usicnews - Nr. 3 - November 2011
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10<br />
Politik<br />
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de<br />
Personenfreizügigkeit<br />
und flankierende Massnahmen<br />
Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der<br />
flankierenden Massnahmen haben gezeigt,<br />
dass diese einen wirksamen Schutz<br />
der in- und ausländischen Arbeitnehmenden<br />
vor Lohnunterbietungen und Verstössen<br />
gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten.<br />
Sie sorgen ausserdem für<br />
gleiche Wettbewerbsbedingungen für in-<br />
und ausländische Betriebe.<br />
Es hat sich herausgestellt, dass in der gegenwärtigen<br />
Gesetzgebung zu den flankierenden<br />
Massnahmen Lücken bestehen.<br />
Um diese Lücken zu schliessen, hat der<br />
Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage<br />
in die Vernehmlassung geschickt.<br />
Diese schlägt die Umsetzung der folgenden<br />
Massnahmen auf Gesetzesebene vor:<br />
• Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit<br />
ausländischer Dienstleistungserbringerinnen<br />
und Dienstleistungserbringer:<br />
Für selbstständige Dienstleistungserbringerinnen<br />
und -erbringer aus<br />
dem Ausland soll neu eine Dokumentationspflicht<br />
eingeführt werden. Diese soll<br />
es den Kontrollorganen erleichtern, die<br />
Selbstständigkeit der betreffenden Personen<br />
zu überprüfen. Der Gesetzesentwurf<br />
(Änderung des EntsG) sieht weiter<br />
die Einführung von Sanktionen wie Bussen<br />
und Dienstleistungssperren vor,<br />
falls selbstständige Dienstleistungserbringerinnen<br />
und -erbringer die Dokumentationspflicht<br />
bzw. die Auskunftspflicht<br />
verletzen. Zusätzlich soll die Möglichkeit<br />
zur Anordnung eines Arbeitsunterbruchs<br />
gesetzlich verankert werden.<br />
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung<br />
orientiert sich am Vorschlag einer vom<br />
SECO zur Problematik der Scheinselbst-<br />
ständigkeit eingesetzten Expertengruppe<br />
aus Vertreterinnen und Vertretern der<br />
Sozialpartner und der Kantone.<br />
• Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitgebende,<br />
die Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer in der Schweiz beschäftigen<br />
und gegen zwingende Mindestlöhne<br />
in Normalarbeitsverträgen (NAV)<br />
verstossen: Solche Verstösse sollen<br />
mit einer Verwaltungsbusse bis zu<br />
5000 Franken sanktioniert werden können.<br />
Diese Massnahme trifft neu auch<br />
inländische Arbeitgeber. Bisher konnten<br />
lediglich Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer in die<br />
Schweiz entsandt haben, bei Verstössen<br />
gegen zwingende Mindestlöhne in<br />
NAV sanktioniert werden. Die gesetzliche<br />
Grundlage für diese Busse soll im<br />
EntsG geschaffen werden.<br />
• Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen<br />
gegen erleichtert allgemeinverbindlich<br />
erklärte Gesamtarbeitsverträge<br />
(GAV): Die in einem GAV vorgesehenen<br />
Konventionalstrafen, Kontrollkosten<br />
und Vollzugskostenbeiträge sollen<br />
erleichtert allgemeinverbindlich erklärt<br />
werden können. Folglich können Verstösse<br />
gegen erleichtert allgemeinverbindlich<br />
erklärte Gesamtarbeitsverträge<br />
neu durch die für den Vollzug des GAV<br />
zuständigen paritätischen Kommissionen<br />
sanktioniert werden. Diese Massnahme<br />
trifft in- und ausländische Arbeitgeber.<br />
Sie bedarf einer Änderung<br />
des AVEG. L<br />
Quelle: SECO; Die Vernehmlassung dauert<br />
bis zum 31. Dezember <strong>2011</strong>.