1. Satzung - Deutsche Taekwondo Union
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Die Referatsleiter des Gesamtvorstandes - mit Ausnahme des Bundesjugendleiters,<br />
der von der Jugendvollversammlung nach den Bestimmungen der Jugendordnung<br />
bestellt wird und der Bundesfrauenvertreterin, die vom Bundesfrauentag nach den<br />
Bestimmungen der Frauenordnung bestellt wird - werden vom Präsidium auf<br />
Vorschlag des zuständigen Präsidiumsmitglieds auf unbestimmte Zeit gewählt.<br />
Das Präsidium kann eines seiner Mitglieder, aus wichtigem Grund von seinen<br />
Aufgaben suspendieren. Die Entscheidung über die endgültige Amtsenthebung<br />
bleibt der Mitgliederversammlung vorbehalten.<br />
Bei Ausscheiden oder Suspendierung eines Mitglieds des Präsidiums während der<br />
laufenden Amtsperiode kann das Präsidium für den Rest der Amtszeit einen<br />
Nachfolger bestellen. Dieser muß bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt<br />
werden. Bei Ausscheiden oder Suspendierung des Präsidenten ist innerhalb von 6<br />
Wochen vom Restpräsidium eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl<br />
des Präsidenten einzuberufen.<br />
4. Sitzungen des Präsidiums finden nach Bedarf statt. Sie müssen einberufen werden,<br />
wenn dies von mindestens zwei Präsidiumsmitglieder schriftlich und unter Angabe<br />
von Zweck und Gründen beim Präsidenten beantragt wird. Sie werden durch den<br />
Präsidenten einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.<br />
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.<br />
5. Die Aufgabenzuweisung innerhalb des Präsidiums wird durch einen auf Vorschlag<br />
des Präsidenten vom Präsidium beschlossenen Geschäftsverteilungsplan geregelt.<br />
Zur administrativen Erledigung der Geschäfte bedient sich der Gesamtvorstand der<br />
Geschäftsstelle. Das Präsidium beruft die Bundestrainer.<br />
6. Die Referatsleiter werden nicht in ein Beschäftigungsverhältnis zur DTU<br />
aufgenommen. Sie erhalten keine Vergütung, sondern Aufwandsentschädigungen im<br />
Sinne der steuerlichen Richtlinien und nach dem BRKG.<br />
§13<br />
Aktivensprecher<br />
Der Aktivensprecher vertritt die Interessen der Aktiven gegenüber dem Präsidium sowie<br />
dem/den Bundestrainer/n der DTU, außerhalb der DTU gegenüber den Gremien des<br />
DOSB und DSH. Er wird für die Dauer von 2 Jahren von den Aktiven des ABC-Kader<br />
gewählt.<br />
§14<br />
Kassenprüfer<br />
<strong>1.</strong> Mindestens zwei Kassenprüfer werden mit dem Präsidium von der<br />
Wahlversammlung gewählt. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Gesamtvorstand<br />
angehören.<br />
2. Die Kassenprüfer haben das Recht und die Pflicht, auch innerhalb des<br />
8. Korrektur - Stand:16.03.2013 <strong>1.</strong> <strong>Satzung</strong> /Seite 8 von 12