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SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...

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<strong>SATZUNG</strong><br />

des<br />

„<strong>Landesverband</strong>es <strong>Hessen</strong> <strong>der</strong> AngehÅrigen und Freunde <strong>psychisch</strong><br />

kranker Menschen e.V.“<br />

Ä 1 NAME, SITZ, GESCHÅFTSJAHR<br />

1. Der Verband fÉhrt den Namen „<strong>Landesverband</strong> <strong>Hessen</strong> <strong>der</strong> AngehÅrigen und Freunde <strong>psychisch</strong><br />

kranker Menschen e.V.“<br />

2. Der Verband hat seinen Sitz in Offenbach/Main. Der Ort <strong>der</strong> GeschÑftsstelle wird von dem<br />

jeweiligen geschÑftsfÉhrenden Vorstand festgelegt.<br />

3. GeschÑftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

4. Der Verband wird zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet.<br />

Ä 2 ZWECK DES VERBANDES<br />

1. Zweck des Verbandes ist <strong>der</strong> ZusammenschluÖ von AngehÅrigen in <strong>Hessen</strong>, um durch<br />

gemeinsame solidarische Anstrengungen die Verbesserung <strong>der</strong> Lebensbedingungen <strong>der</strong><br />

Familien und ihrer erkrankten Familienmitglie<strong>der</strong> zu erreichen.<br />

Die Anliegen des „Bundesverbandes <strong>der</strong> AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V.“ in Bonn vertritt er<br />

eigenstÑndig auf Landesebene.<br />

2. Er setzt sich insbeson<strong>der</strong>e folgende Ziele:<br />

a) StÑrken <strong>der</strong> Selbsthilfe <strong>psychisch</strong> Erkrankter durch Bildung von AngehÅrigengruppen auf<br />

Årtlicher Ebene.<br />

b) Gleichstellung <strong>psychisch</strong> Erkrankter mit an<strong>der</strong>en (somatisch) Erkrankten und<br />

Behin<strong>der</strong>ten sowie Abbau noch bestehen<strong>der</strong> Diskriminierungen, AufklÑrung <strong>der</strong><br />

Üffentlichkeit Éber die Situation <strong>psychisch</strong> erkrankter Menschen und ihrer AngehÅrigen.<br />

c) ZÉgigen Ausbau einer bedarfsgerechten Gemeinde-Psychiatrie, die angelegt ist auf die<br />

Integration <strong>der</strong> Betroffenen in Beruf und Gesellschaft sowie UnterstÉtzung <strong>der</strong> Familien.<br />

d) Interessenvertretung gegenÉber <strong>der</strong> Hessischen Landesregierung und dem Hessischen<br />

Landtag. EinfluÖnahme auf alle verantwortlichen Stellen und PersÅnlichkeiten, um eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> psychiatrischen Versorgung im Lande <strong>Hessen</strong> durchzusetzen.<br />

Ä 3 GEMEINNÇTZIGKEIT<br />

1. Der Verband verfolgt ausschlieÖlich und unmittelbar mildtÑtige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

„SteuerbegÉnstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung in <strong>der</strong> jeweils gÉltigen Fassung.<br />

2. Verbandsmittel dÉrfen nur fÉr satzungsgemÑÖe Zwecke verwendet werden. Keine Person darf<br />

durch Ausgabe, die dem Zweck des Verbandes fremd sind o<strong>der</strong> durch unverhÑltnismÑÖig hohe<br />

VergÉtung, begÉnstigt werden.<br />

3. Der Verband ist selbstlos tÑtig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

1


4. Die Mitglie<strong>der</strong> haben bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei AuflÅsung des Verbandes keine AnsprÉche<br />

auf das VerbandsvermÅgen.<br />

5. Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />

Ä 4 MITGLIEDSCHAFT<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen werden:<br />

a) AngehÅrigengruppen aus <strong>Hessen</strong> mit <strong>der</strong> Gesamtheit ihrer Mitglie<strong>der</strong> (wenn sie eine<br />

juristische Person, ein nicht eingetragener Verein bzw. Gruppe sind);<br />

b) NatÉrliche Personen (einzelne AngehÅrige);<br />

c) Ehepaare und Familien;<br />

d) FÅr<strong>der</strong>ndes Mitglied kÅnnen natÉrliche und juristische Personen werden, die den<br />

Verband bei seiner Arbeit unterstÉtzen wollen. FÅr<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> kÅnnen an <strong>der</strong><br />

Meinungsbildung beratend mitwirken.<br />

2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. áber die Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Landesverband</strong>s sind gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />

AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V. in Bonn.<br />

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, AusschluÖ o<strong>der</strong> Tod des Mitglieds. Die Mitgliedschaft<br />

kann schriftlich drei Monate vor Ende eines GeschÑftsjahres gekÉndigt werden. áber den<br />

AusschluÖ eines Mitglieds entscheidet <strong>der</strong> Gesamtvorstand nach AnhÅrung des betreffenden<br />

Mitglieds.<br />

Ä 5 FINANZIERUNG<br />

Die Mittel zur ErfÉllung seiner Aufgaben erwirbt <strong>der</strong> Verband durch:<br />

MitgliedsbeitrÑge<br />

Spenden<br />

Üffentliche Zuwendungen<br />

Ä 6 MITGLIEDSBEITRÅGE<br />

Die Mitglei<strong>der</strong> zahlen BeitrÑge nach MaÖgabe einer Beitragsordnung, die von <strong>der</strong> Vertreterversammlung<br />

beschlossen wird. Es wird angestrebt, daÖ die Beitragsordnung an <strong>der</strong> des Bundesverbands <strong>der</strong><br />

AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker ausgerichtet wird.<br />

Ä 7 ORGANE DES VERBANDES<br />

Organe des Verbandes sind:<br />

die Vertreterversammlung<br />

<strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> Beirat<br />

Ä 8 VERTRETERVERSAMMLUNG<br />

1. Die Vertreterversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen.<br />

2. Der Vorstand bestimmt Zeit, Ort und Tagesordnung <strong>der</strong> Vertreterversammlung. Die Einladung<br />

erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

2


3. Eine auÖerordentliche Vertreterversammlung ist einzuberufen:<br />

wenn <strong>der</strong> Vorstand dies fÉr nÅtig erhÑlt<br />

wenn 1/3 <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> GrÉnde beantragen.<br />

4. Die Vertreterversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Im Verhin<strong>der</strong>ungsfall von seinem<br />

Stellvertreter.<br />

5. Stimmberechtigung in <strong>der</strong> Vertreterversammlung:<br />

a) Stimmberechtigt sind Delegierte, die schriftlich von Mitglie<strong>der</strong>n, - siehe à 4 Abs. a), b)<br />

und c) – bevollmÑchtigt wurden. Die Vollmacht ist dem Vorstand des Verbandes<br />

mindestens eine Woche vor <strong>der</strong> Vertreterversammlung einzureichen.<br />

b) Stimmberechtigt sind natÉrliche Personen, die keinen Delegierten bevollmÑchtigt haben<br />

– siehe $ 4 Abs. b).<br />

c) Stimmberechtigt sind Ehepaare und Familien mit jeweils 1 Stimme, die keinen<br />

Delegierten bevollmÑchtigt haben - siehe $ 4 Abs.c).<br />

d) Kein Stimmrecht haben Mitglie<strong>der</strong>, die mit MitgliedsbeitrÑgen im RÉckstand sind. Sie<br />

kÅnnen auch keinen Delegierten bevollmÑchtigen.<br />

6. Die Vertreterversammlung ist beschluÖfÑhig ohne RÉcksicht auf die Zahl <strong>der</strong> anwesenden<br />

Stimmberechtigten. Sie faÖt ihre BeschlÉsse mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden<br />

Stimmberechtigten. Stimmenthaltungen gelten als Abwesenheit. Bei Stimmengleichheit ist <strong>der</strong><br />

Antrag abgelehnt. Geheime Abstimmungen mÉssen mit Stimmzettel durchgefÉhrt werden, wobei<br />

ein Delegierter mit mehreren Stimmen entsprechende Stimmzettel erhÑlt.<br />

7. SatzungsÑn<strong>der</strong>ungen bedÉrfen <strong>der</strong> Zustimmung von mindestens 2/3 <strong>der</strong> anwesenden<br />

Stimmberechtigten, die AuflÅsung des Verbandes von 3/4 <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten.<br />

8. áber die Ergebnisse <strong>der</strong> Vertreterversammlung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen, die von zwei<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n zu unterzeichnen ist.<br />

9. Die Vertreterversammlung ist insbeson<strong>der</strong>e zustÑndig fÉr:<br />

a) Die Wahl des Vorstands<br />

b) Entgegennhame des GeschÑftsberichts des Vorstandes<br />

c) Wahl von zwei BuchprÉfern<br />

d) Entlastung des Vorstandes<br />

e) SatzungsÑn<strong>der</strong>ungen und die AulÅsung des Verbandes<br />

f) Festsetzung <strong>der</strong> MitgliedsbeitrÑge (Beitragsordnung)<br />

g) Festlegung <strong>der</strong> Aufgaben des Verbandes<br />

Ä 9 DER VORSTAND<br />

1. Der Vorstand besteht aus:<br />

dem GeschÑftsfÉhrenden Vorstand<br />

dem erweiterten Vorstand<br />

2. Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands werden von <strong>der</strong> Vertreterversammlung auf Dauer von zwei Jahren<br />

gewÑhlt. Wie<strong>der</strong>wahl ist mÅglich. Bis zur Neuwahl bleibt <strong>der</strong> Vorstand im Amt.<br />

3. Der Vorstand ist beschluÖfÑhig, wenn mindestens die HÑlfte <strong>der</strong> geschÑftsfÉhrenden Mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend ist. Der Vorstand faÖt seine BeschlÉsse mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Stimmenthaltungen gelten als Abwesenheit. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.<br />

3


4. Der Vorstand erledigt die laufenden GeschÑfte des Verbandes und fÉhrt die BeschlÉsse <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung aus.<br />

5. áber die Ergebnisse <strong>der</strong> Vorstandssitzungen ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die von zwei<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n zu unterzeichnen ist.<br />

Ä 10 DER GESCHÅFTSFÇHRENDE VORSTAND<br />

1. Der geschÑftsfÉhrende Vorstand setzt sich zusammen aus:<br />

dem /<strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

den 2 Stellvertretern/innen (SchriftfÉhrer/in, Schatzmeister/in)<br />

2. Der/die Vorsitzende vertritt gemeinsam mit jeweils einem weiteren Mitglied des<br />

geschÑftsfÉhrenden Vorstandes den Verein gemÑÖ à 26 BGB gerichtlich und auÖergerichtlich.<br />

Ä 11 DER ERWEITERTE VORSTAND<br />

1. Der erweiterte Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

2. Aufgabe des erweiterten Vorstandes ist die UnterstÉtzung des geschÑftsfÉhrenden Vorstandes in<br />

allen Belangen des Verbandes.<br />

Ä 12 DER BEIRAT<br />

1. Der Beirat wird vom geschÑftsfÉhrenden und erweiterten Vorstand fÉr die Dauer von zwei Jahren<br />

berufen. Er setzt sich aus Fachleuten und Vertretern/innen des Åffentlichen Lebens zusammen.<br />

2. Er hat die Aufgabe, den Vorstand bei <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Ziele des Verbandes zu beraten und zu<br />

unterstÉtzen. Die Mitglie<strong>der</strong> des Beirates nehmen mindestens einmal im Jahr an einer<br />

Vorstandssitzung mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Der Beirat wÑhlt aus seiner Mitte einen Koordinator.<br />

Ä 13 BUCHPRÇFUNG<br />

1. JÑhrlich hat mindestens eine Kassen/ Rechnungs- und BuchprÉfung durch zwei sachkundige<br />

Personen zu erfolgen.<br />

2. Die RechnungprÉfer/innen werden von <strong>der</strong> Vertreterversammlung fÉr zwei Jahre gewÑhlt und<br />

dÉrfen nicht dem Vorstand angehÅren. Die RechnungsprÉfer/innen erstatten ihren Bericht <strong>der</strong><br />

Vertreterversammlung.<br />

Ä 14 AUFLÉSUNG DES VERBANDES<br />

Bei AuflÅsung o<strong>der</strong> Aufhebung des Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fÑllt das<br />

VermÅgen des Vereins an den „Bundesverband <strong>der</strong> AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V.“ in Bonn, <strong>der</strong> es<br />

unmittelbar und ausschlieÖlich fÉr gemeinnÉtzige Zwecke zu verwenden hat.<br />

Ä 15 GELTUNG DER <strong>SATZUNG</strong><br />

Die Satzung des Vereins wurde in <strong>der</strong> GrÉndungsversammlung am 3.8.88 in Offenbach/Main<br />

beschlossen.<br />

4


SatzungsÑn<strong>der</strong>ungen, die aus redaktionellen o<strong>der</strong> formalen GrÉnden von Gerichten o<strong>der</strong> BehÅrden<br />

gefor<strong>der</strong>t werden, wenn damit keine inhaltlichen än<strong>der</strong>ungen verbunden sind, kÅnnen vom Vorstand<br />

beschlossen werden.<br />

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