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Beförderungsbedingungen. - DPD

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<strong>Beförderungsbedingungen</strong>.<br />

<strong>DPD</strong> Zusatzleistungen.<br />

<strong>DPD</strong> Paket-Shop Zustellung<br />

Der Auftraggeber stellt <strong>DPD</strong> die Mobilfunknummer und/oder die E-Mailadresse des Empfängers sowie die<br />

Daten des <strong>DPD</strong> Paket-Shops, auf welchen die Zustellung gewünscht wird, am Versandtag per Datenfernübertragung<br />

zur Verfügung. Welche <strong>DPD</strong> Paket-Shops Zustellungen annehmen, kann unter www.dpd.com<br />

eingesehen werden. Der Auftraggeber teilt dem Empfänger mit, auf welchen <strong>DPD</strong> Paket-Shops die Zustellung<br />

erfolgt. Nach Zustellung im <strong>DPD</strong> Paket-Shop liegt das Paket für 7 Werktage zur Abholung durch den<br />

Empfänger bereit. Nicht abgeholte Pakete werden nach Ablauf dieser Frist an den Auftraggeber zurückgesendet.<br />

Retoure über <strong>DPD</strong> Paket-Shop<br />

Der Auftraggeber stellt seinen Kunden (den späteren Versendern) einen Retouren-Paketschein physisch<br />

oder in Dateiformat zur Verfügung. Das Retouren-Paket kann in einem <strong>DPD</strong> Paket-Shop für den Versender<br />

kostenlos aufgegeben werden. Welche <strong>DPD</strong> Paket-Shops Retouren-Pakete annehmen, kann unter<br />

www.dpd.com eingesehen werden. Die Nutzung dieser Zusatzleistung ist auf bei <strong>DPD</strong> registrierte Retour-<br />

Empfangsadressen beschränkt.<br />

SMS-Benachrichtigungsservice<br />

Der Auftraggeber stellt <strong>DPD</strong> seine Mobilfunknummer am Versandtag per Datenfernübertragung zur Verfügung.<br />

<strong>DPD</strong> informiert ihn über den aktuellen Versandstatus. Sofern statt des Auftraggebers eine andere<br />

Person über den Versandstatus informiert werden soll, hat der Auftraggeber die betreffende Mobilnummer<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Persönliche Zustellbenachrichtigung via Telefon<br />

Diese Zusatzleistung wird ausschließlich beim Express-Service <strong>DPD</strong> 8:30 angeboten. Der Auftraggeber stellt<br />

<strong>DPD</strong> seine Telefonnummer am Versandtag per Datenfernübertragung zur Verfügung. <strong>DPD</strong> informiert telefonisch<br />

über die erfolgreiche Ablieferung beim Empfänger. Sofern statt des Auftraggebers eine andere Person<br />

über die Ablieferung informiert werden soll, hat der Auftraggeber die betreffende Telefonnummer zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Stand: 05/2013

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