20.00 Uhr<br />
Kosten: 5,00 Euro pro Person<br />
Anmeldung: bis e<strong>in</strong>schließlich 07.12.2008<br />
telefonisch bei Frau K. Kretschmer -<br />
0 35 96/50 45 21 oder bei Frau A. Helmich -<br />
0 35 96/50 51 20<br />
Ihre Seniorenbetreuung<br />
OT Langburkersdorf<br />
H<strong>in</strong>weis!<br />
Am 30.11.2008, 15 Uhr, f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Zusammenarbeit des<br />
Chors und des Schlossvere<strong>in</strong>s e<strong>in</strong> Weihnachtskonzert <strong>in</strong><br />
der Kulturscheune <strong>in</strong> Langburkersdorf statt.<br />
Bei Stollen und Gebäck, Kaffee und Glühwe<strong>in</strong> kann e<strong>in</strong><br />
musikalischer Nachmittag genossen werden und dazu<br />
s<strong>in</strong>d alle Senioren und Senior<strong>in</strong>nen herzlich e<strong>in</strong>geladen.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
80 Jahre Kle<strong>in</strong>gartenanlage „Am Himmler“<br />
<strong>Neustadt</strong><br />
Am 01.11.2008 war es so weit.<br />
Im Götz<strong>in</strong>ger Saal der Stadthalle<br />
<strong>Neustadt</strong> trafen sich 19.00<br />
Uhr die Kle<strong>in</strong>gärtner, ihre Veteranen<br />
und e<strong>in</strong>geladenen Gäste<br />
zur Jubiläumsfeier. In se<strong>in</strong>er<br />
Festansprache erläuterte der<br />
Vorsitzende, Gartenfreund<br />
Erw<strong>in</strong> Boldt, den Werdegang<br />
des Kle<strong>in</strong>gartenvere<strong>in</strong>s von der<br />
Gründung bis <strong>in</strong> die heutige<br />
Zeit.<br />
Der Bürgermeister der Stadt<br />
<strong>Neustadt</strong>, Herr Manfred Elsner,<br />
würdigte den Fleiß und die<br />
Arbeit aller Gartenfreunde, die<br />
unsere Kle<strong>in</strong>gartenanlage „Am<br />
Himmler“ zu e<strong>in</strong>em Anziehungspunkt<br />
<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> gestaltet<br />
haben. Er betonte, dass<br />
durch die ehrenamtliche Arbeit<br />
für e<strong>in</strong>e gepflegte und attraktive<br />
Kle<strong>in</strong>gartenanlage Werte für<br />
alle Bürger geschaffen werden.<br />
Diese Arbeit besitzt e<strong>in</strong>en<br />
hohen Stellenwert <strong>in</strong> unserer<br />
Gesellschaft und wird durch<br />
das Bundeskle<strong>in</strong>gartengesetz<br />
geschützt.<br />
Der Vertreter des Territorialverbandes<br />
„Sächsische Schweiz“,<br />
Gartenfreund Bodo Vogel,<br />
bedankte sich für die langjährigen<br />
guten Leistungen <strong>in</strong> der<br />
Kle<strong>in</strong>gartenentwicklung <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
und zeichnete folgende<br />
Gartenfreunde aus:<br />
Gartenfreund Erw<strong>in</strong> Boldt mit<br />
e<strong>in</strong>em Ehrengeschenk des Verbandes<br />
Gartenfreund Georg Kowalow<br />
mit der Ehrennadel <strong>in</strong> Gold und<br />
Gartenfreund Volker Fischer mit<br />
der Ehrennadel <strong>in</strong> Silber<br />
Die Gartenfreunde Werner Rauschert,<br />
Horst Hempelt und Ines<br />
Lorenz wurden mit e<strong>in</strong>er Ehrenurkunde<br />
ausgezeichnet.<br />
E<strong>in</strong>e Ausstellung zeigte auf<br />
mehreren Schautafeln die Entwicklung<br />
unserer Kle<strong>in</strong>gartenanlage<br />
von den Gründern, dem<br />
Naturheilkundigen Johann<br />
Scheufler und se<strong>in</strong>er Ehefrau<br />
Maria, 1928 bis <strong>in</strong> die heutige<br />
Zeit auf. Die Bilder und Texte<br />
gaben anschaulich Zeugnis<br />
über die Entstehung der ersten<br />
16 Gärten, die Zeit des II. Weltkrieges,<br />
der Nachkriegszeit, das<br />
Kle<strong>in</strong>gartenleben <strong>in</strong> der ehemaligen<br />
DDR und unser heutiges<br />
Leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gartengeme<strong>in</strong>schaft<br />
e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s wieder.<br />
Am Büfett, beim Tanz und an<br />
den Tischen wurden zahlreiche<br />
Gespräche über die Vergangenheit<br />
und Zukunft unserer<br />
Pachtgärten geführt.<br />
Alle Beteiligten waren sich<br />
e<strong>in</strong>ig, dass unsere Kle<strong>in</strong>gärten<br />
<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> e<strong>in</strong>e gute Zukunft<br />
haben.<br />
Arbeitse<strong>in</strong>satz der Fußball-Senioren<br />
Um bei den widrigen Witterungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
der nächsten<br />
Monate gute Bed<strong>in</strong>gungen<br />
auf den Hartplätzen des SV<br />
<strong>Neustadt</strong> zu sichern, mußte e<strong>in</strong><br />
neuer Belag aufgetragen werden.<br />
Sieben Fußball-Senioren<br />
unterstützten trotz Regen den<br />
Skatclub „Ostsachsenbuben“<br />
Masch<strong>in</strong>ene<strong>in</strong>satz der Firma<br />
Stephan und halfen mit, die 120<br />
Tonnen Ste<strong>in</strong>mehl zu verteilen<br />
und die Anlagen <strong>in</strong> Stand zu<br />
setzen. E<strong>in</strong> Dankeschön an<br />
Hannes Schäfer und die beteiligten<br />
Sportfreunde.<br />
Arm<strong>in</strong> Tulka<br />
Viertes Neustädter Pokalturnier<br />
Die 4. Neustädter Skatmeisterschaft f<strong>in</strong>det am Samstag, d.<br />
06.12.2008 - 10.00 Uhr <strong>in</strong> der Gaststätte Erbgericht Polenz statt.<br />
Hierzu s<strong>in</strong>d alle Freunde des Skats herzlichst e<strong>in</strong>geladen.<br />
Es werden 3 Serien nach der Internationalen Skatordnung mit<br />
Deutschem Blatt gespielt.<br />
Ab der 2. Serie wird nach dem Spielstand gesetzt.<br />
Das Startgeld beträgt 15,— Euro, für Spieler bis 21 Jahre nur<br />
7,50 Euro.<br />
In jedem Fall wird das Startgeld zu 100 % mit Geldpreisen vergeben.<br />
Der Beste der Gesamtwertung erhält den Stadtmeisterpokal<br />
2008.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Kaden/Vere<strong>in</strong>svorsitzender
Nr. 23/2008<br />
Die Sportanlage Langburkersdorf putzt sich<br />
heraus<br />
Über den Fortgang der vertraglich<br />
mit der Fa. Frauenrath<br />
Bretnig gebundenen Leistungen<br />
des Sportplatzbaues wird<br />
das Bauamt ständig <strong>in</strong>formieren.<br />
In den wöchentlichen Baurapporten<br />
s<strong>in</strong>d Hilfeleistungen der<br />
Sportler gefragt. Diese reichen<br />
von der Montage der Baustellenschilder<br />
über das Roden von<br />
Stubben bis zur Gestaltung der<br />
Nebenanlagen.<br />
Das Vere<strong>in</strong>sgebäude erstrahlt<br />
mittlerweile im leuchtenden<br />
Gelb auf der Straßenseite. Der<br />
Südgiebel wurde grün gestrichen,<br />
der Sockel grau abgesetzt.<br />
Die Farbkomb<strong>in</strong>ation gefällt,<br />
das bestätigten viele vorbeikommende<br />
E<strong>in</strong>wohner.<br />
Kurios verlief dabei der 1.<br />
Novembersonnabend. Obwohl<br />
aufgrund des Regens der Vortage<br />
ke<strong>in</strong>e Arbeiten geplant<br />
waren, trafen sich tatenfreudige<br />
Sportler und gaben dem<br />
Giebel e<strong>in</strong> neues Aussehen.<br />
Abgeschlossen ist die erste<br />
Etappe des E<strong>in</strong>baus neuer<br />
Fenster.<br />
Der sorgfältige Rückbau der<br />
Stahlbaukonstruktionen hat<br />
sich gegenüber e<strong>in</strong>em rücksichtslosen<br />
Verschrotten als<br />
richtig erwiesen. So können die<br />
Langburkersdorfer Sportler<br />
ihren Rugiswalder Sportkameraden<br />
mit der Wiederverwendung<br />
der Flutlichtmasten helfen.<br />
Für die Spielflächenabgrenzung<br />
des Kunstrasens ist<br />
ebenfalls der E<strong>in</strong>satz von Altmaterial<br />
geplant.<br />
Zurzeit wird an der Verschließbarkeit<br />
des Gesamtobjektes<br />
gearbeitet. Mit der Schaffung<br />
e<strong>in</strong>es Schließsystems soll e<strong>in</strong><br />
„dicker Schlüsselbund“ der<br />
Vergangenheit angehören.<br />
Die Gestaltung der Nebenanlagen<br />
wird von den Sportfreunden<br />
diskutiert. Mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>imum<br />
an Kosten sollen die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Bereiche bis zur Eröffnung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schmucken<br />
Zustand se<strong>in</strong>.<br />
So werden die Sportler zu den<br />
Traversen e<strong>in</strong>e Freitreppenanlage<br />
errichten.<br />
Im E<strong>in</strong>gangsbereich wird es<br />
e<strong>in</strong>e neu gestaltete Pflasterfläche<br />
geben, von der man über<br />
2 Stufen sowie über e<strong>in</strong>e<br />
Schräge das Platzniveau<br />
erreicht. Dabei wird zum südlichen<br />
Nachbargrundstück auch<br />
weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche naturgrün<br />
vorhanden se<strong>in</strong>.<br />
Der Bau der Barrieren ist <strong>in</strong> Vorbereitung.<br />
Dabei werden mit<br />
dem ausführenden Unternehmen<br />
Absprachen zum E<strong>in</strong>setzen<br />
der Geländerhülsen getätigt.<br />
War im letzten Bericht von<br />
überdachten Zuschauerplätzen<br />
geschrieben worden, so<br />
besteht jetzt Klarheit zur Ausführung.<br />
Wenn es die Witterung<br />
erlaubt, werden Mitte November<br />
die Arbeiten an der Umgestaltung<br />
der Holzbaracke<br />
beg<strong>in</strong>nen.<br />
Da die Spielfläche <strong>in</strong> Richtung<br />
Andreas-Schubert-Str. verschoben<br />
wird, ist e<strong>in</strong> Umgehen<br />
der Holzbaracke nicht mehr<br />
möglich. Der Holzbau wird<br />
nach der Platzseite geöffnet<br />
und kann sowohl als Durchgang<br />
wie auch als überdachte<br />
Stand- und Sitzfläche genutzt<br />
werden.<br />
Heidenreich<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 29<br />
Sportnachmittag der „Ehemaligen“<br />
Hallo liebe Senior<strong>in</strong>nen und Senioren der Stadtverwaltung,<br />
für alle Sportbegeisterten ist die Bowl<strong>in</strong>gbahn<br />
am 20.11.2008 - ab 14.00 Uhr<br />
<strong>in</strong> der Kugel (Stadthalle)<br />
bestellt. Wir freuen uns.<br />
i. A. G. Schöneich<br />
Kellerclub<br />
Oberottendorf e. V.<br />
Silvester mit Schirm,<br />
Charme und Melone<br />
Lassen Sie auch dieses Jahr<br />
mit uns die Korken knallen!<br />
Im Hause des Kellerclub Oberottendorf<br />
e. V. steigt die ultimative<br />
Silvesterparty.<br />
Feiern Sie den Ausklang des Jahres 2008 und rutschen<br />
Sie mit uns <strong>in</strong> das Jahr 2009.<br />
Genießen Sie den Jahreswechsel mit e<strong>in</strong>em leckeren<br />
Buffet und traumhaften Cocktails.<br />
Mit e<strong>in</strong>em Gläschen Sekt oder e<strong>in</strong>em Becher Glühwe<strong>in</strong><br />
und unserem legendären Feuerwerk begrüßen<br />
wir das kommende Jahr.<br />
Karten s<strong>in</strong>d jeden Tag ab 19:00 Uhr im Kellerclub<br />
erhältlich<br />
Kellerclub Oberottendorf e. V.<br />
Bischofswerdaer Straße 261<br />
01844 <strong>Neustadt</strong> OT Niederottendorf<br />
Tel. 0 35 96/50 33 34<br />
E-Mail: kellerclub@kellerclub.net<br />
wie auch bei<br />
Getränke Jäkel Oberdorf 5, 01844 <strong>Neustadt</strong> OT Oberottendorf<br />
& Foto Sauer, Böhmische Straße 20, 01844 <strong>Neustadt</strong><br />
Voranzeige zur 3. Krumhermsdorfer<br />
Dorfweihnacht<br />
- Weihnachtsmarkt mit ländlichem Flair -<br />
am Sonnabend, dem 6. Dezember 2008, rund ums<br />
Geme<strong>in</strong>dezentrum.<br />
Nähere Infos im nächsten Stadtanzeiger!<br />
Katze zu verschenken<br />
Wir verschenken e<strong>in</strong>e rot-getigerte Katze (weibl.) 16 Wochen<br />
alt, stubenre<strong>in</strong>.<br />
Abzuholen bei: Fam. Ulbricht, Grenzstraße 6 <strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>igtwollmsdorf,<br />
Tel.: 03 59 51/3 54 40
30<br />
TOURISMUSVERBAND e.V.<br />
Sächsische Schweiz<br />
Weitere Neuigkeiten<br />
Am 05.11.2008 fand bei der<br />
Capron GmbH (Berghausstraße<br />
1, 01844 <strong>Neustadt</strong>) e<strong>in</strong> Fototerm<strong>in</strong><br />
statt. Anlass ist die symbolische<br />
Übergabe von 4.000<br />
DVDs „E<strong>in</strong> Märchen aus Ste<strong>in</strong>.<br />
Nationalpark und Kulturlandschaft<br />
- Die Sächsisch-Böhmische<br />
Schweiz“ des Tourismusverbandes<br />
Sächsische Schweiz<br />
e. V. an den <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> ansässigenWohnmobil-/Caravanhersteller<br />
Capron GmbH, der<br />
die DVD künftig jedem produzierten<br />
Wohnmobil beilegen<br />
wird. Anwesend waren Manfred<br />
Elsner (Bürgermeister <strong>Neustadt</strong>),<br />
Klaus Brähmig MdB<br />
(Vorsitzender Tourismusverband),<br />
T<strong>in</strong>o Richter (GeschäftsführerTourismusverband)<br />
und<br />
Tobias Weiß (Werksleiter<br />
Capron). Die Messesaison startet<br />
auch <strong>in</strong> diesem Jahr mit der<br />
Tourismus & Caravan<strong>in</strong>g vom<br />
19.11.08 bis zum 23.11.08 <strong>in</strong><br />
Leipzig. „In diesem Jahr haben<br />
Monte-mare-Tipp<br />
Wie wäre es mal wieder mit<br />
e<strong>in</strong>em Besuch <strong>in</strong> unserer<br />
Sauna?<br />
Nichts ist leichter, als dort dem<br />
schmuddligen Herbstwetter zu<br />
entfliehen und neue Abwehrkräfte<br />
aufzutanken. Etwas für<br />
se<strong>in</strong>e Gesundheit zu tun, ist<br />
e<strong>in</strong>facher, als man denkt, denn<br />
so e<strong>in</strong> Saunatag macht auch<br />
noch Spaß. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
möchten wir Ihnen <strong>in</strong> unserer<br />
Veranstaltungsreihe „Alte Heilmethoden<br />
neu entdeckt“ jeden<br />
letzten Samstag im Monat,<br />
diesmal am 29.11.08, die<br />
Osteopathie vorstellen.<br />
Herr Andreas Dell<strong>in</strong>g wird Ihnen<br />
wir uns etwas ganz Besonderes<br />
e<strong>in</strong>fallen lassen“, verrät<br />
Brähmig. „Auf unserem Messestand<br />
lockt e<strong>in</strong>e Spielefläche.<br />
Gäste können unter professioneller<br />
Anleitung die neuesten<br />
Brett- und Kartenspiele<br />
bekannter Verlage testen.“ H<strong>in</strong>tergrund<br />
der Aktion ist die Werbung<br />
für die Spielewochen <strong>in</strong><br />
den W<strong>in</strong>terferien. Diese f<strong>in</strong>den<br />
vom 6. bis 22. Februar 2009<br />
zum dritten Mal statt. Mit dieser<br />
Aktion ist es dem Tourismusverband<br />
<strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
gelungen, immer mehr<br />
Gäste <strong>in</strong> der kalten Jahreszeit<br />
<strong>in</strong> die Sächsische Schweiz zu<br />
locken. Die Sächsische<br />
Schweiz lässt sich nun auch<br />
dreidimensional erkunden. Und<br />
zwar auf e<strong>in</strong>em neu entwickelten<br />
Landschaftsrelief der Firma<br />
Lehmann Thermoformung aus<br />
<strong>Neustadt</strong>. So f<strong>in</strong>den sich Felsen,<br />
Wanderwege, touristische<br />
Sehenswürdigkeiten, Bahnl<strong>in</strong>ien<br />
und Straßenverläufe orig<strong>in</strong>algetreu<br />
auf dem Relief wieder<br />
und vermitteln dem<br />
Betrachter e<strong>in</strong>en guten E<strong>in</strong>druck<br />
der imposanten Landschaft<br />
der Sächsischen<br />
Schweiz. Die Reliefkarte, e<strong>in</strong><br />
schönes Souvenir oder auch<br />
Geschenk für Freunde oder<br />
Geschäftspartner, ist erhältlich<br />
im Webshop des Tourismusverbandes<br />
Sächsische Schweiz<br />
unter www.saechsischeschweiz.de/shop.<br />
Sie kostet<br />
14,95 EUR bzw. mit Metallrahmen<br />
24,95 EUR.<br />
jeweils 14.10 Uhr und 17.10 Uhr<br />
im Totalruheraum die Osteopathie,<br />
als ganzheitliche Heilmethode,<br />
erläutern.<br />
Osteopathen betrachten den<br />
Körper als E<strong>in</strong>heit, <strong>in</strong> der verschiedene<br />
Funktionskreise und<br />
Organsysteme mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />
Wechselbeziehung stehen.<br />
Nach den o. g. Vortragszeiten<br />
besteht die Möglichkeit zu <strong>in</strong>dividuellen<br />
persönlichen Gesprächen<br />
und kurzen Befunden.<br />
Vergiss nicht:<br />
Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>den<br />
hat auf Dauer nur derjenige, der<br />
sie versteht zu pflegen.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Achtung Schulabgänger 2009<br />
Stellenausschreibung<br />
Die Stadtverwaltung Stolpen bildet ab 1. September 2009<br />
1 Verwaltungsfachangestellte/n Fachrichtung<br />
Kommunalverwaltung<br />
aus.<br />
Erwartet werden e<strong>in</strong> guter Realschulabschluss, Interesse an<br />
regionalen bzw. überregionalen Vorgängen sowie hohe Lernbereitschaft.<br />
Die duale Ausbildung erfolgt <strong>in</strong> der Stadtverwaltung<br />
Stolpen und im Beruflichen Schulzentrum für Technik<br />
und Wirtschaft <strong>in</strong> Freital.<br />
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie Interesse an e<strong>in</strong>er<br />
anspruchsvollen Ausbildung sowie der Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sich<br />
entwickelnder, modernen Verwaltung im Dienste des Bürgers<br />
haben.<br />
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte<br />
bis 11. Januar 2009 an die<br />
Stadtverwaltung Stolpen<br />
Bürgermeister<br />
Markt 1<br />
01833 Stolpen<br />
Gelungenes Herbstkonzert der<br />
Hohwaldmusikanten<br />
Am 01.11.2008 spielten die<br />
Hohwaldmusikanten zu ihrem<br />
traditionellen Herbstkonzert auf.<br />
Im voll besetzten Saal der Gaststätte<br />
„Wirtshaus zum Raupenberg“<br />
begeisterten sie mit<br />
e<strong>in</strong>em abwechslungsreichen<br />
Programm ihr Publikum. Mit<br />
e<strong>in</strong>igen Zugaben g<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> schöner<br />
Herbstnachmittag zu Ende.<br />
Die Hohwaldmusikanten möchten<br />
sich ganz herzlich bei ihrem<br />
treuen Publikum bedanken, das<br />
trotz des sonnigen Wetters zu<br />
ihnen gekommen war.<br />
Bereitschaftsdienst<br />
Bereitschaftsdienste<br />
(alle Angaben ohne Gewähr)<br />
Rettungsleitstelle Pirna Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />
K<strong>in</strong>derärzte<br />
E<strong>in</strong> großes Dankeschön geht<br />
auch an das Team der Gaststätte<br />
„Wirtshaus zum Raupenberg“.<br />
Familie Benad hat bereits im<br />
Vorfeld Unterstützung bei der<br />
Vorbereitung der Veranstaltung<br />
gegeben.<br />
Vorankündigung:<br />
Am 25.01.2009 laden die Hohwaldmusikanten<br />
zum „Baudennachmittag<br />
auf dem Unger“<br />
e<strong>in</strong>.<br />
Im Notfall bitte die Rettungsleitstelle <strong>in</strong> Pirna anrufen oder den<br />
Allgeme<strong>in</strong>ärztlichen Bereitschaftsdienst <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
Ärzte<br />
Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr, Mittwoch und<br />
Freitag von 14.00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen<br />
von 7.00 Uhr, jeweils bis 7.00 Uhr des folgenden Tages.<br />
Fr., 14.11. über 0 35 01/4 91 80<br />
Rettungsstelle<br />
Sa., 15.11. Dr. Benusch 01 72/7 61 83 85<br />
So., 16.11. MUDr. Zigova 0 35 96/50 93 30<br />
0 35 96/60 23 66<br />
Mo., 17.11. Dr. Uhlemann 0 35 96/50 18 06<br />
Di., 18.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80
Nr. 23/2008<br />
Mi., 19.11.<br />
Buß- u. Bettag Dr. Pflücke 0 35 96/60 41 88<br />
01 72/7 97 36 12<br />
Do., 20.11. DM Ehlig 01 71/1 45 54 61<br />
Fr., 21.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />
Sa., 22.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />
So., 23.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />
Mo., 24.11. MR Dr. Lehmann 0 35 96/60 35 91<br />
0 35 96/60 20 50<br />
Di., 25.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />
Mi., 26.11. MUDr. Zigova 0 35 96/50 93 30<br />
0 35 96/60 23 66<br />
Do., 27.11. über<br />
Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />
Fr., 28.11. DM Ehlig 01 71/1 45 54 61<br />
Sa., 29.11. Dr. Benusch 01 72/7 61 83 85<br />
Zahnärzte<br />
jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr. In dr<strong>in</strong>genden Fällen außerhalb<br />
der Sprechzeiten über die Rettungsleitstelle, Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />
Telefon:<br />
15./16.11.08<br />
ZAP Papke, Luxemburgstr. 6,<br />
<strong>Neustadt</strong> 0 35 96/60 22 93<br />
19.11.08<br />
DS Jänchen, Böhmische Straße 6<br />
<strong>Neustadt</strong> 0 35 96/60 22 70<br />
22./23.11.08<br />
DS Kowalow, Am Plumpenberg 1<br />
Langburkersdorf 0 35 96/60 46 71<br />
Apotheken-Notbereitschaft<br />
Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten haben folgende Apotheken<br />
Notdienst für dr<strong>in</strong>gende Rezepte:<br />
Von Samstag 15.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />
bis Samstag 22.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />
Rosen-Aoptheke Sebnitz<br />
Rosenstraße, 01855 Sebnitz 03 59 71/83 04 93<br />
und<br />
Schloß-Apotheke Dürrröhrsdorf<br />
01833 Dürrröhrsdorf, Kastanienweg 2 03 50 26/9 03 05<br />
Von Samstag 22.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />
bis Samstag 29.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />
Spitzweg-Apotheke<br />
01844 <strong>Neustadt</strong>, Dresdner Str. 71 0 35 96/60 20 30<br />
In den Nachtdienstkästen an den Apotheken wird ebenfalls<br />
die Apotheken-Notbereitschaft ausgehangen.<br />
Frauen- und K<strong>in</strong>derschutzhaus<br />
erreichbar rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle<br />
Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />
Tierärztliche Kl<strong>in</strong>ik - immer dienstbereit<br />
Dr. Dür<strong>in</strong>g<br />
Alte Hauptstraße 15<br />
Stolpen<br />
OT Rennersdorf<br />
Tel.: 03 59 73/28 30<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 31<br />
Kirchennachrichten<br />
Evangelische St. Jacobi<br />
Kirche<br />
Wir laden zu den Gottesdiensten <strong>in</strong> die St.<br />
Jacobi-Kirche e<strong>in</strong>.<br />
Parallel zum Hauptgottesdienst f<strong>in</strong>det jeden<br />
Sonntag K<strong>in</strong>dergottesdienst statt.<br />
Sonntag, 16.11. Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres<br />
9.30 Uhr Predigtgottesdienst, Pfr. Schellenberger Kollekte<br />
für eigene Geme<strong>in</strong>de<br />
Mittwoch, 19.11. Buß- und Bettag<br />
9.30 Uhr Gottesdienst zur Friedensdekade mit Abendmahl,<br />
Hauskreis und Pfr. Klipphahn<br />
Kollekte für Ökumenische Aufgaben der EKD<br />
Sonntag, 23.11. Ewigkeitssonntag<br />
9.30 Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen<br />
des vergangenen Kirchenjahres, Kantorei, Pfr. Klipphahn<br />
14.00 Uhr Gottesdienst auf dem Friedhof mit dem Posaunenchor.<br />
Pfr. Schellenberger<br />
Kollekte für eigene Geme<strong>in</strong>de<br />
Wir laden e<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er lebendigen Geme<strong>in</strong>de<br />
Für unsere K<strong>in</strong>der<br />
Christenlehre: montags im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus, Hospitalstr. 2<br />
1. und 4. Klasse: 15.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />
Powerkids: Mädchen und Jungen Kl. 5 und 6: mittwochs und<br />
donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr im „Schafstall“<br />
Junge Geme<strong>in</strong>de (im Schafstall)<br />
freitags, 19.30 Uhr - 23 Uhr<br />
Für Männer<br />
Männerkreis: Dienstag, 25. November, 19.30 Uhr, Schafstall, mit<br />
Carsten Schriever<br />
Mit der Bibel<br />
Taize-Gebet: Freitag, 14.11., 18 Uhr zur Eröffnung und 23.30 Uhr<br />
zum Beschluss der Gebetsnacht<br />
Gebetskreis für die Ev. Grundschule: immer am letzten Donnerstag<br />
im Monat, diesmal 27.11., 20 Uhr <strong>in</strong> der Schule<br />
ProChrist Seelsorgegruppe: Donnerstag, 20.11., 20 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Bibelstunde: mittwochs 18.30 Uhr im Diakonat<br />
Kirchenmusik<br />
Kantorei: montags, 19.30 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Kammerchor: dienstags, 20 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Posaunenchor: mittwochs, 19 Uhr <strong>in</strong> der Sakristei<br />
Jugendchor: freitags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Krippenspielchor (Kl. 5 - 7): dienstags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Krippenspielchor (Kl. 7 und älter): freitags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Kurrende: (Kl. 1 - 4): montags, 14.45 Uhr, Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />
Veranstaltungen <strong>in</strong> den Dörfern<br />
Langburkersdorf<br />
Frauenkreis; Dienstag, 18. November, 19 Uhr, „Feuerwehrhaus“<br />
Ev.-Luth. Pfarramt <strong>Neustadt</strong>, Kirchplatz 2, 01844 <strong>Neustadt</strong>, Tel.<br />
50 30 39, Fax 50 19 23 www.kirche-neustadt.de, E-Mail: <strong>in</strong>fo@kirche-neustadt.de
32<br />
Ev.-Luth. Kirchgeme<strong>in</strong>de Lauterbach-<br />
Oberottendorf mit den Kirchorten Bühlau<br />
und Rückersdorf<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, 16.11., Vorletzt. Sonntag d. Kirchenjahres<br />
09:00 Uhr Predigtgottesdienst <strong>in</strong> Lauterbach<br />
10:30 Uhr Predigtgottesdienst <strong>in</strong> Oberottendorf<br />
Mittwoch, 19.11., Buß- und Bettag<br />
10:00 Uhr Regionalgottesdienst mit K<strong>in</strong>derbetreuung <strong>in</strong> Oberottendorf<br />
Sonntag, 23.11., Ewigkeitssonntag<br />
08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Rückersdorf<br />
09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Oberottendorf<br />
10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Lauterbach<br />
Unsere Zusammenkünfte<br />
K<strong>in</strong>dervormittag<br />
09:30 - 12:00 Uhr Oberottendorf, Sonnabend, 15.11.<br />
K<strong>in</strong>derkreis:<br />
15:00 Uhr Lauterbach, Donnerstag, 27.11.<br />
Junge Geme<strong>in</strong>de:<br />
19:30 Uhr Lauterbach/Oberottend., jeden Freitag im<br />
Wechsel<br />
20:00 Uhr Lauterbach, Montag, 24.11.<br />
Offener Frauenkreis: (mit K<strong>in</strong>derbetreuung)<br />
09:00 - 11:15 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 26.11.<br />
Mütterkreis:<br />
19:30 Uhr Lauterbach, Dienstag, 25.11.<br />
Frauendienst:<br />
14:30 Uhr Lauterbach, Dienstag, 25.11.<br />
Bibelstunde:<br />
10:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 05.11., 03.12. und<br />
17.12.<br />
Chorproben nach Vere<strong>in</strong>barung im Wechsel <strong>in</strong> Lauterbach/Oberottendorf!<br />
19:00 Uhr montags<br />
Mitfahrgelegenheit!!!<br />
für alle Interessierten ca. 9:00 Uhr ab Dorfplatz Rückersdorf<br />
Auf dem Kirchberg ist was los ...<br />
Hallo K<strong>in</strong>der!!!<br />
(zwischen 5 und 12 Jahren)<br />
Dem Novemberwetter wollen wir für e<strong>in</strong>ige Stunden entfliehen,<br />
<strong>in</strong>dem wir <strong>in</strong> längst vergangene Zeiten reisen.<br />
Dazu treffen wir uns am Samstag, dem 15.11.2008 um 9:30 Uhr<br />
am Pfarrhaus <strong>in</strong> Oberottendorf.<br />
Für unterwegs br<strong>in</strong>gt euch bitte e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Proviant und etwas<br />
zu tr<strong>in</strong>ken mit.<br />
Autok<strong>in</strong>dersitze s<strong>in</strong>d erwünscht!<br />
Voller Freude auf unseren Ausflug grüßt euer Glock<strong>in</strong>i.<br />
<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />
Kath. Kirche<br />
St. Gertrud<br />
Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen<br />
32. Sonntag im Jahreskreis - 15./16.11.2008<br />
<strong>Neustadt</strong> Sa. 16.30 Uhr Hl. Messe<br />
So. 8.00 Uhr Hl. Messe<br />
Stolpen So. 9.30 Uhr Hl. Messe<br />
Sebnitz Sa. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />
So. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />
Vor und nach den Hl. Messen Büchertisch<br />
Hochfest Christkönig - 22./23.11.2008<br />
<strong>Neustadt</strong> Sa. 16.30 Uhr Hl. Messe<br />
So. 8.00 Uhr Hl. Messe<br />
Stolpen So. 9.30 Uhr Hl. Messe<br />
Sebnitz Sa. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />
So. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />
Hl. Messe an den Werktagen<br />
<strong>Neustadt</strong> Mi. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />
Fr. 8.30 Uhr Hl. Messe<br />
Stolpen Do. 9.00 Uhr Hl. Messe<br />
Sebnitz 11.11. 9.00 Uhr Hl. Messe<br />
18./25.11. 19.00 Uhr Hl. Messe<br />
Fr. 8.45 Uhr Morgenlob<br />
Rugiswalde 26.11. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />
Sonstige Term<strong>in</strong>e<br />
<strong>Neustadt</strong>: Krankenbesuche 18.11. ab 9.00 Uhr<br />
Rug.walde: Krankenbesuche 26.11.<br />
Zum Buß- und Bettag,<br />
den 19.11., um 10.00 Uhr f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der ev. Kirche Sebnitz e<strong>in</strong> ökumenischer<br />
Bittgottesdienst statt.<br />
Adresse: Katholisches Pfarramt, Struvestr. 6, 01844<br />
<strong>Neustadt</strong><br />
Telefon: 0 35 96/60 33 80<br />
Fax: 0 35 96/56 63 06<br />
E-Mail: kath.pfarramt.nst.sa@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />
Sprechzeiten: Di. - Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Adventgeme<strong>in</strong>de lädt e<strong>in</strong><br />
(Polenzer Gasse)<br />
Samstag: 9:30 Uhr Bibelgespräch<br />
10:30 Uhr Predigt<br />
Jehovas Zeugen<br />
Zusammenkunftszeiten:<br />
Sonntag 9.30 Uhr<br />
Öffentlicher Vortrag und Wachtturmstudium<br />
Dienstag 19.00 Uhr<br />
Versammlungsbuchstudium<br />
Freitag 19.00 Uhr<br />
Theokratische Predigtdienstschule und Dienstzusammenkunft<br />
Zusammenkunftsort:<br />
Werner-von-Siemens-Str. 8<br />
01844 <strong>Neustadt</strong>/<strong>Sachsen</strong><br />
Themen der Öffentlichen Vorträge<br />
16.11.08 Br. Claus Schuster<br />
Vers. Ottendorf-Okrilla<br />
Die Gegenwart des Messias und se<strong>in</strong>e Herrschaft<br />
23.11.08 Br. Siegmar Thiemig<br />
Vers. Radebeul<br />
Ist mit dem jetzigen Leben alles vorbei?