(1,20 MB) - .PDF - Aschach an der Donau
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Der Unternehmer verpflichtet sich, den Tr<strong>an</strong>sport <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> im Rahmen<br />
seines Unternehmens durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers k<strong>an</strong>n<br />
nur im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />
6.<br />
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer für die <strong>an</strong> Kin<strong>der</strong>gartentagen <strong>an</strong>fallenden<br />
Beför<strong>der</strong>ungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung nach den jeweils<br />
gültigen Richtlinien <strong>der</strong> O.Ö. L<strong>an</strong>desregierung. Die Vergütung erfolgt aufgrund <strong>der</strong><br />
vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>gartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage <strong>der</strong><br />
Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers<br />
bei <strong>der</strong> Volksb<strong>an</strong>k Eferding, Konto Nr. 30017160000, zu überweisen.<br />
7.<br />
Der Unternehmer ist verpflichtet, <strong>der</strong> Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für<br />
Kin<strong>der</strong>gartentr<strong>an</strong>sporte sogleich zurückzuerstatten.<br />
8.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, <strong>der</strong> Gemeinde in die Berechnungsgrundlagen volle<br />
Einsicht zu gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />
9.<br />
Die Gemeinde <strong>Aschach</strong>/<strong>Donau</strong> ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />
zurückzutreten, wenn <strong>der</strong> Unternehmer trotz einer schriftlichen Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />
ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />
nachkommt.<br />
10.<br />
Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung <strong>der</strong><br />
Gewerbeberechtigung (Konzession) <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Aschach</strong>/<strong>Donau</strong> jeweils<br />
unverzüglich zu melden.<br />
11.<br />
Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen o<strong>der</strong> Kombinationskraftwagen<br />
mit neun Sitzplätzen - einschließlich Fahrersitz - verwendet werden. Gemäß 106 Abs. 6 KFG.<br />
1967 dürfen hierbei nicht mehr als 7 Kin<strong>der</strong> und eine erwachsene Begleitperson beför<strong>der</strong>t<br />
werden. Es darf in jedem Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen<br />
geeignetes Tr<strong>an</strong>sportfahrzeug verwendet werden. Beim Tr<strong>an</strong>sport von Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n ist<br />
im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen, dass insbeson<strong>der</strong>e die kleineren<br />
unter ihnen noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch wenn es sich etwa nur um eine<br />
Schnellbremsung des Kraftfahrzeuges h<strong>an</strong>delt - richtig zu verhalten und sich vor<br />
Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.<br />
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