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Untere Bachäcker

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T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N U N D<br />

Ö R T L I C H E B A U V O R S C H R I F T E N<br />

Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />

im Ortsteil Haisterkirch<br />

der<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

gem. §9 Abs. 8 BauGB<br />

25. April 2005<br />

Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />

Blumenstraße 6<br />

71638 Ludwigsburg<br />

Telefon 07141 – 920 052<br />

Telefax 07141 – 978 463<br />

info@stadt-umwelt.de<br />

www.stadt-umwelt.de


Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />

2/21


Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />

Satzung<br />

über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ im<br />

Stadtteil Haisterkirch der Stadt Bad Waldsee<br />

Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />

S. 2414), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />

08.08.1995 (Gbl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.10.2003 (Gbl. S.<br />

695), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom<br />

01.07.2004 (Gbl. S. 469), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung<br />

vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993<br />

(BGBl. I. S. 466) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I<br />

1991 S 58)<br />

hat der Stadtrat der Stadt Bad Waldsee in öffentlicher Sitzung am 19. 05.2005 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ und der<br />

örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />

in der Fassung vom 25.04.2005<br />

§2 Bestandteile der Satzung<br />

1. Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ besteht aus dem<br />

zeichnerischen Teil vom 25.04.2005 und<br />

textlichen Teil vom 25.04.2005<br />

jeweils mit planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 BauGB und<br />

2. den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit<br />

zeichnerischen Teil vom 25.04.2005 und<br />

textlichen Teil vom 25.04.2005.<br />

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Satzung zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch<br />

.<br />

§3 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer vorsätzlich oder<br />

fahrlässig den aufgrund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zur<br />

Dachgestaltung, zur Gestaltung der Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen, zur<br />

Einfriedung und zu Stützmauern, zur Gestaltung der Außenanlagen, zu Werbeanlagen,<br />

zu Anlagen zum Sammeln und verwenden von Niederschlagswasser und zu<br />

Niederspannungsleitungen zuwiderhandelt.<br />

Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO (Fünfzigtausend<br />

EURO) belegt werden.<br />

§4 Inkrafttreten<br />

Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong> und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />

„<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ der Stadt Bad Waldsee treten mit der ortsüblichen<br />

Bekanntmachung nach §10 Abs. 3 BauGB in Kraft).<br />

Bad Waldsee, den ....... .......................................................<br />

4/21<br />

(Bürgermeister Weinschenk)


Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

1.0 Textliche Festsetzungen<br />

Nach §§8 und 9, Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />

S. 2414) in Verbindung mit den §§1 – 27 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der<br />

Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993<br />

(BGBl. I. S. 466) werden folgende Festsetzungen getroffen:<br />

1.1 Bauweise<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB<br />

und § 22 Abs.4 BauNVO)<br />

1.2 Art der baulichen<br />

Nutzung<br />

(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB)<br />

und §§1 – 15 BauNVO)<br />

1.3 Maß der baulichen<br />

Nutzung<br />

(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB,<br />

§§16 Abs.2 Nr 1 und 4<br />

BauNVO und § 19 Abs. 4<br />

Satz 2 BauNVO)<br />

1.4 Höchstzulässige Zahl<br />

der Wohnungen auf<br />

einer Parzelle<br />

(§9 Abs.1, Nr.6 u. 9<br />

BauGB)<br />

o - offene Bauweise<br />

(Zu §22 Abs.2 BauNVO siehe Festsetzungen im Plan.)<br />

Im gesamten Gebiet sind Mobilfunkanlagen nicht zulässig.<br />

MI – Mischgebiet.<br />

Unter Ausschluß der in §6(2) Ziff. 6, 7, 8 sowie §6(3)<br />

BauNVO genannten Nutzungen.<br />

WA – Allgemeines Wohngebiet<br />

In Anwendung von §1 Abs.6 BauNVO sind die Ausnahmen<br />

nach §4 Abs.3 Nr.1 und Nr. 3 bis 5 BauNVO nicht<br />

zulässig und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.<br />

Das Maß der Baulichen Nutzung wird bestimmt durch die<br />

Grundflächenzahl (GRZ) sowie durch die Höchstbegrenzung<br />

durch Wand- und Firsthöhe.<br />

Die maximale GRZ = 0,35.<br />

Die Grundfläche darf nach §19 Abs.4 Nr.2<br />

BauNVO um 15m 2 überschritten werden, sofern Anbauten<br />

ohne Heizung zur passiven Nutzung der Sonnenenergie<br />

errichtet werden (Wintergärten). Sie sind durch<br />

Türen, Fenster oder Wände von den Hauptgebäuden zu<br />

trennen. Sie sind von der Berechnung der zulässigen<br />

Grundfläche ausgenommen.<br />

Je Wohngebäude sind höchstens zwei Wohnungen zulässig.<br />

Je Doppelhaushälfte wird die Anzahl Wohnungen<br />

auf eine Wohnung beschränkt.<br />

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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

1.5 Höhe der baulichen<br />

Anlagen<br />

(§9 Abs.1, §16 Abs.2,<br />

Nr.4 BauNVO)<br />

1.6 Geschoßzahl<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)<br />

1.7 Höhenlage der<br />

Gebäude<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB,<br />

§18 Abs. 1 und 2,<br />

BauNVO)<br />

1.8 Aufschüttungen und<br />

Abgrabungen<br />

(§9 Abs.1 Nr.17 BauGB)<br />

1.9 Stellung der baulichen<br />

Anlagen<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB)<br />

1.10 Nebenanlagen<br />

(§14 BauNVO, )<br />

Weder Firsthöhe (FH) noch Wandhöhe (WH) darf folgende<br />

Maße gemessen ab der im Plan eingetragenen Bezugshöhe<br />

(BZH) nicht überschreiten<br />

MI FH = 9,00m° WH = 3,80m<br />

WA-1 FH = 9,00m° WH = 3,80m<br />

WA-2 FH = 11,00m WH = 6,00m<br />

Die maximal zulässige Geschoßzahl wird auf zwei Vollgeschosse<br />

(II) festgelegt.<br />

Die im Plan festgelegte Bezugshöhe (BZH) bezieht sich auf<br />

0,00m über NN<br />

Die Bezugshöhe entspricht der vorgeschlagenen Erdgeschossfußbodenhöhe<br />

(EFH). Die EFH darf um 15 cm überoder<br />

unterschritten werden. Die maximal zulässige Gebäudehöhe<br />

ändert sich dadurch nicht.<br />

Aufschüttungen und Abgrabungen sind Niveau gleich mit<br />

der öffentlichen Erschließung auszuführen. Für Aufschüttungen<br />

zu angrenzenden Grünflächen und Pflanzgebot<br />

PFG 1 gilt:<br />

bis maximal MI 0,50m<br />

WA 0,80 m<br />

sind gegenüber dem vorhandenen im Plan dargestellten<br />

Gelände zulässig.<br />

Die im Plan eingetragenen Firstrichtungen sind einzuhalten.<br />

Die zulässige Abweichung beträgt ± 5°. Sie gelten für<br />

das Hauptdach<br />

Nebenanlagen im Sinne von §2 Abs. 2 der LBO sind je<br />

Hauptgebäude auf insgesamt 40 cbm begrenzt. Sie sind<br />

auf dem gesamten Grundstück außerhalb der Pflanzgebote<br />

und der Einfriedungsverbote zulässig.<br />

Nebenanlagen, die der Versorgung mit Energie, Wasser<br />

sowie zur Ableitung von Wasser dienen, sind gemäß §14<br />

Abs. 2 BauNVO als Ausnahme zulässig.<br />

Im Pflanzgebot PFG 1 sind Nebenanlagen generell nicht<br />

zulässig.<br />

MI: Ausnahmsweise können nach §31 Abs. 1 BauGB Nebengebäude<br />

über 40 cbm zugelassen werden, sofern sie<br />

der gewerblichen Nutzung dienen, den städtebaulichen<br />

Grundzügen der Baugrößen, der Durchgrünung und Besonnung<br />

nicht widersprechen und die Höhenfestsetzungen<br />

nicht überschreiten.<br />

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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

1.11 Garagen und Stellplätze<br />

(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB,<br />

§12 Abs.6 und §37 Abs4<br />

LBO)<br />

1.12 Verkehrsflächen mit<br />

besonderer Zweckbestimmung/Parkplätze<br />

(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)<br />

1.13 Bereiche ohne Ein- und<br />

Ausfahrt<br />

(§9 Abs.1 Nr.4 und 11<br />

BauGB)<br />

1.14 Flächen für Aufschüttungen<br />

und Abgrabungen<br />

zur Herstellung<br />

des Straßenkörpers<br />

(§9 Abs.1 Ziff.26 BauGB)<br />

1.15 Maßnahmen zum<br />

Lärmschutz<br />

(§9 Abs.1 Nr.24 BauGB)<br />

Garagen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen<br />

und innerhalb der gekennzeichneten Flächen für Nebenanlagen<br />

zulässig. Stellplätze sind außerhalb der Pflanzgebote<br />

auf dem gesamten Grundstück zulässig.<br />

Sofern auf dem Baugrundstück ein oder mehrere Garagen<br />

oder Carports errichtet werden, muss eine Garage oder<br />

Carport auf den mit GAz besonders gekennzeichneten<br />

Flächen für Garagen und Carports auf dem Grundstück<br />

errichtet werden. Zusätzliche Garagen oder Carports sind<br />

davon nicht betroffen. Dies gilt je Wohneinheit.<br />

Die Lage der im Plan eingezeichneten öffentliche Parkplätze<br />

kann sich verschieben.<br />

Zu Sicherung der Platznutzung sind Ein- und Ausfahrten<br />

an den im Plan gekennzeichneten Grundstücksgrenzen<br />

nicht zulässig.<br />

Erforderliche Böschungen zur Herstellung des Straßenkörpers<br />

sind bis zu einer Breite von 1,00 m von den Grundstückseigentümern<br />

auf den angrenzenden Grundstücken<br />

zu dulden. Stützfundamente, die beim Setzen von Rabattensteinen<br />

und Randsteinen zur Abgrenzung zwischen<br />

öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich werden, sind auf<br />

den privaten Grundstücksflächen bis zu einer Breite von<br />

0,50m zu dulden.<br />

An den Westfassaden, die bei seltenen Ereignissen durch<br />

Veranstaltungslärm stark belastet sind, dürfen keine öffenbare<br />

Fenster von schutzwürdigen Wohn- oder Schlafräumen<br />

angeordnet werden. Der betreffende Bereich ist im<br />

Bebauungsplan gekennzeichnet. Ausnahmsweise können<br />

öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet<br />

ist, dass diese Fenster während der Lärmstörung geschlossen,<br />

und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />

werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster<br />

an weniger lärmbelasteten Fassaden.<br />

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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Öffentliche und private Grünflächen (§9 Abs.1 Nr.15 BauGB)<br />

1.16 Grünflächen<br />

(§9 Abs.1 Nr.15 und<br />

Nr.20 BauGB)<br />

1.17 Pflanzgebot<br />

(§9 Abs.1 Nr.25a<br />

BauGB)<br />

Öffentlichen Grünflächen:<br />

Wall: Diese Flächen dienen zur Aufschüttung eines ca.<br />

2.00m hohen Walls.<br />

Retention: Diese Flächen sind für das bepflanzte Retentionsvolumen<br />

vorgesehen. Die südlich angrenzenden Flächen<br />

an der Ostgrenze dienen zum Erhalt der landschaftlichen<br />

Ausprägung des Haisterbachs und können als Spielwiese<br />

genutzt werden.<br />

Auf den privaten Grünflächen sind bauliche Anlagen nicht<br />

zugelassen.<br />

Für das gesamte Baugebiet gilt: Die Höhe immergrüner<br />

Nadelgehölze wird entlang der Nord- und Ostgrenzen auf<br />

2.00m begrenzt. Ansonsten gilt, die immergrünen Gehölze<br />

dürfen nicht Fenster von Aufenthaltsräumen, Dachflächen<br />

oder bestehende Anlagen für Solarenergiegewinnung auf<br />

nachbarlichen Grundstücken verschatten. Ausschlaggebend<br />

ist die zu erwartende Wuchshöhe.<br />

Straßenbäume B1 und B2<br />

Entlang der Straßen sind kleinkronige Laubbäume (B1)<br />

gemäß der Pflanzliste 1 und großkronige Laubbäume gemäß<br />

der Pflanzliste 2 an den gekennzeichneten Standorten<br />

in Absprache mit der Gemeinde zu pflanzen (Qualität<br />

Hochstamm: 3xv, m DB, 14-16cm Stammumfang). Der<br />

genaue Standort kann in Absprache mit der Gemeinde den<br />

Erfordernissen der Erschließung um bis zu 5.00m verschoben<br />

werden. Abgängige Bepflanzung ist zu ersetzen.<br />

Pflanzgebot 1:<br />

Je angefangene 500 qm Grundstücksfläche sind entlang<br />

der Grundstücksgrenzen innerhalb des Pflanzgebotes im<br />

rückwärtigen –Bereich mindestens ein Obstbaum (Hochstammobstbäume<br />

Qualität 2xv. o. B. 12-14) gemäß Pflanzliste<br />

4 zu pflanzen. Pro 4 qm Pflanzgebotsfläche ist ein<br />

standortgerechter Strauch (Qualität: 2 x v, 60-100cm) der<br />

Pflanzliste 3 zu pflanzen. Abgängige Bepflanzung ist zu<br />

ersetzen.<br />

Pflanzgebot 2:<br />

Naturnahe, stufige Bepflanzung des Erdwalls<br />

Pro 40 qm Pflanzgebotsfläche ist ein Großstrauch gemäß<br />

der Pflanzliste 3 (Qualität: Großsträucher 3xv. m.DB) entlang<br />

des Walls, leicht versetzt und in unregelmäßiger Ab-<br />

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Textlicher Teil Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

1.18 Flächen für die<br />

Regelung des<br />

Wasserabflusses<br />

(§9 Abs.1 Nr.16 und 20<br />

BauGB)<br />

folge, zu pflanzen. Pro 1,5 qm ist ein standortgerechter<br />

Strauch der Pflanzliste 3 (Qualität 2 x v, 60-100cm), zu<br />

pflanzen. Abgängige Bepflanzung ist zu ersetzen.<br />

Pflanzgebot 3:<br />

Naturnahe Begrünung der Retentionsflächen<br />

Pro 15 qm Pflanzgebotsfläche ist ein Strauch der Pflanzliste<br />

5 (Qualität: 2 x v, 60-100cm) und pro 80 qm, 1 Hochstammbaum<br />

der Pflanzliste 5 (3xv, m DB, 12-14 cm Stammumfang)<br />

zu pflanzen.<br />

Außerdem ist die Pflanzung mit naturnahe Riedgräser und<br />

Hochstauden zu ergänzen. Abgängige Bepflanzung ist zu<br />

ersetzen.<br />

Das Baugebiet wird im modifizierten Trennsystem entwässert.<br />

Das Schmutz- und Regenwasser wird in getrennten<br />

Leitungssystemen gefasst und abgeleitet. Das Regenwasser<br />

wird in einem im Plan gekennzeichneten Retentionsbecken<br />

gesammelt und über eine Drossel abgepuffert dem<br />

Haisterbach zugeführt.<br />

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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />

2.0 Örtliche Bauvorschriften<br />

Aufgrund von §74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom<br />

08.08.1995 (GBL S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.10.2004 (GBL S. 771) und<br />

§4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL S.<br />

581) und der Planzeichenverordnung (PlanV) vom 18.12.1990 (BGBL I 1991 S. 58) werden<br />

die örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ im Stadtteil Haisterkirch,<br />

der Stadt Bad Waldsee erlassen.<br />

2.1 Dachgestaltung<br />

(§74 Abs.1 Nr.1 LBO)<br />

2.2 Gestaltung der Garagen,<br />

Stellplätze und<br />

Nebenanlagen<br />

(§74 Abs.1 Nr.1 LBO)<br />

(§74 Abs.2 Nr.2 LBO)<br />

Hauptdachform ist das Satteldach<br />

Die zulässige Dachneigung beträgt:<br />

Hauptdach 45° ±5°<br />

Freistehende Garagen 30°-40°<br />

Carport keine Festsetzung<br />

Dachdeckung:<br />

ab 20° DN: Ziegel und Betonstein in Rot oder Braun. Bei<br />

großflächigen (> 60% einer Dachfläche) Solaranlagen sind<br />

anthrazitfarbene Eindeckungen möglich.<br />

Unter 20 DN begrüntes Dach.<br />

Metalldächer und glänzende Eindeckungen sind nicht zulässig.<br />

Doppelhäuser sind in Dachform, -neigung und –deckung<br />

gleich zu gestalten.<br />

Dachaufbauten sind bis zu einer Länge von 40% der jeweiligen<br />

Dachlänge zulässig, dürfen jedoch 3.50m Länge nicht<br />

überschreiten. Der First muss mind. 0,70 m unter dem des<br />

Hauptdachs liegen. Der Einbau von Solaranlagen ist zulässig.<br />

Garagen sind bei gegenseitigen Grenzbau profil- und höhengleich<br />

auszuführen.<br />

Die Anzahl der Garagen und Stellplätze je Wohneinheit<br />

beträgt wie folgt:<br />

Bis 70qm Wohnfläche 1 Stellplatz<br />

Über 70qm Wohnfläche 2 Stellplätze<br />

Nebenanlagen, die der Versorgung des Wohngebietes dienen,<br />

sind mit geneigtem Dach mit mind. 30° Dachneigung<br />

und rot oder brauner Dachdeckung oder erdüberdeckt auszuführen.<br />

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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />

2.3 Einfriedungen und<br />

Stützmauern<br />

(§ 74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />

2.4 Gestaltung der<br />

Außenanlagen<br />

(§74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />

2.5 Werbeanlagen<br />

(§74 Abs.1 Nr.2 LBO)<br />

2.6 Niederspannungsleitungen<br />

(§74 Abs.1 Nr.4 LBO)<br />

Das Einfriedungsverbot gilt generell für einem Streifen von<br />

50cm Breite entlang der öffentlichen Straße.<br />

Mauern und Sockelmauern sind nicht zulässig. Ausnahmsweise<br />

können Mauern in Naturstein zur Lärmabschirmung<br />

zugelassen werden<br />

Zulässig sind Drahtzäune mit davor liegender heimischer<br />

Gehölzabpflanzung, Holzzäune mit senkrechter Lattung bis<br />

zu einer Höhe von 1,50m, oder geschnittene Laubhecken<br />

bis zu einer Höhe von 2,00m.<br />

Die Verwendung von Stacheldraht ist nicht gestattet.<br />

Bodenversiegelung innerhalb der Grundstücksgrenzen sind<br />

weitgehend zu vermeiden. Für Stellplätze, Garagen- und<br />

Grundstückszufahrten sowie Hofflächen sind nur wasserdurchlässige<br />

Oberflächenbefestigungen (z.B. Rasengittersteine,<br />

Pflastersteine mit Rasenfugen von mindestens 3 cm<br />

breite, Schotterrasen, etc. zulässig. Alternativ können befestigte<br />

Flächen in wasserundurchlässiger Weise befestigt<br />

werden, wenn durch entsprechende Querneigung eine<br />

breitflächige Versickerung auf eigenem Grundstück über<br />

gewachsenen Boden möglich ist.<br />

MI: Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufhöhe zulässig.<br />

Beleuchtete Werbeanlagen sind blendfrei zu gestalten.<br />

Die Leuchtkegel dürfen Nachbargrundstücke nicht tangieren<br />

und sind auf den Boden zu richten.<br />

WA: Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung bis max.<br />

1m 2 Größe (bei doppelseitigen Werbeanlagen je Seite<br />

max. 1m 2 ) unterhalb der Traufhöhe zulässig. Die Beleuchtung<br />

der Werbeanlage ist unzulässig.<br />

Niederspannungsleitungen müssen unterirdisch verkabelt<br />

werden.<br />

11/21


Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />

2.7 Anlagen zum Sammeln<br />

und Verwenden von<br />

Nieder schlagswasser<br />

(§74 Abs.3 Nr.2 LBO)<br />

Das auf privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser<br />

und Grundwasser darf nicht in die Mischwasserkanalisation<br />

eingeleitet werden. Dies gilt auch für die<br />

Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (Zisternen,<br />

etc) und Drainagen. Die nicht schädlich verschmutzten,<br />

gefassten Oberflächenwässer (Dachflächen, Rinnen,<br />

Überlauf der Zisterne, etc.) müssen in den Regenwasserkanal<br />

an den vorgesehenen Anschluss eingeleitet werden.<br />

Ausnahme: Grundstücke die an die im Plan gekennzeichneten<br />

Retentionsflächen (Retention) angrenzen müssen<br />

ihre Dachwässer den öffentlichen Retentionsanlagen direkt<br />

zuleiten.<br />

Die Verpflichtung zur schadlosen Ableitung von Regenwasser<br />

obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />

Der Funktionsnachweis ist Bestandteil des Baugesuches.<br />

Zum Schutz des Grundwassers sind Sickerschächte und<br />

Rigolen nicht zulässig.<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.0 Hinweise<br />

3.1 Besondere bauliche<br />

Vorkehrungen für Keller-<br />

und Untergeschosse<br />

3.2 Regenwasserkanal und<br />

Gewässerschutz<br />

3.2 Einfriedungen und<br />

Stützmauern, Garagen<br />

3.3 Anlagen zum Sammeln<br />

und Verwenden von<br />

Niederschlagswasser<br />

Auf Grund der geologischen Verhältnisse ist eine Versickerung<br />

nicht möglich. In wiederverfüllte Baugruben kann sich<br />

deshalb Niederschlagswasser sammeln. In der Nähe des<br />

Retentionsbeckens kann die Belastung durch Staunässe<br />

verstärkt werden. Auch dürfen Drainagen weder an den<br />

Schmutz- noch Mischwasserkanal angeschlossen werden.<br />

Daher sollten die Gebäude mit einem gegen Stauwasser<br />

dichten Untergeschoss ausgeführt werden.<br />

Untergeschosse können wegen der Höhenlage des<br />

Schmutz- und Mischwasserkanals nicht im Freispiegel<br />

entwässert werden. Entsprechend den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik und der Abwassersatzung der<br />

Stadt Bad Waldsee sind Rückstaueinrichtungen für Entwässerungen<br />

unterhalb der Rückstauhöhe zwingend. Die<br />

Rückstauhöhe in den Anschlusskanälen ist der Straßenhöhe<br />

gleich zu setzen. Auf die Höhenlage der Lichtschächte<br />

und des Einstiegs der Kellertreppen ist zu achten. Sie<br />

sollten nicht unterhalb der Erdgeschossfußbodenhöhe liegen,<br />

um den Schutz vor wild abfließenden Wasser bei<br />

Starkregen nicht zu gefährden.<br />

Auf Flächen, deren Oberflächenwasser über das Regenwassersystem<br />

gesammelt werden, dürfen keine verunreinigende<br />

Wässer im Sinne von Abwasser anfallen. Autowäsche<br />

oder andere (Reinigungs-) Arbeiten sind deshalb<br />

im Gebiet nicht zulässig.<br />

Der Grenzabstand von Zäunen, Hecken und Einfriedungen<br />

zu landwirtschaftlichen Grundstücken muss mindestens<br />

0,50m betragen<br />

Der Abstand der Garage zum öffentlichen Raum sollte 75<br />

cm nicht unterschreiten, damit gewährleistet wird, dass das<br />

Garagentor beim Öffnen nicht in den öffentlichen Raum<br />

ragt.<br />

Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung des<br />

Gartens ist erwünscht und spart Kosten. Sie sollte im Vorfeld<br />

der Planung festgelegt werden. Wenn der Regenertrag<br />

der Dachflächen den Bedarf für die Gartenbewässerung<br />

übersteigt, sollte eine Brauchwassernutzung eingeplant<br />

werden.<br />

Werden zusätzlich zur Hausinstallation für die Wasserversorgung<br />

aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz<br />

13/21


Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.4 Dachinstallationen,<br />

Materialempfehlungen<br />

3.5 Landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen<br />

Brauch- bzw. Betriebswasseranlagen zur Regenwassernutzung<br />

eingerichtet, muss dies gemäß § 13 Abs. 3 der<br />

Trinkwasserverordnung dem Landratsamt Ravensburg,<br />

Fachbereich Gesundheit angezeigt werden.<br />

Eine direkte Verbindung von Trinkwasseranlagen mit<br />

Brauch- bzw. Betriebswasseranlagen ist nach der Trinkwasserverordnung<br />

§ 17 Abs. 2, DIN 1988 – Teil 4 – Abs.<br />

3.2 und EN 1717 Abs. 4.2 nicht zulässig. Um Fehlanschlüssen<br />

und Fehlnutzungen und damit verbundenen hygienischen<br />

Risiken auch für das öffentliche Wasserversorgungsnetz<br />

vorzubeugen, ist auf eine ordnungsgemäße<br />

Installation zu achten.<br />

Brauchwasser- und Trinkwasserleitung müssen zweifarbig<br />

und absolut getrennt ausgeführt werden. Alle Entnahmestellen,<br />

die mit Dachablaufwasser gespeist werden, sind<br />

mit den Worten „kein Trinkwasser“ schriftlich oder bildlich<br />

zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2 Abs. 3.3.2). Auf die<br />

Wasserversorgungssatzung (Teilbefreiung von Benutzungszwang)<br />

und die Abwassersatzung der Stadt Bad<br />

Waldsee wird hingewiesen.<br />

Die Belastung des Dachabflusses mit Kupfer, Zink, und<br />

Blei hängt stark von der Verwendung dieser Metalle auf<br />

dem Dach, beispielsweise bei Verwahrungen, Dachrinnen<br />

und Fallrohre, ab. Ein Schwermetalleintrag in die Umwelt<br />

sollte grundsätzlich vermieden werden. Der Einsatz alternativer<br />

Werkstoffe wie z.B. Edelstahl, Aluminium, beschichteten<br />

Metallen oder Kunststoff wird empfohlen.<br />

Im Norden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen an das Baugebiet. Von diesen Flächen können<br />

kurzzeitig Nutzungs bedingte Immissionen ausgehen (z.B.<br />

Düngung der Felder mit Stallmist). Für diese Immissionen<br />

gilt die Geruchsimmissionsrichtlinie vom 25.11.1994.<br />

3.6 Denkmalschutz Sollten im Zuge von Baumaßnahmen archeologische<br />

Fundstellen (z.B. Mauern, Gruben, Brandschichten) angeschnitten<br />

werden oder Funde gemacht werden (Scherben,<br />

Metallteile, Knochen), ist das Landesdenkmalamt, Abt. Archeologische<br />

Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

Auf §20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) wird hingewiesen.<br />

3.7 Naturschutz Zur Erhaltung einer Artenvielfalt sollen als Ausgleich Nistkästen<br />

für Vögel und Fledermäuse an geeigneten Stellen<br />

angebracht werden.<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.8 Bodenschutz Der Oberboden und der kulturfähige Unterboden sind bei<br />

Erdarbeiten getrennt auszubauen, zu sichern und sachgerecht<br />

zu lagern. Der Unter- und Oberboden soll möglichst<br />

nach Abschluß der Bauarbeiten wieder lagenweise auf<br />

dem Baugrundstück aufgebracht werden.<br />

3.9 Baustoffwahl Planung und Ausführung der Gebäude sind nach ökologischen<br />

Gesichtspunkten zu optimieren. Problematische<br />

Baumaterialien, die entweder gesundheitlich bedenklich<br />

sind oder hohe Energieanteile bei Herstellung, Verarbeitung<br />

oder im Recyclingprozess verbrauchen, sollen nicht<br />

bzw. in möglichst geringem Umfang verwendet werden<br />

3.10 Bezugshöhe (BZH) Sämtliche Hausanschlüsse sind auf die Bezugshöhe (BZH<br />

abgestimmt. Bei Abweichung von der BZH sind die Anschlüsse<br />

vom Bauherrn selbst verantwortlich zu überprüfen.<br />

3.11 Standorte für die öffentliche<br />

Straßen- und<br />

Fußwegebeleuchtung<br />

(§126 BauGB)<br />

Die Anlagen für Kabelverteilungsschächte und Straßenbeleuchtungskörper,<br />

etc. sind innerhalb eines Streifens von<br />

50 cm entlang der Straßen und Wege auf privatem Grund<br />

von den Anliegern ohne Entschädigung zu dulden.<br />

3.12 Solaranlagen Solaranlagen helfen Energie zu sparen und verringern die<br />

Umweltbelastung.<br />

Bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie z.B. Kohle,<br />

Öl oder Gas werden Schadstoffe freigesetzt, die die Atmosphäre<br />

belasten. Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid oder<br />

Stickoxide, vor allem aber auch große Mengen Kohlendioxid<br />

als Hauptverursacher des Treibhauseffektes. Jeder<br />

nicht verbrannte Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas bedeutet<br />

eine Verminderung der Kohlenstoffdioxid – Emissionen.<br />

3.13 Erdwärme Sind Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme geplant,<br />

werden folgende Hinweise gegeben: Tiefere Bohrungen<br />

zum Bau von Erdwärmesonden erfassen Schwemmkies.<br />

Unter der Voraussetzung, dass die Wärmeträgerflüssigkeit<br />

nicht wassergefährdend ist oder der Wassergefährdungsklasse<br />

1 entspricht und die Bohrung im Bereich der Deckschichten<br />

gegenüber dem Zutritt von Sickerwasser abgedichtet<br />

wird, bestehen aus hydrogeologischer Sicht keine<br />

grundsätzlichen Einwände<br />

zur Gewinnung von Erdwärme. Weitere Auflagen bleiben<br />

der Einzelfallprüfung vorbehalten.<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.14 Verkehrsflächen<br />

(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB)<br />

Die Ausbildung der Verkehrsflächen wird in der Ausführungsplanung<br />

genauer bestimmt.<br />

3.15 Bodenschutz Verdichtete Böden müssen renaturiert, Materialreste des<br />

Bauvorgangs müssen beseitigt werden.<br />

Die natürliche Bodenstruktur der öffentlichen Grünflächen<br />

und der nicht überbauten privaten Flächen ist zu erhalten.<br />

Ludwigsburg, 25.04.2004<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Artenlisten zum Pflanzgebot<br />

Vorschlagslisten standortgerechter Arten für Pflanzungen im Planungsgebiet.<br />

Die Auswahl der Pflanzen orientiert sich an den potentiellen realen Standortverhältnissen.<br />

Die genannten Kletterpflanzen sind in der Lage, Gebäudewände ohne Hilfen flächig zu begrünen.<br />

1. Einheimische, standortgerechte Baumarten<br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />

Spitzahorn Acer platanoides<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Buche Fagus sylvatica<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Winter-Linde Tilia cordata<br />

Sommer-Linde Tilia platypyllos<br />

Bergulme Ulmus glabra<br />

2. Einheimische, standortgerechte Straucharten<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Wildapfel Malus sylvestris<br />

Traubenkirsche Prunus padus<br />

Wildbirne Pyrus communis<br />

Sal-Weide Salix caprea<br />

Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Haselnuß Corylus avellana<br />

Seidelbast Daphne mezereum<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Schw. Heckenkirsche Lonicera nigra<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Kreuzdorn Rhamnus carthatica<br />

Purpurweide Salix purpurea<br />

Korbweide Salix viminalis<br />

Roter Holunder Sambucus racemosa<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />

Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />

Hunds-Rose Rosa canina<br />

Kriech-Rose Rosa arvensis<br />

Flaum-Rose Rosa tomentella<br />

Gemeine Berberitze Berberis vulgaris<br />

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"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3. Hochstamm - Obstbaumarten<br />

Bisterfelder Renette Apfel Brettacher Apfel<br />

Bohnapfel Apfel Schöner von Boskoop Apfel<br />

Schweikheimer Apfel Josef Musch Apfel<br />

Transparent aus Croncels Apfel Jacob Fischer Apfel<br />

Jonathan Apfel Zabergäurenette Apfel<br />

Maunzenapfel Apfel Allgäuer Gravensteiner Apfel<br />

Jakob Lebel Apfel Ontario Apfel<br />

Berner Rosenapfel Apfel Teuringer Winterrambour Apfel<br />

Klarapfel Apfel Danziger Kant Apfel<br />

Salemer Klosterapfel Apfel Allgäuer Calville Apfel<br />

Krügers Dickstiel Apfel Cox Orange Apfel<br />

Goldparmäne Apfel Französiche Renette Apfel<br />

Gewürzluiken Apfel Glockenapfel Apfel<br />

Lederäpfel Apfel Ravensburger Apfel<br />

Welschisner Apfel Wintertafelapfel Apfel<br />

Gold-Renette Apfel Grüner Stettiner Apfel<br />

Kickacher Apfel Landsberger Renette Apfel<br />

Olgaäpfel Apfel Roter Trierer Weinapfel Apfel<br />

Weinapfel Apfel Cullon Renette Apfel<br />

Goldprinz Apfel Goldrenette von Blenheim Apfel<br />

Schweizer Wasserbirne Birne Firkenbirne Birne<br />

Luxemburger Mostbirne Birne Weitfelderbirn Birne<br />

Williams Christ Birne Alexander Lukas Birne<br />

Conference Birne Frühe Wilderbirn Birne<br />

Graubirne Birne Graue Jagdbirne Birne<br />

Deutsche Hauszwetschge Zwetschge Bühler Zwetschge<br />

Zwetschge<br />

Sowie alle standortgerechten, regionaltypischen Arten, die nach dem Streuobstprogramm<br />

gefördert werden.<br />

Solange eine akute Gefährdung durch den Feuerbrand herrscht, sind alle Arten ausgeschlossen,<br />

die als besonders „Feuerbrand“-empfindlich gelten.<br />

4. Bepflanzung der naturnah gestalteten Retentionsfläche<br />

Hochstammbäume<br />

Grauerle Alnus incana<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Sträucher<br />

Faulbaum Rhamnus frangula<br />

Grauweide Salix cinerea<br />

Schwarzweide Salix nigricans<br />

Öhrchenweide Salix aurita<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Korbweide Salix viminalis<br />

Mandelweide Salix triandra<br />

Purpurweide Salix purpurea<br />

Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Haselnuß Corylus avellana<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />

Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

5. Bepflanzung sonstiger privater Grünflächen<br />

Ahorn Acer alle Baum<br />

Birken Betula alle Baum<br />

Buche Fagus alle Baum<br />

Eberesche Sorbus alle Baum<br />

Edel-Kastanie Castanea sativa Baum<br />

Eiche Quercus alle Baum<br />

Erle Alnus alle Baum<br />

Esche Fraxinus alle Baum<br />

Fichte Picea alle Baum<br />

Kastanie Aesculus alle Baum<br />

Kiefer Pinus alle Baum<br />

Lärche Larix alle Baum<br />

Linde Tilia alle Baum<br />

Ölweide Eleagnos alle Baum<br />

Pappel Populus alle Baum<br />

Weide Salix alle Baum<br />

Hainbuche Carpinus betulus Großstrauch<br />

Wildapfel Malus sylvestris Großstrauch<br />

Wildbirne Pyrus communis Großstrauch<br />

Wildkirsche Prunus alle Großstrauch<br />

Zierapfel Malus Sorten Großstrauch<br />

Zierkirschen Prunus Sorten Großstrauch<br />

Berberitzen Berberis alle Strauch<br />

Eibe Taxus Sorten Strauch<br />

Eibisch Hibiscus Sorten Strauch<br />

Faulbaum Frangula alnus Strauch<br />

Felsenbirne Amelanchier alle Strauch<br />

Felsenmispel Cotoneaster alle Strauch<br />

Fingerstrauch Potentilla alle Strauch<br />

Flieder Syringa alle Strauch<br />

Forsythie Forsythia alle Strauch<br />

Geißblatt Lonicera alle Strauch<br />

Ginster Cytisus alle Strauch<br />

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Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften<br />

"<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>" Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Hartriegel Cornus alle Strauch<br />

Haselnuß Corylus alle Strauch<br />

Heckenkirsche Lonicera alle Strauch<br />

Holunder Sambucus alle Strauch<br />

Johannisbeere Ribes alle Strauch<br />

Kirschlorbeer Prunus laurocerasus Strauch<br />

Kolkwitzie Kolkwitzia amabilis Strauch<br />

Kreuzdorn Rhamnus carthatica Strauch<br />

Liguster Ligsustrum alle Strauch<br />

Magnolie Magnolia alle Strauch<br />

Pfaffenhütchen Euonymus alle Strauch<br />

Rosen Rosa alle Strauch<br />

Sanddorn Hippophae rhamnoides Strauch<br />

Scheinquitte Chaenomales alle Strauch<br />

Schlehe Prunus spinosa Strauch<br />

Schneeball Viburnum alle Strauch<br />

Seidelbast Daphne alle Strauch<br />

Spierstrauch Spiraea alle Strauch<br />

Stachelbeere Ribes alle Strauch<br />

Stechginster llex alle Strauch<br />

Tamariske Tamarix alle Strauch<br />

Weide Salix alle Strauch<br />

Weißdorn Crataegus alle Strauch<br />

Hartheu Hypericum alle Bodendecker<br />

Brombeere Rubus alle SchIinger<br />

Efeu Hedera alle Schlinger<br />

Himbeere Rubus Sorten Schlinger<br />

Knöterich Polygonum alle Schlinger<br />

Waldrebe Clematis alle Schlinger<br />

Wilder Wein Partenocissus alle Schlinger<br />

Geißblatt Lonicera alle Schlinger<br />

Glyzine Wisteria alle Schlinger<br />

Kletterhortensie Hydrangea alle Schlinger<br />

Trompetenblume Campsis alle Schlinger<br />

Pfeifenwinde Aristolochia alle Schlinger<br />

naturnahe und natürliche Wiesen – und Kräuteransaaten<br />

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B E G R Ü N D U N G M I T U M W E L T B E R I C H T<br />

Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />

im Ortsteil Haisterkirch<br />

der<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

gem. §9 Abs. 8 BauGB<br />

25. April 2005<br />

Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />

Blumenstraße 6<br />

71638 Ludwigsburg<br />

Telefon 07141 – 920 052<br />

Telefax 07141 – 978 463<br />

info@stadt-umwelt.de<br />

www.stadt-umwelt.de


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Plangebiet<br />

1.1 Lage des Plangebiets<br />

1.2 Abgrenzung und Zustand des Plangebiets<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

2.1 Planvorgaben und Erfordernis der Aufstellung<br />

2.2 Vorgaben und Ziele der Planung<br />

3. Planinhalt<br />

3.1 Städtebauliches Konzept<br />

3.2 Textliche Festsetzungen<br />

3.3 Örtliche Bauvorschriften<br />

3.4 Erschließung<br />

3.5 Ver- und Entsorgung<br />

4. Umweltbericht (gem. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

Einleitung<br />

4.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplans<br />

4.2 Ziele des Umweltschutzes<br />

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in den<br />

einzelnen Schutzgütern<br />

4.3 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />

4.4 Prognose der Entwicklung<br />

4.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />

4.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Zusätzliche Angaben<br />

4.7 Methodik der UP und Schwierigkeiten<br />

4.8 Maßnahmen zur Überwachung<br />

4.9 Zusammenfassung des Umweltberichts<br />

5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />

6. Planverwirklichung, Folgemaßnahmen und Kostenschätzung<br />

6.1 Bodenordnung<br />

6.2 Flächenbilanz<br />

6.3 Kostenschätzung<br />

7. Verfahrensvermerke<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

1. Plangebiet<br />

1.1 Lage des Planungsgebiets<br />

Haisterkirch ist ein landwirtschaftlich geprägter Stadtteil der Stadt Bad Waldsee. Das<br />

Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Haisterkirch. Im Westen schließen<br />

ein Kindergarten, das Sportplatzgelände, die Festhalle und Parkplatzflächen an. Im<br />

Norden wird das Gebiet durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen begrenzt.<br />

Im Osten verläuft der Haisterbach. Zwischen der Gewässerböschungsoberkante des<br />

Haisterbaches und dem Plangebiet befindet sich ein bestehender bituminös befestigter<br />

Feldweg. Ferner verläuft hier eine Abwasseranlage (Stauraumkanal). Eine eigendynamische<br />

Gewässerentwicklung ist daher hier links-ufrig des Haisterbaches auf<br />

Grund der bestehenden bisher zugelassenen baulichen Anlagen auch zukünftig nur<br />

sehr eingeschränkt, wenn überhaupt möglich. Östlich des Haisterbaches befindet sich<br />

Grünland mit Streuobstbestand. Der Körnerweg mit einseitig angebauter Einfamilienhausstruktur<br />

begrenzt im Süden das Gebiet. Die Anbindung an den überörtlichen<br />

Verkehr besteht im Südosten über den Körnerweg zur Hittelkofer Straße (K7933).<br />

1.2 Zustand und Abgrenzung<br />

Zwischen Haisterbach und dem ihn begleitenden Radweg im Osten, dem Öschweg<br />

im Westen und dem Körnerweg im Süden liegt eine landwirtschaftlich intensiv genutzte<br />

Produktionsfläche, die für den Futtermittelanbau (Mais) verwendet wird. Die<br />

Abgrenzung schließt den Körnerweg, den Öschweg und den Flurweg entlang des<br />

Haisterbaches ein. Die Planung betrifft das Flurstück Nr. 271. (siehe Lageplan mit<br />

Abgrenzung)<br />

Die endgültige Ausdehnung nach Norden soll ca. 3,5 ha betragen. Im Zuge der Aufsiedlung<br />

soll der Aufbau eines stabilen Ortsrands erfolgen. Dafür wurde eine städtebauliche<br />

Gesamtkonzeption auf Vorplanungsniveau erstellt. Der Bebauungsplan<br />

„<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ mit ca. 2 ha neuer Siedlungsfläche wurde aus dieser Vorplanung<br />

als erster Abschnitt entwickelt.<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

2.1 Planvorgaben und Erfordernis der Aufstellung<br />

Der in Fortschreibung befindliche Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Bad Waldsee / Bergatreute sieht eine Ortserweiterung des Stadtteils<br />

Haisterkirch im Umfang von ca. 3,5 ha im nördlichen Anschluss des Mischgebietes<br />

südlich des Körnerweges vor. Die bisher vorgeschlagenen und im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesenen Flächen in vergleichbarer Größe stehen nicht zur Verfügung.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Der hohe örtliche Bedarf an Wohnbaugrundstücken für freistehende Einfamilienhäuser<br />

und das Ziel der Stadt, den Besatz an Dienstleistern zu erhöhen, erfordern die<br />

zügige Herstellung von Planungsrecht in einem ersten Bauabschnitt von ca. 2 ha.<br />

2.2 Vorgaben und Ziele der Planung<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Abgrenzung der Flächen fand in Abstimmung<br />

mit dem Eigentümer sowie den maßgeblich betroffenen Trägern öffentlicher<br />

Belange statt.<br />

Die bestehende Siedlungsstruktur im nördlichen Haisterkirch wird fortgesetzt. Der<br />

Körnerweg dient dabei als Erschließung für die südlichen Baugrundstücke im Planungsgebietes.<br />

Die Bauform des freistehenden Einfamilienhauses, in Teilen ergänzt<br />

um Flächen für kleine, nicht störende Dienstleistungsbetriebe, setzt sich nach Norden<br />

fort. Der Ortsrand von Haisterkirch wird im Süden durch die Erholungsnutzung (Sport)<br />

bestimmt. Im Zuge der Erweiterung kann eine Einbindung in das Landschaftsbild erfolgen.<br />

Das wichtigste Merkmal einer eigenen Identität des Gebietes ist der Bachlauf<br />

– Wohnen am Haisterbach.<br />

Im Westen bilden zwei Hausgruppen mit 8 bis 9 Grundstücken eine Nachbarschaften<br />

an einem Wohnweg, um den kommunikativen Charakter der Gruppierung und die<br />

Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die wechselnde Stellung der Gebäude soll den Straßenraum<br />

lebendig gestalten und Durchblicke eröffnen. Ein modellierter, ca. 2 m hoher<br />

Wall im Westen, der mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt wird, verstärkt die<br />

Orientierung nach Innen auf die Nachbarschaft. Die Erschließung der 5 südlichen<br />

Grundstücke erfolgt über den Körnerweg. Der östliche Abschnitt erhält direkten Bezug<br />

zur renaturierten Talsohle.<br />

Für den ländlichen Raum ist Ersatz für entfallende Arbeitsplätze durch den Aufbau<br />

von selbstständigen Existenzen in zukunftsfähigen Dienstleistungsbereichen ein<br />

wichtiges Entwicklungsziel. Dieser schnell wachsende Sektor ist durch die Informations-<br />

und Kommunikationstechnik und den MIV nicht an Verdichtungsräume gebunden,<br />

sondern sucht kostengünstige Standorte mit hoher Lebensqualität. Auch auf diese<br />

Klientel zielt das städtebauliche Profil dieses Bebauungsplans.<br />

Die Nähe zu Sport- und Freizeitanlagen erfordern einen differenzierten Umgang mit<br />

der Bebauung. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen sind das Ergebnis der sorgfältigen<br />

Abwägung zwischen städtebaulichen, landschaftsplanerischen, ökonomischen<br />

und dem Schutzgut Mensch und Natur. Eine problematische Lärmbelastung erfolgt<br />

nur in den Nachtstunden bei seltenen Ereignissen (siehe Lärmgutachten). Der Normalbetrieb<br />

im Mischgebiet ist damit nicht betroffen.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3. Planinhalt<br />

3.1 Städtebauliches Konzept<br />

Das städtebauliche Konzept geht von einer Siedlung am Haisterbach aus, die ihre<br />

Anmutungsqualität von diesem Gewässer und seiner Kontur in der Landschaft bezieht.<br />

Diesem Naturraum Haisterbach auf der Ostseite entspricht ein höhenmodulierter<br />

Grünzug auf der Westseite als Abschirmung zu Sportfeldern und Parkplätzen.<br />

Beide Ränder mit ihrer Tiefenwirkung zur offenen Landschaft sind ökologische Ausgleichsflächen<br />

und grüne Finger - die als langfristige Siedlungsränder wirken. Sie<br />

vernetzen den Siedlungsraum mit der Flur. Die Wohngruppenstruktur setzt auch interne<br />

naturräumliche Begrenzungen.<br />

• Der städtebauliche Entwurf orientiert die Siedlung zum Haisterbach als wichtigen<br />

Teil des Orts- und Landschaftsbildes. Das soll durch Großvegetation und<br />

Ost-West orientierte Baugruppen mit dazwischen liegenden Gärten als "grüne<br />

Finger" besonders betont werden.<br />

• In den Wohngruppen soll die Wohnstraße als sozialer Ort der Begegnung, der<br />

Sicherheit und der Anmutungsqualität für das individuelle Wohnen möglichst<br />

kompakt erlebbar sein. Daher wird versucht, mit der begleitenden Bebauung<br />

räumliche Nähe und Geschlossenheit im Straßenraum zu erzeugen.<br />

• Daher liegen die von Norden erschlossenen Gebäude mit Eingang und Garage<br />

so nah wie möglich am öffentlichen Raum. Damit unterschiedliche Grundstücks-<br />

und Gebäudebreiten herstellbar sind, wird ein durchgängiges Baufeld<br />

von West nach Ost bis an die Haupterschließung Nord-Süd herangeführt.<br />

• Die nördliche Bauzeile mit Süderschließung wird nach Süd-West ausgerichtet,<br />

damit sie in der Abfolge Garage/Gartentor, kleiner geschützter Wohnhof, innerer<br />

Grünraum zwischen den Gruppen, deren Ablesbarkeit und Identität als<br />

Nachbarschaft erkennen lassen. Zugleich gliedern sie den Gesamtraum deutlich.<br />

• Das Gebiet liegt außerhalb der hundertjährigen Hochwasserlinie des Haisterbaches.<br />

Überflutungen des Areals sind nicht bekannt. Die dem Bach gegenüberliegenden<br />

Talseite liegt tiefer und schafft somit zusätzliche Retentionsreserven.<br />

Dennoch wird für den Fall weiterer Klimaveränderungen und damit erhöhten<br />

Starkregenereignissen vorgesorgt. Die Höhenlage des Gebiets ist so<br />

angepasst, dass ein gleichmäßiges Gefälle nach Nordosten mögliche Wässer<br />

aus dem Gebiet zum Haisterbach ableitet. Die Straßenlage und die zulässige<br />

Erdgeschossfußbodenhöhe bieten zusätzliche Reserven, wobei die Straßen<br />

den Ablauf übernehmen.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.2 Textliche Festsetzungen<br />

Aus obigen Zielen wird eine Kombination von einem Mischgebiet mit besonderer Berücksichtigung<br />

der Wohnqualität in den Hausgruppen und einem allgemeinem Wohngebiet<br />

in den bachnahen Bereichen abgeleitet (siehe Anlage).<br />

• Um Nutzungskonflikte auszuschließen sind die nach § 4 (3) BauNVO möglichen<br />

Ausnahmen und die nach § 6 (2) 6, 7, 8 möglichen Nutzungen sowie die<br />

Ausnahmen 1, 3, 4, 5 nach § 6 (3) BauNVO nicht zugelassen. In Haisterkirch<br />

und im Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert. Der Ausschluss der Mobilfunkanlagen<br />

begründet sich auf der bebauten Umgebung. Am Ortsrand und<br />

im überwiegend eingeschossig bebauten Umfeld wirken Sendemasten störend.<br />

Das Mischgebiet wird bewusst auf ein kleines Gebiet innerhalb der Wohnbebauung<br />

beschränkt, um in Haisterkirch den Bürger die Verbindung von Arbeit<br />

und Wohnen zu ermöglichen. Durch die Größe des Gebiets ist die Anpassung<br />

in die Wohnumgebung aus städtebaulicher Sicht notwendig. Aufgrund der<br />

Größe des Gebietes wird keine eigene Mobilfunkanlage benötigt. Wie im<br />

Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert.<br />

• Haisterkirch wird geprägt durch große Grundstücke mit freistehenden Gebäuden.<br />

Hochverdichtete Wohnformen sind nicht ortstypisch Die städtebauliche<br />

Konzeption der Freiräume, Durchblicke und Gruppenbildung stärkt den örtlichen<br />

Charakter Um diesen zu erhalten muss die GRZ für das Wohngebiet auf<br />

0.35 reduziert werden.<br />

Die an das Mischgebiet angrenzende Einfamilienhausbebauung und das<br />

städtebauliche Konzept der nahtlosen Integration des Mischgebiets in die umgebende<br />

Baustrukturen erfordern ebenfalls eine deutliche Reduzierung. der<br />

maximal zulässigen GRZ auf 0.35. Die Möglichkeit für die angestrebten Nutzung<br />

wird dadurch nicht eingeschränkt.<br />

Um Anreize für Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, werden Wintergärten<br />

bis zu Zimmergröße als Pufferzone von der Berechnung ausgenommen.<br />

• Für Planungsspielraum bei der Gebäudeplanung wird die überbaubare<br />

Grundstücksfläche als Baustreifen ausgewiesen. Damit der Charakter einer<br />

aufgelockerten Einzelhausbebauung mit durchgrünten Freiflächen auf Dauer<br />

gewährleistet wird und damit sich das Baugebiet in die bestehende Bebauung<br />

integriert, ist die Zahl der Wohnungen auf 2 Wohneinheiten je Gebäude begrenzt.<br />

Dies gilt auch bei Doppelhausgruppen. Somit begrenzt sich auch der<br />

Bedarf an Stellplätzen.<br />

• Die Höhenbegrenzung der First- und Wandhöhen ergeben sich aus lärmschützenden<br />

Vorkehrungen im Westen, aus der Höhe der umgebenden Bebauung,<br />

aus Gründen der gegenseitigen Verschattung und aus städtebaulichen<br />

Gründen zur Eingliederung in die Landschaft. Mit der Festlegung von<br />

maximal 2 Vollgeschossen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Dachgeschosse wegen der festgelegten Dachneigung, der Wandhöhe und der<br />

möglichen Dachausbauten rechtlich zu Vollgeschossen werden können.<br />

• Die Bezugshöhe ist die aus dem städtebaulichen Konzept und dem Entwässerungskonzept<br />

entwickelte und für die Anschlüsse angenommene Erdgeschossfußbodenhöhen.<br />

Sie sichert die Besonnung der Nachbargrundstücke,<br />

ohne den Gestaltungsspielraum der Bauherren einzuschränken. Von diesen<br />

Höhen bemessen sich die festgesetzten Wand- und Gebäudehöhen. Die individuelle<br />

Erdgeschossfußbodenhöhe kann davon in begrenztem Rahmen abweichen,<br />

sofern der Anschluss an das Kanal- und Regenwassersystem gewährleistet<br />

ist. Die Begrenzung der Abweichung sichert die zuverlässige Ableitung<br />

des Niederschlagswässer.<br />

• Die Höhenfestsetzungen, Festlegung der Dachneigungen und Firstrichtungen<br />

sorgen für die Einbindung der Siedlungserweiterung in das bestehende Gefüge<br />

und den Erhalt des dörflichen Charakters von Haisterkirch. Die Höhenbegrenzung<br />

im Mischgebiet sind auch Bestandteil der Lärmschutzvorkehrungen.<br />

• Die Festlegung zu den Aufschüttungen und Abgrabungen sichern den Landschaftscharakter<br />

und den Niederschlagswasserabfluss.<br />

• Nebenanlagen können auf den gesamten Grundstück, außer den Pflanzgebote<br />

errichtet werden. Die Größenbeschränkung erlaubt Gebiets typische Gebäude.<br />

Für das Mischgebiet werden diese Einschränkungen ausnahmsweise<br />

aufgehoben, sofern die Anlagen der gewerblichen Nutzung dienen.<br />

• Aus städtebaulichen Gründen soll der Straßenraum durch Gebäudekanten<br />

ablesbar bleiben. Daher werden für süderschlossene Grundstücke Festsetzungen<br />

getroffen, die Gewährleisten, dass ein Gebäudeteil (Garage oder Carport)<br />

den Straßenraum begrenzt.<br />

• Die Verkehrsflächen im Gebiet erhalten keine Hierarchie. Der zentrale Platz<br />

dient der Identifikation des Gebietes. Die Bereiche ohne Einfahrt sichern die<br />

Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums.<br />

• Bei seltenen Ereignissen werden die zulässigen Grenzwerte für Mischgebiete<br />

an einer Fassadenseite im 1.OG überschritten. Als vorbeugende Lärmschutzmaßnahme<br />

wurde für grenzwertige Fassaden ein Verbot von öffenbaren<br />

Fenster zu schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen festgesetzt. Zur<br />

Vermeidung von Härtefällen kann ausnahmsweise öffenbare Fenster zugelassen<br />

werde, wenn Schallschutz zur Nutzung der Räume gesichert ist. Zusätzlich<br />

bildet der Wall eine psychologische Abschirmung zu den Lärmquellen.<br />

Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden wegen unverhältnismäßiger Auswirkungen<br />

aus städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht bei gleichzeitig geringem<br />

Erfolg (< 3 dB(A) )nicht umgesetzt.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Von der Ortschaft wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass die maximal<br />

zulässige Anzahl der seltenen Ereignisse nicht überschritten wird. Mit der Nutzungsüberlassung<br />

der Räumlichkeiten verpflichtet sich der Veranstalter zu<br />

den entsprechenden Maßnahmen zur Sicherstellung des Ruhebedürfnisses<br />

der Anwohner.<br />

• Die Pflanzgebote dienen zur Einbindung in Landschaft und Siedlungsstruktur.<br />

Die Pflanzlisten sollen die Erhaltung Standort gerechter einheimischer Pflanzen<br />

sichern.<br />

3.3 Örtliche Bauvorschriften<br />

• Die Gestaltungsvorschriften beziehen sich auf die städtebaulich wirksamen<br />

Bauteile und sollen das Neubaugebiet in das Ortsbild integrieren.<br />

Haisterkirch liegt im Tal des Haisterbaches. Das Ortsbild wird durch die<br />

Dachlandschaft mit seinen großen zusammenhängenden Dachflächen geprägt.<br />

Diesem tragen die Festsetzungen Rechnung. Das Hauptdach ist das<br />

steile Satteldach, das in seiner Erscheinung auch erhalten bleiben soll. Daher<br />

wurden untergeordnete Bauteile wie Dachgauben eingeschränkt.<br />

• Die Straßen werden als Wohnstraßen ausgebildet und sind als Parkraum für<br />

PKW weitgehend ungeeignet, da dadurch die Nutzung durch spielende Kinder,<br />

Schneeräumung und Müllentsorgung nicht mehr gewährleistet ist. Haisterkirch<br />

ist an den öffentlichen Nahverkehr nur mit eingeschränktem Zeittakt<br />

angebunden. Daher sind Zweit- und Drittwagen unumgänglich. Um den erhöhten<br />

Stellplatz außerhalb der Wohnstraßen zu gewährleisten, werden für<br />

Wohnungen mit mehr als 70 qm mindestens zwei Stellplätze vorgeschrieben.<br />

• Bundesweit zeichnen sich Neubaugebiete insbesondere dadurch aus, dass<br />

überall gleiche, ortsuntypische Elemente aus dem Baumarkt und artfremde<br />

immergrüne Gehölzen den Straßenraum dominieren.<br />

Die traditionellen und heute noch verwendeten Einzäunungen in Haisterkirch<br />

sind dagegen geprägt durch den senkrechten Staketenzaun aus Holz. Der Erhalt<br />

des identitätsstiftenden Ortsbildes soll bewahrt werden. Daher wurden die<br />

Einzäunungen auf die ortsbildverträglichen Elemente eingeschränkt.<br />

• Der Übergang zwischen privaten Grünflächen und öffentlicher Erschließung<br />

bestimmt das Straßenbild. Zur Erhaltung des geplanten Querprofils mit dem<br />

tradtitionellen örtlichen privaten Grünstreifen vor dem Zaum und auf Grund der<br />

beabsichtigten Durchlässigkeit zwischen den Grünzügen wird ein Einfriedungsverbot<br />

von 50 cm entlang der öffentlichen Erschließung festgesetzt.<br />

• Dorftypisch sind bis an den Straßenraum heranreichende Grünflächen, die<br />

durch schmale Einfahrten unterbrochen werden. Die für die Mobilität notwendige<br />

Stellplatzanzahl verändert die Anbindung an den öffentlichen Raum. Die<br />

kleinteilige Gliederung wird von großen versiegelten Flächen geprägt. Aus<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Städtebaulichen Gründen soll der Straßenraum dorfgerechte kleinteilige und<br />

von Grün dominierte Vorflächen erhalten. Versiegelung bedeutet Eingriffe in<br />

den Wasserhaushalt und aufwändige Entsorgung gesammelten Wassers. Daher<br />

ist es aus ökologischen Gründen notwendig und wirtschaftlich sinnvoll<br />

anfallendes Niederschlagswasser gleich vor Ort den Naturhaushalt zuzuführen.<br />

• Werbeanlagen, insbesondere mit Beleuchtung dominieren schnell den Straßenraum<br />

und verändern den Charakter eines Wohngebiets. Daher werden im<br />

Wohngebiet die Maße beschränkt und eine Beleuchtung nicht zugelassen. Im<br />

Mischgebiet sind Werbeanlagen notwendig. Die Umgeben von Einfamilienhäusern<br />

erfordert eine Höhenbeschränkung, die der Umgebung angepasst ist.<br />

Daher werden Werbeanlagen nur bis zur Traufhöhe zugelassen. Ein weiterer<br />

wichtiger Aspekt ist die Auswirkung von Beleuchtung auf die Umwelt. Zum<br />

Schutz der nachtaktiven Fauna wird die Ausrichtung des Lichtkegels zum Boden<br />

vorgeschrieben.<br />

• Oberirdische Verkabelungen und Freileitungen fügen sich nicht in das angestrebte<br />

qualitätsvolle Erscheinungsbild des Baugebiets. Sie werden daher<br />

nicht zugelassen.<br />

• In der Entwurfsphase wurden mehrere Alternativen zur Regenwasserbewirtschaftung<br />

untersucht. Versickerungsfähiger Untergrund steht laut Geotechnischem<br />

Gutachten vom 28.10.2004 erst in 2.40m Tiefe an. In Abwägung der<br />

Schutzgüter Boden und Wasser wird auf eine Versickerung mit Bodenaustausch<br />

verzichtet. Das Regenwasser wird über eine Retention gedrosselt dem<br />

Haisterbach zugeführt. Das geringe Gefälle und kalte Winter führt zu erhöhter<br />

Störanfälligkeit offener Regensysteme. Daher wird das Regenwasser im getrennten<br />

Leitungsnetz gesammelt und dem Retentionsraum zugeführt. Auf<br />

Grund der geringen Versickerungsfähigkeit des Bodens müssen alle Grundstücksbesitzer<br />

ihr gefasstes Niederschlagswasser dem System zuführen.<br />

3.4 Erschließung<br />

Das Erschließungsnetz des Baugebietes ist einerseits darauf ausgerichtet,<br />

den Autoverkehr möglichst ohne Umwege und Belastungen auf die übergeordneten<br />

Straßen abzuleiten, andererseits die Fußgänger und Radfahrer konfliktfrei<br />

an die bestehenden Versorgungseinrichtungen anzubinden.<br />

Die Zufahrt vom überörtlichen und innerörtlichen Verkehrsnetz erfolgt von Süden<br />

über den Körnerweg, damit Durchgangsverkehr ausgeschlossen wird.<br />

Erst im letzten Bauabschnitt wird ein Anschluss an den Öschweg hergestellt.<br />

An die Nord-Süd-Straße schließen östlich und westlich Wohnwege mit gebündelter<br />

Erschließung der Eingänge an. Um den Straßenraum als Kommunikationsraum<br />

zu stärken, sind Eingänge und Stellplätze auf den öffentlichen Raum<br />

ausgerichtet.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Die südliche Häuserreihe wird vom Körnerweg erschlossen, womit die Kontinuität<br />

der Siedlungsstruktur erreicht wird.<br />

3.5 Ver- und Entsorgung<br />

• Die EnBW versorgt das Gebiet mit elektrischem Strom<br />

• Die THÜGA plant die Versorgung des Gebietes mit Gas<br />

• Die öffentliche Trinkwasserversorgung stellt auch die Löschwasserversorgung<br />

sicher<br />

• Die Müllentsorgung erfolgt durch die Stadt Bad Waldsee<br />

• Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die bestehende<br />

öffentliche Mischwasserkanalisation der Stadt Bad Waldsee. Die Schmutzwasserkanalisation<br />

liegt so hoch, dass Freispiegelentwässerung von Kellerräumlichkeiten<br />

nicht möglich ist. Damit sind auch Hausdrainagen nicht ableitbar.<br />

• Niederschlagswässer werden über ein öffentliches Ableitungssystem einem<br />

Puffer-/Retentionsbecken dem Haisterbach zugeleitet. Die Pufferung bewirkt<br />

einer Vergleichmäßigung des Zuflusses in den Haisterbach um eine Verschärfung<br />

der Abflusssituation im Bach zu vermeiden. Es erfolgt hier keine<br />

mit der Kläranlage zu vergleichende Reinigung, deshalb dürfen dem System<br />

nur nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswässer zugeleitet werden.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

4. Umweltbericht<br />

Einleitung<br />

4.1 Kurzdarstellung Inhalt und Ziele des Bauleitplans<br />

Die Stadt Bad Waldsee will im Stadtteil Haisterkirch für die junge Generation im Dorf<br />

und für unternehmensnahe Dienstleister Ansiedlungsmöglichkeiten schaffen. Angestrebt<br />

ist eine Arrondierung der Ortschaft Haisterkirch nach Norden um ca. 3,5 ha.<br />

Hierzu wurde im ersten Schritt eine städtebauliche Gesamtkonzeption für die Ortserweiterung<br />

erstellt. Die bisher im FNP ausgewiesenen Flächen für Wohnbauland sind<br />

zur Zeit nicht verfügbar oder zu klein sind.<br />

Auf dem Baugebiet sollen überwiegend Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser<br />

vorgesehen werden, um attraktive Grundstücke um die 500 m 2 anbieten zu<br />

können. Dem Ziel ein attraktives Wohngebiet zu schaffen, soll Rechnung getragen<br />

werden.<br />

Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ sieht die Entwicklung des ersten Bauabschnitts<br />

mit ca. 2 ha Bruttobauland und 29 WE vor. Ein hochwertiger Siedlungsabschluß<br />

als grüner Ortsrand wird vorgesehen. Die naturnahe Umgestaltung des Haisterbach<br />

wurde im Zuge der geforderten Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Leider<br />

ist hierfür die Verfügbarkeit der Flächen wie auch die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.<br />

Die bestehenden Gemeinschafts- und Sporteinrichtungen im Westen können in die<br />

Siedlungsfläche und somit in das Ortsbild besser eingebunden werden.<br />

4.2 Ziele des Umweltschutzes<br />

Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom<br />

04. April 1996 macht keine Aussagen zum Plangebiet.<br />

Die Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan von 1996 der Stadt Bad<br />

Waldsee als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es liegt der Beschluss vor, die<br />

Fläche bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans als gemischte Baufläche<br />

und Wohnbaufläche aufzunehmen. Im Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan<br />

von 1996 werden auf der Fläche keine Besonderheiten erwähnt. Generell wird ein<br />

ausreichender Abstand zum Haisterbach gefordert.<br />

Mit Umsetzung der Baumaßnahmen können über die Eingriffs- Ausgleichsregelung<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der vorhanden Situation durchgeführt werden. An erster<br />

Stelle steht die Gestaltung eines harmonischen Ortsrandes als Übergang in die<br />

freie Landschaft. Die Renaturierung des Haisterbaches musste im Laufe des Verfahrens<br />

wegen der nicht Verfügbarkeit der Flächen und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

aufgegeben werden.<br />

Der zukünftige Bebauungsplan sieht vor, die Versiegelung der Flächen möglichst gering<br />

zu halten und das anfallende Regenwasser über eine Retensionsfläche im Grün-<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

streifen gepuffert den Haisterbaches zuzuleiten. Die Anordnung und Ausrichtung der<br />

Gebäude unterstützt den Hinzugewinn von solaren Einträgen in den Wintermonaten.<br />

Das festgesetzte Pflanzgebot fordert die Anpflanzung ortstypischer Gehölze und<br />

Pflanzenarten. Den Festsetzungen im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung<br />

1995 kann Rechnung getragen werden. Darunter fallen die Eingrünung und der<br />

Aufbau von Streuobstbeständen und Vegetationsstrukturen an den Ortsrändern.<br />

Der im Landschaftsplan geforderte Grünkorridor entlang des Haisterbaches wird<br />

durch ausreichende Abstandsgrünflächen zur Bebauung umgesetzt.<br />

Der Gewässerentwicklungsplan gibt Hinweis hinsichtlich einer Renaturierung des<br />

Haisterbaches. Aus oben genannten Gründen kann diese Entwicklung im Rahmen<br />

der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplans „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ nicht umgesetzt<br />

werden.<br />

Das Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg kartiert das Planungsgebiet als<br />

Fläche 1.Priorität für die Feldlerche.<br />

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen in den einzelnen<br />

Schutzgütern<br />

4.3 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />

Im Folgenden wird die Bestandssituation sowie die Ausprägung wesentlicher Nutzungsmerkmale<br />

aufgeführt, wobei die untersuchungsrelevanten Schutzgüter und ihrer<br />

Funktion dargestellt werden. Die Auflistung orientiert sich dabei an den Indikatoren,<br />

wie sie im § 1 Abs. 6 Nr.7 BauGB aufgelistet sind. Sie stellt eine ergebnisorientierte<br />

Zusammenfassung dar, wobei für detailliertere Angaben der Schutzgüter Flora und<br />

Fauna, Boden, Wasser, Klima und Landschaft auf den Erläuterungsbericht zur<br />

Grünordnungsplanung verwiesen wird.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Mit der Planung ist weder die Umsiedelung von Wohnbevölkerung noch die Verlagerung<br />

von Gewerbebetrieben verbunden. Für die weitere Betrachtung sind daher den<br />

Freizeit- und Erholungsfunktionen, des weiteren den Aspekten des Lärmschutzes und<br />

der Schadstoffimmissionen, sowie wirtschaftliche Funktionen von Bedeutung.<br />

Erholungsfunktion der Landschaft<br />

Die Bestandssituation für das Schutzgut Mensch ist eng mit der Wahrnehmung besonders<br />

des Erholungssuchenden verbunden. Die Wege am jetzigen Siedlungsrang<br />

führen in die Landschaft und werden zur Feierabend- und Wochenenderholung genutzt.<br />

Mit dem Radweg am Haisterbach ist eine wichtige Verbindung in Nord-Süd<br />

Richtung vorhanden, die eine Verknüpfung der bestehenden Siedlungsstruktur an die<br />

Landschaft im Norden schafft. Der Haisterbach übernimmt neben der ökologischen<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

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Bedeutung auch vielfältige Funktionen eines siedlungsnahen Grünzuges in einem<br />

landwirtschaftlich genutzten Raum.<br />

Lärm<br />

Zur Beurteilung der Lärmimmisionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt.<br />

Der Lärm der K 7933 stellt für das Planungsgebiet keine Belastung dar. Im Rahmen<br />

des Gutachtens wurden die potenziellen Schallimmissionen auf das Planungsgebiet<br />

im einzelnen untersucht. Differenziert betrachtet wurden der Straßenverkehrslärm im<br />

Planungsgebiet, die Schallimmissionen beim Sportanlagenbetrieb und bei seltenen<br />

Veranstaltungen (Zeltfeste), zudem die Schalleinwirkung des Kindergartens.<br />

Straßenverkehrslärm:<br />

Die Schallimmission des Straßenverkehrs wurde in Form von Lärmkarten berechnet.<br />

Sie zeigen die Schallsituation im geplanten Baugebiet für den Erdgeschoss- und<br />

Obergeschossbereich. Wie in den Lärmkarten zu erkennen ist, werden die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 für allgemeines Wohngebiet (Tag 55 dB(A), Nacht 45<br />

dB(A)) innerhalb des geplanten Baugebietes eingehalten. Schallschutzmaßnahmen<br />

sind bezüglich des Straßenverkehrslärms nicht erforderlich.<br />

Sportanlagen:<br />

Die Schallimmissionen beim maßgeblichen Sportanlagenbetrieb insbesondere bei<br />

Fußballspielen und bei voller Nutzung der Tennisplätze, inkl. Parkplatzverkehr, halten<br />

den Immissionsrichtwert im Bereich des geplanten Baugebietes ein. Der Immissionsrichtwert<br />

für allgemeines Wohngebiet (50 dB(A)) im kritischsten Beurteilungszeitraum<br />

an Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wird nicht überschritten. Im<br />

Nahbereich der Tennisanlage am nordwestlichen Rand des Baugebietes ist erfahrungsgemäß<br />

trotzdem zu empfehlen Erdwälle und Bepflanzungen anzulegen, um die<br />

Bereiche Sport und Wohnen zu trennen.<br />

Seltene Ereignisse:<br />

Die Schalleinwirkung von seltenen Veranstaltungen, wie Zeltfesten der örtlichen Vereine<br />

mit Musikbetrieb auch im Nachtzeitraum, bis ca 1.00 Uhr, schöpft den dafür in<br />

einem Mischgebiet noch zulässigen Wert von 55 dB(A) am südwestlichen Rand der<br />

geplanten Bebauung voll aus. Am Haus 2, das sich an der äußersten südwestlichen<br />

Ecke des Baugebietes befindet, wird dieser Wert im 1.Obergeschoss überschritten.<br />

Der für allgemeines Wohngebiet zulässige Wert von 50 dB(A) wird ab der in der Anlage<br />

1 des Lärmgutachtens eingetragenen roten Linie eingehalten. Am südwestlichen<br />

Rand des Baugebiets sollten an den lärmzugewandten Fassaden keine zu öffnenden<br />

Fenster von schutzbedürftigen Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden.<br />

Schalleinwirkung des Kindergartens:<br />

Die Schalleinwirkung des Kindergartens inklusive des dazugehörigen Parkplatzverkehrs<br />

führt an den benachbarten Gebäuden des geplanten Baugebietes im Tagesmittel<br />

zu einem Immissionspegel von 45 dB(A). Diese Schallimmission ist nicht im<br />

Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beurteilen oder zu Werten. Lediglich<br />

im Sinne einer vorausschauenden städtebaulichen Planung sind westlich von Wohngebäuden,<br />

die sich im Nahbereich des Kindergartens befinden, Erdwälle und Be-<br />

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pflanzungen zu empfehlen, die eine Trennung der Bereiche Kindergarten und Wohnbebauung<br />

herstellen.<br />

Weitere Immissionen<br />

Von Belastungen wie z.B. Geruchs- und Schadstoffimmissionen durch die landwirtschaftliche<br />

angrenzende Nutzung muss ausgegangen werden. Durch die intensive<br />

landwirtschaftliche Nutzung entstehen, beispielsweise bei der Düngung, an einigen<br />

Tagen im Jahr Geruchsimmissionen im Planungsgebiet. Sie übersteigen jedoch nicht<br />

den üblichen Rahmen.<br />

Wirtschaft<br />

Die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Funktionen liegt in dem Verlust landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche durch Überbauung.<br />

Schutzgut Fauna und Flora<br />

Das Planungsgebiet weist keine nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU bedeutsamen<br />

Tier- und Pflanzenarten auf. Das aktuelle Vegetationsbild des Planungsgebietes<br />

besteht aus einer landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche, in diesem<br />

Falle aus Ackerland (Maisanbau). Auf Grund der anthropogenen Nutzung ist das Akkerland<br />

in seiner Artenausstattung eingeschränkt. Das Planungsgebiet ist aber Teil<br />

eines zusammenhängenden Feldlerchenlebensraums, der im Falle einer Bebauung<br />

verkleinert werden würde. Es sind keine Biotope nach $ 24a LNatschG ausgewiesen.<br />

Der angrenzende Haisterbach als Fließgewässer ist insbesondere durch die strukturarme<br />

Umgebung als Lebensraum für Flora und Fauna mit einer hohen Priorität<br />

einzustufen.<br />

Das Planungsgebiet besitzt aufgrund der intensiven Nutzung eine geringe Strukturvielfalt<br />

und somit eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna Der<br />

Eingriff in den Feldlerchenlebensraum ist im Zielkonzept Feldlerche mit der Prioritätsstufe<br />

1 auszuweisen. Infolgedessen sind die zu erwartenden Auswirkungen als mittel<br />

bis hoch einzuschätzen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Geographisch betrachtet ist der Planungsraum der naturräumlichen Einheit „Biberacher<br />

Altmränehügelland“ zuzuordnen, welche ihre Entstehung den Ablagerungen<br />

(Moränen) des Rheingletschers verdankt. Das Planungsgebiet ist fast eben und liegt<br />

bei 630 ü.NN. Geologisch sind keine Besonderheiten vorhanden. Aus morphologischer<br />

Sicht liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich der Talaue des Haisterbaches<br />

bzw. einer spätglazialen Terrassenlandschaft, die von den Schmelzwässern des sich<br />

zurückziehenden Rheinvorlandgletschers geformt wurde.<br />

Ein geotechnisches Gutachten wurde erstellt und gibt vertiefend Auskunft über die<br />

Bodenkunde vor Ort. Der Baugrund besteht aus folgenden Schichten: Mutterboden,<br />

Tallehm, Talkies und Schmelzwasserkies. Die Versickerungsfähigkeit der ersten<br />

Schichten ist „sehr schwach bis schwach“, der Schmelzwasserkies gilt als „stark<br />

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durchlässiger“ Boden. Er tritt ab ca. 2,20 m auf. Der Schmelzwasserkies weist im<br />

Vergleich zum Talkies zudem eine hohe Tragfähigkeit aus. Der Oberboden besitzt für<br />

die Landwirtschaft eine vorwiegend gute Eignung für Ackerbau.<br />

Hinweise auf Verunreinigungen des Bodens im Plangebiet durch Altlasten/ Altablagerungen<br />

liegen nicht vor. Unter Berücksichtigung des Erfüllungsgrades der Bodenfunktion<br />

sind solche Böden als insgesamt bedeutsame Standorte einzustufen.<br />

Das Plangebiet ist in seiner Bedeutung für das Schutzgut Boden als mittel bis hoch<br />

zu bewerten.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Grundwasser<br />

Das Planungsgebiet liegt knapp südlich der Grundwasserschonbereichsgrenze. Der<br />

Flächennutzungsplan weist ein Wasserschutzgebiet Osterhofen nordöstlich von Haisterkirch<br />

aus. Generell ist die Haisterkirch-Ummendorfer Schwemmebene als großer<br />

Grundwasserspeicher bekannt. Der genügend große Abstand des Planungsgebietes<br />

zum Schutzgebiet stellt für das Grundwasser aber keine Gefahr dar. Der Regionalplan<br />

weist ein weiteres Grundwasserschutzgebiet westlich von Haisterkirch und<br />

Osterhofen im Oberen Rißtal aus, welches durch die Planung nicht negativ beeinflußt<br />

wird. Das Grundwasser im Planungsgebiet liegt tiefer als 6 m. Eine Vorbelastung des<br />

Grund- und Schichtwasser im Planungsgebiet ist nicht bekannt.<br />

Hochwasser<br />

Die Flurflächen entlang des Haisterbaches sind im Regionalplan nicht als Überschwemmungsgebiet<br />

gekennzeichnet und der vorhandene Grundwasserstand stellt<br />

keine Gefahr für eine zukünftige Bebauung dar. Der Haisterbach ist im Laufe der Jahre<br />

noch nie über seine Grenzen getreten. Im Ernstfall dienen die tiefer gelegenen,<br />

östlichen an das Planungsgebiet angrenzenden, landwirtschaftlichen Flächen als<br />

Überschwemmungsraum.<br />

Oberflächenwasser<br />

Als Hauptvorfluter der Schwemmebene ist der nach Norden fließende Haisterbach als<br />

bedeutsames Fließgewässer zu erwähnen. Die Bachsohle liegt bei 1,9m bis 2,2 m<br />

unterhalb des umgebenden Geländes und in der sohlabdichtenden Schicht des Talkies.<br />

Eine Korrespondenz mit dem in größeren Tiefen vorkommenden Grundwasserleiter<br />

ist unwahrscheinlich.<br />

Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Wasser ist als mittel bis<br />

hoch zu beurteilen.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im Klimabezirk „Schwäbisches Alpenvorland“ in Benachbarung<br />

zum Rhein-Bodensee-Hügelland. Dafür charakteristisch ist das humide,<br />

kühl-feuchte Klima mit reichlich Schauerregen in den Sommermonaten, mäßig warme<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

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Sommer und kühle Winter. Im Frühjahr und im Herbst kann es zu großräumigen Nebelwetterlagen<br />

kommen. Die Hauptwindrichtung ist Westen, entsprechend den überregionalen<br />

Gegebenheiten.<br />

Im Gebiet kommt es als lokalklimatische Besonderheit in wolkenarmen Strahlungsnächten<br />

zur Bildung von Kaltluftseen, die dann die gesamten Senken bedecken und<br />

nur langsam nach Norden abfließen. Durch die geringe Flächengröße des Planungsgebietes<br />

und die Lage am Ortsrand ist eine Störung der Kaltluftabflüße nicht vorhanden.<br />

Durch die geplante Bebauung können Klimatope in Ausübung ihrer klimatischen<br />

Ausgleichsleistung also nicht beeinträchtigt werden. Das Planungsgebiet ist in seiner<br />

Bedeutung für das Schutzgut Klima als gering bis mittel zu beurteilen.<br />

Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild<br />

Objektive Kriterien bei der Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Eigenart, d.h. die<br />

naturräumliche und kulturhistorische gewachsene Charakteristik eines Raumes, sowie<br />

die Vielfalt und Naturnähe einer Landschaft. Unter dem Orts- und Landschaftsbild<br />

werden alle optisch und sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen von Natur und Landschaft/Kulturlandschaft<br />

verstanden. Darunter auch Kriterien wie Erreichbarkeit, Erschließung,<br />

Attraktivität, Aussicht und klimatische Faktoren.<br />

Der jetzige Ortsrand im Norden von Haisterkirch stellt aus städtebaulicher Sicht keinen<br />

landschaftlich hochwertigen Übergang in die freie Landschaft dar. Die Gemeinschaftsnutzungen<br />

am westlichen Rand des Planungsgebietes ragen als Zahn in die<br />

Landschaft ohne besondere Grün- oder Vegetationsstrukturen zur Eingrenzung und<br />

zum Landschaftsabschluß aufwiesen zu können. Die Gesamtanlage stellt somit eine<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Da im Planungsgebiet selber keine<br />

landschaftsprägenden Elemente vorhanden sind, ist die Empfindlichkeit als gering<br />

einzustufen. Ein gutes Wegenetz in den Naherholungsraum ist über die vorhandenen<br />

Flurwege gegeben. Der den Haisterbach begleitende Radweg stellt eine wichtige<br />

Nord- Südverbindung dar.<br />

Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan von 1996 erwähnt für das Planungsgebiet<br />

keine Besonderheiten. Generell wird ausreichender Abstand zum Haisterbach<br />

gefordert. Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Landschaft als<br />

gering bis mittel zu beurteilen.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Der Stadtteil Haisterkirch verfügt über einige Kulturdenkmäler, darunter die katholische<br />

Kirche, die Kapellen St. Sebastian und St. Wendelin, die Gottvaterkapelle, dem<br />

Gasthof zum Kreuz, dem Lehrerhaus und drei weiteren Häusern und 15 Kreuzwegestationen.<br />

Weder diese Kulturdenkmäler, noch Boden- oder sonstige Denkmäler befinden<br />

sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Planungsgebiet hat im<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter keine Güter vorzuweisen.<br />

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern<br />

Die Flächenversiegelung beeinflußt in unterschiedlichster Weise den vorhandenen<br />

Naturhaushalt. Die vielfältigen Funktionen des Bodens werden irreversibel geschädigt,<br />

die Grundwasserneubildungsrate wird vermindert und der Oberflächenabfluss<br />

wird erhöht. Die Funktionen des Grund- sowie Oberflächenwassers können im Zuge<br />

der geplanten Bebauung insbesondere durch Verunreinigung beeinträchtigt werden.<br />

Der Haisterbach ist ein bedeutender Lebensraum, in der sonst landwirtschaftlich genutzten<br />

Schwemmebene und empfindlich gegenüber direkten Einleitungen von verschmutztem<br />

Fremdwasser. Dach- und Oberflächenwasser aus dem Baugebiet werden<br />

daher über bewachsene Retentionsflächen gepuffert in den Haisterbach eingeleitet<br />

.<br />

Der bestehende Feldlerchenlebensraum wird durch die Umnutzung zum Wohn- und<br />

Mischgebiet verkleinert. Der Verlust von Lebensräumen und die Zerschneidung funktional<br />

zusammenhängender Lebensräume anderer Tier- und Pflanzenwelt ist nur in<br />

geringen Maße gegeben. Der Lebensraum des Menschen wird erweitert und hochwertiger<br />

Wohnraum am Ortsrand geschaffen. Mit der Nutzungsänderung zum allgemeinen<br />

Wohn- und gemischten Baugebiet ändern sich die Grenzwerte der Lärmimmisionen<br />

der Sportanlagen.<br />

4.4 Prognose der Entwicklung<br />

Die mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter<br />

sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei einer nachhaltigen Durchführung<br />

kann, im Vergleich zur Nichtdurchführung, in einzelnen Schutzgütern eine Aufwertung<br />

des jetzigen Zustandes erreicht werden.<br />

Schutzgut Boden<br />

Die Umsetzung der Planung bedeutet einerseits einen Flächenverlust der landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, was die Leistungsfähigkeit der Landschaftspotenziale<br />

zumindest einschränkt. Flächenversiegelungen führen zudem zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes. Allerdings kann sich trotz des Flächenverlustes<br />

ein Entlastungseffekt auf andere Schutzgüter einstellen. Hier zum Beispiel die Einstellung<br />

einer intensiven Landwirtschaft. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in<br />

Zukunft mit deutlich weniger Schadstoff- bzw. Nährstoffeinträge in den Mutterboden<br />

zu rechnen ist, was sich positiv auf die Qualität des Haisterbaches auswirkt.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Die Grundwasservorkommen werden durch das Vorhaben nicht bedenklich beeinträchtigt.<br />

Durch das Trennsystem der Entwässerung wird ein erhöhter Oberflächenabfluss<br />

reduziert. Über die zentrale Retentionsfläche am Haisterbach wird ein Großteil<br />

des Niederschlagwassers dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt. Von<br />

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Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

einer direkten Einleitung des Regenwassers in den Haisterbach wird abgesehen, da<br />

die Gewässerfauna auf mehrere hundert Meter vernichtet werden könnte.<br />

Der Hochwasserschutz ist gewährleistet.<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Die durch die anthropogene Nutzung verursachte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

beschränkt sich auf die geringe visuelle Qualität der landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Durch die aufgelockerte Bebauung und die Ausweisung von Pflanzgeboten<br />

und Eingrünungen an den Gebietsrändern kann die Gesamtwirkung des Ortsrandes<br />

im Landschaftsbild aufgewertet werden. Durch die verschiedenen Pflanzgebote innerhalb<br />

des Gebietes werden ortstypische Grünstrukturen geschaffen, die visuelle<br />

Anreize schaffen und gegliederte Funktionen übernehmen. Die Ufergehölze entlang<br />

des Haisterbaches werden erhalten.<br />

Die Einschränkung der Erholungsfunktion ist zu vernachlässigen, zumal durch das<br />

Vorhaben keine vorhandenen Wegebeziehungen beeinträchtigt werden. Der Flurweg<br />

entlang des Haisterbaches bleibt in seiner Funktion als Rad- und Flurweg erhalten.<br />

Im Zuge der Planung wurde bewußt von einer Erschließungsfunktion über den Flurweg<br />

Abstand genommen. Die vorhandene Anbindung an die Ortschaft für Fuß-, Rad-,<br />

und landwirtschaftlichen Verkehr bleibt somit bestehen. Das neue Wohngebiet wird<br />

über Fußverbindungen an das vorhandene Naherholungsnetz angebunden. Im<br />

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild können durch Eingliederung der Gemeinschafts-<br />

und Sporteinrichtungen und durch die Ausbildung eines begrünten Ortsrandes<br />

Verbesserungen erzielt werden.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Das im Vergleich zu den restlichen landwirtschaftlichen angrenzenden Flächen kleine<br />

Planungsgebiet hat keinen negativen Einfluß auf das lokale Kleinklima. Die<br />

Schwemmebene bleibt als Kaltluftsammelgebiet in Takt. Die mit dem Vorhaben bezogenen<br />

Emissionen durch Verkehr und Hausbrand werden für solche Nutzungen typische<br />

Größenordnungen erreichen. Insofern können Beeinträchtigungen auf Luft und<br />

Klima vernachlässigt werden.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmimmissionen sind in einer Vorbetrachtung<br />

von ACCON untersucht worden. Schallschutzmaßnahmen sind bezüglich des Straßenverkehrslärms<br />

nicht erforderlich. Die Orientierungswerte für ein allgemeines<br />

Wohngebiet bzw. gemischtes Baugebiet werden eingehalten.<br />

Die Schallimmissionen beim maßgeblichen Sportanlagenbetrieb insbesondere bei<br />

Fußballspielen und bei voller Nutzung der Tennisplätze, inkl. Parkplatzverkehr, halten<br />

den Immissionsrichtwert im Bereich des geplanten Baugebietes ebenfalls ein. Im<br />

Nahbereich der Tennisanlage und zum Kindergarten am nordwestlichen Rand des<br />

Baugebietes ist erfahrungsgemäß trotzdem zu empfehlen Erdwälle und Bepflanzungen<br />

anzulegen, um die Bereiche Kindergarten, Sport und Wohnen zu trennen.<br />

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Zur Verminderung der Lärmimmissionen sind zwei Maßnahmen vorgesehen. Um die<br />

erforderlichen Lärmgrenzwerte zu den benachbarten Sportstätten einhalten zu können,<br />

wurde im westlichen Teil des Planungsgebiets ein gemischtes Baugebiet ausgewiesen,<br />

der östliche Teil ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Zweitens<br />

sind aktive Schallschutzmaßnahmen am östlichen Rand des Planungsgebietes zum<br />

Sportgelände hin, in Form eines 2 m hohen begrünten Erdwalls festgelegt worden.<br />

Die Schalleinwirkung von seltenen Veranstaltungen, wie Zeltfesten der örtlichen Vereine<br />

mit Musikbetrieb schöpft den dafür in einem Mischgebiet noch zulässigen Wert<br />

von 55 dB(A) am südwestlichen Rand der geplanten Bebauung voll aus. Am südwestlichen<br />

Rand des Baugebiets sollten deshalb an den Lärm zugewandten Fassaden<br />

keine zu öffnenden Fenster von schutzbedürftigen Wohn- oder Schlafräumen<br />

angeordnet werden.<br />

Von der Ortschaft wird bei der Vergabe darauf geachtet, dass die maximal zulässige<br />

Anzahl der seltenen Ereignisse nicht überschritten wird. Mit der Nutzungsüberlassung<br />

der Räumlichkeiten verpflichtet sich der Veranstalter zu den entsprechenden Maßnahmen<br />

zur Sicherstellung des Ruhebedürfnisses der Anwohner.<br />

Schutzgut Flora/Fauna<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna sind als mittel bis hoch einzustufen,<br />

da die Verkleinerung des Feldlerchenlebensraums nicht vermeidbar ist. Als<br />

Ausgleichsmaßnahmen wurden zwei Varianten untersucht. In der Variante 1 wurde<br />

zum Ausgleich die Renaturierung des Haisterbaches entlang des Gebiets vorgeschlagen.<br />

Die notwendigen Flächen auf der östlichen Uferseite sind jedoch nicht verfügbar,<br />

außerdem ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht gewährleistet. Diese<br />

vorgeschlagene Maßnahme kann nicht als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in<br />

das Schutzgebiet der Feldlerche angesetzt werden. Als Alternative wird die Schaffung<br />

von Ackerstreifen sowie die Bepflanzung und Pflege einer offengelassenen Kiesgrube<br />

im nördliche angrenzenden Feldlerchengebiet zwischen Haisterkirch und Osterhofen<br />

umgesetzt. Damit wird für die Feldlerche ein neuer Lebensraum geschaffen, der den<br />

Verlust mehrfach ausgleicht.<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung der getroffenen<br />

Vermeidungs-, Verminderungs-, und Ausgleichsmaßnahmen nach den derzeitigen<br />

Kenntnissen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch Realisierung<br />

der Planung entstehen werden. Eine Nichtdurchführung der Planung wird keinen<br />

nennenswerten Vorteil für die Bewohnerschaft Haisterkirchs und die Umwelt haben.<br />

Es ist davon auszugehen, dass der Zustand der Umwelt sich bei Nichtdurchführung<br />

nicht maßgeblich zum Negativen verändert. Eher ist davon auszugehen, dass junge<br />

Familien aus Haisterkirch auf Grund fehlender Bauplätze den Ort verlassen werden,<br />

und die vorhandene Infrastruktur nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.<br />

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4.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich<br />

Die Zielvorstellungen und die Abwägung der alternativen Planungsmöglichkeiten ergaben,<br />

dass eine Vermeidung des Vorhabens nicht im Sinne der Stadtentwicklung ist.<br />

Die Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen ermöglichen unter anderem eine Aufwertung<br />

der Vegetationsstrukturen und tragen damit zu einer Aufwertung der vorhanden<br />

Grünflächenstruktur, der Biotopstruktur und des Landschaftsbildes bei.<br />

Die Maßnahmen zur Verminderung des gesamten Eingriffs werden im Erläuterungsberichts<br />

zur GOP ausführlich beschrieben. Als Maßnahmen werden angesetzt: erstens<br />

die Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen,<br />

zweitens die Pflanzung einer Feldhecke mittleren Standorts zur<br />

Einbindung des Baugebiets in die freie Landschaft, sowie zur einheitlichen Gestaltung<br />

des Abstandsgrün zwischen den Wohnbereichen, drittens die Einbindung der Retentionsfläche,<br />

in das Landschaftsbild durch standortgerechte Baum- und Strauchpflanzung,<br />

viertens die naturnahe Gestaltung des geplanten Erdwalls.<br />

Die Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung und eine Auflistung der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

ist dem Erläuterungsberichts zur GOP zu entnehmen. Als Ausgleichsmaßnahme<br />

ist die Einrichtung eines Feldlerchenlebensraum in den offengelegenen<br />

Kiesgruben vorgesehen. Eine dauerhafte Pflege wird von der Stadt übernommen,<br />

da diese Flächen bereits in Ihrem Besitz sind.<br />

4.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Der aktuelle Flächennutzungsplan weist vier Erweiterungsflächen für Wohnbauland in<br />

der Gemarkung Haisterkirch aus. Die Entwicklung in der nördlichen Ortsmitte ist wegen<br />

einem ansässigem großen landwirtschaftlichen Betrieb im Moment nicht möglich,<br />

zudem umfaßt die Fläche nur 0,7 ha. Die Alternativen einer Nachverdichtung im Innenbereich<br />

oder der Nutzung bereits versiegelter Böden bilden wegen zu kleinen Flächen<br />

keine Alternative. Eine langfristige Entwicklung nach Westen mit ca. 2,6 ha Fläche<br />

unterhalb der L 300 und eine Erweiterung am östlichen Ortsrand ist vorgesehen.<br />

Zum heutigen Zeitpunkt sind die notwendigen Flächen jedoch nicht verfügbar. In Einzelfällen<br />

besteht keine Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Es besteht<br />

so die Erfordernis die neue Baufläche im Flächennutzungsplan auszuweisen, da andere<br />

Alternativen zur weiteren Entwicklung von Dienstleistungen und Wohnen an anderen<br />

Standorten nicht gegeben ist.<br />

Nicht zuletzt bietet sich die Ackerfläche wegen des vergleichsweisen geringen ökologischen<br />

Konfliktpotenzials als Standort für das Baugebiet an. Die Einbindung der<br />

Sportanlage und Festhalle in das Siedlungsgefüge und die Möglichkeit einen zur<br />

Landschaft eingegrünten Ortsrand zu schaffen, sprechen für die Wahl des Grundstücks.<br />

Im Rahmen der Konzeptentwicklung sind vier verschiedene Erschließungsalternativen<br />

und Bebauungsstrukturen geprüft und diskutiert worden, wobei der ausgewählte<br />

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Entwurf aus ökologischen und erschließungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt<br />

wurde. Die Erschließung der südlichsten Häuserzeile erfolgt vom Körnerweg.<br />

Das Plangebiet kann optimal an das bestehende Verkehrsnetz angeschlossen werden.<br />

Die vorhandene Infrastruktur wird mitbenutzt und die Bebauung auf der Südseite<br />

in das Wohngebiet eingebunden.<br />

Zusätzliche Angaben<br />

4.7 Methodik der UP und Schwierigkeiten<br />

In einem ersten Besprechungstermin wurden die Umweltbelange mit voraussichtlich<br />

erheblichen Auswirkungen festgelegt und weiteren Untersuchungen unterzogen.<br />

Eine schalltechnische Vorbetrachtung zur geplanten Bebauung auf dem Flurstück<br />

271 wurde vom Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON GmbH<br />

durchgeführt. Eine Bodenschürfung zur örtlichen Bestandsaufnahme des Bodenprofils<br />

und Grundwasserstandes führte die BauGrundSüd durch. Die sich ergebenden<br />

Einschätzungen und Hinweise wurden in der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt.<br />

Das Büro Rochus Hack aus Bodnegg stellte den Grünordnungsplan auf. Der Erläuterungsbericht<br />

zur Grünordnungsplanung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung war unter<br />

anderem die Grundlage für die Bewertung des Vorhabens in Hinblick auf Natur und<br />

Landschaft. Er zeigt auf, inwieweit relevante Eingriffe zu unterlassen sind, bzw. die<br />

Möglichkeiten einer Minderung des Eingriffs, eines Ausgleiches oder eines Ersatzes<br />

bestehen.<br />

Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Landschaftsbild fließen über die vorangegangene<br />

Bestandsanalyse und Darstellung der Maßnahmen zur Minimierung und<br />

zum Ausgleich über das Biotopwertermittlungsverfahren mit in die Bewertung zum<br />

Ausgleich ein. Die Anwendung des anerkannten Biotopwertermittlungsverfahren ermöglicht<br />

über eine detaillierte und quantifizierte Darstellung die Auswirkungen des<br />

Bauvorhabens auf Natur und Landschaft abzuschätzen. Dabei wurde zum Teil auf<br />

das Ermittlungsverfahren des Bodenseekreises zurückgegriffen, da dies eine fundierte<br />

Bewertung aufgrund eines detaillierten Biotop- bzw. Lebensraumpunktesystem<br />

zuläßt. Zusätzlich zum Bodenseemodell wird das Bayrische Modell zur Bewertung<br />

herangezogen. Die Betrachtung der Schutzgüter im Grünordnungsplan bildete unter<br />

anderem die Grundlage für die Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes<br />

und für die Prognose der Entwicklung.<br />

Alle weiteren Informationen und relevanten Umweltbelange wurden in Zusammenarbeit<br />

mit der Forschungsgruppe Stadt und Umwelt, der Stadt Bad Waldsee und den<br />

Behörden erarbeitet. Anfang Oktober fand ein Treffen der beteiligten Planer und<br />

Fachplaner zusammen mit der Stadt Bad Waldsee statt. Wesentliche Themen zum<br />

Bebauungsplan und zum Umweltbericht wurden besprochen und ausgetauscht. Am<br />

21.10.2004 wurde der Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der<br />

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Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.<br />

Die jeweiligen Stellungnahmen wurden bis zum 04.11.04 eingeholt. Der Umweltbericht<br />

wurde auf Grundlage aller gesammelten Erkenntnisse erstellt.<br />

4.8 Maßnahmen zur Überwachung<br />

Der § 4c BauGB verpflichtet die Gemeinden zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen.<br />

Diese neue Aufgabe resultiert aus der Umsetzung der neuen europäischen<br />

Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und<br />

Programme (RL 2001/42/EG vom 27. Juni 2001). Nach der neuen Rechtslage müssen<br />

die planenden Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die infolge der<br />

Durchführung ihrer Bauleitpläne entstehen, überwachen und die Fachbehörden die<br />

notwendigen Informationen (§ 4 Abs.3 BauGB) übermitteln, damit unvorhergesehene<br />

Umweltauswirkungen möglichst frühzeitig erkannt und Abhilfemaßnahmen getroffen<br />

werden können.<br />

Die im Zuge der Minimierung und des Ausgleichs erforderlichen Maßnahmen sind auf<br />

vollständige Durchführung zu prüfen. Die weiteren Überwachungsmaßnahmen dienen<br />

zur Kontrolle und zur Sicherung der Dauerhaftigkeit der angewandten Maßnahmen.<br />

Die Stadt Bad Wald Waldsee verpflichtet sich diese Aufgaben zu übernehmen.<br />

4.9 Zusammenfassung<br />

Im Norden von Haisterkirch ist durch die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Untere</strong><br />

<strong>Bachäcker</strong>“ die Arrondierung der Siedlungsfläche mit einem gemischten Baugebiet<br />

und einem allgemeinen Wohngebiet geplant. Die Erweiterungsfläche beläuft sich auf<br />

ca.3,5 ha. Im ersten Bauabschnitt ist die Entwicklung von 2 ha Bruttobauland vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden, die durch die Planung verursachten Auswirkungen<br />

auf die Schutzgüter untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass das geplante Vorhaben hinsichtlich verschiedener Potenziale nur geringe bis<br />

durchschnittliche Eingriffe verursacht, die nicht im Schwellenbereich zur Erheblichkeit<br />

und Nachhaltigkeit liegen.<br />

Hinsichtlich des Funktionsverlustes von Wasser und Boden ist ausgehend von der<br />

Intensität des Eingriffs ein Erläuterungsbericht zur Grünordnungsplanung erstellt worden.<br />

Dieser führt konkrete Vermeidungs-, Verminderungs-, und Ausgleichsmaßnahmen<br />

auf, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen werden. Dies<br />

führt zu einem vollständigen Ausgleich des durch das Vorhaben verursachten Eingriffs.<br />

Die Verkleinerung des Feldlerchenlebensraums kann nicht vermieden werden<br />

und wird vollständig ausgeglichen. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />

Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen. Eine dauerhafte<br />

Pflege wird von der Stadt übernommen, da diese Flächen bereits in Ihrem Besitz<br />

sind.<br />

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Zur weiteren Konfliktbewältigung ist eine schalltechnische Untersuchung beauftragt<br />

worden, deren Ergebnisse als Immissionsschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.<br />

Dadurch können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden.<br />

Die Errichtung eines Schutzwalls wird empfohlen. Die Ausweisung des südwestlichen<br />

Teilgebiets als gemischtes Baugebiet erfüllt die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen<br />

in Bezug auf die Schallimmission.<br />

Das Bodengutachten erbrachte die notwendigen Informationen zur Lage des Grundwassers<br />

und zur Versickerungsfähigkeit des vorhandenen Bodens. Eine zentrale<br />

Retention vor Ort ist möglich. Das Grundwasser liegt tiefer als 6m und der Haisterbach<br />

verläuft in der sohlabdichtenden Schicht des Talkies. Eine Korrespondenz mit<br />

dem in größeren Tiefen vorkommenden Grundwasserleiter ist unwahrscheinlich. Der<br />

Hochwasserschutz ist gesichert. Die Konzeption folgt dem vorbeugenden Hochwasserschutz,<br />

indem zusätzliche darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz des<br />

Wohngebietes getroffen wurden.<br />

Gegen das Vorhaben bestehen aus stadtklimatisch und lufthygienischer Sicht bei Berücksichtigung<br />

des Ist-Zustands keine Bedenken. Durch die Begrenzung der zulässigen<br />

Nutzungen auf ein wohnverträgliches Maß, können Emissionen/Immissionen<br />

eingeschränkt werden.<br />

Der Denkmalschutz oder Eingriffe in Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit den oben aufgeführten Maßnahmen<br />

eine gerechte Abwägung der unterschiedlichsten Nutzungsansprüche erfolgt<br />

ist, die im Ergebnis dazu führt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen verbunden sind.<br />

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5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />

Wie in § 8 BNatSchG und 1a BauGB gefordert, ist der Verursacher eines Eingriffs<br />

verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen<br />

sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer Frist durch Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur<br />

Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege erforderlich ist. Der<br />

folgende Abschnitt fasst die wesentlichen Punkt der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />

aus dem Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan zusammen und verweist<br />

auf einzelne Kapitel des Berichtes.<br />

Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs werden im Erläuterungsbericht zur<br />

Grünordnungsplanung (Kapitel 6.3) ausführlich aufgezeigt. Im allgemeinen ist die Minimierung<br />

der Flächenversiegelung, die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser,<br />

der Einsatz von offenporigen Belägen, die Förderung der Biotopvernetzung,<br />

Schaffung neuer Lebensräume und die Sicherung einer landschaftsgerechten<br />

äußeren Eingrünung der Bebauung durch Pflanzgebote zu nennen.<br />

Ist der gesamte Eingriff trotz der Minimierungsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes<br />

nicht vollständig ausgleichbar, sind Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />

Planungsgebietes notwendig. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />

Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen.<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Abschnitt B des Erläuterungsberichts<br />

zur Grünordnungsplanung ausführlich dargestellt.<br />

Im Einzelnen:<br />

Minimierungsmaßnahmen im Plangebiet<br />

Verschiedene Maßnahmen sind im Planungsgebiet vorgesehen, um den Eingriff im<br />

Natur- und Landschaftshaushalt auszugleichen<br />

MINIMIERUNGSMASSNAHME 1<br />

Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen<br />

und entlang des Körnerwegs<br />

Leitgedanken:<br />

• Durchgrünung / Gliederung der Bebauung durch freistehende, großkronige<br />

Laubbäume. (Schutzgut Landschaftsbild / Erholung)<br />

• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />

/ Erholung), Verbesserung des Kleinklimas durch Beschattung der<br />

Belagsflächen (Schutzgut Klima)<br />

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Festsetzungen zur Anlage<br />

Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />

• Arten entsprechend Artenliste 1<br />

• Hochstämme Qualität: 3xv, m DB, 14-16cm Stammumfang<br />

• Standort entsprechend Planeintrag (+/- 5m)<br />

• Artgerechte Kronenform<br />

• Regionaler Herkunftsnachweis<br />

MINIMIERUNGSMASSNAHME 2<br />

Anlage der privaten Grünflächen mit Pflanzgebot 1:<br />

Einzeln stehende Obstbäume mit niederen Feldheckestrukturen zur Einbindung des<br />

Baugebiets in die freie Landschaft sowie zur einheitlichen Gestaltung des Abstandsgrün<br />

zwischen den Wohnbereichen<br />

Leitgedanken:<br />

• Schaffung eines wertvollen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere (Schutzgut<br />

Flora/Fauna)<br />

• Förderung der Biotopvernetzung zu den angrenzenden Biotopen (Schutzgut<br />

Flora/Fauna)<br />

• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />

/ Erholung)<br />

Festsetzungen zur Anlage<br />

Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden :<br />

• standortgerechtes einheimische Pflanzmaterial aus verschiedenen Gehölzen<br />

• regionaler Herkunftsnachweis<br />

• Arten entsprechend Artenliste 2,<br />

• Hochstammobstbäume Qualität 2xv. o. B. 12-14<br />

• 1 Baum pro 25m_<br />

• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm, 1 Strauch pro 4qm, Pflanzung in Gruppen<br />

einzelne Obstbäume wechseln mit Feldheckenstrukturen ab, dazwischen entstehen<br />

freie extensive Wiesenbereiche<br />

Minimierungsmaßnahme 3<br />

Einbindung der Retentionsflächen, in das Landschaftsbild durch standortgerechte<br />

Baum- und Strauchpflanzung, Pflanzgebot 3<br />

Leitgedanken:<br />

• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />

/ Erholung)<br />

• Landschaftsgerechte Ortsabrundung Schaffung eines strukturreichen Lebensraumes<br />

für Flora und Fauna<br />

Festsetzungen zur Anlage<br />

Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />

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• Arten entsprechend Artenliste 4<br />

• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm<br />

1 Strauch pro 15m_<br />

• 1 Hochstammbaum pro 80m_<br />

• Naturnahe Riedgräser und Hochstauden<br />

• artgerechte Kronenform, regionaler Herkunftsnachweis<br />

MINIMIERUNGSMASSNAHME 4<br />

Naturnahe, stufige Bepflanzung des Erdwalls, Pflanzgebot 2<br />

Leitgedanken:<br />

• Schaffung eines wertvollen Lebensraumes für Pflanzen und Tiere (Schutzgut Flora/Fauna)<br />

• Förderung der Biotopvernetzung zu den angrenzenden Biotopen (Schutzgut Flora/Fauna)<br />

• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />

/ Erholung)<br />

Festsetzungen zur Anlage:<br />

Bei der Bepflanzung müssen nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />

• standortgerechtes einheimische Pflanzmaterial aus verschiedenen Gehölzen<br />

• regionaler Herkunftsnachweis<br />

• Arten entsprechend Artenliste 2<br />

• Großsträucher 3xv. m.Db.<br />

• 1 Strauch pro 40qm<br />

• Sträucher Qualität: 2 x v, 60-100cm<br />

1 Strauch pro 1,5qm abwechselnd lockere, dichte Bepflanzung<br />

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />

Plangebietes<br />

Arten und Biotope<br />

Ausgleichsbedarf<br />

Das Planungsgebiet wird als Feldlerchenlebensraum der Prioritätsstufe 1 bewertet.<br />

Durch eine Bebauung und die Abstandshaltung der Feldlerche von ca. 100 m zu<br />

Siedlungen wird der bestehende Feldlerchen-Lebensraum von ca. 390 ha um ca. 4,5<br />

ha verkleinert. Rechnet man mit einer durchschnittlichen Reviergröße von 4 ha, so<br />

liegt der Ausgleichsbedarf ca. bei einem Revier. Durch Optimierungsmaßnahmen im<br />

Lebensraum kann die Reviergröße auf 0,5 bis 1 ha gesenkt werden. In ungünstigeren<br />

Lebensräumen sind dabei v.a. optimale Brutplätze kaum zu finden. Ebenfalls mangelt<br />

es an Flächen mit einem größeren Nahrungsangebot für die Art.<br />

Durch Anlage von sogenannten Buntbrachen können sowohl der Art optimalere Brutplätze<br />

als auch ein erhöhtes Nahrungsangebot zur Verfügung gestellt werden.<br />

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Planerische Konsequenz:<br />

Anlage von Buntbrachenflächen mit verschiedenen Wildkräutern eingesät, im nördlich<br />

angrenzenden Feldlerchengebiet zwischen Haisterkirch und Osterhofen.<br />

Lebensraum Buntbrache<br />

Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen – für die Zielart „Feldlerche“<br />

Massnahmen 1 - 4.<br />

Beispielhafte Optimierung des Geländes (Kiesabbaugrube) auf Flurstück Nr. 1053 als<br />

Lebensraum für die Feldlerche<br />

Das Gesamtkonzept für die Ausgleichsfläche kann durch weitere Maßnahmen - z.B.<br />

auch im Hinblick auf eine spätere Erweiterung des Baugebietes „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ -<br />

ergänzt werden. Solche optionale Maßnahmen könnten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes<br />

den Ausgleich abrunden.<br />

AUSGLEICHSMASSNAHME 1 Flurstück Nr. 1053<br />

Anlage einer beispielhaften Buntbrachenfläche<br />

Kriterien für eine Ansaat<br />

geeignete Saatgutmischung aus Kräutern und Gräsern<br />

Absprache mit <strong>Untere</strong>n Naturschutzbehörde<br />

Erfolgskontrolle / eventuell Nachsaat<br />

AUSGLEICHSMASSNAHME 2 Flurstück Nr. 1053<br />

Anlage einer Sukzessionsflur / Krautsaum<br />

Kriterien zur Anlage<br />

Sukzessionsflur mit naturnahen Kräuter und Gräser,<br />

Gehölzanflug und Neophytenaufwuchs beseitigen,<br />

Erfolgskontrolle / eventuelle korrigierende Pflege.<br />

AUSGLEICHSMASSNAHME 3 Flurstück Nr. 1053<br />

Gehölze auf den Stock setzen bis Böschungsoberkante, bzw. entfernen.<br />

Höhenbegrenzung / Entfernen von Gehölzen für einen Mindestabstand zur Sukzessionsflur<br />

/ Buntbrache<br />

AUSGLEICHSMASSNAHME 4 Flurstück Nr. 1053<br />

Extensive Mahd / Beweidung einer Auffüllfläche<br />

Zusammenfassung<br />

Als Ergebnis der Biotopwertermittlung durch das angewandte Wertermittlungsverfahren<br />

werden von 2.657 Wertpunkten des Bestandes - entspricht 100 % vorhandener<br />

Biotopwert - nach der Planung der Baumaßnahmen und der Durchführung aller Mini-<br />

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mierungsmaßnahmen innerhalb 2.450 Wertpunkte - entspricht ca. 92 % des vorhandenen<br />

Biotopwertes - erreicht.<br />

Minimierungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen<br />

Bei Berücksichtigung aller möglichen und sinnvollen eingriffsminimierenden Maßnahmen<br />

kann im Zuge der Baumaßnahme innerhalb des Gebietes der Eingriff durch<br />

die geplante Bebauung nicht ausgeglichen werden. Das Defizit von 207 Wertpunkten<br />

- bzw. ca. 8 % - kann durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des<br />

Plangebietes ausgeglichen werden.<br />

Der Eingriff in ein Lebensraum der Feldlerche kann nur durch die entsprechende<br />

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes angemessen ausgeglichen werden.<br />

Als mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind verschiedene Maßnahmen auf dem Flurstück<br />

Nr. 1053 vorgeschlagen. Auf dem Flurstück wird derzeit in geringem Maße und<br />

v.a. für den Eigenbedarf der Stadt Bad Waldsee Kies abgebaut.<br />

Die Restflächen können so gestaltet werden, das sie als Lebensraum für die Feldlerche<br />

besser geeignet sind. Damit verbunden wäre eine Erhöhung der Bestandsdichte<br />

der Art auf diesen Flächen bzw. in der Umgebung. Damit wäre der Verlust von Lebensraum<br />

vollständig kompensiert<br />

Gesamtabwägung<br />

Die Ergebnisse der Biotopwertermittlung können nun als solche in der Gesamtabwägung<br />

aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 BBauGB nach den Abwägungsgrundsätzen<br />

mit einbezogen werden.<br />

In Rahmen einer ordnungsgemäßen Abwägung ist in diesem Gutachten somit festgelegt<br />

worden, inwieweit und in welcher Höhe ein Defizit überwunden werden kann<br />

und in welchem Umfang weitere eingriffsminimierende Maßnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen<br />

erforderlich werden.<br />

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6. Planverwirklichung, Folgemaßnahmen und Kostenschätzung<br />

6.1 Bodenordnung<br />

Das Plangebiet, Flurstück 271 der Gemarkung Haisterkirch, ist bereits in Besitz der<br />

Stadt Bad Waldsee. Eine Bodenordnung ist demnach nicht erforderlich.<br />

6.2 Flächenbilanz<br />

Nutzung Fläche in m 2<br />

30/32<br />

Anteil<br />

öffentliche Flächen 7.810 32 %<br />

Erschließung 4.600 20 %<br />

Straßenflächen/Gehweg 1.880 8 %<br />

Mischflächen 2.310 10 %<br />

Reg. Fuß- und Radweg 410 2 %<br />

Grünflächen 3.220 12 %<br />

Wall (PFG2 440 2 %<br />

Retention (PFG3) 1.860 8 %<br />

Verkehrsgrün 400 2 %<br />

Nettobauland 14.770 68 %<br />

davon: Pflanzgebot (PFG1) 810 4 %<br />

gemischtes Baugebiet 3.820 17 %<br />

allg. Wohngebiet 10.850 48 %<br />

privates Grün 610 3 %<br />

Gesamt 22.580 m 2<br />

Versiegelung<br />

Verkehr 4.600 m 2<br />

Siedlungsfläche * (GRZ) + 50% 7.750 m 2<br />

Davon bereits versiegelt 1.620 m 2<br />

Der Versiegelungsgrad beträgt 0,56<br />

6.3 Kostenschätzung<br />

100 %<br />

Kostenschätzung für die Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer)<br />

Verkehrsflächen € 450.00,öffentliche<br />

Grünflächen € 73.000,private<br />

Grünflächen € 12.000,-<br />

Abwasserleitungen € 300.000,-<br />

Gesamt € 835.000,-


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

7.0 Verfahrensvermerke<br />

Die Regelungen der Grünordnung sind im Bebauungsplan festgesetzt. Der Grünordnungsplan<br />

ist Bestandteil der Begründung.<br />

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans<br />

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Ausschuss Umwelt und Technik (AUT) vom<br />

12.10.2004.<br />

Bekanntgabe des Aufstellungssbeschluss<br />

Der Beschluss wurde am 15.10.2004 ortsüblich (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) bekannt<br />

gegeben.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />

Am 21.10.2004 wurde der Termin zur Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung<br />

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)<br />

durchgeführt. Die Behörden wurden mit Schreiben zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

bis zum 04.11.2004 aufgefordert.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Bürger<br />

Die Bürgerbeteiligung gem § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Unterrichtung sowie zur<br />

Äußerung und Erörterung fand am 27.10.2004 statt.<br />

Entwurfsbilligung und Auslegungsbeschluss<br />

24.01.2005<br />

Bekanntgabe der öffentl. Auslegung<br />

05.02.2005<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Die öffentliche Auslegung fand jeweils in der Zeit vom 14.02.2005 bis .14.03.2005<br />

statt. (gem. § 3 Abs.2 BauGB)<br />

Satzungsbeschluss<br />

Die Satzungsbeschlüsse erfolgen in der Stadtratsitzung vom 09.05.2005 über den<br />

Bebauungsplan vom 25.04.2005 (gem. §10 BauGB) und die örtlichen Bauvorschriften<br />

vom 25.04.2005.<br />

Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />

31/32<br />

(Bürgermeister Weinschenk)


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Genehmigung<br />

Die Genehmigung des Landratsamtes Ravensburg erfolgte am ......................<br />

mit Bescheid vom ..............................., Nr. ........................ bzw. mit Schreiben vom<br />

..................... (gem. §10 Abs.2 BauGB)<br />

Landratsamt Ravensburg, den............................ ..........................................<br />

Inkraftsetzung, Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bad Waldsee<br />

Die Erteilung der Genehmigung wurde am ............................. ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Der Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“ und die örtlichen Bauvorschriften<br />

sind damit in Kraft getreten (gem. §10 Abs.3 BauGB). Er wird mit Begründung zu Einsicht<br />

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />

Ludwigsburg, den 25.04.2005<br />

32/32<br />

(Bürgermeister Weinschenk)


Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />

Planungsgebiet September 2004


Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />

Bevölkerungsprognose<br />

170<br />

160<br />

150<br />

140<br />

130<br />

120<br />

110<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

Bevölkerungsentwicklung nach Altersklassen 1980 bis 2015<br />

in Baden-Württemberg<br />

Index 1980=100<br />

ex-post - Zeitraum ex-ante - Zeitraum<br />

1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015<br />

insgesamt unter 15 Jahre 15 bis < 40 Jahre<br />

40 bis < 65 Jahre 65 Jahre und älter<br />

Bevölkerungsprognose<br />

Bad Waldsee<br />

Quelle: eigene Berechnungen, Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg<br />

2001 - 2015 +1.066 Einw.<br />

unter 15 Jahre - 669 Einw.<br />

15 - 25 Jahre - 169 Einw.<br />

25 - 40 Jahre - 480 Einw.<br />

40 - 65 Jahre + 1.169 Einw.<br />

65 und älter + 1.253 Einw.


Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />

Lage in Haisterkirch


Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />

Wohnen in der Gruppe


Anhang zum Bebauungsplan “<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>”, Haisterkirch<br />

Wohnen am Haisterbach<br />

Häuser<br />

21 Nord-süd orientiert 73%<br />

8 Ost-west orientiert 27%


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

A L L G E M E I N V E R S T Ä N D L I C H E<br />

Z U S A M M E N F A S S U N G<br />

Bebauungsplan „<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>“<br />

im Ortsteil Haisterkirch<br />

der<br />

Stadt Bad Waldsee<br />

gem. §10 Abs. 3 und 4 BauGB<br />

03. August 2005<br />

Forschungsgruppe Stadt + Umwelt<br />

Blumenstraße 6<br />

71638 Ludwigsburg<br />

Telefon 07141 – 920 052<br />

Telefax 07141 – 978 463<br />

info@stadt-umwelt.de<br />

www.stadt-umwelt.de


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

1.1 Allgemeines<br />

Das Baugebiet befindet sich auf einem als Maisfeld genutzten Ackerstreifen, der<br />

durch den Haisterbach im Osten begrenzt wird. Im Westen liegen Sportanlagen und<br />

Kindergarten, im Süden schließt die Ortschaft an. Das Baugebiet orientiert sich zum<br />

Haisterbach und wird im 2. Bauabschnitt den zukünftigen neuen Ortsrand von Haisterkirch<br />

bilden.<br />

Auf Grund der Lage des Baugebiets haben sich in der Voruntersuchung und im Verlauf<br />

der weiteren Planung folgende Themen herauskristallisiert:<br />

Unter dem Aspekt des demographischen Wandels ist der Aufsiedlungszeitraum nur<br />

bedingt abzuschätzen. Das Baugebiet wird in mögliche Teilabschnitte gegliedert, damit<br />

auch unter ungünstigsten Bedingungen ein stabiler Ortsrand und eine eigenständige<br />

Identität ausgebildet wird.<br />

Der Lärmschutz durch die Sportanlagen wurde in einem Lärmgutachten untersucht.<br />

Dabei hat sich ergeben, das im geplanten Mischgebiet die Lärmwerte eingehalten<br />

werden. Nur bei seltenen Ereignissen wird dieser Wert auf einem Grundstück im<br />

1.OG überschritten. Da diese Werte Höchstrichtwerte sind, die möglichst unterschritten<br />

werden sollen, sind die Schallschutzfestsetzungen auf die benachbarten Grundstücke<br />

ausgeweitet. Die Vorgaben des Lärmgutachtens wurden im Bebauungsplan<br />

übernommen. Um die Orientierungswerte der DIN 18005 weiter zu unterschreiten<br />

wird für betroffene Gebäude festgelegt, dass keine öffenbare Fenster von schutzwürdigen<br />

Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden dürfen. Ausnahmsweise können<br />

öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Fenster<br />

während der Lärmstörung geschlossen, und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />

werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster an weniger lärmbelasteten<br />

Fassaden.. Ein Wall entlang der Grenze im Westen trennt das Baugebiet optisch<br />

von den Sportanlagen. Die Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden weder<br />

durch die Kreisstraße im Osten noch durch den Körnerweg überschritten.<br />

Den Anregungen der Bürger wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Es wurden<br />

umfängliche Nachuntersuchungen in der Verwaltung angestellt, ein zusätzliches<br />

Lärmgutachten erstellt und der Anschluss des Baugebiets nochmals verkehrstechnisch<br />

untersucht. Während der Bürgerbeteiligung kam die Frage auf, ob die geplante<br />

Erschließung für bestehende Baugrundstücke eine Überschreitung der Lärmwerte für<br />

ihr Mischgebiet erwarten lässt. Ein zweites Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass auch im östlichen Bereich der bestehenden Bebauung (Grundstück Hittelkofer<br />

Str. 19) keine wesentliche Erhöhung der Schalleinwirkung vorliegt. Unter anderem ist<br />

dies auch dadurch bedingt, dass die Kreisstraße 7933 relativ stark auf das Grundstück<br />

einwirkt und den Anwohnerstraßenverkehr überdeckt. Die Anregung, die Zufahrt<br />

zum Baugebiet an das Ufer des Haisterbachs zu verlegen wäre verkehrstechnisch,<br />

landschaftspflegerisch und von der Lärmbelastung aus betrachtet, die<br />

schlechtere Alternative, da eine breitere Brücke erstellt, das Haisterbachufer durch<br />

eine Erschließungsstraße stärker versiegelt und mehr Grundstücke belastet würden,<br />

ohne den betroffenen Bestand wirksam zu entlasten.


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Die Hochwassergefährdung wurde umfassend überprüft mit dem Ergebnis, dass keine<br />

Gefährdung nach heutigem Kenntnisstand durch den Haisterbach vorhanden ist.<br />

Der Engpass Brücke ist für das hundertjährige Hochwasser ausreichend dimensioniert,<br />

das Ufer mit den Wiesenflächen im Osten liegt deutlich tiefer als das Baugebiet.<br />

Die Stadt Waldsee ist sich der allgemeinem Problematik von Hochwasser bewusst,<br />

daher wurden in worst case Szenarien mögliche Überschwemmungsquellen in ihrer<br />

Addition untersucht. Die Ergebnisse sind in die Planung mit integriert. Als zusätzliche<br />

Sicherheit erhält das Gelände eine Neigung nach Nordosten in Richtung Haisterbach,<br />

um eine theoretisch durchgespielete Überflutung der Kanalisation bei Jahrhunderthochwasser<br />

schadensfrei abzuleiten. Die Höhenlage der Erschließung und der<br />

Gebäude wurden darauf abgestimmt. Damit ist nach heutigem Kenntnisstand eine<br />

Hochwassergefährdung ausgeschlossen.<br />

Das Bodengutachten hat wider Erwarten ergeben, dass eine 2.50m dicke wasserundurchlässige<br />

Schicht das Baugebiet von der Talkiesschicht absperrt. Eine Versickerung<br />

im Baugebiet ist damit nicht möglich. Das Regenwasser wird in einem separaten<br />

Leitungsnetz gesammelt der Retention im Norden zugeführt und in den Haisterbach<br />

gedrosselt eingeleitet. Der Hochwasserschutz bleibt erhalten. Alternativen der offenen<br />

Regenwasserführung wurden nach Prüfung auf Grund des geringen Gefälles und<br />

den notwendigen Querschnitten als zu störanfällig verworfen.<br />

Das Baugebiet ist für die „Zielart Feldlerche“ ausgewiesen. Die Feldlerche benötigt<br />

200m Abstand von besiedeltem Gebiet. Durch die Bebauung wird dieser Lebensraum<br />

unwiderruflich verloren gehen. Als Ausgleichsmaßnahme war die Renaturierung des<br />

Haisterbachs im Bereich des Baugebiets vorgesehen. Der Abwassersammelkanal<br />

unter dem Feldweg an westlichen Ufer verhindert dort eine Renaturierung. Die notwendige<br />

Überdeckung des Kanals wäre nicht mehr erfüllt. Das östliche Ufer ist in Privatbesitz<br />

und konnte während des Verfahrens nicht erworben werden. Daher werden<br />

als Ausgleichsmaßnahmen Verbesserungen im bestehenden Lebensraum der Feldlerchen<br />

umgesetzt. In der Nähe des Baugebiets wird eine bestehende Kiesgrube der<br />

Gemeinde mit Buntbrachen. Sukzessionsflur und ausgelichtetem Gehölz für Feldlerchen<br />

hergerichtet.<br />

1.2 Verfahren<br />

Scoping<br />

An Scoping Termin haben die Versorger, die Umweltbehörden und Vertreter der<br />

Stadt mit ihren Fachplanern teilgenommen. Dabei wurden folgende Themen und Prioritäten<br />

für die Umweltprüfung festgelegt:<br />

Berücksichtigung der Lärmquelle Sport- und Freizeit, Renaturierung des Haisterbachs<br />

als Ausgleich für „Zielart Feldlerche“, Versickerung vor Ableitung in den Haisterbach.<br />

Im Verlauf des weiteren Verfahrens wurde dieser Zielkatolog (s.oben) angepasst.<br />

Im Rahmen der 1. und 2. Auslegung des Bebauungsplanes wurden 4 Stellungnahmen<br />

der Behörden und 8 Stellungnahmen von den Bürgern abgegeben. Alle Stellungnahmen<br />

wurden detailiert abgewogen und beantwortet. Sie sind in der Sitzungsvorlage<br />

zum Satzungsbeschluss vom 09.05.2005 dokumentiert. Maßgebliche Berücksichtigung<br />

fanden folgende Stellungnahmen. Sie führten zur Überprüfung oder<br />

zur Veränderung des Bebauungsplanentwurfes:


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Stellungnahmen der Behörden<br />

Renaturierung<br />

In den Stellungnahmen trat der Konflikt auf, ob die Renaturierung oder die Zielart<br />

Feldlerche höhere Priorität eingeräumt werden soll. Dies Frage wurden in Laufe des<br />

Verfahrens obsolet (s, oben).<br />

Schallschutz<br />

Der nach ersten Augenschein erwartete Schallschutzwall hat sich auf der Grundlage<br />

des Lärmgutachtens zu einem einfachen, städtebaulich integrierten Wall von 2.00m<br />

Höhe reduziert. Die auf der Grundlage des Lärmgutachtens ausgeschlossenen öffenbaren<br />

Fenster und Türen wurden von Landratsamt Ravensburg als unzumutbare<br />

Härte erkannt, da nur an seltenen Ereignissen dieser Schallschutz nötig wird. Dieser<br />

Anregung wurde in soweit gefolgt, dass wenn in den betroffenen Räumen die Fenster<br />

zur Schallquelle geschlossen werden müssen, diese Räume trotzdem ausreichend<br />

belichtet und belüftent werden können.<br />

Stellungnahmen der Bürger<br />

Renaturierung des Haisterbachs (s. oben)<br />

Lärmschutzwall (s. oben)<br />

Erschließungskonzept<br />

Der größte Teil der Anregungen aus der Bürgerschaft betrifft den Ausbau des Körnerwegs<br />

und der damit verbundenen Belastung der Anlieger. Zusätzliche Lärmgutachten<br />

und verkehrstechnischer Untersuchungen belegen, dass ein Ausbau des bestehenden<br />

Körnerwegs notwendig ist. Die Belastung durch das neue Baugebiet liegt<br />

innerhalb der zulässigen Schallwerte, der geplante Gehweg ist ins Gehwegnetz des<br />

Ortsteils Haisterkirch integriert und durch die veränderte Bebauung für Kinder sicherheitsrelevant.<br />

Verkehrsberuhigende Maßnahmen führen auf der kurzen Strecke eher<br />

zu Lärmbelästigung. An der bestehenden T30 Zone wird nichts geändert. Den Anregungen<br />

wird daher nicht gefolgt.<br />

Entwässerung<br />

Auf Anregung der Bürger wurde das Entwässerungskonzept nochmals überprüft, angesprochene<br />

Schwachstellen konnten nicht verifiziert werden. Die Hochwassersicherheit<br />

ist während der gesamten Planung berücksichtigt und begleitend nachgewiesen.<br />

Diskussion im Gemeinderat/Ortschaftsrat<br />

Renaturierung Haisterbach (s. oben)<br />

Die Festsetzung der Firstrichtung wurde sowohl im Ortschaftsrat wie im Gemeinderat<br />

insbesondere in Hinblick auf die Nutzung der Solarenergie kontrovers diskutiert. Die<br />

Entscheidung große zusammenhängende Baufelder auszuweisen, um den Bauherren<br />

möglichst wenig einzuschränken, bewirkte die, städtebaulich sinnvolle, Festsetzung<br />

der Firstrichtung. Zur Verdeutlichung der Auswirkung unterschiedlicher Festsetzungen<br />

wurde in einer zusätzlichen Untersuchung diese Fragestellung geklärt. Der<br />

Gemeinderat beschloss die Festlegung der Firstrichtung beizubehalten. Den energetischen<br />

Einbußen der Hauptdachflächen stehen alternative Standorte für die solare<br />

Energiegewinnung zur Verfügung, der passive Solarertrag wird durch die Gebäudestellung<br />

gesichert und der Charakter der Gruppen bestimmt die städtebauliche Qualität<br />

des Baugebiets.


Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Das gesamte Verfahren ist in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden erfolgt<br />

Die Bürgerbeteiligung beschränkte sich im wesentlichen auf die betroffenen Anlieger<br />

und zukünftiger Bauherren. Der vorliegende Bebauungsplan basiert auf der Grundlage<br />

von Gutachten und Untersuchungen, der Abwägung der Stellungnahmen der Bürger<br />

und der Behörden.<br />

1.3 Untersuchung von Alternativen<br />

In Haisterkirch gibt es derzeit keine freien Bauplätze oder Leerstände in nennenswertem<br />

Umfang. Bürger aus Haisterkirch, die ein eigenes Haus wünschen müssen in<br />

umliegende Gemeinden ziehen. Daher besteht ein Eigenbedarf der Ortschaft Haisterkirch<br />

für die Neuausweisung von Bauland. Auf der Suche nach geeigneten Flächen<br />

haben Abrundung des Ortsrandes, Stärkung der Infrastruktur und kurze Kinder sichere<br />

Wege zu den Einrichtungen Priorität. Die geplante Ergänzung mit Flächen für<br />

Dienstleiter und Gründer sollte nicht in ein Wohngebiet implementiert werden. Die im<br />

Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen innerorts können wegen dem ansässigen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb nicht entwickelt werden. Die zwei großen Bauflächen<br />

(1.8 ha und 2,6ha) sind nicht im Besitz der Gemeinde. Das Baugebiet fügt sich in die<br />

bestehende Nutzung ein und bildet einen stabilen Ortsrand.<br />

Bad Waldsee, den................................... ..........................................<br />

(Bürgermeister Weinschenk)

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