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1. Satzung - Deutsche Taekwondo Union

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§8<br />

Ehrungen<br />

<strong>1.</strong> Auf Antrag eines Mitgliedsverbands oder des Präsidiums können Ehrungen<br />

durchgeführt werden. Näheres wird durch die Ehrenordnung geregelt.<br />

2. Die Mitgliederversammlung kann verdienstvolle Förderer des <strong>Taekwondo</strong> zu<br />

Ehrenmitgliedern oder Ehrenpräsidenten ernennen.<br />

Organe der DTU sind<br />

a) die Mitgliederversammlung,<br />

b) das Präsidium,<br />

c) der Gesamtvorstand,<br />

d) der Rechtsausschuss,<br />

e) Kassenprüfer,<br />

f) Antidoping-Kommission<br />

§9<br />

Organe<br />

§10<br />

Mitgliederversammlung<br />

<strong>1.</strong> Jährlich, möglichst im ersten Kalendervierteljahr, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung<br />

statt.<br />

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann bei Bedarf einberufen werden.<br />

Sie muss einberufen werden, wenn das Präsidium dies beschließt oder mindestens<br />

ein Drittel der Mitgliedsverbände dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und<br />

des Zwecks beim Präsidium beantragt. Zu dieser Mitgliederversammlung ist dann<br />

innerhalb von sechs Wochen einzuladen mit der Durchführung innerhalb von<br />

weiteren sieben Wochen.<br />

Im letzten Kalendervierteljahr des Jahres der olympischen Sommerspiele findet eine<br />

Mitgliederversammlung zur Wahl des Präsidiums (Wahlversammlung) statt. Diese<br />

Wahlversammlung ist dann zuständig für:<br />

a) Entgegennahme der Berichte des Präsidiums,<br />

b) Entgegennahme des Kassen- und Revisionsberichts,<br />

c) Entlastung des Präsidiums,<br />

d) Wahl des Präsidiums,<br />

e) Wahl des Rechtsausschusses,<br />

f) Wahl der Kassenprüfer.<br />

2. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:<br />

a) den Mitgliedsverbänden mit bis zu 2 Delegierten,<br />

8. Korrektur - Stand:16.03.2013 <strong>1.</strong> <strong>Satzung</strong> /Seite 4 von 12

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