Fachinformation: Filmaufführungen - PARITÄTISCHEN Sachsen
Fachinformation: Filmaufführungen - PARITÄTISCHEN Sachsen
Fachinformation: Filmaufführungen - PARITÄTISCHEN Sachsen
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<strong>Fachinformation</strong> vom 05.06.2012<br />
Fachbereich Altenhilfe<br />
<strong>Fachinformation</strong>: <strong>Filmaufführungen</strong> in Pflegeeinrichtungen und<br />
Begegnungsstätten<br />
Schreiben und Aktivitäten der MPLC<br />
Filmlizenzierung GmbH<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
nachdem wir bereits zur Fachbereichskonferenz im November 2011 kurz über die Thematik<br />
informiert hatten, mehren sich nun die Hinweise, dass die MPLC Filmlizenzierung GmbH an<br />
Pflegeeinrichtungen und Begegnungsstätten mit dem Ziel herantritt, Lizenzen für die Vorführung<br />
urheberrechtlich geschützter Filme abzuschließen. Die MPLC Filmlizenzierung GmbH vertritt die<br />
Interessen von Filmstudios, Fernsehanstalten und Videoanbietern.<br />
Auf Bundesebene gibt es keine Verhandlungen des <strong>PARITÄTISCHEN</strong> Gesamtverbandes mit der<br />
MPLC Filmlizenzierung GmbH.<br />
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGWF) und auch der<br />
PARITÄTISCHE Gesamtverband haben sich rechtlich mit der Frage beschäftigt, wie mit der<br />
Aufforderung zum Abschluss von Schirmlizenzen mit der MPLC Filmlizenzierung GmbH<br />
umzugehen ist.<br />
Die MPLC Filmlizenzierung GmbH ist keine anerkannte urheberrechtliche<br />
Verwertungsgesellschaft, sondern ein Anbieter unter anderen. Ein Abschlusszwang besteht<br />
deshalb nicht, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben der MPLC Filmlizenzierung GmbH zu<br />
reagieren.<br />
Rechtslage<br />
Die öffentliche Vorführung von Filmen im nicht-privaten Bereich ist grundsätzlich<br />
zustimmungs- und vergütungspflichtig.<br />
Das ergibt sich aus den §15, § 19 und § 52 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG).<br />
Danach ist die Wiedergabe öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der<br />
Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der<br />
das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher<br />
Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen<br />
verbunden ist.<br />
Vorführungen in Gemeinschafträumen von Einrichtungen werden danach in der Regel als<br />
öffentlich bewertet.<br />
Etwas anderes kann gelten, wenn ein Film gemeinsam in einer Wohngruppe oder einer<br />
Wohngemeinschaft gemeinsam angesehen wird.<br />
§ 52 Abs. 1 UrhG regelt zwar für bestimmte Fälle die Befreiung von der Zustimmungs- und<br />
Gebührenpflicht. § 52 Abs. 3 UrhG nimmt allerdings Filmvorführungen von dieser<br />
Privilegierung ausdrücklich aus.<br />
Das Fazit aus der Rechtslage und dem Rundschreiben der BAGFW ist:<br />
Eine generelle Aussage, ob eine Filmvorführung in einem Pflegeheim bzw. einer<br />
Begegnungsstätte öffentlich und damit zustimmungs- oder vergütungspflichtig ist, kann<br />
nicht getroffen werden, sondern ist im Einzelfall zu entscheiden.<br />
PARITÄTISCHER<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
01099 Dresden<br />
Am Brauhaus 8<br />
Team Altenhilfe/Eingliederungshilfe<br />
erstellt von Matthias Steindorf<br />
Tel.: 0351 / 4916647 Fax:0351 / 4916614<br />
matthias.steindorf@parisax.de<br />
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<strong>Fachinformation</strong> vom 05.06.2012<br />
Fachbereich Altenhilfe<br />
<strong>Fachinformation</strong>: <strong>Filmaufführungen</strong> in Pflegeeinrichtungen und<br />
Begegnungsstätten<br />
Schreiben und Aktivitäten der MPLC<br />
Filmlizenzierung GmbH<br />
Es besteht jedoch grundsätzlich kein Abschlusszwang zu Filmlizenzen mit der MPLC<br />
Filmlizenzierung GmbH, auch keine Verpflichtung, auf die Schreiben überhaupt zu<br />
reagieren (es sei denn, es werden Filmwerke genutzt, deren Rechte ausschließlich von<br />
MPLC vertreten werden).<br />
Dennoch sollte im Einzelfall immer der Rechteerwerb geprüft werden (vgl. Rundschreiben<br />
der BAGFW):<br />
Erste Ansprechpartner können die regionalen konfessionellen Medienzentralen oder<br />
kommunalen Medienzentren sein. Diese bieten außer der Möglichkeit, den Film für eine<br />
Vorführung zu entleihen, oftmals auch die Möglichkeit, den Film zusammen mit dem<br />
Vorführungsrecht zu kaufen, wenn ein Film öfter gezeigt werden soll. Die Gebühren sind<br />
regelmäßig deutlich geringer, unter Umstanden sogar kostenfrei. Eine Auflistung von Landes-<br />
Stadt- und Kreisbildstellen sowie der Medienzentren der Bundesländer ist abrufbar unter:<br />
Anlagen zu dieser <strong>Fachinformation</strong>:<br />
PARITÄTISCHER<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
01099 Dresden<br />
Am Brauhaus 8<br />
www.wbf-medien.de/m2/servlce/verleihadressen.html<br />
ein Rundschreiben des <strong>PARITÄTISCHEN</strong> Gesamtverbandes, aus dem hervorgeht, dass<br />
keine Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen und zur Reaktion auf die Schreiben der<br />
MPLC Filmlizenzierung GmbH besteht<br />
ein Informationsschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege<br />
(BAGFW)<br />
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung<br />
Matthias Steindorf<br />
Referat Altenhilfe<br />
Team Altenhilfe/Eingliederungshilfe<br />
erstellt von Matthias Steindorf<br />
Tel.: 0351 / 4916647 Fax:0351 / 4916614<br />
matthias.steindorf@parisax.de<br />
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