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Amts - Neustadt in Sachsen

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Heute hier:<br />

* Aus der Stadtratssitzung<br />

* Informationen<br />

* Glückwünsche<br />

Neustädter<br />

Anzeiger<br />

<strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

und der Ortsteile: Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf, Oberottendorf,<br />

Polenz, Rückersdorf, Rugiswalde<br />

Jahrgang 19, Freitag, den 14. November 2008, Nummer 23<br />

... und am 19. November 2008 zum<br />

10. PuppenSpielSpektakulum<br />

<strong>in</strong> die <strong>Neustadt</strong>halle<br />

* Schulen berichten<br />

* Vere<strong>in</strong>smeldungen<br />

* Bereitschaftsdienste


Nr. 23/2008<br />

Die nächste Ausgabe<br />

ersche<strong>in</strong>t am<br />

Freitag, dem 28. November 2008<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, der 20. November 2008<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 3<br />

Geschäftserfolg.<br />

Mit e<strong>in</strong>er Anzeige <strong>in</strong> Ihren Heimat- und<br />

Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.<br />

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4<br />

Aus dem Informationsbericht<br />

des Bürgermeisters an die Stadträte - Stadtratssitzung<br />

am 29.10.2008<br />

Schulhort Oberottendorf<br />

Im Hort werden derzeit 98 K<strong>in</strong>der betreut und damit wesentlich<br />

mehr als <strong>in</strong> den Vorjahren. Dies bedeutete e<strong>in</strong>e Erhöhung der<br />

Betriebserlaubnis für diese E<strong>in</strong>richtung sowie die Schaffung<br />

zusätzlicher Räumlichkeiten für die K<strong>in</strong>der. Es konnte als weiteres<br />

Hortzimmer - e<strong>in</strong> ca. 70 m2 großes ehemaliges Klassenzimmer<br />

- geschaffen werden, welches malermäßig <strong>in</strong> Stand gesetzt<br />

wurde. Bis zum Ende der Herbstferien wird dieses Zimmer mit<br />

TÜV gerechten Möbeln ausgestattet.<br />

Stadtbibliothek<br />

Die Bibliothek beteiligte sich an der 6. Neustädter E<strong>in</strong>kaufsnacht<br />

am 17.10.2008 mit e<strong>in</strong>em Bücherflohmarkt.<br />

Am 01.11.2008 begehen die Neustädter Autoren ihr 35-jähriges<br />

Vere<strong>in</strong>sjubiläum mit e<strong>in</strong>er Lesung <strong>in</strong> der Bibliothek.<br />

Die Bibliothek übergab den Schulen der Stadt <strong>Neustadt</strong> Hefter<br />

mit Buchempfehlungen zur Nutzung für den Unterricht, die 1/2jährlich<br />

aktualisiert werden. Damit soll e<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dung der Schüler<br />

zur Bibliothek geschaffen werden.<br />

Museum<br />

Im Oktober 2008 wurden 8 Klassen der Friedrich-Schiller-<br />

Mittelschule durch die Sonderausstellung „Götz<strong>in</strong>ger und se<strong>in</strong>e<br />

Zeit“ geführt.<br />

Das Heimatmuseum beteiligte sich an der 6. Neustädter E<strong>in</strong>kaufsnacht<br />

mit Vorführungen der Gemälde- und Papierrestaurator<strong>in</strong><br />

Kati Böckelmann und dem Maler u. Grafiker Uwe Peschel,<br />

sowie zwei Gratisführungen durch die Sonderausstellung<br />

E<strong>in</strong>kaufsnacht am 17.10.2008<br />

Die nun schon traditionelle E<strong>in</strong>kaufsnacht rund um den Marktplatz<br />

und den angrenzenden Straßen wurde durch zahlreiche<br />

Besucher wieder angenommen. Dank gilt den Organisatoren mit<br />

dem Gewerbetreff „Julius Mißbach“.<br />

Internet<br />

Gegenwärtig wird die Internetpräsentation der Stadt <strong>Neustadt</strong> auf<br />

CMS umgestellt, sodass künftig Barrierefreiheit für die beteiligten<br />

Nutzer gewährleistet wird.<br />

Ausbau der Karl-Marx-Straße - 1. BA <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

Die Baumaßnahme wurde bis Ende September 2008 fertig gestellt.<br />

In e<strong>in</strong>er Bauzeit vom 26.05.2008 bis zum 30.09.2008, d. h. <strong>in</strong> 18<br />

Wochen wurden die Abwasserkanäle, die Tr<strong>in</strong>kwasserleitung und<br />

die Elt-Kabel erneuert und die Straße grundhaft ausgebaut. Durch<br />

die Wiederverwendung von Granitkle<strong>in</strong>pflaster <strong>in</strong> der Fahrbahn<br />

und von Kl<strong>in</strong>kerplatten im Gehwegbereich ist das äußere Ersche<strong>in</strong>ungsbild<br />

der Karl-Marx-Straße erhalten geblieben. Die Abnahme<br />

der Bauleistung fand am 02.10.2008 statt.<br />

Skilift Rugiswalde<br />

Mit der feierlichen E<strong>in</strong>weihung am 11.10.2008 wurde die gesamte<br />

Anlage <strong>in</strong> Betrieb genommen und somit die Investitionstätigkeit<br />

des Jahres 2008 abgeschlossen.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Die neue Liftanlage, die Beschneiungsanlage und das neue Kassensystem<br />

sowie die erweiterte Beleuchtungsanlage sichern den<br />

reibungslosen Betrieb <strong>in</strong> den Folgejahren ab. Die Investitionssumme<br />

von 550 T€ wurde e<strong>in</strong>gehalten.<br />

K<strong>in</strong>dertagesstätte „Knirpsenland“ Rugiswalder Weg -Maßnahmen<br />

im Bereich der Außenanlagen<br />

Die technische Abnahme der neu hergestellten Außenanlagen<br />

erfolgte am 26.09.2008. Am 09.10.2008 wurden diese durch den<br />

Bürgermeister an die K<strong>in</strong>dertagesstätte zur Nutzung übergeben.<br />

Hort <strong>Neustadt</strong> - Erneuerung der Fenster<br />

Die Erneuerung der Fenster im Hortbereich erfolgte im Zeitraum<br />

vom 20.10. bis 24.10.2008.<br />

Ausbau der Dr.-Mart<strong>in</strong>-Luther-Straße (1. BA)/ Böhmische Straße/Mühlgasse<br />

<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

Die Böhmische Straße und die Mühlgasse s<strong>in</strong>d fertig gestellt und<br />

für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Gegenwärtig laufen die<br />

Straßenbauarbeiten im Bereich der Dr.-Mart<strong>in</strong>-Luther-Straße zwischen<br />

der Neuen Gasse und der Mühlgasse. Nach dem Setzen<br />

der Borde hat <strong>in</strong> der 44. Kalenderwoche die Pflasterung der Fahrgasse<br />

begonnen. Im Anschluss erfolgt die Gehwegbefestigung<br />

mit Mosaikpflaster und die Komplettierung des Straßenausbaus<br />

mit der Beschilderung und Bepflanzung.<br />

Die Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme ist bis zum<br />

21.11.2008 geplant.<br />

Ausbau der Berthelsdorfer Straße <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

Nach der kompletten Fertigstellung des 1. Teilabschnittes der<br />

Berthelsdorfer Straße und der Leitungsverlegung im 2. Teilabschnitt<br />

wurde am 15.10.2008 mit den Straßenbauarbeiten im letzten<br />

Abschnitt begonnen. Zunächst erfolgt das Setzen der Borde<br />

und E<strong>in</strong>läufe. Nach dem profilgerechten E<strong>in</strong>bau der Schottertragschicht<br />

wird am 06.11.2008 die Asphalttragschicht im 2. Teilabschnitt<br />

und die Asphaltdeckschicht im 1. Teilabschnitt e<strong>in</strong>gebaut.<br />

Am 07.11.2008 soll danach die Asphaltdeckschicht im 2.<br />

Teilabschnitt aufgebracht werden. In den anschließenden 2<br />

Wochen werden der Gehweg gepflastert und die Randbereiche<br />

angeglichen. Die Gesamtmaßnahme soll bis zum 21.11.2008 fertig<br />

gestellt werden.<br />

Deckschichterneuerung und Erneuerung der Stützwand an<br />

der Dorfstraße Langburkersdorf - Bereich zwischen Gaststätte<br />

„Zur guten Quelle“ und E<strong>in</strong>fahrt zum Wohngebiet Mühlberg<br />

Die Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Nach Auswertung<br />

der Angebote und nach E<strong>in</strong>gang der Bestätigung vom<br />

Landratsamt zum förderunschädlichen Maßnahmebeg<strong>in</strong>n, wurde<br />

die Bauleistung an die Firma STRABAG AG, Niederlassung Pirna<br />

vergeben.<br />

Mit den Bauarbeiten wurde am 15.10.2008 begonnen. Dabei ist<br />

der Baubereich für den Verkehr voll gesperrt. E<strong>in</strong>e Ausnahme bildet<br />

der Busverkehr, der <strong>in</strong> Abstimmung mit der Baufirma die Baustelle<br />

passieren kann. Die Baumaßnahme soll bis Ende November<br />

2008 abgeschlossen se<strong>in</strong>.


Nr. 23/2008<br />

Foto: Jan L<strong>in</strong>ke<br />

Erschließung des 5. BA im IGP - Erweiterung der He<strong>in</strong>rich-<br />

Hertz-Straße<br />

Mit dem ersten Spatenstich am 28.10.2008 wurden die Bauarbeiten<br />

begonnen. Das Gesamtvorhaben wird als wirtschaftsfördernde<br />

Maßnahme durch das Land mit 90 % gefördert. Etwa<br />

290 m Straßenbau, Kanalbau, Fußweganb<strong>in</strong>dung zur Kle<strong>in</strong>gartenanlage,<br />

Beleuchtung und Ver- und Entsorgungsleitungen werden<br />

errichtet.<br />

Julius-Missbach-Turnhalle, Prallwand<br />

Die Realisierung der Maßnahme wurde am 27.10.2008 begonnen<br />

und zum Ende der Herbstferien beendet.<br />

Ergänzung e<strong>in</strong>er Sicherheitsbeleuchtung <strong>in</strong> der Aula und Westflügel<br />

der Mittelschute<br />

In der Zeit vom 20.10. bis 30.10.2008 wurde durch die Fa. Elektroanlagen<br />

Wünsche <strong>in</strong> der Aula und dem Westflügel e<strong>in</strong>e Sicherheitsbeleuchtung<br />

<strong>in</strong>stalliert.<br />

Schloss Langburkersdorf - Dachrekonstruktion<br />

Durch die Beschlussfassung zu überplanmäßigen Ausgaben für<br />

dieses Vorhaben wurde die kont<strong>in</strong>uierliche Weiterarbeit am Objekt<br />

ermöglicht. Alle Zimmererarbeiten s<strong>in</strong>d abgeschlossen. Bis Mitte<br />

November werden auch die Dachdeckerarbeiten beendet und<br />

dann das Gerüst abgebaut.<br />

Kunstrasenplatz Langburkersdorf<br />

Durch die Sportler wurden umfangreiche Rückbauleistungen vollzogen,<br />

um das Baufeld freizumachen. In der 43. Kalenderwoche<br />

begannen die Bauarbeiten durch das beauftragte Unternehmen.<br />

Zuerst s<strong>in</strong>d die Grundleitungen e<strong>in</strong>zubauen und nach Erdstoffabtrag<br />

das Planum für die Elastikschicht sowie den Kunstrasenaufbau<br />

herzustellen. Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen.<br />

Abriss und Beräumung ehemaliges Molkereigelände <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

Der Auftrag wurde gemäß dem Beschluss TA 08 - 86 an die Fa.<br />

Frauenrath Recycl<strong>in</strong>g GmbH aus Bretnig erteilt. Die Abrissarbeiten<br />

sollen ab der 44. Kalenderwoche erfolgen, bis April 2009.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 5<br />

Beschlüsse des Stadrates<br />

Stadtratssitzung am 29.10.2008<br />

Beschluss Nr.: SR 08-407<br />

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Wohnungsbauund<br />

Wärmeversorgungsgesellschaft <strong>Neustadt</strong> i. Sa. mbH<br />

Beschluss Nr.: SR 08-408<br />

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der monte mare<br />

<strong>Neustadt</strong> Freizeitbad GmbH<br />

Beschluss Nr.: SR 08-409<br />

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der <strong>Neustadt</strong>halle<br />

- Veranstaltungs GmbH<br />

Beschluss Nr.: SR 08-410<br />

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Wasserbehandlung<br />

Sächsische Schweiz GmbH<br />

Beschluss Nr.: SR 08-411<br />

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2007 der Industrie-Center<br />

<strong>Neustadt</strong> GmbH<br />

Beschluss Nr.: SR 08-412<br />

Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohnbebauung<br />

Berthelsdorfer Straße“ Teil II <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

(Gartenstraße)<br />

1. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 <strong>in</strong> der Fassung<br />

vom 15.10.2002 erfolgt mit folgenden Zielen:<br />

- Verr<strong>in</strong>gerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes,<br />

um e<strong>in</strong>e volle Verfügbarkeit der Flächen zu erreichen,<br />

- Neuordnung der Erschließungsstraße mit Wendehammer,<br />

- Neuordnung der Baufenstergröße im westlichen Teil des<br />

Bebauungsplanes.<br />

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro Ehrt,<br />

OT Langburkersdorf, Sebnitzer Straße 6 <strong>in</strong> 01844 <strong>Neustadt</strong> mit<br />

der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu beauftragen.<br />

Beschluss Nr.: 08-414<br />

Änderung der Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen<br />

1. Die Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen im förmlich<br />

festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und im Aufwertungsgebiet<br />

„Stadtkern/Bahnhofsvorstadt“ Beschluss-Nr. SR<br />

03-309 vom 26.02.2003 wird außer Kraft gesetzt.<br />

2. Die Richtl<strong>in</strong>ie zur Förderung privater Maßnahmen im förmlich<br />

festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ und im Aufwertungsgebiet<br />

„Stadtkern/Bahnhofsvorstadt“ (Anlage zum<br />

Beschluss) vom 29.10.2008 wird bestätigt.<br />

Beschluss Nr.: SR 08-421<br />

Vergabe e<strong>in</strong>es Sanierungszuschusses<br />

Die Modernisierungsmaßnahme<br />

Dämmung, Fassadenputz und Fassadenanstrich der Gebäude<br />

auf dem Grundstück Böhmische Straße 24a, Flurstück Nr. 269,<br />

wird mit e<strong>in</strong>em Zuschuss bestätigt.<br />

Beschluss Nr.: SR 08-415<br />

Gebührenkalkulation Abwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum 2009 ff.<br />

Die Gebührenkalkulation Abwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) für den Zeitraum 2009 ff. mit<br />

Stand vom 06.10.2008 wird bestätigt.<br />

(Die geforderten Änderungen wurden <strong>in</strong> die Gebührenkalkulation<br />

e<strong>in</strong>gearbeitet.)<br />

Beschluss Nr.: SR 08-416<br />

Gebührenkalkulation IGP - Regenwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Die Gebührenkalkulation IGP-Regenwasser der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> für den Zeitraum 2009 ff. mit Stand vom 06.10.2008<br />

wird bestätigt.


6<br />

Beschluss Nr.: SR 08-417<br />

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

(Abwassersatzung - AbwS)<br />

Aufgrund von § 63 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes<br />

(SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />

§§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächsKAG) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> am<br />

29.10.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

1. Teil - Allgeme<strong>in</strong>es<br />

§ 1<br />

Öffentliche E<strong>in</strong>richtung<br />

(1) Die Stadt <strong>Neustadt</strong> betreibt die Beseitigung des <strong>in</strong> ihrem Gebiet<br />

anfallenden Abwassers mit zwei öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen:<br />

E<strong>in</strong>richtung 1 Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> ohne Ortsteil Krumhermsdorf<br />

E<strong>in</strong>richtung 2 Industrie- und Gewerbepark<br />

(2) Als angefallen gilt Abwasser, das über e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage<br />

<strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder <strong>in</strong><br />

abflusslosen Gruben oder Kle<strong>in</strong>kläranlagen gesammelt oder zu e<strong>in</strong>er<br />

öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird.<br />

(3) E<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Abwasser ist das durch Gebrauch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Eigenschaften veränderte<br />

Wasser (Schmutzwasser), das aus dem Bereich von<br />

bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende und<br />

gesammelte Wasser aus Niederschlägen (Niederschlagswasser)<br />

sowie das sonstige <strong>in</strong> öffentlichen Abwasseranlagen mit Schmutzund<br />

Niederschlagswasser fließende Wasser.<br />

(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das <strong>in</strong> der<br />

Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> angefallene Abwasser zu sammeln,<br />

den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Öffentliche Abwasseranlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die öffentlichen<br />

Kanäle, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken,<br />

Abwasserpumpwerke und Klärwerke sowie offene und<br />

geschlossene Gräben, soweit sie der öffentlichen Abwasserbeseitigung<br />

dienen. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören<br />

auch die Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Verkehrs-<br />

und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze (Anschlusskanäle<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 11) sowie Kontrollschächte.<br />

(3) Private Grundstücksentwässerungsanlagen s<strong>in</strong>d alle Anlagen, die<br />

der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers<br />

bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören <strong>in</strong>sbesondere<br />

Leitungen, die im Erdreich oder Fundamentbereich verlegt<br />

s<strong>in</strong>d und das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (Grundleitungen)<br />

sowie Kontrollschächte, Hebeanlagen und, solange ke<strong>in</strong>e<br />

Anschlussmöglichkeit an e<strong>in</strong>en Kanal oder e<strong>in</strong> Klärwerk besteht, auch<br />

abflusslose Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen.<br />

(4) Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e leitungsgebundene Anschlussmöglichkeit<br />

an e<strong>in</strong> zentrales Klärwerk nicht besteht und die über e<strong>in</strong>e<br />

Kle<strong>in</strong>kläranlage oder über e<strong>in</strong>e abflusslose Grube, die entleert<br />

und abgefahren wird, entsorgt werden, gelten als dezentral entsorgt.<br />

Die nicht unter Satz 1 fallenden, entsorgten Grundstücke<br />

gelten als zentral entsorgt.<br />

2. Teil - Anschluss und Benutzung<br />

§ 3<br />

Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und<br />

zur Benutzung<br />

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt,<br />

s<strong>in</strong>d nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf<br />

den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt im Rahmen<br />

des § 63 Abs. 5 und 6 SächsWG zu überlassen, soweit die Stadt<br />

zur Abwasserbeseitigung verpflichtet ist (Anschluss- und Benutzungszwang).<br />

Die Stadt kann für die Überlassung und Beseitigung<br />

des auf den Grundstücken und Verkehrsanlagen anfallenden<br />

Regenwassers gesonderte Festlegungen treffen. Der Erbbauberechtigte<br />

oder sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung des<br />

Grundstückes Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.<br />

(2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Absatz 1 trifft<br />

auch die sonst zur Nutzung e<strong>in</strong>es Grundstückes oder e<strong>in</strong>er Wohnung<br />

berechtigten Personen.<br />

(3) Grundstücke s<strong>in</strong>d, wenn sie mit e<strong>in</strong>er baulichen Anlage versehen<br />

werden, anzuschließen, sobald die für sie bestimmten<br />

öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt s<strong>in</strong>d. Wird<br />

die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung e<strong>in</strong>er baulichen<br />

Anlage hergestellt, so ist das Grundstück <strong>in</strong>nerhalb von<br />

sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.<br />

(4) Unbebaute Grundstücke s<strong>in</strong>d anzuschließen, wenn der<br />

Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des<br />

Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten<br />

ist.<br />

(5) Abwasser, das auf Grundstücken anfällt, die nicht an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossen s<strong>in</strong>d, hat der nach den<br />

Absätzen 1 und 2 Verpflichtete der Stadt oder dem von ihr beauftragten<br />

Unternehmer zu überlassen (Benutzungszwang). Dies gilt<br />

nicht für Niederschlagswasser, soweit dieses auf andere Weise<br />

ordnungsgemäß beseitigt wird.<br />

(6) Bei Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept<br />

der Stadt nicht oder noch nicht an e<strong>in</strong>en öffentlichen Abwasserkanal<br />

angeschlossen werden können, kann der Grundstückseigentümer<br />

oder der sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete den<br />

Anschluss se<strong>in</strong>es Grundstückes verlangen, wenn er den für den<br />

Bau des öffentlichen Kanals entstehenden Aufwand übernimmt<br />

und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. E<strong>in</strong>zelheiten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Frage, wer den Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwand<br />

trägt, werden durch e<strong>in</strong>en öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrag geregelt.<br />

§ 4<br />

Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss<br />

(1) Wenn der Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes an die nächstliegende<br />

öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder<br />

die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche<br />

Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Stadt verlangen<br />

oder gestatten, dass das Grundstück an e<strong>in</strong>e andere öffentliche<br />

Abwasseranlage angeschlossen wird.<br />

(2) Ist die für e<strong>in</strong> Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage<br />

noch nicht erstellt, kann die Stadt den vorläufigen Anschluss<br />

an e<strong>in</strong>e andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen.<br />

§ 5<br />

Befreiungen<br />

Von der Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

und von der Verpflichtung zur Benutzung von deren<br />

E<strong>in</strong>richtungen können die nach § 3 Abs. 1, 2 und 5 Verpflichteten<br />

auf Antrag <strong>in</strong>soweit und solange befreit werden, als ihnen der<br />

Anschluss oder die Benutzung wegen ihres, die öffentlichen Belange<br />

überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung<br />

des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung<br />

wasserwirtschaftlich unbedenklich ist.<br />

§ 6<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Ausschlüsse<br />

(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung s<strong>in</strong>d sämtliche Stoffe<br />

ausgeschlossen, die die Re<strong>in</strong>igungswirkung der Klärwerke, den


Nr. 23/2008<br />

Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung<br />

oder die Schlammverwertung bee<strong>in</strong>trächtigen, das Material<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen und/oder Transportfahrzeuge<br />

angreifen, ihren Betrieb, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung<br />

beh<strong>in</strong>dern, erschweren oder gefährden können oder die<br />

den <strong>in</strong> öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder<br />

dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,<br />

Gase und Dämpfe.<br />

(2) Insbesondere s<strong>in</strong>d ausgeschlossen:<br />

1. Stoffe - auch <strong>in</strong> zerkle<strong>in</strong>ertem Zustand -, die zu Ablagerungen<br />

oder Verstopfungen <strong>in</strong> den öffentlichen Abwasseranlagen führen<br />

können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle,<br />

Asche, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Pansen<strong>in</strong>halt,<br />

Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände,<br />

Schlamm, Haut- und Lederabfälle, Glas- und Kunststoffe);<br />

2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe<br />

(z. B. Benz<strong>in</strong>, Karbid, Phenole, Öle und dgl.), Säuren, Laugen,<br />

Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren<br />

Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete Stoffe und<br />

radioaktive Stoffe;<br />

3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und<br />

Molke;<br />

4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure<br />

Konzentrate, Krautwasser);<br />

5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe<br />

verbreiten kann;<br />

6. farbstoffhaltiges Abwasser, dessen Entfärbung im Klärwerk<br />

nicht gewährleistet ist;<br />

7. Abwasser, das e<strong>in</strong>em wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;<br />

8. Abwasser, dessen chemische und physikalische Eigenschaften<br />

Werte aufweisen, die über den allgeme<strong>in</strong>en Richtwerten<br />

für die wichtigsten Beschaffenheitskriterien der Anlage I des<br />

Merkblattes DWA-M115 Teil 2 der Deutschen Vere<strong>in</strong>igung für<br />

Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) <strong>in</strong> der<br />

jeweils gültigen Fassung liegt.<br />

(3) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall weitergehende Anforderungen stellen,<br />

wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage<br />

erforderlich ist.<br />

(4) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall Ausnahmen von den Bestimmungen<br />

der Absätze 1 bis 3 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht<br />

entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e<br />

unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende<br />

Mehrkosten übernimmt.<br />

(5) § 63 Abs. 6 SächsWG bleibt unberührt.<br />

§ 7<br />

E<strong>in</strong>leitungsbeschränkungen<br />

(1) Die Stadt kann im E<strong>in</strong>zelfall die E<strong>in</strong>leitung von Abwasser von<br />

e<strong>in</strong>er Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn<br />

se<strong>in</strong>e Beschaffenheit oder Menge dies <strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick<br />

auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige<br />

öffentliche Belange erfordert.<br />

(2) Solange die öffentlichen Abwasseranlagen nicht bedarfsgerecht<br />

ausgebaut s<strong>in</strong>d, kann die Stadt mit Zustimmung der höheren<br />

Wasserbehörde Abwasser, das wegen se<strong>in</strong>er Art oder Menge<br />

<strong>in</strong> den vorhandenen Abwasseranlagen nicht abgeleitet oder<br />

behandelt werden kann, von der E<strong>in</strong>leitung befristet ausschließen<br />

(§ 138 Abs. 2 SächsWG).<br />

(3) Die E<strong>in</strong>leitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht<br />

unterliegt und von sonstigem Wasser, bedarf der schriftlichen<br />

Genehmigung der Stadt.<br />

§ 8<br />

Eigenkontrolle<br />

(1) Die Stadt kann bei Bedarf verlangen, dass auf Kosten des<br />

Grundstückseigentümers oder des sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />

Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 7<br />

Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer zur Bestimmung<br />

der Schadstofffracht <strong>in</strong> die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

e<strong>in</strong>gebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück<br />

angebracht, betrieben und <strong>in</strong> ordnungsgemäßem Zustand gehalten<br />

werden.<br />

(2) Die Stadt kann <strong>in</strong> entsprechender Anwendung der Vorschriften<br />

der Eigenkontrollverordnung vom 07.10.1994, SächsGVBl. S.<br />

1592, zuletzt geändert mit Verordnung vom 15.06.1999,<br />

SächsGVBI. S. 417 <strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung auch verlangen,<br />

dass e<strong>in</strong>e Person bestimmt wird, die für die Bedienung<br />

der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuches verantwortlich<br />

ist. Das Betriebstagebuch ist m<strong>in</strong>destens drei Jahre lang,<br />

vom Datum der letzten E<strong>in</strong>tragung oder des letzten Beleges an<br />

gerechnet, aufzubewahren und der Stadt auf Verlangen vorzulegen.<br />

§ 9<br />

Abwasseruntersuchungen<br />

(1) Die Stadt kann bei Bedarf Abwasseruntersuchungen vornehmen.<br />

Sie bestimmt, <strong>in</strong> welchen Abständen die Proben zu entnehmen<br />

s<strong>in</strong>d, durch wen die Proben zu entnehmen s<strong>in</strong>d und wer<br />

sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 18 Abs. 2 entsprechend.<br />

(2) Die Kosten e<strong>in</strong>er Abwasseruntersuchung trägt der Verpflichtete,<br />

wenn<br />

1. die Ermittlungen ergeben, dass Vorschriften oder auferlegte<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt worden s<strong>in</strong>d<br />

oder<br />

2. wegen der besonderen Verhältnisse e<strong>in</strong>e ständige Überwachung<br />

geboten ist.<br />

(3) Wenn bei e<strong>in</strong>er Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt<br />

werden, hat der Grundstückseigentümer oder der sonstige<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

§ 10<br />

Grundstücksbenutzung<br />

Die Grundstückseigentümer und sonstige nach § 3 Abs. 1 Verpflichtete<br />

s<strong>in</strong>d im Rahmen der Vorschrift des § 109 SächsWG verpflichtet,<br />

für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das<br />

Verlegen von Kanälen e<strong>in</strong>schließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung<br />

von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung<br />

durch die Stadt zu dulden.<br />

Sie haben <strong>in</strong>sbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an<br />

die Anschlusskanäle zu ihren Grundstücken zu dulden.<br />

3. Teil - Anschlusskanäle und<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

§ 11<br />

Anschlusskanäle<br />

(1) Anschlusskanäle (§ 2 Abs. 2 Satz 3) werden von der Stadt hergestellt,<br />

unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.<br />

(2) Art, Zahl und Lage der Anschlusskanäle sowie deren Änderung<br />

werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers oder<br />

sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter und unter Wahrung se<strong>in</strong>er<br />

berechtigten Interessen von der Stadt bestimmt.<br />

(3) Die Stadt stellt die für den erstmaligen Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes<br />

notwendigen Anschlusskanäle bereit. Jedes Grundstück<br />

erhält m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Anschlusskanal.<br />

(4) Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, e<strong>in</strong>en Kontrollschacht<br />

mit e<strong>in</strong>er Nennweite von m<strong>in</strong>destens 400 mm für jeden<br />

Anschluss zwischen der Grundstücksgrenze und den Gebäuden<br />

zu errichten. Der Schacht ist für die öffentliche Kontrolle zugänglich<br />

zu gestalten bzw. e<strong>in</strong>zuordnen. Die Forderungen des § 15 (3)<br />

s<strong>in</strong>d dabei zu beachten.<br />

(5) In besonders begründeten Fällen (<strong>in</strong>sbesondere bei Sammelgaragen,<br />

Reihenhäusern, Grundstücksteilung nach Verlegung des<br />

Anschlusskanals) kann die Stadt den Anschluss mehrerer Grundstücke<br />

über e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Anschlusskanal vorschreiben<br />

oder auf Antrag zulassen.


8<br />

(6) Die Kosten der für den erstmaligen Anschluss e<strong>in</strong>es Grundstückes<br />

notwendigen Anschlusskanäle (Absätze 3 und 5) s<strong>in</strong>d<br />

durch den Abwasserbeitrag abgegolten.<br />

(7) Werden Grundstücke im Trennsystem entwässert, gelten die<br />

Schmutzwasser- und Regenwasseranschlusskanäle als e<strong>in</strong><br />

Anschlusskanal im S<strong>in</strong>ne des Abs. 3 Satz 2.<br />

§ 12<br />

Sonstige Anschlüsse, Aufwandsersatz<br />

(1) Die Stadt kann auf Antrag des Grundstückseigentümers oder<br />

sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter weitere Anschlusskanäle<br />

sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen.<br />

Als weitere Anschlusskanäle gelten auch Anschlusskanäle für<br />

Grundstücke, die nach Entstehen der erstmaligen Beitragspflicht<br />

neu gebildet werden.<br />

(2) Den tatsächlich entstandenen Aufwand für die Herstellung,<br />

Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der <strong>in</strong><br />

Abs. 1 genannten Anschlusskanäle und Anschlüsse trägt derjenige,<br />

der im Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusskanals, im<br />

Übrigen im Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme Grundstückseigentümer<br />

oder sonstiger nach § 3 Abs. 1 Verpflichteter<br />

ist, soweit die Herstellung oder die Maßnahmen von ihm zu vertreten<br />

s<strong>in</strong>d oder ihm dadurch Vorteile zuwachsen.<br />

(3) Der Anspruch auf Ersatz des Aufwandes entsteht mit der Herstellung<br />

des Anschlusskanals, im Übrigen mit der Beendigung<br />

der Maßnahme.<br />

§ 13<br />

Genehmigungen<br />

(1) Der schriftlichen Genehmigung der Stadt bedürfen:<br />

a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

deren Anschluss sowie deren Änderung;<br />

b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die<br />

Änderung der Benutzung<br />

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn der Antrag bestätigt ist.<br />

Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die<br />

Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen.<br />

(2) E<strong>in</strong>em unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss<br />

(z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.<br />

(3) Für die den Anträgen beizufügenden Unterlagen gelten die<br />

Vorschriften des Teiles 1 Abschnitt 1 der Verordnung des Sächsischen<br />

Staatsm<strong>in</strong>isteriums des Inneren zur Durchführung der<br />

Sächsischen Bauordnung (SächsBO-DurchführVO) <strong>in</strong> der jeweils<br />

geltenden Fassung s<strong>in</strong>ngemäß. Die zur Anfertigung der Pläne<br />

erforderlichen Angaben (Lage der Anschlussstelle) s<strong>in</strong>d bei der<br />

Stadt e<strong>in</strong>zuholen.<br />

§ 14<br />

Regeln der Technik für<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3) s<strong>in</strong>d<br />

nach den gesetzlichen Vorschriften und den allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />

Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Allgeme<strong>in</strong> anerkannte<br />

Regeln der Technik s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die technischen<br />

Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung<br />

von Abwasseranlagen.<br />

§ 15<br />

Herstellung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

(1) Die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 2 Abs. 3)<br />

s<strong>in</strong>d vom Grundstückseigentümer oder sonstigen nach § 3 Abs.<br />

1 Verpflichteten auf se<strong>in</strong>e Kosten herzustellen, zu unterhalten und<br />

nach Bedarf gründlich zu re<strong>in</strong>igen.<br />

(2) Die Stadt ist im technisch erforderlichen Umfang befugt, mit<br />

dem Bau der Anschlusskanäle e<strong>in</strong>en Teil der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Prüf- Übergabe- und Kontrollschächte<br />

mit den gemäß § 8 Abs. 1 erforderlichen Messe<strong>in</strong>richtungen<br />

herzustellen und zu erneuern. Der Aufwand ist der<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Stadt vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach §<br />

3 Abs. 1 Verpflichteten zu ersetzen. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1<br />

Verpflichtete hat die Verb<strong>in</strong>dung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

mit den öffentlichen Abwasseranlagen im E<strong>in</strong>vernehmen<br />

mit der Stadt herzustellen. Grundleitungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel mit m<strong>in</strong>destens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzte<br />

Kontrollschacht mit Re<strong>in</strong>igungsrohr ist so nahe wie technisch<br />

möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss<br />

stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 17) wasserdicht<br />

ausgeführt se<strong>in</strong>.<br />

(4) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen s<strong>in</strong>d vom<br />

Grundstückseigentümer oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />

auf se<strong>in</strong>e Kosten zu ändern, wenn Menge oder Art des<br />

Abwassers dies notwendig machen.<br />

(5) Änderungen an e<strong>in</strong>er Grundstücksentwässerungsanlage, die<br />

<strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er nicht vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten zu vertretenden Änderung<br />

der öffentlichen Abwasseranlagen notwendig werden, führt die<br />

Stadt auf ihre Kosten aus, sofern nichts anderes bestimmt ist.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Änderung oder Stilllegung der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

dem erstmaligen leitungsgebundenen<br />

Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage dient oder für<br />

Grundstücke, die e<strong>in</strong>en erstmaligen Anschluss an die zentrale<br />

Abwasserentsorgungsanlage erhalten.<br />

(6) Wird e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage - auch vorübergehend<br />

- außer Betrieb gesetzt, so kann die Stadt den Anschlusskanal<br />

verschließen oder beseitigen. Der Aufwand ist vom Grundstückseigentümer<br />

oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />

zu ersetzen. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Stadt<br />

kann die Ausführung der <strong>in</strong> Satz 1 genannten Maßnahmen auf<br />

den Grundstückseigentümer oder den sonstigen nach § 3 Abs.<br />

1 Verpflichteten übertragen.<br />

§ 16<br />

Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen,<br />

Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte, Toiletten mit Wasserspülung<br />

(1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie<br />

Benz<strong>in</strong> und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände <strong>in</strong> das Abwasser<br />

gelangen können, s<strong>in</strong>d Vorrichtungen zur Abscheidung dieser<br />

Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden<br />

Schlammfängen) e<strong>in</strong>zubauen, zu betreiben, zu unterhalten und<br />

zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen<br />

s<strong>in</strong>d vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten <strong>in</strong> regelmäßigen Zeitabständen,<br />

darüber h<strong>in</strong>aus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Bei schuldhafter Säumnis ist er der Stadt schadenersatzpflichtig.<br />

Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften<br />

über die Abfallentsorgung.<br />

(2) Die Stadt kann vom Grundstückseigentümer oder dem sonstigen<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten im E<strong>in</strong>zelfall den E<strong>in</strong>bau und<br />

den Betrieb e<strong>in</strong>er Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für<br />

die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für<br />

Pumpanlagen bei Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen<br />

angeschlossen werden.<br />

(3) Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergl.<br />

dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen<br />

werden.<br />

(4) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

mit zentraler Abwasserre<strong>in</strong>igung angeschlossen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Gebäuden mit Aufenthaltsräumen nur Toiletten mit Wasserspülung<br />

zulässig.<br />

(5) § 14 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Sicherung gegen Rückstau<br />

Abwasseraufnahmee<strong>in</strong>richtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen,<br />

z. B. Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe,<br />

Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergl., die tiefer als die


Nr. 23/2008<br />

Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung<br />

(Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer<br />

oder dem sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten<br />

auf se<strong>in</strong>e Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen<br />

hat der Grundstückseigentümer oder sonstige nach § 3 Abs. 1<br />

Verpflichtete für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.<br />

§ 15 Abs. 5 gilt entsprechend.<br />

§ 18<br />

Abnahme und Prüfung der<br />

Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht<br />

(1) Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Abnahme<br />

durch die Stadt <strong>in</strong> Betrieb genommen werden. Die Abnahme<br />

der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den<br />

Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer<br />

nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und<br />

fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.<br />

(2) Die Stadt ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

zu prüfen. Den mit der Überwachung der Anlagen beauftragten<br />

Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit<br />

E<strong>in</strong>willigung des Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume<br />

ohne E<strong>in</strong>willigung nur <strong>in</strong> den Zeiten betreten, <strong>in</strong> denen sie normalerweise<br />

für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung<br />

offen stehen. Grundstückseigentümer und oder die sonstigen<br />

nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten s<strong>in</strong>d verpflichtet, die Ermittlungen<br />

und Prüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und<br />

dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers<br />

notwendigen E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Betriebsvorgänge zu gewähren und<br />

die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.<br />

(3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer oder<br />

die sonstigen nach § 3 Abs. 1 Verpflichteten unverzüglich auf<br />

eigene Kosten zu beseitigen.<br />

(4) Den Beauftragten der Stadt ist der Zutritt zu allen Wassermesse<strong>in</strong>richtungen<br />

zu gewähren.<br />

§ 19<br />

Dezentrale Abwasseranlagen<br />

Für die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen gelten die<br />

Regelungen dieser Satzung ergänzend zu den Vorschriften der<br />

Satzung über dezentrale Anlagen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

(ohne Ortsteil Krumhermsdorf) <strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung.<br />

4. Teil - Abwassergebühren<br />

§ 20<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

Die Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen<br />

Abwassergebühren. Sie werden erhoben <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen 1<br />

und 2 für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung und für sonstiges<br />

Abwasser. Zudem werden <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung 2 Gebühren für die<br />

Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung erhoben.<br />

§ 21<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer.<br />

Der Erbbauberechtigte oder der sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen<br />

Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers<br />

Gebührenschuldner.<br />

(2) Mehrere Gebührenschuldner für dasselbe Grundstück s<strong>in</strong>d<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 22<br />

Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung<br />

(1) Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserentsorgung wird<br />

nach der Schmutzwassermenge bemessen, die auf den an die<br />

öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken<br />

anfällt (§ 23 Abs. 1).<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 9<br />

(2) Bei E<strong>in</strong>leitungen nach § 7 Abs. 3 bemisst sich die Abwassergebühr<br />

nach der e<strong>in</strong>geleiteten Wassermenge.<br />

§ 23<br />

Abwassermenge bei der Schmutzwasserentsorgung<br />

(1) In dem jeweiligen Veranlagungszeitraum (§ 29 Abs. 2) gilt im<br />

S<strong>in</strong>ne von § 22 Abs. 1 als angefallene Abwassermenge<br />

1. bei öffentlicher Wasserversorgung, der der Entgeltberechnung<br />

zu Grunde gelegte Wasserverbrauch,<br />

2. bei nichtöffentlicher Tr<strong>in</strong>k- und Brauchwasserversorgung, die<br />

dieser entnommenen Wassermenge und<br />

3. das auf Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit<br />

es als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt und <strong>in</strong><br />

die öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet wird.<br />

(2) Auf Verlangen der Stadt hat der Gebührenschuldner bei E<strong>in</strong>leitungen<br />

nach § 7 Abs. 3, bei nichtöffentlicher Wasserversorgung<br />

(gemäß Abs. 1 Nr. 2) oder bei Nutzung von Niederschlagswasser<br />

als Brauchwasser (gemäß Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messe<strong>in</strong>richtungen<br />

auf se<strong>in</strong>e Kosten anzubr<strong>in</strong>gen und zu unterhalten. Der<br />

Gebührenschuldner hat den E<strong>in</strong>bau dieser Messe<strong>in</strong>richtungen vor<br />

der Inbetriebnahme der Stadt schriftlich anzuzeigen und durch<br />

ihn abnehmen zu lassen.<br />

(3) Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Unter<br />

Beachtung des Absatzes 1 wird durch die Stadt e<strong>in</strong> Pauschalsatz<br />

von 30 m3 je e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich erfasste Person angesetzt,<br />

wenn:<br />

1. e<strong>in</strong>e Berechnung der Wassermenge nicht möglich ist oder<br />

2. e<strong>in</strong> Wasserzähler nicht vorhanden ist oder<br />

3. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht<br />

ermöglicht oder<br />

4. e<strong>in</strong>e Prüfung des Wasserzählers ergibt, dass die nach den<br />

jeweiligen Bestimmungen über das Mess- und Eichwesen<br />

zulässige Fehlergrenze überschritten wird oder<br />

5. Niederschlagswasser oder Wasser aus eigenen Gew<strong>in</strong>nungsanlagen<br />

verwandt wird und ke<strong>in</strong>e Messe<strong>in</strong>richtung angebracht<br />

wurde.<br />

§ 24<br />

Absetzungen bei der Schmutzwasserentsorgung<br />

(1) Nach § 23 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht<br />

<strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen e<strong>in</strong>geleitet wurden, werden<br />

auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung<br />

der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung<br />

abgesetzt. Von der Absetzung ausgenommen ist e<strong>in</strong>e<br />

Wassermenge von 30 m3 pro Jahr je e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich<br />

erfasste Person. Für den Nachweis und den Aufwand ist der<br />

Eigentümer zuständig.<br />

(2) Für landwirtschaftliche Betriebe soll der Nachweis durch Messungen<br />

e<strong>in</strong>es besonderen Wasserzählers erbracht werden. Dabei<br />

muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass über diesen Wasserzähler nur solche<br />

Frischwassermengen entnommen werden können, die <strong>in</strong> der<br />

Landwirtschaft verwendet werden und deren E<strong>in</strong>leitung als Abwasser<br />

nach § 6, <strong>in</strong>sbesondere Absatz 2 Nummer 3, ausgeschlossen<br />

ist. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

(3) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge<br />

nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden<br />

die nicht e<strong>in</strong>geleiteten Wassermengen pauschal ermittelt.<br />

Dabei gilt als nicht e<strong>in</strong>geleitete Wassermenge im S<strong>in</strong>ne von Absatz<br />

1:<br />

1. je Viehe<strong>in</strong>heit bei Pferden, R<strong>in</strong>dern, Schafen, Ziegen und<br />

Schwe<strong>in</strong>en 15 Kubikmeter/Jahr und<br />

2. je Viehe<strong>in</strong>heit Geflügel 5 Kubikmeter/Jahr.<br />

Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände <strong>in</strong> Viehe<strong>in</strong>heiten<br />

gemäß § 51 des Bewertungsgesetzes (<strong>in</strong> der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 01.02.91 (BGBl. 1991 I S. 230), zuletzt<br />

geändert am 20.12.2001 (BGBl. I S. 3794) <strong>in</strong> der jeweils geltenden<br />

Fassung ist entsprechend anzuwenden.<br />

Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nachdem sich<br />

die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr rich-


10<br />

tet. Diese pauschal ermittelte, nicht e<strong>in</strong>geleitete Wassermenge<br />

wird von der gesamten verbrauchten Wassermenge im S<strong>in</strong>ne von<br />

§ 23 abgesetzt. Die dann verbleibende Wassermenge muss für<br />

jede für das Betriebsanwesen e<strong>in</strong>wohnermelderechtlich erfasste<br />

Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht<br />

nur vorübergehend aufgehalten hat, m<strong>in</strong>destens 30 Kubikmeter/Jahr<br />

betragen. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist die Absetzmenge<br />

zu verr<strong>in</strong>gern.<br />

(4) Anträge auf Absetzung nicht e<strong>in</strong>geleiteter Wassermengen s<strong>in</strong>d<br />

bis spätestens zum Ablauf e<strong>in</strong>es Monats nach Bekanntgabe des<br />

Gebührenbescheids zu stellen.<br />

(5) Technologisch bed<strong>in</strong>gte Wasserverluste (z. B. Bäcker, Fleischer),<br />

die zu e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung des e<strong>in</strong>geleiteten Abwassers auf<br />

der Basis Tr<strong>in</strong>kwasser führen, können auf Antrag abgesetzt werden.<br />

Dabei s<strong>in</strong>d die Richtwerte der Handwerkerverbände zu<br />

beachten. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

§ 25<br />

Gebührenmaßstab für<br />

Niederschlagswasserentsorgung<br />

Gebührenmaßstab für die Beseitigung von Niederschlagswasser<br />

s<strong>in</strong>d die bebauten und/oder befestigten Flächen des an die öffentliche<br />

Niederschlagswasserkanalisation angeschlossenen Grundstücks.<br />

Als befestigt gelten betonierte, asphaltierte, gepflasterte,<br />

plattierte oder mit sonstigen wasserundurchlässigen Materialien<br />

versiegelte Flächen. Bei der Veranlagung können Flächen mehrerer<br />

Grundstücke e<strong>in</strong>es Eigentümers zusammengefasst werden.<br />

Die bebauten und befestigten Grundstücksflächen werden mit<br />

den Abflussbeiwerten<br />

Gebäudefläche 0,8 (unter 25° Dachneigung)<br />

Gebäudefläche 0,9 (über 25° Dachneigung)<br />

Asphalt- und Betonfläche 0,9<br />

Pflaster/Platten 0,8<br />

multipliziert.<br />

Berechnungse<strong>in</strong>heit der Gebühr für die Niederschlagswasserentwässerung<br />

ist e<strong>in</strong> Quadratmeter.<br />

§ 26<br />

Höhe der Abwassergebühren<br />

(1) Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß § 22 beträgt die<br />

Gebühr für Abwasser, das <strong>in</strong> öffentliche Kanäle e<strong>in</strong>geleitet und<br />

durch e<strong>in</strong> Klärwerk gere<strong>in</strong>igt wird 2,68 € je Kubikmeter Abwasser.<br />

(2) Für die Niederschlagswasserentsorgung <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung 2<br />

gemäß § 25 beträgt die Gebühr für Abwasser, das <strong>in</strong> öffentliche<br />

Kanäle e<strong>in</strong>geleitet wird 0,22 € je Quadratmeter bebaute oder<br />

befestigte Grundstücksfläche.<br />

§ 27<br />

Starkverschmutzerzuschläge<br />

Starkverschmutzerzuschläge werden nicht erhoben.<br />

§ 28<br />

Verschmutzungswerte<br />

Verschmutzungswerte werden nicht festgesetzt, da Starkverschmutzerzuschläge<br />

nicht erhoben werden.<br />

§ 29<br />

Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld,<br />

Veranlagungszeitraum<br />

(1) Die Pflicht, Gebühren zu entrichten, entsteht jeweils zu Beg<strong>in</strong>n<br />

des Kalenderjahres, frühestens jedoch mit der Bestätigung der<br />

Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen oder<br />

dem Beg<strong>in</strong>n der tatsächlichen Nutzung.<br />

(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zum Ende des Kalenderjahres<br />

für das jeweilige Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum).<br />

(3) Die Abwassergebühren s<strong>in</strong>d zwei Wochen nach Bekanntgabe<br />

des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

§ 30<br />

Vorauszahlungen<br />

Auf die voraussichtliche Gebührenschuld nach § 29 Abs. 2 s<strong>in</strong>d<br />

Vorauszahlungen zu leisten. Den Vorauszahlungen ist jeweils die<br />

Abwassermenge des Vorjahres zu Grunde zu legen. Fehlt e<strong>in</strong>e<br />

Vorjahresberechnung oder bezieht sich diese nicht auf e<strong>in</strong> volles<br />

Kalenderjahr, wird die voraussichtliche Gebühr geschätzt. Die<br />

Anzahl, Höhe und die Zahlungsterm<strong>in</strong>e der Abschläge werden<br />

mit dem Gebührenbescheid festgesetzt.<br />

5. Teil - Anzeigepflicht, Haftung,<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 31<br />

Anzeigepflichten<br />

(1) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats haben der Grundstückseigentümer, der<br />

Erbbauberechtigte und der sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung<br />

Berechtigte der Stadt anzuzeigen:<br />

1. den Erwerb oder die Veräußerung e<strong>in</strong>es an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks;<br />

2. die bei Inkrafttreten dieser Satzung vorhandenen abflusslosen<br />

Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen, soweit dies noch nicht<br />

geschehen ist,<br />

3. Vergrößerungen oder Verkle<strong>in</strong>erungen der bebauten oder befestigten<br />

Flächen, soweit das Grundstück niederschlagswasserentsorgt<br />

wird,<br />

4. die bebaute oder befestigte Grundstücksfläche, sobald die<br />

Stadt den Grundstückseigentümer dazu auffordert.<br />

E<strong>in</strong>e Grundstücksübertragung ist vom Erwerber und vom Veräußerer<br />

anzuzeigen.<br />

(2) B<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>es Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraums<br />

hat der Gebührenpflichtige der Stadt anzuzeigen:<br />

1. die Menge des Wasserverbrauchs aus e<strong>in</strong>er nichtöffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage (§ 23 Abs. 1 Nr. 2),<br />

2. die Menge der E<strong>in</strong>leitungen aufgrund besonderer Genehmigungen<br />

(§ 7 Abs. 3),<br />

3. das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser<br />

verwendete Niederschlagswasser (§ 23 Abs. 1 Nr. 3).<br />

(3) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst<br />

zur Nutzung e<strong>in</strong>es Grundstücks oder e<strong>in</strong>er Wohnung berechtigten<br />

Personen der Stadt mitzuteilen:<br />

1. Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen<br />

Anfalls des Abwassers; und<br />

2. wenn gefährliche oder schädliche Stoffe <strong>in</strong> die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist;<br />

3. den Entleerungsbedarf der abflusslosen Gruben und Kle<strong>in</strong>kläranlagen.<br />

4. die Wieder<strong>in</strong>betriebnahme e<strong>in</strong>er Grundstücksentwässerungsanlage<br />

nach Leerstand bzw. außer Betriebnahme nach Absatz 4.<br />

(4) Wird e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend,<br />

außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückseigentümer<br />

diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass diese rechtzeitig<br />

verschlossen oder beseitigt werden kann.<br />

§ 32<br />

Haftung der Stadt<br />

(1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen,<br />

die die Stadt nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz<br />

oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder<br />

Schäden auf, die durch Rückstau <strong>in</strong>folge von Naturereignissen<br />

wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch<br />

Hemmungen im Abwasserablauf verursacht s<strong>in</strong>d, so erwächst<br />

daraus ke<strong>in</strong> Anspruch auf Schadenersatz. E<strong>in</strong> Anspruch auf Ermäßigung<br />

oder auf Erlass von Gebühren entsteht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall.<br />

(2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung<br />

gegen Rückstau (§ 17) bleibt unberührt.<br />

(3) Im Übrigen haftet die Stadt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

(4) E<strong>in</strong>e Haftung nach den Vorschriften des Haftpflichtgesetzes<br />

bleibt unberührt.


Nr. 23/2008<br />

§ 33<br />

Haftung der Benutzer<br />

(1) Die Stadt kann nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen<br />

Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelfall anordnen, um rechtswidrige<br />

Zustände zu beseitigen, die unter Verstoß gegen Bestimmungen<br />

dieser Satzung herbeigeführt wurden oder entstanden s<strong>in</strong>d. Sie<br />

kann <strong>in</strong>sbesondere Maßnahmen anordnen, um drohende Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

öffentlicher Abwasseranlagen zu verh<strong>in</strong>dern und<br />

um deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso<br />

für Maßnahmen, um e<strong>in</strong>getretene Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu m<strong>in</strong>imieren<br />

und zu beenden sowie um die Funktionsfähigkeit der<br />

Abwasseranlagen wiederherzustellen.<br />

(2) Der Grundstückseigentümer und die sonstigen Benutzer haften<br />

für schuldhaft verursachte Schäden, die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er unsachgemäßen<br />

oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden<br />

Benutzung oder <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es mangelhaften Zustands<br />

der Grundstücksentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben die<br />

Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher<br />

Schäden geltend gemacht werden.<br />

Gehen derartige Schäden auf mehrere Grundstücksentwässerungsanlagen<br />

zurück, so haften deren Eigentümer oder Benutzer<br />

als Gesamtschuldner.<br />

§ 34<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig i. S. von § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt,<br />

wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Stadt überlässt,<br />

2. entgegen § 6 Abs. 1 - 3 von der E<strong>in</strong>leitung ausgeschlossene<br />

Abwässer oder Stoffe <strong>in</strong> die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

e<strong>in</strong>geleitet oder die vorgeschriebenen Grenzwerte für e<strong>in</strong>leitbares<br />

Abwasser nicht e<strong>in</strong>hält,<br />

3. entgegen § 7 Abs. 1 Abwasser ohne Behandlung oder Speicherung<br />

<strong>in</strong> öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>leitet,<br />

4. entgegen § 7 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das<br />

der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere<br />

Genehmigung der Stadt <strong>in</strong> öffentliche Abwasseranlagen e<strong>in</strong>leitet,<br />

5. entgegen § 12 Abs. 1 e<strong>in</strong>en vorläufigen oder vorübergehenden<br />

Anschluss nicht von der Stadt herstellen lässt,<br />

6. entgegen § 13 Abs. 1 e<strong>in</strong>en Anschluss an die öffentlichen<br />

Abwasseranlagen ohne schriftliche Genehmigung der Stadt<br />

herstellt, benutzt oder ändert,<br />

7. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften<br />

des § 14 und § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3 herstellt,<br />

8. die Verb<strong>in</strong>dung der Grundstücksentwässerungsanlage mit der<br />

öffentlichen Abwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 3 Satz 1<br />

im E<strong>in</strong>vernehmen mit der Stadt herstellt,<br />

9. entgegen § 16 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Re<strong>in</strong>igung<br />

der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt,<br />

10. entgegen § 16 Abs. 3 Zerkle<strong>in</strong>erungsgeräte oder ähnliche<br />

Geräte an e<strong>in</strong>e Grundstücksentwässerungsanlage anschließt,<br />

11. entgegen § 18 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage<br />

vor Abnahme <strong>in</strong> Betrieb nimmt,<br />

12. entgegen § 31 se<strong>in</strong>en Anzeigepflichten gegenüber der Stadt<br />

nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

(2) Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne von § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsKAG handelt,<br />

wer vorsätzlich oder leichtfertig se<strong>in</strong>en Anzeigepflichten nach<br />

§ 31 nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.<br />

(3) Die Vorschriften des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

(SächsVwVG) bleiben unberührt.<br />

6. Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

§ 35<br />

Unklare Rechtsverhältnisse<br />

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes<br />

e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers<br />

nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsbe-<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 11<br />

rechtigte im S<strong>in</strong>ne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung<br />

der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen<br />

(Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) <strong>in</strong> der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 29.03.94 (BGBl. I., 1994, S. 709) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081) <strong>in</strong> der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 36<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht<br />

aufgrund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalf<strong>in</strong>anzen<br />

bereits entstanden s<strong>in</strong>d, gelten anstelle dieser Satzung,<br />

die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Abgabenschuld gegolten haben.<br />

(2) Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig treten<br />

die Abwassersatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> vom 26.01.2000,<br />

die Abwassersatzung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom 21.11.2006<br />

und die Abwassersatzung des Zweckverbandes Industrie- und<br />

Gewerbepark <strong>Neustadt</strong>/Langburkersdorf vom 10.02.2000 mit<br />

allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29.10.2008<br />

Elsner<br />

Bürgermeister<br />

_________________________________________________________<br />

Beschluss Nr. SR 08-418<br />

Satzung<br />

über die Erhebung von Abwasserbeiträgen der Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> (Abwasserbeitragssatzung -<br />

AbwBeitrS)<br />

Aufgrund von § 63 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes<br />

(SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den<br />

§§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächsKAG) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> am<br />

29.10.2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Abwasseranschlussbeiträge<br />

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der<br />

öffentlichen Abwasseranlagen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> und die<br />

Inanspruchnahme des Anschlusses oder die Möglichkeit des<br />

Anschlusses an diese öffentliche E<strong>in</strong>richtung durch die betroffenen<br />

Grundstückseigentümer, denen dadurch nicht nur vorübergehende<br />

Vorteile für ihre Grundstücke entstehen, werden Abwasseranschlussbeiträge,<br />

im Folgenden Abwasserbeiträge genannt, erhoben.<br />

§ 2<br />

Erhebungsgrundsatz<br />

(1) Die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> erhebt zur angemessenen Ausstattung<br />

der öffentlichen E<strong>in</strong>richtung Abwasserbeseitigung im<br />

Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong> mit Betriebskapital Abwasserbeiträge.<br />

Es wird ausschließlich e<strong>in</strong> Teilbetrag Schmutzwasserentsorgung<br />

erhoben.<br />

(2) Die Höhe des Betriebskapitals wird<br />

1. für das Stadtgebiet <strong>Neustadt</strong> mit Ortsteil Polenz<br />

(im Folgenden kurz; Stadt) auf 12.322.850,15 € und<br />

2. für das Gebiet der Ortsteile Berthelsdorf, Langburkersdorf,<br />

Niederottendorf, Oberottendorf, Rückersdorf und Rugiswalde<br />

(im Folgenden kurz: Ortsteile) auf 10.182.377,81 €<br />

festgesetzt.


12<br />

(3) Durch Satzung können zur angemessenen Aufstockung des<br />

nach Abs. 2 festgesetzten Betriebskapitals gemäß § 17 Abs. 2<br />

SächsKAG weitere Beiträge erhoben werden.<br />

§ 3<br />

Gegenstand der Beitragspflicht<br />

(1) Der erstmaligen Beitragspflicht im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 1 unterliegen<br />

Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e bauliche oder gewerbliche Nutzung<br />

festgelegt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden<br />

können. Erschlossene Grundstücke, für die e<strong>in</strong>e bauliche<br />

oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der<br />

Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland<br />

s<strong>in</strong>d und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt<br />

zur Bebauung anstehen.<br />

(2) Wird e<strong>in</strong> Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen der<br />

Schmutzwasserentsorgung tatsächlich angeschlossen, so unterliegt<br />

es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzung<br />

des Abs. 1 nicht erfüllt s<strong>in</strong>d.<br />

(3) Grundstücke im S<strong>in</strong>ne der Absätze 1 und 2, die bei In-Kraft-<br />

Treten dieser Satzung bereits an die öffentlichen Abwasseranlagen<br />

der Schmutzwasserentsorgung angeschlossen s<strong>in</strong>d, unterliegen<br />

der erstmaligen Beitragspflicht gemäß § 2 Abs. 1.<br />

(4) Grundstücke, denen e<strong>in</strong>e Entsorgung des Schmutzwassers<br />

angeboten wird, für die jedoch vor In-Kraft-Treten dieser Satzung<br />

der Beitrag für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung<br />

erhoben worden ist, wird bestimmt, dass dieser erhobene<br />

Beitrag nur als Teilbeitrag Schmutzwasserentsorgung gilt<br />

gemäß § 17 Abs. 5 SächsKAG.<br />

Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide<br />

für die Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> der Stadt im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 mit e<strong>in</strong>em Beitragssatz von 5,30 DM/m2 NF-Fläche,<br />

das entspricht EUR 2,71 m2 NF- Fläche gelten <strong>in</strong> der Höhe<br />

von 2,71 EUR/m2 NF-Fläche als Beitragsbescheide für die<br />

Schmutzwasserbeseitigung.<br />

Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide<br />

für die Abwasserbeseitigung <strong>in</strong> den Ortsteilen im S<strong>in</strong>ne<br />

des § 2 Abs. 2 Nr. 2 mit e<strong>in</strong>em Beitragssatz von 7,70 DM/m2 NF-<br />

Fläche, das entspricht EUR 3,94 m2 NF-Fläche gelten <strong>in</strong> der Höhe<br />

von 3,94 EUR/m2 NF-Fläche als Beitragsbescheide für die<br />

Schmutzwasserbeseitigung.<br />

(5) Grundstücke im S<strong>in</strong>ne des Abs. 4, für die schon e<strong>in</strong> erstmaliger<br />

Beitrag nach den Vorschriften des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes<br />

Kommunalf<strong>in</strong>anzen entstanden ist, unterliegen<br />

e<strong>in</strong>er weiteren Beitragspflicht, wenn dies durch Satzung gemäß<br />

§ 2 Abs. 3 bestimmt wird.<br />

(6) Grundstücke, die dezentral im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 4 S. 1 der<br />

Abwassersatzung (AbwS) entsorgt werden, unterliegen nicht der<br />

Beitragspflicht.<br />

§ 4<br />

Beitragsschuldner<br />

(1) Beitragsschuldner ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe<br />

des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Der<br />

Erbbauberechtigte oder sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung<br />

Berechtigte s<strong>in</strong>d anstelle des Eigentümers Beitragsschuldner.<br />

(2) Mehrere Beitragsschuldner für dasselbe Grundstück s<strong>in</strong>d<br />

Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- oder Teileigentum s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres<br />

Miteigentumsanteils Beitragsschuldner.<br />

(3) Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück, im<br />

Falle des Abs. 1 Satz 2 auf dem Erbbaurecht oder sonstigen d<strong>in</strong>glichen<br />

Nutzungsrecht, im Falle des Abs. 2 Satz 2 auf dem Wohnungs-<br />

oder dem Teileigentum. Entsprechendes gilt für sonstige<br />

d<strong>in</strong>gliche Nutzungsrechte<br />

§ 5<br />

Beitragsmaßstab<br />

Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung<br />

ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch<br />

Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 6) mit dem Nutzungsfaktor<br />

( §§ 7 bis 12).<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

§ 6<br />

Grundstücksfläche<br />

(1) Als Grundstücksfläche für die Schmutzwasserentsorgung gilt:<br />

a) bei Grundstücken im Bereich e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes die<br />

Fläche, die unter Berücksichtigung des § 19 Abs. 1 Sächs-<br />

KAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung zu Grunde zu<br />

legen ist;<br />

b) bei Grundstücken, die mit ihrer gesamten Fläche im unbeplanten<br />

Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Bereich e<strong>in</strong>es<br />

Bebauungsplanes, der die erforderlichen Festsetzungen nicht<br />

enthält, liegen, die Fläche, die unter Berücksichtigung des §<br />

19 Abs. 1 SächsKAG der Ermittlung der zulässigen Nutzung<br />

zu Grunde zu legen ist;<br />

c) bei Grundstücken die teilweise <strong>in</strong> dem unter Buchstaben<br />

a) oder b) beschriebenen Bereich und teilweise im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB) liegen, die nach § 19 Abs. 1 SächKAG<br />

maßgebende Fläche.<br />

d) bei Grundstücken, die mit ihrer Fläche im Außenbereich<br />

(§ 35 BauGB) liegen oder aufgrund § 3 Abs. 2 beitragspflichtig<br />

s<strong>in</strong>d, die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG maßgebende Fläche.<br />

(2) Die nach § 19 Abs. 1 SächsKAG vorgesehene Abgrenzung<br />

geschieht nach den Grundsätzen für die grundbuchmäßige<br />

Abschreibung von Teilflächen unter Beachtung der baurechtlichen<br />

Vorschriften ohne die Möglichkeit der Übernahme e<strong>in</strong>er Baulast.<br />

§ 7<br />

Nutzungsfaktor<br />

(1) Der Nutzungsfaktor bemisst sich nach den Vorteilen, die den<br />

Grundstücken nach Maßgabe ihrer zulässigen baulichen Nutzung<br />

durch die E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung<br />

vermittelt werden. Die Vorteile orientieren sich an der Zahl<br />

der zulässigen Geschosse. Als Geschosse gelten Vollgeschosse<br />

im S<strong>in</strong>ne dieser Satzung. Vollgeschosse liegen vor, wenn die<br />

Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />

h<strong>in</strong>ausragt und sie über m<strong>in</strong>destens 2/3 ihrer Grundfläche<br />

e<strong>in</strong>e lichte Höhe von m<strong>in</strong>destens 2,30 m haben; wobei die<br />

Geländeoberfläche die Fläche ist, die sich aus der Baugenehmigung<br />

oder den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt, im<br />

Übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Für Grundstücke <strong>in</strong><br />

Bebauungsplangebieten bestimmt sich das Vollgeschoss nach<br />

§ 90 Abs. 2 SächsBO.<br />

(2) Der Nutzungsfaktor beträgt im E<strong>in</strong>zelnen:<br />

im Gebiet im Gebiet<br />

gem. § 2 gem. § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 2<br />

a) <strong>in</strong> den Fällen des<br />

§ 11 Abs. 2, 3 und 4<br />

0,5 0,5<br />

b) bei e<strong>in</strong>geschossiger<br />

Bebaubarkeit<br />

1,0 1,3<br />

c) bei zweigeschossiger<br />

Bebaubarkeit<br />

1,5 1,5<br />

d) bei dreigeschossiger<br />

Bebaubarkeit<br />

2,0 1,7<br />

e) bei viergeschossiger<br />

Bebaubarkeit<br />

2,5 1,9<br />

f) bei fünfgeschossiger<br />

Bebaubarkeit für jedes weitere,<br />

über das 5. Geschoss<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Geschoss e<strong>in</strong>e<br />

3,0 2,1<br />

Erhöhung um 0,5 0,2.<br />

(3) Gelten für e<strong>in</strong> Grundstück unterschiedliche Nutzungsfaktoren,<br />

so ist der jeweils höchste Nutzungsfaktor maßgebend.<br />

§ 8<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt<br />

(1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e grö-


Nr. 23/2008<br />

ßere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zu Grunde zu legen.<br />

(2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1, die nicht als Wohnoder<br />

Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als<br />

Geschosszahl die tatsächlich vorhandene Baumasse des Bauwerkes<br />

geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals<br />

geteilt durch 3,5, m<strong>in</strong>destens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende<br />

Geschosszahl, wobei Bruchzahlen auf die nächstfolgende<br />

volle Zahl aufgerundet werden.<br />

(3) S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bebauungsplan über die bauliche Nutzung e<strong>in</strong>es<br />

Grundstückes mehrere Festsetzungen (Geschosszahl, Gebäudehöhe,<br />

Baumassenzahl) enthalten, so ist die Geschosszahl vor<br />

der Gebäudehöhe und diese vor der Baumassenzahl maßgebend.<br />

§ 9<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan e<strong>in</strong>e Baumassenzahl<br />

festsetzt<br />

(1) Bestimmt e<strong>in</strong> Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch e<strong>in</strong>e Geschosszahl oder die Höhe der baulichen Anlagen,<br />

sondern durch Festsetzung e<strong>in</strong>er Baumassenzahl, so gilt als<br />

Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden.<br />

(2) Ist e<strong>in</strong>e größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl<br />

zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die<br />

Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die überbaute<br />

Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses<br />

durch 3,5, wobei Bruchzahlen auf die nächstfolgende volle<br />

Zahl aufgerundet werden.<br />

(3) § 8 Abs. 3 ist anzuwenden.<br />

§ 10<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan die Höhe baulicher<br />

Anlagen festsetzt<br />

(1) Bestimmt e<strong>in</strong> Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung<br />

nicht durch e<strong>in</strong>e Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern<br />

durch die Festsetzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen,<br />

so gilt als Geschosszahl<br />

a) bei Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, die festgesetzte<br />

maximale Gebäudehöhe geteilt durch 3,5;<br />

b) bei Festsetzung der maximalen Wandhöhe das festgesetzte<br />

Höchstmaß der Wandhöhe baulicher Anlagen, entsprechend<br />

der Def<strong>in</strong>ition des § 6 Abs. 4 Satz 3 SächsBO, geteilt durch<br />

3,5, zuzüglich e<strong>in</strong>es weiteren Geschosses wenn gleichzeitig<br />

e<strong>in</strong>e Dachneigung von m<strong>in</strong>destens 30° festgesetzt ist. Bruchzahlen<br />

werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.<br />

(2) Ist im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e größere als die im Bebauungsplan festgesetzte<br />

Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß<br />

Abs. 1 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Geschosszahl umzurechnen.<br />

(3) § 8 Abs. 3 ist anzuwenden.<br />

§ 11<br />

Stellplätze, Garagen, Geme<strong>in</strong>debedarfsflächen und<br />

sonstige Flächen <strong>in</strong> Bebauungsplangebieten nach<br />

§ 30 Abs. 1 BauGB<br />

(1) Bei Grundstücken, auf denen nach den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden<br />

können, wird für jedes zulässige oberirdische und tatsächlich<br />

vorhandene unterirdische Parkdeck e<strong>in</strong> Vollgeschoss zu Grunde<br />

gelegt; s<strong>in</strong>d mehr oberirdische Parkdecks als zulässig vorhanden,<br />

wird die tatsächliche Anzahl zu Grunde gelegt. Bei anderen<br />

Grundstücken gelten als Geschosse neben jenen nach §§ 8<br />

bis 10 auch oberirdische oder unterirdische Parkdecks als<br />

Geschosse; Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.<br />

(2) Auf öffentlichen Geme<strong>in</strong>bedarfs- und Grünflächengrundstücken,<br />

deren Grundstücksflächen nach den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder<br />

nur zu e<strong>in</strong>em untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt wer-<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 13<br />

den sollen bzw. überdeckt s<strong>in</strong>d (z. B. Sportplätze, Freibäder, Kle<strong>in</strong>gartenanlagen,<br />

Friedhöfe) wird e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt.<br />

Die §§ 8, 9 und 10 f<strong>in</strong>den ke<strong>in</strong>e Anwendung.<br />

(3) Für Grundstücke <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>gärten nach dem Bundeskle<strong>in</strong>gartengesetz<br />

gilt e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5.<br />

(4) Für Grundstücke, die von den Bestimmungen der §§ 8, 9, 10<br />

und der Absätze 1 bis 3 nicht erfasst s<strong>in</strong>d (z. B. Lagerplätze) gilt<br />

e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen ke<strong>in</strong>e Gebäude errichtet<br />

werden dürfen.<br />

§ 12<br />

Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken,<br />

für die ke<strong>in</strong>e Bebauungsplanfestsetzungen im S<strong>in</strong>ne<br />

der §§ 8 - 10 bestehen<br />

(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die e<strong>in</strong> Bebauungsplan<br />

ke<strong>in</strong>e den §§ 8 - 11 entsprechende Festsetzungen enthält,<br />

ist bei bebauten oder unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken<br />

(§ 34 BauGB) die Zahl der zulässigen Geschosse maßgebend. Ist im<br />

E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zu Grunde<br />

zu legen.<br />

(2) Bei Grundstücken, die nach § 3 Abs. 2 beitragspflichtig s<strong>in</strong>d (z. B.<br />

im Außenbereich gemäß § 35 BauGB), ist bei bebauten Grundstücken<br />

die Zahl der tatsächlich vorhanden Geschosse maßgebend. Bei<br />

unbebauten Grundstücken, für die e<strong>in</strong> Bauvorhaben genehmigt ist,<br />

gilt die Zahl der genehmigten Geschosse. Bei unbebauten Grundstücken,<br />

und bei Grundstücken mit nur untergeordneter Bebauung<br />

gilt e<strong>in</strong> Nutzungsfaktor von 1,0.<br />

(3) Als Geschosse nach den Absätzen 1 und 2 gelten Vollgeschosse<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 7 Abs. 1. Bei Grundstücken nach Abs. 2 mit Gebäuden<br />

ohne e<strong>in</strong> Vollgeschoss oder bei Gebäuden mit nur e<strong>in</strong>em Vollgeschoss<br />

und m<strong>in</strong>destens 2 weiteren Geschossen, die nicht Vollgeschosse<br />

im S<strong>in</strong>ne des § 7 Abs. 1 s<strong>in</strong>d, ergibt sich die Geschosszahl<br />

aus der tatsächlich vorhandenen Baumasse des Bauwerkes geteilt<br />

durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch<br />

3,5. Überschreiten Geschosse, die nicht als Wohn- oder Büroräume<br />

genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die<br />

Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche<br />

und nochmals geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf die<br />

nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.<br />

(4) Tatsächlich hergestellte oder genehmigte unter- oder oberirdische<br />

Parkdecks gelten jeweils als e<strong>in</strong> Geschoss, auch wenn sie die Voraussetzungen<br />

des Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllen.<br />

(5) Für die <strong>in</strong> § 11 Abs. 2 bis 4 genannten Anlagen, die <strong>in</strong> Bereichen<br />

der Abs. 1 und 2 liegen, s<strong>in</strong>d § 11 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.<br />

§ 13<br />

Erneute Beitragspflicht<br />

(1) Grundstücke, für die bereits e<strong>in</strong> Beitrag nach § 3 entstanden<br />

ist, unterliegen e<strong>in</strong>er erneuten Beitragspflicht, wenn<br />

a) sich die Fläche des Grundstückes vergrößert (z. B. durch<br />

Zukauf) und für die zugehende Fläche noch ke<strong>in</strong>e Beitragspflicht<br />

entstanden war,<br />

b) sich die Fläche des Grundstückes vergrößert und für die zugehende<br />

Fläche e<strong>in</strong>e Beitragspflicht zwar schon entstanden war,<br />

sich jedoch die zulässige bauliche Nutzung der zugehenden<br />

Fläche durch die Zuschreibung erhöht.<br />

c) sich die Verhältnisse, die der Abgrenzung gemäß § 6 Abs. 1<br />

zu Grunde lagen, geändert haben.<br />

d) allgeme<strong>in</strong> oder im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong> höheres Maß der baulichen<br />

Nutzung (§ 7) zugelassen wird oder<br />

e) e<strong>in</strong> Fall des § 8 Abs. 2 oder e<strong>in</strong> Fall, auf den diese Bestimmung<br />

kraft Verweisung anzuwenden ist, nachträglich e<strong>in</strong>tritt.<br />

(2) Der erneute Beitrag bemisst sich nach den Grundsätzen des<br />

§ 7. In den Fällen des Abs. 1 Buchstaben b) und d) und e) bemisst<br />

sich der erneute Beitrag nach der Differenz zwischen den der bisherigen<br />

Situation und der neuen Situation entsprechenden Nutzungs-<br />

oder Grundflächenfaktoren; wenn durch die Änderung der<br />

Verhältnisse der jeweilige Rahmen des § 7 Abs. 2 nicht überschritten<br />

wird, entsteht ke<strong>in</strong>e erneute Beitragspflicht. Im Übrigen<br />

gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.


14<br />

§ 14<br />

Zusätzlicher Abwasserbeitrag von Großverbrauchern<br />

Für Grundstücke, die die E<strong>in</strong>richtung nachhaltig nicht nur unerheblich<br />

über das normale Maß h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> Anspruch nehmen, kann<br />

die Stadt durch besondere Satzungsregelungen zusätzliche Beiträge<br />

gemäß § 20 SächsKAG erheben.<br />

§ 15<br />

Beitragssatz<br />

Der Beitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt je m2 Nutzungsfläche<br />

1. für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne<br />

von § 2 Abs. 2 Nr. 1 2,71 €<br />

2. für das Gebiet der Ortsteile <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne<br />

von § 2 Abs. 2 Nr. 2 3,94 €<br />

§ 16<br />

Entstehung der Beitragsschuld<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils getrennt für die Schmutzwasserentsorgung:<br />

1. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 3 mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.<br />

2. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 1, sobald das Grundstück an die<br />

Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden kann. Bei<br />

mehreren Grundstücksanschlüssen gilt der erste Anschluss<br />

als Entstehung der Beitragsschuld für das ganze Grundstück.<br />

3. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 2 mit der Genehmigung des<br />

Anschlussantrages.<br />

4. <strong>in</strong> den Fällen des § 3 Abs. 5 mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung<br />

über die Erhebung e<strong>in</strong>es weiteren Beitrags.<br />

5. <strong>in</strong> den Fällen des § 13 Abs. 1 Buchstabe a) und b) mit der E<strong>in</strong>tragung<br />

der Änderung im Grundbuch<br />

6. <strong>in</strong> den Fällen des § 13 Abs. 1 Buchstabe c) und d) und e) mit<br />

dem Wirksamwerden der Rechtsänderungen oder, soweit die<br />

Änderungen durch Baumaßnahmen e<strong>in</strong>treten, mit deren<br />

Genehmigung; soweit ke<strong>in</strong>e Genehmigung erforderlich ist, ist<br />

der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Stadt Kenntnis von der<br />

Änderung erlangt.<br />

(2) Abs. 1 gilt auch für mittelbare Anschlüsse (§ 13 Abs. 2 AbwS).<br />

§ 17<br />

Fälligkeit der Beitragsschuld<br />

(1) Der Abwasserbeitrag für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne von §<br />

2 Abs. 2 Nr. 1 wird <strong>in</strong> drei Jahresraten <strong>in</strong> Höhe von 30 %, 35 %<br />

und 35 % erhoben. Die erste Jahresrate ist e<strong>in</strong>en Monat nach<br />

Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig. Für die zweite und<br />

dritte Jahresrate gelten die im Bescheid genannten Fälligkeitsterm<strong>in</strong>e.<br />

(2) Der Abwasserbeitrag für das Gebiet der Ortsteile im S<strong>in</strong>ne von<br />

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 wird <strong>in</strong> vier Jahresraten <strong>in</strong> Höhe von 50 %, 20 %,<br />

20 % und 10 % erhoben. Die erste Jahresrate ist e<strong>in</strong>en Monat<br />

nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig.<br />

(2) Auf Antrag können für wirtschaftliche Unternehmen mit übergroßen<br />

Grundstücken bis zu fünf Jahresraten und für übrige private<br />

Grundstückseigentümer mit Beiträgen<br />

über 5.100 EUR bis 4 Jahresraten,<br />

über 12.700 EUR bis 5 Jahresraten<br />

gewährt werden.<br />

§ 18<br />

Entstehung und Fälligkeit von Vorauszahlungen<br />

(1) Die Stadt erhebt für das Gebiet der Stadt im S<strong>in</strong>ne von § 2<br />

Abs. 2 Nr. 1 Vorauszahlungen auf den nach § 2 Abs. 1 voraussichtlich<br />

entstehenden Beitrag<br />

1. <strong>in</strong> Höhe von 50 vom Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />

öffentlichen Abwasserkanals und<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

2. <strong>in</strong> Höhe von 10 vom Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />

Klärwerks<br />

3. <strong>in</strong> Höhe von 5 vom Hundert, sobald mit der Herstellung der<br />

Regenbecken begonnen wird.<br />

Die Vorauszahlungen werden <strong>in</strong> zwei Jahresraten erhoben. Die<br />

erste Jahresrate <strong>in</strong> Höhe von 30 % ist e<strong>in</strong>en Monat nach Bekanntgabe<br />

des Vorauszahlungsbescheides fällig. Für die zweite Jahresrate<br />

<strong>in</strong> Höhe von 35 % gilt der im Vorauszahlungsbescheid<br />

genannte Fälligkeitsterm<strong>in</strong>.<br />

(2) Die Stadt kann für das Gebiet der Ortsteile im S<strong>in</strong>ne von § 2<br />

Abs. 2 Nr. 2 Vorauszahlungen auf den nach § 2 Abs. 1 voraussichtlich<br />

entstehenden Beitrag erheben<br />

a) <strong>in</strong> Höhe von 25 v. Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />

öffentlichen Abwasserkanals und<br />

b) <strong>in</strong> Höhe von 25 v. Hundert, sobald mit der Herstellung des<br />

Klärwerkes begonnen wird.<br />

Die Stadt kann die Vorauszahlung auch <strong>in</strong> jährlichen Raten gemäß<br />

Abs. 2 a) und b) erheben. Die Höhe der jährlichen Rate wird auf<br />

1/3 der Vorauszahlung begrenzt.<br />

Die Vorauszahlungen werden jeweils e<strong>in</strong>en Monat nach Bekanntgabe<br />

des Vorauszahlungsbescheides fällig.<br />

(3) Vorauszahlungen werden beim Wechsel des Eigentums nicht<br />

erstattet, sondern auf die endgültige Beitragsschuld angerechnet,<br />

auch wenn der Vorauszahlende nicht Beitragsschuldner wird.<br />

(4) § 4 Abs.1 und 2 gelten entsprechend.<br />

§ 19<br />

Ablösung des Betrages<br />

(1) Die erstmaligen Teilbeiträge für die Schmutzwasserentsorgung<br />

im S<strong>in</strong>ne von §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 bis 3 können vor Entstehung<br />

der Beitragsschuld abgelöst werden. Der Betrag der Ablösung<br />

bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden<br />

Beitrages.<br />

(2) Die Ablösung wird im E<strong>in</strong>zelfall zwischen der Stadt und dem<br />

Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, dem Wohnungseigentümer<br />

oder dem sonst d<strong>in</strong>glich zur baulichen Nutzung Berechtigten<br />

vere<strong>in</strong>bart.<br />

(3) Weitere, erneute und zusätzliche Beitragspflichten (§ 3 Abs.<br />

5, §§ 13 und 14) bleiben durch Vere<strong>in</strong>barungen über Ablösungen<br />

der erstmaligen Teilbeiträge unberührt.<br />

(4) Weitere, erneute und zusätzliche Beiträge können nicht abgelöst<br />

werden.<br />

§ 20<br />

Stundungen, Verrentungen, Teilbefreiungen und<br />

Befreiungen<br />

(1) Gemäß § 73 Abs. 3 SächsGemO und § 22 Abs. 4 SächsKAG<br />

kann bei mangelnder f<strong>in</strong>anzieller und wirtschaftlicher Leistungskraft<br />

des Beitragsschuldners der Beitrag <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Stundung<br />

mit ratenweiser Zahlung, der Stundung für die Abgrenzung<br />

bestimmter Teilflächen des Grundstücks oder <strong>in</strong> Form der Verrentung<br />

als Rente gezahlt werden.<br />

(2) Der Beitrag ist dabei durch Bescheid <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schuld umzuwandeln,<br />

die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht.<br />

(3) Die Regelung zur Stundung von Abwasserbeiträgen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er gesonderten Richtl<strong>in</strong>ie durch den Stadtrat zu beschließen.<br />

§ 21<br />

Anrechnung von Erschließungsleistungen, Beiträgen<br />

und Baukostenzuschüssen auf den Abwasserbeitrag<br />

Der von Dritten gemäß § 25 Abs. 2 SächsKAG übernommene<br />

Erschließungsaufwand wird im nachgewiesenen beitragsfähigen<br />

Umfang auf die Beitragsschuld der erschlossenen Grundstücke<br />

angerechnet.


Nr. 23/2008<br />

§ 22<br />

Unklare Rechtsverhältnisse<br />

Bei Grundstücken, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes<br />

e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers<br />

nach den Vorschriften dieser Satzung der Verfügungsberechtigte<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Feststellung<br />

der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen<br />

(Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG) <strong>in</strong> der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 29.03.94 (BGBl. I., 1994 , S. 709) zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 28.10.2003 (BGBl. I S. 2081) <strong>in</strong> der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 23<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Soweit Abgabeansprüche nach den bisherigen Satzungsrecht<br />

aufgrund des SächsKAG oder des Vorschaltgesetzes Kommunalf<strong>in</strong>anzen<br />

bereits entstanden s<strong>in</strong>d, gelten anstelle dieser Satzung,<br />

die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Abgabenschuld gegolten haben.<br />

(2) Diese Satzung tritt zum 01.01.2009 <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig tritt<br />

die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung<br />

AbwBeitrS) der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom<br />

21.11.2006 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29.10.2008<br />

Elsner<br />

Bürgermeister<br />

___________________________________________________________<br />

Beschluss Nr.: SR 08-422<br />

Änderung der Satzung der „Kommunale Beteiligungsgesellschaft<br />

an der Energieversorgung <strong>Sachsen</strong> Ost mbH“<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Änderung der Satzung der<br />

„Kommunale Beteiligungsgesellschaft an der Energieversorgung<br />

<strong>Sachsen</strong> Ost mbH“ gemäß dem geänderten Gesellschaftszweck, der<br />

sich aus der Fusion der Unternehmen der ENSO-Gruppe zur ENSO<br />

AG erforderlichen Anpassung des Gesellschaftsnamens sowie der<br />

Widerspiegelung der sich aus dem Wertpapierleihevertrag erforderlichen<br />

Anpassungen für den Aufsichtsrat <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />

der KBO ergibt, zuzustimmen.<br />

Beschluss Nr.: SR 08-419<br />

1. Änderung der Satzung über die Verleihung des Ehrenamtspreises<br />

der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Der 1. Änderung der Satzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> über<br />

die Verleihung des Ehrenamtspreises der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

gemäß Anlage 1 zum Beschlussantrag wird zugestimmt.<br />

___________________________________________________________<br />

Auf der Grundlage des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong> (SächsGemO) hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er öffentlichen Sitzung am 29.10.2008 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

1. Änderung der Satzung der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> über die Verleihung des Ehrenamtpreises<br />

der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Artikel 1 - Änderung der Satzung<br />

Der § 5, Abs. 4, Satz 2 erhält folgende neue Fassung:<br />

Der Beschluss über die Verleihung bedarf der Mehrheit von zwei<br />

Dritteln der satzungsmäßigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 15<br />

Artikel 2 - Inkrafttreten<br />

Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29. Oktober 2008<br />

Elsner<br />

Bürgermeister<br />

__________________________________________________________________________<br />

Beschluss SR 08-404<br />

Satzung<br />

über die Erteilung von Erlaubnissen für die<br />

Sondernutzung und die Erhebung von Gebühren<br />

für Sondernutzungen an Geme<strong>in</strong>destraßen und<br />

Ortsdurchfahrten <strong>in</strong> der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />

Aufgrund des § 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

(SächsGemO) - i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. März<br />

2003 (SächsGVBI. S. 55) den §§ 18 und 21 des Straßengesetzes<br />

für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsStrG) vom 21. Januar 1993<br />

(SächsGVBI. S. 93), rechtsbere<strong>in</strong>igt mit Stand vom 01. August<br />

2008 und dem § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) <strong>in</strong> der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206)<br />

hat der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />

am 29. Oktober 2008 folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Sachlicher Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung gilt für Geme<strong>in</strong>destraßen e<strong>in</strong>schließlich öffentlicher<br />

Wege und Plätze sowie für die Ortsdurchfahrten im Zuge<br />

der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>.<br />

(2) Zu den öffentlichen Straßen gem. Abs. 1 gehören der Straßenkörper,<br />

der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör<br />

und die Nebenanlagen entsprechend § 2 Abs. 2 SächsStrG und<br />

§ 1 Abs. 4 FStrG.<br />

§ 2<br />

Besondere Benutzung, Erlaubnispflicht<br />

(1) Die Benutzung der im § 1 bezeichneten Straßen über den<br />

Geme<strong>in</strong>gebrauch h<strong>in</strong>aus (Sondernutzung) bedarf, soweit <strong>in</strong> dieser<br />

Satzung nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der Stadt.<br />

Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten<br />

Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber h<strong>in</strong>aus darf die Sondernutzung<br />

erst nach Vorliegen anderer erforderlicher Genehmigungen<br />

und Erlaubnisse ausgeübt werden.<br />

(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der<br />

Sondernutzung.<br />

(3) Die E<strong>in</strong>räumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet<br />

sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den<br />

Geme<strong>in</strong>gebrauch nicht bee<strong>in</strong>trächtigt, wobei e<strong>in</strong>e vorübergehende<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung außer<br />

Betracht bleibt (§ 23 Abs. 1 SächStrG und § 8 Abs. 10 FStrG.)<br />

§ 3<br />

Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen<br />

Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. das Aufstellen von Stühlen und Tischen auf dem Gehweg vor<br />

Gaststätten und an deren öffentlichen Flächen nach § 1 dieser<br />

Satzung, dekoratives oder abgrenzendes Zubehör von<br />

Imbissständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Zwecke<br />

des Verkaufes von Waren und Speisen;


16<br />

2. <strong>in</strong> den Straßenraum mehr als nur ger<strong>in</strong>gfügig h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragende<br />

Teile baulicher Anlagen, wie <strong>in</strong>sbesondere Sonnenschutzdächer<br />

(Markisen), Vordächer und Verblendmauern;<br />

3. das Aufgraben und die Sperrung des Straßenkörpers;<br />

4. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten,<br />

Schuttrutschen, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumasch<strong>in</strong>en<br />

und -geräten, die Lagerung von Baustoffen,<br />

Bauschutt oder sonstigen Gegenständen;<br />

5. die vorübergehende Herstellung von Gehwegüberfahrten<br />

oder anderen Grundstückszufahrten mit mehr als 5 m Breite<br />

bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten);<br />

6. das Aufstellen von Werbeständern und das Anbr<strong>in</strong>gen von<br />

Werbeträgern, die Werbung mit Lautsprechern;<br />

7. das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen<br />

aus sowie die Werbung durch Personen, die Plakate<br />

oder ähnliche Ankündigungsmittel zu Werbezwecken<br />

umhertragen;<br />

8. das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck<br />

der Vermietung oder des Verkaufes;<br />

9. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung<br />

von Fahrradabstellanlagen;<br />

10. das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern;<br />

11. das Aufstellen von Gefäßen und Conta<strong>in</strong>ern zur Aufnahme<br />

von Hausmüll oder Wertstoffen;<br />

12. die gegenständliche Inanspruchnahme des Luftraumes<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 5 m oberhalb der Fahrbahn und<br />

e<strong>in</strong>er Höhe bis zu 4 m oberhalb der übrigen Verkehrsfläche;<br />

13. das Halten und Parken von Fahrzeugen zum Zweck des<br />

Verkaufs von im Fahrzeug mitgeführten Waren (rollende<br />

Läden) sowie ambulanter Handel;<br />

14. die Werbung für politische Parteien, Organisationen, Wählervere<strong>in</strong>igungen<br />

soweit sie mit Plakaten, Ständen oder<br />

ähnlichen sperrigen Anlagen durchgeführt wird.<br />

§ 4<br />

Erlaubnisantrag<br />

(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser<br />

ist <strong>in</strong> der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten<br />

Ausübung der Sondernutzung mit Angaben von Ort,<br />

Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> zu stellen. Die Stadt kann Erläuterungen<br />

durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder <strong>in</strong> sonst geeigneter<br />

Weise verlangen.<br />

(2) Ist mit der Sondernutzung e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung oder Gefährdung<br />

des Verkehrs oder e<strong>in</strong>e Beschädigung der Straße oder die Gefahr<br />

e<strong>in</strong>er solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag<br />

Angaben darüber enthalten, <strong>in</strong> welcher Weise den Erfordernissen<br />

der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes<br />

der Straße Rechnung getragen wird.<br />

(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />

Ausnahmegenehmigungen s<strong>in</strong>d zeitgleich bei der Straßenverkehrsbehörde<br />

der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> zu stellen.<br />

§ 5<br />

Erlaubniserteilung<br />

(1) Die Erteilung e<strong>in</strong>er Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen<br />

der Stadt. Sie wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Die Erlaubnis<br />

kann unter Bed<strong>in</strong>gungen und mit Auflagen erteilt werden.<br />

(2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />

wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />

(3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />

Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis<br />

erteilt wurde. Weder e<strong>in</strong>e Überlassung an Dritte,<br />

noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer<br />

s<strong>in</strong>d, ist gestattet.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

§ 6<br />

Erlaubnisversagung<br />

(1) Die Erlaubnis ist <strong>in</strong> der Regel zu versagen, wenn durch die<br />

Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen e<strong>in</strong>e nicht<br />

vertretbare Bee<strong>in</strong>trächtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />

Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bed<strong>in</strong>gungen<br />

und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />

Geme<strong>in</strong>gebrauchs, <strong>in</strong>sbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit<br />

des Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes,<br />

oder anderen rechtlich geschützten Interessen der Vorrang<br />

gegenüber der Sondernutzung gebührt.<br />

Dies ist <strong>in</strong>sbesondere der Fall, wenn<br />

1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die<br />

Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann;<br />

2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei ger<strong>in</strong>gerer Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

des Geme<strong>in</strong>gebrauches erfolgen kann;<br />

3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />

oder deren Folgen beschädigt werden kann und der<br />

Erlaubnisnehmer nicht h<strong>in</strong>reichend Gewähr bietet, dass die<br />

Beschädigung auf se<strong>in</strong>e Kosten unverzüglich wieder behoben<br />

wird;<br />

4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />

gefährdet oder <strong>in</strong> unzumutbarer Weise belästigt werden<br />

können oder e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung vorhandener, ortsgebundener<br />

gewerblicher Nutzung zu befürchten ist.<br />

(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn<br />

derjenige, welcher e<strong>in</strong>e Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner<br />

für zurückliegende und beendete Sondernutzungen<br />

ist oder den Nachweis über die erfolgte E<strong>in</strong>zahlung e<strong>in</strong>es Verwaltungskostenvorschusses<br />

nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach<br />

Antragstellung vorweist.<br />

§ 7<br />

Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />

(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />

dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />

den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />

genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung<br />

der Straßenbaubehörde.<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer hat e<strong>in</strong>en ungeh<strong>in</strong>derten Zugang zu allen<br />

<strong>in</strong> die Straßendecke e<strong>in</strong>gebauten E<strong>in</strong>richtungen zu gewährleisten.<br />

Wasserablaufr<strong>in</strong>nen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs-<br />

und sonstige Schächte s<strong>in</strong>d freizuhalten. Soweit Arbeiten<br />

an der Straße erforderlich s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d diese so vorzunehmen, dass<br />

nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

an den Wasserablaufr<strong>in</strong>nen und den Versorgungs- und<br />

Kanalleitungen, sowie e<strong>in</strong>e Änderung ihrer Lage vermieden wird.<br />

Die Stadt ist spätestens 3 Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Arbeiten schriftlich<br />

oder telefonisch zu benachrichtigen.<br />

(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer<br />

die Sondernutzung e<strong>in</strong>zustellen, alle von ihnen erstellten E<strong>in</strong>richtungen<br />

und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände<br />

unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß<br />

wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe s<strong>in</strong>d ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen, die beanspruchten Fläche s<strong>in</strong>d gegebenenfalls<br />

zu re<strong>in</strong>igen.<br />

§ 8<br />

Haftung und Sicherheiten<br />

(1) Die Stadt kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung<br />

des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />

und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung<br />

aufrechtzuerhalten. Die Stadt kann die H<strong>in</strong>terlegung e<strong>in</strong>er angemessenen<br />

Sicherheit verlangen.<br />

Der Stadt zusätzlich durch die Sondernutzung entstehende Kosten<br />

hat der Erlaubnisnehmer auch zu ersetzen, wenn sie die h<strong>in</strong>terlegte<br />

Sicherheit übersteigen.


Nr. 23/2008<br />

(2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für Schäden, die durch<br />

die Sondernutzung entstehen. Von Ersatzansprüchen Dritter hat<br />

der Erlaubnisnehmer die Stadt freizustellen.<br />

(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />

oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />

Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt,<br />

so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu<br />

schließen und der Stadt die vorläufige Instandsetzung und die<br />

endgültige Wiederherstellung mit Angabe des Zeitpunktes, wann<br />

die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder zur Verfügung steht,<br />

anzuzeigen. Über die endgültige Wiederherstellung wird e<strong>in</strong><br />

Abnahmeprotokoll mit Vertretern der Stadt gefertigt. Soweit die<br />

Stadt nicht Träger der Straßenbaulast ist, wird e<strong>in</strong> Vertreter des<br />

Straßenbaulastträgers h<strong>in</strong>zugezogen. Der Erlaubnisnehmer haftet<br />

gegenüber dem Träger der Straßenbaulast h<strong>in</strong>sichtlich verdeckter<br />

Mängel der Wiederherstellung nach den allgeme<strong>in</strong> anerkannten<br />

Regeln der Technik bis zum Ablauf e<strong>in</strong>er Gewährleistungsfrist<br />

gemäß § 638 BGB.<br />

(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung,<br />

Umstufung oder E<strong>in</strong>ziehung der Straße besteht ke<strong>in</strong> Ersatzanspruch<br />

gegen die Stadt.<br />

(5) Die Stadt haftet nicht für Schäden an den Sondernutzungsanlagen<br />

oder -e<strong>in</strong>richtungen, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last.<br />

§ 9<br />

Erlaubnisfreie Sondernutzungen, Ausnahmen<br />

(1) Ke<strong>in</strong>er Sondernutzungserlaubnis bedürfen:<br />

1. genehmigte Anlagen im Straßenkörper, wie Kellerschächte,<br />

Roste, E<strong>in</strong>wurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie nicht<br />

mehr als 0,50 m <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Gehweg oder 0,50 m <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fußgängerzone<br />

oder e<strong>in</strong>en verkehrsberuhigten Bereich h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen;<br />

2. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für Feiern,<br />

Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege<br />

des Brauchtums oder für kirchliche Prozessionen;<br />

3. die vorübergehende Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien<br />

sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen am<br />

Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch<br />

nicht gefährdet werden;<br />

4. das Aufstellen von Hausmüll- und Reststoffbehältern auf Gehwegen<br />

und Parkstreifen für den Zeitpunkt der regelmäßigen<br />

Entleerung, jedoch nur e<strong>in</strong>en Tag vor und e<strong>in</strong>en Tag nach der<br />

Entleerung; bei Sperrmüllentsorgung auf Bestellung gem.<br />

Abfallsatzung des Landkreises<br />

5. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf<br />

von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen,<br />

<strong>in</strong> Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen;<br />

(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse,<br />

Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt.<br />

(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Abs. 1 können e<strong>in</strong>geschränkt<br />

oder untersagt werden, wenn die Belange des Straßenbaus<br />

oder der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies<br />

erfordern.<br />

§ 10<br />

H<strong>in</strong>weis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer die <strong>in</strong> § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9<br />

SächsStrG oder <strong>in</strong> § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt,<br />

also <strong>in</strong>sbesondere<br />

1. entgegen gesetzlichen Vorschriften e<strong>in</strong>e Straße ohne Erlaubnis<br />

über den Geme<strong>in</strong>gebrauch h<strong>in</strong>aus benutzt;<br />

2. e<strong>in</strong>er erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht<br />

nachkommt;<br />

3. e<strong>in</strong>e Anlage nicht vorschriftsmäßig errichtet und erhält;<br />

4. Zufahrten oder Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.<br />

(2) Ordnungswidrigkeiten können mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis 500 EUR,<br />

<strong>in</strong> besonders schweren Fällen bis zu 5.000 EUR geahndet werden.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 17<br />

§ 11<br />

Erhebung von Gebühren und Kostenersatz<br />

(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im S<strong>in</strong>ne des § 2 werden<br />

Gebühren nach Maßgabe des <strong>in</strong> der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnisses<br />

erhoben.<br />

(2) Gebührenfrei s<strong>in</strong>d Sondernutzungen, die ausschließlich religiösen,<br />

geme<strong>in</strong>nützigen oder politischen Zwecken (z. B. Wahlen) dienen und<br />

auf aktuelle Ereignisse und Vorhaben h<strong>in</strong>weisen und ke<strong>in</strong>en kommerziellen<br />

H<strong>in</strong>tergrund verfolgen.<br />

(3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn e<strong>in</strong>e<br />

erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.<br />

(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt die im Rahmen<br />

der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf se<strong>in</strong>e<br />

Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der<br />

Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der<br />

Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten<br />

verlangen.<br />

§ 12<br />

Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner s<strong>in</strong>d<br />

1. der Antragsteller;<br />

2. der Erlaubnisnehmer;<br />

3. derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder <strong>in</strong><br />

dessen Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird.<br />

(2) Bei e<strong>in</strong>er Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als<br />

Gesamtschuldner.<br />

§ 13<br />

Gebührenberechnung<br />

(1) Die Gebühr ist im E<strong>in</strong>zelfall nach Art und Ausmaß der E<strong>in</strong>wirkung<br />

auf die Straße und den Geme<strong>in</strong>gebrauch sowie nach den wirtschaftlichen<br />

Interessen des Gebührenschuldners an der Sondernutzung<br />

zu bemessen. Dies gilt auch, soweit das Gebührenverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>en Gebührenrahmen vorsieht, <strong>in</strong>nerhalb dessen sich die Gebühr<br />

nach den Ermessenkriterien des Gebührenrahmens bestimmt.<br />

(2) Werden Gebühren <strong>in</strong> Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen<br />

festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern<br />

voll berechnet. Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach<br />

dem Gebührenverzeichnis Beträge, die ger<strong>in</strong>ger als die M<strong>in</strong>destgebühr<br />

s<strong>in</strong>d, so wird die M<strong>in</strong>destgebühr erhoben.<br />

(3) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten<br />

s<strong>in</strong>d, bemisst sich die Gebühr <strong>in</strong> s<strong>in</strong>ngemäßer Anwendung nach<br />

Abs. 1 Satz 1. Sie richtet sich soweit als möglich nach e<strong>in</strong>er im Gebührenverzeichnis<br />

enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.<br />

§ 14<br />

Gebührenerstattung<br />

(1) Wird von e<strong>in</strong>er Erlaubnis ke<strong>in</strong> Gebrauch gemacht, so werden<br />

gezahlte Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung<br />

vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren<br />

entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte<br />

Fläche nicht voll <strong>in</strong> Anspruch genommen, so kann auf Antrag des<br />

Gebührenschuldners der auf die nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />

Zeit oder Fläche entfallene Anteil der Gebühr erstattet werden.<br />

Der Erlaubnisnehmer hat die Nicht<strong>in</strong>anspruchnahme glaubhaft<br />

zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen. Die Stadt ist<br />

berechtigt, e<strong>in</strong>e angemessene Pauschale zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes<br />

e<strong>in</strong>zubehalten.<br />

(2) Gebühren werden jeweils nur <strong>in</strong> den vollen nicht <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommenen Berechnungse<strong>in</strong>heiten erstattet.<br />

§ 15<br />

Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten<br />

(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung,<br />

Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der<br />

Abgabenordnung entsprechend.<br />

(2) Kosten, die der Stadt durch die Sondernutzung zusätzlich entstehen,<br />

hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu<br />

tragen.


18<br />

§ 16<br />

Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren<br />

(1) Die Gebührenpflicht entsteht<br />

a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;<br />

b) für Sondernutzungen über mehrere Jahre jeweils zu Beg<strong>in</strong>n<br />

des Jahres <strong>in</strong> dem die Sondernutzung ausgeübt wird, als Jahresgebühr.<br />

c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung<br />

erlaubt waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung;<br />

d) bei unerlaubter Sondernutzung mit Beg<strong>in</strong>n der Nutzung.<br />

(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zu dem Zeitpunkt, der im<br />

Antragsverfahren als Beendigungszeitpunkt angezeigt wurde oder<br />

bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Stadt von der Beendigung<br />

der Sondernutzung.<br />

(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt.<br />

Sie werden <strong>in</strong> den Fällen des § 16 Abs. 1<br />

a) Buchstabe a, c und d 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides<br />

fällig;<br />

b) Buchstabe b erstmalig 14 Tage nach Bekanntgabe des<br />

Bescheides, ansonsten jeweils zu Beg<strong>in</strong>n der Zeitperiode fällig.<br />

Die fälligen Gebühren können bei Nichte<strong>in</strong>halten der Fälligkeitsterm<strong>in</strong>e<br />

im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.<br />

§ 17<br />

Übergangsregelung<br />

Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen,<br />

für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung e<strong>in</strong>e Erlaubnis<br />

auf Zeit oder Widerruf erteilt hat.<br />

Anlage 1<br />

Gebührenverzeichnis für Sondernutzungen<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

§ 18<br />

Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:<br />

- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Straßen der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

vom 18. Februar 1998 SR-98-501<br />

- Änderung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> vom 24.10.2001 SR-01-204.<br />

- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Straßen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Hohwald vom<br />

21.05.1996 Nr: 22000,<br />

- Änderung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für<br />

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de<br />

Hohwald vom 19.09.2001 Nr: 22001.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 29. Oktober 2008<br />

Elsner<br />

Bürgermeister<br />

laufende Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühr nach Bemessungsgrundlage<br />

Nr. Maße<strong>in</strong>heit Zeite<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Euro<br />

1. Aufstellen und Lagerung<br />

Bauhütten, -masch<strong>in</strong>en und m 2 Woche 0,50<br />

Lagerung von Schutt, Baumaterial M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

und anderer Gegenstände<br />

Gerüststellung Meter Woche 0,75<br />

nach Ablauf von<br />

vier Wochen 1,50<br />

M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

Conta<strong>in</strong>er m 2 Tag 0,10<br />

Monat 5,00<br />

M<strong>in</strong>destgebühr 5,00<br />

Automaten aller Art, die <strong>in</strong> den Stück Monat 15,00<br />

öffentlichen Verkehrsraum mit<br />

mehr als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />

Fahnen, Masten u. Ä. auf Stück Jahr 25,00<br />

kommunaler Fläche<br />

Dreieckständer, die <strong>in</strong> den Stück Jahr gebührenfrei<br />

öffentlichen Verkehrsraum mit mehr<br />

als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />

Warenauslagen aller Art, die <strong>in</strong> den Stück Jahr gebührenfrei<br />

öffentlichen Verkehrsraum mit mehr<br />

als 30 cm h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>ragen<br />

Fahrradständer Stück Jahr gebührenfrei<br />

Aufstellen von Tischen und Stühlen m 2 Jahr gebührenfrei<br />

2. Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen<br />

und Plätze<br />

Informationsbusse und -stände, Stück Tag 5,00 - 25,00<br />

Verkaufswagen entsprechend Größe<br />

Verkaufshäuschen oder -stände, m 2 Tag 1,50<br />

Kioske, Imbissstände<br />

Plätze für Gastspiele großer Zirkus- Stellfläche Tag 50,00<br />

unternehmen mit e<strong>in</strong>er Besucheranzahl<br />

über 100 Personen/Vorstellung


Nr. 23/2008<br />

laufende Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühr nach Bemessungsgrundlage<br />

Nr. Maße<strong>in</strong>heit Zeite<strong>in</strong>heit <strong>in</strong> Euro<br />

Plätze für Gastspiele kle<strong>in</strong>erer Stellfläche Tag 15,00<br />

Zirkusunternehmen mit e<strong>in</strong>er<br />

Besucheranzahl bis zu 100 Personen/<br />

Vorstellung<br />

Absperrung e<strong>in</strong>er Fahrbahn halbseitig Fahrbahn Tag 2,50<br />

M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

Sperrung e<strong>in</strong>er Fahrbahn beidseitig Fahrbahn Tag 5,00<br />

M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

Aufgrabung zur Herstellung von m 2 1. - 12. Woche 0,25<br />

Versorgungsleitungen und ab 13. Woche 0,50<br />

Hausanschlüssen M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

Aufgrabung sowie sonstige m 2 täglich 0,10<br />

Inanspruchnahme von öffentlichen Monat 5,00<br />

Verkehrsraum M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

Motorsportliche Veranstaltungen und Fläche täglich 10,00 - 500,00<br />

Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen<br />

erforderlich werden<br />

Abstellen von zulassungspflichtigen Fahrzeug Woche 5,00<br />

aber nicht zugelassenen Fahrzeugen M<strong>in</strong>destgebühr 10,00<br />

ab 20 Tagen<br />

3. Plakate/Werbetafeln an den stadteigenen Schaukästen, Anschlagtafeln und Lichtmasten mit<br />

maximaler Laufzeit von 3 Wochen<br />

bis A4 Plakat bis 10 Stück max. 3 Wochen 16,00<br />

bis A4 Plakat bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 26,00<br />

bis A4 Plakat über 30 Stück max. 3 Wochen 36,00<br />

A3/A2 Plakat bis 10 Stück max. 3 Wochen 31,00<br />

A3/A2 Plakat bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 41,00<br />

A3/A2 Plakat über 30 Stück max. 3 Wochen 51,00<br />

A1 Plakat und größer bis 10 Stück max. 3 Wochen 51,00<br />

A1 Plakat und größer bis zu 30 Stück max. 3 Wochen 77,00<br />

A1 Plakat und größer über 30 Stück max. 3 Wochen 90,00<br />

Werbetafeln auf Aufsteller Stück max. 3 Wochen 10,00<br />

Transparente Meter Tag 1,00<br />

Der nachfolgende H<strong>in</strong>weis gilt für alle vier abgedruckten Satzungen<br />

Beschluss: SR 08-417, SR 08-418, SR 08-419, SR 08-404<br />

H<strong>in</strong>weis nach § 4 Abs. 4 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat <strong>Sachsen</strong> (SächsGemO)<br />

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO<br />

zu Stande gekommen s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden s<strong>in</strong>d,<br />

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der <strong>in</strong> § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Geme<strong>in</strong>de unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist e<strong>in</strong>e Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der <strong>in</strong> § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Jahresrechnung 2007 der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 19<br />

Am 18.07.2007 stimmte der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> und der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Hohwald der Vere<strong>in</strong>barung über die<br />

E<strong>in</strong>gliederung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald <strong>in</strong> die Stadt <strong>Neustadt</strong> zum 01.08.2007 zu.<br />

§ 5 Abs. 2 der Vere<strong>in</strong>barung zur E<strong>in</strong>gliederung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald <strong>in</strong> die Stadt <strong>Neustadt</strong> legt fest, dass die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> die für das Jahr 2007 erlassene Haushaltssatzung der Geme<strong>in</strong>de Hohwald fortführt. Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />

wurde demnach bis zum Ende des Haushaltsjahres 2007 getrennt für die Bereiche „<strong>Neustadt</strong> alt“ und „ehemalige<br />

Geme<strong>in</strong>de Hohwald“ geführt.<br />

Aufgrund der freiwilligen geme<strong>in</strong>dlichen E<strong>in</strong>gliederung wurden der Gesamtgeme<strong>in</strong>de Bedarfszuweisungen nach der Maßgabe des<br />

F<strong>in</strong>anzausgleichsgesetzes gewährt.


20<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Grundlage hierfür bildeten die E<strong>in</strong>wohner zum 31.12.2005, wobei für die Stadt <strong>Neustadt</strong> nur die ersten 5.000 E<strong>in</strong>wohner angerechnet<br />

wurden.<br />

Somit s<strong>in</strong>d für 9.782 E<strong>in</strong>wohner (5.000 <strong>Neustadt</strong> und 4.782 Hohwald) je 50 EUR ausgezahlt wurden. Davon erhielten die Bereiche<br />

<strong>Neustadt</strong> und Hohwald jeweils die Hälfte, d. h. 244,5 TEUR.<br />

Damit werden <strong>in</strong> den Jahren 2007 und weiterführend 2008 folgende Maßnahmen f<strong>in</strong>anziert:<br />

- Neue<strong>in</strong>richtung der Bibliothek <strong>Neustadt</strong><br />

- Ersatzneubau der Brücke Bischofswerdaer Straße (Eigenanteil)<br />

- Fahrgastunterstand im Ortsteil Krumhermsdorf<br />

- Arthur-Richter Park - Wegebau 1. BA<br />

- Sanierung Schlossdach im Ortsteil Langburkersdorf<br />

- Bau Kunstrasenplatz im Ortsteil Langburkersdorf (Eigenanteil)<br />

Teil I - Jahresrechnung Bereich <strong>Neustadt</strong><br />

Feststellung der Jahrerechnung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> - Bereich <strong>Neustadt</strong> für das Haushaltsjahr 2007.<br />

Der Stadtrat beschloss <strong>in</strong> der Sitzung am 13. Dezember 2006 die Haushaltssatzung für das Jahr 2007.<br />

Die Jahresrechnung - Bereich <strong>Neustadt</strong> - wurde bis zum 30. Mai 2008 erstellt. Die Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Dr. Zielfleisch und<br />

Partner GmbH, nahm die örtliche Prüfung 2007 vor und erstellte den Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung<br />

mit Datum 26. September 2008.<br />

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:<br />

Verwaltungshaushalt<br />

E + A 10.692.320,95 EUR (+ 154.210,95 EUR)<br />

Vermögenshaushalt<br />

E + A 6.606.723,01 EUR (+ 647.489,01 EUR)<br />

davon Zuführung an<br />

den VmH 1.657.620,99 EUR (+ 1.019.981,99 EUR)<br />

davon Entnahme aus<br />

der Rücklage 0,00 EUR (+ 570.309,00 EUR)<br />

davon Zuführung an<br />

die Rücklage 359.232,55 EUR<br />

Verwaltungshaushalt (VwH)<br />

Wesentliche Mehre<strong>in</strong>nahmen im VwH betreffen die Gewerbesteuer, den Geme<strong>in</strong>deanteil an der E<strong>in</strong>kommensteuer und die Erstattungen<br />

von Ausgaben des VwH.<br />

M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>nahmen s<strong>in</strong>d bei den Zuweisungen und Zuschüssen und bei den Inneren Verrechnungen zu verzeichnen.<br />

M<strong>in</strong>derausgaben konnten beim Personal, dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und den Zuweisungen und Zuschüssen<br />

erzielt werden.<br />

Vermögenshaushalt (VmH)<br />

Die wesentlichen Mehre<strong>in</strong>nahmen im VmH s<strong>in</strong>d durch die Zuführung vom VwH und die Pro-Kopf-Zuweisung aufgrund der freiwilligen<br />

E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung entstanden.<br />

Die größten Baumaßnahmen des Bereiches <strong>Neustadt</strong> waren u. a. die Sanierung der Friedrich-Schiller Mittelschule mit Ganztagsangebot<br />

(R.-Luxemburg-Str.), Maßnahmen der Stadtsanierung sowie die Innen- und Außensanierung des Schulhortes im Objekt Bischofswerdaer<br />

Straße.<br />

Bei den durch die Stadt zu leistenden Zuweisungen und Zuschüssen kam es ebenfalls zu e<strong>in</strong>er Erhöhung (monte mare <strong>Neustadt</strong> Freizeitbad<br />

GmbH und <strong>Neustadt</strong>hallen-VeranstaltungsGmbH).<br />

Im Jahr 2007 war die geplante Entnahme aus der Rücklage <strong>in</strong> Höhe von 570,3 TEUR nicht erforderlich. Stattdessen erfolgte e<strong>in</strong>e<br />

Zuführung an die allgeme<strong>in</strong>e Rücklage <strong>in</strong> Höhe von 359,2 TEUR.<br />

Aufgrund der Auflösung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>/Langburkersdorf (IGP) zum 01.08.2007<br />

wurde der Stadt <strong>Neustadt</strong> der buchmäßige Kassenbestand des IGP <strong>in</strong> Höhe von 83,0 TEUR zugeführt. Der Betrag wurde ebenfalls<br />

der Rücklage zugeführt.<br />

Die Rücklage weist zum 31.12.2007 e<strong>in</strong>en Bestand <strong>in</strong> Höhe von 1.660.6 TEUR aus. Die Pflichtrücklage betrug 221,2 TEUR.<br />

Im Jahr 2007 erfolgte e<strong>in</strong>e planmäßige Schuldentilgung von 531,5 TEUR, sodass sich der Schuldenstand zum 31.12.2007 auf 6.509,1<br />

TEUR verr<strong>in</strong>gerte. Das bedeutet e<strong>in</strong>e Pro-Kopf-Verschuldung von 636 EUR je E<strong>in</strong>wohner.<br />

Im Haushalt 2007 war e<strong>in</strong>e Netto<strong>in</strong>vestitionsrate von 1,78 % geplant. Mit der Jahresrechnung wurden 17,04 % erreicht.<br />

Die F<strong>in</strong>anzlage im Jahr 2007 war stabil, die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.<br />

Teil II - Jahresrechnung Bereich Hohwald<br />

In der 160. öffentlichen Geme<strong>in</strong>deratssitzung am 21.11.2006 wurde durch den Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de Hohwald der e<strong>in</strong>stimmige<br />

Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 gefasst.<br />

Die Jahresrechnung für den Bereich Hohwald wurde bis zum 10.03.2008 erstellt und anschließend im April 2008 durch die örtliche<br />

Rechnungspüfer<strong>in</strong> der Stadt Stolpen geprüft. Der Bericht der Rechnungsprüfung liegt mit Datum vom 24.04.2008 vor.<br />

Ergebnisse der Haushaltswirtschaft 2007:<br />

Haushalts- Rechen- Unterschied<br />

ansatz ergebnis<br />

Verwaltungshaushalt 3.827.550 EUR 3.867.955,12 EUR + 40.405,12 EUR<br />

Vermögenshaushalt 2.052.735 EUR 2.077.275,16 EUR + 24.540,16 EUR<br />

Gesamthaushalt 5.880.285 EUR 5.945.230,28 EUR + 64.945,28 EUR<br />

In den Rechenergebnissen s<strong>in</strong>d enthalten:<br />

- Zuführung vom Verwaltungs- an den<br />

Vermögenshaushalt 363.193,41 EUR<br />

(Planansatz 202.000 EUR)<br />

- Entnahme aus allgeme<strong>in</strong>er Rücklage 490.049,38 EUR<br />

(Planansatz: 101.945 EUR)


Nr. 23/2008<br />

Verwaltungshaushalt<br />

Gegenüber der Planung schloss der Verwaltungshaushalt e<strong>in</strong>nahmeseitig<br />

mit e<strong>in</strong>em um 40.405,12 EUR höheren Betrag ab.<br />

Dies resultiert hauptsächlich aus Mehre<strong>in</strong>nahmen des Geme<strong>in</strong>deanteils<br />

bei der E<strong>in</strong>kommenssteuer.<br />

Im Verwaltungshaushalt wurden 2007 <strong>in</strong>sgesamt 120.788,29 EUR<br />

weniger als geplant ausgegeben, dies vor allem bei den Personalausgaben,<br />

den Bewirtschaftungskosten der Grundstücke, den<br />

Betriebsausgaben und Umlagezahlungen.<br />

Vermögenshaushalt<br />

Aufgrund der Pro-Kopf-Zuweisung für den freiwilligen Geme<strong>in</strong>dezusammenschluss<br />

und der Verwendung vorhandener Rücklagemittel<br />

der Geme<strong>in</strong>de Hohwald konnten zahlreiche und zum<br />

Haushaltsplan zusätzliche Investitionen getätigt werden. Schwerpunkte<br />

der Investitionstätigkeit des Jahres 2007 waren:<br />

- Inbetriebnahme des Neubaus des FFw-Gerätehauses an das<br />

vorhandene MZG <strong>in</strong> Niederottendorf<br />

- Beschaffung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>satzfahrzeuges für die FFw Rückersdorf<br />

- Umsetzung der 1. Etappe Brandschutz im Schulgebäude<br />

Langburkersdorf<br />

- Erneuerung der Brücke „Kurze Straße“ Langburkersdorf<br />

- Erwerb ISEKI-Kompaktschlepper für den Bauhof<br />

- Grunderwerb für die Erweiterung der Skiliftanlage Rugiswalde<br />

- E<strong>in</strong>ordnung der Maßnahmen Kunstrasenplatz und Sanierung<br />

Schlossdach Langburkersdorf<br />

Rücklagen und Schulden<br />

Die Realisierung der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen bed<strong>in</strong>gte<br />

e<strong>in</strong>e Entnahme aus der allgeme<strong>in</strong>en Rücklage im Jahr 2007 <strong>in</strong><br />

Höhe von 490.049,38 EUR.<br />

Der Bestand von 680.526,56 EUR zu Jahresbeg<strong>in</strong>n 2007 wurde<br />

somit geschmälert und betrug zum Jahresende noch 190.477,18<br />

EUR. Die Pflichtrücklage betrug 82,3 TEUR.<br />

Im Jahr 2007 erfolgte e<strong>in</strong>e planmäßige Schuldentilgung <strong>in</strong> Höhe<br />

von 144,2 TEUR, sodass sich der Schuldenstand zum 31.12.2007<br />

auf den Gesamtbetrag von 1.696,7 TEUR verr<strong>in</strong>gerte. Dies entsprach<br />

e<strong>in</strong>er Pro-Kopf-Verschuldung von 354,82 EUR je E<strong>in</strong>wohner.<br />

Die Netto<strong>in</strong>vestitionsrate des Jahres 2007 betrug im Ergebnis<br />

14,57 %; als angemessen gilt e<strong>in</strong>e Netto<strong>in</strong>vestitionsrate von 5 %.<br />

Das Haushaltsjahr 2007 war <strong>in</strong>sgesamt von e<strong>in</strong>er stabilen Kassen-<br />

und F<strong>in</strong>anzlage gekennzeichnet; der Haushaltsausgleich und<br />

die Liquidität waren zu ke<strong>in</strong>em Zeitpunkt gefährdet.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gruppenauskunft vor Wahlen - Widerspruchsrecht<br />

Nach § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) darf die<br />

Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von<br />

Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen<br />

und kommunalen Vertretungskörperschaften <strong>in</strong> den sechs<br />

der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem<br />

Melderegister über die <strong>in</strong> § 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten<br />

Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Vor- und Familiennamen,<br />

Doktorgrad und gegenwärtigen Anschriften) erteilen.<br />

Für deren Zusammensetzung ist das Lebensalter der Betroffenen<br />

bestimmend. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden.<br />

§ 32 Abs. 6 SächsMG und § 32a Abs. 4 SächsMG s<strong>in</strong>d anzuwenden.<br />

Der Empfänger hat die Daten spätestens e<strong>in</strong>en Monat<br />

nach der Wahl zu löschen. Bei Wahlen und Abstimmungen, an<br />

denen auch ausländische Unionsbürger teilnehmen können, darf<br />

die Meldebehörde die <strong>in</strong> § 32 Abs. 1 SächsMG bezeichneten<br />

Daten sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeit dieser<br />

Unionsbürger nutzen, um ihnen Informationen von Parteien und<br />

anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.<br />

Dies gilt nicht, soweit der Betroffene für e<strong>in</strong>e Justizvollzugsanstalt,<br />

für e<strong>in</strong> Krankenhaus, Pflegeheim oder e<strong>in</strong>e ähnliche E<strong>in</strong>richtung<br />

im S<strong>in</strong>ne von § 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 21<br />

Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung,<br />

der Veröffentlichung oder der Übermittlung se<strong>in</strong>er Daten<br />

widerspricht (§ 33. Abs. 4 SächsMG).<br />

Der Betroffene kann Widerspruch (schriftlich oder persönlich) bei<br />

der zuständigen Meldestelle, Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>,<br />

Meldestelle, Markt 1, 01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, e<strong>in</strong>legen<br />

dies gilt auch für Unionsbürger. Dieser Widerspruch ist gebührenfrei.<br />

Ist die öffentliche Bekanntmachung nicht spätestens acht Monate<br />

vor der Wahl erfolgt, dürfen Auskünfte nach § 33 Abs. 1 frühestens<br />

zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

erteilt werden.<br />

Bekanntmachung der Stadtverwaltung<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

über die 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 21 „Wohnbebauung Berthelsdorfer Straße“<br />

Teil II - Gartenstraße - <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> nach<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung<br />

am 29.10.2008 beschlossen, für das<br />

- im Norden durch die Wohnbebauung der Gartenstraße,<br />

- im Osten durch die Wohnbebauung der Berthelsdorfer Straße,<br />

- im Süden durch Freiflächen des Beh<strong>in</strong>dertenwohnheimes<br />

- im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

begrenzte Gebiet den Bebauungsplan vom 15.10.2002 zu ändern.<br />

Elsner<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>, 04.11.2008<br />

Information der Stadtkasse<br />

Sehr geehrte Steuerzahler,<br />

am 15. November 2008 werden für alle Quartalszahler die Raten<br />

für das IV. Quartal 2008<br />

• Gewerbesteuer<br />

• Grundsteuer<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Diejenigen Steuerzahler der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> und<br />

Ortsteile Berthelsdorf, Krumhermsdorf, Langburkersdorf, Niederottendorf,<br />

Oberottendorf, Polenz, Rückersdorf und Rugiswalde<br />

die noch nicht am vorteilhaften Abbuchungsverfahren<br />

teilnehmen, bitten wir, die fällige Steuer unter Angabe des Kassenzeichens<br />

auf das Konto der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Kto-Nr.: 3 000 053 378<br />

BLZ: 850 503 00<br />

bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden oder <strong>in</strong> der<br />

Stadtkasse <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Markt 1, Zimmer 1A<br />

01844 <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

Sprechzeiten der Stadtkasse:<br />

Dienstag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und<br />

13:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.<br />

H<strong>in</strong>weis: Die Erklärung zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren<br />

kann jederzeit auf Vordruck oder auch formlos erfolgen.<br />

Das entsprechende Formular f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter<br />

www.neustadt-sachsen.de.


22<br />

An alle Hundehalter der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> und deren Ortsteile<br />

Heute wollen wir nochmals diejenigen<br />

Hundehalter erreichen,<br />

die es bisher versäumt haben,<br />

ihre Hunde anzumelden.<br />

Grundlage ist die Satzung über<br />

die Erhebung der Hundesteuer<br />

der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

und deren Ortsteile Berthelsdorf,<br />

Krumhermsdorf, Langburkersdorf,<br />

Niederottendorf, Oberottendorf,<br />

Polenz, Rückersdorf und<br />

Rugiswalde, vom 12. Dezember<br />

2007.<br />

Die Anmeldung kann formlos<br />

unter Angabe der<br />

- Anschrift des Hundehalters<br />

- Hund wird gehalten seit<br />

- Alter am Tag des Erwerbes/Zugang<br />

- Hunderasse<br />

- Geschlecht<br />

- Name des Vorbesitzers<br />

oder auf Vordruck <strong>in</strong> unserem<br />

Sachgebiet Steuern (Zimmer 1c<br />

- Telefon 56 92 25) bzw. per E-<br />

Mail an Christiane.Haensel@neu-<br />

stadt-sachsen.de erfolgen. Das<br />

entsprechende Formular f<strong>in</strong>den<br />

Sie auch im Internet unter<br />

www.neustadt-sachsen.de.<br />

Die Anschaffung e<strong>in</strong>es Hundes<br />

ist <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen zu<br />

melden. Gleiche Fristen gelten<br />

für die Abschaffung des Tieres.<br />

Jeder angemeldete Hund erhält<br />

e<strong>in</strong>e Hundemarke, die außerhalb<br />

se<strong>in</strong>er Umfriedung sichtbar am<br />

Halsband zu befestigen ist.<br />

Wer der Meldepflicht oder der<br />

Verpflichtung zur Anbr<strong>in</strong>gung der<br />

Steuermarke am Halsband des<br />

Hundes nicht nachkommt,<br />

begeht gemäß § 14 der Hundesteuersatzung<br />

e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit e<strong>in</strong>er Geldbuße<br />

bis 1.000,00 EUR geahndet<br />

werden kann.<br />

Das Ordnungsamt der Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> ist angehalten,<br />

Kontrollen zur Anbr<strong>in</strong>gung<br />

der Steuermarke durchzuführen.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Der W<strong>in</strong>ter ist nicht mehr weit -<br />

H<strong>in</strong>weis auf Anliegerpflichten<br />

Aufgrund der Jahreszeit möchten wir unsere Bürger<strong>in</strong>nen und<br />

Bürger darauf h<strong>in</strong>weisen, dass gerade bei e<strong>in</strong>tretendem W<strong>in</strong>terwetter<br />

die Anliegerpflichten nicht zu vernachlässigen s<strong>in</strong>d.<br />

Manche Gehwege wurden im letzten W<strong>in</strong>ter bei Schneefall<br />

bzw. überfrierender Nässe nicht geräumt und bestreut, sodass<br />

es zu e<strong>in</strong>er Vielzahl von Beschwerden bei der Stadtverwaltung<br />

kam.<br />

Gemäß der Straßenre<strong>in</strong>igungssatzung der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> s<strong>in</strong>d die Gehwege auf e<strong>in</strong>e solche Breite vom Schnee<br />

oder Eis zu räumen, dass die Flüssigkeit und Sicherheit des<br />

öffentlichen Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

voller bzw. m<strong>in</strong>destens auf 1,50 Meter Breite zu räumen.<br />

Dies gilt entsprechend auch für Fahrbahnen, wenn Gehwege<br />

nicht vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege<br />

sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu<br />

bestreuen, dass sie vom Fußgänger bei Beachtung der nach<br />

den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos<br />

benutzt werden können.<br />

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt<br />

oder auftauende Stoffe zu verwenden.<br />

Ordnungsamt


Nr. 23/2008<br />

Die Stadt <strong>Neustadt</strong> gratuliert<br />

Frau Ilse Berthold aus <strong>Neustadt</strong><br />

zum 97. Geburtstag<br />

und wünscht alles Gute, Gesundheit<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

Wir trauern um unseren Mitarbeiter, Herrn<br />

Gottfried Lehmann<br />

Er war über viele Jahre als zuverlässiger Mitarbeiter im Amt<br />

für Stadtentwicklung/Bauwesen geschätzt.<br />

Wir werden ihm e<strong>in</strong> ehrendes Gedenken bewahren. Unser<br />

Mitgefühl gilt besonders den Angehörigen.<br />

Stadtverwaltung <strong>Neustadt</strong><br />

Elsner Große<br />

Bürgermeister Personalrat<br />

Kultur<strong>in</strong>formationen<br />

„Weihnachtskrippen aus aller Welt“<br />

Sonderausstellung im Heimatmuseum<br />

Das Heimatmuseum zeigt ab 22. November 2008 im Rahmen der<br />

Weihnachtsausstellung rund 80 Weihnachtskrippen aus mehreren<br />

Kont<strong>in</strong>enten. Sie stammen aus der umfangreichen Privatsammlung<br />

des Görlitzers Günther Kempgen. Bitte beachten Sie<br />

die neuen Öffnungszeiten ab 22.11.2008 wie folgt:<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag - Freitag 10 - 12 Uhr<br />

Dienstag - Donnerstag, Samstag,<br />

Sonntag, feiertags 13 - 16 Uhr<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 23<br />

Veranstaltungen <strong>in</strong> der <strong>Neustadt</strong>halle<br />

14.11.08 Perlen der Musik<br />

20.00 Uhr Liederabend mit Fred Bonitz, Bariton und Anja<br />

Greve, Klavier. Es erkl<strong>in</strong>gen Lieder von Franz<br />

Schubert, Hugo Wolf und Maurice Ravel<br />

19.11.08 10. PuppenSpielSpektakulum<br />

9.30 - 18 Uhr Rotkäppchen kommt auch! - E<strong>in</strong> märchenhaft<br />

tolles Jubiläumsfest mit vielen Überraschungen!<br />

Das komplette Programm f<strong>in</strong>den Sie unter<br />

www. neustadthalle.de<br />

28.11.08 SatireFest 2008<br />

20.00 Uhr „Leipziger Funzel“, Leipzig mit dem Programm<br />

„Reformhaus Reichstag“<br />

E<strong>in</strong>es Tages hat die Kanzler<strong>in</strong> es satt, ständig<br />

von den Spaßmachern des Landes vergackert<br />

zu werden...<br />

Im Ensemble dabei: Thorsten Wolf, bekannt als<br />

Cheftierpfleger Conny Weidner aus der erfolgreichem<br />

ARD-Serie „Tierärzt<strong>in</strong> Dr. Mertens“.<br />

30.11.08 Adventskonzert mit Eva L<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der ev.-luth.<br />

Kirche <strong>Neustadt</strong><br />

17.00 Uhr Mit der „Stimme e<strong>in</strong>es Engels“ ist die beliebte<br />

österreichische Sopranist<strong>in</strong> begleitet von ihrem<br />

Pianisten beim traditionellen festlichen Adventskonzert<br />

zu hören.<br />

06.12.08 Die Lachtaler & André - der klaane Blitz<br />

15.00 Uhr Am Nikolaustag (06.12.), 15.00 Uhr, gastieren<br />

„Die Lachtaler & Andre - der klaane Blitz“ mit<br />

e<strong>in</strong>em vorweihnachtlichen Unterhaltungsnachmittag.<br />

Diese Veranstaltung können Sie an<br />

Tischen mit Kaffee und Kuchen genießen.<br />

08.12.08 Die lustige Weihnachtsbäckerei - E<strong>in</strong> märchenhaftes<br />

Spiel mit Musik<br />

10.00 Uhr (Besonders für K<strong>in</strong>dergruppen geeignet!)<br />

31.12.08 SILVESTERNACHT DER VIER ELEMENTE -<br />

ALL INCLUSIV! ! !<br />

20.00 Uhr Begeben Sie sich auf e<strong>in</strong>e Reise durch die Welt<br />

des Feuers, des Wassers, der Erde und der Luft<br />

<strong>in</strong>s Jahr 2009. Es erwartet Sie e<strong>in</strong> Showprogramm<br />

und verschiedene Programm-Acts, Live-<br />

Musik der Gruppe „Kontur“ aus Neusalza-<br />

Spremberg, die <strong>Sachsen</strong>-Express-Diskothek<br />

Stolpen, e<strong>in</strong> Schlemmerbüfett und Mitternachtssüppchen,<br />

leckere Cocktails, Preisbowl<strong>in</strong>g<br />

u. v. m.<br />

Nähere Informationen und Tickets zu diesen und all unseren<br />

weiteren Veranstaltungen sowie NEWS erhalten Sie im<br />

Internet unter www.neustadthalle.de oder telefonisch unter<br />

0 35 96/58 75 55.<br />

Monika Eisold<br />

Veranstaltungsmanagement<br />

Bluesnacht <strong>in</strong> der Kulturscheune<br />

15.11.2008 ab 19.00 Uhr<br />

Kulturscheune Langburkersdorf<br />

Live on Stage:<br />

Paddys Bluesband<br />

Yard Bluesband<br />

Messias Makarov


24<br />

Bitte vormerken: Zum Ersten Advent <strong>in</strong> die<br />

Kulturscheune<br />

Es war e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Hohwaldchor,<br />

der suchte für se<strong>in</strong>e Weihnachtskonzerte<br />

e<strong>in</strong> neues Konzept,<br />

für das sich auch die<br />

„Städter“ <strong>in</strong>teressieren könnten.<br />

Und es war e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong><br />

Schlossvere<strong>in</strong>, bei dem das alljährliche<br />

Entzünden der vier<br />

Adventssterne am Turm des<br />

Langburkersdorfer Schlosses<br />

immer mehr Resonanz gefunden<br />

hat. Jetzt haben beide Vere<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>e Idee: Wir bündeln<br />

unsere Kräfte und etablieren -<br />

künftig immer am ersten<br />

Adventsnachmittag - e<strong>in</strong>e stimmungsvolle<br />

Veranstaltung für<br />

Jung und Alt.<br />

Was also wird Ihnen am 30.<br />

November <strong>in</strong> der geheizten und<br />

weihnachtlich geschmückten<br />

Kulturscheune Langburkersdorf<br />

geboten werden? Noch s<strong>in</strong>d<br />

die letzten E<strong>in</strong>zelheiten <strong>in</strong> der<br />

Klärung, aber so viel kann<br />

schon verraten werden:<br />

- Ab 15.00 Uhr wird der Hohwaldchor<br />

mit traditionellen<br />

und neuen Liedern auf die<br />

Vorweihnachtszeit e<strong>in</strong>stimmen.<br />

Wir haben uns dazu<br />

noch e<strong>in</strong>en weiteren Klangkörper,<br />

die Chorgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Gutenberg Leipzig,<br />

e<strong>in</strong>geladen. Freuen können<br />

Sie sich auch auf junge<br />

Künstler. Geplant ist nämlich<br />

die Mitwirkung von<br />

Schülern der Grundschule<br />

Oberottendorf, des Goethe-<br />

Gymnasiums Sebnitz, der<br />

Musikschule „Sächsische<br />

Schweiz“ und der Musikschule<br />

Fröhlich.<br />

- Wenn Aug’ und Ohr sich<br />

laben, soll die Zunge auch<br />

was haben: Fleißige Hände<br />

aus beiden Vere<strong>in</strong>en werden<br />

Ihnen das Beste aus<br />

der häuslichen Weihnachtsbäckerei<br />

sogar an<br />

Ihrem Platz servieren. Selbst<br />

an die, die etwas Herzhaftes<br />

bevorzugen, wird gedacht<br />

se<strong>in</strong>.<br />

- Kurz vor 17.00 Uhr, nach<br />

dem Konzert also, verlagert<br />

sich das Geschehen nach<br />

draußen. Das Aufleuchten<br />

der Adventssterne verkündet<br />

dann <strong>in</strong> alle Himmelsrichtungen,<br />

dass Weihnachten<br />

nicht mehr weit ist. In<br />

diesem Jahr ist e<strong>in</strong> zusätzlicher<br />

Anlass gegeben, denn<br />

vorher will Bürgermeister Elsner<br />

allen bewusst machen,<br />

dass mit der Fertigstellung<br />

des Schlossdaches e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Etappe bei der<br />

Sanierung dieses markanten<br />

Gebäudes erfolgreich beendet<br />

werden konnte.<br />

- Gegen 17.30 Uhr schließlich<br />

kommen die Kle<strong>in</strong>sten dran.<br />

Es soll sich nämlich der Weihnachtsmann<br />

auf dem Gelände<br />

versteckt halten. Mithilfe<br />

vieler Lampions könnte er<br />

vielleicht gefunden werden ...<br />

Am besten, Sie verfolgen <strong>in</strong> den<br />

nächsten Wochen die Plakataushänge<br />

und Handzettel <strong>in</strong> den<br />

Geschäften. Es wäre schade,<br />

wenn Sie diese musikalische<br />

E<strong>in</strong>ladung <strong>in</strong> die Weihnachtszeit<br />

verpassen.<br />

Hans Voigt<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Nachrichten aus Schulen<br />

und K<strong>in</strong>dertagesstätten<br />

Grundschule Oberottendorf<br />

Oktober - Nachlese<br />

Gewachsen - geerntet - gekocht - gegessen!<br />

Die Rede ist von e<strong>in</strong>em Kürbis, nen Darbietungen unserer Schü-<br />

der wohl versteckt im Schulgarler rahmte diese Zusammenkunft<br />

ten unserer Schule wuchs. Als ihn e<strong>in</strong>. Zu Beg<strong>in</strong>n zeigte Tom se<strong>in</strong><br />

die Schüler während des Schul- Können am Klavier, was mit viel<br />

gartenunterrichts fanden, war die Beifall belohnt wurde. Aber auch<br />

Freude groß. Er wurde <strong>in</strong> die die Tanzdarbietung und das eng-<br />

Schule transportiert und lische Lied, vorgetragen von sei-<br />

beschlossen, ihn zu e<strong>in</strong>er nen Mitschüler<strong>in</strong>nen und Mit-<br />

schmackhaften Kürbissuppe zu schülern der Klassen 4, erfreuten<br />

verarbeiten. Die AG „Kochen“ alle Anwesenden. Neben der<br />

unserer Schule übernahm diese Geburtstagsgratulation stand<br />

wichtige Aufgabe. Da es e<strong>in</strong> statt- auch e<strong>in</strong> Aufruf der Klasse 4a im<br />

licher Kürbis war, konnte die Mittelpunkt der Veranstaltung. Sie<br />

Suppe anschließend als zusätz- riefen alle Schüler dazu auf, künfliche<br />

Überraschung allen Schütig noch besser auf das richtige<br />

lern der Schule angeboten wer- Verhalten <strong>in</strong> den Ruhezonen des<br />

den. Die Nachfrage war groß und Schulhofes zu achten.<br />

alle lobten das schmackhafte Anschließend übergab der Schul-<br />

Mahl. Auf diesem Wege e<strong>in</strong> grofördervere<strong>in</strong> weitere Spielgeräte<br />

ßes Dankeschön an die AG für e<strong>in</strong>e aktive Pausengestaltung<br />

„Kochen“ für diese gute Idee und an die e<strong>in</strong>zelnen Klassen.<br />

ihre Umsetzung.<br />

Unsere Schulleiter<strong>in</strong>, Frau<br />

Unsere Schülerzusammen- Milantzkis <strong>in</strong>formierte dann über<br />

kunft am Ende des ersten bevorstehende Veranstaltungen<br />

Schuljahresabschnitts und wünschte allen schöne<br />

Vor Beg<strong>in</strong>n der Herbstferien tra- Herbstferien.<br />

fen sich alle Schüler und Lehrer Das Ende gestalteten die Klasse<br />

zu unserer traditionellen Schü- 2b und die ersten Klassen mit<br />

lerversammlung. E<strong>in</strong> umfangrei- verschiedenen Liedern.<br />

ches Programm von verschiede- Rother<br />

Goethe-Gymnasium-Sebnitz<br />

Unbegreiflich!<br />

Im Zimmer 16 des Goethe-Gymnasiums<br />

<strong>in</strong> Sebnitz ist es ganz<br />

still. Alle hören gespannt und mit<br />

ungläubigen Gesichtern zu, was<br />

Frau Vidláková und Herr Radvanský<br />

erlebt haben und jetzt den<br />

10. Klassen unserer Schule<br />

berichten. In Zusammenarbeit mit<br />

„Aktion Zivilcourage“ hat der<br />

Fachbereich Geschichte des<br />

Gymnasiums für uns Schüler e<strong>in</strong><br />

Zeitzeugentreffen mit Überlebenden<br />

des Holocaust organisiert.<br />

In den e<strong>in</strong>zelnen Klassen<br />

folgten wir aufmerksam den<br />

Berichten der Zeitzeugen und<br />

wenige Tage danach, am<br />

16.10.2008, fuhren alle zusammen<br />

mit dem Bus nach Terez<strong>in</strong><br />

(Theresienstadt, Tschechische<br />

Republik). Lucas Fr<strong>in</strong>gs, e<strong>in</strong> Mitarbeiter<br />

der Aktion „Sühnezeichen<br />

Friedensdienste“, und Joachim<br />

Rasch zeigten der ersten<br />

Gruppe die Stadt und Frau Vidláková<br />

begleitete die zweite<br />

Gruppe. Wir besuchten das<br />

Holocaust-Museum, <strong>in</strong> dem<br />

jeden etwas anderes berührte<br />

und teilweise stark erschütterte.<br />

Anschließend liefen wir zum jüdischen<br />

Friedhof und zum Krematorium,<br />

<strong>in</strong> dem alle <strong>in</strong> betretenes<br />

Schweigen verfielen.<br />

Nachdem wir e<strong>in</strong>e Ausstellung<br />

mit verschiedenen Zeichnungen<br />

gesehen hatten, sahen wir noch<br />

e<strong>in</strong>en Film über K<strong>in</strong>derträume <strong>in</strong><br />

Terez<strong>in</strong>. Danach fuhren wir zu der<br />

„kle<strong>in</strong>en Festung“ - dem Gefängnis<br />

des Ghettos. Dort waren sich<br />

alle e<strong>in</strong>ig: „Wie kann man das<br />

Menschen antun?“<br />

Auf der Fahrt zurück diskutierten<br />

wir noch viel über das, was wir <strong>in</strong><br />

der kle<strong>in</strong>en Festung gehört hatten.<br />

Wir werden dieses Erlebnis<br />

nicht vergessen, es hat uns e<strong>in</strong>en<br />

Teil e<strong>in</strong>er Welt und e<strong>in</strong>er Zeit<br />

gezeigt, die wir nie ganz begreifen<br />

werden.<br />

(Sophie Charlotte Weidauer, 15)


Nr. 23/2008<br />

Noch freie Plätze!!!<br />

50168 N Grafikbearbeitung mit Corel Draw<br />

Do., 20.11.2008 - 18.12.2008<br />

18.00 - 21.15 Uhr, 5 x 4 Std.<br />

VHS <strong>Neustadt</strong><br />

50200 N Aus Bildern mehr machen - E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> die digitale<br />

Bildbearbeitung für Senioren<br />

Do., 20.11.2008 - 22.01.2009<br />

14.15 - 15.45 Uhr, 8 x 2 Std.<br />

VHS <strong>Neustadt</strong><br />

50114 N Textverarbeitung mit Word für Alltag und Beruf<br />

Di., 25.11.2008 - 16.12.2008<br />

18.00 - 21.15 Uhr, 4 x 4 Std.<br />

VHS <strong>Neustadt</strong><br />

30102 N Welcher Typ b<strong>in</strong> ich und was passt zu mir?<br />

Mi., 26.11.2008 - 10.12.2008<br />

18.00 - 20.15 Uhr, 3 x 3 Std.<br />

VHS <strong>Neustadt</strong><br />

Anmeldungen nimmt die Volkshochschule Sächsische Schweiz<br />

e. V. gerne persönlich, telefonisch oder über www.VHS-LKSS.de<br />

entgegen. Geschäftsstelle <strong>Neustadt</strong>, Karl-Liebknecht-Str. 2 ; Tel.:<br />

0 35 96/60 45 23<br />

Die Reise <strong>in</strong>s Zahlenland<br />

Hallo, hier spricht euer Rabe<br />

„Pfiffikus“. Na, ihr habt lange<br />

nichts von mir gehört. Ich war ja<br />

auch mit der ältesten Gruppe 10<br />

Wochen lang auf großer Reise im<br />

Zahlenland. Bevor wir starten<br />

konnten, fertigte jedes K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong>en<br />

eigenen Zahlenhefter an,<br />

denn dieser musste unbed<strong>in</strong>gt<br />

mit <strong>in</strong>s Reisegepäck.<br />

Immer montags lud uns e<strong>in</strong>e der<br />

Ziffern 1 bis 10 zu sich <strong>in</strong>s Zahlenland<br />

e<strong>in</strong>. Über e<strong>in</strong>e Zahlenpromenade<br />

marschierten wir <strong>in</strong><br />

unsere Zahlenstadt und richteten<br />

als kle<strong>in</strong>e Baumeister die Zahlengärten<br />

e<strong>in</strong>. Diese gestalteten<br />

die K<strong>in</strong>der aus vielen verschie-<br />

denen Materialien fantasievoll. So<br />

staunte ich nicht schlecht, als ich<br />

<strong>in</strong> den Gärten Häuser mit Fenstern,<br />

Blumen, Schornste<strong>in</strong>en und<br />

Tieren entdeckte, sogar Regenwürmer<br />

gruben die Gärten um.<br />

Es begann mit der e<strong>in</strong>s und jede<br />

Woche kam die nachfolgende<br />

Zahl h<strong>in</strong>zu. Aber damit war es<br />

noch lange nicht getan. Jede<br />

Woche hörten wir e<strong>in</strong>e neue<br />

Geschichte, <strong>in</strong> der wir als „Kuddelmuddel“<br />

und „Zauberfee Vergissme<strong>in</strong>nicht“<br />

mitwirken konnten.<br />

Jede Zahl überraschte uns<br />

mit Spielen, Übungen auf der<br />

Zahlenpromenade, Liedern und<br />

Tänzen.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 25<br />

Während dieser ganzen Zeit<br />

schwirrten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teil von<br />

me<strong>in</strong>em Nest lustige Zahlen h<strong>in</strong><br />

und her. So lernten die K<strong>in</strong>der<br />

z. B. bei der 6 die Regenbogenfarben<br />

oder bei der 7 die<br />

Wochentage.<br />

Der Höhepunkt war e<strong>in</strong><br />

Aus dem Vere<strong>in</strong>sleben<br />

Abschlussfest mit leckerem<br />

Zahlenfrühstück. Mm, da tropfte<br />

es aus me<strong>in</strong>em dicken<br />

Rabenschnabel. Und dann feierten<br />

wir mit unseren Zahlen<br />

ausgiebig,... ich glaube diese<br />

Zahlen werden die K<strong>in</strong>der nie<br />

vergessen.<br />

Mehrgenerationenhaus<br />

Angebote und Informationen<br />

Kreativwerkstatt im K<strong>in</strong>derclub<br />

Wie jedes Jahr basteln wir e<strong>in</strong>en Adventskalender für den K<strong>in</strong>derclub,<br />

damit euch die Zeit bis Weihnachten versüßt wird.<br />

Term<strong>in</strong>: 26.11.2008<br />

Adventskalenderbastelei mit Eltern und Großeltern<br />

Den K<strong>in</strong>dern verkürzt er mit 24 kle<strong>in</strong>en Überraschungen die Zeit<br />

bis Weihnachten und außerdem ist er e<strong>in</strong> wundervoller Raumschmuck.<br />

Term<strong>in</strong>: 17./18.11.2008, 16:00 - 18:00 Uhr<br />

Wir bitten um Anmeldung!<br />

In der Weihnachtsbäckerei...<br />

Gibt es auch dieses Jahr e<strong>in</strong>e riesengroße Kleckerei, die die meisten<br />

Eltern lieber außerhalb als bei sich zuhause sehen.<br />

Term<strong>in</strong>: 27.11.2008, 16:00 Uhr<br />

Babymassagekurs - Neu<br />

Babymassage ist e<strong>in</strong>e besondere Art der <strong>in</strong>tensiven und liebevollen<br />

Berührung zwischen Eltern und K<strong>in</strong>d. Sie erlernen unter<br />

Anleitung der Babymassage nach Leboyer. Regelmäßig angewandt<br />

unterstützt sie die körperliche und seelische Entwicklung<br />

Ihres K<strong>in</strong>des. Bitte br<strong>in</strong>gen Sie Babyöl, Söckchen und e<strong>in</strong> Badetuch<br />

mit!<br />

Term<strong>in</strong>: nach Anfrage<br />

Am 14. November 9:00 Uhr laden wir zum Sektfrühstück e<strong>in</strong>!<br />

Am 28. November laden wir alle wieder zum Familienfrühstück<br />

e<strong>in</strong>!<br />

Frauenmontagsrunde<br />

Am Montag, 24.11.2008, 9:00 Uhr treffen sich alle Frauen wieder<br />

zum Frauenfrühstück im Mehrgenerationenhaus. Unser heutiges<br />

Thema befasst sich mit der Fußpflege.<br />

Adventszeit ist Dekozeit<br />

Ob klassisch <strong>in</strong> Rot oder Gold, ganz <strong>in</strong> weiß oder filigran aus<br />

Papier - die Auswahl an weihnachtlichem Schmuck ist riesengroß.<br />

Wir stellen Ihnen neue Basteltrends zum Selbermachen vor<br />

und laden Sie e<strong>in</strong>, mit uns <strong>in</strong> gemütlicher Runde kreativ zu se<strong>in</strong>.<br />

Term<strong>in</strong>: 17.11.2008, 19:00 Uhr Geme<strong>in</strong>dezentrum Rückersdorf<br />

20.11.2008, 19:00 Uhr Erlebnisgärtnerei Gruschwitz Langburkersdorf<br />

Anmeldung bitte im Mehrgenerationenhaus<br />

24.11.2008,19:00 Uhr Geme<strong>in</strong>dezentrum Niederottendorf<br />

Keramikmalen im Mehrgenerationenhaus<br />

Es ist schon zur Tradition geworden, e<strong>in</strong>mal im Jahr mit P<strong>in</strong>sel<br />

und Farbe auf dekorativer Keramik zu malen. In der Vorweihnachtszeit<br />

bieten sich weihnachtliche Motive an. Frau Petra S<strong>in</strong>kwitz<br />

lädt Sie dazu recht herzlich e<strong>in</strong>.<br />

Term<strong>in</strong>: 18.11.2008, 18:00 Uhr<br />

Weihnachtliche Küche mit Gewürzen und Aromen<br />

Haben Sie Lust, Ihre Lieben und Freunde <strong>in</strong> der Weihnachtszeit<br />

mit duftenden, selbst gemachten Köstlichkeiten zu überraschen?<br />

Zusammen backen wir an diesem Abend weihnachtliches Gebäck<br />

und erfahren nebenbei Wissenswertes über typische Gewürze.<br />

Term<strong>in</strong>: 26.11.2008, 18:00 Uhr<br />

Wir bitten um Anmeldung!


26<br />

Vere<strong>in</strong> Begegnung Beratung<br />

Bildung <strong>Neustadt</strong>/Sa. e. V.<br />

„Aktiv tätig se<strong>in</strong>, statt passiv altern“<br />

Veranstaltungsterm<strong>in</strong>e<br />

Für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen bitte unter 0 35 96/<br />

50 84 94 anrufen!<br />

Bei Anmeldung auf Anrufbeantworter, bitte Telefonnummer angeben.<br />

Danke! Wenn ke<strong>in</strong> extra Veranstaltungsort angegeben ist,<br />

f<strong>in</strong>den die Veranstaltungen im Vere<strong>in</strong> BBB, Dr.-Wilhelm-Külz-<br />

Straße 1b <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> statt.<br />

17.11.08<br />

16.30 - 17.30 Uhr Geme<strong>in</strong>sam s<strong>in</strong>gen mit Katr<strong>in</strong> Kaden<br />

Neue Sänger s<strong>in</strong>d immer willkommen.<br />

18.11./25.11.08<br />

09.00 - 11.00 Uhr Füre<strong>in</strong>ander - Mite<strong>in</strong>ander<br />

Gesprächsführung über Sorgen und Probleme,<br />

die Sie bewegen<br />

18.11./25.11.08<br />

18.30 Uhr Progressive Muskelentspannung nach<br />

Jacobson<br />

7. und 8. Veranstaltung<br />

20.11./27.11.08<br />

18.00 - 19.00 Uhr „Wer rastet - der rostet“<br />

Mit leichten lockeren Übungen können Sie<br />

Ihren Bewegungsapparat wieder mobilisieren<br />

und bei der Entspannungsübung sich<br />

gehen lassen.<br />

21.11.08<br />

13.00 Uhr Unsere Heimat ist schön - Pulsnitzer Lebkuchenfabrik<br />

GmbH<br />

Wir schauen den Pfefferküchlern auf die F<strong>in</strong>ger<br />

und beobachten wie die beliebte Weihnachtsleckerei<br />

hergestellt wird.<br />

Anmeldung erforderlich!<br />

Achtung Term<strong>in</strong>änderung, wir treffen uns<br />

erst am: 27.11.08<br />

27.11.08 zum Adventsbasteln <strong>in</strong> der<br />

19.00 Uhr Erlebnisgärtnerei Gruschwitz<br />

Treff <strong>in</strong> Gärtnerei Wie immer, <strong>in</strong> der Woche vor dem<br />

Gruschwitz ersten Advent treffen wir uns, um e<strong>in</strong><br />

Langburkersdorf Weihnachtgesteck zu basteln.<br />

Bitte anmelden!<br />

29.11.08 Jahresabschlussfahrt nach Erfurt<br />

ca. 6.30 Uhr Wir werden e<strong>in</strong>e Altstadtführung zu den<br />

anderer Zustieg wichtigsten Sehenswürdigkeiten der<br />

kann abgesprochen Stadt, wie z. B. Krämerbrücke, Rathaus,<br />

werden Universitätsviertel, Dom und Severikirche<br />

unternehmen.<br />

Nur mit Anmeldung!<br />

Vorschau<br />

Der Geschenktipp für Weihnachten<br />

03.12./10.12.08<br />

15.00 - 18.00 Uhr Nähen oder Stricken, von Puppen- und<br />

Teddysachen oder Stulpen<br />

Unter Anleitung können Sie an beiden Tagen<br />

Sachen für die Liebl<strong>in</strong>ge Ihrer K<strong>in</strong>der oder<br />

Enkel sowohl nähen als auch stricken.<br />

Bitte Anmelden!<br />

04.12.08<br />

18.00 Uhr S<strong>in</strong>gle Lotto<br />

05.12.08 Dorfweihnacht <strong>in</strong> Krumhermsdorf<br />

Wochenprogramm im Kulturraum von KHK im Geme<strong>in</strong>dezentrum<br />

Krumhermsdorf<br />

montags<br />

16.00 - 18.00 Uhr Offene Dorfbücherei<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

donnerstags<br />

15.30 - 17.30 Uhr Kreativer K<strong>in</strong>dernachmittag<br />

20.11.08 Heuherzen basteln<br />

15.30 - 17.30 Uhr Ob als liebevolles Geschenk oder als Dekoration<br />

am Fenster - die Heuherzen werden<br />

garantiert überall Freude verbreiten.<br />

27.11.08 Vorweihnachtliches Dekorieren<br />

15.30 - 17.30 Uhr Wir wollen für uns und für Freunde geme<strong>in</strong>sam<br />

die weihnachtliche Bastelzeit beg<strong>in</strong>nen.<br />

Der Surfpunkt BBB ist geöffnet<br />

Der Surfpunkt richtet sich an alle mit ger<strong>in</strong>gen oder ohne Computerkenntnissen<br />

und f<strong>in</strong>det an folgenden Tagen statt:<br />

Montag 14.00 - 17.00 Uhr) e<strong>in</strong>e PC-Stunde kostet<br />

0,50 €<br />

Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr) e<strong>in</strong> Ausdruck kostet<br />

0,10 €<br />

Donnerstag nach Absprache)<br />

Die „Ausfüll- und Bewerbungshilfe“ erreichen Sie im Vere<strong>in</strong> BBB<br />

zu folgenden Zeiten:<br />

Montag 10.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 10.00 - 14.00 Uhr<br />

Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr<br />

Freitag 10.00 - 14.00 Uhr<br />

Vere<strong>in</strong>baren Sie e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong>.<br />

Bergbau-Traditionsvere<strong>in</strong><br />

Hohwald e. V.<br />

Wir laden alle Interessierten zu e<strong>in</strong>em öffentlichen Vortrag <strong>in</strong><br />

das Hohwald-Gold-M<strong>in</strong>eralien und Ste<strong>in</strong>e-Erlebniszentrums <strong>in</strong><br />

Berthelsdorf e<strong>in</strong>.<br />

Thema: Die Geschichte des Bergbaues und der Naturste<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>nung<br />

im Hohwald.<br />

Zeitpunkt: Donnerstag, den 20.11.2008<br />

Beg<strong>in</strong>n: 18.00 Uhr<br />

Kosten: 2,00 € pro Person<br />

Und außerdem laden wir Sie zu e<strong>in</strong>er geführten Wanderung <strong>in</strong><br />

den herbstlichen Hohwald e<strong>in</strong>.<br />

Das Motto lautet:<br />

„Erlebnisse um die Schätze, den historischen Bergbau, die<br />

Fauna und Flora unseres Hohwaldgebietes.“<br />

Zeitpunkt: Samstag, den 22.11.2008<br />

Start und Ziel: Erbgericht Berthelsdorf<br />

Treff: 9.30 Uhr<br />

Dauer: ca. 4,5 Stunden<br />

Kosten für die geführte<br />

Wanderung 2,50 € pro Person (K<strong>in</strong>der bis 6 Jahre frei)<br />

Bei Teilnahme ist e<strong>in</strong>e telefonische Voranmeldung unter<br />

0 35 96/50 90 61 erwünscht!<br />

Mitgliederwerbung des SSC 2000<br />

Abt. Radball<br />

Abteilung Radball des SSC<br />

2000 sucht dr<strong>in</strong>gend männliche<br />

Verstärkung.<br />

Hast du Interesse am Radball????<br />

Schau doch e<strong>in</strong>fach<br />

mal re<strong>in</strong>.<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gszeiten für K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche, freitags von 17.30<br />

bis 20.00 Uhr <strong>in</strong> der Julius-Mißbach-Turnhalle,Bischofswerdaer<br />

Str.<br />

Möchtet ihr euch erst e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>formieren,<br />

dann über unsere Home-<br />

page: www.ssc2000.de oder ruft<br />

an unter 0 35 96/50 27 98.<br />

Tra<strong>in</strong>ersuche des SSC 2000<br />

Abt. Basketball<br />

Die Abteilung Basketball des<br />

SSC sucht dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>en<br />

Übungsleiter im Nachwuchsbereich.<br />

Interessenten melden<br />

sich bitte über die Homepage<br />

des Vere<strong>in</strong>s oder telefonisch<br />

unter 0 35 96/50 27 98.<br />

J. Brendler


Nr. 23/2008<br />

Neustädter Autoren e. V.<br />

Die Lust, durch Schreiben Menschen zu erreichen<br />

Wege haben ihren Reiz im sonnigen<br />

Spätherbst. Am ersten<br />

Novembersonnabend führen<br />

sie Besucher zur Stadtbibliothek.<br />

So genannte „Stammhörer“,<br />

selten oder das erste Mal<br />

Kommende sitzen im altersmäßig<br />

gut gemischten Publikum.<br />

E<strong>in</strong> paar Stühle mehr<br />

müssen gestellt werden. Die<br />

„Neustädter Autoren e. V.“ s<strong>in</strong>d<br />

aufgeregt. Lesung zum „35.“<br />

Jubiläum. Nach der Begrüßung,<br />

die Katr<strong>in</strong> Gräfe so hält, dass<br />

sich Vortragende und Zuhörende<br />

e<strong>in</strong> Stück zuhause fühlen<br />

können, gibt es e<strong>in</strong>en Rückblick<br />

auf den „Zirkel schreibender<br />

Arbeiter“. E<strong>in</strong> Gründungsmitglied<br />

versucht auszudrücken,<br />

dass Schreibende e<strong>in</strong> Fenster<br />

ihrer Seele öffnen. Geschickt<br />

gewählte und treffend ausgeführte<br />

Musik eröffnet die<br />

Lesung. Gunter Kretschmer ist<br />

für „Musikschulmädels’“ e<strong>in</strong>gesprungen,<br />

die der Ferien<br />

wegen nicht zu erreichen<br />

waren. E<strong>in</strong> Hörgenuss!<br />

Autoren lesen, ihrer vor Jahren<br />

verstorbenen Gisela Kul<strong>in</strong>na <strong>in</strong><br />

Hochachtung gedenkend,<br />

zuerst den traditionellen „Gisela-Block“.<br />

Die Fabulierkunst der<br />

eigenen Texte kommt kräftig zur<br />

Geltung. Menschen werden<br />

unverwechselbar und bildhaft<br />

vor Augen gestellt. Witz und<br />

heitere Züge des Alltagsgeschehens<br />

erreichen die Besucher<br />

ebenso wie klar erkennbare<br />

Momente <strong>in</strong> Problemsituationen.<br />

Wirklichkeitserkundungen<br />

der Schreibenden bauen Span-<br />

nung auf. Mite<strong>in</strong>ander alt gewordene<br />

Zirkelmitglieder und<br />

„neue“‘, die vier oder fünf Jahre<br />

dabei s<strong>in</strong>d, erzählen von Beziehungen,<br />

Ängsten und Freuden.<br />

Ihre Betrachtungen s<strong>in</strong>d konkret,<br />

nicht vage oder kokett.<br />

Nicken, hier und da e<strong>in</strong> Flüstern<br />

und Beifall zeigen, dass sich die<br />

Zuhörenden mitgenommen fühlen<br />

<strong>in</strong>s „Fenster der Seele öffnen“.<br />

Denn, die Schreibenden<br />

br<strong>in</strong>gen sich persönlich <strong>in</strong> ihre<br />

Geschichten und Gedichte e<strong>in</strong>.<br />

Peter Biele, Schriftsteller und<br />

Schauspieler, Dresdner, seit<br />

langem <strong>in</strong> Magdeburg wohnend,<br />

kostet se<strong>in</strong>en Text über<br />

„Die Freiheit der Marionetten“<br />

aus. Er dr<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> die Figuren e<strong>in</strong>,<br />

lässt im Komischen das Tragische,<br />

im Tragischen das Komische<br />

sichtbar werden. Die<br />

„Neustädter Autoren“ wissen,<br />

was sie an ihrem langjährigen<br />

Leiter trotz der räumlichen Entfernung<br />

haben. Sie freuen sich<br />

mit dem Publikum, dass Gunter<br />

Kretschmer durch se<strong>in</strong>e<br />

Zugabe e<strong>in</strong>en musikalischen<br />

Höhepunkt setzt. Und - sie s<strong>in</strong>d<br />

dankbar, dass Bürgermeister<br />

Manfred Elsner, still gekommen,<br />

sich unter Besucher mischend,<br />

nachdenklich zuhörend, am<br />

Schluss Worte der Anerkennung<br />

und Verbundenheit f<strong>in</strong>det.<br />

E<strong>in</strong> bewegender Nachmittag<br />

mit Literatur und Musik, die oft<br />

tröstlicher s<strong>in</strong>d als die Gegenwart.<br />

Karla Hertwig<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 27<br />

Zwei Jahre erfolgreicher Arbeit<br />

unseres Schulfördervere<strong>in</strong>s liegen<br />

schon h<strong>in</strong>ter uns. Wir<br />

unterstützten unsere Schule<br />

beispielsweise bei den Weihnachtsmärkten,<br />

bei der Projektarbeit,<br />

bei den Altkleiderund<br />

Altpapiersammlungen<br />

sowie der Organisation von<br />

Elternveranstaltungen. Am<br />

18.11.2008 um 18.30 Uhr f<strong>in</strong>det<br />

die zweite Jahreshauptversammlung<br />

<strong>in</strong> der Grundschule<br />

Oberottendorf statt.<br />

Auf zum 1. Familienspieleabend<br />

<strong>in</strong> die Grundschule!!!<br />

Für e<strong>in</strong> besseres Mite<strong>in</strong>ander<br />

und Füre<strong>in</strong>ander zwischen<br />

Schülern, Eltern, Lehrern und<br />

Eltern untere<strong>in</strong>ander haben wir<br />

uns gedacht, wir laden zu<br />

e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Spieleabend<br />

e<strong>in</strong>. Es können Strategiespiele,<br />

Logikspiele, traditionelle<br />

Brettspiele, Kartenspiele<br />

u. a. probiert werden.<br />

Unser Spieleabend f<strong>in</strong>det am<br />

18.11.2008 im Anschluss an<br />

unsere Jahreshauptversammlung<br />

ab 19.00 Uhr statt.<br />

IMPRESSUM<br />

Schulfördervere<strong>in</strong><br />

der Grundschule<br />

Oberottendorf<br />

Dazu möchten wir hiermit<br />

nochmals alle Mitglieder des<br />

Fördervere<strong>in</strong>s e<strong>in</strong>laden. Auch<br />

alle Anwohner unserer Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong> und der umliegenden<br />

Geme<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d angesprochen:<br />

Sollten Sie sich für die Arbeit<br />

unseres Vere<strong>in</strong>s <strong>in</strong>teressieren<br />

oder uns als zukünftiges Mitglied<br />

aktiv unterstützen wollen,<br />

s<strong>in</strong>d Sie zu unserer Versammlung<br />

recht herzlich e<strong>in</strong>geladen.<br />

Dazu ganz herzlich e<strong>in</strong>geladen<br />

s<strong>in</strong>d: alle Schüler und Eltern,<br />

Geschwister, Großeltern, die<br />

Mitglieder unseres Fördervere<strong>in</strong>es<br />

und natürlich auch ehemalige<br />

Schüler und Schüler<strong>in</strong>nen<br />

unserer Grundschule.<br />

Wir freuen uns auf e<strong>in</strong>en netten<br />

geme<strong>in</strong>samen Abend!<br />

Petra Below<br />

Schulfördervere<strong>in</strong><br />

<strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

Das <strong>Amts</strong>- und Heimatblatt der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> ersche<strong>in</strong>t 14täglich.<br />

Es wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.<br />

- Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,<br />

An den Ste<strong>in</strong>enden 10,<br />

Telefon: (03535) 489-0, Telefax: (03535) 489-115,<br />

Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Herausgeber:<br />

Die Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Stadt <strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Herr Manfred Elsner<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer<br />

Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Geschäftsstelle Sebnitz<br />

Herr Matthias Rösler, 01855 Sebnitz, Hertigswalder Straße 9,<br />

01855 Sebnitz, Telefon (03 59 71) 5 31 07,<br />

Fax (03 59 71) 51145<br />

- Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden<br />

E<strong>in</strong>zelexemplare können gegen Kostenerstattung beim Verlag bestellt werden.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere<br />

allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen <strong>in</strong>folge höherer Gewalt oder anderer<br />

Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelexemplar gefordert<br />

werden. Weitergehende Ansprüche, <strong>in</strong>sbesondere auf Schadenersatz,<br />

s<strong>in</strong>d ausdrücklich ausgeschlossen.


28<br />

Liebe Senioren und Senior<strong>in</strong>nen des<br />

Ortsteils Langburkersdorf!<br />

Unsere Weihnachtsfahrt führt uns <strong>in</strong> diesem Jahr am<br />

11.12.2008 nach Großharthau <strong>in</strong> den Kyffhäuser. Bei Kaffee,<br />

Kuchen und e<strong>in</strong>em Weihnachtsprogramm mit Mark<br />

Alexander und weiteren Gästen wollen wir <strong>in</strong> gemütlicher<br />

Runde die Adventszeit genießen und laden Sie recht herzlich<br />

dazu e<strong>in</strong>.<br />

Abfahrtszeit: 13.00 Uhr - am Gasthof „Zum Raupenberg“<br />

Zustieg: <strong>in</strong> entsprechender Reihenfolge<br />

an den e<strong>in</strong>zelnen offiziellen Haltestellen<br />

Rückkehr: ca. 20.00 Uhr<br />

Kosten: 5,00 Euro pro Person<br />

Anmeldung: bis e<strong>in</strong>schließlich 07.12.2008<br />

telefonisch bei Frau K. Kretschmer -<br />

0 35 96/50 45 21 oder bei Frau A. Helmich -<br />

0 35 96/50 51 20<br />

Ihre Seniorenbetreuung<br />

OT Langburkersdorf<br />

H<strong>in</strong>weis!<br />

Am 30.11.2008, 15 Uhr, f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> Zusammenarbeit des<br />

Chors und des Schlossvere<strong>in</strong>s e<strong>in</strong> Weihnachtskonzert <strong>in</strong><br />

der Kulturscheune <strong>in</strong> Langburkersdorf statt.<br />

Bei Stollen und Gebäck, Kaffee und Glühwe<strong>in</strong> kann e<strong>in</strong><br />

musikalischer Nachmittag genossen werden und dazu<br />

s<strong>in</strong>d alle Senioren und Senior<strong>in</strong>nen herzlich e<strong>in</strong>geladen.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

80 Jahre Kle<strong>in</strong>gartenanlage „Am Himmler“<br />

<strong>Neustadt</strong><br />

Am 01.11.2008 war es so weit.<br />

Im Götz<strong>in</strong>ger Saal der Stadthalle<br />

<strong>Neustadt</strong> trafen sich 19.00<br />

Uhr die Kle<strong>in</strong>gärtner, ihre Veteranen<br />

und e<strong>in</strong>geladenen Gäste<br />

zur Jubiläumsfeier. In se<strong>in</strong>er<br />

Festansprache erläuterte der<br />

Vorsitzende, Gartenfreund<br />

Erw<strong>in</strong> Boldt, den Werdegang<br />

des Kle<strong>in</strong>gartenvere<strong>in</strong>s von der<br />

Gründung bis <strong>in</strong> die heutige<br />

Zeit.<br />

Der Bürgermeister der Stadt<br />

<strong>Neustadt</strong>, Herr Manfred Elsner,<br />

würdigte den Fleiß und die<br />

Arbeit aller Gartenfreunde, die<br />

unsere Kle<strong>in</strong>gartenanlage „Am<br />

Himmler“ zu e<strong>in</strong>em Anziehungspunkt<br />

<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> gestaltet<br />

haben. Er betonte, dass<br />

durch die ehrenamtliche Arbeit<br />

für e<strong>in</strong>e gepflegte und attraktive<br />

Kle<strong>in</strong>gartenanlage Werte für<br />

alle Bürger geschaffen werden.<br />

Diese Arbeit besitzt e<strong>in</strong>en<br />

hohen Stellenwert <strong>in</strong> unserer<br />

Gesellschaft und wird durch<br />

das Bundeskle<strong>in</strong>gartengesetz<br />

geschützt.<br />

Der Vertreter des Territorialverbandes<br />

„Sächsische Schweiz“,<br />

Gartenfreund Bodo Vogel,<br />

bedankte sich für die langjährigen<br />

guten Leistungen <strong>in</strong> der<br />

Kle<strong>in</strong>gartenentwicklung <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

und zeichnete folgende<br />

Gartenfreunde aus:<br />

Gartenfreund Erw<strong>in</strong> Boldt mit<br />

e<strong>in</strong>em Ehrengeschenk des Verbandes<br />

Gartenfreund Georg Kowalow<br />

mit der Ehrennadel <strong>in</strong> Gold und<br />

Gartenfreund Volker Fischer mit<br />

der Ehrennadel <strong>in</strong> Silber<br />

Die Gartenfreunde Werner Rauschert,<br />

Horst Hempelt und Ines<br />

Lorenz wurden mit e<strong>in</strong>er Ehrenurkunde<br />

ausgezeichnet.<br />

E<strong>in</strong>e Ausstellung zeigte auf<br />

mehreren Schautafeln die Entwicklung<br />

unserer Kle<strong>in</strong>gartenanlage<br />

von den Gründern, dem<br />

Naturheilkundigen Johann<br />

Scheufler und se<strong>in</strong>er Ehefrau<br />

Maria, 1928 bis <strong>in</strong> die heutige<br />

Zeit auf. Die Bilder und Texte<br />

gaben anschaulich Zeugnis<br />

über die Entstehung der ersten<br />

16 Gärten, die Zeit des II. Weltkrieges,<br />

der Nachkriegszeit, das<br />

Kle<strong>in</strong>gartenleben <strong>in</strong> der ehemaligen<br />

DDR und unser heutiges<br />

Leben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gartengeme<strong>in</strong>schaft<br />

e<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>s wieder.<br />

Am Büfett, beim Tanz und an<br />

den Tischen wurden zahlreiche<br />

Gespräche über die Vergangenheit<br />

und Zukunft unserer<br />

Pachtgärten geführt.<br />

Alle Beteiligten waren sich<br />

e<strong>in</strong>ig, dass unsere Kle<strong>in</strong>gärten<br />

<strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> e<strong>in</strong>e gute Zukunft<br />

haben.<br />

Arbeitse<strong>in</strong>satz der Fußball-Senioren<br />

Um bei den widrigen Witterungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

der nächsten<br />

Monate gute Bed<strong>in</strong>gungen<br />

auf den Hartplätzen des SV<br />

<strong>Neustadt</strong> zu sichern, mußte e<strong>in</strong><br />

neuer Belag aufgetragen werden.<br />

Sieben Fußball-Senioren<br />

unterstützten trotz Regen den<br />

Skatclub „Ostsachsenbuben“<br />

Masch<strong>in</strong>ene<strong>in</strong>satz der Firma<br />

Stephan und halfen mit, die 120<br />

Tonnen Ste<strong>in</strong>mehl zu verteilen<br />

und die Anlagen <strong>in</strong> Stand zu<br />

setzen. E<strong>in</strong> Dankeschön an<br />

Hannes Schäfer und die beteiligten<br />

Sportfreunde.<br />

Arm<strong>in</strong> Tulka<br />

Viertes Neustädter Pokalturnier<br />

Die 4. Neustädter Skatmeisterschaft f<strong>in</strong>det am Samstag, d.<br />

06.12.2008 - 10.00 Uhr <strong>in</strong> der Gaststätte Erbgericht Polenz statt.<br />

Hierzu s<strong>in</strong>d alle Freunde des Skats herzlichst e<strong>in</strong>geladen.<br />

Es werden 3 Serien nach der Internationalen Skatordnung mit<br />

Deutschem Blatt gespielt.<br />

Ab der 2. Serie wird nach dem Spielstand gesetzt.<br />

Das Startgeld beträgt 15,— Euro, für Spieler bis 21 Jahre nur<br />

7,50 Euro.<br />

In jedem Fall wird das Startgeld zu 100 % mit Geldpreisen vergeben.<br />

Der Beste der Gesamtwertung erhält den Stadtmeisterpokal<br />

2008.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Kaden/Vere<strong>in</strong>svorsitzender


Nr. 23/2008<br />

Die Sportanlage Langburkersdorf putzt sich<br />

heraus<br />

Über den Fortgang der vertraglich<br />

mit der Fa. Frauenrath<br />

Bretnig gebundenen Leistungen<br />

des Sportplatzbaues wird<br />

das Bauamt ständig <strong>in</strong>formieren.<br />

In den wöchentlichen Baurapporten<br />

s<strong>in</strong>d Hilfeleistungen der<br />

Sportler gefragt. Diese reichen<br />

von der Montage der Baustellenschilder<br />

über das Roden von<br />

Stubben bis zur Gestaltung der<br />

Nebenanlagen.<br />

Das Vere<strong>in</strong>sgebäude erstrahlt<br />

mittlerweile im leuchtenden<br />

Gelb auf der Straßenseite. Der<br />

Südgiebel wurde grün gestrichen,<br />

der Sockel grau abgesetzt.<br />

Die Farbkomb<strong>in</strong>ation gefällt,<br />

das bestätigten viele vorbeikommende<br />

E<strong>in</strong>wohner.<br />

Kurios verlief dabei der 1.<br />

Novembersonnabend. Obwohl<br />

aufgrund des Regens der Vortage<br />

ke<strong>in</strong>e Arbeiten geplant<br />

waren, trafen sich tatenfreudige<br />

Sportler und gaben dem<br />

Giebel e<strong>in</strong> neues Aussehen.<br />

Abgeschlossen ist die erste<br />

Etappe des E<strong>in</strong>baus neuer<br />

Fenster.<br />

Der sorgfältige Rückbau der<br />

Stahlbaukonstruktionen hat<br />

sich gegenüber e<strong>in</strong>em rücksichtslosen<br />

Verschrotten als<br />

richtig erwiesen. So können die<br />

Langburkersdorfer Sportler<br />

ihren Rugiswalder Sportkameraden<br />

mit der Wiederverwendung<br />

der Flutlichtmasten helfen.<br />

Für die Spielflächenabgrenzung<br />

des Kunstrasens ist<br />

ebenfalls der E<strong>in</strong>satz von Altmaterial<br />

geplant.<br />

Zurzeit wird an der Verschließbarkeit<br />

des Gesamtobjektes<br />

gearbeitet. Mit der Schaffung<br />

e<strong>in</strong>es Schließsystems soll e<strong>in</strong><br />

„dicker Schlüsselbund“ der<br />

Vergangenheit angehören.<br />

Die Gestaltung der Nebenanlagen<br />

wird von den Sportfreunden<br />

diskutiert. Mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>imum<br />

an Kosten sollen die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Bereiche bis zur Eröffnung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em schmucken<br />

Zustand se<strong>in</strong>.<br />

So werden die Sportler zu den<br />

Traversen e<strong>in</strong>e Freitreppenanlage<br />

errichten.<br />

Im E<strong>in</strong>gangsbereich wird es<br />

e<strong>in</strong>e neu gestaltete Pflasterfläche<br />

geben, von der man über<br />

2 Stufen sowie über e<strong>in</strong>e<br />

Schräge das Platzniveau<br />

erreicht. Dabei wird zum südlichen<br />

Nachbargrundstück auch<br />

weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche naturgrün<br />

vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Der Bau der Barrieren ist <strong>in</strong> Vorbereitung.<br />

Dabei werden mit<br />

dem ausführenden Unternehmen<br />

Absprachen zum E<strong>in</strong>setzen<br />

der Geländerhülsen getätigt.<br />

War im letzten Bericht von<br />

überdachten Zuschauerplätzen<br />

geschrieben worden, so<br />

besteht jetzt Klarheit zur Ausführung.<br />

Wenn es die Witterung<br />

erlaubt, werden Mitte November<br />

die Arbeiten an der Umgestaltung<br />

der Holzbaracke<br />

beg<strong>in</strong>nen.<br />

Da die Spielfläche <strong>in</strong> Richtung<br />

Andreas-Schubert-Str. verschoben<br />

wird, ist e<strong>in</strong> Umgehen<br />

der Holzbaracke nicht mehr<br />

möglich. Der Holzbau wird<br />

nach der Platzseite geöffnet<br />

und kann sowohl als Durchgang<br />

wie auch als überdachte<br />

Stand- und Sitzfläche genutzt<br />

werden.<br />

Heidenreich<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 29<br />

Sportnachmittag der „Ehemaligen“<br />

Hallo liebe Senior<strong>in</strong>nen und Senioren der Stadtverwaltung,<br />

für alle Sportbegeisterten ist die Bowl<strong>in</strong>gbahn<br />

am 20.11.2008 - ab 14.00 Uhr<br />

<strong>in</strong> der Kugel (Stadthalle)<br />

bestellt. Wir freuen uns.<br />

i. A. G. Schöneich<br />

Kellerclub<br />

Oberottendorf e. V.<br />

Silvester mit Schirm,<br />

Charme und Melone<br />

Lassen Sie auch dieses Jahr<br />

mit uns die Korken knallen!<br />

Im Hause des Kellerclub Oberottendorf<br />

e. V. steigt die ultimative<br />

Silvesterparty.<br />

Feiern Sie den Ausklang des Jahres 2008 und rutschen<br />

Sie mit uns <strong>in</strong> das Jahr 2009.<br />

Genießen Sie den Jahreswechsel mit e<strong>in</strong>em leckeren<br />

Buffet und traumhaften Cocktails.<br />

Mit e<strong>in</strong>em Gläschen Sekt oder e<strong>in</strong>em Becher Glühwe<strong>in</strong><br />

und unserem legendären Feuerwerk begrüßen<br />

wir das kommende Jahr.<br />

Karten s<strong>in</strong>d jeden Tag ab 19:00 Uhr im Kellerclub<br />

erhältlich<br />

Kellerclub Oberottendorf e. V.<br />

Bischofswerdaer Straße 261<br />

01844 <strong>Neustadt</strong> OT Niederottendorf<br />

Tel. 0 35 96/50 33 34<br />

E-Mail: kellerclub@kellerclub.net<br />

wie auch bei<br />

Getränke Jäkel Oberdorf 5, 01844 <strong>Neustadt</strong> OT Oberottendorf<br />

& Foto Sauer, Böhmische Straße 20, 01844 <strong>Neustadt</strong><br />

Voranzeige zur 3. Krumhermsdorfer<br />

Dorfweihnacht<br />

- Weihnachtsmarkt mit ländlichem Flair -<br />

am Sonnabend, dem 6. Dezember 2008, rund ums<br />

Geme<strong>in</strong>dezentrum.<br />

Nähere Infos im nächsten Stadtanzeiger!<br />

Katze zu verschenken<br />

Wir verschenken e<strong>in</strong>e rot-getigerte Katze (weibl.) 16 Wochen<br />

alt, stubenre<strong>in</strong>.<br />

Abzuholen bei: Fam. Ulbricht, Grenzstraße 6 <strong>in</strong> Ste<strong>in</strong>igtwollmsdorf,<br />

Tel.: 03 59 51/3 54 40


30<br />

TOURISMUSVERBAND e.V.<br />

Sächsische Schweiz<br />

Weitere Neuigkeiten<br />

Am 05.11.2008 fand bei der<br />

Capron GmbH (Berghausstraße<br />

1, 01844 <strong>Neustadt</strong>) e<strong>in</strong> Fototerm<strong>in</strong><br />

statt. Anlass ist die symbolische<br />

Übergabe von 4.000<br />

DVDs „E<strong>in</strong> Märchen aus Ste<strong>in</strong>.<br />

Nationalpark und Kulturlandschaft<br />

- Die Sächsisch-Böhmische<br />

Schweiz“ des Tourismusverbandes<br />

Sächsische Schweiz<br />

e. V. an den <strong>in</strong> <strong>Neustadt</strong> ansässigenWohnmobil-/Caravanhersteller<br />

Capron GmbH, der<br />

die DVD künftig jedem produzierten<br />

Wohnmobil beilegen<br />

wird. Anwesend waren Manfred<br />

Elsner (Bürgermeister <strong>Neustadt</strong>),<br />

Klaus Brähmig MdB<br />

(Vorsitzender Tourismusverband),<br />

T<strong>in</strong>o Richter (GeschäftsführerTourismusverband)<br />

und<br />

Tobias Weiß (Werksleiter<br />

Capron). Die Messesaison startet<br />

auch <strong>in</strong> diesem Jahr mit der<br />

Tourismus & Caravan<strong>in</strong>g vom<br />

19.11.08 bis zum 23.11.08 <strong>in</strong><br />

Leipzig. „In diesem Jahr haben<br />

Monte-mare-Tipp<br />

Wie wäre es mal wieder mit<br />

e<strong>in</strong>em Besuch <strong>in</strong> unserer<br />

Sauna?<br />

Nichts ist leichter, als dort dem<br />

schmuddligen Herbstwetter zu<br />

entfliehen und neue Abwehrkräfte<br />

aufzutanken. Etwas für<br />

se<strong>in</strong>e Gesundheit zu tun, ist<br />

e<strong>in</strong>facher, als man denkt, denn<br />

so e<strong>in</strong> Saunatag macht auch<br />

noch Spaß. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

möchten wir Ihnen <strong>in</strong> unserer<br />

Veranstaltungsreihe „Alte Heilmethoden<br />

neu entdeckt“ jeden<br />

letzten Samstag im Monat,<br />

diesmal am 29.11.08, die<br />

Osteopathie vorstellen.<br />

Herr Andreas Dell<strong>in</strong>g wird Ihnen<br />

wir uns etwas ganz Besonderes<br />

e<strong>in</strong>fallen lassen“, verrät<br />

Brähmig. „Auf unserem Messestand<br />

lockt e<strong>in</strong>e Spielefläche.<br />

Gäste können unter professioneller<br />

Anleitung die neuesten<br />

Brett- und Kartenspiele<br />

bekannter Verlage testen.“ H<strong>in</strong>tergrund<br />

der Aktion ist die Werbung<br />

für die Spielewochen <strong>in</strong><br />

den W<strong>in</strong>terferien. Diese f<strong>in</strong>den<br />

vom 6. bis 22. Februar 2009<br />

zum dritten Mal statt. Mit dieser<br />

Aktion ist es dem Tourismusverband<br />

<strong>in</strong> den letzten Jahren<br />

gelungen, immer mehr<br />

Gäste <strong>in</strong> der kalten Jahreszeit<br />

<strong>in</strong> die Sächsische Schweiz zu<br />

locken. Die Sächsische<br />

Schweiz lässt sich nun auch<br />

dreidimensional erkunden. Und<br />

zwar auf e<strong>in</strong>em neu entwickelten<br />

Landschaftsrelief der Firma<br />

Lehmann Thermoformung aus<br />

<strong>Neustadt</strong>. So f<strong>in</strong>den sich Felsen,<br />

Wanderwege, touristische<br />

Sehenswürdigkeiten, Bahnl<strong>in</strong>ien<br />

und Straßenverläufe orig<strong>in</strong>algetreu<br />

auf dem Relief wieder<br />

und vermitteln dem<br />

Betrachter e<strong>in</strong>en guten E<strong>in</strong>druck<br />

der imposanten Landschaft<br />

der Sächsischen<br />

Schweiz. Die Reliefkarte, e<strong>in</strong><br />

schönes Souvenir oder auch<br />

Geschenk für Freunde oder<br />

Geschäftspartner, ist erhältlich<br />

im Webshop des Tourismusverbandes<br />

Sächsische Schweiz<br />

unter www.saechsischeschweiz.de/shop.<br />

Sie kostet<br />

14,95 EUR bzw. mit Metallrahmen<br />

24,95 EUR.<br />

jeweils 14.10 Uhr und 17.10 Uhr<br />

im Totalruheraum die Osteopathie,<br />

als ganzheitliche Heilmethode,<br />

erläutern.<br />

Osteopathen betrachten den<br />

Körper als E<strong>in</strong>heit, <strong>in</strong> der verschiedene<br />

Funktionskreise und<br />

Organsysteme mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong><br />

Wechselbeziehung stehen.<br />

Nach den o. g. Vortragszeiten<br />

besteht die Möglichkeit zu <strong>in</strong>dividuellen<br />

persönlichen Gesprächen<br />

und kurzen Befunden.<br />

Vergiss nicht:<br />

Gesundheit und Wohlbef<strong>in</strong>den<br />

hat auf Dauer nur derjenige, der<br />

sie versteht zu pflegen.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Achtung Schulabgänger 2009<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Stadtverwaltung Stolpen bildet ab 1. September 2009<br />

1 Verwaltungsfachangestellte/n Fachrichtung<br />

Kommunalverwaltung<br />

aus.<br />

Erwartet werden e<strong>in</strong> guter Realschulabschluss, Interesse an<br />

regionalen bzw. überregionalen Vorgängen sowie hohe Lernbereitschaft.<br />

Die duale Ausbildung erfolgt <strong>in</strong> der Stadtverwaltung<br />

Stolpen und im Beruflichen Schulzentrum für Technik<br />

und Wirtschaft <strong>in</strong> Freital.<br />

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie Interesse an e<strong>in</strong>er<br />

anspruchsvollen Ausbildung sowie der Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sich<br />

entwickelnder, modernen Verwaltung im Dienste des Bürgers<br />

haben.<br />

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte<br />

bis 11. Januar 2009 an die<br />

Stadtverwaltung Stolpen<br />

Bürgermeister<br />

Markt 1<br />

01833 Stolpen<br />

Gelungenes Herbstkonzert der<br />

Hohwaldmusikanten<br />

Am 01.11.2008 spielten die<br />

Hohwaldmusikanten zu ihrem<br />

traditionellen Herbstkonzert auf.<br />

Im voll besetzten Saal der Gaststätte<br />

„Wirtshaus zum Raupenberg“<br />

begeisterten sie mit<br />

e<strong>in</strong>em abwechslungsreichen<br />

Programm ihr Publikum. Mit<br />

e<strong>in</strong>igen Zugaben g<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> schöner<br />

Herbstnachmittag zu Ende.<br />

Die Hohwaldmusikanten möchten<br />

sich ganz herzlich bei ihrem<br />

treuen Publikum bedanken, das<br />

trotz des sonnigen Wetters zu<br />

ihnen gekommen war.<br />

Bereitschaftsdienst<br />

Bereitschaftsdienste<br />

(alle Angaben ohne Gewähr)<br />

Rettungsleitstelle Pirna Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />

K<strong>in</strong>derärzte<br />

E<strong>in</strong> großes Dankeschön geht<br />

auch an das Team der Gaststätte<br />

„Wirtshaus zum Raupenberg“.<br />

Familie Benad hat bereits im<br />

Vorfeld Unterstützung bei der<br />

Vorbereitung der Veranstaltung<br />

gegeben.<br />

Vorankündigung:<br />

Am 25.01.2009 laden die Hohwaldmusikanten<br />

zum „Baudennachmittag<br />

auf dem Unger“<br />

e<strong>in</strong>.<br />

Im Notfall bitte die Rettungsleitstelle <strong>in</strong> Pirna anrufen oder den<br />

Allgeme<strong>in</strong>ärztlichen Bereitschaftsdienst <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />

Ärzte<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr, Mittwoch und<br />

Freitag von 14.00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen<br />

von 7.00 Uhr, jeweils bis 7.00 Uhr des folgenden Tages.<br />

Fr., 14.11. über 0 35 01/4 91 80<br />

Rettungsstelle<br />

Sa., 15.11. Dr. Benusch 01 72/7 61 83 85<br />

So., 16.11. MUDr. Zigova 0 35 96/50 93 30<br />

0 35 96/60 23 66<br />

Mo., 17.11. Dr. Uhlemann 0 35 96/50 18 06<br />

Di., 18.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80


Nr. 23/2008<br />

Mi., 19.11.<br />

Buß- u. Bettag Dr. Pflücke 0 35 96/60 41 88<br />

01 72/7 97 36 12<br />

Do., 20.11. DM Ehlig 01 71/1 45 54 61<br />

Fr., 21.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />

Sa., 22.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />

So., 23.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />

Mo., 24.11. MR Dr. Lehmann 0 35 96/60 35 91<br />

0 35 96/60 20 50<br />

Di., 25.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />

Mi., 26.11. MUDr. Zigova 0 35 96/50 93 30<br />

0 35 96/60 23 66<br />

Do., 27.11. über<br />

Rettungsleitstelle 0 35 01/4 91 80<br />

Fr., 28.11. DM Ehlig 01 71/1 45 54 61<br />

Sa., 29.11. Dr. Benusch 01 72/7 61 83 85<br />

Zahnärzte<br />

jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr. In dr<strong>in</strong>genden Fällen außerhalb<br />

der Sprechzeiten über die Rettungsleitstelle, Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />

Telefon:<br />

15./16.11.08<br />

ZAP Papke, Luxemburgstr. 6,<br />

<strong>Neustadt</strong> 0 35 96/60 22 93<br />

19.11.08<br />

DS Jänchen, Böhmische Straße 6<br />

<strong>Neustadt</strong> 0 35 96/60 22 70<br />

22./23.11.08<br />

DS Kowalow, Am Plumpenberg 1<br />

Langburkersdorf 0 35 96/60 46 71<br />

Apotheken-Notbereitschaft<br />

Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten haben folgende Apotheken<br />

Notdienst für dr<strong>in</strong>gende Rezepte:<br />

Von Samstag 15.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />

bis Samstag 22.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />

Rosen-Aoptheke Sebnitz<br />

Rosenstraße, 01855 Sebnitz 03 59 71/83 04 93<br />

und<br />

Schloß-Apotheke Dürrröhrsdorf<br />

01833 Dürrröhrsdorf, Kastanienweg 2 03 50 26/9 03 05<br />

Von Samstag 22.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />

bis Samstag 29.11.2008 mittags 12.00 Uhr<br />

Spitzweg-Apotheke<br />

01844 <strong>Neustadt</strong>, Dresdner Str. 71 0 35 96/60 20 30<br />

In den Nachtdienstkästen an den Apotheken wird ebenfalls<br />

die Apotheken-Notbereitschaft ausgehangen.<br />

Frauen- und K<strong>in</strong>derschutzhaus<br />

erreichbar rund um die Uhr über die Rettungsleitstelle<br />

Tel.: 0 35 01/4 91 80<br />

Tierärztliche Kl<strong>in</strong>ik - immer dienstbereit<br />

Dr. Dür<strong>in</strong>g<br />

Alte Hauptstraße 15<br />

Stolpen<br />

OT Rennersdorf<br />

Tel.: 03 59 73/28 30<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> 31<br />

Kirchennachrichten<br />

Evangelische St. Jacobi<br />

Kirche<br />

Wir laden zu den Gottesdiensten <strong>in</strong> die St.<br />

Jacobi-Kirche e<strong>in</strong>.<br />

Parallel zum Hauptgottesdienst f<strong>in</strong>det jeden<br />

Sonntag K<strong>in</strong>dergottesdienst statt.<br />

Sonntag, 16.11. Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres<br />

9.30 Uhr Predigtgottesdienst, Pfr. Schellenberger Kollekte<br />

für eigene Geme<strong>in</strong>de<br />

Mittwoch, 19.11. Buß- und Bettag<br />

9.30 Uhr Gottesdienst zur Friedensdekade mit Abendmahl,<br />

Hauskreis und Pfr. Klipphahn<br />

Kollekte für Ökumenische Aufgaben der EKD<br />

Sonntag, 23.11. Ewigkeitssonntag<br />

9.30 Uhr Gottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen<br />

des vergangenen Kirchenjahres, Kantorei, Pfr. Klipphahn<br />

14.00 Uhr Gottesdienst auf dem Friedhof mit dem Posaunenchor.<br />

Pfr. Schellenberger<br />

Kollekte für eigene Geme<strong>in</strong>de<br />

Wir laden e<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er lebendigen Geme<strong>in</strong>de<br />

Für unsere K<strong>in</strong>der<br />

Christenlehre: montags im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus, Hospitalstr. 2<br />

1. und 4. Klasse: 15.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />

Powerkids: Mädchen und Jungen Kl. 5 und 6: mittwochs und<br />

donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr im „Schafstall“<br />

Junge Geme<strong>in</strong>de (im Schafstall)<br />

freitags, 19.30 Uhr - 23 Uhr<br />

Für Männer<br />

Männerkreis: Dienstag, 25. November, 19.30 Uhr, Schafstall, mit<br />

Carsten Schriever<br />

Mit der Bibel<br />

Taize-Gebet: Freitag, 14.11., 18 Uhr zur Eröffnung und 23.30 Uhr<br />

zum Beschluss der Gebetsnacht<br />

Gebetskreis für die Ev. Grundschule: immer am letzten Donnerstag<br />

im Monat, diesmal 27.11., 20 Uhr <strong>in</strong> der Schule<br />

ProChrist Seelsorgegruppe: Donnerstag, 20.11., 20 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Bibelstunde: mittwochs 18.30 Uhr im Diakonat<br />

Kirchenmusik<br />

Kantorei: montags, 19.30 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Kammerchor: dienstags, 20 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Posaunenchor: mittwochs, 19 Uhr <strong>in</strong> der Sakristei<br />

Jugendchor: freitags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Krippenspielchor (Kl. 5 - 7): dienstags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Krippenspielchor (Kl. 7 und älter): freitags, 18 Uhr im Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Kurrende: (Kl. 1 - 4): montags, 14.45 Uhr, Kirchgeme<strong>in</strong>dehaus<br />

Veranstaltungen <strong>in</strong> den Dörfern<br />

Langburkersdorf<br />

Frauenkreis; Dienstag, 18. November, 19 Uhr, „Feuerwehrhaus“<br />

Ev.-Luth. Pfarramt <strong>Neustadt</strong>, Kirchplatz 2, 01844 <strong>Neustadt</strong>, Tel.<br />

50 30 39, Fax 50 19 23 www.kirche-neustadt.de, E-Mail: <strong>in</strong>fo@kirche-neustadt.de


32<br />

Ev.-Luth. Kirchgeme<strong>in</strong>de Lauterbach-<br />

Oberottendorf mit den Kirchorten Bühlau<br />

und Rückersdorf<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 16.11., Vorletzt. Sonntag d. Kirchenjahres<br />

09:00 Uhr Predigtgottesdienst <strong>in</strong> Lauterbach<br />

10:30 Uhr Predigtgottesdienst <strong>in</strong> Oberottendorf<br />

Mittwoch, 19.11., Buß- und Bettag<br />

10:00 Uhr Regionalgottesdienst mit K<strong>in</strong>derbetreuung <strong>in</strong> Oberottendorf<br />

Sonntag, 23.11., Ewigkeitssonntag<br />

08:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Rückersdorf<br />

09:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Oberottendorf<br />

10:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst <strong>in</strong> Lauterbach<br />

Unsere Zusammenkünfte<br />

K<strong>in</strong>dervormittag<br />

09:30 - 12:00 Uhr Oberottendorf, Sonnabend, 15.11.<br />

K<strong>in</strong>derkreis:<br />

15:00 Uhr Lauterbach, Donnerstag, 27.11.<br />

Junge Geme<strong>in</strong>de:<br />

19:30 Uhr Lauterbach/Oberottend., jeden Freitag im<br />

Wechsel<br />

20:00 Uhr Lauterbach, Montag, 24.11.<br />

Offener Frauenkreis: (mit K<strong>in</strong>derbetreuung)<br />

09:00 - 11:15 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 26.11.<br />

Mütterkreis:<br />

19:30 Uhr Lauterbach, Dienstag, 25.11.<br />

Frauendienst:<br />

14:30 Uhr Lauterbach, Dienstag, 25.11.<br />

Bibelstunde:<br />

10:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 05.11., 03.12. und<br />

17.12.<br />

Chorproben nach Vere<strong>in</strong>barung im Wechsel <strong>in</strong> Lauterbach/Oberottendorf!<br />

19:00 Uhr montags<br />

Mitfahrgelegenheit!!!<br />

für alle Interessierten ca. 9:00 Uhr ab Dorfplatz Rückersdorf<br />

Auf dem Kirchberg ist was los ...<br />

Hallo K<strong>in</strong>der!!!<br />

(zwischen 5 und 12 Jahren)<br />

Dem Novemberwetter wollen wir für e<strong>in</strong>ige Stunden entfliehen,<br />

<strong>in</strong>dem wir <strong>in</strong> längst vergangene Zeiten reisen.<br />

Dazu treffen wir uns am Samstag, dem 15.11.2008 um 9:30 Uhr<br />

am Pfarrhaus <strong>in</strong> Oberottendorf.<br />

Für unterwegs br<strong>in</strong>gt euch bitte e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Proviant und etwas<br />

zu tr<strong>in</strong>ken mit.<br />

Autok<strong>in</strong>dersitze s<strong>in</strong>d erwünscht!<br />

Voller Freude auf unseren Ausflug grüßt euer Glock<strong>in</strong>i.<br />

<strong>Neustadt</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong> Nr. 23/2008<br />

Kath. Kirche<br />

St. Gertrud<br />

Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen<br />

32. Sonntag im Jahreskreis - 15./16.11.2008<br />

<strong>Neustadt</strong> Sa. 16.30 Uhr Hl. Messe<br />

So. 8.00 Uhr Hl. Messe<br />

Stolpen So. 9.30 Uhr Hl. Messe<br />

Sebnitz Sa. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />

So. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />

Vor und nach den Hl. Messen Büchertisch<br />

Hochfest Christkönig - 22./23.11.2008<br />

<strong>Neustadt</strong> Sa. 16.30 Uhr Hl. Messe<br />

So. 8.00 Uhr Hl. Messe<br />

Stolpen So. 9.30 Uhr Hl. Messe<br />

Sebnitz Sa. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />

So. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />

Hl. Messe an den Werktagen<br />

<strong>Neustadt</strong> Mi. 18.00 Uhr Hl. Messe<br />

Fr. 8.30 Uhr Hl. Messe<br />

Stolpen Do. 9.00 Uhr Hl. Messe<br />

Sebnitz 11.11. 9.00 Uhr Hl. Messe<br />

18./25.11. 19.00 Uhr Hl. Messe<br />

Fr. 8.45 Uhr Morgenlob<br />

Rugiswalde 26.11. 11.00 Uhr Hl. Messe<br />

Sonstige Term<strong>in</strong>e<br />

<strong>Neustadt</strong>: Krankenbesuche 18.11. ab 9.00 Uhr<br />

Rug.walde: Krankenbesuche 26.11.<br />

Zum Buß- und Bettag,<br />

den 19.11., um 10.00 Uhr f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> der ev. Kirche Sebnitz e<strong>in</strong> ökumenischer<br />

Bittgottesdienst statt.<br />

Adresse: Katholisches Pfarramt, Struvestr. 6, 01844<br />

<strong>Neustadt</strong><br />

Telefon: 0 35 96/60 33 80<br />

Fax: 0 35 96/56 63 06<br />

E-Mail: kath.pfarramt.nst.sa@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

Sprechzeiten: Di. - Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Adventgeme<strong>in</strong>de lädt e<strong>in</strong><br />

(Polenzer Gasse)<br />

Samstag: 9:30 Uhr Bibelgespräch<br />

10:30 Uhr Predigt<br />

Jehovas Zeugen<br />

Zusammenkunftszeiten:<br />

Sonntag 9.30 Uhr<br />

Öffentlicher Vortrag und Wachtturmstudium<br />

Dienstag 19.00 Uhr<br />

Versammlungsbuchstudium<br />

Freitag 19.00 Uhr<br />

Theokratische Predigtdienstschule und Dienstzusammenkunft<br />

Zusammenkunftsort:<br />

Werner-von-Siemens-Str. 8<br />

01844 <strong>Neustadt</strong>/<strong>Sachsen</strong><br />

Themen der Öffentlichen Vorträge<br />

16.11.08 Br. Claus Schuster<br />

Vers. Ottendorf-Okrilla<br />

Die Gegenwart des Messias und se<strong>in</strong>e Herrschaft<br />

23.11.08 Br. Siegmar Thiemig<br />

Vers. Radebeul<br />

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