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Mag. Klaus Plattner<br />

Allg.beeid.u.gerichtl.zertif. sachverständiger. immoblientreuhänder<br />

nikodemweg 15 . a - 6020 innsbruck fon + fax: +43/(0)512/37 89 59<br />

mobil: +43/(0)664 – 4521 699 . email: plattner.imp@a1.net<br />

G U T A C H T E N<br />

Betreffend die Ermittlung des Verkehrswertes<br />

der Liegenschaft<br />

EZ 1703<br />

Grundbuch GB 81310 Telfs<br />

Gst Nr. 3917/2<br />

Bezirksgericht Telfs<br />

Wohn- und Geschäftshaus<br />

Liegenschaftsadresse: Saglstrasse 35<br />

hinsichtlich der 144/680 Anteile, mit welchen Wohnungseigentum an der<br />

Einheit Top 1 verbunden ist.<br />

Auftraggeber:<br />

Dr. Stephan Kasseroler, Lieberstrasse 3/1, 6010 Innsbruck als<br />

Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma<br />

Wohn- und Geschäftsbau GmbH.<br />

Seite 1


I. ALLGEMEINES<br />

1. Auftraggeber:<br />

Dr. Stephan Kasseroler, Lieberstrasse 3/1, 6010 Innsbruck als<br />

Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma<br />

Wohn- und Geschäftsbau GmbH.<br />

2. Zweck des Gutachtens:<br />

Feststellung des Verkehrswertes der 144/680 Anteile, mit welchen<br />

Wohnungseigentum an der Einheit Top 1 verbunden ist.<br />

3. Vorbemerkung:<br />

Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache<br />

üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für Sie erzielt werden<br />

kann (Definition laut Liegenschaftsbewertungsgesetz § 2 Abs 2)<br />

4. Stichtag des Gutachtens:<br />

6.10.2004 - Tag der Insolvenzeröffnung<br />

5. Erklärung des Sachverständigen<br />

Der Sachverständige erklärt sich fremd zum Auftraggeber und gibt in<br />

Erinnerung an den abgelegten Sachverständigeneid nachstehendes,<br />

nach besten Wissen und Gewissen ausgearbeitetes Gutachten ab.<br />

Seite 2


6. Besondere Bemerkungen zu Umfang, Inhalt und Gewähr<br />

des Gutachtens<br />

Der Bau- und Erhaltungszustand wurde vom gefertigten Sachverständigen<br />

durch äußeren Augenschein anlässlich der Befundaufnahme festgestellt<br />

und klassifiziert. Detaillierte Untersuchungen des Bauzustandes, der<br />

Installationen und technischen Einrichtungen wurden nicht durchgeführt.<br />

7. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung<br />

Auftragserteilung durch RA. Dr. Stephan Kasseroler<br />

örtliche Besichtigung am 3. November 2004<br />

Grundbuchsauszug vom 16.10.2004<br />

Einsichtnahme in den Bauakt der Gemeinde<br />

Einsichtnahme in den Flächenwidmungsplan der Gemeinde<br />

Kaufvertrag GZ 3530/1995<br />

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag GZ 3017/1996<br />

Nachtrag zum Kaufvertrag Top 2 GZ 2137/2001<br />

Kaufvertrag Top 4 3309/1996<br />

Kaufvertrag Top 5 404/1998<br />

Baubescheid 131-9/3095/95-90 vom 25.4.1996<br />

An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses zu<br />

Eigentumswohnungen, Lager und Werkstatt<br />

Baubescheid 131-9/3395/97-62 vom 23.2.1999’<br />

Tektur des Keller- und Erdgeschosses im westseitigen Bereich<br />

Baubescheid 131-9/3095/090-95 vom 31.3.1999<br />

Tektur des Bauvorhabens<br />

Mietvertrag mit der TGZ Handels GmbH vom 30.7.1998<br />

ErfNr. 321802<br />

Nutzwertgutachten des ger.beeid. Sachverständigen für<br />

Wohnungseigentum, Franz Gebauer, vom 3. Mai 1996<br />

Seite 3


II. BEFUND<br />

1. Gutsbestand:<br />

Die EZ 1703 , GB 81310 Telfs, BG Telfs, umfasst das Gst. Nr.<br />

3917/2 im Ausmaß von 863 m².<br />

Auf diesem Grundstück ist ein Wohn- und Geschäftsgebäude<br />

errichtet.<br />

************************************* A1 ************************************<br />

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />

3917/2 GST-Fläche 863<br />

Baufl.(Gebäude) 183<br />

Baufl.(begrünt) 680 Saglstr. 35<br />

2. Dingliche Rechte (A2 Blatt)<br />

************************************* A2 ************************************<br />

3. Eigentümer<br />

************************************* B *************************************<br />

4 ANTEIL: 144/680<br />

Wohn- und Geschäftsbau Gesellschaft m.b.H.<br />

ADR: Colingasse 5 Innsbruck 6020<br />

a 3530/1995 Kaufvertrag 1995-08-22 Eigentumsrecht<br />

b 3017/1996 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 1996-08-07 Eigentumsrecht<br />

c 3017/1996 Wohnungseigentum an Top 1<br />

d 2349/2004 Eröffnung des Konkurses am 2004-10-06<br />

(19 S 107/04 i LG Innsbruck)<br />

4. Dingliche Lasten<br />

(Eintragungen im C-Blatt, ohne Geldlasten)<br />

*********************************** C ***************************************<br />

keine die bewertungsgegenständliche Liegenschaft betreffende Lasten<br />

Seite 4


5. Lage<br />

Die Liegenschaft befindet sich ca. 2km entfernt vom Zentrum Telfs an<br />

der Grenze zum Ortsteil St. Georgen.<br />

Im Ortsteil St. Georgen findet sich in ca. 700 Meter Entfernung eine<br />

Nahversorger Infrastruktur wie : Raiffeisenbank, Fleischhauerei,<br />

Postamt, Apotheke, Gasthaus, etc.<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im<br />

Wohngebiet, durchmischt mit kleinen Gewerbebetrieben wie<br />

Tischlereien, Spenglereien, etc. in unmittelbarer Nähe.<br />

Die Lage ist sehr sonnig und man genießt eine weitläufige,<br />

unverbaubare Aussicht.<br />

Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt von der Bundesstrasse B 171<br />

kommend bestandsgemäß über das öffentliche Gut der<br />

Marktgemeinde Telfs, der Saglstrasse.<br />

Seite 5


6. Bodenverhältnisse / Kontaminierung<br />

Über eine allfällige Kontaminierung des Bodens kann in diesem Gutachten<br />

keine Aussage getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine<br />

Kontaminierung vorliegt.<br />

7. Flächenwidmung und Bebauung<br />

Nach dem ausgewiesenen Flächenwidmungsplan der Gemeinde befindet<br />

sich die Liegenschaft im<br />

„Allgemeinen Mischgebiet §40.2“<br />

Der ergänzende Bebauungsplan sieht nachstehende Bebauung vor :<br />

• Geschossflächendichte mind. 0.30<br />

• Offene Bauweise Abstand lt. TBO 0,6<br />

• Bauplatzgröße höchstens 1.500 m²<br />

• Vollgeschosse max. 3<br />

• Höchster Punkt 10,5 m<br />

• Straßenfluchtlinie im Bereich 5 Meter<br />

• Grenzt an Wohngebiet<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt aus Anschluss der Gemeindewasserleitung.<br />

Die Abwasserentsorgung erfolgt durch den Anschluss an den Ortskanal.<br />

Niederschlagswässer werden auf eigenem Grund versickert.<br />

Die Energieversorgung erfolgt durch Anschluss an die Stromleitung der<br />

Tiwag.<br />

Die Abfallentsorgung durch die Gemeindemüllabfuhr<br />

Seite 6


9. Beschreibung des Gebäudes<br />

9.1 Art der Anlage<br />

Das ehemals als Pension „Alpenhof“ genutzte Gebäude wird mit<br />

Baubescheid im Jahr 1993 in ein Wohn- und Geschäftshaus umgebaut.<br />

Hier wurden insgesamt 7 Topeinheiten geschaffen, Lager-<br />

Werkstättenflächen sowie Wohnungen.<br />

An diesen Einheiten ist Wohnungseigentum im Sinn des<br />

Wohnungseigentumsgesetzes begründet.<br />

9.2 Gebäudestruktur<br />

Das Gebäude ist 4 – geschossig, es besteht aus Keller-, Erd-, Ober- und<br />

Dachgeschoss.<br />

Die Einheit Top 1 im Kellergeschoss ist über eine separaten Außentreppe<br />

und Rampe erschlossen.<br />

Die weiteren Einheiten werden an der Nordfassade über einen<br />

gemeinsamen Stiegenaufgang erschlossen.<br />

9.2 Bautechnische Ausführung, Baukonstruktion<br />

Die Baukonstruktion wurde aufgrund von Bescheiden und zur<br />

Verfügung gestellten Unterlagen recherchiert und beim<br />

Lokalaugenschein vor Ort so weit als möglich überprüft. Nicht<br />

zugängliche Konstruktionen, Bauteile wurden als ausgeführt aus den<br />

Bescheiden übernommen.<br />

Konstruktion:<br />

Fundamente: Beton<br />

Aufgehendes Mauerwerk: 30 cm Ziegelmauerwerk bzw. Beton<br />

Decken: Massivdecken<br />

Fassade: Reibputz, weiß, 12 cm Wärme gedämmt<br />

Dachstuhl: Flach-, bzw. Satteldachstuhl mit Gaupen<br />

Dachdeckung: Plattenbelag, Begrünung, Ziegel<br />

Spenglerarbeiten: verzinktes Blech<br />

Außenfensterbänke: beschichtetes Stahlblech<br />

Heizung, Brennstoff: Öl<br />

Seite 7


Ausstattung der bewertungsgegenständlichen Einheit<br />

Die Einheit befindet sich großteils unter dem Terrain der Außenanlagen<br />

im “Tiefparterre“.<br />

Die Einheit ist an die Fa. TGZ Handels GmbH vermietet und wird als<br />

Schauraum, Lager, Empfang und Büro genutzt.<br />

Der Zugang zur Geschäftseinheit erfolgt über eine sehr steile<br />

Betonrampe bzw. einer Betontreppe, gesichert ist diese mit einem<br />

Holzgeländer.<br />

Ein Eingangsportal aus einer Glas-Kunststoffkonstruktion öffnet die<br />

Topeinheit. Die Belichtung erfolgt somit über Oberlichten bzw.<br />

Schrägverglasungen im Deckenbereich.<br />

Der Lager + Werkstattbereich (wie im Plan) beschriftet ist mit einem<br />

Bodenbelag aus keramischen Fliesen belegt, der Wandanschluss mit<br />

Randleisten ausgebildet.<br />

Die Wände sind geweißt. Die Belichtung erfolgt über die<br />

Schrägverglasung und über die Oberlichten straßenseitig.<br />

Im Deckenuntersichtsbereich der Schrägverglasung im<br />

Flachdachbereich sind relevante Schäden über große Deckenteile<br />

durch Feuchtigkeit ersichtlich. ( siehe Beilage Fotos ). Erfolgte<br />

Wassereintritte sind auch in den Raumecken zu sehen.<br />

Über 4 Stufen, welche mit Feinsteinzeug belegt sind, gelangt man in<br />

das Lager.<br />

Auch hier ist am Boden ein keramischer Belag gelegt. Die Stirnwand ist<br />

mit einer Holzvertäfelung verkleidet. Der Raum ist ohne natürliche<br />

Belichtung. Eine Entlüftung mittels Ventilator ist bestückt, jedoch nicht<br />

funktionstüchtig.<br />

In diesem Raum befindet sich auch der Elektroverteiler. Die<br />

Leitungsführung aus dem Mauerwerk kommend ist teilweise<br />

ungeschützt und der Verteilerschrank ist offen und nicht komplettiert.<br />

Die Sanitäranlagen sind in Damen und Herren getrennt ausgeführt .<br />

Der Wand- und Deckenbereich mit keramischem Belag belegt.<br />

Die Elektroinstallation ist brüstungshoch in einem Kabelkanal bestückt.<br />

Die Beheizung der Einheit Top 1 erfolgt mit einer Fußbodenheizung.<br />

Für die Top 1 ist ein eigener Stromzähler installiert.<br />

Der Elektroboiler für Warmwasser ist nicht getrennt für die Einheit Top 1<br />

abrechenbar, sondern nur für die Einheit Top 1 und Top 2.<br />

Seite 8


9.7. Größe der Baulichkeit<br />

Zum Bewertungsstichtag zeigt sich folgender Gebäudebestand :<br />

Die Wohnungseigentumseinheit Top 1 umfasst<br />

• dem Nutzwertgutachten des Hrn. Sachverständigen Gebauer<br />

nach folgende Räumlichkeiten :<br />

Garage<br />

Lager<br />

Werkstätte<br />

Lagerraum<br />

Nassraum<br />

WC<br />

Nutzfläche gesamt : 229,93 m²<br />

Sowie die Autoabstellplätze Nr. 1 und 1a<br />

• sowie dem Mietvertrag derselben Einheit entnommen :<br />

Schauraum / Lager 165,67 m²<br />

Empfang und Büro 54,33 m²<br />

Lager 35,57 m²<br />

WC Anlage 11,32 m²<br />

Somit insgesamt : 266,89 m²<br />

Sowie die Autoabstellplätze Nr. 1 und 1a<br />

Bei den Flächenangaben im Mietvertrag handelt es sich um die<br />

aktuelleren, da entgegen dem Nutzwertgutachten nun die<br />

Garagenfläche nicht mehr dem Zweck nach als Stellplatz genutzt wird<br />

sondern in den Lager+ und Werkstattbereich integriert wurde und<br />

somit zur Nutzfläche zählt.<br />

Abweichend von den Plänen im Nutzwertgutachten sind sämtliche<br />

Parkplätze in Natura anders situiert. Es konnte nicht erhoben werden,<br />

wo sich die zugeordneten Abstellplätze 1 und 1a befinden.<br />

Eine Änderung des Nutzwertgutachtens konnte vom unterfertigten<br />

Sachverständigen nicht erhoben werden und liegt seines Wissens auch<br />

keine vor, auch wurden demnach die Nutzwertanteile der Einheit nicht<br />

geändert.<br />

Seite 9


Der An- und Umbau am bestehenden Gebäude wurde in einer<br />

Kollaudierungsverhandlung am 3.5.2000 begangen und die<br />

festgestellten Mängel bzw. noch offenen offenen Auflagen<br />

niedergeschrieben. Die Frist der Behebung ist mit 1.7.2000 abgelaufen,<br />

eine Behebung der Beanstandungen erfolgte nicht.<br />

Daher liegt nach Auskunft der Gemeinde keine Kollaudierung des<br />

Gebäudes vor.<br />

10. Beschreibung der Außenanlagen<br />

Die Flächen um das Gebäude führend sind entweder mit Asphalt bzw.<br />

Betonsteinen befestigt ausgeführt.<br />

Es sind 11 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorgesehen :<br />

3 Garagen, 8 Stellplätze sind befestigt ausgeführt.<br />

11. Bau- und Erhaltungszustand<br />

Der Bau – und Erhaltungszustand der Gebäudeteile ist üblich gut.<br />

Die allgemein zugänglichen Kellerräumlichkeiten sind schlecht Instand<br />

gehalten (Leitungsführungen, Bodenbeläge, unverschlossene<br />

Wandöffnungen, etc.)<br />

An der Westfassade im Bereich der Kamineinmündung in die Dachhaut<br />

kam es zu Feuchtigkeitsschäden / deutlich sichtbaren<br />

Putzabplatzungen an der Außenfassade. ( siehe Foto Beilage )<br />

Die Schrägverglasungen im Flachdachbereich über der Top 1 weisen<br />

an der Deckenuntersicht starke Schäden auf, verursacht durch<br />

Wassereintritt. (siehe Foto Beilage)<br />

An dem gemeinsamen nordseitigen Außenzugang sind<br />

Wasserschäden an den Betontreppenläufen zu sehen. Da die<br />

Treppenanlage nicht überdacht ausgeführt ist lässt sich dieser Schaden<br />

auf die fehlende Überdachung schließen.<br />

12. Mietverhältnisse<br />

Die bewertungsgegenständliche Einheit ist mit Mietvertrag vom 30.Juli<br />

1998 an die Fa. TGZ Handels GmbH. Auf unbestimmte Zeit vermietet.<br />

Das Mietverhältnis begann am 1.6.1998 und wurde auf unbestimmte<br />

Zeit abgeschlossen.<br />

Seite 10


Der monatliche Mietzins beträgt 29.653,89 ATS zuzüglich Ust. .<br />

Das Betriebskosten aconto beläuft sich auf 2.000,00 ATS zuzüglich Ust.<br />

monatlich.<br />

Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses im Jahr 1998 wurde<br />

festgehalten, dass die Räumlichkeiten zum Zwecke der Nutzung des<br />

Mieters neu errichtet wurden.<br />

Dem Mieter wurde eine Option eingeräumt, den Mietgegensand zum<br />

jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />

Übertragungskosten zu erwerben.<br />

III. BEWERTUNG<br />

Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Bedachtnahme aller im<br />

Befund getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die<br />

Verhältnisse am Realitätenmarkt.<br />

Umsatzsteuer:<br />

Beim ermittelten Verkehrswert wird davon ausgegangen, dass der<br />

Verkäufer von seiner Option auf Regelbesteuerung nicht Gebrauch<br />

macht.<br />

Die Liegenschaftstransaktion erfolgt somit unecht Umsatzsteuer<br />

befreit.<br />

Für den Fall, dass der Verkäufer auf Regelbesteuerung optiert, erhöht<br />

sich somit der Kaufpreis um 20%.<br />

Da der Fall eintreten kann, dass der Verkäufer durch diese Option<br />

berechtigt wird, selbst Vorsteuer geltend zu machen, ist es in der<br />

Praxis oft der Fall, dass sich der Kaufpreis um diese geltend<br />

gemachte Vorsteuer reduziert. Hier wäre der ermittelte Verkehrswert<br />

entsprechend zu reduzieren und zu diesem Betrag<br />

20 % Ust hinzuzurechnen.<br />

Die angegebenen Mietzinspreise verstehen sich excl. Ust. und excl.<br />

Betriebskosten.<br />

Die Bewertung für diese zur Gänze vermietete Einheit erfolgt im<br />

überwiegenden Maß nach dem Ertragswertverfahren, wobei zur<br />

Information auch der Sachwert ermittelt wird.<br />

Für Ertragsobjekte ist bei der Bewertung der nachhaltig erzielbare<br />

Ertrag maßgeblich.<br />

Seite 11


Die Bewertung des Grundes erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren<br />

gemäß § 4 Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG). Demnach sind zum<br />

Vergleich Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in<br />

zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt<br />

werden. Verkäufe die unter „ungewöhnlichen Bedingungen“ zustande<br />

gekommen sind auszuscheiden.<br />

Soweit Verkäufe vor oder nach dem Bewertungsstichtag vereinbart<br />

wurden, sind die entsprechenden Preisschwankungen im redlichen<br />

Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten.<br />

Der Grundstücksmarkt in Telfs ist in den letzten Jahren von einem<br />

starken Zuzug geprägt gewesen. Dieser Zuzug scheint etwas<br />

abzuflauen, sodass auf Grund der nunmehrigen Marktsituation<br />

entsprechend die Top Preise der Vergangenheit nicht mehr erzielt<br />

werden können.<br />

In Sagl ist derzeit ein Grundstückspreis für vergleichbare<br />

Liegenschaften von 280,00 € pro m² angemessen.<br />

Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich<br />

um eine Top-Sonnenlage mit unverbaubarer Aussicht.<br />

Vergleichbar ist zum Beispiel eine Liegenschaftstransaktion an der<br />

Grundstücksadresse Grundfeld bzw. „am Kreuzacker“ bzw. der<br />

höchstzulässige Preis der Wohnbauförderung von 304,00 € pro m²<br />

Bruttowohnnutzfläche.<br />

Aufgrund der nicht optimalen Flächenausnutzung der Bebauung wird<br />

ein Bebauungsabschlag von 5 % angesetzt.<br />

Seite 12


1. SACHWERT<br />

1.1 BODENWERT<br />

Unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und der im Befund<br />

geschilderten Vor- und Nachteile ist für das unbebaute Grundstück ein Preis<br />

von 280,00 € ortsüblich angemessen.<br />

Der Bodenwertanteil am Wertermittlungsstichtag errechnet sich demnach wie<br />

folgt:<br />

863 m² x 280 € 241.640,00 €<br />

abzüglich 5 % Bebauungsabschlag - 12.082,00 €<br />

Bodenwert 229.558,00 €<br />

Entsprechend dem Nutzwertanteil der zu bewertenden Einheit ergeben sich<br />

somit die angesetzten Grundwertanteile.<br />

Top 1 144/680 Anteile 48.612,00 €<br />

1.2 GEBÄUDEWERT:<br />

Der Neubauwert wird unter Berücksichtigung der Bauweise, Ausführung und<br />

Ausstattung sowie unter Einrechnung der Außenanlagen nach m²<br />

Nettonutzfläche ermittelt.<br />

Es sind sämtliche zur Erstellung des Gebäudes erforderliche Leistungen<br />

enthalten, also auch Baunebenkosten wie Planungsleistungen,<br />

Erschließungskosten, etc.<br />

Als Preisansatz wurde der Betrag von 890 € pro m² Nutzfläche angesetzt.<br />

Der Preisansatz bezieht sich auf eine Geschäfts- und Lagereinheit mit<br />

einfacher Ausstattung wie es in gegenständlichem Fall zu bewerten ist. Bei<br />

diesem Ansatz sind allgemein benützte Bauteile und Gemeinschaftsflächen<br />

sowie die Freiparkplätze im Preisansatz der Nutzfläche enthalten.<br />

Geschäftsfläche Top 1<br />

266,89 m² x 890,00 € = 237.532,10 €<br />

Seite 13


Es wird nochmals darauf verwiesen, dass die m² laut Mietvertrag und in<br />

Natura von jenen Angaben im Nutzwertgutachten abweichen. Die<br />

Abweichung resultiert aus der Einbindung der Garage in die Geschäftsfläche.<br />

Diese Änderung wurde zwar baulich durchgeführt, eine Nutzwertänderung<br />

erfolgte zwar nicht.<br />

Die gewöhnliche Nutzungsdauer wird von der technischen und<br />

wirtschaftlichen Nutzbarkeit beeinflusst.<br />

Die technische Nutzbarkeit wird durch den Materialverschleiß und<br />

Nutzungsintensität bestimmt.<br />

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer richtet sich insbesondere danach, ob<br />

und in welcher Zeitspanne die Objekte und ihre Anlagen unmodern<br />

werden und durch bessere Anlagen überholt werden können.<br />

Teile des Gesamtobjektes wurden erstmals 1977 errichtet. Danach<br />

fanden ständig Zu- und Umbauten statt.<br />

Größere Um- und Zubauten wurden vor allem zuletzt im Jahr 1993 und<br />

1996 durchgeführt.<br />

Die Gebäude werden und wurden laufend instand gehalten und befinden<br />

sich in einem entsprechend guten Zustand.<br />

Für das Objekt wird eine gewöhnliche Lebensdauer von 70 Jahren<br />

angenommen.<br />

Es wird daher das Jahr 1986 als fiktives Baujahr des Gesamtobjektes<br />

angenommen.<br />

Somit beträgt die Restnutzungsdauer für das Gesamtgebäude 52 Jahre .<br />

Alterswertminderung :<br />

Abschlag für die technisch-wirtschaftliche Abnutzung unter Berücksichtigung<br />

des Bau und Erhaltungszustandes in Anlehnung an die Tabellen von Ross-<br />

Brachmann :<br />

Top 1<br />

Neuherstellungswert der Top 1: 237.532,10 €<br />

- 16 % - 38.005,14 €<br />

Wert nach Alterswertminderung: 199.526,96 €<br />

Seite 14


Der Sachwert bildet die Summe aus dem Bodenwert und dem<br />

Gebäudewert:<br />

Bodenwert 48.612,00 €<br />

Gebäudewert 199.526,14 €<br />

Der Sachwert der Einheit Top 1 beträgt: 248.138,96 €<br />

Außenanlagen:<br />

Die Außenanlagen und das Zubehör lt. Nutzwertermittlung ( Vorentwurf )<br />

wurden bei den Ansätzen für Boden- und Gebäudewert bereits berücksichtigt<br />

und sind somit nicht mehr gesondert zu bewerten.<br />

2. ERTRAGSWERT<br />

Das Objekt wird derzeit an die Fa. TGZ Handels GmbH. vermietet.<br />

Der Mietvertrag wurde am 30. 6.1998 abgeschlossen und wurde auf<br />

unbestimmte Zeit befristet.<br />

Die Miete beträgt ATS 29.653,89.-, das sind Euro 2.155.- zuzüglich Ust. und<br />

zuzüglch Betriebskosten.<br />

Eine Indexierung ist nicht vorgesehen !<br />

Anlässlich der Besichtigung teilte der Mieter mit, dass aufgrund von<br />

Bauschäden / Feuchtigkeitsschäden Mietzins rückbehalten wird.<br />

Im Mietvertrag ist einer Kaufoption enthalten, die es dem Mieter ermöglicht,<br />

das Mietobjekt zum jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />

Übertragungskosten käuflich zu erwerben. In wiefern diese Option durch die<br />

Insolvenz des Vermieters noch aufrecht ist, muss abgeklärt werden.<br />

Der vereinbarte Mietzins entspricht einem m² Mietzins von 8.- Euro pro m².<br />

Dieser Mietzins ist keinesfalls nachhaltig erzielbar.<br />

Seite 15


Im Zentrum von Telfs werden erstklassige Büroimmobilien um 6,00 € bis<br />

7,30 € vermietet.<br />

Für Geschäftsraummieten im Zentrum werden 4,20 € pro m² Fläche ohne<br />

Betriebskosten erzielt.<br />

Lediglich im neu eröffneten Inntalcenter können merklich höhere Mieten<br />

erzielt werden, dies ist jedoch sebstverständlich keinesfalls vergleichbar.<br />

Es ist demnach unwahrscheinlich, dass im Falle einer möglichen<br />

Nachvermietung ein m² Preis von über 4,00 € erzielt werden kann. Auch im<br />

Hinblick auf die baulichen Adaptierungen wie die Rampe, das Lager mit<br />

Niveauunterschied, die fehlenden Belichtungsflächen erscheint die<br />

Verwertungsmöglichkeit eingeschränkt.<br />

Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich bei der nach<br />

Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung.<br />

Nach den Regeln der Rentenrechnung ergibt sich, je niedriger die<br />

Verzinsung desto höher der Ertragswert.<br />

Ein Kriterium für die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes stellt neben der<br />

Lage, Art und Nutzung des Gebäudes das Risiko dar, welchem der Ertrag<br />

aus Realbesitz unterworfen ist.<br />

Für die Bewertung wird somit ein nachhaltig erzielbarer Zins von 7%<br />

angenommen.<br />

Aufgrund der Restnutzungsdauer von über 30 Jahren erfolgt die<br />

Berechnung des Ertragswertes durch Kapitalisierung des<br />

Liegenschaftsreinertrages als ewige Rente.<br />

Top 1 :<br />

266,89 m² Nutzfläche x 4,0 € Mietzins 1.067,56 €<br />

Jahresertrag somit : 12.810,72 €<br />

- 15 % für Wagnis- und Bewirtschaftungskosten - 1.921,61 €<br />

Reinertrag 10.889,11 €<br />

Ergibt bei einem<br />

Kapitalisierungszinsfuss von 7,0 % einen Ertragswert von: 155.558,72 €<br />

Der Ertragswert der Einheit Top 1 beträgt: 155.558,72 €<br />

Seite 16


Angemerkt sei, dass bei der derzeitigen Vermietung, welche deutlich über<br />

dem Markt liegt, früher oder später davon auszugehen ist, dass der<br />

Mietvertrag von seitens des Mieters aufgelöst wird.<br />

Deshalb war der reduzierte nachhaltig erzielbare Mietpreis anzusetzen.<br />

Aufgrund des weit über dem Markt liegenden tatsächlichen Mietzinses war<br />

die fehlende Indexierung nicht zu bewerten.<br />

Dingliche Rechte<br />

Keine bewertungsrelevanten Rechte im Grundbuch eingetragen.<br />

Dingliche Lasten<br />

Keine bewertungsrelevanten Lasten mit Ausnahme von Geldlasten im<br />

Grundbuch eingetragen<br />

Kosten des rückgestauten Reparaturbedarfes<br />

Eine Dotierung der Reparaturrücklage konnte aus den Unterlagen nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

Als Pauschalabschlag für den rückgestauten Reparaturbedarf werden<br />

1.500,00 € angesetzt.<br />

Kosten für die Behebung von Bauschäden und Baumängel<br />

Die Kosten für die Behebung von Bauschäden und Baumängeln<br />

wurden aufgrund des Gebäudezustandes nicht berücksichtigt.<br />

Sowohl die Gesamtanlage wie auch die bewertungsgegenständliche<br />

Einheit werden offensichtlich kaum Instand gehalten.<br />

Für die Einheit wird pauschal ein Betrag von 10.000,00 € angesetzt.<br />

Dabei wären Reparaturen im Dach- / Kaminbereich an der<br />

Außenmauer sowie im Flachdachbereich der<br />

bewertungsgegenständlichen Einheit Top 1 angesetzt.<br />

Seite 17


3. VERKEHRSWERT<br />

Der Verkehrswert ist somit ausschließlich der errechnete Ertragswert unter<br />

Annahme eines nachhaltig erzielbaren Mietpreises, somit<br />

Ertragswert: 155.558,72 €<br />

Von diesem Betrag sind an<br />

rückgestautem Reparaturbedarf abzuziehen : - 1.500,00 €<br />

und die Kosten für die Behebung von<br />

Bauschäden und Baumängeln - 10.000,00 €<br />

Verkehrswert: 144.058,72 €<br />

In diesen Abschlägen sind bereits Investitionen berücksichtigt, welche eine<br />

ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ermöglicht.<br />

Weiters wäre auch ein neues Nutzwertgutachten zu erstellen.<br />

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IV. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Da die oben ermittelten Werte realistisch erscheinen ist eine weitere<br />

Anpassung nicht vorzunehmen, sodass sich der Verkehrswert zum<br />

Bewertungsstichtag wie folgt darstellt:<br />

Verkehrswert gesamt : 144.058,72.- Euro<br />

Einschränkend sei jedoch angemerkt:<br />

Dem Mieter wurde im Mietvertrag eine Kaufoption eingeräumt, den<br />

Mietgegenstand zum jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />

Übertragungskosten käuflich zu erwerben.<br />

Für den Fall, dass diese Option trotz Einleitung des Insolvenz Verfahrens<br />

noch aufrecht ist, wäre der erzielbare Preis bei Ausübung der Option durch<br />

den Mieter max. das Restkapital gemäß Tilgungsplan.<br />

Der gerichtlich beeidete Sachverständige<br />

Innsbruck, am<br />

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