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Brandschutz bei der Planung von Wintergärten und Terrassendächern

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8.4.6Senkrechte Verglasung mit Drahtglas <strong>der</strong> Feuerwi<strong>der</strong>standsklasse G 30<br />

8.4.6.1<br />

Die Verglasung muss aus einer Scheibe nach Abschnitt 8.4.6.3 <strong>und</strong> aus einem aus<br />

Stahlprofilen zusammengesetzten Rahmen nach Abschnitt 8.4.6.4 bestehen.<br />

8.4.6.2<br />

Die zulässigen Maße <strong>der</strong> Verglasung betragen 80 cm x 200 cm (Außenmaße des<br />

Rahmens). Die Verglasung darf wahlweise im Hoch- o<strong>der</strong> Querformat angeordnet<br />

werden.<br />

8.4.6.3<br />

Die Scheiben für die Verglasung müssen aus Drahtglas (Gussglas o<strong>der</strong><br />

Spiegelglas) bestehen, dessen Dicke 7 mm (Nenndicke nach DIN 1249 Teil 4)<br />

betragen muss. Die Maschenweite <strong>der</strong> punktverschweißten <strong>und</strong> mittig<br />

angeordneten Drahteinlagen muss etwa 12,5 mm x 12,5 mm, die<br />

Einzeldrahtdurchmesser müssen 0,5 mm o<strong>der</strong> 0,6 mm betragen.<br />

Hügin Group International GmbH & Co. KG<br />

Wilhelmshöher Allee 285 34131 Kassel-Bad Wilhelmshöhe

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