Schulordnung - Schule Brittnau
Schulordnung - Schule Brittnau
Schulordnung - Schule Brittnau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 4 / 8 -<br />
SCHULLEITUNG<br />
Postfach 253<br />
4805 <strong>Brittnau</strong><br />
062 746 82 72<br />
www.schulebrittnau.ch<br />
3.5 Verhalten im Schulhaus Klassen, die Unterricht haben, dürfen nicht gestört werden.<br />
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber zurückgelassen.<br />
Im Gang gehören Kleider an die Haken, Hausschuhe auf die Ablage.<br />
Das Tragen von Hausschuhen wird in den einzelnen Stufen geregelt.<br />
Das Kaugummikauen ist im Schulhaus, in der Turnhalle und während des Unterrichts<br />
im Freien verboten.<br />
Das Benützen der Musikanlagen ist Schülern nicht gestattet. Der Gebrauch von<br />
elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player, Discman, Laserpointer etc.) ist in allen<br />
Unterrichtsräumen und Korridoren untersagt, ebenso das Herumfahren mit Inline<br />
Skates oder Scootern. Handys sind in den Schulhäusern /Turnhallen generell<br />
ausgeschaltet.<br />
Nach Absprache mit den Hauswarten sind in den Unterrichtsräumen die Stühle auf<br />
die Tische zu stellen.<br />
In den Schulzimmern können die Klassenlehrpersonen die Benützungsregeln<br />
ergänzen.<br />
Zwischen- oder Randstunden verbringen die Schüler im Korridor oder in einem<br />
zugeteilten Schulzimmer. Diese Regelung gilt auch für Schüler, die auf den Schulbus<br />
warten müssen. Wer im Korridor seine Wartezeit verbringt, verhält sich ruhig und<br />
stört den Unterricht der anderen Klassen nicht. Essen und Trinken im Schulhaus sind<br />
nicht gestattet.<br />
Bildungswillige Schüler können ihre Wartezeit auch sinnvoll nutzen. Nach Absprache<br />
mit der entsprechenden Lehrperson können sie in einem Klassenzimmer ihre<br />
Hausaufgaben erledigen.<br />
3.6 Spezialräume Für Turnhallen, PC-Raum, NAWI-Trakt, Schulküche und Werkräume gelten spezielle<br />
Benützungsregeln. Diese werden durch die Fachlehrpersonen angeordnet.<br />
3.7 Soziales Klima Wir tolerieren an unserer <strong>Schule</strong> weder offene noch verdeckte Gewalt wie<br />
körperliche und verbale Attacken (Schlägereien, Beschimpfungen, etc.), keine Form<br />
von Rassismus, sexueller Belästigung oder das Tragen von Waffen. Verstösse gegen<br />
das Strafrecht werden konsequent geahndet und verfolgt.<br />
Provozierende Kleidung lehnen wir ebenso ab wie eine grobe und unanständige<br />
Ausdrucksweise.<br />
3.8 Suchtmittel Das Rauchen, der Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen auf dem Schulareal<br />
und der näheren Umgebung wird nicht akzeptiert.<br />
Im Fall von Drogenhandel erfolgt sofort die Meldung an die Polizei.<br />
Unsere Schulanlage ist eine rauchfreie Zone.<br />
3.9 Haftung bei Schäden und<br />
Unfällen<br />
<strong>Schule</strong> oder Gemeinde übernehmen keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen<br />
an persönlichem Eigentum wie Kleidern, Schulmaterial, Fahrzeugen oder<br />
mitgebrachten Gegenständen.<br />
Mutwillige Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar und Material werden auf Kosten<br />
der Verursacher instand gesetzt.