11.08.2013 Aufrufe

Schulordnung - Schule Brittnau

Schulordnung - Schule Brittnau

Schulordnung - Schule Brittnau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1. Gesetzliche Grundlagen<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 2 / 8 -<br />

SCHULLEITUNG<br />

Postfach 253<br />

4805 <strong>Brittnau</strong><br />

062 746 82 72<br />

www.schulebrittnau.ch<br />

1.1 Grundlagen Die vorliegende <strong>Schulordnung</strong> basiert auf den entsprechenden Bestimmungen der<br />

Verordnung über die Volksschule vom 29.04.1985 und den Änderungen der<br />

Verordnung über die Volksschule, Stand 01. Januar 2006. Sie wird allen Schülerinnen<br />

und Schülern via Klassenlehrperson mitgeteilt und zuhanden der<br />

Erziehungsberechtigten abgegeben.<br />

1.2 Formulierung Die <strong>Schulordnung</strong> verzichtet aus Gründen der Vereinfachung auf<br />

Doppelformulierungen der männlichen und weiblichen Formen. Selbstverständlich<br />

gelten alle Formulierungen gleichberechtigt für beide Geschlechter.<br />

1.3 Verantwortlichkeit Die Schulpflege ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 – 19.00 Uhr zuständig<br />

für die Schulanlagen. Sie genehmigt die <strong>Schulordnung</strong> auf Antrag der<br />

Gesamtkonferenz der Lehrpersonen.<br />

Schulleitung, Lehrpersonen und Hauswarte sind verpflichtet, für die Einhaltung der<br />

Bestimmungen zu sorgen und Verstösse der Klassenlehrperson zu melden. In groben<br />

Fällen ist die Schulleitung zu informieren.<br />

2. Rechte und Pflichten<br />

2.1 Rechte der Schüler und<br />

Eltern<br />

2.2 Pflichten der Schüler und<br />

Eltern<br />

3. <strong>Schulordnung</strong><br />

Schüler haben das Recht, von ihren Lehrpersonen oder der Schulleitung in<br />

schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und Problemen<br />

angehört zu werden.<br />

Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der betreffenden<br />

Lehrperson zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und<br />

Lehrperson sollten, wenn möglich, durch direkte Gespräche behoben werden.<br />

Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an die Schulleitung weitergeleitet.<br />

Kinder und Jugendliche sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet, erscheinen<br />

pünktlich und mit dem gewünschten Material zum Unterricht.<br />

Hausaufgaben werden sorgfältig und termingerecht erledigt.<br />

Mit dem Schulmaterial, dem Mobiliar und den Anlagen wird sorgfältig umgegangen.<br />

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />

unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Die Eltern werden gebeten, den<br />

Lehrpersonen beim Umsetzen dieser <strong>Schulordnung</strong> behilflich zu sein.<br />

3.1 Schulweg Das Bild der <strong>Schule</strong> in der Öffentlichkeit wird auch durch das Verhalten auf dem<br />

Schulweg beeinflusst. Aus diesem Grund sind die Schüler verpflichtet, die<br />

Verkehrsregeln einzuhalten, die Umwelt nicht mit Abfällen zu belasten und das<br />

Rauchen in der Umgebung der Schulanlagen zu unterlassen.<br />

Die Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder, sie werden durch<br />

die Lehrpersonen unterstützt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!