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Hausordnung vom 25.05.2011 - Auguste-Pattberg-Gymnasium

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HAUSORDNUNG<br />

des <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-Bildungszentrums Mosbach-Neckarelz<br />

gültig ab Schuljahr 2002/03, Änderung am 13.11.2006 und <strong>25.05.2011</strong>;<br />

Ergänzungen 1.8.2007 und 30.11.2009 (nur APG)<br />

Persönliches Exemplar von__________________________________ Klasse_________<br />

0: Allgemeine Grundsätze<br />

0.1. Erfolgreiche Arbeit und gutes Zusammenleben in unserer<br />

Schule setzen voraus:<br />

gegenseitige Rücksichtnahme<br />

Anerkennung der Rechte des anderen<br />

Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft<br />

aktives soziales Verhalten<br />

schonende Behandlung des privaten und gemeinschaftlichen Eigentums<br />

Ersatzleistungen bei schuldhafter Beschädigung<br />

sparsamen Umgang mit Energie<br />

0.2.Jeder Schüler/jede Schülerin hat die Anweisung jeder Lehrkraft des <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-<br />

Bildungszentrums zu befolgen.<br />

1. Verhalten während des Schulalltags<br />

1.1. Unterrichtsbeginn<br />

Ab 7 40 Uhr können die Schüler/innen in ihre Klassenräume gehen.<br />

Vorher stehen die Aufenthaltsräume offen. Das Erdgeschoss ist ab 7 20 Uhr für die Schüler/innen<br />

geöffnet.<br />

Nach dem Gong zu Beginn der Unterrichtsstunden erwarten die Schüler/innen ihre Lehrkraft im<br />

Klassenzimmer auf ihren Plätzen, um möglichst rasch und konzentriert den Unterricht beginnen zu<br />

können.<br />

Ist fünf Minuten nach dem Gong noch keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet dies ein(e)<br />

Klassensprecher(in) im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.<br />

1.2. Kleine Pause und zweite große Pause<br />

Während dieser Pausen bleiben die Schüler/innen in ihrem jeweiligen Unterrichtsbereich.<br />

1.3. Erste große Pause (gültig nur für APG ab 30.11.2009)<br />

Wegen der Vielzahl von Klassenzimmerwechseln gerade in der ersten großen Pause ist der<br />

Aufenthalt für die Schüler/Innen nicht nur auf das Erdgeschoss und den Schulhof beschränkt.<br />

Die Klassenordner sind jedoch für Sauberkeit und Ordnung in den Klassenzimmern verant-<br />

wortlich und unterstützen so die eingeteilten Aufsichten auf den Fluren. Das Herumtollen auf<br />

den Gängen ist untersagt.<br />

1.4. Sauberkeit<br />

Hier kann jeder Umweltbewusstsein zeigen. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen<br />

Behälter. Beseitigt auch mal Abfall, den ihr nicht selbst weggeworfen habt (aktives soziales<br />

Verhalten).<br />

- <strong>Hausordnung</strong> Seite 1 -


1.5. Einschränkungen<br />

1.5.1. Bewegungsspiele im Schulhaus müssen wegen der Unfallgefahr unterbleiben.<br />

1.5.2. Da Schneeballwerfen sehr gefährlich sein kann, muss es ebenfalls unterbleiben.<br />

1.5.3. Niemand darf sich auf den Fensterbrettern aufhalten, damit Unfälle und Beschädigungen<br />

vermieden werden.<br />

1.5.4. Kaugummikauen und Eisessen sind im Schulgebäude aus hygienischen Gründen nicht<br />

gestattet.<br />

1.5.5. Im Schulbereich darf kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme: Schulfeiern nach<br />

besonderer Regelung).<br />

1.5.6. Landesnichtraucherschutzgesetz <strong>vom</strong> 1.8.2007:<br />

(1) In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen<br />

untersagt.<br />

(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der<br />

Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung<br />

für volljährige Schüler ab Klasse 11 sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen<br />

außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein<br />

Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

1.5.7. Handys bleiben während des Unterrichts in den Taschen und sind ausgeschaltet. Ihr Mitführen<br />

während Klassenarbeiten oder Prüfungen gilt als Täuschungshandlung.<br />

1.5.8. Gefährliche schulfremde Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.<br />

1.5.9. Essen und Trinken ist nur in den Pausen gestattet, außer bei besonderen Anlässen.<br />

1.5.10. Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten<br />

sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände<br />

mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule<br />

dafür keine Verantwortung übernimmt.<br />

1.6. Verlassen des Schulgebäudes und des Schulbereichs<br />

1.6.1. In Frei- oder Zwischenstunden begeben sich die Schüler/innen der Klassen 5 bis 11 in die<br />

Aufenthaltsräume, sofern sie nicht in ihren Klassenzimmern beaufsichtigt werden, damit<br />

störender Lärm vermieden wird.<br />

1.6.2. Wer das Schulgelände (vgl. 2.3.2.) unerlaubt verlässt, verliert seinen Versicherungsschutz und<br />

muss mit einer Schulstrafe rechnen, da er sich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht<br />

seitens der Schule vorsätzlich entzieht.<br />

1.6.3. Die Absätze 1.6.1. und 1.6.2. gelten ebenfalls für Fahrschüler/innen vor und nach ihrem<br />

Unterricht.<br />

In den Aufenthaltsbereichen muss jede/r die Möglichkeit haben, in Ruhe seine Aufgaben zu<br />

machen (vgl. auch 1.5.4.).<br />

2. Regelungen für einzelne Schulbereiche<br />

2.1. Unterrichtsräume<br />

2.1.1. Gestaltet euer Klassenzimmer und haltet es sauber; es ist die Visitenkarte eurer Klasse.<br />

Die Ausstattung der Schule ist teuer; achtet auch deshalb auf eure Tische, Stühle, Schwämme<br />

usw. Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet Schäden sofort zu melden (vgl. 0.1.<br />

Schadensersatz).<br />

2.1.2. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle im Klassenzimmer hochzustellen, um dem<br />

Reinigungspersonal die Arbeit nicht zu erschweren. Die Lehrkraft der letzten<br />

Unterrichtsstunde verlässt als letzte das Klassenzimmer und achtet darauf, dass die Fenster<br />

geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.<br />

- <strong>Hausordnung</strong> Seite 2 -


2.1.3. Fachräume dürfen erst mit der Lehrkraft betreten werden.<br />

Vor dem Läuten zum Sportunterricht können die Taschen vor den Eisentüren oberhalb der<br />

Umkleideräume abgestellt werden.<br />

Vor dem Läuten am Ende des Sportunterrichts ist der Aufenthalt in den Stockwerken<br />

nicht erlaubt, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.<br />

2.2. Toiletten<br />

Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Achtet hier im Interesse aller auf besondere Sauberkeit.<br />

2.3. Gänge und Treppen, Pausengelände<br />

2.3.1. Wer durch Gänge rast, die Treppen hinunterstürzt, gefährdet sich und andere. Auch in der<br />

Schule gilt Rechtsverkehr.<br />

2.3.2. Als Pausengelände gelten der Schulhof - gekennzeichnet durch gepflasterte Flächen zur<br />

Heidelberger Straße hin -, das Erdgeschoss und bei trockenem Wetter die Rasenflächen, nicht<br />

jedoch die Abfahrtswege und die Kfz-Abstellplätze, Sporthallen und ihre Zugänge ab Neue<br />

Aula).<br />

2.3.3. Der Gehweg entlang der Heidelberger Straße und die Bushaltestelle gehören nicht zum<br />

Schulbereich.<br />

.<br />

2.4. Fahrradabstellraum<br />

2.4.1. Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, stellen ihr Rad in die Fahrradständer im<br />

Abstellraum. Die Schüler/innen, die nicht zur ersten Stunde kommen oder vor Ende der<br />

fünften Stunde nach Hause fahren, stellen ihre Räder in die Fahrradständer rechts neben dem<br />

Haupteingang.<br />

2.4.2. Der Fahrradabstellraum darf nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder betreten werden.<br />

Wer außerhalb der An- und Abfahrtszeiten im Abstellraum angetroffen wird, muss sich<br />

rechtfertigen.<br />

2.4.3. Der Fahrradabstellraum wird zu Beginn der ersten Stunde geschlossen und nach Ende der<br />

fünften Stunde wieder geöffnet. Bei unvorhergesehenen Stundenplanänderungen kann von<br />

dieser Regelung abgesehen werden. Die Schüler/innen wenden sich in diesem Fall an die<br />

Klassenlehrer/innen oder die Hausmeister/innen.<br />

2.4.4. Die Fahrräder werden auf eigene Gefahr und Haftung abgestellt (Fahrradzusatzversicherung!).<br />

3. Aufgaben einzelner Schüler/innen<br />

3.1. Klassenordner/innen<br />

Die Klassenordner/innen haben die Aufgabe, zum Unterrichtsbeginn für saubere Tafeln und<br />

einen Schwamm zu sorgen. Ferner haben sie darauf zu achten, dass der Unterrichtsraum in<br />

sauberem Zustand verlassen wird.<br />

Während der großen Pause bleiben die Klassenordner im Klassenzimmer, achten auf<br />

angemessene Lüftung (Stoßlüftung) und löschen das Licht.<br />

3.2. Tagebuchordner/innen<br />

Das Klassentagebuch wird von der Lehrkraft der ersten Stunde mitgebracht. Der<br />

Tagebuchordner/die Tagebuchordnerin achtet darauf, dass es in jeder Unterrichtsstunde<br />

vorliegt und alle Eintragungen erfolgen. Die Lehrkraft der letzten Stunde nimmt es mit und<br />

stellt es in das Regal im Lehrerzimmer.<br />

- <strong>Hausordnung</strong> Seite 3 -


4. Teilnahmepflicht und Schulversäumnisse<br />

(Gemäß Schulbesuchsverordnung <strong>vom</strong> 21.März 1982 und Ergänzungen)<br />

4.1. Teilnahmepflicht<br />

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen<br />

der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulbesuchsverordnung<br />

einzuhalten.<br />

4.2. Verhinderung der Teilnahme<br />

Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch<br />

verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der<br />

Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.<br />

Im Fall fernmündlicher oder elektronischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung<br />

binnen drei Tagen nachzureichen.<br />

4.3. Befreiung <strong>vom</strong> Unterricht<br />

Von der Teilnahme am Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Veranstaltungen können<br />

Schüler/Schülerinnen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen befreit werden<br />

(z.B. .Sportunterricht).<br />

Befreiung wird nur auf rechtzeitigen und begründeten Antrag gewährt. Zuständig sind für:<br />

eine Unterrichts(doppel)stunde: Fachlehrer/in,<br />

sonstige verbindliche Schulveranstaltung: Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in,<br />

in übrigen Fällen: Schulleitung<br />

4.4. Beurlaubung<br />

Eine Beurlaubung <strong>vom</strong> Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten<br />

Ausnahmefällen (Heilkur, Lehrgang oder Wettbewerb, wichtiger persönlicher Grund) und nur<br />

auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen<br />

Schülers/der volljährigen Schülerin möglich.<br />

Zuständig für die Entscheidung sind Klassenlehrer/in oder Tutor/in bei bis zu zwei unmittelbar<br />

aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, sonst die Schulleitung.<br />

Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterrichtsstoff<br />

nachgeholt wird.<br />

Gemeinsame Schulkonferenz<br />

von <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-<strong>Gymnasium</strong> und <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-Hauptschule<br />

am 18.3.2002,<br />

zuletzt geändert durch APG-Schulkonferenzbeschlüsse (1.5.6 und 2.3.4)<br />

am 13.11.2006 und (1.5.10) am <strong>25.05.2011</strong>,<br />

1.5.6. ergänzt durch die APG-Schulleitung mit Wirkung <strong>vom</strong> 1.8.2007<br />

Änderung 1.3. nur für das APG durch Schulkonferenzbeschluss am 30.11.2009<br />

- <strong>Hausordnung</strong> Seite 4 -

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