ANU - und Umweltschutz Nagold
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<strong>ANU</strong><br />
<strong>Nagold</strong>s treibende Kraft im <strong>Umweltschutz</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
Natur- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong> <strong>Nagold</strong><br />
Handy: 0172/ 6 26 55 83<br />
Mail: Dieter.Laquai@t-online.de<br />
Architektur/ Städtebau<br />
Prof. Dr. Ing. Gerd Baldauf Datum: 02.03.2009<br />
z.Hd. Herrn Ralf Spieß<br />
Schreiberstraße 27<br />
D-70199 Stuttgart<br />
Betr.: Stellungnahme zum Bebauungsplan „Eisberg 1, Teil, 2. Änderung“ 3. Vorentwurf<br />
vom 04.02.2009<br />
Sehr geehrter Herren Spieß, sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
vielen Dank, dass Sie uns mit Ihrem Schreiben vom 12. Februar <strong>und</strong> an obigem Verfahren<br />
beteiligen. Die zum Verfahren gehörenden Bauvorschriften gingen uns am 20.02.2009 per<br />
Mail zu. Die Frist zur Abgaben war zeitlich relativ knapp bemessen.<br />
Wir verweisen in diesem Zusammenhang mit der Bebauung des INGparks <strong>Nagold</strong> Gäu auch<br />
auf die Stellungnahmen zum B-Planentwurf „Eisberg Teil I (22.03.02) <strong>und</strong> zum B-Plan<br />
Eisberg Teil I (28.09.06) sowie weitere Stellungnahmen zum Teil II.<br />
Die nachstehende Stellungnahme zum obigen Verfahren erfolgt im Namen aller nach<br />
§ 67 NatSchG B.-W. anerkannten Vereine, die auf Ortsebene in der Arbeitsgemeinschaft<br />
Natur- <strong>und</strong> <strong>Umweltschutz</strong> (<strong>ANU</strong>) <strong>Nagold</strong> zusammengefasst sind. Das sind:<br />
AG NaturFre<strong>und</strong>e in Baden-Württemberg (NF), B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz<br />
Deutschland (BUND), Landesjagdverband (LJV), Naturschutzb<strong>und</strong> (NABU),<br />
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) <strong>und</strong> Schwarzwaldverein (SWV)<br />
Stellungnahme:<br />
Da durch die Nachverdichtung im Baugebiet „Eisberg 1“. vorerst keine unbebauten Fläche<br />
im übrigen INDpark <strong>Nagold</strong> Gäu versiegelt werden, kann die Maßnahme auch positiv<br />
gesehen werden. Allerdings sind für uns damit trotzdem negative Auswirkungen auf Natur<br />
<strong>und</strong> Umwelt verb<strong>und</strong>en.<br />
Die Maßnahmen dieser Planung müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Vorhaben gesehen<br />
werden, die gesamte Fläche des INGparks <strong>Nagold</strong>-Gäu von 84 ha zu bebauen.<br />
So ergeben sich Hinweise auf notwendige Ergänzungen zu den Festsetzungen im<br />
Umweltbericht zum B-Plan Eisberg Teil 1, 2. Änderung, einschließlich des bereits<br />
aufgestellten B-Plans Eisberg Teil II <strong>und</strong> der noch folgenden Planungsschritte, in deren Folge<br />
schlussendlich diese 84 ha überplant werden. 2/...
Seite – 2 -<br />
<strong>ANU</strong>-Stellungnahme zum „Eisberg, Teil I, 2. Änderung“<br />
In der Gesamtheit betrachtet, erneuern <strong>und</strong> bekräftigen wir die bereits für den zweiten<br />
Abschnitt (Eisberg Teil II) von uns gemachten raumwirksamen Vorschläge für die langfristige<br />
Sicherung der landschaftsökologischen Funktionen. Für die mit dem vorliegenden B-Plan<br />
verb<strong>und</strong>enen Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen scheint es lt. Umweltbericht im Gebiet der<br />
Planung keine ausreichenden Kompensationsmöglichkeiten zugeben. Wenn es konkret um die<br />
Kompensation einzelner Maßnahmen geht, steht dort z.B.: „Wird an anderer Stelle<br />
ausgeglichen.“, „sind vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise auszugleichen“. Wie<br />
<strong>und</strong> wo bleibt dabei offen.<br />
Nicht nur deshalb, sondern auch mit Blick auf die Gesamtbetrachtung der noch bis zu 84 ha<br />
zu bebauenden Fläche, erneuern <strong>und</strong> bekräftigen wir die bereits für den zweiten Abschnitt<br />
(Eisberg Teil II) von uns gemachten raumwirksamen Vorschläge für die langfristige<br />
Sicherung der landschaftsökologischen Funktionen.<br />
Zur Sicherung eines regional bedeutsamen Wildtierkorridors zwischen dem Nordschwarzwald<br />
<strong>und</strong> dem Schönbuch sowie eines hiervon nach Süden abzweigenden regional<br />
bedeutsamen Wildtierkorridors zwischen dem Eisbergareal (ehem. Truppenüberplatz) <strong>und</strong><br />
dem Rammert ist die Ausweisung eines mindestens 100 m breiten Grünzuges im INGpark<br />
notwendig. Im zweiten Bauabschnitt (Eisberg Teil II) ist er bereits als „Grünzug 05“ angelegt.<br />
Der Funktion zu gewährleisten, muss der eine entsprechend Erweiterung finden.<br />
Wir verweisen hierbei auf die umfangreichen Erhebungen der Forstlichen Versuchsanstalt<br />
in Freiburg zur Vorbereitung eines verbindlichen Gerneralwildwegeplans durch die<br />
Landesregierung.<br />
Eine erste Gelegenheit zur Anlage dieses Wildstierkorridors an einer Schnittstelle zweier<br />
Wildtierkorridore ergibt sich an der Nordostecke des Bauabschnitts I auf der Teilgebietsfläche<br />
1 (neue Teilfläche C6).<br />
Durch eine geschickte Festlegung eines Baufensters auf C6 kann die Nordoststrecke gezielt<br />
freigehalten werden. Dies schafft zudem Platz für eine Verbreiterung der ohnehin geplanten<br />
<strong>und</strong> wegen der Fernwirkung unbedingt notwendigen Außenbegrünung, die unter Punkt 4.6.1<br />
im Umweltbericht aufgeführt <strong>und</strong> lobend als gute landschaftliche Einbindung Richtung<br />
Nordosten zu erwähnen ist.<br />
Zu loben ist in diesem Zusammenhang unter Punkt 5.1.2 auch die vorgesehene Gebietseingrünung<br />
entlang des Wanderweges im Zuge der Eisbergsteige. Dadurch ist nicht nur die<br />
positive Auswirkung auf die öffentliche Erholungsnutzung bedeutsam, sondern die ergibt sich<br />
sogar für den Wildtierkorridor. Damit diese positive Wirkung auch eintritt, ist dafür<br />
genügend Fläche freizuhalten.<br />
Die eingangs angesprochenen negativen Auswirkungen, die mit dem B-Plan „Eisberg, Teil I,<br />
2. Änderung“ in Verbindung stehen, sind bei der Bemessung von Minderung, Ausgleich im<br />
Gebiet <strong>und</strong> Ersatz zu berücksichtigen, zu denen der Umweltbericht größtenteils keine<br />
konkreten Angaben macht.<br />
Hier unser Vorschläge zum Ausgleich <strong>und</strong> Kompensation der<br />
Schutzgutbeeinträchtigungen:<br />
4. 2.4 = Tiere<br />
Es wird festgestellt, dass die Feldhecken im Gebiet, insbesondere in Kombination mit der<br />
angrenzenden offenen Feldflur, zahlreichen Vögeln, Kleinsäugern, Reptilien, Insekten <strong>und</strong><br />
Spinnen als Brut-, Schutz- <strong>und</strong> Nahrungsbiotope dienen. Die Feststellung der Arten soll im<br />
weiteren Verfahren ergänzt werden.<br />
3/...
Seite - 3 -<br />
<strong>ANU</strong>-Stellungnahme zum B-Plan „Eisberg, Teil I, 2. Änderung“<br />
Nach unserer Auffassung reicht es nicht, wie vorgesehen, weitere Arten festzustellen,<br />
vielmehr muss auch in der Arten ermittelt werden, welche Spezies vorhanden sind. Nur so ist<br />
nachzuweisen, ob Arten betroffen sind, die auf der Roten Liste stehen oder als besonders<br />
gefährdete Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie einzustufen sind.<br />
Eine Wertigkeit des nahen Waldes für Tiere <strong>und</strong> Vögel wird nicht gezogen. Der bietet aber<br />
Fledermäusen Unterschlupf, wie auch die offene Feldflur als Jagdgebiet.<br />
Deshalb fordern wir unter Einbezug der nahen Waldes ein faunistische Bestandserhebung,<br />
besonders mit Blick auf Fledermaus- <strong>und</strong> Reptilienpopulationen sowie das<br />
Vogelvorkommen.<br />
4.4.2 = Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Es wird eine hohe Gefährdung des Gr<strong>und</strong>wassers festgestellt, ohne aufzuzeigen, wie die<br />
minimiert werden kann.<br />
Wir schlagen vor, die Abwässer zu sammeln <strong>und</strong> in die Pflanzenkläranlage im Gebiet<br />
„Eisberg, Teil II“ zu leiten.<br />
4.5.2 Klimafunktion<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Fläche keine Bedeutung als klimatische Ausgleichsfläche<br />
hat. Diese Ansicht können wir nicht teilen. Der Wegfall von 5.340 m² hochwertige<br />
Gehölzfläche (pzpb3), der bei weitem nicht durch die Ausweitung der nicht überfahrbaren<br />
minderwertigen Grünfläche (Wiese, Stauden) um 3.630 m² ausgeglichen wird, hat nicht nur<br />
negative Auswirkungen auf das Kleinklima, sondern auch auf das Gr<strong>und</strong>wasser (4.4.2), den<br />
Boden (5.3) <strong>und</strong> des im Bauplan liegenden Landschaftsbildes (4.6.1).<br />
Da hierfür überwiegend kein Ausgleich vorgesehen ist, schlagen wir vor, den im<br />
angesprochenen Wildtierkorridor vorzunehmen.<br />
Punkt 5.2 = Schutzgut Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
Zur Kompensation der neativ veränderten Qualität der Bodenstrukturen <strong>und</strong> Beeinträchtigung<br />
des Flächenverb<strong>und</strong>s durch die Ändrung der Pflanzgebotsflächen von pzpb1 zu pzpb3 in den<br />
Teilflächen 3, 4, 5, 6 <strong>und</strong> 7 fordern wir den Ausgleich im erwähnten Wildtierkorridor, statt<br />
an anderer Stelle, wie der Umweltbericht es vorsieht, aber Umfang <strong>und</strong> Maßnahme nicht<br />
definiert.<br />
Um den Wildtierkorridor abzusichern, ist die gr<strong>und</strong>buchamtlich Eintragung<br />
vorzusehen.<br />
Die nachstehende Begründung steht in Verbindung mit dem Punkt römisch 2 des<br />
Umweltberichts zum B-Plan „Eisberg, Teil I, 2. Änderung“:<br />
Wir sehen eine Gefahr in der Begründung, die die Änderung in den Zielen <strong>und</strong> Zwecken<br />
der Planung mit „betrieblichen Repräsentationsbedürfnis“ für die Gebiete 3, 4, 5 <strong>und</strong> 7<br />
angibt. Da weniger für dieses Baugebiet, aber sicher noch für das Gebiet „Eisberg Teil II“<br />
Änderungen beantragt werden, ist die Sicherung des Wildtierkorridors notwendig.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
i.A. Dieter Dieter Laquai Laquai<br />
Thomas Stadtlander<br />
(Sprecher der <strong>ANU</strong> <strong>Nagold</strong>) (NABU <strong>Nagold</strong>)<br />
Mitwirkende Verbände, Vereine <strong>und</strong> Arbeitsgemeinschaften in der <strong>ANU</strong> <strong>Nagold</strong>:<br />
AG NaturFre<strong>und</strong>e in Baden-Württemberg (NF) OG <strong>Nagold</strong>, AG Schönes Dorf Mindersbach (AgsD),<br />
B<strong>und</strong> für Umwelt <strong>und</strong> Naturschutz Deutschland (BUND) OG <strong>Nagold</strong>, Ev. Kichengemeinde<br />
Landesfischereiverband (LFV) Sportfischer Club <strong>Nagold</strong>, Landesjagdverband (LJV) Hegering VIII,<br />
Naturschutzb<strong>und</strong> (NABU) OGs <strong>Nagold</strong>/Altensteig <strong>und</strong> Vollmaringen, Schutzgemeinschaft Deutscherwald<br />
(SDW) <strong>Nagold</strong>tal, Schwarzwaldverein (SWV) OG <strong>Nagold</strong>, Tierschutz Oberes <strong>Nagold</strong>tal (TiON),<br />
Bezirksimkerverein (BIV)