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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ein- und ...

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Wer bekommt diese Leistung?<br />

Hinweise<br />

Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Erwachsene, die in <strong>ein</strong>er Bedarfsgem<strong>ein</strong>schaft leben, die<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung <strong>für</strong> Arbeitssuchende (ALG II) erhält oder die in <strong>ein</strong>er Gem<strong>ein</strong>schaft leben, die<br />

Sozialhilfe, Wohngeld, Asylleistungen oder <strong>ein</strong>en Kinderzuschlag erhält oder die als Einzelperson<br />

leistungsberechtigt sind.<br />

Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, die <strong>ein</strong>e allgem<strong>ein</strong>- oder berufsbildende Schule besuchen <strong>und</strong> jünger als<br />

25 Jahre sind. Berufsschüler, die <strong>ein</strong>e Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung<br />

ausgeschlossen.<br />

Kinder, die <strong>ein</strong>e Kindertages<strong>ein</strong>richtung besuchen.<br />

Was kann übernommen werden?<br />

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten <strong>für</strong> alle <strong>ein</strong>- <strong>und</strong> mehrtägigen<br />

Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Taschengeld <strong>für</strong> zusätzliche Ausgaben während<br />

des Ausflugs wird nicht übernommen.<br />

Wie wird die Leistung erbracht?<br />

Die Bestätigung der Schule bzw. Kindertages<strong>ein</strong>richtung über Art, Zeitpunkt <strong>und</strong> Kosten des<br />

Ausfluges (Anlage) ist vorzulegen.<br />

Die Abrechnung <strong>und</strong> Zahlung kann entweder bereits im Voraus oder erst nach Teilnahme an dem <strong>ein</strong>-<br />

oder mehrtägigen Ausflug an die Schule/ Kindertages<strong>ein</strong>richtung erfolgen. Gezahlt wird in jedem Fall<br />

nur direkt an den gewählten Leistungserbringer <strong>und</strong> nicht an die Eltern oder den <strong>Antrag</strong>steller.<br />

Wo ist der <strong>Antrag</strong> zu stellen?<br />

Ihren <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Leistung <strong>für</strong> die <strong>Teilhabe</strong> an <strong>ein</strong>em <strong>ein</strong>- oder mehrtägigen Ausflug der Schule/<br />

Kindertages<strong>ein</strong>richtung geben Sie bitte in der Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Soziales <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit, Gagarinstraße 99-101 oder im Stadtservice „H 35“, H<strong>ein</strong>richsstr. 35 (gegenüber Gera<br />

Arcaden) ab.<br />

Die <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>ein</strong>- <strong>und</strong> mehrtägige Ausflüge der Schule/ Kindertages<strong>ein</strong>richtung müssen Sie <strong>für</strong><br />

jedes Kind gesondert beantragen.<br />

Welche Unterlagen müssen mit dem <strong>Antrag</strong> abgeben werden?<br />

Dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>für</strong> <strong>ein</strong>en <strong>ein</strong>- <strong>und</strong> mehrtägigen Ausflug der Schule/ Kindertages<strong>ein</strong>richtung<br />

ist <strong>ein</strong>e Kopie ihres aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug von <strong>Leistungen</strong><br />

nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch – Zweites Buch), SGB XII (Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch),<br />

WoGG (Wohngeldgesetz), BKGG (B<strong>und</strong>eskindergeldgesetz) oder AsylbLG (Asylleistungsgesetz)<br />

sowie die Bestätigung der Schule bzw. Kindertages<strong>ein</strong>richtung über Art, Zeitpunkt <strong>und</strong> Kosten des<br />

Ausfluges (Anlage) beizufügen.

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