WOC Nachhaltigkeits Fonds 03
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Investitionsstruktur für steuerliche Zwecke aus<br />
deutscher Sicht transparent und damit kein<br />
eigenes Steuersubjekt� Die <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
berücksichtigt das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen<br />
in der derzeit gültigen<br />
Fassung� Die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
unterliegen in Frankreich der französischen<br />
Körperschaftsteuer� In Deutschland<br />
sind sie unter der geplanten Investitionsstruktur<br />
gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen von<br />
der Besteuerung freigestellt� Sie unterliegen aber<br />
dem Progressionsvorbehalt�<br />
Zur umfassenden Darstellung des steuerlichen<br />
Konzepts siehe Kapitel 12 „Wesentliche<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der<br />
Vermögensanlage“�<br />
Geplante <strong>Fonds</strong>laufzeit/Bindungsdauer<br />
Plangemäß 21 Jahre (PROGNOSE)� Der <strong>Fonds</strong><br />
wird mit Ablauf des letzten Förderungszeitraums<br />
der zu errichtenden/erwerbenden Photo vol taikanlagen<br />
(der „Beendigungszeitpunkt“) aufgelöst�<br />
Zielgruppe/Anlegerkreis<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an<br />
Anleger, die sich an einem langfristigen Investment<br />
beteiligen möchten� Die Beteiligung an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist eine unternehmerische<br />
Beteiligung, die mit Risiken verbunden ist (siehe<br />
Kapitel 3, Seite 17 ff�)� Sie ist daher nur für Anleger<br />
geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch<br />
investieren möchten und die den bei<br />
einem unerwartet negativen Verlauf eintretenden<br />
Verlust – bis hin zu einem Totalverlust – in Kauf<br />
nehmen können� Die Anlage ist auch nicht für<br />
Anleger geeignet, die sicher prognostizierbare<br />
Rückflüsse aus ihrer Beteiligung erwarten�<br />
Die rechtlichen und vor allem die steuerlichen<br />
Ausführungen und Annahmen in diesem Prospekt<br />
betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige<br />
und unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten und ihre Kapitaleinlage ausschließlich mit<br />
Eigenkapital finanzieren� Insbesondere Anlegern,<br />
die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
im Inland haben, sowie solchen Anlegern, die<br />
weitere Einkünfte aus französischer Herkunft beziehen,<br />
aber auch anderen Anlegern, wird empfohlen,<br />
einen Vertreter der rechts- oder steuerberatenden<br />
Berufe hinzuzuziehen� Der Beitritt von<br />
Staatsbürgern der USA oder von Personen, die<br />
dort wohnen, ist ausgeschlossen�<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene<br />
Rechte<br />
Der Anleger ist am Vermögen, Gewinn und<br />
Verlust der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt (Entnahmerecht;<br />
Teilhabe am Liquidationserlös)� Er hat<br />
die Einsichts- und Kontrollrechte eines Kommanditisten<br />
sowie – entsprechend der Höhe seiner<br />
Beteiligung – Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung�<br />
Außerdem hat er das Recht zur<br />
Übertragung und/oder Belastung seiner Beteiligung<br />
mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters�<br />
Zu den Rechten der Anleger siehe auch die<br />
Kapitel 13 „Gesellschaftsvertrag“ ab Seite 158,<br />
14 „Treuhand- und Verwaltungsvertrag“ ab<br />
Seite 172 sowie 11 „Rechtliche Grundlagen“<br />
Seiten 122 bis 127�<br />
Übertragung der Vermögensanlage<br />
Eine Übertragung von (Treugeber- ebenso wie<br />
Direkt-)Kommanditanteilen ist nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters möglich� Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund versagt<br />
werden� Der Übergang der Beteiligung durch<br />
Erbfall ist jederzeit möglich (vgl� Seiten 123<br />
und 126)� Für Anteile an geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />
existiert kein geregelter Zweitmarkt, so dass<br />
eine jederzeitige kurzfristige Veräußerbarkeit<br />
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