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usicnews - Nr. 3 - November 2011

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Politik<br />

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de<br />

Personenfreizügigkeit<br />

und flankierende Massnahmen<br />

Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der<br />

flankierenden Massnahmen haben gezeigt,<br />

dass diese einen wirksamen Schutz<br />

der in- und ausländischen Arbeitnehmenden<br />

vor Lohnunterbietungen und Verstössen<br />

gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten.<br />

Sie sorgen ausserdem für<br />

gleiche Wettbewerbsbedingungen für in-<br />

und ausländische Betriebe.<br />

Es hat sich herausgestellt, dass in der gegenwärtigen<br />

Gesetzgebung zu den flankierenden<br />

Massnahmen Lücken bestehen.<br />

Um diese Lücken zu schliessen, hat der<br />

Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage<br />

in die Vernehmlassung geschickt.<br />

Diese schlägt die Umsetzung der folgenden<br />

Massnahmen auf Gesetzesebene vor:<br />

• Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit<br />

ausländischer Dienstleistungserbringerinnen<br />

und Dienstleistungserbringer:<br />

Für selbstständige Dienstleistungserbringerinnen<br />

und -erbringer aus<br />

dem Ausland soll neu eine Dokumentationspflicht<br />

eingeführt werden. Diese soll<br />

es den Kontrollorganen erleichtern, die<br />

Selbstständigkeit der betreffenden Personen<br />

zu überprüfen. Der Gesetzesentwurf<br />

(Änderung des EntsG) sieht weiter<br />

die Einführung von Sanktionen wie Bussen<br />

und Dienstleistungssperren vor,<br />

falls selbstständige Dienstleistungserbringerinnen<br />

und -erbringer die Dokumentationspflicht<br />

bzw. die Auskunftspflicht<br />

verletzen. Zusätzlich soll die Möglichkeit<br />

zur Anordnung eines Arbeitsunterbruchs<br />

gesetzlich verankert werden.<br />

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung<br />

orientiert sich am Vorschlag einer vom<br />

SECO zur Problematik der Scheinselbst-<br />

ständigkeit eingesetzten Expertengruppe<br />

aus Vertreterinnen und Vertretern der<br />

Sozialpartner und der Kantone.<br />

• Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgebende,<br />

die Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigen<br />

und gegen zwingende Mindestlöhne<br />

in Normalarbeitsverträgen (NAV)<br />

verstossen: Solche Verstösse sollen<br />

mit einer Verwaltungsbusse bis zu<br />

5000 Franken sanktioniert werden können.<br />

Diese Massnahme trifft neu auch<br />

inländische Arbeitgeber. Bisher konnten<br />

lediglich Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer in die<br />

Schweiz entsandt haben, bei Verstössen<br />

gegen zwingende Mindestlöhne in<br />

NAV sanktioniert werden. Die gesetzliche<br />

Grundlage für diese Busse soll im<br />

EntsG geschaffen werden.<br />

• Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen<br />

gegen erleichtert allgemeinverbindlich<br />

erklärte Gesamtarbeitsverträge<br />

(GAV): Die in einem GAV vorgesehenen<br />

Konventionalstrafen, Kontrollkosten<br />

und Vollzugskostenbeiträge sollen<br />

erleichtert allgemeinverbindlich erklärt<br />

werden können. Folglich können Verstösse<br />

gegen erleichtert allgemeinverbindlich<br />

erklärte Gesamtarbeitsverträge<br />

neu durch die für den Vollzug des GAV<br />

zuständigen paritätischen Kommissionen<br />

sanktioniert werden. Diese Massnahme<br />

trifft in- und ausländische Arbeitgeber.<br />

Sie bedarf einer Änderung<br />

des AVEG. L<br />

Quelle: SECO; Die Vernehmlassung dauert<br />

bis zum 31. Dezember <strong>2011</strong>.

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