Verwaltungs- reform im Freistaat Sachsen Verwaltungs- reform im ...
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Eckp Eckp feiler<br />
feiler<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist auf dem besten Weg<br />
Ausgangslage<br />
Die Bevölkerungsentwicklung <strong>im</strong><br />
<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> ist seit Jahren<br />
rückläufi g. <strong>Sachsen</strong> wird <strong>im</strong> Jahr<br />
2020 gegenüber 1990 fast eine Million<br />
Einwohner weniger haben. Das<br />
entspricht etwa der Einwohnerzahl<br />
von Dresden und Leipzig zusammen.<br />
Darüber hinaus wird der hohe<br />
Altersdurchschnitt der <strong>Sachsen</strong> weiter<br />
steigen. Eine schrumpfende und<br />
<strong>im</strong> Durchschnitt deutlich ältere Bevölkerung<br />
hat geringere öffentliche<br />
Einnahmen zur Folge. Daneben wird<br />
<strong>Sachsen</strong> nur noch bis zum Jahr 2019<br />
Transferzahlungen aus dem Solidarpakt<br />
II erhalten. Auch die Strukturfondsförderung<br />
der Europäischen<br />
Union wird künftig geringer ausfallen.<br />
Unter diesen Bedingungen gleicht die<br />
sächsische Verwaltung einem heute<br />
zwar guten Anzug, der dem sächsischen<br />
Bürger jedoch in Zukunft zu<br />
groß und zu teuer werden wird.<br />
Weichenstellung<br />
Eine vorausschauende Staatsregierung<br />
muss auf solche Entwicklungen<br />
frühzeitig reagieren. Die Sächsische<br />
Staatsregierung hat das gemacht<br />
und die Weichen für eine <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gestellt.<br />
Der am 15. Mai 2007 beschlossene<br />
Regierungsentwurf verfolgt das Ziel,<br />
die sächsische Verwaltung zukunftsfähig<br />
zu machen. Die Verwaltung wird<br />
an die sinkende Einwohnerzahl und<br />
die zurückgehenden Einnahmen des<br />
<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> angepasst, um<br />
die gestalterische Handlungsfähigkeit<br />
des Landes bei der Schaffung<br />
von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,<br />
gleichen Bildungschancen, einer zukunftsorientierten<br />
Familien- und Generationenpolitik<br />
und sozialer Gerechtigkeit<br />
zu erhalten. Leistungsfähigkeit,<br />
Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe der<br />
Verwaltung werden steigen.<br />
Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht aus<br />
zwei Teilen, einer Funktional- und einer<br />
Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />
Funktional<strong>reform</strong><br />
Umfangreiche Aufgaben des Staates<br />
werden auf die Landkreise und Kreisfreien<br />
Städte sowie auf den Kommunalen<br />
Sozialverband übertragen. Die verbleibenden<br />
staatlichen Aufgaben werden<br />
in wenigen Behörden gebündelt.<br />
Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />
Die Kreisgebiete werden neu gegliedert<br />
und dadurch dem gestiegenen Aufgabenumfang<br />
angemessene <strong>Verwaltungs</strong>strukturen<br />
auf der Ebene der Landkreise<br />
und Kreisfreien Städte geschaffen.<br />
Die erforderlichen Gesetze für die<br />
<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> sollen bis Ende<br />
2007 vom Sächsischen Landtag verabschiedet<br />
werden und voraussichtlich<br />
am 1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />
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