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Haemophilus Influenza - Neckar-Odenwald-Kreis

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FD Gesundheitswesen, <strong>Neckar</strong>elzer Str. 7, 74821 Mosbach<br />

Tel. 06261/84-2446 Fax: 06261/84-4748<br />

Ihr Gesundheitsamt <strong>Haemophilus</strong> <strong>Influenza</strong><br />

informiert invasive Erkrankung* z.B. durch Typ b<br />

Vorkommen<br />

<strong>Haemophilus</strong> influenzae sind Bakterien, die überwiegend die Schleimhäute der oberen Atemwege<br />

besiedeln (bei 1-5 % der Normalbevölkerung). Mit einer Inzidenz (Neuerkrankungen von etwa 0,1<br />

pro 100.000 Einwohner pro Jahr) gehören invasive Erkrankungen (Erregernachweis in Blut oder Liquor)<br />

durch H. influenzae zu den seltenen Krankheiten. Am häufigsten erkranken Kleinkinder und ältere Erwachsene<br />

(< 5 Jahre und > 60 Jahre). Die meisten <strong>Haemophilus</strong>stämme die schwere Infektionen verurachen<br />

sind bekapselte Stämme vom Typ b, es treten aber auch Erkrankungen durch unbekapselte<br />

Bakterien auf.<br />

Übertragungsweg<br />

Das Bakterium wird über Tröpfchen von Mensch zu Mensch (z.B. beim Husten oder Niesen) übertragen<br />

und siedelt sich im Nasen-Rachen-Raum an. Ob es zu einer Erkrankung kommt, hängt davon ob der<br />

Organismus bereits abwehrgeschwächt ist. Besonders Kinder bis zum 5.Lebensjahr sind bedroht. Risikopersonen<br />

nach dem 6. Lj. sind z. B. Personen ohne Milz, angeborenem oder erworbenem Immunmangel<br />

(z.B. HIV-Infektion); Leukosen und Malignomen in Remission; Personen mit chronische Otitiden,<br />

Sinusitiden. Die meisten Infizierten erkranken selbst nicht, können aber als symptomloseTräger während<br />

längerer Zeit andere Menschen mit Hib-Bakterien anstecken.<br />

Inkubationszeit<br />

Die genaue Zeitdauer vom Erstkontakt mit dem Erreger bis zum Auftreten einer schweren Hämophilus<br />

influenzae -Infektion z.B. Kehldeckel- oder Hirnhautentzündung ist nicht genau bekannt. sie wird mit<br />

2-5 (1-8) Tagen angegeben.<br />

* Krankheitsbild bei invasiver Erkrankung (meist bei Typ b)<br />

Bei einer Infektion kommt es nach uncharakteristischen Beschwerden mit grippaler Symptomatik<br />

(Infekt der oberen Luftwege, Schüttelfrost, Abgeschlagenheit, Gelenk- und Muskelschmerzen, hohes<br />

Fieber) zu einem schwerem Krankheitsverlauf. Die häufigsten durch Hib-Bakterien verursachten Erkrankungen<br />

sind die eitrige Hirnhautentzündung (Meningitis) und die Kehldeckelentzündung (Epiglottitis),<br />

Blutvergiftung (Sepsis) und Lungenentzündung (Pneumonie)<br />

Hirnhautentzündung (Meningitis):<br />

Bei einer Hib-Hirnhautentzündung kommt es nach uncharakteristischen Beschwerden im Nasen-<br />

Rachenraum zu schlagartig auftretenden Kopfschmerzen, hohem Fieber, Schüttelfrost, Schwindel,<br />

Erbrechen, Nackensteifigkeit und schwerem Krankheitsgefühl. Daneben können Symptome wie<br />

Bewusstseinstrübung bis hin zu Bewusstlosigkeit auftreten. Die durch Hib-Bakterien verursachte<br />

Hirnhautentzündung ist eine außerordentlich schwere und rasch fortschreitende Erkrankung<br />

Kehldeckelentzündung (Epiglottitis):<br />

Diese entwickelt sich innerhalb weniger Stunden. Wichtigste Erkennungsmerkmale sind hohes Fieber,<br />

Schluckbeschwerden, kloßige Sprache, Stridor (pfeifendes Atemgeräusch beim Ein- oder Ausatmen,<br />

Speichelfluß, Aphonie (Stimmlosigkeit als Lähmungsfolge bei Krampfzuständen), und ausgeprägte<br />

Atemnot. Sie stellt immer einen Notfall dar, da sich die Erkrankung extrem schnell entwickelt.<br />

Weitere Erkrankungen sind: Entzündungen der Nasennebenhöhlen (Sinusitis), Entzündungen von<br />

Ohren (Otitis media), Knochen (Osteomyelitis) und Gelenken mit Blutvergiftung<br />

Bitte sofort Kontakt mit einem Arzt aufnehmen sobald Beschwerden auftreten!


Maßnahmen<br />

Stand 16.12.2008<br />

- <strong>Haemophilus</strong> influenzae -<br />

Seite 2<br />

Alle Ansteckungsverdächtigen, einschließlich der, für die die Antibiotikagabe empfohlen wurde, sind<br />

über evtl. auftretende Frühsymptome einer invasiven <strong>Haemophilus</strong> b-Infektion zu informieren. Zusätzlich<br />

sollte dieser Personenkreis bis 8 Tage nach Erkrankungsbeginn des Indexfalles („Erstfalls“) einer<br />

sorgfältigen gesundheitlichen Beobachtung unterzogen werden.<br />

Postexpositionsprophylaxe bei engen Kontaktpersonen<br />

Nach engem Kontakt zu einem Patienten mit invasiver <strong>Haemophilus</strong>-influenzae Infektion Typ b wird eine<br />

Rifampicin-Prophylaxe empfohlen:<br />

- für alle Haushaltsmitglieder (außer für Schwangere) ab einem Alter von 1 Monat, wenn sich dort ein ungeimpftes<br />

oder unzureichend geimpftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit einem relevanten Immun-<br />

defekt befindet<br />

- für ungeimpfte exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Falls eine Prophylaxe indiziert ist, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens 7 Tage nach Beginn der<br />

Erkrankung des Indexfalls, begonnen werden.<br />

Mittel der Wahl ist Rifampicin, welches in Form von Filmtabletten und Sirup im Handel ist.<br />

Dosierung (gemäß STIKO 2008) Rifampicin:<br />

ab 1 Monat: 20 mg/kg/Tag (maximal 600 mg) in 1 ED für 4 Tage<br />

Erwachsene: 600 mg p. o. in 1 ED für 4 Tage<br />

Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehemmern kontraindiziert ist, kommt bei ihnen<br />

zur Prophylaxe ggf. Ceftriaxon in Frage. Die Fachinformationen der Hersteller sind grundsätzlich bei jeder<br />

Verordnung undAbgabe zu beachten.<br />

Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):<br />

Meldepflicht:<br />

- Der direkte Erregernachweis von <strong>Haemophilus</strong> influenzae im Blut oder Liquor ist gemäß § 7 meldepflichtig<br />

- Für die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht für <strong>Haemophilus</strong> influenzaeTyp b Mengititis Meldepflicht gem. § 34<br />

Besuchsverbot:<br />

<strong>Haemophilus</strong> influenzaeTyp b Mengititis : Kindergärten, Schulen und ähnliche Einrichtungen dürfen von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen nicht<br />

besucht werden, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist (§ 34). Gleiches gilt auch für Personen in deren Wohngemeinschaft<br />

eine Erkrankung oder ein Krankheitsverdacht auf eine aufgetreten ist. (§ 34 Abs. 3)<br />

Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige können einer Beobachtung unterworfen werden und müssen Anordnungen und Weisungen<br />

des Gesundheitsamtes Folge leisten (§ 28).<br />

Impfung : siehe hierzu die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ( STIKO) 2008

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