SATZUNG - Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch ...
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4. Der Vorstand erledigt die laufenden GeschÑfte des Verbandes und fÉhrt die BeschlÉsse <strong>der</strong><br />
Vertreterversammlung aus.<br />
5. áber die Ergebnisse <strong>der</strong> Vorstandssitzungen ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die von zwei<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n zu unterzeichnen ist.<br />
Ä 10 DER GESCHÅFTSFÇHRENDE VORSTAND<br />
1. Der geschÑftsfÉhrende Vorstand setzt sich zusammen aus:<br />
dem /<strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
den 2 Stellvertretern/innen (SchriftfÉhrer/in, Schatzmeister/in)<br />
2. Der/die Vorsitzende vertritt gemeinsam mit jeweils einem weiteren Mitglied des<br />
geschÑftsfÉhrenden Vorstandes den Verein gemÑÖ à 26 BGB gerichtlich und auÖergerichtlich.<br />
Ä 11 DER ERWEITERTE VORSTAND<br />
1. Der erweiterte Vorstand besteht aus bis zu 6 Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
2. Aufgabe des erweiterten Vorstandes ist die UnterstÉtzung des geschÑftsfÉhrenden Vorstandes in<br />
allen Belangen des Verbandes.<br />
Ä 12 DER BEIRAT<br />
1. Der Beirat wird vom geschÑftsfÉhrenden und erweiterten Vorstand fÉr die Dauer von zwei Jahren<br />
berufen. Er setzt sich aus Fachleuten und Vertretern/innen des Åffentlichen Lebens zusammen.<br />
2. Er hat die Aufgabe, den Vorstand bei <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Ziele des Verbandes zu beraten und zu<br />
unterstÉtzen. Die Mitglie<strong>der</strong> des Beirates nehmen mindestens einmal im Jahr an einer<br />
Vorstandssitzung mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Der Beirat wÑhlt aus seiner Mitte einen Koordinator.<br />
Ä 13 BUCHPRÇFUNG<br />
1. JÑhrlich hat mindestens eine Kassen/ Rechnungs- und BuchprÉfung durch zwei sachkundige<br />
Personen zu erfolgen.<br />
2. Die RechnungprÉfer/innen werden von <strong>der</strong> Vertreterversammlung fÉr zwei Jahre gewÑhlt und<br />
dÉrfen nicht dem Vorstand angehÅren. Die RechnungsprÉfer/innen erstatten ihren Bericht <strong>der</strong><br />
Vertreterversammlung.<br />
Ä 14 AUFLÉSUNG DES VERBANDES<br />
Bei AuflÅsung o<strong>der</strong> Aufhebung des Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fÑllt das<br />
VermÅgen des Vereins an den „Bundesverband <strong>der</strong> AngehÅrigen <strong>psychisch</strong> Kranker e.V.“ in Bonn, <strong>der</strong> es<br />
unmittelbar und ausschlieÖlich fÉr gemeinnÉtzige Zwecke zu verwenden hat.<br />
Ä 15 GELTUNG DER <strong>SATZUNG</strong><br />
Die Satzung des Vereins wurde in <strong>der</strong> GrÉndungsversammlung am 3.8.88 in Offenbach/Main<br />
beschlossen.<br />
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