SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...
SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...
SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4. Die Mitglie<strong>der</strong> haben bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei AuflÅsung des Verbandes keine AnsprÉche<br />
auf das VerbandsvermÅgen.<br />
5. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />
Ä 4 MITGLIEDSCHAFT<br />
1. Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen werden:<br />
a) AngehÅrigengruppen aus <strong>Hessen</strong> mit <strong>der</strong> Gesamtheit ihrer Mitglie<strong>der</strong> (wenn sie eine<br />
juristische Person, ein nicht eingetragener Verein bzw. Gruppe sind);<br />
b) NatÉrliche Personen (einzelne AngehÅrige);<br />
c) Ehepaare und Familien;<br />
d) FÅr<strong>der</strong>ndes Mitglied kÅnnen natÉrliche und juristische Personen werden, die den<br />
Verband bei seiner Arbeit unterstÉtzen wollen. FÅr<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen an <strong>der</strong><br />
Meinungsbildung beratend mitwirken.<br />
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. áber die Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Landesverband</strong>s sind gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />
AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V. in Bonn.<br />
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, AusschluÖ o<strong>der</strong> Tod des Mitglieds. Die Mitgliedschaft<br />
kann schriftlich drei Monate vor Ende eines GeschÑftsjahres gekÉndigt werden. áber den<br />
AusschluÖ eines Mitglieds entscheidet <strong>der</strong> Gesamtvorstand nach AnhÅrung des betreffenden<br />
Mitglieds.<br />
Ä 5 FINANZIERUNG<br />
Die Mittel zur ErfÉllung seiner Aufgaben erwirbt <strong>der</strong> Verband durch:<br />
MitgliedsbeitrÑge<br />
Spenden<br />
Üffentliche Zuwendungen<br />
Ä 6 MITGLIEDSBEITRÅGE<br />
Die Mitglei<strong>der</strong> zahlen BeitrÑge nach MaÖgabe einer Beitragsordnung, die von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />
beschlossen wird. Es wird angestrebt, daÖ die Beitragsordnung an <strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />
AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker ausgerichtet wird.<br />
Ä 7 ORGANE DES VERBANDES<br />
Organe des Verbandes sind:<br />
die Vertreterversammlung<br />
<strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> Beirat<br />
Ä 8 VERTRETERVERSAMMLUNG<br />
1. Die Vertreterversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen.<br />
2. Der Vorstand bestimmt Zeit, Ort und Tagesordnung <strong>der</strong> Vertreterversammlung. Die Einladung<br />
erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />
2