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SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...

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4. Die Mitglie<strong>der</strong> haben bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei AuflÅsung des Verbandes keine AnsprÉche<br />

auf das VerbandsvermÅgen.<br />

5. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />

Ä 4 MITGLIEDSCHAFT<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen werden:<br />

a) AngehÅrigengruppen aus <strong>Hessen</strong> mit <strong>der</strong> Gesamtheit ihrer Mitglie<strong>der</strong> (wenn sie eine<br />

juristische Person, ein nicht eingetragener Verein bzw. Gruppe sind);<br />

b) NatÉrliche Personen (einzelne AngehÅrige);<br />

c) Ehepaare und Familien;<br />

d) FÅr<strong>der</strong>ndes Mitglied kÅnnen natÉrliche und juristische Personen werden, die den<br />

Verband bei seiner Arbeit unterstÉtzen wollen. FÅr<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen an <strong>der</strong><br />

Meinungsbildung beratend mitwirken.<br />

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. áber die Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Landesverband</strong>s sind gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />

AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V. in Bonn.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, AusschluÖ o<strong>der</strong> Tod des Mitglieds. Die Mitgliedschaft<br />

kann schriftlich drei Monate vor Ende eines GeschÑftsjahres gekÉndigt werden. áber den<br />

AusschluÖ eines Mitglieds entscheidet <strong>der</strong> Gesamtvorstand nach AnhÅrung des betreffenden<br />

Mitglieds.<br />

Ä 5 FINANZIERUNG<br />

Die Mittel zur ErfÉllung seiner Aufgaben erwirbt <strong>der</strong> Verband durch:<br />

MitgliedsbeitrÑge<br />

Spenden<br />

Üffentliche Zuwendungen<br />

Ä 6 MITGLIEDSBEITRÅGE<br />

Die Mitglei<strong>der</strong> zahlen BeitrÑge nach MaÖgabe einer Beitragsordnung, die von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

beschlossen wird. Es wird angestrebt, daÖ die Beitragsordnung an <strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />

AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker ausgerichtet wird.<br />

Ä 7 ORGANE DES VERBANDES<br />

Organe des Verbandes sind:<br />

die Vertreterversammlung<br />

<strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> Beirat<br />

Ä 8 VERTRETERVERSAMMLUNG<br />

1. Die Vertreterversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen.<br />

2. Der Vorstand bestimmt Zeit, Ort und Tagesordnung <strong>der</strong> Vertreterversammlung. Die Einladung<br />

erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

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