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2 der Lassaner-Bote | Ausgabe 1 - 2011<br />
So billig kommen Kinderschänder<br />
in deutschland davon ...<br />
Die Mindeststrafe für Bankraub<br />
beträgt 5 Jahre Gefängnis.<br />
Juristisch nennt sich das<br />
„schwerer Raub unter Verwendung<br />
von Waffen“ und liegt<br />
schon vor, wenn der Täter mit<br />
einer Pistole in der Hand die<br />
Schalterhalle stürmt, ohne einen<br />
Schuß abzufeuern. Er mag<br />
nur 5 Euro erbeuten. 5 Jahre<br />
Gefängnis sind ihm dennoch<br />
sicher. Welche Strafen verhängt<br />
ein Staat, der seine Banken<br />
so entschieden beschützt,<br />
gegen Sexualstraftäter, die sich<br />
an Kindern und Jugendlichen<br />
vergehen?<br />
Strafen für Kinderpornographie<br />
Für die Verbreitung von Kinderpornographie<br />
ist eine Mindeststrafe<br />
von gerade einmal 3<br />
Monaten Haft vorgesehen. Ein<br />
Perverser, der Bilder von vergewaltigten<br />
Kindern nicht nur<br />
besitzt, sondern auch verbreitet,<br />
ist nach seiner Verurteilung<br />
zu einem solch lächerlich nied-<br />
rigen Strafmaß noch nicht einmal<br />
vorbestraft. 3 Monate Gefängnis<br />
entsprechen nämlich<br />
90 so genannten Tagessätzen.<br />
Um im Führungszeugnis zu erscheinen,<br />
muß eine Bestrafung<br />
aber 91 Tagessätze umfassen.<br />
Ein Bewerber kann also mit<br />
einem sauberen Führungszeugnis<br />
bei einem Kindergarten einen<br />
Arbeitsplatz erhalten, obwohl<br />
er wegen Verbreitung von<br />
Kinderpornografie abgeurteilt<br />
wurde. Wer Arbeitskräfte zur<br />
Betreuung von Kindern sucht,<br />
sollte daher ein so genanntes<br />
„Erweitertes Führungszeugnis“<br />
verlangen. Hier sind auch<br />
Strafen unter 91 Tagessätzen<br />
aufgeführt, wenn sich die Taten<br />
gegen Kinder gerichtet hatten.<br />
Strafen für den sexuellen<br />
Mißbrauch<br />
Für den „sexuellen Mißbrauch<br />
von Schutzbefohlenen“<br />
gibt es auch nur eine Mindeststrafe<br />
von 3 Monaten. Pfarrer<br />
oder Lehrer, die ihre Machtstellung<br />
ausnutzen, um sich Minderjährigen<br />
sexuell zu nähern,<br />
scheinen in den Augen der Justiz<br />
also viel harmloser zu sein<br />
als Bankräuber. Die erhalten<br />
das Zwanzigfache als Mindeststrafe!<br />
Banken sind den Herrschenden<br />
20 mal so wichtig<br />
wie die Sicherheit Minderjähriger<br />
vor perversen Pfarrern<br />
oder Lehrern!<br />
Der sexuelle Mißbrauch<br />
von Kindern wird mit einer<br />
Mindeststrafe von 6 Monaten<br />
bedroht, ein Zehntel dessen,<br />
was über den Bankräuber<br />
verhängt wird. In gravierenden<br />
Fällen ist sogar eine Mindeststrafe<br />
von einem Jahr vorgesehen.<br />
Als ob es hier leichte<br />
Fälle gäbe!<br />
Beim schweren sexuellen<br />
Mißbrauch von Kindern rafft<br />
sich der Gesetzgeber zu einer<br />
Mindeststrafe von zwei Jahren<br />
auf. Dafür muß der Täter das<br />
Kind aber entweder vergewaltigt<br />
oder in die Gefahr einer<br />
schweren Gesundheitsschädigung<br />
oder einer erheblichen<br />
Schädigung der seelischen oder<br />
körperlichen Entwicklung gebracht<br />
haben.<br />
Erst wenn das Kind in die Gefahr<br />
des Todes gebracht wurde,<br />
steigt die Mindeststrafe auf 5<br />
Jahre an. Erst dann erreicht der<br />
Schutz der Kinder das Ausmaß<br />
der Sorge um die Banken.<br />
Wenn das Kind bei der Vergewaltigung<br />
stirbt, kann die<br />
perverse Bestie, die das angerichtet<br />
hat, immer noch mit 10<br />
Jahren davonkommen. Lebenslänglich<br />
ist nicht zwingend,<br />
falls der Kinderschänder lediglich<br />
„leichtfertig“ war. Man<br />
hält ihm zugute, daß er es ja<br />
nicht so böse gemeint hat.<br />
Kuscheljustiz<br />
Als ob solche lächerlichen<br />
Strafen, die von manchem verkommenen<br />
Subjekt wohl geradezu<br />
als Einladung verstanden<br />
werden dürften, noch nicht<br />
genug wären, hält das staatliche<br />
Verwöhnpaket für Kinderschänder<br />
weitere Vergünstigungen<br />
bereit.<br />
Alle Bestrafungen, die zwei<br />
Jahre Gefängnis nicht überschreiten,<br />
können zur Bewährung<br />
ausgesetzt werden, was in<br />
der Praxis auch oft geschieht.<br />
Die Taten verjähren schnell.<br />
Die Verjährung beginnt, wenn<br />
die Opfer das 18. Lebensjahr<br />
erreichen. Bei der Verbreitung<br />
von Kinderpornographie zum<br />
Beispiel dauert die Verjährung<br />
von diesem Zeitpunkt an 5 Jahre,<br />
beim sexuellen Mißbrauch<br />
von Kindern 10 Jahre. Ein<br />
Täter, der mit 25 Jahren eine<br />
8-jährige sexuell mißbraucht,<br />
kann also zwanzig Jahre später<br />
nicht mehr verfolgt werden. Er<br />
ist dann erst 45 Jahre alt und immer<br />
noch gefährlich.<br />
Über den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte<br />
dürfen sich<br />
die Kinderschänder auch freuen.<br />
Nicht einmal die mächtige<br />
Bild-Zeitung kann es wagen,<br />
sie mit vollem Namen zu nennen,<br />
weil sie dann sofort verklagt<br />
würde. Die Nachbarn<br />
werden nicht informiert, wenn<br />
ein verurteilter Pädophiler in<br />
ihren Block zieht. Sexueller<br />
Mißbrauch von Kindern gilt in<br />
Deutschland noch nicht einmal<br />
als Verbrechen! Denn das Strafrecht<br />
unterscheidet zwischen<br />
weniger schlimmen Taten – den<br />
„Vergehen“ – und den wirklich<br />
schlimmen, nämlich den Verbrechen.<br />
Ein solches liegt vor,<br />
wenn die Mindeststrafe ein Jahr<br />
Gefängnis beträgt.<br />
Volksabstimmung jetzt!<br />
Bei Bankraub ist das natürlich<br />
der Fall, und auch bei Meineid<br />
beispielsweise. Aber bei den<br />
meisten Sexualdelikten gegen<br />
Kinder nicht. Mit diesen skandalösen<br />
Zuständen muß Schluß<br />
gemacht werden. Sexualstraftaten<br />
gegen Kinder dürfen nicht<br />
verjähren! Sie müssen allesamt<br />
als Verbrechen gelten. Lebenslänglich<br />
muß die Mindeststrafe<br />
sein! Und eine Volksabstimmung<br />
über die Todesstrafe bei<br />
besonders schweren Verbrechen<br />
dieser Art muß statt finden!<br />
Schützt endlich unsere Kinder. Schluß mit der Kuscheljustiz. Todesstrafe für Kinderschänder - Volksabstimmung jetzt!