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Schalltechnische Untersuchung

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Seite 14<br />

− Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte (siehe Ziffer 8.2)<br />

− Berechnung der Emissionskontingente L EK (siehe Ziffer 8.3)<br />

8.1 Immissionsorte<br />

Die Gewerbelärm-Kontingentierung wird auf die umliegenden nächstgelegenen schutzbedürftigen<br />

bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Nutzungen bezogen. Dabei werden insgesamt vier<br />

maßgebliche Immissionsorte im Umfeld zum geplanten eingeschränkten Gewerbegebiet (GE e) berücksichtigt<br />

(vgl. Lageplan zur Emissionskontingentierung in Anhang 3).<br />

Nachfolgend sind die maßgeblichen Einwirkorte mit ihrer Gebietseinstufung und den Immissionsrichtwerten<br />

aufgelistet:<br />

Immissionsort Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A)<br />

tags nachts<br />

IP 5 (Fl.-Nr. 1138) Mischgebiet 60 45<br />

IP 6 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 7 (Fl.-Nr. 1137, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

IP 8 (Fl.-Nr. 1139/3, Baugrenze<br />

Mischgebiet)<br />

8.2 Ermittlung der Vorbelastung und der Planwerte<br />

Mischgebiet 60 45<br />

Mischgebiet 60 45<br />

Mischgebiet 60 45<br />

An den Einwirkorten liegt eine gewerbliche Vorbelastung durch das östlich des Planungsgebietes<br />

bestehende Gewerbegebiet vor. In Kapitel 7 wurden bereits die Lärmeinwirkungen des Gewerbegebietes<br />

ermittelt.<br />

Nach der Ermittlung der Vorbelastung ist der Planwert gemäß DIN 45691 zu bestimmen. Der Planwert<br />

ist der Wert, den der Beurteilungspegel aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche<br />

von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem nicht überschreiten darf. Er ergibt<br />

sich aus folgender Gleichung:<br />

Planwert = 10 * lg (10 0,1*Immissionsrichtwert – 10 0,1*Vorbelastung ) [dB(A)]<br />

Wird an einem Einwirkort der zulässige Immissionsrichtwert bereits durch das bestehende Gewerbegebiete<br />

(Vorbelastung) voll ausgeschöpft, so kann unter Anwendung der TA Lärm, Ziffer 3.2.1<br />

Absatz 2 kann die Zusatzbelastung (also die Gewerbelärm-Immissionen des Planungsgebietes) am<br />

Stadt Bad Waldsee <strong>Schalltechnische</strong> <strong>Untersuchung</strong> zum Bebauungsplan "Westlich der Steinstraße"<br />

Gutachten mit 20 Seiten, Fassung vom 03.05.2010

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