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WOC Nachhaltigkeits Fonds 03

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Investitionsstruktur für steuerliche Zwecke aus<br />

deutscher Sicht transparent und damit kein<br />

eigenes Steuersubjekt� Die <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

berücksichtigt das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen<br />

in der derzeit gültigen<br />

Fassung� Die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

unterliegen in Frankreich der französischen<br />

Körperschaftsteuer� In Deutschland<br />

sind sie unter der geplanten Investitionsstruktur<br />

gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen von<br />

der Besteuerung freigestellt� Sie unterliegen aber<br />

dem Progressionsvorbehalt�<br />

Zur umfassenden Darstellung des steuerlichen<br />

Konzepts siehe Kapitel 12 „Wesentliche<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der<br />

Vermögensanlage“�<br />

Geplante <strong>Fonds</strong>laufzeit/Bindungsdauer<br />

Plangemäß 21 Jahre (PROGNOSE)� Der <strong>Fonds</strong><br />

wird mit Ablauf des letzten Förderungszeitraums<br />

der zu errichtenden/erwerbenden Photo vol taikanlagen<br />

(der „Beendigungszeitpunkt“) aufgelöst�<br />

Zielgruppe/Anlegerkreis<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an<br />

Anleger, die sich an einem langfristigen Investment<br />

beteiligen möchten� Die Beteiligung an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist eine unternehmerische<br />

Beteiligung, die mit Risiken verbunden ist (siehe<br />

Kapitel 3, Seite 17 ff�)� Sie ist daher nur für Anleger<br />

geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch<br />

investieren möchten und die den bei<br />

einem unerwartet negativen Verlauf eintretenden<br />

Verlust – bis hin zu einem Totalverlust – in Kauf<br />

nehmen können� Die Anlage ist auch nicht für<br />

Anleger geeignet, die sicher prognostizierbare<br />

Rückflüsse aus ihrer Beteiligung erwarten�<br />

Die rechtlichen und vor allem die steuerlichen<br />

Ausführungen und Annahmen in diesem Prospekt<br />

betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige<br />

und unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten und ihre Kapitaleinlage ausschließlich mit<br />

Eigenkapital finanzieren� Insbesondere Anlegern,<br />

die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

im Inland haben, sowie solchen Anlegern, die<br />

weitere Einkünfte aus französischer Herkunft beziehen,<br />

aber auch anderen Anlegern, wird empfohlen,<br />

einen Vertreter der rechts- oder steuerberatenden<br />

Berufe hinzuzuziehen� Der Beitritt von<br />

Staatsbürgern der USA oder von Personen, die<br />

dort wohnen, ist ausgeschlossen�<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene<br />

Rechte<br />

Der Anleger ist am Vermögen, Gewinn und<br />

Verlust der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt (Entnahmerecht;<br />

Teilhabe am Liquidationserlös)� Er hat<br />

die Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />

sowie – entsprechend der Höhe seiner<br />

Beteiligung – Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung�<br />

Außerdem hat er das Recht zur<br />

Übertragung und/oder Belastung seiner Beteiligung<br />

mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters�<br />

Zu den Rechten der Anleger siehe auch die<br />

Kapitel 13 „Gesellschaftsvertrag“ ab Seite 158,<br />

14 „Treuhand- und Verwaltungsvertrag“ ab<br />

Seite 172 sowie 11 „Rechtliche Grundlagen“<br />

Seiten 122 bis 127�<br />

Übertragung der Vermögensanlage<br />

Eine Übertragung von (Treugeber- ebenso wie<br />

Direkt-)Kommanditanteilen ist nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters möglich� Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden� Der Übergang der Beteiligung durch<br />

Erbfall ist jederzeit möglich (vgl� Seiten 123<br />

und 126)� Für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />

existiert kein geregelter Zweitmarkt, so dass<br />

eine jederzeitige kurzfristige Veräußerbarkeit<br />

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