31.07.2013 Aufrufe

usicnews - Nr. 3 - November 2011

usicnews - Nr. 3 - November 2011

usicnews - Nr. 3 - November 2011

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Politik<br />

Foto:Michael Berger/pixelio.de<br />

bafu/Markus Kamber<br />

Belastete Standorte<br />

Landesweit gibt es heute ca. 50 000 belastete<br />

Standorte. Darunter befinden sich über<br />

4000 Altlasten, die durch den Austritt von<br />

Schadstoffen früher oder später eine Gefahr<br />

für Mensch und Umwelt darstellen. Weil ein<br />

solches Risiko langfristig nicht tragbar ist,<br />

muss dieses unliebsame Erbe aus der Vergangenheit<br />

nach dem Willen des Bundes bis<br />

2025 entschärft sein.<br />

Gemäss der Altlastenverordnung müssen<br />

belastete Standorte daraufhin untersucht<br />

werden, ob von ihnen schädliche oder<br />

lästige Einwirkungen auf die Umwelt ausgehen<br />

oder die konkrete Gefahr dazu besteht.<br />

Ist dies der Fall, spricht man von einer<br />

Altlast, welche saniert werden muss.<br />

Da sich ein Sanierungsbedarf auch erst<br />

im Laufe der Zeit entwickeln kann, verlangt<br />

die Altlastenverordnung bei erhöhten<br />

Emissionen eine Überwachung des<br />

Standorts. Zudem müssen sanierungsbedürftige<br />

Standorte überwacht werden,<br />

bis von ihnen keine Gefahr für die Umwelt<br />

mehr ausgehen kann.<br />

Gestützt auf die bisherigen Schwierigkeiten<br />

im Vollzug ist eine Anpassung der Altlastenverordnung<br />

im Bereich «Überwachung»<br />

notwendig. Die wichtigsten Änderungen:<br />

• Nach geltender Verordnung ist ein<br />

Überwachungsbedarf gegeben, sobald<br />

sich am Standort Schadstoffe ins<br />

Grundwasser ausbreiten können. Mit<br />

den heutigen modernen Analysetechniken<br />

werden allerdings nahezu immer<br />

Schadstoffe nachgewiesen. Die Konzentration<br />

ist aber teilweise so niedrig,<br />

dass kein Sanierungsbedarf besteht.<br />

Für die Definition des Überwachungsbedarfs<br />

werden darum neu sinnvolle<br />

Untergrenzen der Schadstoff-Konzentration<br />

festgelegt.<br />

• Die heute geltende Verordnung berücksichtigt<br />

nicht, dass nach einer Überwachungsperiode<br />

auch der Schadstoffverlauf<br />

ein wichtiges Beurteilungskriterium<br />

für den Entscheid über die Fortführung<br />

einer Überwachung darstellt.<br />

Es werden mit der Änderung die heute<br />

fehlenden Kriterien für das Ende der<br />

Überwachung definiert. Überwachungen<br />

dürfen eingestellt werden, wenn<br />

nach mehrjähriger Überwachung feststeht,<br />

dass aufgrund des Schadstoffverlaufs<br />

und den Standorteigenschaften<br />

mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />

kein Sanierungsbedarf mehr zu erwarten<br />

ist.<br />

• Überwachungen können oft über viele<br />

Jahre nötig sein. Neu ist der zuständigen<br />

Behörde ein Überwachungskonzept<br />

vorzulegen, welches die Ziele und<br />

Massnahmen der Überwachung beschreibt.<br />

Damit wird sichergestellt,<br />

dass die Überwachung nach dem<br />

Stand der Technik, umweltverträglich<br />

und wirtschaftlich erfolgt.<br />

Die Anhörung zur Revision der Altlastenverordnung<br />

dauerte bis zum 1. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong>. L<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!