Schulordnung - Schule Brittnau
Schulordnung - Schule Brittnau
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<strong>Schulordnung</strong><br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 1 / 8 -<br />
SCHULLEITUNG<br />
Postfach 253<br />
4805 <strong>Brittnau</strong><br />
062 746 82 72<br />
www.schulebrittnau.ch<br />
An der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> ist es selbstverständlich, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene<br />
rücksichtsvoll begegnen, sich höflich benehmen und zu Schulanlagen und Mobiliar Sorge tragen. Wenn an<br />
unserer <strong>Schule</strong> mehr als 500 Personen ihre Arbeit ungestört erledigen sollen, geht dies nur mit klaren<br />
Abmachungen, die für alle verbindlich sind und wo Verstösse dagegen zu Sanktionen bzw.<br />
Disziplinarmassnahmen führen.<br />
Die vorliegenden Regeln gelten während der Schulzeit auf dem gesamten Schulareal, darüber hinaus auch<br />
bei allen erweiterten Schulaktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Lagern, Sportveranstaltungen und<br />
Schnupperlehren.<br />
0. Inhaltsverzeichnis<br />
1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Grundlagen<br />
1.2 Formulierung<br />
1.3 Verantwortlichkeit<br />
2. Rechte und Pflichten 2.1 Rechte der Schüler und Eltern<br />
2.2 Pflichten der Schüler und Eltern<br />
3. <strong>Schulordnung</strong> 3.1 Schulweg<br />
3.2 Unfallversicherung<br />
3.3 Schulareal / Pausen<br />
3.4 Schulbeginn und Schulschluss<br />
3.5 Verhalten im Schulhaus<br />
3.6 Spezialräume<br />
3.7 Soziales Klima<br />
3.8 Suchtmittel<br />
3.9 Haftung bei Schäden und Unfällen<br />
3.10 Sportunterricht<br />
3.11 Frei- und Wahlfächer<br />
3.12 Schulanlässe, Lager, Exkursionen, Schulreisen, Feiern<br />
3.13 Freiwilliges Schuljahr<br />
4. Absenzen und<br />
Dispensationen<br />
4.1 Grundsätzliches<br />
4.2 Voraussehbare Absenzen<br />
4.3 Quartals-Halbtag (§ 38)<br />
4.4 Urlaubsgesuch an die Klassenlehrperson<br />
4.5 Kriterien der Urlaubsgewährung<br />
4.6 Schnupperlehre<br />
4.7 Unentschuldigtes Fernbleiben<br />
4.8 Absenzen der Lehrperson<br />
5. Organisatorisches 5.1 Kontaktmöglichkeiten<br />
5.2 Mutationen<br />
5.3 Wohnortswechsel<br />
5.4 Schulunfälle<br />
5.5 Zahnarztgutscheine<br />
5.6 Schülerausweise
1. Gesetzliche Grundlagen<br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 2 / 8 -<br />
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1.1 Grundlagen Die vorliegende <strong>Schulordnung</strong> basiert auf den entsprechenden Bestimmungen der<br />
Verordnung über die Volksschule vom 29.04.1985 und den Änderungen der<br />
Verordnung über die Volksschule, Stand 01. Januar 2006. Sie wird allen Schülerinnen<br />
und Schülern via Klassenlehrperson mitgeteilt und zuhanden der<br />
Erziehungsberechtigten abgegeben.<br />
1.2 Formulierung Die <strong>Schulordnung</strong> verzichtet aus Gründen der Vereinfachung auf<br />
Doppelformulierungen der männlichen und weiblichen Formen. Selbstverständlich<br />
gelten alle Formulierungen gleichberechtigt für beide Geschlechter.<br />
1.3 Verantwortlichkeit Die Schulpflege ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 – 19.00 Uhr zuständig<br />
für die Schulanlagen. Sie genehmigt die <strong>Schulordnung</strong> auf Antrag der<br />
Gesamtkonferenz der Lehrpersonen.<br />
Schulleitung, Lehrpersonen und Hauswarte sind verpflichtet, für die Einhaltung der<br />
Bestimmungen zu sorgen und Verstösse der Klassenlehrperson zu melden. In groben<br />
Fällen ist die Schulleitung zu informieren.<br />
2. Rechte und Pflichten<br />
2.1 Rechte der Schüler und<br />
Eltern<br />
2.2 Pflichten der Schüler und<br />
Eltern<br />
3. <strong>Schulordnung</strong><br />
Schüler haben das Recht, von ihren Lehrpersonen oder der Schulleitung in<br />
schulischen Sachfragen sowie in persönlichen Angelegenheiten und Problemen<br />
angehört zu werden.<br />
Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit der betreffenden<br />
Lehrperson zu besprechen. Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und<br />
Lehrperson sollten, wenn möglich, durch direkte Gespräche behoben werden.<br />
Kommt keine Einigung zustande, wird der Fall an die Schulleitung weitergeleitet.<br />
Kinder und Jugendliche sind zu regelmässigem Schulbesuch verpflichtet, erscheinen<br />
pünktlich und mit dem gewünschten Material zum Unterricht.<br />
Hausaufgaben werden sorgfältig und termingerecht erledigt.<br />
Mit dem Schulmaterial, dem Mobiliar und den Anlagen wird sorgfältig umgegangen.<br />
Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Lehrpersonen<br />
unterstützen die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag. Die Eltern werden gebeten, den<br />
Lehrpersonen beim Umsetzen dieser <strong>Schulordnung</strong> behilflich zu sein.<br />
3.1 Schulweg Das Bild der <strong>Schule</strong> in der Öffentlichkeit wird auch durch das Verhalten auf dem<br />
Schulweg beeinflusst. Aus diesem Grund sind die Schüler verpflichtet, die<br />
Verkehrsregeln einzuhalten, die Umwelt nicht mit Abfällen zu belasten und das<br />
Rauchen in der Umgebung der Schulanlagen zu unterlassen.<br />
Die Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder, sie werden durch<br />
die Lehrpersonen unterstützt.
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3.2 Unfallversicherung In Ergänzung zur obligatorischen privaten Krankenversicherung sind alle<br />
Schülerinnen und Schüler gegen Unfälle in Zusammenhang mit dem Schulbetrieb<br />
versichert. Schulunfälle werden von den Eltern umgehend ihrer Versicherung<br />
gemeldet.<br />
3.3 Schulareal / Pausen Velos und Mofas sind in den dafür vorgesehenen Unterständen zu parken. Unnötiges<br />
Umherfahren auf den Pausenplätzen ist jederzeit untersagt.<br />
Für Mofas ist der Veloständer Süd beim Oberstufenschulhaus allein vorgesehen (nur<br />
Zufahrt Ost); Mofas dürfen anderswo nicht geparkt werden.<br />
3.4 Schulbeginn und<br />
Schulschluss<br />
Für Ballspiele stehen ausschliesslich die Sportplätze zur Verfügung, sofern der<br />
Turnunterricht nicht gestört wird.<br />
Als Pausenplatz gilt das Areal um die Schulhäuser und vor den Turnhallen.<br />
Die grossen Pausen werden im Freien verbracht. Bei Regen und Schneetreiben kann<br />
die Klassenlehrperson Ausnahmen bewilligen.<br />
Für die Unter- und Mittelstufe ist das Schneeballwerfen nur auf dem Rasenplatz, für<br />
Oberstufe nur im Baumgarten gestattet. Es ist verboten, Schneebälle gegen<br />
Schulhäuser oder parkierte Autos zu werfen.<br />
Das Einkaufen ist während der grossen Pausen am Vormittag (09.55 – 10.10 Uhr) und<br />
am Nachmittag (15.15 – 15.30 Uhr) grundsätzlich untersagt.<br />
Essen und die Konsumation von Getränken im Schulhaus sind nicht gestattet. Bei<br />
misslichen Wetterverhältnissen kann die Pausenaufsicht Ausnahmen verfügen.<br />
Die Schulleitung organisiert die Pausenaufsicht durch die Lehrpersonen.<br />
Während der Pause darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen<br />
werden.<br />
Das Schulareal wird in regelmässigen Abständen durch Schulklassen von groben<br />
Abfällen befreit („fötzele“).<br />
Bei Schulbeginn um 07.30 Uhr und 13.30 Uhr darf das Schulhaus 10 Minuten vor<br />
Unterrichtsbeginn betreten werden. Bei späterem Beginn muss vor dem Schulhaus<br />
gewartet werden. Nach Schulschluss ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen.
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3.5 Verhalten im Schulhaus Klassen, die Unterricht haben, dürfen nicht gestört werden.<br />
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber zurückgelassen.<br />
Im Gang gehören Kleider an die Haken, Hausschuhe auf die Ablage.<br />
Das Tragen von Hausschuhen wird in den einzelnen Stufen geregelt.<br />
Das Kaugummikauen ist im Schulhaus, in der Turnhalle und während des Unterrichts<br />
im Freien verboten.<br />
Das Benützen der Musikanlagen ist Schülern nicht gestattet. Der Gebrauch von<br />
elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player, Discman, Laserpointer etc.) ist in allen<br />
Unterrichtsräumen und Korridoren untersagt, ebenso das Herumfahren mit Inline<br />
Skates oder Scootern. Handys sind in den Schulhäusern /Turnhallen generell<br />
ausgeschaltet.<br />
Nach Absprache mit den Hauswarten sind in den Unterrichtsräumen die Stühle auf<br />
die Tische zu stellen.<br />
In den Schulzimmern können die Klassenlehrpersonen die Benützungsregeln<br />
ergänzen.<br />
Zwischen- oder Randstunden verbringen die Schüler im Korridor oder in einem<br />
zugeteilten Schulzimmer. Diese Regelung gilt auch für Schüler, die auf den Schulbus<br />
warten müssen. Wer im Korridor seine Wartezeit verbringt, verhält sich ruhig und<br />
stört den Unterricht der anderen Klassen nicht. Essen und Trinken im Schulhaus sind<br />
nicht gestattet.<br />
Bildungswillige Schüler können ihre Wartezeit auch sinnvoll nutzen. Nach Absprache<br />
mit der entsprechenden Lehrperson können sie in einem Klassenzimmer ihre<br />
Hausaufgaben erledigen.<br />
3.6 Spezialräume Für Turnhallen, PC-Raum, NAWI-Trakt, Schulküche und Werkräume gelten spezielle<br />
Benützungsregeln. Diese werden durch die Fachlehrpersonen angeordnet.<br />
3.7 Soziales Klima Wir tolerieren an unserer <strong>Schule</strong> weder offene noch verdeckte Gewalt wie<br />
körperliche und verbale Attacken (Schlägereien, Beschimpfungen, etc.), keine Form<br />
von Rassismus, sexueller Belästigung oder das Tragen von Waffen. Verstösse gegen<br />
das Strafrecht werden konsequent geahndet und verfolgt.<br />
Provozierende Kleidung lehnen wir ebenso ab wie eine grobe und unanständige<br />
Ausdrucksweise.<br />
3.8 Suchtmittel Das Rauchen, der Konsum und Besitz von Alkohol und Drogen auf dem Schulareal<br />
und der näheren Umgebung wird nicht akzeptiert.<br />
Im Fall von Drogenhandel erfolgt sofort die Meldung an die Polizei.<br />
Unsere Schulanlage ist eine rauchfreie Zone.<br />
3.9 Haftung bei Schäden und<br />
Unfällen<br />
<strong>Schule</strong> oder Gemeinde übernehmen keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen<br />
an persönlichem Eigentum wie Kleidern, Schulmaterial, Fahrzeugen oder<br />
mitgebrachten Gegenständen.<br />
Mutwillige Beschädigungen an Gebäude, Mobiliar und Material werden auf Kosten<br />
der Verursacher instand gesetzt.
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3.10 Sportunterricht Zum Sportunterricht ist angemessene Kleidung zu tragen, Strassenschuhe und<br />
Turnschuhe mit schwarzen Sohlen sind nicht gestattet.<br />
Aus hygienischen Gründen soll ab dem 3. Schuljahr nach einer Sportlektion geduscht<br />
werden. Die Umsetzung dieser Empfehlung liegt in der Zuständigkeit der<br />
Sportlehrperson, die auch Ausnahmen bewilligt.<br />
3.11 Frei- und Wahlfächer Der Unterricht in Frei- und Wahlfächern ist von angemeldeten Schülern regelmässig<br />
zu besuchen. Die Anmeldung für diese Fächer ist für die Dauer des entsprechenden<br />
Schuljahres verpflichtend.<br />
Wenn triftige Gründe vorliegen, kann die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der<br />
Eltern oder aus disziplinarischen Gründen die Schüler aus Frei- und Wahlfächern<br />
dispensieren.<br />
3.12 Schulanlässe, Lager,<br />
Exkursionen, Schulreisen,<br />
Feiern<br />
3.13 Freiwilliges Schuljahr<br />
(bei erfüllter Schulpflicht)<br />
4. Absenzen und Dispensationen<br />
Für Veranstaltungen, die ausserhalb des Schulareals und/oder der Schulzeit<br />
stattfinden, sind die Lehrpersonen für das Verhalten der Gruppe verantwortlich. Hier<br />
gelten zusätzliche Regeln, die gemeinsam mit den Klassen vereinbart werden und für<br />
alle Beteiligten verbindlich sind.<br />
Klassen, die von Schulreisen oder Exkursionen nach 19.00 Uhr in <strong>Brittnau</strong> eintreffen,<br />
haben die Möglichkeit, am Folgetag mit dem Unterricht erst um 08.15 Uhr zu<br />
beginnen.<br />
Auf Gesuch hin kann unter festgelegten Bedingungen ein freiwilliges Schuljahr an<br />
unserer <strong>Schule</strong> absolviert werden. Auskunft erteilt die Klassenlehrperson.<br />
Schüler, die die <strong>Schulordnung</strong> nicht einhalten, können nach einer schriftlichen<br />
Verwarnung an die Eltern von der <strong>Schule</strong> gewiesen werden.<br />
4.1 Grundsätzliches Bei unvorhergesehenen Absenzen (Krankheitsfall) benachrichtigen die Eltern die<br />
Lehrperson am gleichen Tag. Als Absenz gilt eine ganz oder teilweise versäumte<br />
Unterrichtsstunde oder ein Schulhalbtag.<br />
Die Klassenlehrperson führt über die Absenzen eine Kontrolle.<br />
An der Oberstufe werden alle Absenzen im Absenzenbüchlein des Schülers<br />
eingetragen. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit des Eintrags.<br />
Die Klassenlehrperson bestätigt die Vollständigkeit des Eintrags.<br />
Die Eltern haben das Fehlen ihres Kindes in jedem Fall zu begründen. Als Gründe<br />
gelten:<br />
• Krankheit / Unfall des Schülers<br />
• Todesfall einer nahe verwandten Person<br />
• Freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss §38 des Schulgesetzes<br />
Arzt- und Zahnarztbesuche sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.<br />
Für Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Der<br />
Schüler ist jedoch verpflichtet, den verpassten Stoff nachzuarbeiten. Es liegt in der<br />
Verantwortung der Eltern, die Dispensationsmöglichkeiten vernünftig anzuwenden.
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4.2 Voraussehbare Absenzen Für voraussehbare Absenzen bis zu einem Tag ist in der Regel 1 Woche im Voraus der<br />
Klassenlehrperson, bei längeren Absenzen der Schulleitung schriftlich ein Gesuch<br />
einzureichen.<br />
4.3 Quartals-Halbtag<br />
(Paragraph 38)<br />
4.4 Urlaubsgesuch an die<br />
Klassenlehrperson<br />
4.5 Kriterien der<br />
Urlaubsgewährung<br />
Auf Ersuchen der Eltern haben die Schüler Anspruch auf einen freien Schulhalbtag<br />
pro Quartal (Schulgesetz §38, Abs. 1). Die Klassenlehrperson ist im Voraus zu<br />
informieren.<br />
1. Quartal: Sommerferien bis Herbstferien<br />
2. Quartal: Herbstferien bis Sportferien<br />
3. Quartal: Sportferien bis Frühlingsferien<br />
4. Quartal: Frühlingsferien bis Sommerferien<br />
Die Klassenlehrperson ist befugt, pro Semester aus wichtigen Gründen zusätzlich<br />
einen Urlaub bis zu einem Tag zu gewähren.<br />
Grundsätzlich ist der Ferienplan einzuhalten. Ein Urlaub darf nur aus wichtigen<br />
Gründen erteilt werden.<br />
• Ärztliches Zeugnis, den Schüler betreffend<br />
• Besondere Familienereignisse (Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Todesfall)<br />
• Aktives Engagement (Weiterbildung, Sportwettkampf)<br />
• Auflösung des Familienhaushalts, sofern das Kind nicht begründeterweise bei<br />
Verwandten bzw. Bekannten untergebracht werden kann<br />
• Reisen / Ferien: bei unkoordinierter Ansetzung der Ferien (wenn es sich um eine<br />
einmalige Chance für den Schüler / die Familie handelt).<br />
4.6 Schnupperlehre Laut Empfehlung des BKS sollen Schnupperlehren im 8. Schuljahr in den ordentlichen<br />
Schulferien stattfinden. Im 9. Schuljahr ist der Besuch einer Schnupperlehre auch<br />
während der Unterrichtszeit möglich.<br />
Vorgehen:<br />
• Der Schüler weist der Klassenlehrperson in der Regel ein schriftliches Aufgebot<br />
des Lehrbetriebes vor. Diese Information erfolgt rechtzeitig, d.h. mindestens<br />
zwei Wochen vor Beginn der Schnupperlehre.<br />
• Die Klassenlehrperson bewilligt den Besuch der Schnuppertage.<br />
• Wenn die Zeit zur Stellenfindung drängt, liegt es im Ermessen der<br />
Klassenlehrperson, die gültige Regelung grosszügiger auszulegen.<br />
• Der Schüler führt ein Absenzenheft. Darin bestätigt der Lehrbetrieb den Besuch<br />
der Schnuppertage. Der Schüler gibt das Absenzenheft der Klassenlehrperson<br />
zur Einsicht.<br />
• Die Klassenlehrperson führt eine Kontrolle über die absolvierten Schnuppertage.<br />
Die Schulleitung wird quartalsweise über die absolvierten Schnupperlehren<br />
informiert.
4.7 Unentschuldigtes<br />
Fernbleiben<br />
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Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird nach § 37 Schulgesetz geahndet.<br />
Nach erfolgter Mahnung kann im Wiederholungsfall die Schulpflege die Eltern mit<br />
einer Busse bestrafen.<br />
4.8 Absenzen der Lehrperson Bei Erkrankung von Lehrpersonen gelten die besonderen Richtlinien.<br />
Ist eine Klasse über eine Absenz nicht informiert, so melden dies die Schüler nach<br />
einer Wartezeit von 15 Minuten dem Sekretariat oder der Schulleitung.<br />
5. Organisatorisches<br />
5.1 Kontaktmöglichkeiten Schulsekretariat: Tel. 062 746 82 82 / Fax 062 746 82 89<br />
Schulleitung: Tel. 062 746 82 72<br />
Lehrerzimmer Oberstufe: 062 746 82 87<br />
Lehrerzimmer Mittelstufe: 062 746 82 84<br />
Lehrerzimmer Unterstufe: 062 746 82 83<br />
Kindergarten Dorf: 062 746 82 81<br />
Kindergarten Altachen 1: 062 752 26 47<br />
Kindergarten Altachen 2: 062 752 38 45<br />
Die Schulleitung erwartet, dass Anliegen der Eltern zuerst mit der Klassenlehrperson<br />
besprochen werden.<br />
5.2 Mutationen Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Staatszugehörigkeit (nach einer<br />
Einbürgerung) sind der Klassenlehrperson sofort schriftlich mitzuteilen.<br />
5.3 Wohnortswechsel Bevorstehende Wohnortswechsel müssen frühzeitig der Klassenlehrperson und dem<br />
Schulsekretariat gemeldet werden. Schulakten werden direkt an die zukünftige<br />
<strong>Schule</strong> weitergeleitet.<br />
5.4 Schulunfälle Die Lehrperson meldet einen Schulunfall umgehend den Eltern und der Schulleitung<br />
bzw. dem Sekretariat. Eltern melden einen Schulunfall ihres Kindes umgehend ihrer<br />
privaten Versicherung an.<br />
5.5 Zahnarztgutscheine Anfangs Schuljahr werden die Gutscheine für die zahnärztliche Kontrolluntersuchung<br />
in der <strong>Schule</strong> ausgefüllt (mit Kugelschreiber) und den Schülern zuhanden der Eltern<br />
mitgegeben. Die Eltern vereinbaren bei ihrem Zahnarzt einen Termin und geben<br />
ihrem Kind den Gutschein mit. Die Gemeinde <strong>Brittnau</strong> übernimmt die Kosten für die<br />
Erstuntersuchung nur, wenn ein Gutschein abgegeben wurde. Weitere<br />
Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern.<br />
5.6 Schülerausweise<br />
Oberstufe<br />
Schülerausweise und Kontrollmarken können bei der Klassenlehrperson bezogen<br />
werden.
Genehmigung durch die<br />
Gesamtkonferenz der<br />
Lehrpersonen<br />
Genehmigung durch die<br />
Schulpflege<br />
<strong>Schulordnung</strong> <strong>Brittnau</strong> 031108 - 8 / 8 -<br />
SCHULLEITUNG<br />
Postfach 253<br />
4805 <strong>Brittnau</strong><br />
062 746 82 72<br />
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Die <strong>Schulordnung</strong> der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> wurde an der Gesamtkonferenz der<br />
Lehrpersonen vom 21. Oktober 2008 einstimmig genehmigt. Sie ersetzt die<br />
<strong>Schulordnung</strong> vom Januar 2007.<br />
Die <strong>Schulordnung</strong> wird der Schulpflege <strong>Brittnau</strong> zur Genehmigung eingereicht.<br />
<strong>Brittnau</strong>, 3. November 2008 Für die Schulleitung:<br />
Die <strong>Schulordnung</strong> der <strong>Schule</strong> <strong>Brittnau</strong> vom September 1999, aktualisiert im Oktober<br />
2008, wurde an der Sitzung der Schulpflege vom 3. November 2008 einstimmig<br />
genehmigt. Sie tritt ab sofort in Kraft.<br />
<strong>Brittnau</strong>, 3. November 2008 Für die Schulpflege: