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Seite 8, Februar 10, 2011, /data/bt_vorab/1704646.fm, Frame 6.0<br />

Drucksache 17/4646 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

§ 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Entwurf eines<br />

Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (Bundesratsdrucksache<br />

849/10) gibt den in Satz 1 genannten gemeinwohlorientierten Einrichtungen<br />

vor,dass der Bundesfreiwilligendienst wie schon der Zivildienst und das im<br />

Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und<br />

Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) arbeitsmarktneutral auszugestalten ist.<br />

Wenn der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag so verabschiedet wird,wird<br />

die zuständige Behörde bei der Ausführung des Gesetzes im Rahmen des Anerkennungsverfahrens<br />

den arbeitsmarktneutralen Einsatz der Freiwilligen des<br />

Bundesfreiwilligendienstes prüfen. Eine erfolgte Anerkennung ist nach § 6 Absatz<br />

4 zurückzunehmen oder zu widerrufen,wenn die Voraussetzungen für eine<br />

Anerkennung,also auch der arbeitsmarktneutrale Einsatz,nicht mehr vorliegen<br />

sollten.<br />

24. Inwiefern plant die Bundesregierung,die bessere Versorgung Demenzkranker<br />

und ihrer Angehörigen,wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU,<br />

CSU und FDP angekündigt,in den Mehrgenerationenhäusern umzusetzen,<br />

und welche Funktion sollen dabei die Freiwilligen haben?<br />

Aufgabe der künftigen Mehrgenerationenhäuser wird es unter anderem sein,<br />

bedarfsorientierte Hilfsangebote für an Demenz erkrankte Menschen sowie einschlägige<br />

Beratungsangebote für Angehörige kontinuierlich auf- und auszubauen<br />

und mit den anderen Akteuren in diesem Themenfeld wie z. B. der<br />

Deutschen Alzheimergesellschaft zu kooperieren. Solche Angebote bedürfen einer<br />

hohen fachlichen Kompetenz und werden von entsprechend ausgebildeten<br />

bzw. geschulten haupt- oder ehrenamtlichen Kräften übernommen.<br />

Darüber hinaus geht es in den Mehrgenerationenhäusern auch darum,den Betroffenen<br />

Zeit und Nähe zu schenken,was für viele Erkrankte und ihre Angehörigen<br />

eine wichtige Ergänzung zu den konkreten Pflegeleistungen darstellt<br />

und ein breites Einsatzfeld für freiwillig Engagierte bietet.<br />

25. Inwieweit plant die Bundesregierung eine gesonderte finanzielle Förderung<br />

der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen?<br />

Bereits nach dem geltenden Recht können Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs<br />

im Rahmen der ambulanten Pflege zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch<br />

nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt,höchstens jedoch 100 Euro<br />

monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag).<br />

Im Bereich der stationären Pflege haben die Pflegeheime für die zusätzliche Betreuung<br />

und Aktivierung der pflegebedürftigen Heimbewohner mit erheblichem<br />

Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Anspruch auf Vereinbarung<br />

leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung,die ausschließlich<br />

über die Pflegeversicherung finanziert werden.<br />

Die Koalition hat vereinbart,die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

zu prüfen. Bei dieser Prüfung wird auch zu erörtern sein,inwieweit sich<br />

Chancen eröffnen, die mit der Frage aufgeworfenen Punkte aufzugreifen.<br />

elektronische Vorab-Fassung*<br />

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