Schulordnung - Schule Brittnau
Schulordnung - Schule Brittnau
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1. Gesetzliche Grundlagen<br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 2 / 8 -<br />
SCHULLEITUNG<br />
Postfach 253<br />
4805 <strong>Brittnau</strong><br />
062 746 82 72<br />
www.schulebrittnau.ch<br />
1.1 Grundlagen Die vorliegende <strong>Schulordnung</strong> basiert auf den entsprechenden Bestimmungen der<br />
Verordnung über die Volksschule vom 29.04.1985 und den Änderungen der<br />
Verordnung über die Volksschule, Stand 01. Januar 2006. Sie wird allen Schülerinnen<br />
und Schülern via Klassenlehrperson mitgeteilt und zuhanden der<br />
Erziehungsberechtigten abgegeben.<br />
1.2 Formulierung Die <strong>Schulordnung</strong> verzichtet aus Gründen der Vereinfachung auf<br />
Doppelformulierungen der männlichen und weiblichen Formen. Selbstverständlich<br />
gelten alle Formulierungen gleichberechtigt für beide Geschlechter.<br />
1.3 Verantwortlichkeit Die Schulpflege ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 – 19.00 Uhr zuständig<br />
für die Schulanlagen. Sie genehmigt die <strong>Schulordnung</strong> auf Antrag der<br />
Gesamtkonferenz der Lehrpersonen.<br />
Schulleitung, Lehrpersonen und Hauswarte sind verpflichtet, für die Einhaltung der<br />
Bestimmungen zu sorgen und Verstösse der Klassenlehrperson zu melden. In groben<br />
Fällen ist die Schulleitung zu informieren.<br />
2. Rechte und Pflichten<br />
2.1 Rechte der Schüler und<br />
Eltern<br />
2.2 Pflichten der Schüler und<br />
Eltern<br />
3. <strong>Schulordnung</strong><br />
Schüler haben das Recht, von ihren Lehrpersonen oder der Schulleitung in<br />
schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und Problemen<br />
angehört zu werden.<br />
Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der betreffenden<br />
Lehrperson zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und<br />
Lehrperson sollten, wenn möglich, durch direkte Gespräche behoben werden.<br />
Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an die Schulleitung weitergeleitet.<br />
Kinder und Jugendliche sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet, erscheinen<br />
pünktlich und mit dem gewünschten Material zum Unterricht.<br />
Hausaufgaben werden sorgfältig und termingerecht erledigt.<br />
Mit dem Schulmaterial, dem Mobiliar und den Anlagen wird sorgfältig umgegangen.<br />
Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />
unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Die Eltern werden gebeten, den<br />
Lehrpersonen beim Umsetzen dieser <strong>Schulordnung</strong> behilflich zu sein.<br />
3.1 Schulweg Das Bild der <strong>Schule</strong> in der Öffentlichkeit wird auch durch das Verhalten auf dem<br />
Schulweg beeinflusst. Aus diesem Grund sind die Schüler verpflichtet, die<br />
Verkehrsregeln einzuhalten, die Umwelt nicht mit Abfällen zu belasten und das<br />
Rauchen in der Umgebung der Schulanlagen zu unterlassen.<br />
Die Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder, sie werden durch<br />
die Lehrpersonen unterstützt.