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Seite 6, Februar 10, 2011, /data/bt_vorab/1704646.fm, Frame 6.0<br />

Drucksache 17/4646 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

15. Wer war bzw. ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt (bitte Funktionen bzw.<br />

Institutionen aufzählen)?<br />

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.<br />

Im Frühjahr 2010 wurde im BMFSFJ eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet,die<br />

eine Bestandsaufnahme durchführte,mit dem Ziel,Kooperationsund<br />

Bündelungsmöglichkeiten von Projekten des Hauses auf lokaler Ebene mit<br />

den Mehrgenerationenhäusern zu identifizieren. Der dieser Arbeitsgruppe zugrunde<br />

liegende Vernetzungsgedanke wurde dann bei der internen Weiterentwicklung<br />

des Mehrgenerationenhauskonzepts aufgegriffen. An der Arbeitsgruppe waren<br />

abteilungsübergreifend ausschließlich Fachreferate des BMFSFJ beteiligt.<br />

16. Besteht seitens des Bundesministeriums für Familie,Senioren,Frauen und<br />

Jugend die Bereitschaft,unter Einbindung anderer Bundesministerien weiterhin<br />

eine Finanzierung oder Teilfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser<br />

sicherzustellen, und wenn ja, inwiefern?<br />

Das BMFSFJ plant derzeit ein Folgeprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2014<br />

zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser aufzulegen. Angestrebt –<br />

unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsverfahrens – werden 450<br />

Standorte mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 40 000 Euro aus Bundesbzw.<br />

ESF-Mitteln. 25 Prozent dieser Förderung sollen von Ländern oder Kommunen<br />

übernommen werden.<br />

Insoweit ist beabsichtigt,den Standortkommunen einen Gestaltungsspielraum<br />

zu eröffnen,indem dieser Finanzierungsanteil z. B. in Form von Sachleistungen<br />

(Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Personal) erbracht werden kann.<br />

Damit soll insbesondere den Belangen finanzschwacher Kommunen Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Darüber hinaus wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 35 verwiesen.<br />

17. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung,um für die weitere Förderung<br />

der Mehrgenerationenhäuser eine Förderung aus EU-Mitteln zu erzielen,<br />

und bis wann rechnet sie mit konkreten Ergebnissen?<br />

Für die Förderung des Folgeprogramms zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />

plant das BMFSFJ,Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />

einzusetzen. Über den Einsatz der ESF-Mittel entscheidet die Bundesregierung<br />

eigenverantwortlich. Den Rahmen bildet das Operationelle Programm des Bundes.<br />

Einer Mitwirkung der Europäischen Kommission bedarf es nicht.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

18. In welcher Höhe hat der Bund (aufgeschlüsselt nach Jahren) Begleitkosten<br />

für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser getragen (Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Serviceagentur, Wirkungs- und Begleitforschung)?<br />

Für die programmbegleitende Infrastruktur hat der Bund in den Jahren<br />

seit Beginn des Aktionsprogramms aus der Haushaltsstelle 1702 684 22 bzw.<br />

1702 684 02 (Haushaltsjahr 2006) folgende Ist-Ausgaben (gerundet auf 1 000<br />

Euro) geleistet:<br />

2006 – 1 894 000 Euro,<br />

2007 – 3 504 000 Euro,<br />

2008 – 3 087 000 Euro,<br />

2009 – 2 840 000 Euro,<br />

2010 – 2 205 000 Euro.<br />

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