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Fachinformation: Filmaufführungen - PARITÄTISCHEN Sachsen

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<strong>Fachinformation</strong> vom 05.06.2012<br />

Fachbereich Altenhilfe<br />

<strong>Fachinformation</strong>: <strong>Filmaufführungen</strong> in Pflegeeinrichtungen und<br />

Begegnungsstätten<br />

Schreiben und Aktivitäten der MPLC<br />

Filmlizenzierung GmbH<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

nachdem wir bereits zur Fachbereichskonferenz im November 2011 kurz über die Thematik<br />

informiert hatten, mehren sich nun die Hinweise, dass die MPLC Filmlizenzierung GmbH an<br />

Pflegeeinrichtungen und Begegnungsstätten mit dem Ziel herantritt, Lizenzen für die Vorführung<br />

urheberrechtlich geschützter Filme abzuschließen. Die MPLC Filmlizenzierung GmbH vertritt die<br />

Interessen von Filmstudios, Fernsehanstalten und Videoanbietern.<br />

Auf Bundesebene gibt es keine Verhandlungen des <strong>PARITÄTISCHEN</strong> Gesamtverbandes mit der<br />

MPLC Filmlizenzierung GmbH.<br />

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGWF) und auch der<br />

PARITÄTISCHE Gesamtverband haben sich rechtlich mit der Frage beschäftigt, wie mit der<br />

Aufforderung zum Abschluss von Schirmlizenzen mit der MPLC Filmlizenzierung GmbH<br />

umzugehen ist.<br />

Die MPLC Filmlizenzierung GmbH ist keine anerkannte urheberrechtliche<br />

Verwertungsgesellschaft, sondern ein Anbieter unter anderen. Ein Abschlusszwang besteht<br />

deshalb nicht, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben der MPLC Filmlizenzierung GmbH zu<br />

reagieren.<br />

Rechtslage<br />

Die öffentliche Vorführung von Filmen im nicht-privaten Bereich ist grundsätzlich<br />

zustimmungs- und vergütungspflichtig.<br />

Das ergibt sich aus den §15, § 19 und § 52 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG).<br />

Danach ist die Wiedergabe öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der<br />

Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der<br />

das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher<br />

Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen<br />

verbunden ist.<br />

Vorführungen in Gemeinschafträumen von Einrichtungen werden danach in der Regel als<br />

öffentlich bewertet.<br />

Etwas anderes kann gelten, wenn ein Film gemeinsam in einer Wohngruppe oder einer<br />

Wohngemeinschaft gemeinsam angesehen wird.<br />

§ 52 Abs. 1 UrhG regelt zwar für bestimmte Fälle die Befreiung von der Zustimmungs- und<br />

Gebührenpflicht. § 52 Abs. 3 UrhG nimmt allerdings Filmvorführungen von dieser<br />

Privilegierung ausdrücklich aus.<br />

Das Fazit aus der Rechtslage und dem Rundschreiben der BAGFW ist:<br />

Eine generelle Aussage, ob eine Filmvorführung in einem Pflegeheim bzw. einer<br />

Begegnungsstätte öffentlich und damit zustimmungs- oder vergütungspflichtig ist, kann<br />

nicht getroffen werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden.<br />

PARITÄTISCHER<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

01099 Dresden<br />

Am Brauhaus 8<br />

Team Altenhilfe/Eingliederungshilfe<br />

erstellt von Matthias Steindorf<br />

Tel.: 0351 / 4916647 Fax:0351 / 4916614<br />

matthias.steindorf@parisax.de<br />

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<strong>Fachinformation</strong> vom 05.06.2012<br />

Fachbereich Altenhilfe<br />

<strong>Fachinformation</strong>: <strong>Filmaufführungen</strong> in Pflegeeinrichtungen und<br />

Begegnungsstätten<br />

Schreiben und Aktivitäten der MPLC<br />

Filmlizenzierung GmbH<br />

Es besteht jedoch grundsätzlich kein Abschlusszwang zu Filmlizenzen mit der MPLC<br />

Filmlizenzierung GmbH, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben überhaupt zu<br />

reagieren (es sei denn, es werden Filmwerke genutzt, deren Rechte ausschließlich von<br />

MPLC vertreten werden).<br />

Dennoch sollte im Einzelfall immer der Rechteerwerb geprüft werden (vgl. Rundschreiben<br />

der BAGFW):<br />

Erste Ansprechpartner können die regionalen konfessionellen Medienzentralen oder<br />

kommunalen Medienzentren sein. Diese bieten außer der Möglichkeit, den Film für eine<br />

Vorführung zu entleihen, oftmals auch die Möglichkeit, den Film zusammen mit dem<br />

Vorführungsrecht zu kaufen, wenn ein Film öfter gezeigt werden soll. Die Gebühren sind<br />

regelmäßig deutlich geringer, unter Umstanden sogar kostenfrei. Eine Auflistung von Landes-<br />

Stadt- und Kreisbildstellen sowie der Medienzentren der Bundesländer ist abrufbar unter:<br />

Anlagen zu dieser <strong>Fachinformation</strong>:<br />

PARITÄTISCHER<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

01099 Dresden<br />

Am Brauhaus 8<br />

www.wbf-medien.de/m2/servlce/verleihadressen.html<br />

ein Rundschreiben des <strong>PARITÄTISCHEN</strong> Gesamtverbandes, aus dem hervorgeht, dass<br />

keine Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen und zur Reaktion auf die Schreiben der<br />

MPLC Filmlizenzierung GmbH besteht<br />

ein Informationsschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege<br />

(BAGFW)<br />

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung<br />

Matthias Steindorf<br />

Referat Altenhilfe<br />

Team Altenhilfe/Eingliederungshilfe<br />

erstellt von Matthias Steindorf<br />

Tel.: 0351 / 4916647 Fax:0351 / 4916614<br />

matthias.steindorf@parisax.de<br />

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