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19 S 66/08s GUTACHTEN - Rechtsanwälte Kasseroler und Partner

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Seite 1<br />

<strong>19</strong> S <strong>66</strong>/<strong>08s</strong><br />

Mag. Klaus Plattner<br />

Allg.beeid.u.gerichtl.zertif. sachverständiger. immobilientreuhänder<br />

nikodemweg 15 . a - 6020 innsbruck fon + fax: +43/(0)512/37 89 59<br />

mobil: +43/(0)<strong>66</strong>4 – 4521 699 . email: plattner.imp@a1.net<br />

G U T A C H T E N<br />

Betreffend die Ermittlung des Verkehrswertes<br />

der Liegenschaft<br />

EZ 1590, GB 81104 Axams<br />

hinsichtlich<br />

• jener 1<strong>19</strong>/2569-Anteile mit denen Wohnungseigentum an Top W 13<br />

• jener 9/2569-Anteile mit denen Wohnungseigentum an G 20<br />

• jener 9/2569-Anteile mit denen Wohnungseigentum an G <strong>19</strong><br />

untrennbar verb<strong>und</strong>en ist<br />

Liegenschaftsadresse:<br />

Kreuzmoos 20a<br />

6094 Axams<br />

Auftraggeber:<br />

Rechtsanwalt Dr. Stephan <strong>Kasseroler</strong> als Masseverwalter im<br />

Konkursverfahren über das Vermögen des Herrn Anton Isser<br />

Stichtag:<br />

06.08.2008 - Tag der Besichtigung


I. ALLGEMEINES<br />

1. Auftraggeber<br />

Rechtsanwalt Dr. Stephan <strong>Kasseroler</strong> als Masseverwalter im<br />

Konkurs über das Vermögen des Herrn Anton Isser.<br />

2. Zweck des Gutachtens<br />

Zweck des Gutachtens ist die Feststellung jener 1<strong>19</strong>/2569-<br />

Anteile der Liegenschaft EZ 1590, GB 81104 Axams mit denen<br />

Wohnungseigentum an Top W 13 untrennbar verb<strong>und</strong>en ist,<br />

sowie jener 9/2569-Anteile der Liegenschaft EZ 1590, GB 81104<br />

Axams mit denen Wohnungseigentum an G 20 untrennbar<br />

verb<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> jener 9/2569-Anteile der Liegenschaft EZ<br />

1590, GB 81104 Axams mit denen Wohnungseigentum an G <strong>19</strong><br />

untrennbar verb<strong>und</strong>en ist im Zuge des Konkursverfahrens über<br />

das Vermögen des Herrn Anton Isser.<br />

Die eingetragene Rangordnung für die Veräußerung bis 2009-01-11<br />

wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />

3. Vorbemerkung<br />

Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache<br />

üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt<br />

werden kann (Definition laut Liegenschaftsbewertungsgesetz § 2<br />

Abs. 2).<br />

4. Stichtag des Gutachtens<br />

06.08.2008 - Tag der Besichtigung<br />

5. Lokalaugenschein<br />

Seite 2


Die Besichtigung der Liegenschaft sowie des darauf befindlichen<br />

bewertungsgegenständlichen Wohnobjektes durch den SV erfolgte<br />

am 06.08.2008 im Beisein von:<br />

o Frau RA Mag. Iris Jäger<br />

o Herrn Anton Isser<br />

6. Erklärung des Sachverständigen<br />

Der Sachverständige erklärt sich fremd zum Auftraggeber <strong>und</strong><br />

gibt in Erinnerung an den abgelegten Sachverständigeneid<br />

nachstehendes, nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen<br />

ausgearbeitetes Gutachten ab.<br />

7. Besondere Bemerkungen zu Umfang, Inhalt <strong>und</strong> Gewähr<br />

des Gutachtens<br />

Der Bau- <strong>und</strong> Erhaltungszustand des bewertungsgegenständlichen<br />

Wohnungseigentumsobjektes wurden vom gefertigten<br />

Sachverständigen durch äußeren Augenschein anlässlich der<br />

Bef<strong>und</strong>aufnahme festgestellt <strong>und</strong> klassifiziert.<br />

Detaillierte Untersuchungen des Bauzustandes, der Installationen <strong>und</strong><br />

technischen Einrichtungen wurden nicht durchgeführt. Beim<br />

Lokalaugenschein wurden keine Baustoffprüfungen vorgenommen,<br />

keine Bauteilprüfungen, Bodenuntersuchungen sowie<br />

Funktionsprüfungen haustechnischer oder sonstiger Anlagen<br />

durchgeführt.<br />

Die ordnungsgemäße Funktion der beschriebenen elektrischen,<br />

sanitär oder sonstigen Einrichtungen zur Ver- <strong>und</strong> Entsorgung wie<br />

Leitungen <strong>und</strong> der gleichen wurde der Bewertung vorausgesetzt<br />

Die Flächenermittlung wurde aus den vom Auftraggeber zur<br />

Verfügung gestellten Unterlagen übernommen. Diese Angaben<br />

wurden nur grob auf Plausibilität überprüft, da eigene<br />

Vermessungen nicht Gegenstand des Auftrags waren <strong>und</strong> nicht<br />

durchgeführt wurden.<br />

8. Kontaminierung<br />

Seite 3


Allfällige Kontaminationen der Liegenschaft wurden im Zuge der<br />

Bef<strong>und</strong>aufnahme nicht überprüft oder mitgeteilt <strong>und</strong> werden bei der<br />

gegenständlichen Bewertung demnach auch nicht berücksichtigt.<br />

Für eine diesbezügliche detaillierte Einschätzung muss ein<br />

Sachverständiger aus diesem Fachgebiet hinzugezogen werden.<br />

9. Haftung<br />

Die Wertermittlung wurde ausschließlich für den Auftraggeber<br />

erstellt. Haftungen des Sachverständigen gegenüber Dritten sind<br />

ausgeschlossen. Der Sachverständige weist darauf hin, dass<br />

Haftungen ausschließlich bis zu dem, in der<br />

Haftpflichtversicherung angeführten Betrag gedeckt sind.<br />

10. Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuerliche Aspekte sowie Auswirkungen sind nicht<br />

Gegenstand des Auftrages <strong>und</strong> finden in der Wertermittlung<br />

keine Berücksichtigung.<br />

Der Verkehrswert wird als unecht steuerbefreiter<br />

Liegenschaftsumsatz ermittelt.<br />

11. Gr<strong>und</strong>lagen der Bewertung<br />

Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen<br />

<strong>und</strong> die eingeholten Informationen, welche die Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind <strong>und</strong> erklärt, dass er für<br />

diese Informationen keine Haftung übernimmt.<br />

Mündliche Angaben vom Auftraggeber bzw. von den Parteien im<br />

Hinblick auf Mietverhältnisse etc. werden ins Gutachten aufgenommen<br />

<strong>und</strong> sodann deren Richtigkeit unterstellt.<br />

Etwaige darüber hinausgehende unbekannte, nicht augenscheinliche<br />

<strong>und</strong> nicht mitgeteilte Gegebenheiten konnten nicht berücksichtigt<br />

werden (z.B. nicht aus dem Gr<strong>und</strong>buchsauszug ersichtliche, etwaige<br />

dennoch erworbene Lasten etc.). Der unterfertigende SV haftet nicht<br />

für unrichtige bzw. unvollständige Angaben im Gr<strong>und</strong>buch, hier wird<br />

auf das Publizitätsprinzip des öffentlichen Gr<strong>und</strong>buches verwiesen.<br />

Seite 4


12. Unterlagen der Bewertung<br />

Vom unterfertigenden Sachverständigen wurden anlässlich der<br />

Bef<strong>und</strong>ung für bewertungsgegenständliches Objekt folgende<br />

Unterlagen erhoben:<br />

� Auftragserteilung durch RA Dr. Stephan <strong>Kasseroler</strong><br />

� Erhebungen bei der Gemeinde Axams<br />

� Informationen <strong>und</strong> Unterlagen von Herrn Anton Isser<br />

� Gr<strong>und</strong>buchsauszug vom 05.08.2008<br />

� Lageplan<br />

� Orthofoto<br />

� Gr<strong>und</strong>rissplan<br />

13. Energieausweis<br />

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie wird bei allen neuen<br />

Gebäuden einen Energieausweis benötigt. Ab 2009 ist ein<br />

Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von<br />

Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Die<br />

Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre.<br />

Für bewertungsgegenständliches Objekt liegt kein Energieausweis vor.<br />

14. Hinweis gemäß ÖNORM B 1802 Pkt. 3.3.<br />

Angesichts der Unsicherheiten einzelner in die Bewertung<br />

einfließender Faktoren, insbesondere der Notwendigkeit auf<br />

Erfahrungswerte zurück zugreifen, kann das Ergebnis der Bewertung<br />

keine mit mathematischer Exaktheit feststehende Größe sein.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der ermittelte Verkehrswert im<br />

Einzelfall nicht jederzeit, insbesondere kurzfristig <strong>und</strong> unabhängig der<br />

äußeren Umstände - am Markt realisierbar ist.<br />

Seite 5


II. BEFUND<br />

Allgemeines<br />

Bei bewertungsgegenständlichem Objekt handelt es sich um ein<br />

Wohnungseigentumsobjekt in welchem die Topeinheit W13 sowie<br />

zwei Garagenplätze (G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20) bewertet werden.<br />

1. Gr<strong>und</strong>buchstand<br />

Das bewertungsgegenständliche Objekt stellt sich im Gr<strong>und</strong>buch wie<br />

nachfolgend dar, daraus sind die Dinglichen Rechte <strong>und</strong> Dinglichen<br />

Lasten sowie die bücherlichen Eigentumsverhältnisse zu entnehmen.<br />

81104 Axams EINLAGEZAHL 1590<br />

BEZIRKSGERICHT Innsbruck<br />

besondere Abschrift ********************************** ABFRAGEDATUM 2008-08-05<br />

Letzte TZ 7884/2008<br />

Wohnungseigentum<br />

************************************* A1 **************************************<br />

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />

577/3 G GST-Fläche * 3547<br />

Baufl.(Gebäude) 1075<br />

Baufl.(begrünt) 2472 Kreuzmoos 20<br />

Kreuzmoos 20a<br />

Kreuzmoos 20b<br />

************************************* A2 **************************************<br />

1 a 2290/<strong>19</strong>82 Recht des Geh- <strong>und</strong> Fahrweges auf Gst 577/4 in EZ 1681 für Gst<br />

577/3<br />

***************************** B - NAME: Isser *********************************<br />

18 ANTEIL: 1<strong>19</strong>/2569<br />

Isser Anton<br />

GEB: <strong>19</strong>57-11-<strong>19</strong> ADR: Kreuzmoos 20a, Axams 6094<br />

a 2290/<strong>19</strong>82 Kaufvertrag <strong>19</strong>82-02-22 Eigentumsrecht<br />

b 2290/<strong>19</strong>82 Wohnungseigentum an W 13<br />

c 10541/<strong>19</strong>82 Veräußerungsverbot<br />

d 10541/<strong>19</strong>81 Vorkaufsrecht<br />

e 355/2008 Rangordnung für die Veräußerung bis 2009-01-11<br />

f 7884/2008 Eröffnung des Konkurses am 2008-07-02 (<strong>19</strong> S <strong>66</strong>/<strong>08s</strong>)<br />

<strong>19</strong> ANTEIL: 9/2569<br />

Isser Anton<br />

GEB: <strong>19</strong>57-11-<strong>19</strong> ADR: Kreuzmoos 20a, Axams 6094<br />

a 2290/<strong>19</strong>82 Kaufvertrag <strong>19</strong>82-02-22 Eigentumsrecht<br />

b 2290/<strong>19</strong>82 Wohnungseigentum an G 20<br />

c 10541/<strong>19</strong>82 Veräußerungsverbot<br />

d 10541/<strong>19</strong>81 Vorkaufsrecht<br />

e 355/2008 Rangordnung für die Veräußerung bis 2009-01-11<br />

f 7884/2008 Eröffnung des Konkurses am 2008-07-02 (<strong>19</strong> S <strong>66</strong>/<strong>08s</strong>)<br />

58 ANTEIL: 9/2569<br />

Seite 6


Isser Anton<br />

GEB: <strong>19</strong>57-11-<strong>19</strong> ADR: Kreuzmoos 20a, Axams 6094<br />

a 2290/<strong>19</strong>82 Wohnungseigentum an G <strong>19</strong><br />

b <strong>19</strong>30/<strong>19</strong>83 Kaufvertrag <strong>19</strong>83-01-<strong>19</strong> Eigentumsrecht<br />

c 355/2008 Rangordnung für die Veräußerung bis 2009-01-11<br />

d 7884/2008 Eröffnung des Konkurses am 2008-07-02 (<strong>19</strong> S <strong>66</strong>/<strong>08s</strong>)<br />

**************************** C ZU B - NAM Isser *******************************<br />

1 a 1549/<strong>19</strong>82<br />

DIENSTBARKEIT<br />

a) der Führung, Benützung <strong>und</strong> Erhaltung eines unterirdisch<br />

verlegten Hochspannungskabels<br />

b) der Errichtung, Benützung <strong>und</strong> Erhaltung einer<br />

Transformatorenstation<br />

gem Pkt I 1 2 Dienstbarkeitsvertrag <strong>19</strong>82-02-03 auf Gst<br />

577/3 für Tiroler Wasserkraftwerke AG<br />

30 auf Anteil B-LNR 18 <strong>19</strong><br />

a 10541/<strong>19</strong>82 Schuldschein <strong>19</strong>82-07-20<br />

PFANDRECHT 370.000,--<br />

0,5 % Z, 5 % VuZZ, NGS 37.000,-- für Land Tirol<br />

c gelöscht<br />

31 auf Anteil B-LNR 18 <strong>19</strong><br />

a 10541/<strong>19</strong>82<br />

VERÄUSSERUNGSVERBOT für Land Tirol<br />

32 auf Anteil B-LNR 18 <strong>19</strong><br />

a 10541/<strong>19</strong>82<br />

VORKAUFSRECHT für Land Tirol<br />

161 auf Anteil B-LNR 18 <strong>19</strong> 58<br />

a 11620/2005 Pfandurk<strong>und</strong>e 2005-10-18<br />

PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 280.000,-für<br />

Raiffeisenbank Axams-Grinzens regGenmbH<br />

165 auf Anteil B-LNR 18 <strong>19</strong> 58<br />

a 10894/2007 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur<br />

Hereinbringung von EUR 59.876,-- samt 5 % Z ab 16.9.06,<br />

Kosten EUR 4.506,97 samt 4 % Z seit 17.11.06, EUR 985,32<br />

1.176,32 für<br />

Steiermärkische Bank <strong>und</strong> Sparkassen AG (20 E 172/07v)<br />

b 13248/2007 Aufschiebung gem. § 200a EO<br />

********************************** HINWEIS ************************************<br />

Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS<br />

GEBÜHR: EUR 2,24 ********** 2008-08-05 <strong>19</strong>:45,33395 1I ********** ZEILEN: 75<br />

Entgelt der Verrechnungsstelle IMD: EUR 0,34<br />

Gesamtentgelt: EUR 2,58 zuzüglich 20% USt<br />

2. Lage<br />

Die Gemeinde Axams zählt zirka 5294 Einwohner (2001) <strong>und</strong><br />

liegt auf der westlichen Mittelgebirgsterrasse auf 874 m<br />

Seehöhe. Die Gemeinde ist der Hauptort <strong>und</strong> einwohnerstärkste<br />

Gemeinde des westlichen Mittelgebirges.<br />

Die Gemeinde Axams verfügt über alle Infrastruktureinrichtungen<br />

des täglichen Bedarfs. Die Anbindung an den öffentlichen<br />

Nahverkehr ist durch ein gut ausgebautes Busnetz sowie über<br />

ein gut ausgebautes Straßennetz gegeben. Axams erlebte in<br />

den letzten Jahrzehnten einen raschen Bevölkerungsanstieg. Die<br />

Seite 7


kurzen Pendelzeiten (20 Minuten) nach Innsbruck machen<br />

Axams als ländliche Wohngemeinde attraktiv.<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in<br />

einem ruhig gelegenen Siedlungsgebiet im Südosten von<br />

Axams, unweit des Schwimmbades. Sie ist bebaut mit drei<br />

allein stehenden Wohnobjekten mit jeweils 10 Wohneinheiten.<br />

2.1. Lagekriterien<br />

Die Lage kann für Wohnzwecke als „gut“ bezeichnet werden.<br />

3. Größe <strong>und</strong> Konfiguration<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft weist eine<br />

annähernd rechteckige Form auf <strong>und</strong> ist mit einer<br />

Wohnungseigentumsanlage bebaut. Die Gesamtgröße beträgt<br />

2.472 m².<br />

Seite 8


Zuschnitt der Liegenschaft<br />

Orthofoto der Liegenschaft<br />

Seite 9


4. Flächenwidmung <strong>und</strong> Bebauung<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im<br />

Bauland der Gemeinde Axams. Die Bebauung entspricht dem<br />

Flächenwidmungs- <strong>und</strong> Bebauungsplan.<br />

Flächenwidmungsplan<br />

5. Bodenverhältnisse bzw. Kontaminierung<br />

Über eine allfällige Kontaminierung des Bodens kann in diesem<br />

Gutachten keine Aussage getroffen werden.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder<br />

Altlasten-Atlas verzeichnet.<br />

6. Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft ist an das Wasser- <strong>und</strong><br />

Stromversorgungsnetz angeschlossen.<br />

Die Entsorgung der anfallenden Fäkal- <strong>und</strong> Abwässer erfolgt durch<br />

den Anschluss an das Kanalnetz.<br />

Seite 10


7. Beschreibung der Liegenschaft<br />

7.1. Beschreibung der Liegenschaft <strong>und</strong> des darauf errichteten<br />

Objektes<br />

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in<br />

einem ruhig gelegenen Siedlungsgebiet im Südosten von<br />

Axams <strong>und</strong> ist mit drei alleinstehenden Wohnobjekten bebaut.<br />

In jedem Wohnobjekt befinden sich 10 Wohnungen sowie<br />

Tiefgaragenabstellplätze. Die Zufahrt erfolgt über einen<br />

Servitutsweg. An der ostseitigen Grenze befinden sich zirka<br />

sechs Besucherabstellplätze.<br />

Die Allgemeinflächen werden als Garten <strong>und</strong> Kinderspielplatz<br />

genutzt. An Allgemeinräumen befindet sich im Untergeschoß ein<br />

Trockenraum. Weiters wird der Schutzraum als Fahrradkeller<br />

verwendet. Die Anlage verfügt über keinen Personenaufzug.<br />

Die Anlage wurde <strong>19</strong>82/83 bezogen. Das Objekt wurde im<br />

wohnbaugeforderten Standard errichtet.<br />

7.2. Beschreibung der Wohneinheit<br />

Top 13<br />

Die bewertungsgegenständliche Topeinheit Top 13 befindet sich<br />

im Erdgeschoß des Hauses Kreuzmoos 20a <strong>und</strong> ist<br />

südwestseitig ausgerichtet. Die Wohnung war ursprünglich als<br />

Vier-Zimmer-Wohnung konzipiert, wurde aber vom derzeitigen<br />

Eigentümer adaptiert, sodaß nunmehr von einer Drei-Zimmer-<br />

Wohnung sprechen kann. Die Wohnung verfügt über eine<br />

Terrasse <strong>und</strong> Loggia sowie einen zugeordneten Gartenanteil.<br />

Abweichend von der Parifizierung <strong>und</strong> den vorliegenden Plänen<br />

wurden folgende Änderungen vorgenommen:<br />

• Raumhöhen ca. 2,50 m<br />

• Der Eingang zur Wohnung wurde versetzt, sodass der im<br />

Plan als Abstellraum bezeichnete Raum nunmehr als<br />

Vorraum dient<br />

• Die Tür zum im Plan als Elternzimmer bezeichneten Raum<br />

wurde in Richtung Kinderzimmer versetzt<br />

Seite 11


• Das zwischen Wohnraum <strong>und</strong> Küche eingezeichnete<br />

Kinderzimmer entfällt, die Zwischenwände sind nicht<br />

ausgeführt<br />

• Der Eingang zum Wohnzimmer wurde ebenfalls verändert<br />

• Die Küche wurde in Richtung des Wohnzimmers<br />

(ursprünglich Kinderzimmer) vergrößert<br />

• Die Grünanlage wurde im Bereich der Loggia insofern<br />

verändert, als die schräge Abgrenzung rechtwinkelig zur<br />

Loggia verlaufend verlegt wurde.<br />

Eine diesbezügliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage in schriftlicher Form<br />

konnte nicht erhoben werden, laut mündlicher Auskunft<br />

von Herrn Isser wurde dies seinerzeit mit den Nachbarn<br />

vereinbart.<br />

Die Raumaufteilung ist nunmehr wir folgt:<br />

• Wohnraum<br />

• Küche<br />

• Kinderzimmer (Büro)<br />

• Elternzimmer<br />

• WC<br />

• Bad<br />

• Flur<br />

• Vorraum<br />

Terrasse <strong>und</strong> Loggia <strong>66</strong>, m²<br />

Zubehör: Kellerabteil, Holzlattenrost ca. 3 m²<br />

Tiefgaragenabstellplätze G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20<br />

Obwohl es sich bei den Tiefgaragenplätzen um zwei getrennte<br />

Einheiten handelt, stellen diese in natura eine Doppel-Garage<br />

dar, welche innerhalb der Tiefgarage nochmals durch ein<br />

Garagentor abgetrennt ist.<br />

7.3. Flächenaufstellung (zirka Werte)<br />

Wohnraum 37,38 m²<br />

Küche 13,60 m²<br />

Kinderzimmer(Büro) 12,33 m²<br />

Elternzimmer <strong>19</strong>,17 m²<br />

WC 2,20 m²<br />

Bad 6,06 m²<br />

Flur 12,00 m²<br />

Vorraum 2,40 m²<br />

Seite 12


GESAMT 105,14 m²<br />

Terrasse <strong>und</strong> Loggia <strong>66</strong> m²<br />

Tiefgaragenabstellplätze G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20<br />

Die Garage gesamt ist ca. 4,80 m breit <strong>und</strong> 5,80 m tief. Die<br />

Garagenzufahrt erfolgt über ein automatisches Sektionaltor.<br />

7.4. Bauausführung<br />

• Fenster Holz-Isolierverglasung<br />

• Außenliegender Sonnenschutz/Rollo<br />

• Unterschiedliche Bodenbeläge (Wohnraum Ahorn-weiss,<br />

Kinder- <strong>und</strong> Schlafraum Teppich, sonst Fliesen)<br />

• Türen Stahlzargen<br />

• Holztüren mit teilweise Glaselementen<br />

• Heizung Fussbodenheizung (Ölheizung)<br />

• Warmwasser zentral aufbereitet<br />

• Decken im Gang vertäfelt<br />

• Bad mit Badewanne <strong>und</strong> Dusche<br />

• Wohnzimmer mit offenem Heizkamin<br />

• Küche Einbauküche<br />

Details siehe Fotodokumentation<br />

Tiefgaragenabstellplätze G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20<br />

In der Garage befindet sich ein Stromanschluß der lt. Auskunft<br />

von Herrn Isser der Wohneinheit zugeordnet ist <strong>und</strong> über dies<br />

abgerechnet wird.<br />

8. Beschreibung der Außenanlagen<br />

Die der Wohnung zugeordnete Freibereich ist teilweise als Grünfläche,<br />

teilweise als Terrasse <strong>und</strong> Loggia ausgeführt. Die übrigen<br />

Außenanlagen dienen als Allgemeinfläche <strong>und</strong> sind begrünt, in einem<br />

Bereich ist ein Kinderspielplatz errichtet.<br />

Seite 13


An der Ostseite sind sechs Besucherabstellplätze <strong>und</strong> die Zufahrt<br />

asphaltiert.<br />

9. Bau- <strong>und</strong> Erhaltungszustand<br />

Der Bau – <strong>und</strong> Erhaltungszustand des Gesamtgebäudes kann dem<br />

Alter entsprechend als „gut“ bezeichnet werden. Das Dach wurde<br />

vor sechs Jahren erneuert, eine Rücklage ist nach Auskunft der<br />

Hausverwaltung (Eigenverwaltung) dotiert.<br />

Größere Reparaturen sind nach Auskunft der Verwaltung nicht<br />

absehbar.<br />

10. Mietverhältnisse<br />

Die bewertungsgegenständliche Topeinheit wird von Frau Monika<br />

Isser, geb. 26.12.<strong>19</strong>57 bewohnt, diese benützt auch die<br />

Garagenplätze.<br />

Unklar ist, auf welcher Rechtsgr<strong>und</strong>lage die Benutzung erfolgt, ein<br />

Mietvertrag konnte nicht erhoben werden. Nach Rücksprache mit<br />

dem Masseverwalter wird für die Bewertung auch eine Variante<br />

errechnet, in der angenommen wird, dass die Nutzung<br />

unentgeltlich (ausschließlich Betriebskosten werden bezahlt) <strong>und</strong><br />

unbefristet erfolgt.<br />

11. Betriebskosten<br />

Die Betriebkosten für bewertungsgegenständliche Einheit bewegen sich<br />

im üblichen Ausmaß.<br />

Seite 14


III. BEWERTUNG<br />

ALLGEMEIN<br />

Die nachstehende Bewertung erfolgt unter Bedachtnahme aller im<br />

Bef<strong>und</strong> getroffenen Feststellungen <strong>und</strong> unter Bedachtnahme auf die<br />

Verhältnisse am Realitätenmarkt.<br />

Bei gegenständlichem Objekt handelt es sich um eine<br />

Eigentumswohnung, die sowohl zur Eigennutzung als auch zur<br />

Vermietung geeignet ist. Aus Sicht eines potentiellen Käufers steht<br />

die Nutzung zu Wohnzwecken im Vordergr<strong>und</strong>. Somit ist vor allem<br />

die Wiederbeschaffung des Gr<strong>und</strong>es samt den auf die Einheit<br />

entfallenen Baukosten von vorrangiger Bedeutung.<br />

Die Bewertung des Gr<strong>und</strong>anteiles erfolgt nach dem<br />

Vergleichswertverfahren gemäß § 4<br />

Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG). Der Bodenwert wird als<br />

Vergleichswert durch Vergleich von Gr<strong>und</strong>kostenanteilen<br />

vergleichbarer Wohnungseigentumseinheiten ermittelt.<br />

Gr<strong>und</strong>preise<br />

Vergleichspreise<br />

Preisermittlung für ein- <strong>und</strong> zweifamilienhaustauglichen<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke ermittelt vom Institut für Stadt <strong>und</strong><br />

Regionalforschung der TU Wien (veröffentlicht in der Zeitschrift<br />

Gewinn Juli/August 2008):<br />

Hier werden für Axams Preise von 330,00 bis 400,00 Euro<br />

angegeben.<br />

Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich<br />

2008 gebrauchte Eigentumswohnungen<br />

Nach diesen Erhebungen werden im Bezirk<br />

Innsbruck-Land (gute Wohnlage) Preise von<br />

1.949,10 Euro pro m² genannt.<br />

Seite 15


Angemessene Gr<strong>und</strong>kosten nach Auskunft der Abteilung<br />

Wohnbauförderung des Landes Tirol:<br />

Für Axams werden 304,00 pro m² Wohnnutzfläche<br />

€ <strong>19</strong>0,00 für Garten angegeben.<br />

Die angemessenen Baukosten betragen laut Tiroler<br />

Wohnbauförderungsrichtlinien Mehrfamilienhäuser bis 12<br />

Wohnungen 1.735,00 Euro pro m² netto.<br />

Tiefgaragenabstellplätze<br />

Die Bewertung der beiden Tiefgaragenabstellplätze erfolgt<br />

pauschal, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird,<br />

dass die zwei getrennten Topeinheiten tatsächlich als<br />

Doppelgarage genutzt werden. Unabhängig von der<br />

Parifizierung erfolgt die Bewertung somit als eine Einheit.<br />

Alterswertminderung<br />

Die gewöhnliche Nutzungsdauer wird von der technischen <strong>und</strong><br />

wirtschaftlichen Nutzbarkeit beeinflusst. Die technische Nutzbarkeit<br />

wird durch den Materialverschleiß <strong>und</strong> Nutzungsintensität bestimmt.<br />

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer richtet sich insbesondere<br />

danach, ob <strong>und</strong> in welcher Zeitspanne die Objekte <strong>und</strong> ihre Anlagen<br />

unmodern werden <strong>und</strong> durch bessere Anlagen überholt werden<br />

können.<br />

Gegenständliche Wohnanlage wurde <strong>19</strong>83 bezogen, dies wird als<br />

auch Stichtag für die Alterswertminderung herangezogen. Bei einer<br />

Nutzungsdauer von 65 Jahren ergeben sich daher eine<br />

Restnutzungsdauer von 40 Jahren <strong>und</strong> ein Abschlag nach Ross-<br />

Brachmann in der Höhe von 27 %.<br />

Neuherstellungskosten<br />

Der Neubauwert wird unter Berücksichtigung der Bauweise,<br />

Ausführung <strong>und</strong> Ausstattung nach m²-Wohnnutzfläche ermittelt.<br />

Es sind sämtliche zur Erstellung des Gebäudes erforderlichen<br />

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Leistungen enthalten, also auch Baunebenkosten wie<br />

Planungsleistungen, Erschließungskosten, etc.<br />

Der Preisansatz bezieht sich auf Wohngebäude mit guter<br />

Ausstattung wie es gegenständlich der Fall ist.<br />

Bewertung von Zubehör<br />

Das Kellerabteil ist als Zubehör in den Preisansätzen für die<br />

Wohnflächen bereits mitberücksichtigt. Die Einbauküche sowie<br />

der Heizkamin werden pauschal bewertet. Terrasse <strong>und</strong> Loggia<br />

werden mit 30 % in Ansatz gebracht.<br />

Die sonstigen Freiflächen sind ebenfalls im Preis für den m²<br />

mitberücksichtigt.<br />

Kosten des rückgestauten Reparaturbedarfes<br />

Die Bewertung allfälliger Instandhaltungs- bzw.<br />

Reparaturarbeiten kann nur als Erfahrungswert <strong>und</strong> als eine<br />

grobe Einschätzung erfolgen.<br />

Im Falle des bewertungsgegenständlichen Objektes sind keine<br />

Kosten für rückgestauten Reparaturbedarf in Ansatz zu bringen.<br />

BEWERTUNG<br />

VON RECHTEN & LASTEN<br />

Dingliche Rechte<br />

Das eingetragene Recht des Gehens- <strong>und</strong> Fahrens dient der<br />

ordentlichen Erschließung der Liegenschaft.<br />

Dingliche Lasten<br />

Die unter C-Lnr. 1 eingetragene Dienstbarkeit ist bei dem Ansatz für<br />

den Gr<strong>und</strong>stückspreis bereits mitberücksichtigt. Das<br />

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Veräußerungsverbot <strong>und</strong> Vorkaufsrecht für das Land Tirol steht im<br />

Zusammenhang mit der Finanzierung der Einheiten über<br />

Wohnbauförderungsmittel. Bei einem Verkauf sind die<br />

diesbezüglichen Bestimmungen einzuhalten <strong>und</strong> mit der<br />

Wohnbauförderung für das Land Tirol abzuklären.<br />

Für die gegenständliche Verkehrswertermittlung werden diese Lasten<br />

ausdrücklich nicht berücksichtigt.<br />

BEWERTUNG - WOHNUNG<br />

TOP W 13<br />

Unter Berücksichtigung von Vergleichspreisen <strong>und</strong> der im Bef<strong>und</strong><br />

geschilderten Gegebenheiten berechnet sich der Sachwert wie folgt.<br />

SACHWERT<br />

Sachwertverfahren<br />

Neuanschaffungskosten 105,14 m² x 2.100,00 € = 220.794,00 €<br />

Terrasse <strong>66</strong>,00 m² x 630,00 € = 41.580,00 €<br />

darin enthalten % Gr<strong>und</strong>anteil 17,00 % 44.603,58 €<br />

Neubaukosten daher 217.770,42 €<br />

Zwischenwert 217.770,42 €<br />

abzgl. Alterswertminderung 27,00 % = 58.798,01 €<br />

Zeitwert d. Baulichkeit = 158.972,41 €<br />

zzlg. Gr<strong>und</strong>anteil = 44.603,58 €<br />

Küche, Heizkamin pauschal = 5.000,00 €<br />

Sachwert Topeinheit = 208.575,99 €<br />

VERKEHRSWERT<br />

In diesem Fall steht die Nutzung zu Wohnzwecken vor Rendite-<br />

Überlegungen, weshalb ausschließlich das Sachwertverfahren zur<br />

Anwendung kommt.<br />

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Anpassung:<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Tatsache, dass bei der Wohnung die<br />

Wohnraumaufteilung speziell auf die derzeitige Nutzung geändert<br />

wurde, sowie der Freibereich abweichend der Parifizierung nur durch<br />

mündliche Vereinbarung geändert wurde wird ein Abschlag in Höhe<br />

von 5 % vorgenommen.<br />

Abschlag<br />

Zwischenwert = 208.575,99 €<br />

abzgl. Abschlag 5 % = 10.428,80 €<br />

Verkehrswert = <strong>19</strong>8.147,<strong>19</strong> €<br />

Der Verkehrswert stellt sich daher wie folgt dar:<br />

Verkehrswert<br />

Top W13 bestandfrei <strong>19</strong>8.147,<strong>19</strong> Euro<br />

BEWERTUNG – AUTOABSTELLPLÄTZE<br />

Top G<strong>19</strong> <strong>und</strong> Top G20<br />

Allgemein<br />

Garagen werden üblicherweise zu Pauschalpreisen gehandelt<br />

<strong>und</strong> verkauft.<br />

Für die beiden Garagenplätze welche in natura eine Einheit<br />

darstellen, wird ein Pauschalpreis von gesamt 16.000,00 Euro<br />

in Ansatz gebracht.<br />

Dabei berücksichtigt ist bereits die Tatasche, dass es sich in<br />

natura nicht um zwei getrennte Einheiten handelt, sondern<br />

vielmehr um eine Doppel-Garage handelt.<br />

Somit ergibt sich folgender Wert:<br />

Garagenabstellplatz G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20 gemeinsam 16.000,00 Euro<br />

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Variante unentgeltlich <strong>und</strong> unbefristete Nutzung<br />

Die Wohnung <strong>und</strong> die Garagenplätze werden derzeit von Frau Monika Isser,<br />

geb. 26.12.<strong>19</strong>57 genutzt.<br />

Unklar ist, auf welcher Rechtsgr<strong>und</strong>lage diese Nutzung erfolgt. Nach<br />

Rücksprache mit dem Masseverwalter wird als Variante der Verkehrswert der<br />

Anteile auch unter der Annahme ermittelt, dass eine unentgeltliche,<br />

lebenslange Benutzung erfolgt <strong>und</strong> ausschließlich die Betriebskosten bezahlt<br />

werden.<br />

Bewertungstechnisch wird eine Berechnung analog zu einem Wohnrecht<br />

vorgenommen.<br />

Die Bewertung in dieser Variante wird wie folgt bewertet:<br />

Fernere Lebenserwartung<br />

in Jahren nach Sterbetafel 2000/2002:<br />

Frau Monika Isser, geb. 26.12.<strong>19</strong>57 32,44 Jahre<br />

Für die Bewertung wird somit die fernere Lebenserwartung der Frau<br />

Monika Isser herangezogen.<br />

Mietzins fiktiv: (7,50 Euro/m²) x 105,14 m² 788,55 Euro p.M.<br />

Plus 45,00 € pro Garage 90,00 Euro p. M.<br />

netto gesamt 878,55 Euro p. M.<br />

Kapitalisiert mit 5,5 % als nachschüssige monatliche Rente<br />

Variantenberechnung<br />

Entgangenes Nutzungsentgelt 878,55 Euro pro Monat<br />

Fernere Lebenserwartung 32,44 Jahre<br />

Kapitalisiert mit 5,5 %<br />

ergibt insgesamt<br />

159.362,46 Euro<br />

für den Wert des Wohnrechtes<br />

Somit reduziert sich der Verkehrswert bei dieser Variante wie folgt<br />

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Variantenberechnung<br />

Verkehrswert Wohnung bestandfrei = <strong>19</strong>8.147,<strong>19</strong> €<br />

Vekehrswert Garagenabstellplätze = 16.000,00 €<br />

reduziert um Barwert<br />

der entgeltfreien Nutzung = 159.362,46 €<br />

ergibt = 54.784,73 €<br />

abzüglich 5 % Abschlag 5 % 2.739,24 €<br />

für eingeschränkte Verwertbarkeit<br />

Variante Verkehrswert = 52.045,49 €<br />

Der Verkehrswert bei der Variante der unentgeltlichen Nutzung beträgt daher<br />

wie folgt:<br />

Der Verkehrswert Top W13 beträgt<br />

Variante unentgeltliche Nutzung 52.045,49 Euro<br />

(inkl. Garagenplätze)<br />

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IV. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die oben ermittelten Werte sind bereits auf ihre Marktgängigkeit hin<br />

überprüft, daher ist eine zusätzliche Anpassung nicht mehr<br />

erforderlich.<br />

Hinweise:<br />

• Die unter C-Lnr. 1 eingetragene Dienstbarkeit ist bei dem<br />

Ansatz für den Gr<strong>und</strong>stückspreis bereits mitberücksichtigt.Das<br />

Veräußerungsverbot <strong>und</strong> Vorkaufsrecht für das Land Tirol steht<br />

im Zusammenhang mit der Finanzierung der Einheiten über<br />

Wohnbauförderungsmittel. Bei einem Verkauf sind die<br />

diesbezüglichen Bestimmungen einzuhalten <strong>und</strong> mit der<br />

Wohnbauförderung für das Land Tirol abzuklären.<br />

Für die gegenständliche Verkehrswertermittlung werden diese<br />

Lasten ausdrücklich nicht berücksichtigt.<br />

• Weiters ist eine Rangordnung für die Veräußerung für 2009-01-<br />

11 eingetragen. Diese blieb bei der Ermittlung des<br />

Verkehrswertes unbeachtet.<br />

• Die Bewertung der beiden Tiefgaragenabstellplätze erfolgt<br />

pauschal, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird, dass<br />

die zwei getrennten Topeinheiten tatsächlich als Doppelgarage<br />

genutzt werden. Unabhängig von der Parifizierung erfolgt die<br />

Bewertung somit als eine Einheit.<br />

• Die Einheiten werden derzeit unentgeltlich (nur Betriebskosten)<br />

genutzt. Unklar ist die Rechtsgr<strong>und</strong>lage dieser Nutzung, dieser<br />

derzeit unklare Zustand wird in einer Variantenberechnung<br />

berücksichtigt.<br />

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Der Verkehrswert jener 1<strong>19</strong>/2569-Anteile der Liegenschaft EZ 1590, GB<br />

81104 Axams mit denen Wohnungseigentum an Top W 13 untrennbar<br />

verb<strong>und</strong>en ist beträgt wie folgt:<br />

Variante Eins (bestandfrei)<br />

Verkehrswert<br />

Top W13 bestandfrei <strong>19</strong>8.147,<strong>19</strong> Euro<br />

Der Verkehrswert jener 9/2569-Anteile der Liegenschaft EZ 1590, GB<br />

81104 Axams mit denen Wohnungseigentum an G 20 sowie jener<br />

9/2569-Anteile mit denen Wohnungseigentum an G <strong>19</strong> der Liegenschaft<br />

untrennbar verb<strong>und</strong>en ist beträgt wie folgt:<br />

Verkehrswert<br />

Garagenplatz G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20 gemeinsam 16.000,00 Euro<br />

(bestandfrei)<br />

Der Verkehrswert der WE-Einheiten Top W13 sowie der<br />

Garagenabstellplätze G<strong>19</strong> <strong>und</strong> G20 (Garagen wurden als wirtschaftliche<br />

Einheit bewertet) beträgt in Summe<br />

Verkehrswert gesamt (inkl. Tiefgaragenplätze) 214.147,<strong>19</strong> Euro<br />

(bestandfrei)<br />

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Variante Zwei (unentgeltliche, unbefristet Nutzung)<br />

Der Verkehrswert der Variante mit unentgeltlicher <strong>und</strong> unbefristeter<br />

Nutzung beträgt wie folgt<br />

Der Verkehrswert Top W13 beträgt<br />

Variante unentgeltliche Nutzung 52.045,49 Euro<br />

(inkl. Garagenplätze)<br />

Welche Fakten ich derzeit kenne, ist ausreichend dargestellt. Ergeben<br />

neue Fakten, dass ich meine Meinung ändern kann <strong>und</strong> muss, so<br />

behalte ich mir vor, dies zu tun.<br />

Mag. Klaus Plattner<br />

Allgemein beeideter <strong>und</strong><br />

gerichtlich zertifizierter Sachverständiger<br />

Innsbruck, am<br />

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