Antwort - aktuell
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Seite 6, Februar 10, 2011, /data/bt_vorab/1704646.fm, Frame 6.0<br />
Drucksache 17/4646 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
15. Wer war bzw. ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt (bitte Funktionen bzw.<br />
Institutionen aufzählen)?<br />
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.<br />
Im Frühjahr 2010 wurde im BMFSFJ eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet,die<br />
eine Bestandsaufnahme durchführte,mit dem Ziel,Kooperationsund<br />
Bündelungsmöglichkeiten von Projekten des Hauses auf lokaler Ebene mit<br />
den Mehrgenerationenhäusern zu identifizieren. Der dieser Arbeitsgruppe zugrunde<br />
liegende Vernetzungsgedanke wurde dann bei der internen Weiterentwicklung<br />
des Mehrgenerationenhauskonzepts aufgegriffen. An der Arbeitsgruppe waren<br />
abteilungsübergreifend ausschließlich Fachreferate des BMFSFJ beteiligt.<br />
16. Besteht seitens des Bundesministeriums für Familie,Senioren,Frauen und<br />
Jugend die Bereitschaft,unter Einbindung anderer Bundesministerien weiterhin<br />
eine Finanzierung oder Teilfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser<br />
sicherzustellen, und wenn ja, inwiefern?<br />
Das BMFSFJ plant derzeit ein Folgeprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2014<br />
zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser aufzulegen. Angestrebt –<br />
unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Haushaltsverfahrens – werden 450<br />
Standorte mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 40 000 Euro aus Bundesbzw.<br />
ESF-Mitteln. 25 Prozent dieser Förderung sollen von Ländern oder Kommunen<br />
übernommen werden.<br />
Insoweit ist beabsichtigt,den Standortkommunen einen Gestaltungsspielraum<br />
zu eröffnen,indem dieser Finanzierungsanteil z. B. in Form von Sachleistungen<br />
(Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Personal) erbracht werden kann.<br />
Damit soll insbesondere den Belangen finanzschwacher Kommunen Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Darüber hinaus wird auf die <strong>Antwort</strong> zu Frage 35 verwiesen.<br />
17. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung,um für die weitere Förderung<br />
der Mehrgenerationenhäuser eine Förderung aus EU-Mitteln zu erzielen,<br />
und bis wann rechnet sie mit konkreten Ergebnissen?<br />
Für die Förderung des Folgeprogramms zum Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser<br />
plant das BMFSFJ,Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)<br />
einzusetzen. Über den Einsatz der ESF-Mittel entscheidet die Bundesregierung<br />
eigenverantwortlich. Den Rahmen bildet das Operationelle Programm des Bundes.<br />
Einer Mitwirkung der Europäischen Kommission bedarf es nicht.<br />
elektronische Vorab-Fassung*<br />
18. In welcher Höhe hat der Bund (aufgeschlüsselt nach Jahren) Begleitkosten<br />
für das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser getragen (Presse- und<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Serviceagentur, Wirkungs- und Begleitforschung)?<br />
Für die programmbegleitende Infrastruktur hat der Bund in den Jahren<br />
seit Beginn des Aktionsprogramms aus der Haushaltsstelle 1702 684 22 bzw.<br />
1702 684 02 (Haushaltsjahr 2006) folgende Ist-Ausgaben (gerundet auf 1 000<br />
Euro) geleistet:<br />
2006 – 1 894 000 Euro,<br />
2007 – 3 504 000 Euro,<br />
2008 – 3 087 000 Euro,<br />
2009 – 2 840 000 Euro,<br />
2010 – 2 205 000 Euro.<br />
Korrektur<br />
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