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Verwaltungs- reform im Freistaat Sachsen Verwaltungs- reform im ...

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04<br />

Eckp Eckp feiler<br />

feiler<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> ist auf dem besten Weg<br />

Ausgangslage<br />

Die Bevölkerungsentwicklung <strong>im</strong><br />

<strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> ist seit Jahren<br />

rückläufi g. <strong>Sachsen</strong> wird <strong>im</strong> Jahr<br />

2020 gegenüber 1990 fast eine Million<br />

Einwohner weniger haben. Das<br />

entspricht etwa der Einwohnerzahl<br />

von Dresden und Leipzig zusammen.<br />

Darüber hinaus wird der hohe<br />

Altersdurchschnitt der <strong>Sachsen</strong> weiter<br />

steigen. Eine schrumpfende und<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt deutlich ältere Bevölkerung<br />

hat geringere öffentliche<br />

Einnahmen zur Folge. Daneben wird<br />

<strong>Sachsen</strong> nur noch bis zum Jahr 2019<br />

Transferzahlungen aus dem Solidarpakt<br />

II erhalten. Auch die Strukturfondsförderung<br />

der Europäischen<br />

Union wird künftig geringer ausfallen.<br />

Unter diesen Bedingungen gleicht die<br />

sächsische Verwaltung einem heute<br />

zwar guten Anzug, der dem sächsischen<br />

Bürger jedoch in Zukunft zu<br />

groß und zu teuer werden wird.<br />

Weichenstellung<br />

Eine vorausschauende Staatsregierung<br />

muss auf solche Entwicklungen<br />

frühzeitig reagieren. Die Sächsische<br />

Staatsregierung hat das gemacht<br />

und die Weichen für eine <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> gestellt.<br />

Der am 15. Mai 2007 beschlossene<br />

Regierungsentwurf verfolgt das Ziel,<br />

die sächsische Verwaltung zukunftsfähig<br />

zu machen. Die Verwaltung wird<br />

an die sinkende Einwohnerzahl und<br />

die zurückgehenden Einnahmen des<br />

<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> angepasst, um<br />

die gestalterische Handlungsfähigkeit<br />

des Landes bei der Schaffung<br />

von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,<br />

gleichen Bildungschancen, einer zukunftsorientierten<br />

Familien- und Generationenpolitik<br />

und sozialer Gerechtigkeit<br />

zu erhalten. Leistungsfähigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Bürgernähe der<br />

Verwaltung werden steigen.<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> besteht aus<br />

zwei Teilen, einer Funktional- und einer<br />

Kreisgebiets<strong>reform</strong>.<br />

Funktional<strong>reform</strong><br />

Umfangreiche Aufgaben des Staates<br />

werden auf die Landkreise und Kreisfreien<br />

Städte sowie auf den Kommunalen<br />

Sozialverband übertragen. Die verbleibenden<br />

staatlichen Aufgaben werden<br />

in wenigen Behörden gebündelt.<br />

Kreisgebiets<strong>reform</strong><br />

Die Kreisgebiete werden neu gegliedert<br />

und dadurch dem gestiegenen Aufgabenumfang<br />

angemessene <strong>Verwaltungs</strong>strukturen<br />

auf der Ebene der Landkreise<br />

und Kreisfreien Städte geschaffen.<br />

Die erforderlichen Gesetze für die<br />

<strong>Verwaltungs</strong><strong>reform</strong> sollen bis Ende<br />

2007 vom Sächsischen Landtag verabschiedet<br />

werden und voraussichtlich<br />

am 1. Juli 2008 in Kraft treten.<br />

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