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Verhandlungsschrift

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Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen: € 596.200 (ATS 8,203.891) Ausgaben: € 596.200 (ATS 8,203.891)<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen: € 707.700 (ATS 9,738.164) Ausgaben: € 707.700 (ATS 9,738.164)<br />

Gleichzeitig mit dem Voranschlag müssen noch folgende Beschlüsse gemäß § 73 Abs. 3 der<br />

NÖ Gemeindeordnung 1973 gefasst werden:<br />

a) die Abgaben, insbesondere die jährlich festzusetzenden Abgabenhebesätze und die Entgelte<br />

für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen lt. Beilage zum VA;<br />

b) die Höhe des erforderlichen Kassenkredites mit € 21.801, 85 (ATS 300.000,--);<br />

c) den Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen zur Deckung der Erfordernisse des<br />

außerordentlichen Voranschlages mit € 414.000,00;<br />

d) den Dienstpostenplan lt. Beilage zum Voranschlag;<br />

e) mittelfristiger Finanzplan.<br />

Antrag des Gemeindevorstandes:<br />

Der Gemeinderat möge den Voranschlag 2003 und die Beschlüsse zum Voranschlag genehmigen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird angenommen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmig.<br />

TOP. 3.: Zuwendungen und Entschädigungen für das Jahr 2003.<br />

Sachverhalt:<br />

Bgm. Müller teilt mit, dass die Zuwendungen und Entschädigungen alle Jahre wieder neu<br />

beschlossen werden müssen:<br />

Antrag des Gemeindevorstandes:<br />

Der Gemeinderat möge nachstehende Zuwendungen und Entschädigungen für das Jahr<br />

2003 beschließen:<br />

a) Instandhaltung Kriegerdenkmal € 73,00 jährlich<br />

b) Beitrag – Löschbrunnen € 70,35 jährlich<br />

Gemeinderatsprotokoll v. 28.11.2002 Seite 3

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