06.08.2013 Aufrufe

1. Satzung - Deutsche Taekwondo Union

1. Satzung - Deutsche Taekwondo Union

1. Satzung - Deutsche Taekwondo Union

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Referatsleiter des Gesamtvorstandes - mit Ausnahme des Bundesjugendleiters,<br />

der von der Jugendvollversammlung nach den Bestimmungen der Jugendordnung<br />

bestellt wird und der Bundesfrauenvertreterin, die vom Bundesfrauentag nach den<br />

Bestimmungen der Frauenordnung bestellt wird - werden vom Präsidium auf<br />

Vorschlag des zuständigen Präsidiumsmitglieds auf unbestimmte Zeit gewählt.<br />

Das Präsidium kann eines seiner Mitglieder, aus wichtigem Grund von seinen<br />

Aufgaben suspendieren. Die Entscheidung über die endgültige Amtsenthebung<br />

bleibt der Mitgliederversammlung vorbehalten.<br />

Bei Ausscheiden oder Suspendierung eines Mitglieds des Präsidiums während der<br />

laufenden Amtsperiode kann das Präsidium für den Rest der Amtszeit einen<br />

Nachfolger bestellen. Dieser muß bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt<br />

werden. Bei Ausscheiden oder Suspendierung des Präsidenten ist innerhalb von 6<br />

Wochen vom Restpräsidium eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl<br />

des Präsidenten einzuberufen.<br />

4. Sitzungen des Präsidiums finden nach Bedarf statt. Sie müssen einberufen werden,<br />

wenn dies von mindestens zwei Präsidiumsmitglieder schriftlich und unter Angabe<br />

von Zweck und Gründen beim Präsidenten beantragt wird. Sie werden durch den<br />

Präsidenten einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.<br />

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.<br />

5. Die Aufgabenzuweisung innerhalb des Präsidiums wird durch einen auf Vorschlag<br />

des Präsidenten vom Präsidium beschlossenen Geschäftsverteilungsplan geregelt.<br />

Zur administrativen Erledigung der Geschäfte bedient sich der Gesamtvorstand der<br />

Geschäftsstelle. Das Präsidium beruft die Bundestrainer.<br />

6. Die Referatsleiter werden nicht in ein Beschäftigungsverhältnis zur DTU<br />

aufgenommen. Sie erhalten keine Vergütung, sondern Aufwandsentschädigungen im<br />

Sinne der steuerlichen Richtlinien und nach dem BRKG.<br />

§13<br />

Aktivensprecher<br />

Der Aktivensprecher vertritt die Interessen der Aktiven gegenüber dem Präsidium sowie<br />

dem/den Bundestrainer/n der DTU, außerhalb der DTU gegenüber den Gremien des<br />

DOSB und DSH. Er wird für die Dauer von 2 Jahren von den Aktiven des ABC-Kader<br />

gewählt.<br />

§14<br />

Kassenprüfer<br />

<strong>1.</strong> Mindestens zwei Kassenprüfer werden mit dem Präsidium von der<br />

Wahlversammlung gewählt. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Gesamtvorstand<br />

angehören.<br />

2. Die Kassenprüfer haben das Recht und die Pflicht, auch innerhalb des<br />

8. Korrektur - Stand:16.03.2013 <strong>1.</strong> <strong>Satzung</strong> /Seite 8 von 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!