G U T A C H T E N
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Mag. Klaus Plattner<br />
Allg.beeid.u.gerichtl.zertif. sachverständiger. immoblientreuhänder<br />
nikodemweg 15 . a - 6020 innsbruck fon + fax: +43/(0)512/37 89 59<br />
mobil: +43/(0)664 – 4521 699 . email: plattner.imp@a1.net<br />
G U T A C H T E N<br />
Betreffend die Ermittlung des Verkehrswertes<br />
der Liegenschaft<br />
EZ 1703<br />
Grundbuch GB 81310 Telfs<br />
Gst Nr. 3917/2<br />
Bezirksgericht Telfs<br />
Wohn- und Geschäftshaus<br />
Liegenschaftsadresse: Saglstrasse 35<br />
hinsichtlich der 144/680 Anteile, mit welchen Wohnungseigentum an der<br />
Einheit Top 1 verbunden ist.<br />
Auftraggeber:<br />
Dr. Stephan Kasseroler, Lieberstrasse 3/1, 6010 Innsbruck als<br />
Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma<br />
Wohn- und Geschäftsbau GmbH.<br />
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I. ALLGEMEINES<br />
1. Auftraggeber:<br />
Dr. Stephan Kasseroler, Lieberstrasse 3/1, 6010 Innsbruck als<br />
Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma<br />
Wohn- und Geschäftsbau GmbH.<br />
2. Zweck des Gutachtens:<br />
Feststellung des Verkehrswertes der 144/680 Anteile, mit welchen<br />
Wohnungseigentum an der Einheit Top 1 verbunden ist.<br />
3. Vorbemerkung:<br />
Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache<br />
üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für Sie erzielt werden<br />
kann (Definition laut Liegenschaftsbewertungsgesetz § 2 Abs 2)<br />
4. Stichtag des Gutachtens:<br />
6.10.2004 - Tag der Insolvenzeröffnung<br />
5. Erklärung des Sachverständigen<br />
Der Sachverständige erklärt sich fremd zum Auftraggeber und gibt in<br />
Erinnerung an den abgelegten Sachverständigeneid nachstehendes,<br />
nach besten Wissen und Gewissen ausgearbeitetes Gutachten ab.<br />
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6. Besondere Bemerkungen zu Umfang, Inhalt und Gewähr<br />
des Gutachtens<br />
Der Bau- und Erhaltungszustand wurde vom gefertigten Sachverständigen<br />
durch äußeren Augenschein anlässlich der Befundaufnahme festgestellt<br />
und klassifiziert. Detaillierte Untersuchungen des Bauzustandes, der<br />
Installationen und technischen Einrichtungen wurden nicht durchgeführt.<br />
7. Grundlagen und Unterlagen der Bewertung<br />
Auftragserteilung durch RA. Dr. Stephan Kasseroler<br />
örtliche Besichtigung am 3. November 2004<br />
Grundbuchsauszug vom 16.10.2004<br />
Einsichtnahme in den Bauakt der Gemeinde<br />
Einsichtnahme in den Flächenwidmungsplan der Gemeinde<br />
Kaufvertrag GZ 3530/1995<br />
Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag GZ 3017/1996<br />
Nachtrag zum Kaufvertrag Top 2 GZ 2137/2001<br />
Kaufvertrag Top 4 3309/1996<br />
Kaufvertrag Top 5 404/1998<br />
Baubescheid 131-9/3095/95-90 vom 25.4.1996<br />
An- und Umbau des bestehenden Wohnhauses zu<br />
Eigentumswohnungen, Lager und Werkstatt<br />
Baubescheid 131-9/3395/97-62 vom 23.2.1999’<br />
Tektur des Keller- und Erdgeschosses im westseitigen Bereich<br />
Baubescheid 131-9/3095/090-95 vom 31.3.1999<br />
Tektur des Bauvorhabens<br />
Mietvertrag mit der TGZ Handels GmbH vom 30.7.1998<br />
ErfNr. 321802<br />
Nutzwertgutachten des ger.beeid. Sachverständigen für<br />
Wohnungseigentum, Franz Gebauer, vom 3. Mai 1996<br />
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II. BEFUND<br />
1. Gutsbestand:<br />
Die EZ 1703 , GB 81310 Telfs, BG Telfs, umfasst das Gst. Nr.<br />
3917/2 im Ausmaß von 863 m².<br />
Auf diesem Grundstück ist ein Wohn- und Geschäftsgebäude<br />
errichtet.<br />
************************************* A1 ************************************<br />
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />
3917/2 GST-Fläche 863<br />
Baufl.(Gebäude) 183<br />
Baufl.(begrünt) 680 Saglstr. 35<br />
2. Dingliche Rechte (A2 Blatt)<br />
************************************* A2 ************************************<br />
3. Eigentümer<br />
************************************* B *************************************<br />
4 ANTEIL: 144/680<br />
Wohn- und Geschäftsbau Gesellschaft m.b.H.<br />
ADR: Colingasse 5 Innsbruck 6020<br />
a 3530/1995 Kaufvertrag 1995-08-22 Eigentumsrecht<br />
b 3017/1996 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 1996-08-07 Eigentumsrecht<br />
c 3017/1996 Wohnungseigentum an Top 1<br />
d 2349/2004 Eröffnung des Konkurses am 2004-10-06<br />
(19 S 107/04 i LG Innsbruck)<br />
4. Dingliche Lasten<br />
(Eintragungen im C-Blatt, ohne Geldlasten)<br />
*********************************** C ***************************************<br />
keine die bewertungsgegenständliche Liegenschaft betreffende Lasten<br />
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5. Lage<br />
Die Liegenschaft befindet sich ca. 2km entfernt vom Zentrum Telfs an<br />
der Grenze zum Ortsteil St. Georgen.<br />
Im Ortsteil St. Georgen findet sich in ca. 700 Meter Entfernung eine<br />
Nahversorger Infrastruktur wie : Raiffeisenbank, Fleischhauerei,<br />
Postamt, Apotheke, Gasthaus, etc.<br />
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im<br />
Wohngebiet, durchmischt mit kleinen Gewerbebetrieben wie<br />
Tischlereien, Spenglereien, etc. in unmittelbarer Nähe.<br />
Die Lage ist sehr sonnig und man genießt eine weitläufige,<br />
unverbaubare Aussicht.<br />
Die Zufahrt zur Liegenschaft erfolgt von der Bundesstrasse B 171<br />
kommend bestandsgemäß über das öffentliche Gut der<br />
Marktgemeinde Telfs, der Saglstrasse.<br />
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6. Bodenverhältnisse / Kontaminierung<br />
Über eine allfällige Kontaminierung des Bodens kann in diesem Gutachten<br />
keine Aussage getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine<br />
Kontaminierung vorliegt.<br />
7. Flächenwidmung und Bebauung<br />
Nach dem ausgewiesenen Flächenwidmungsplan der Gemeinde befindet<br />
sich die Liegenschaft im<br />
„Allgemeinen Mischgebiet §40.2“<br />
Der ergänzende Bebauungsplan sieht nachstehende Bebauung vor :<br />
• Geschossflächendichte mind. 0.30<br />
• Offene Bauweise Abstand lt. TBO 0,6<br />
• Bauplatzgröße höchstens 1.500 m²<br />
• Vollgeschosse max. 3<br />
• Höchster Punkt 10,5 m<br />
• Straßenfluchtlinie im Bereich 5 Meter<br />
• Grenzt an Wohngebiet<br />
8. Ver- und Entsorgung<br />
Die Wasserversorgung erfolgt aus Anschluss der Gemeindewasserleitung.<br />
Die Abwasserentsorgung erfolgt durch den Anschluss an den Ortskanal.<br />
Niederschlagswässer werden auf eigenem Grund versickert.<br />
Die Energieversorgung erfolgt durch Anschluss an die Stromleitung der<br />
Tiwag.<br />
Die Abfallentsorgung durch die Gemeindemüllabfuhr<br />
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9. Beschreibung des Gebäudes<br />
9.1 Art der Anlage<br />
Das ehemals als Pension „Alpenhof“ genutzte Gebäude wird mit<br />
Baubescheid im Jahr 1993 in ein Wohn- und Geschäftshaus umgebaut.<br />
Hier wurden insgesamt 7 Topeinheiten geschaffen, Lager-<br />
Werkstättenflächen sowie Wohnungen.<br />
An diesen Einheiten ist Wohnungseigentum im Sinn des<br />
Wohnungseigentumsgesetzes begründet.<br />
9.2 Gebäudestruktur<br />
Das Gebäude ist 4 – geschossig, es besteht aus Keller-, Erd-, Ober- und<br />
Dachgeschoss.<br />
Die Einheit Top 1 im Kellergeschoss ist über eine separaten Außentreppe<br />
und Rampe erschlossen.<br />
Die weiteren Einheiten werden an der Nordfassade über einen<br />
gemeinsamen Stiegenaufgang erschlossen.<br />
9.2 Bautechnische Ausführung, Baukonstruktion<br />
Die Baukonstruktion wurde aufgrund von Bescheiden und zur<br />
Verfügung gestellten Unterlagen recherchiert und beim<br />
Lokalaugenschein vor Ort so weit als möglich überprüft. Nicht<br />
zugängliche Konstruktionen, Bauteile wurden als ausgeführt aus den<br />
Bescheiden übernommen.<br />
Konstruktion:<br />
Fundamente: Beton<br />
Aufgehendes Mauerwerk: 30 cm Ziegelmauerwerk bzw. Beton<br />
Decken: Massivdecken<br />
Fassade: Reibputz, weiß, 12 cm Wärme gedämmt<br />
Dachstuhl: Flach-, bzw. Satteldachstuhl mit Gaupen<br />
Dachdeckung: Plattenbelag, Begrünung, Ziegel<br />
Spenglerarbeiten: verzinktes Blech<br />
Außenfensterbänke: beschichtetes Stahlblech<br />
Heizung, Brennstoff: Öl<br />
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Ausstattung der bewertungsgegenständlichen Einheit<br />
Die Einheit befindet sich großteils unter dem Terrain der Außenanlagen<br />
im “Tiefparterre“.<br />
Die Einheit ist an die Fa. TGZ Handels GmbH vermietet und wird als<br />
Schauraum, Lager, Empfang und Büro genutzt.<br />
Der Zugang zur Geschäftseinheit erfolgt über eine sehr steile<br />
Betonrampe bzw. einer Betontreppe, gesichert ist diese mit einem<br />
Holzgeländer.<br />
Ein Eingangsportal aus einer Glas-Kunststoffkonstruktion öffnet die<br />
Topeinheit. Die Belichtung erfolgt somit über Oberlichten bzw.<br />
Schrägverglasungen im Deckenbereich.<br />
Der Lager + Werkstattbereich (wie im Plan) beschriftet ist mit einem<br />
Bodenbelag aus keramischen Fliesen belegt, der Wandanschluss mit<br />
Randleisten ausgebildet.<br />
Die Wände sind geweißt. Die Belichtung erfolgt über die<br />
Schrägverglasung und über die Oberlichten straßenseitig.<br />
Im Deckenuntersichtsbereich der Schrägverglasung im<br />
Flachdachbereich sind relevante Schäden über große Deckenteile<br />
durch Feuchtigkeit ersichtlich. ( siehe Beilage Fotos ). Erfolgte<br />
Wassereintritte sind auch in den Raumecken zu sehen.<br />
Über 4 Stufen, welche mit Feinsteinzeug belegt sind, gelangt man in<br />
das Lager.<br />
Auch hier ist am Boden ein keramischer Belag gelegt. Die Stirnwand ist<br />
mit einer Holzvertäfelung verkleidet. Der Raum ist ohne natürliche<br />
Belichtung. Eine Entlüftung mittels Ventilator ist bestückt, jedoch nicht<br />
funktionstüchtig.<br />
In diesem Raum befindet sich auch der Elektroverteiler. Die<br />
Leitungsführung aus dem Mauerwerk kommend ist teilweise<br />
ungeschützt und der Verteilerschrank ist offen und nicht komplettiert.<br />
Die Sanitäranlagen sind in Damen und Herren getrennt ausgeführt .<br />
Der Wand- und Deckenbereich mit keramischem Belag belegt.<br />
Die Elektroinstallation ist brüstungshoch in einem Kabelkanal bestückt.<br />
Die Beheizung der Einheit Top 1 erfolgt mit einer Fußbodenheizung.<br />
Für die Top 1 ist ein eigener Stromzähler installiert.<br />
Der Elektroboiler für Warmwasser ist nicht getrennt für die Einheit Top 1<br />
abrechenbar, sondern nur für die Einheit Top 1 und Top 2.<br />
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9.7. Größe der Baulichkeit<br />
Zum Bewertungsstichtag zeigt sich folgender Gebäudebestand :<br />
Die Wohnungseigentumseinheit Top 1 umfasst<br />
• dem Nutzwertgutachten des Hrn. Sachverständigen Gebauer<br />
nach folgende Räumlichkeiten :<br />
Garage<br />
Lager<br />
Werkstätte<br />
Lagerraum<br />
Nassraum<br />
WC<br />
Nutzfläche gesamt : 229,93 m²<br />
Sowie die Autoabstellplätze Nr. 1 und 1a<br />
• sowie dem Mietvertrag derselben Einheit entnommen :<br />
Schauraum / Lager 165,67 m²<br />
Empfang und Büro 54,33 m²<br />
Lager 35,57 m²<br />
WC Anlage 11,32 m²<br />
Somit insgesamt : 266,89 m²<br />
Sowie die Autoabstellplätze Nr. 1 und 1a<br />
Bei den Flächenangaben im Mietvertrag handelt es sich um die<br />
aktuelleren, da entgegen dem Nutzwertgutachten nun die<br />
Garagenfläche nicht mehr dem Zweck nach als Stellplatz genutzt wird<br />
sondern in den Lager+ und Werkstattbereich integriert wurde und<br />
somit zur Nutzfläche zählt.<br />
Abweichend von den Plänen im Nutzwertgutachten sind sämtliche<br />
Parkplätze in Natura anders situiert. Es konnte nicht erhoben werden,<br />
wo sich die zugeordneten Abstellplätze 1 und 1a befinden.<br />
Eine Änderung des Nutzwertgutachtens konnte vom unterfertigten<br />
Sachverständigen nicht erhoben werden und liegt seines Wissens auch<br />
keine vor, auch wurden demnach die Nutzwertanteile der Einheit nicht<br />
geändert.<br />
Seite 9
Der An- und Umbau am bestehenden Gebäude wurde in einer<br />
Kollaudierungsverhandlung am 3.5.2000 begangen und die<br />
festgestellten Mängel bzw. noch offenen offenen Auflagen<br />
niedergeschrieben. Die Frist der Behebung ist mit 1.7.2000 abgelaufen,<br />
eine Behebung der Beanstandungen erfolgte nicht.<br />
Daher liegt nach Auskunft der Gemeinde keine Kollaudierung des<br />
Gebäudes vor.<br />
10. Beschreibung der Außenanlagen<br />
Die Flächen um das Gebäude führend sind entweder mit Asphalt bzw.<br />
Betonsteinen befestigt ausgeführt.<br />
Es sind 11 Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorgesehen :<br />
3 Garagen, 8 Stellplätze sind befestigt ausgeführt.<br />
11. Bau- und Erhaltungszustand<br />
Der Bau – und Erhaltungszustand der Gebäudeteile ist üblich gut.<br />
Die allgemein zugänglichen Kellerräumlichkeiten sind schlecht Instand<br />
gehalten (Leitungsführungen, Bodenbeläge, unverschlossene<br />
Wandöffnungen, etc.)<br />
An der Westfassade im Bereich der Kamineinmündung in die Dachhaut<br />
kam es zu Feuchtigkeitsschäden / deutlich sichtbaren<br />
Putzabplatzungen an der Außenfassade. ( siehe Foto Beilage )<br />
Die Schrägverglasungen im Flachdachbereich über der Top 1 weisen<br />
an der Deckenuntersicht starke Schäden auf, verursacht durch<br />
Wassereintritt. (siehe Foto Beilage)<br />
An dem gemeinsamen nordseitigen Außenzugang sind<br />
Wasserschäden an den Betontreppenläufen zu sehen. Da die<br />
Treppenanlage nicht überdacht ausgeführt ist lässt sich dieser Schaden<br />
auf die fehlende Überdachung schließen.<br />
12. Mietverhältnisse<br />
Die bewertungsgegenständliche Einheit ist mit Mietvertrag vom 30.Juli<br />
1998 an die Fa. TGZ Handels GmbH. Auf unbestimmte Zeit vermietet.<br />
Das Mietverhältnis begann am 1.6.1998 und wurde auf unbestimmte<br />
Zeit abgeschlossen.<br />
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Der monatliche Mietzins beträgt 29.653,89 ATS zuzüglich Ust. .<br />
Das Betriebskosten aconto beläuft sich auf 2.000,00 ATS zuzüglich Ust.<br />
monatlich.<br />
Zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses im Jahr 1998 wurde<br />
festgehalten, dass die Räumlichkeiten zum Zwecke der Nutzung des<br />
Mieters neu errichtet wurden.<br />
Dem Mieter wurde eine Option eingeräumt, den Mietgegensand zum<br />
jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />
Übertragungskosten zu erwerben.<br />
III. BEWERTUNG<br />
Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Bedachtnahme aller im<br />
Befund getroffenen Feststellungen und unter Bedachtnahme auf die<br />
Verhältnisse am Realitätenmarkt.<br />
Umsatzsteuer:<br />
Beim ermittelten Verkehrswert wird davon ausgegangen, dass der<br />
Verkäufer von seiner Option auf Regelbesteuerung nicht Gebrauch<br />
macht.<br />
Die Liegenschaftstransaktion erfolgt somit unecht Umsatzsteuer<br />
befreit.<br />
Für den Fall, dass der Verkäufer auf Regelbesteuerung optiert, erhöht<br />
sich somit der Kaufpreis um 20%.<br />
Da der Fall eintreten kann, dass der Verkäufer durch diese Option<br />
berechtigt wird, selbst Vorsteuer geltend zu machen, ist es in der<br />
Praxis oft der Fall, dass sich der Kaufpreis um diese geltend<br />
gemachte Vorsteuer reduziert. Hier wäre der ermittelte Verkehrswert<br />
entsprechend zu reduzieren und zu diesem Betrag<br />
20 % Ust hinzuzurechnen.<br />
Die angegebenen Mietzinspreise verstehen sich excl. Ust. und excl.<br />
Betriebskosten.<br />
Die Bewertung für diese zur Gänze vermietete Einheit erfolgt im<br />
überwiegenden Maß nach dem Ertragswertverfahren, wobei zur<br />
Information auch der Sachwert ermittelt wird.<br />
Für Ertragsobjekte ist bei der Bewertung der nachhaltig erzielbare<br />
Ertrag maßgeblich.<br />
Seite 11
Die Bewertung des Grundes erfolgt nach dem Vergleichswertverfahren<br />
gemäß § 4 Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG). Demnach sind zum<br />
Vergleich Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in<br />
zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt<br />
werden. Verkäufe die unter „ungewöhnlichen Bedingungen“ zustande<br />
gekommen sind auszuscheiden.<br />
Soweit Verkäufe vor oder nach dem Bewertungsstichtag vereinbart<br />
wurden, sind die entsprechenden Preisschwankungen im redlichen<br />
Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten.<br />
Der Grundstücksmarkt in Telfs ist in den letzten Jahren von einem<br />
starken Zuzug geprägt gewesen. Dieser Zuzug scheint etwas<br />
abzuflauen, sodass auf Grund der nunmehrigen Marktsituation<br />
entsprechend die Top Preise der Vergangenheit nicht mehr erzielt<br />
werden können.<br />
In Sagl ist derzeit ein Grundstückspreis für vergleichbare<br />
Liegenschaften von 280,00 € pro m² angemessen.<br />
Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich<br />
um eine Top-Sonnenlage mit unverbaubarer Aussicht.<br />
Vergleichbar ist zum Beispiel eine Liegenschaftstransaktion an der<br />
Grundstücksadresse Grundfeld bzw. „am Kreuzacker“ bzw. der<br />
höchstzulässige Preis der Wohnbauförderung von 304,00 € pro m²<br />
Bruttowohnnutzfläche.<br />
Aufgrund der nicht optimalen Flächenausnutzung der Bebauung wird<br />
ein Bebauungsabschlag von 5 % angesetzt.<br />
Seite 12
1. SACHWERT<br />
1.1 BODENWERT<br />
Unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen und der im Befund<br />
geschilderten Vor- und Nachteile ist für das unbebaute Grundstück ein Preis<br />
von 280,00 € ortsüblich angemessen.<br />
Der Bodenwertanteil am Wertermittlungsstichtag errechnet sich demnach wie<br />
folgt:<br />
863 m² x 280 € 241.640,00 €<br />
abzüglich 5 % Bebauungsabschlag - 12.082,00 €<br />
Bodenwert 229.558,00 €<br />
Entsprechend dem Nutzwertanteil der zu bewertenden Einheit ergeben sich<br />
somit die angesetzten Grundwertanteile.<br />
Top 1 144/680 Anteile 48.612,00 €<br />
1.2 GEBÄUDEWERT:<br />
Der Neubauwert wird unter Berücksichtigung der Bauweise, Ausführung und<br />
Ausstattung sowie unter Einrechnung der Außenanlagen nach m²<br />
Nettonutzfläche ermittelt.<br />
Es sind sämtliche zur Erstellung des Gebäudes erforderliche Leistungen<br />
enthalten, also auch Baunebenkosten wie Planungsleistungen,<br />
Erschließungskosten, etc.<br />
Als Preisansatz wurde der Betrag von 890 € pro m² Nutzfläche angesetzt.<br />
Der Preisansatz bezieht sich auf eine Geschäfts- und Lagereinheit mit<br />
einfacher Ausstattung wie es in gegenständlichem Fall zu bewerten ist. Bei<br />
diesem Ansatz sind allgemein benützte Bauteile und Gemeinschaftsflächen<br />
sowie die Freiparkplätze im Preisansatz der Nutzfläche enthalten.<br />
Geschäftsfläche Top 1<br />
266,89 m² x 890,00 € = 237.532,10 €<br />
Seite 13
Es wird nochmals darauf verwiesen, dass die m² laut Mietvertrag und in<br />
Natura von jenen Angaben im Nutzwertgutachten abweichen. Die<br />
Abweichung resultiert aus der Einbindung der Garage in die Geschäftsfläche.<br />
Diese Änderung wurde zwar baulich durchgeführt, eine Nutzwertänderung<br />
erfolgte zwar nicht.<br />
Die gewöhnliche Nutzungsdauer wird von der technischen und<br />
wirtschaftlichen Nutzbarkeit beeinflusst.<br />
Die technische Nutzbarkeit wird durch den Materialverschleiß und<br />
Nutzungsintensität bestimmt.<br />
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer richtet sich insbesondere danach, ob<br />
und in welcher Zeitspanne die Objekte und ihre Anlagen unmodern<br />
werden und durch bessere Anlagen überholt werden können.<br />
Teile des Gesamtobjektes wurden erstmals 1977 errichtet. Danach<br />
fanden ständig Zu- und Umbauten statt.<br />
Größere Um- und Zubauten wurden vor allem zuletzt im Jahr 1993 und<br />
1996 durchgeführt.<br />
Die Gebäude werden und wurden laufend instand gehalten und befinden<br />
sich in einem entsprechend guten Zustand.<br />
Für das Objekt wird eine gewöhnliche Lebensdauer von 70 Jahren<br />
angenommen.<br />
Es wird daher das Jahr 1986 als fiktives Baujahr des Gesamtobjektes<br />
angenommen.<br />
Somit beträgt die Restnutzungsdauer für das Gesamtgebäude 52 Jahre .<br />
Alterswertminderung :<br />
Abschlag für die technisch-wirtschaftliche Abnutzung unter Berücksichtigung<br />
des Bau und Erhaltungszustandes in Anlehnung an die Tabellen von Ross-<br />
Brachmann :<br />
Top 1<br />
Neuherstellungswert der Top 1: 237.532,10 €<br />
- 16 % - 38.005,14 €<br />
Wert nach Alterswertminderung: 199.526,96 €<br />
Seite 14
Der Sachwert bildet die Summe aus dem Bodenwert und dem<br />
Gebäudewert:<br />
Bodenwert 48.612,00 €<br />
Gebäudewert 199.526,14 €<br />
Der Sachwert der Einheit Top 1 beträgt: 248.138,96 €<br />
Außenanlagen:<br />
Die Außenanlagen und das Zubehör lt. Nutzwertermittlung ( Vorentwurf )<br />
wurden bei den Ansätzen für Boden- und Gebäudewert bereits berücksichtigt<br />
und sind somit nicht mehr gesondert zu bewerten.<br />
2. ERTRAGSWERT<br />
Das Objekt wird derzeit an die Fa. TGZ Handels GmbH. vermietet.<br />
Der Mietvertrag wurde am 30. 6.1998 abgeschlossen und wurde auf<br />
unbestimmte Zeit befristet.<br />
Die Miete beträgt ATS 29.653,89.-, das sind Euro 2.155.- zuzüglich Ust. und<br />
zuzüglch Betriebskosten.<br />
Eine Indexierung ist nicht vorgesehen !<br />
Anlässlich der Besichtigung teilte der Mieter mit, dass aufgrund von<br />
Bauschäden / Feuchtigkeitsschäden Mietzins rückbehalten wird.<br />
Im Mietvertrag ist einer Kaufoption enthalten, die es dem Mieter ermöglicht,<br />
das Mietobjekt zum jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />
Übertragungskosten käuflich zu erwerben. In wiefern diese Option durch die<br />
Insolvenz des Vermieters noch aufrecht ist, muss abgeklärt werden.<br />
Der vereinbarte Mietzins entspricht einem m² Mietzins von 8.- Euro pro m².<br />
Dieser Mietzins ist keinesfalls nachhaltig erzielbar.<br />
Seite 15
Im Zentrum von Telfs werden erstklassige Büroimmobilien um 6,00 € bis<br />
7,30 € vermietet.<br />
Für Geschäftsraummieten im Zentrum werden 4,20 € pro m² Fläche ohne<br />
Betriebskosten erzielt.<br />
Lediglich im neu eröffneten Inntalcenter können merklich höhere Mieten<br />
erzielt werden, dies ist jedoch sebstverständlich keinesfalls vergleichbar.<br />
Es ist demnach unwahrscheinlich, dass im Falle einer möglichen<br />
Nachvermietung ein m² Preis von über 4,00 € erzielt werden kann. Auch im<br />
Hinblick auf die baulichen Adaptierungen wie die Rampe, das Lager mit<br />
Niveauunterschied, die fehlenden Belichtungsflächen erscheint die<br />
Verwertungsmöglichkeit eingeschränkt.<br />
Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich bei der nach<br />
Sachen dieser Art üblicherweise erzielbaren Kapitalverzinsung.<br />
Nach den Regeln der Rentenrechnung ergibt sich, je niedriger die<br />
Verzinsung desto höher der Ertragswert.<br />
Ein Kriterium für die Wahl des Kapitalisierungszinssatzes stellt neben der<br />
Lage, Art und Nutzung des Gebäudes das Risiko dar, welchem der Ertrag<br />
aus Realbesitz unterworfen ist.<br />
Für die Bewertung wird somit ein nachhaltig erzielbarer Zins von 7%<br />
angenommen.<br />
Aufgrund der Restnutzungsdauer von über 30 Jahren erfolgt die<br />
Berechnung des Ertragswertes durch Kapitalisierung des<br />
Liegenschaftsreinertrages als ewige Rente.<br />
Top 1 :<br />
266,89 m² Nutzfläche x 4,0 € Mietzins 1.067,56 €<br />
Jahresertrag somit : 12.810,72 €<br />
- 15 % für Wagnis- und Bewirtschaftungskosten - 1.921,61 €<br />
Reinertrag 10.889,11 €<br />
Ergibt bei einem<br />
Kapitalisierungszinsfuss von 7,0 % einen Ertragswert von: 155.558,72 €<br />
Der Ertragswert der Einheit Top 1 beträgt: 155.558,72 €<br />
Seite 16
Angemerkt sei, dass bei der derzeitigen Vermietung, welche deutlich über<br />
dem Markt liegt, früher oder später davon auszugehen ist, dass der<br />
Mietvertrag von seitens des Mieters aufgelöst wird.<br />
Deshalb war der reduzierte nachhaltig erzielbare Mietpreis anzusetzen.<br />
Aufgrund des weit über dem Markt liegenden tatsächlichen Mietzinses war<br />
die fehlende Indexierung nicht zu bewerten.<br />
Dingliche Rechte<br />
Keine bewertungsrelevanten Rechte im Grundbuch eingetragen.<br />
Dingliche Lasten<br />
Keine bewertungsrelevanten Lasten mit Ausnahme von Geldlasten im<br />
Grundbuch eingetragen<br />
Kosten des rückgestauten Reparaturbedarfes<br />
Eine Dotierung der Reparaturrücklage konnte aus den Unterlagen nicht<br />
nachvollzogen werden.<br />
Als Pauschalabschlag für den rückgestauten Reparaturbedarf werden<br />
1.500,00 € angesetzt.<br />
Kosten für die Behebung von Bauschäden und Baumängel<br />
Die Kosten für die Behebung von Bauschäden und Baumängeln<br />
wurden aufgrund des Gebäudezustandes nicht berücksichtigt.<br />
Sowohl die Gesamtanlage wie auch die bewertungsgegenständliche<br />
Einheit werden offensichtlich kaum Instand gehalten.<br />
Für die Einheit wird pauschal ein Betrag von 10.000,00 € angesetzt.<br />
Dabei wären Reparaturen im Dach- / Kaminbereich an der<br />
Außenmauer sowie im Flachdachbereich der<br />
bewertungsgegenständlichen Einheit Top 1 angesetzt.<br />
Seite 17
3. VERKEHRSWERT<br />
Der Verkehrswert ist somit ausschließlich der errechnete Ertragswert unter<br />
Annahme eines nachhaltig erzielbaren Mietpreises, somit<br />
Ertragswert: 155.558,72 €<br />
Von diesem Betrag sind an<br />
rückgestautem Reparaturbedarf abzuziehen : - 1.500,00 €<br />
und die Kosten für die Behebung von<br />
Bauschäden und Baumängeln - 10.000,00 €<br />
Verkehrswert: 144.058,72 €<br />
In diesen Abschlägen sind bereits Investitionen berücksichtigt, welche eine<br />
ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ermöglicht.<br />
Weiters wäre auch ein neues Nutzwertgutachten zu erstellen.<br />
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IV. ZUSAMMENFASSUNG<br />
Da die oben ermittelten Werte realistisch erscheinen ist eine weitere<br />
Anpassung nicht vorzunehmen, sodass sich der Verkehrswert zum<br />
Bewertungsstichtag wie folgt darstellt:<br />
Verkehrswert gesamt : 144.058,72.- Euro<br />
Einschränkend sei jedoch angemerkt:<br />
Dem Mieter wurde im Mietvertrag eine Kaufoption eingeräumt, den<br />
Mietgegenstand zum jeweiligen Restkapital gemäß Tilgungsplan zuzüglich<br />
Übertragungskosten käuflich zu erwerben.<br />
Für den Fall, dass diese Option trotz Einleitung des Insolvenz Verfahrens<br />
noch aufrecht ist, wäre der erzielbare Preis bei Ausübung der Option durch<br />
den Mieter max. das Restkapital gemäß Tilgungsplan.<br />
Der gerichtlich beeidete Sachverständige<br />
Innsbruck, am<br />
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