Hausordnung vom 25.05.2011 - Auguste-Pattberg-Gymnasium
Hausordnung vom 25.05.2011 - Auguste-Pattberg-Gymnasium
Hausordnung vom 25.05.2011 - Auguste-Pattberg-Gymnasium
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HAUSORDNUNG<br />
des <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-Bildungszentrums Mosbach-Neckarelz<br />
gültig ab Schuljahr 2002/03, Änderung am 13.11.2006 und <strong>25.05.2011</strong>;<br />
Ergänzungen 1.8.2007 und 30.11.2009 (nur APG)<br />
Persönliches Exemplar von__________________________________ Klasse_________<br />
0: Allgemeine Grundsätze<br />
0.1. Erfolgreiche Arbeit und gutes Zusammenleben in unserer<br />
Schule setzen voraus:<br />
gegenseitige Rücksichtnahme<br />
Anerkennung der Rechte des anderen<br />
Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft<br />
aktives soziales Verhalten<br />
schonende Behandlung des privaten und gemeinschaftlichen Eigentums<br />
Ersatzleistungen bei schuldhafter Beschädigung<br />
sparsamen Umgang mit Energie<br />
0.2.Jeder Schüler/jede Schülerin hat die Anweisung jeder Lehrkraft des <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-<br />
Bildungszentrums zu befolgen.<br />
1. Verhalten während des Schulalltags<br />
1.1. Unterrichtsbeginn<br />
Ab 7 40 Uhr können die Schüler/innen in ihre Klassenräume gehen.<br />
Vorher stehen die Aufenthaltsräume offen. Das Erdgeschoss ist ab 7 20 Uhr für die Schüler/innen<br />
geöffnet.<br />
Nach dem Gong zu Beginn der Unterrichtsstunden erwarten die Schüler/innen ihre Lehrkraft im<br />
Klassenzimmer auf ihren Plätzen, um möglichst rasch und konzentriert den Unterricht beginnen zu<br />
können.<br />
Ist fünf Minuten nach dem Gong noch keine Lehrkraft in der Klasse, so meldet dies ein(e)<br />
Klassensprecher(in) im Lehrerzimmer bzw. im Sekretariat.<br />
1.2. Kleine Pause und zweite große Pause<br />
Während dieser Pausen bleiben die Schüler/innen in ihrem jeweiligen Unterrichtsbereich.<br />
1.3. Erste große Pause (gültig nur für APG ab 30.11.2009)<br />
Wegen der Vielzahl von Klassenzimmerwechseln gerade in der ersten großen Pause ist der<br />
Aufenthalt für die Schüler/Innen nicht nur auf das Erdgeschoss und den Schulhof beschränkt.<br />
Die Klassenordner sind jedoch für Sauberkeit und Ordnung in den Klassenzimmern verant-<br />
wortlich und unterstützen so die eingeteilten Aufsichten auf den Fluren. Das Herumtollen auf<br />
den Gängen ist untersagt.<br />
1.4. Sauberkeit<br />
Hier kann jeder Umweltbewusstsein zeigen. Papier und Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen<br />
Behälter. Beseitigt auch mal Abfall, den ihr nicht selbst weggeworfen habt (aktives soziales<br />
Verhalten).<br />
- <strong>Hausordnung</strong> Seite 1 -
1.5. Einschränkungen<br />
1.5.1. Bewegungsspiele im Schulhaus müssen wegen der Unfallgefahr unterbleiben.<br />
1.5.2. Da Schneeballwerfen sehr gefährlich sein kann, muss es ebenfalls unterbleiben.<br />
1.5.3. Niemand darf sich auf den Fensterbrettern aufhalten, damit Unfälle und Beschädigungen<br />
vermieden werden.<br />
1.5.4. Kaugummikauen und Eisessen sind im Schulgebäude aus hygienischen Gründen nicht<br />
gestattet.<br />
1.5.5. Im Schulbereich darf kein Alkohol getrunken werden (Ausnahme: Schulfeiern nach<br />
besonderer Regelung).<br />
1.5.6. Landesnichtraucherschutzgesetz <strong>vom</strong> 1.8.2007:<br />
(1) In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen<br />
untersagt.<br />
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der<br />
Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung<br />
für volljährige Schüler ab Klasse 11 sowie für dort tätige Lehrkräfte Raucherzonen<br />
außerhalb von Schulgebäuden im Außenbereich des Schulgeländes jeweils für ein<br />
Schuljahr zulassen, wenn und soweit die Belange des Nichtraucherschutzes dadurch nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
1.5.7. Handys bleiben während des Unterrichts in den Taschen und sind ausgeschaltet. Ihr Mitführen<br />
während Klassenarbeiten oder Prüfungen gilt als Täuschungshandlung.<br />
1.5.8. Gefährliche schulfremde Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden.<br />
1.5.9. Essen und Trinken ist nur in den Pausen gestattet, außer bei besonderen Anlässen.<br />
1.5.10. Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten<br />
sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände<br />
mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule<br />
dafür keine Verantwortung übernimmt.<br />
1.6. Verlassen des Schulgebäudes und des Schulbereichs<br />
1.6.1. In Frei- oder Zwischenstunden begeben sich die Schüler/innen der Klassen 5 bis 11 in die<br />
Aufenthaltsräume, sofern sie nicht in ihren Klassenzimmern beaufsichtigt werden, damit<br />
störender Lärm vermieden wird.<br />
1.6.2. Wer das Schulgelände (vgl. 2.3.2.) unerlaubt verlässt, verliert seinen Versicherungsschutz und<br />
muss mit einer Schulstrafe rechnen, da er sich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht<br />
seitens der Schule vorsätzlich entzieht.<br />
1.6.3. Die Absätze 1.6.1. und 1.6.2. gelten ebenfalls für Fahrschüler/innen vor und nach ihrem<br />
Unterricht.<br />
In den Aufenthaltsbereichen muss jede/r die Möglichkeit haben, in Ruhe seine Aufgaben zu<br />
machen (vgl. auch 1.5.4.).<br />
2. Regelungen für einzelne Schulbereiche<br />
2.1. Unterrichtsräume<br />
2.1.1. Gestaltet euer Klassenzimmer und haltet es sauber; es ist die Visitenkarte eurer Klasse.<br />
Die Ausstattung der Schule ist teuer; achtet auch deshalb auf eure Tische, Stühle, Schwämme<br />
usw. Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet Schäden sofort zu melden (vgl. 0.1.<br />
Schadensersatz).<br />
2.1.2. Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle im Klassenzimmer hochzustellen, um dem<br />
Reinigungspersonal die Arbeit nicht zu erschweren. Die Lehrkraft der letzten<br />
Unterrichtsstunde verlässt als letzte das Klassenzimmer und achtet darauf, dass die Fenster<br />
geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.<br />
- <strong>Hausordnung</strong> Seite 2 -
2.1.3. Fachräume dürfen erst mit der Lehrkraft betreten werden.<br />
Vor dem Läuten zum Sportunterricht können die Taschen vor den Eisentüren oberhalb der<br />
Umkleideräume abgestellt werden.<br />
Vor dem Läuten am Ende des Sportunterrichts ist der Aufenthalt in den Stockwerken<br />
nicht erlaubt, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.<br />
2.2. Toiletten<br />
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Achtet hier im Interesse aller auf besondere Sauberkeit.<br />
2.3. Gänge und Treppen, Pausengelände<br />
2.3.1. Wer durch Gänge rast, die Treppen hinunterstürzt, gefährdet sich und andere. Auch in der<br />
Schule gilt Rechtsverkehr.<br />
2.3.2. Als Pausengelände gelten der Schulhof - gekennzeichnet durch gepflasterte Flächen zur<br />
Heidelberger Straße hin -, das Erdgeschoss und bei trockenem Wetter die Rasenflächen, nicht<br />
jedoch die Abfahrtswege und die Kfz-Abstellplätze, Sporthallen und ihre Zugänge ab Neue<br />
Aula).<br />
2.3.3. Der Gehweg entlang der Heidelberger Straße und die Bushaltestelle gehören nicht zum<br />
Schulbereich.<br />
.<br />
2.4. Fahrradabstellraum<br />
2.4.1. Schüler/innen, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, stellen ihr Rad in die Fahrradständer im<br />
Abstellraum. Die Schüler/innen, die nicht zur ersten Stunde kommen oder vor Ende der<br />
fünften Stunde nach Hause fahren, stellen ihre Räder in die Fahrradständer rechts neben dem<br />
Haupteingang.<br />
2.4.2. Der Fahrradabstellraum darf nur zum Einstellen und Abholen der Fahrräder betreten werden.<br />
Wer außerhalb der An- und Abfahrtszeiten im Abstellraum angetroffen wird, muss sich<br />
rechtfertigen.<br />
2.4.3. Der Fahrradabstellraum wird zu Beginn der ersten Stunde geschlossen und nach Ende der<br />
fünften Stunde wieder geöffnet. Bei unvorhergesehenen Stundenplanänderungen kann von<br />
dieser Regelung abgesehen werden. Die Schüler/innen wenden sich in diesem Fall an die<br />
Klassenlehrer/innen oder die Hausmeister/innen.<br />
2.4.4. Die Fahrräder werden auf eigene Gefahr und Haftung abgestellt (Fahrradzusatzversicherung!).<br />
3. Aufgaben einzelner Schüler/innen<br />
3.1. Klassenordner/innen<br />
Die Klassenordner/innen haben die Aufgabe, zum Unterrichtsbeginn für saubere Tafeln und<br />
einen Schwamm zu sorgen. Ferner haben sie darauf zu achten, dass der Unterrichtsraum in<br />
sauberem Zustand verlassen wird.<br />
Während der großen Pause bleiben die Klassenordner im Klassenzimmer, achten auf<br />
angemessene Lüftung (Stoßlüftung) und löschen das Licht.<br />
3.2. Tagebuchordner/innen<br />
Das Klassentagebuch wird von der Lehrkraft der ersten Stunde mitgebracht. Der<br />
Tagebuchordner/die Tagebuchordnerin achtet darauf, dass es in jeder Unterrichtsstunde<br />
vorliegt und alle Eintragungen erfolgen. Die Lehrkraft der letzten Stunde nimmt es mit und<br />
stellt es in das Regal im Lehrerzimmer.<br />
- <strong>Hausordnung</strong> Seite 3 -
4. Teilnahmepflicht und Schulversäumnisse<br />
(Gemäß Schulbesuchsverordnung <strong>vom</strong> 21.März 1982 und Ergänzungen)<br />
4.1. Teilnahmepflicht<br />
Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen Veranstaltungen<br />
der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulbesuchsverordnung<br />
einzuhalten.<br />
4.2. Verhinderung der Teilnahme<br />
Ist ein Schüler/eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch<br />
verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der<br />
Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.<br />
Im Fall fernmündlicher oder elektronischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung<br />
binnen drei Tagen nachzureichen.<br />
4.3. Befreiung <strong>vom</strong> Unterricht<br />
Von der Teilnahme am Unterricht oder von sonstigen verbindlichen Veranstaltungen können<br />
Schüler/Schülerinnen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen befreit werden<br />
(z.B. .Sportunterricht).<br />
Befreiung wird nur auf rechtzeitigen und begründeten Antrag gewährt. Zuständig sind für:<br />
eine Unterrichts(doppel)stunde: Fachlehrer/in,<br />
sonstige verbindliche Schulveranstaltung: Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in,<br />
in übrigen Fällen: Schulleitung<br />
4.4. Beurlaubung<br />
Eine Beurlaubung <strong>vom</strong> Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten<br />
Ausnahmefällen (Heilkur, Lehrgang oder Wettbewerb, wichtiger persönlicher Grund) und nur<br />
auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen<br />
Schülers/der volljährigen Schülerin möglich.<br />
Zuständig für die Entscheidung sind Klassenlehrer/in oder Tutor/in bei bis zu zwei unmittelbar<br />
aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen, sonst die Schulleitung.<br />
Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterrichtsstoff<br />
nachgeholt wird.<br />
Gemeinsame Schulkonferenz<br />
von <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-<strong>Gymnasium</strong> und <strong>Auguste</strong>-<strong>Pattberg</strong>-Hauptschule<br />
am 18.3.2002,<br />
zuletzt geändert durch APG-Schulkonferenzbeschlüsse (1.5.6 und 2.3.4)<br />
am 13.11.2006 und (1.5.10) am <strong>25.05.2011</strong>,<br />
1.5.6. ergänzt durch die APG-Schulleitung mit Wirkung <strong>vom</strong> 1.8.2007<br />
Änderung 1.3. nur für das APG durch Schulkonferenzbeschluss am 30.11.2009<br />
- <strong>Hausordnung</strong> Seite 4 -