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Schulordnung - Schule Brittnau

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<strong>Schulordnung</strong><br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 1 / 8 -<br />

SCHULLEITUNG<br />

Postfach 253<br />

4805 <strong>Brittnau</strong><br />

062 746 82 72<br />

www.schulebrittnau.ch<br />

An der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> ist es selbstverständlich, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene<br />

rücksichtsvoll begegnen, sich höflich benehmen und zu Schulanlagen und Mobiliar Sorge tragen. Wenn an<br />

unserer <strong>Schule</strong> mehr als 500 Personen ihre Arbeit ungestört erledigen sollen, geht dies nur mit klaren<br />

Abmachungen, die für alle verbindlich sind und wo Verstösse dagegen zu Sanktionen bzw.<br />

Disziplinarmassnahmen führen.<br />

Die vorliegenden Regeln gelten während der Schulzeit auf dem gesamten Schulareal, darüber hinaus auch<br />

bei allen erweiterten Schulaktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Lagern, Sportveranstaltungen und<br />

Schnupperlehren.<br />

0. Inhaltsverzeichnis<br />

1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Grundlagen<br />

1.2 Formulierung<br />

1.3 Verantwortlichkeit<br />

2. Rechte und Pflichten 2.1 Rechte der Schüler und Eltern<br />

2.2 Pflichten der Schüler und Eltern<br />

3. <strong>Schulordnung</strong> 3.1 Schulweg<br />

3.2 Unfallversicherung<br />

3.3 Schulareal / Pausen<br />

3.4 Schulbeginn und Schulschluss<br />

3.5 Verhalten im Schulhaus<br />

3.6 Spezialräume<br />

3.7 Soziales Klima<br />

3.8 Suchtmittel<br />

3.9 Haftung bei Schäden und Unfällen<br />

3.10 Sportunterricht<br />

3.11 Frei- und Wahlfächer<br />

3.12 Schulanlässe, Lager, Exkursionen, Schulreisen, Feiern<br />

3.13 Freiwilliges Schuljahr<br />

4. Absenzen und<br />

Dispensationen<br />

4.1 Grundsätzliches<br />

4.2 Voraussehbare Absenzen<br />

4.3 Quartals-Halbtag (§ 38)<br />

4.4 Urlaubsgesuch an die Klassenlehrperson<br />

4.5 Kriterien der Urlaubsgewährung<br />

4.6 Schnupperlehre<br />

4.7 Unentschuldigtes Fernbleiben<br />

4.8 Absenzen der Lehrperson<br />

5. Organisatorisches 5.1 Kontaktmöglichkeiten<br />

5.2 Mutationen<br />

5.3 Wohnortswechsel<br />

5.4 Schulunfälle<br />

5.5 Zahnarztgutscheine<br />

5.6 Schülerausweise


1. Gesetzliche Grundlagen<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 2 / 8 -<br />

SCHULLEITUNG<br />

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4805 <strong>Brittnau</strong><br />

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1.1 Grundlagen Die vorliegende <strong>Schulordnung</strong> basiert auf den entsprechenden Bestimmungen der<br />

Verordnung über die Volksschule vom 29.04.1985 und den Änderungen der<br />

Verordnung über die Volksschule, Stand 01. Januar 2006. Sie wird allen Schülerinnen<br />

und Schülern via Klassenlehrperson mitgeteilt und zuhanden der<br />

Erziehungsberechtigten abgegeben.<br />

1.2 Formulierung Die <strong>Schulordnung</strong> verzichtet aus Gründen der Vereinfachung auf<br />

Doppelformulierungen der männlichen und weiblichen Formen. Selbstverständlich<br />

gelten alle Formulierungen gleichberechtigt für beide Geschlechter.<br />

1.3 Verantwortlichkeit Die Schulpflege ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 – 19.00 Uhr zuständig<br />

für die Schulanlagen. Sie genehmigt die <strong>Schulordnung</strong> auf Antrag der<br />

Gesamtkonferenz der Lehrpersonen.<br />

Schulleitung, Lehrpersonen und Hauswarte sind verpflichtet, für die Einhaltung der<br />

Bestimmungen zu sorgen und Verstösse der Klassenlehrperson zu melden. In groben<br />

Fällen ist die Schulleitung zu informieren.<br />

2. Rechte und Pflichten<br />

2.1 Rechte der Schüler und<br />

Eltern<br />

2.2 Pflichten der Schüler und<br />

Eltern<br />

3. <strong>Schulordnung</strong><br />

Schüler haben das Recht, von ihren Lehrpersonen oder der Schulleitung in<br />

schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und Problemen<br />

angehört zu werden.<br />

Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der betreffenden<br />

Lehrperson zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und<br />

Lehrperson sollten, wenn möglich, durch direkte Gespräche behoben werden.<br />

Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an die Schulleitung weitergeleitet.<br />

Kinder und Jugendliche sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet, erscheinen<br />

pünktlich und mit dem gewünschten Material zum Unterricht.<br />

Hausaufgaben werden sorgfältig und termingerecht erledigt.<br />

Mit dem Schulmaterial, dem Mobiliar und den Anlagen wird sorgfältig umgegangen.<br />

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />

unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Die Eltern werden gebeten, den<br />

Lehrpersonen beim Umsetzen dieser <strong>Schulordnung</strong> behilflich zu sein.<br />

3.1 Schulweg Das Bild der <strong>Schule</strong> in der Öffentlichkeit wird auch durch das Verhalten auf dem<br />

Schulweg beeinflusst. Aus diesem Grund sind die Schüler verpflichtet, die<br />

Verkehrsregeln einzuhalten, die Umwelt nicht mit Abfällen zu belasten und das<br />

Rauchen in der Umgebung der Schulanlagen zu unterlassen.<br />

Die Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder, sie werden durch<br />

die Lehrpersonen unterstützt.


<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 3 / 8 -<br />

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3.2 Unfallversicherung In Ergänzung zur obligatorischen privaten Krankenversicherung sind alle<br />

Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle in Zusammenhang mit dem Schulbetrieb<br />

versichert. Schulunfälle werden von den Eltern umgehend ihrer Versicherung<br />

gemeldet.<br />

3.3 Schulareal / Pausen Velos und Mofas sind in den dafür vorgesehenen Unterständen zu parken. Unnötiges<br />

Umherfahren auf den Pausenplätzen ist jederzeit untersagt.<br />

Für Mofas ist der Veloständer Süd beim Oberstufenschulhaus allein vorgesehen (nur<br />

Zufahrt Ost); Mofas dürfen anderswo nicht geparkt werden.<br />

3.4 Schulbeginn und<br />

Schulschluss<br />

Für Ballspiele stehen ausschliesslich die Sportplätze zur Verfügung, sofern der<br />

Turnunterricht nicht gestört wird.<br />

Als Pausenplatz gilt das Areal um die Schulhäuser und vor den Turnhallen.<br />

Die grossen Pausen werden im Freien verbracht. Bei Regen und Schneetreiben kann<br />

die Klassenlehrperson Ausnahmen bewilligen.<br />

Für die Unter- und Mittelstufe ist das Schneeballwerfen nur auf dem Rasenplatz, für<br />

Oberstufe nur im Baumgarten gestattet. Es ist verboten, Schneebälle gegen<br />

Schulhäuser oder parkierte Autos zu werfen.<br />

Das Einkaufen ist während der grossen Pausen am Vormittag (09.55 – 10.10 Uhr) und<br />

am Nachmittag (15.15 – 15.30 Uhr) grundsätzlich untersagt.<br />

Essen und die Konsumation von Getränken im Schulhaus sind nicht gestattet. Bei<br />

misslichen Wetterverhältnissen kann die Pausenaufsicht Ausnahmen verfügen.<br />

Die Schulleitung organisiert die Pausenaufsicht durch die Lehrpersonen.<br />

Während der Pause darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen<br />

werden.<br />

Das Schulareal wird in regelmässigen Abständen durch Schulklassen von groben<br />

Abfällen befreit („fötzele“).<br />

Bei Schulbeginn um 07.30 Uhr und 13.30 Uhr darf das Schulhaus 10 Minuten vor<br />

Unterrichtsbeginn betreten werden. Bei späterem Beginn muss vor dem Schulhaus<br />

gewartet werden. Nach Schulschluss ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.


<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 4 / 8 -<br />

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3.5 Verhalten im Schulhaus Klassen, die Unterricht haben, dürfen nicht gestört werden.<br />

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber zurückgelassen.<br />

Im Gang gehören Kleider an die Haken, Hausschuhe auf die Ablage.<br />

Das Tragen von Hausschuhen wird in den einzelnen Stufen geregelt.<br />

Das Kaugummikauen ist im Schulhaus, in der Turnhalle und während des Unterrichts<br />

im Freien verboten.<br />

Das Benützen der Musikanlagen ist Schülern nicht gestattet. Der Gebrauch von<br />

elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player, Discman, Laserpointer etc.) ist in allen<br />

Unterrichtsräumen und Korridoren untersagt, ebenso das Herumfahren mit Inline<br />

Skates oder Scootern. Handys sind in den Schulhäusern /Turnhallen generell<br />

ausgeschaltet.<br />

Nach Absprache mit den Hauswarten sind in den Unterrichtsräumen die Stühle auf<br />

die Tische zu stellen.<br />

In den Schulzimmern können die Klassenlehrpersonen die Benützungsregeln<br />

ergänzen.<br />

Zwischen- oder Randstunden verbringen die Schüler im Korridor oder in einem<br />

zugeteilten Schulzimmer. Diese Regelung gilt auch für Schüler, die auf den Schulbus<br />

warten müssen. Wer im Korridor seine Wartezeit verbringt, verhält sich ruhig und<br />

stört den Unterricht der anderen Klassen nicht. Essen und Trinken im Schulhaus sind<br />

nicht gestattet.<br />

Bildungswillige Schüler können ihre Wartezeit auch sinnvoll nutzen. Nach Absprache<br />

mit der entsprechenden Lehrperson können sie in einem Klassenzimmer ihre<br />

Hausaufgaben erledigen.<br />

3.6 Spezialräume Für Turnhallen, PC-Raum, NAWI-Trakt, Schulküche und Werkräume gelten spezielle<br />

Benützungsregeln. Diese werden durch die Fachlehrpersonen angeordnet.<br />

3.7 Soziales Klima Wir tolerieren an unserer <strong>Schule</strong> weder offene noch verdeckte Gewalt wie<br />

körperliche und verbale Attacken (Schlägereien, Beschimpfungen, etc.), keine Form<br />

von Rassismus, sexueller Belästigung oder das Tragen von Waffen. Verstösse gegen<br />

das Strafrecht werden konsequent geahndet und verfolgt.<br />

Provozierende Kleidung lehnen wir ebenso ab wie eine grobe und unanständige<br />

Ausdrucksweise.<br />

3.8 Suchtmittel Das Rauchen, der Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen auf dem Schulareal<br />

und der näheren Umgebung wird nicht akzeptiert.<br />

Im Fall von Drogenhandel erfolgt sofort die Meldung an die Polizei.<br />

Unsere Schulanlage ist eine rauchfreie Zone.<br />

3.9 Haftung bei Schäden und<br />

Unfällen<br />

<strong>Schule</strong> oder Gemeinde übernehmen keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen<br />

an persönlichem Eigentum wie Kleidern, Schulmaterial, Fahrzeugen oder<br />

mitgebrachten Gegenständen.<br />

Mutwillige Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar und Material werden auf Kosten<br />

der Verursacher instand gesetzt.


<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 5 / 8 -<br />

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3.10 Sportunterricht Zum Sportunterricht ist angemessene Kleidung zu tragen, Strassenschuhe und<br />

Turnschuhe mit schwarzen Sohlen sind nicht gestattet.<br />

Aus hygienischen Gründen soll ab dem 3. Schuljahr nach einer Sportlektion geduscht<br />

werden. Die Umsetzung dieser Empfehlung liegt in der Zuständigkeit der<br />

Sportlehrperson, die auch Ausnahmen bewilligt.<br />

3.11 Frei- und Wahlfächer Der Unterricht in Frei- und Wahlfächern ist von angemeldeten Schülern regelmässig<br />

zu besuchen. Die Anmeldung für diese Fächer ist für die Dauer des entsprechenden<br />

Schuljahres verpflichtend.<br />

Wenn triftige Gründe vorliegen, kann die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der<br />

Eltern oder aus disziplinarischen Gründen die Schüler aus Frei- und Wahlfächern<br />

dispensieren.<br />

3.12 Schulanlässe, Lager,<br />

Exkursionen, Schulreisen,<br />

Feiern<br />

3.13 Freiwilliges Schuljahr<br />

(bei erfüllter Schulpflicht)<br />

4. Absenzen und Dispensationen<br />

Für Veranstaltungen, die ausserhalb des Schulareals und/oder der Schulzeit<br />

stattfinden, sind die Lehrpersonen für das Verhalten der Gruppe verantwortlich. Hier<br />

gelten zusätzliche Regeln, die gemeinsam mit den Klassen vereinbart werden und für<br />

alle Beteiligten verbindlich sind.<br />

Klassen, die von Schulreisen oder Exkursionen nach 19.00 Uhr in <strong>Brittnau</strong> eintreffen,<br />

haben die Möglichkeit, am Folgetag mit dem Unterricht erst um 08.15 Uhr zu<br />

beginnen.<br />

Auf Gesuch hin kann unter festgelegten Bedingungen ein freiwilliges Schuljahr an<br />

unserer <strong>Schule</strong> absolviert werden. Auskunft erteilt die Klassenlehrperson.<br />

Schüler, die die <strong>Schulordnung</strong> nicht einhalten, können nach einer schriftlichen<br />

Verwarnung an die Eltern von der <strong>Schule</strong> gewiesen werden.<br />

4.1 Grundsätzliches Bei unvorhergesehenen Absenzen (Krankheitsfall) benachrichtigen die Eltern die<br />

Lehrperson am gleichen Tag. Als Absenz gilt eine ganz oder teilweise versäumte<br />

Unterrichtsstunde oder ein Schulhalbtag.<br />

Die Klassenlehrperson führt über die Absenzen eine Kontrolle.<br />

An der Oberstufe werden alle Absenzen im Absenzenbüchlein des Schülers<br />

eingetragen. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Eintrags.<br />

Die Klassenlehrperson bestätigt die Vollständigkeit des Eintrags.<br />

Die Eltern haben das Fehlen ihres Kindes in jedem Fall zu begründen. Als Gründe<br />

gelten:<br />

• Krankheit / Unfall des Schülers<br />

• Todesfall einer nahe verwandten Person<br />

• Freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss §38 des Schulgesetzes<br />

Arzt- und Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.<br />

Für Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Der<br />

Schüler ist jedoch verpflichtet, den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Es liegt in der<br />

Verantwortung der Eltern, die Dispensationsmöglichkeiten vernünftig anzuwenden.


<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 6 / 8 -<br />

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4.2 Voraussehbare Absenzen Für voraussehbare Absenzen bis zu einem Tag ist in der Regel 1 Woche im Voraus der<br />

Klassenlehrperson, bei längeren Absenzen der Schulleitung schriftlich ein Gesuch<br />

einzureichen.<br />

4.3 Quartals-Halbtag<br />

(Paragraph 38)<br />

4.4 Urlaubsgesuch an die<br />

Klassenlehrperson<br />

4.5 Kriterien der<br />

Urlaubsgewährung<br />

Auf Ersuchen der Eltern haben die Schüler Anspruch auf einen freien Schulhalbtag<br />

pro Quartal (Schulgesetz §38, Abs. 1). Die Klassenlehrperson ist im Voraus zu<br />

informieren.<br />

1. Quartal: Sommerferien bis Herbstferien<br />

2. Quartal: Herbstferien bis Sportferien<br />

3. Quartal: Sportferien bis Frühlingsferien<br />

4. Quartal: Frühlingsferien bis Sommerferien<br />

Die Klassenlehrperson ist befugt, pro Semester aus wichtigen Gründen zusätzlich<br />

einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren.<br />

Grundsätzlich ist der Ferienplan einzuhalten. Ein Urlaub darf nur aus wichtigen<br />

Gründen erteilt werden.<br />

• Ärztliches Zeugnis, den Schüler betreffend<br />

• Besondere Familienereignisse (Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Todesfall)<br />

• Aktives Engagement (Weiterbildung, Sportwettkampf)<br />

• Auflösung des Familienhaushalts, sofern das Kind nicht begründeterweise bei<br />

Verwandten bzw. Bekannten untergebracht werden kann<br />

• Reisen / Ferien: bei unkoordinierter Ansetzung der Ferien (wenn es sich um eine<br />

einmalige Chance für den Schüler / die Familie handelt).<br />

4.6 Schnupperlehre Laut Empfehlung des BKS sollen Schnupperlehren im 8. Schuljahr in den ordentlichen<br />

Schulferien stattfinden. Im 9. Schuljahr ist der Besuch einer Schnupperlehre auch<br />

während der Unterrichtszeit möglich.<br />

Vorgehen:<br />

• Der Schüler weist der Klassenlehrperson in der Regel ein schriftliches Aufgebot<br />

des Lehrbetriebes vor. Diese Information erfolgt rechtzeitig, d.h. mindestens<br />

zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre.<br />

• Die Klassenlehrperson bewilligt den Besuch der Schnuppertage.<br />

• Wenn die Zeit zur Stellenfindung drängt, liegt es im Ermessen der<br />

Klassenlehrperson, die gültige Regelung grosszügiger auszulegen.<br />

• Der Schüler führt ein Absenzenheft. Darin bestätigt der Lehrbetrieb den Besuch<br />

der Schnuppertage. Der Schüler gibt das Absenzenheft der Klassenlehrperson<br />

zur Einsicht.<br />

• Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die absolvierten Schnuppertage.<br />

Die Schulleitung wird quartalsweise über die absolvierten Schnupperlehren<br />

informiert.


4.7 Unentschuldigtes<br />

Fernbleiben<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 7 / 8 -<br />

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Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird nach § 37 Schulgesetz geahndet.<br />

Nach erfolgter Mahnung kann im Wiederholungsfall die Schulpflege die Eltern mit<br />

einer Busse bestrafen.<br />

4.8 Absenzen der Lehrperson Bei Erkrankung von Lehrpersonen gelten die besonderen Richtlinien.<br />

Ist eine Klasse über eine Absenz nicht informiert, so melden dies die Schüler nach<br />

einer Wartezeit von 15 Minuten dem Sekretariat oder der Schulleitung.<br />

5. Organisatorisches<br />

5.1 Kontaktmöglichkeiten Schulsekretariat: Tel. 062 746 82 82 / Fax 062 746 82 89<br />

Schulleitung: Tel. 062 746 82 72<br />

Lehrerzimmer Oberstufe: 062 746 82 87<br />

Lehrerzimmer Mittelstufe: 062 746 82 84<br />

Lehrerzimmer Unterstufe: 062 746 82 83<br />

Kindergarten Dorf: 062 746 82 81<br />

Kindergarten Altachen 1: 062 752 26 47<br />

Kindergarten Altachen 2: 062 752 38 45<br />

Die Schulleitung erwartet, dass Anliegen der Eltern zuerst mit der Klassenlehrperson<br />

besprochen werden.<br />

5.2 Mutationen Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Staatszugehörigkeit (nach einer<br />

Einbürgerung) sind der Klassenlehrperson sofort schriftlich mitzuteilen.<br />

5.3 Wohnortswechsel Bevorstehende Wohnortswechsel müssen frühzeitig der Klassenlehrperson und dem<br />

Schulsekretariat gemeldet werden. Schulakten werden direkt an die zukünftige<br />

<strong>Schule</strong> weitergeleitet.<br />

5.4 Schulunfälle Die Lehrperson meldet einen Schulunfall umgehend den Eltern und der Schulleitung<br />

bzw. dem Sekretariat. Eltern melden einen Schulunfall ihres Kindes umgehend ihrer<br />

privaten Versicherung an.<br />

5.5 Zahnarztgutscheine Anfangs Schuljahr werden die Gutscheine für die zahnärztliche Kontrolluntersuchung<br />

in der <strong>Schule</strong> ausgefüllt (mit Kugelschreiber) und den Schülern zuhanden der Eltern<br />

mitgegeben. Die Eltern vereinbaren bei ihrem Zahnarzt einen Termin und geben<br />

ihrem Kind den Gutschein mit. Die Gemeinde <strong>Brittnau</strong> übernimmt die Kosten für die<br />

Erstuntersuchung nur, wenn ein Gutschein abgegeben wurde. Weitere<br />

Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern.<br />

5.6 Schülerausweise<br />

Oberstufe<br />

Schülerausweise und Kontrollmarken können bei der Klassenlehrperson bezogen<br />

werden.


Genehmigung durch die<br />

Gesamtkonferenz der<br />

Lehrpersonen<br />

Genehmigung durch die<br />

Schulpflege<br />

<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 8 / 8 -<br />

SCHULLEITUNG<br />

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062 746 82 72<br />

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Die <strong>Schulordnung</strong> der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> wurde an der Gesamtkonferenz der<br />

Lehrpersonen vom 21. Oktober 2008 einstimmig genehmigt. Sie ersetzt die<br />

<strong>Schulordnung</strong> vom Januar 2007.<br />

Die <strong>Schulordnung</strong> wird der Schulpflege <strong>Brittnau</strong> zur Genehmigung eingereicht.<br />

<strong>Brittnau</strong>, 3. November 2008 Für die Schulleitung:<br />

Die <strong>Schulordnung</strong> der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> vom September 1999, aktualisiert im Oktober<br />

2008, wurde an der Sitzung der Schulpflege vom 3. November 2008 einstimmig<br />

genehmigt. Sie tritt ab sofort in Kraft.<br />

<strong>Brittnau</strong>, 3. November 2008 Für die Schulpflege:

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