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Sichere Kita - Mehrzweckraum

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Kletterwand<br />

02 | weitere Hinweise<br />

In Sporthallen und in Räumen mit erhöhten Decken<br />

können auch Topropewände angebracht werden.<br />

Topropewände sind Kletterwände mit freien Fallhöhen<br />

über 2 m Tritthöhe, die nur mit Seilsicherung<br />

und geeignetem Material beklettert werden dürfen.<br />

Folgende Aspekte sind zu beachten:<br />

● An diesen Wänden darf bis maximal 2,00 m Tritthöhe<br />

ohne Seilsicherung geklettert werden, wenn die<br />

Anforderungen an den Niedersprungbereich und<br />

Fallraum erfüllt werden<br />

● Eine Topropewand darf nur von einer sachkundigen<br />

Person montiert werden und muss der Norm<br />

DIN EN 12572 für künstliche Kletterwände entsprechen<br />

● Die Topropewand muss gegen unbeaufsichtigtes<br />

Beklettern gesichert werden. Bis in eine Höhe von<br />

2,50 m darf kein Griff erreichbar sein. Vorgestellte<br />

Weichbodenmatten müssen so befestigt werden, dass<br />

sie nur vom pädagogischen Personal gelöst werden<br />

können.<br />

<strong>Sichere</strong> <strong>Kita</strong> | <strong>Mehrzweckraum</strong> | <strong>Mehrzweckraum</strong><br />

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-kita.de 49

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