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2 der Lassaner-Bote | Ausgabe 1 - 2011<br />

So billig kommen Kinderschänder<br />

in deutschland davon ...<br />

Die Mindeststrafe für Bankraub<br />

beträgt 5 Jahre Gefängnis.<br />

Juristisch nennt sich das<br />

„schwerer Raub unter Verwendung<br />

von Waffen“ und liegt<br />

schon vor, wenn der Täter mit<br />

einer Pistole in der Hand die<br />

Schalterhalle stürmt, ohne einen<br />

Schuß abzufeuern. Er mag<br />

nur 5 Euro erbeuten. 5 Jahre<br />

Gefängnis sind ihm dennoch<br />

sicher. Welche Strafen verhängt<br />

ein Staat, der seine Banken<br />

so entschieden beschützt,<br />

gegen Sexualstraftäter, die sich<br />

an Kindern und Jugendlichen<br />

vergehen?<br />

Strafen für Kinderpornographie<br />

Für die Verbreitung von Kinderpornographie<br />

ist eine Mindeststrafe<br />

von gerade einmal 3<br />

Monaten Haft vorgesehen. Ein<br />

Perverser, der Bilder von vergewaltigten<br />

Kindern nicht nur<br />

besitzt, sondern auch verbreitet,<br />

ist nach seiner Verurteilung<br />

zu einem solch lächerlich nied-<br />

rigen Strafmaß noch nicht einmal<br />

vorbestraft. 3 Monate Gefängnis<br />

entsprechen nämlich<br />

90 so genannten Tagessätzen.<br />

Um im Führungszeugnis zu erscheinen,<br />

muß eine Bestrafung<br />

aber 91 Tagessätze umfassen.<br />

Ein Bewerber kann also mit<br />

einem sauberen Führungszeugnis<br />

bei einem Kindergarten einen<br />

Arbeitsplatz erhalten, obwohl<br />

er wegen Verbreitung von<br />

Kinderpornografie abgeurteilt<br />

wurde. Wer Arbeitskräfte zur<br />

Betreuung von Kindern sucht,<br />

sollte daher ein so genanntes<br />

„Erweitertes Führungszeugnis“<br />

verlangen. Hier sind auch<br />

Strafen unter 91 Tagessätzen<br />

aufgeführt, wenn sich die Taten<br />

gegen Kinder gerichtet hatten.<br />

Strafen für den sexuellen<br />

Mißbrauch<br />

Für den „sexuellen Mißbrauch<br />

von Schutzbefohlenen“<br />

gibt es auch nur eine Mindeststrafe<br />

von 3 Monaten. Pfarrer<br />

oder Lehrer, die ihre Machtstellung<br />

ausnutzen, um sich Minderjährigen<br />

sexuell zu nähern,<br />

scheinen in den Augen der Justiz<br />

also viel harmloser zu sein<br />

als Bankräuber. Die erhalten<br />

das Zwanzigfache als Mindeststrafe!<br />

Banken sind den Herrschenden<br />

20 mal so wichtig<br />

wie die Sicherheit Minderjähriger<br />

vor perversen Pfarrern<br />

oder Lehrern!<br />

Der sexuelle Mißbrauch<br />

von Kindern wird mit einer<br />

Mindeststrafe von 6 Monaten<br />

bedroht, ein Zehntel dessen,<br />

was über den Bankräuber<br />

verhängt wird. In gravierenden<br />

Fällen ist sogar eine Mindeststrafe<br />

von einem Jahr vorgesehen.<br />

Als ob es hier leichte<br />

Fälle gäbe!<br />

Beim schweren sexuellen<br />

Mißbrauch von Kindern rafft<br />

sich der Gesetzgeber zu einer<br />

Mindeststrafe von zwei Jahren<br />

auf. Dafür muß der Täter das<br />

Kind aber entweder vergewaltigt<br />

oder in die Gefahr einer<br />

schweren Gesundheitsschädigung<br />

oder einer erheblichen<br />

Schädigung der seelischen oder<br />

körperlichen Entwicklung gebracht<br />

haben.<br />

Erst wenn das Kind in die Gefahr<br />

des Todes gebracht wurde,<br />

steigt die Mindeststrafe auf 5<br />

Jahre an. Erst dann erreicht der<br />

Schutz der Kinder das Ausmaß<br />

der Sorge um die Banken.<br />

Wenn das Kind bei der Vergewaltigung<br />

stirbt, kann die<br />

perverse Bestie, die das angerichtet<br />

hat, immer noch mit 10<br />

Jahren davonkommen. Lebenslänglich<br />

ist nicht zwingend,<br />

falls der Kinderschänder lediglich<br />

„leichtfertig“ war. Man<br />

hält ihm zugute, daß er es ja<br />

nicht so böse gemeint hat.<br />

Kuscheljustiz<br />

Als ob solche lächerlichen<br />

Strafen, die von manchem verkommenen<br />

Subjekt wohl geradezu<br />

als Einladung verstanden<br />

werden dürften, noch nicht<br />

genug wären, hält das staatliche<br />

Verwöhnpaket für Kinderschänder<br />

weitere Vergünstigungen<br />

bereit.<br />

Alle Bestrafungen, die zwei<br />

Jahre Gefängnis nicht überschreiten,<br />

können zur Bewährung<br />

ausgesetzt werden, was in<br />

der Praxis auch oft geschieht.<br />

Die Taten verjähren schnell.<br />

Die Verjährung beginnt, wenn<br />

die Opfer das 18. Lebensjahr<br />

erreichen. Bei der Verbreitung<br />

von Kinderpornographie zum<br />

Beispiel dauert die Verjährung<br />

von diesem Zeitpunkt an 5 Jahre,<br />

beim sexuellen Mißbrauch<br />

von Kindern 10 Jahre. Ein<br />

Täter, der mit 25 Jahren eine<br />

8-jährige sexuell mißbraucht,<br />

kann also zwanzig Jahre später<br />

nicht mehr verfolgt werden. Er<br />

ist dann erst 45 Jahre alt und immer<br />

noch gefährlich.<br />

Über den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte<br />

dürfen sich<br />

die Kinderschänder auch freuen.<br />

Nicht einmal die mächtige<br />

Bild-Zeitung kann es wagen,<br />

sie mit vollem Namen zu nennen,<br />

weil sie dann sofort verklagt<br />

würde. Die Nachbarn<br />

werden nicht informiert, wenn<br />

ein verurteilter Pädophiler in<br />

ihren Block zieht. Sexueller<br />

Mißbrauch von Kindern gilt in<br />

Deutschland noch nicht einmal<br />

als Verbrechen! Denn das Strafrecht<br />

unterscheidet zwischen<br />

weniger schlimmen Taten – den<br />

„Vergehen“ – und den wirklich<br />

schlimmen, nämlich den Verbrechen.<br />

Ein solches liegt vor,<br />

wenn die Mindeststrafe ein Jahr<br />

Gefängnis beträgt.<br />

Volksabstimmung jetzt!<br />

Bei Bankraub ist das natürlich<br />

der Fall, und auch bei Meineid<br />

beispielsweise. Aber bei den<br />

meisten Sexualdelikten gegen<br />

Kinder nicht. Mit diesen skandalösen<br />

Zuständen muß Schluß<br />

gemacht werden. Sexualstraftaten<br />

gegen Kinder dürfen nicht<br />

verjähren! Sie müssen allesamt<br />

als Verbrechen gelten. Lebenslänglich<br />

muß die Mindeststrafe<br />

sein! Und eine Volksabstimmung<br />

über die Todesstrafe bei<br />

besonders schweren Verbrechen<br />

dieser Art muß statt finden!<br />

Schützt endlich unsere Kinder. Schluß mit der Kuscheljustiz. Todesstrafe für Kinderschänder - Volksabstimmung jetzt!

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