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Erläuterungen zum Abgabenbescheid 2012 (PDF) - Anröchte

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<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong><br />

Grundbesitzabgabenbescheid<br />

<strong>2012</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

als Anlage erhalten Sie den Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde <strong>Anröchte</strong> für das Jahr<br />

<strong>2012</strong>. Es wird empfohlen, alle Angaben im Bescheid auf Richtigkeit hin zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten<br />

unverzüglich mit der Gemeindeverwaltung zu klären.<br />

Bei Überweisung und Schriftverkehr geben Sie bitte unbedingt das im <strong>Abgabenbescheid</strong> enthaltene<br />

Kassenzeichen an. Bitte geben Sie dieses Kassenzeichen auch bei etwaigen Daueraufträgen<br />

an. Anderenfalls können Ihre eingehenden Beträge nicht korrekt zugeordnet werden.<br />

Durch die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (Lastschrifteinzugsverfahren) erfolgt die Zahlung<br />

korrekt zu den Fälligkeitsterminen. Sie vermeiden dadurch Mahnungen mit Mahngebühren<br />

und weiteren Kosten.<br />

Falls Sie bisher schon eine Einzugsermächtigung/Abbuchungserlaubnis erteilt haben, kontrollieren<br />

Sie bitte den Grundbesitzabgabenbescheid darauf hin, ob diese (unterhalb der Zahlungstermine)<br />

aufgeführt und ob die richtige Bankverbindung (Kontonummer, BLZ) angegeben ist. Bei Änderungen<br />

wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse.<br />

1. Veränderungen im <strong>Abgabenbescheid</strong><br />

Sofern sich im Laufe des Jahres 2011 Veränderungen in den Abgabengrundlagen ergeben haben<br />

und diese Änderungen im Grundbesitzabgabenbescheid für <strong>2012</strong> noch nicht berücksichtigt<br />

sind, erhalten Sie nach dem 15.02.<strong>2012</strong> einen geänderten <strong>Abgabenbescheid</strong>. Unabhängig davon<br />

ist <strong>zum</strong> 15.02.<strong>2012</strong> von Ihnen der Betrag zu zahlen, der in dem jetzt übersandten <strong>Abgabenbescheid</strong><br />

ausgedruckt ist.<br />

2. Steuern und Abgaben<br />

2.1 Grundsteuer<br />

Einwendungen gegen angegebene Messbeträge für die Grundsteuer A und B im <strong>Abgabenbescheid</strong><br />

sind beim Finanzamt Lippstadt und nicht bei der Gemeinde <strong>Anröchte</strong> vorzubringen.<br />

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet der vom Finanzamt Lippstadt festgesetzte<br />

Steuermessbetrag. Auf die festgesetzten Steuermessbeträge wendet die Gemeinde <strong>Anröchte</strong><br />

im Rechnungsjahr <strong>2012</strong> folgende Hebesätze an:<br />

a) land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) 230 v.H.<br />

b) sonstige bebaute u. unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 391 v.H.<br />

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.<br />

Eigentumsumschreibungen können durch die Gemeinde erst durchgeführt werden, wenn das<br />

Finanzamt Lippstadt eine Änderung vorgenommen hat. Auch Änderungen des Namens aufgrund<br />

Heirat oder Eheauflösung erfolgen nicht automatisch. Sie sind beim Amtsgericht Lippstadt<br />

- Grundbuchamt - zu beantragen, sodass dann über das Finanzamt Lippstadt die Gemeinde<br />

die entsprechende Nachricht erhält.<br />

Der bisherige Eigentümer bleibt bis zur Eigentumsfortschreibung durch das Finanzamt zahlungspflichtig.<br />

Änderungen erfolgen immer erst <strong>zum</strong> 01.01. des Jahres, welches dem Eigentumsübergang<br />

folgt. Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. in Kaufverträgen) und<br />

die Umschreibung im Grundbuch allein beenden das bestehende öffentlich-rechtliche Zahlungsverhältnis<br />

zwischen dem bisherigen Eigentümer und der Gemeinde nicht. Sie ermöglichen<br />

lediglich einen privaten Ausgleich zwischen den Vertragspartnern ohne Beteiligung der Gemeinde.


2.2 Kanalbenutzungsgebühren<br />

Die Kanalbenutzungsgebühren betragen ab dem 01.01.<strong>2012</strong><br />

a) für das Schmutzwasser 4,89 EUR/m³ (2011: 4,69 EUR/m³);<br />

b) für das Niederschlagswasser 0,36 EUR/m² (2011: 0,37 EUR/m²).<br />

Die Kanalbenutzungsgebühren werden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gesetzt. Eine endgültige<br />

Festsetzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Nähere Informationen dazu entnehmen<br />

Sie bitte dem beigefügten gelben Informationsblatt.<br />

2.3 Müllabfuhrgebühren<br />

Die Müllabfuhrgebühren betragen ab dem 01.01.<strong>2012</strong><br />

Restmüll Biomüll<br />

a) für jede 80-l-Tonne 115,00 EUR (2011: 120,00 EUR) 50,00 EUR (2011: 56,00 EUR);<br />

b) für jede 120-l-Tonne 161,00 EUR (2011: 168,00 EUR) 75,00 EUR (2011: 84,00 EUR);<br />

c) für jede 240-l-Tonne 296,00 EUR (2011: 311,00 EUR) 150,00 EUR (2011: 167,00 EUR);<br />

d) für die Sperrmüllabfuhr 30,00 EUR je Abfuhr und Anfallstelle (Mengenbegrenzung 4 cbm). Jeder<br />

angefangene cbm darüber hinaus wird mit 7,50 EUR nach berechnet.<br />

e) für die Baum-/Strauchschnittabfuhr 25,00 EUR je Abfuhr und Anfallstelle (Mengenbegrenzung<br />

15 Bunde).<br />

Die Abfalltermine für <strong>2012</strong> sowie weitere Informationen zur Abfallentsorgung entnehmen Sie bitte<br />

dem verteilten Abfallkalender für das Jahr <strong>2012</strong>.<br />

2.4 Straßenreinigungsgebühren<br />

Die Gebührensätze für <strong>2012</strong> betragen (je lfd. Meter Grundstücksfrontlänge):<br />

a) 0,72 EUR (2011: 0,72 EUR) für die wöchentliche Straßenreinigung,<br />

b) 0,36 EUR (2011: 0,36 EUR) für die 14-tägige Straßenreinigung,<br />

c) 0,49 EUR (2011: 0,24 EUR) für den Winterdienst.<br />

Die gebührenpflichtigen Straßen sind im Straßenverzeichnis der Satzung über die Straßenreinigung<br />

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der<br />

Gemeinde <strong>Anröchte</strong> aufgeführt.<br />

3. Auskünfte<br />

Wünschen Sie <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> Grundbesitzabgabenbescheid oder Auskünfte über die zu<br />

zahlenden Steuern und Abgaben, dann kommen Sie bitte ins neue Rathaus - Zimmer 13 - oder<br />

schreiben Sie uns. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen insbesondere Herr Riepe und Herr<br />

Bracht (Tel.: 02947/888-203 und -205) zur Verfügung. Für Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden<br />

Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse Frau Frohwerk und Frau von<br />

Steinkwich (Tel.: 02947/888-210 und -211).<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.anroechte.de<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

gez. Holtkötter<br />

Bürgermeister

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