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(1,20 MB) - .PDF - Aschach an der Donau

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Der Unternehmer verpflichtet sich, den Tr<strong>an</strong>sport <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong> im Rahmen<br />

seines Unternehmens durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers k<strong>an</strong>n<br />

nur im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Gemeinde erfolgen.<br />

6.<br />

Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer für die <strong>an</strong> Kin<strong>der</strong>gartentagen <strong>an</strong>fallenden<br />

Beför<strong>der</strong>ungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung nach den jeweils<br />

gültigen Richtlinien <strong>der</strong> O.Ö. L<strong>an</strong>desregierung. Die Vergütung erfolgt aufgrund <strong>der</strong><br />

vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>gartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage <strong>der</strong><br />

Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers<br />

bei <strong>der</strong> Volksb<strong>an</strong>k Eferding, Konto Nr. 30017160000, zu überweisen.<br />

7.<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, <strong>der</strong> Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für<br />

Kin<strong>der</strong>gartentr<strong>an</strong>sporte sogleich zurückzuerstatten.<br />

8.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, <strong>der</strong> Gemeinde in die Berechnungsgrundlagen volle<br />

Einsicht zu gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.<br />

9.<br />

Die Gemeinde <strong>Aschach</strong>/<strong>Donau</strong> ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />

zurückzutreten, wenn <strong>der</strong> Unternehmer trotz einer schriftlichen Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />

ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />

nachkommt.<br />

10.<br />

Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung <strong>der</strong><br />

Gewerbeberechtigung (Konzession) <strong>der</strong> Marktgemeinde <strong>Aschach</strong>/<strong>Donau</strong> jeweils<br />

unverzüglich zu melden.<br />

11.<br />

Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen o<strong>der</strong> Kombinationskraftwagen<br />

mit neun Sitzplätzen - einschließlich Fahrersitz - verwendet werden. Gemäß 106 Abs. 6 KFG.<br />

1967 dürfen hierbei nicht mehr als 7 Kin<strong>der</strong> und eine erwachsene Begleitperson beför<strong>der</strong>t<br />

werden. Es darf in jedem Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen<br />

geeignetes Tr<strong>an</strong>sportfahrzeug verwendet werden. Beim Tr<strong>an</strong>sport von Kin<strong>der</strong>gartenkin<strong>der</strong>n ist<br />

im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen, dass insbeson<strong>der</strong>e die kleineren<br />

unter ihnen noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch wenn es sich etwa nur um eine<br />

Schnellbremsung des Kraftfahrzeuges h<strong>an</strong>delt - richtig zu verhalten und sich vor<br />

Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.<br />

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