FAQs BA-STUDIUM - Universität Wien
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<strong>FAQs</strong><br />
Bachelorstudium Bildungswissenschaft / <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong><br />
Die <strong>FAQs</strong> sind nach folgenden Punkten gegliedert:<br />
A) Fragen zu Studienbeginn<br />
B) Fragen zur Studieneingangsphase (STEP)<br />
C) Fragen zum Absolvieren anderer Module<br />
D) Fragen zu Studienabschlüssen an einer Pädagogischen Hochschule oder<br />
Pädagogischen Akademie<br />
E) Fragen zu den Modulen 22, 23, 24, 25 und den Bachelorarbeiten I und II<br />
F) Sonstige Fragen – Umstieg vom Diplomstudium ins <strong>BA</strong>-Studium<br />
A) FRAGEN ZU STUDIENBEGINN<br />
A 1. Ist das „<strong>BA</strong>-Studium der Bildungswissenschaft“ ein „Studium der Pädagogik“?<br />
Bis zum Sommersemester 2007 konnte man an der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> ein „Diplomstudium der<br />
Pädagogik“ beginnen, dessen Mindeststudiendauer 8 Semester betrug. An die Stelle dieses<br />
Diplomstudiums trat das „Bachelorstudium der Bildungswissenschaft“ (Mindeststudiendauer:<br />
6 Semester), an das ein „Masterstudium Bildungswissenschaft“ (Mindeststudiendauer: 4 Semester)<br />
angeschlossen werden kann.<br />
Im Zentrum des Bachelor- und Masterstudiums steht die wissenschaftliche Befassung mit<br />
pädagogischen Themen und Fragestellungen.<br />
A 2. Kann ich in jedem Semester mit dem <strong>BA</strong>-Studium beginnen?<br />
Grundsätzlich kann in jedem Semester mit dem <strong>BA</strong>-Studium begonnen werden. Empfohlen<br />
wird allerdings ein Studienbeginn im Wintersemester: Die „Studieneingangsphase (STEP)“<br />
wird nämlich nur im Wintersemester angeboten. Wenn Sie Ihr Studium im Sommersemester<br />
beginnen, werden Sie Ihr <strong>BA</strong>-Studium daher frühestens nach sieben oder acht Semestern abschließen<br />
können, da die STEP absolviert sein muss, ehe Sie viele weiter führende Module<br />
absolvieren können.<br />
[Näheres zum Absolvieren der STEP unter B).]<br />
A 3. Muss man an der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> zum Studium zugelassen bzw. inskribiert sein,<br />
wenn man ein <strong>BA</strong>-Studium der Bildungswissenschaft absolvieren will?<br />
Ja, man muss zum Studium zugelassen bzw. inskribiert sein. Informationen zur Zulassung<br />
bzw. Inskription erhält man nicht bei der Studien Service Stelle Bildungswissenschaft, auf<br />
deren Seite Sie sich befinden, sondern am „student point“ der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> unter „Zulassung<br />
zum Studium“: http://studentpoint.univie.ac.at/<br />
A 4. Wo finde ich eine komprimierte Übersicht über alle Module des <strong>BA</strong>-Studiums?<br />
Als Ergänzung zum Studienplan finden Sie eine komprimierte Übersicht über alle Module<br />
des <strong>BA</strong>-Studiums (1.) unter dem Link Orientierungsplan in einer Graphik, die den <strong>BA</strong>-<br />
Studienplan visualisiert. Eine (2.) Übersicht finden Sie unter dem Link Modulübersicht,<br />
welche Ihnen eine tabellarische Auflistung aller Module bietet und überdies die Voraussetzungen<br />
benennt, die Sie benötigen, um ein bestimmtes Modul absolvieren zu können.<br />
Beide Übersichten sollen Ihnen Hilfestellungen in Hinblick auf zwei Fragen bieten:<br />
1
a) Wie kann ich vermeiden, dass es beim Durchlaufen des Curriculums zu Studienverzögerungen<br />
kommt?<br />
b) Welche Module sind notwendige Voraussetzungen für das Absolvieren von darauf aufbauenden<br />
anderen Modulen?<br />
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Modulgruppen entnehmen Sie weiter unten den<br />
FAQ-Gruppen B) und C).<br />
A 5. Was bedeutet „ECTS“?<br />
In den Curricula, im Vorlesungsverzeichnis und in diversen Übersichten findet man immer<br />
wieder die Buchstabenfolge „ECTS“, die für „European Credit Transfer System“ steht. Mit<br />
der Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen oder Module werden den Studierenden bestimmte<br />
Leistungspunkte = ECTS-Punkte bestätigt.<br />
1 ECTS-Punkt besagt, dass Studierende durchschnittlich 25 Stunden im Rahmen der Absolvierung<br />
eines Moduls gearbeitet haben. Sind für ein Modul beispielsweise 5 ECTS-Punkte<br />
angegeben, so ist davon auszugehen, dass die Absolvierung dieses Moduls durchschnittlich 5<br />
mal 25 = 125 Stunden an Arbeit in Anspruch nehmen wird.<br />
A 6. Was ist eine „prüfungsimmanente Lehrveranstaltung“?<br />
Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die Beurteilung<br />
der Leistungen der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen nicht auf der Basis eines einzigen Prüfungsakts<br />
erfolgt: In die Beurteilung gehen vielmehr mehrere Leistungsnachweise ein (z.B.<br />
mündliche Mitarbeit, die Bearbeitung mehrerer schriftlicher Aufgaben, Referate, Ergebnisse<br />
von Zwischentests etc.).<br />
Eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass<br />
die Beurteilung der Leistungen der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen auf der Basis eines<br />
einzigen Prüfungsakts erfolgt: In der Regel handelt es sich dabei um eine Prüfung, die am<br />
Ende der Lehrveranstaltung sowie zu bestimmten Zeitpunkten des darauf folgenden Semesters<br />
durchgeführt wird.<br />
Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> ist jede Lehrveranstaltung als<br />
„prüfungsimmanent“ oder als „nicht-prüfungsimmanent“ ausgewiesen.<br />
B) FRAGEN ZUR STUDIENEINGANGSPHASE (STEP)<br />
B 1. Was ist bezüglich des Moduls "Studieneingangsphase (STEP)" zu beachten?<br />
Wenn es zu keiner Studienverzögerung kommen soll, müssen im 1. Semester alle Module der<br />
STEP absolviert werden (d.h.: STEP 1a, STEP 1b, STEP 2, STEP 3a, STEP 3b und STEP 4).<br />
Die Lehrveranstaltungen der STEP werden nur im Wintersemester angeboten. Wenn Sie Ihr<br />
Studium also im Sommersemester beginnen, werden Sie Ihr <strong>BA</strong>-Studium daher frühestens<br />
nach sieben oder acht Semestern abschließen können, da die STEP absolviert sein muss, ehe<br />
Sie viele weiterführende Module absolvieren können.<br />
B 2. Wie absolviere ich die STEP?<br />
Die STEP besteht aus sechs Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb eines Wintersemesters<br />
positiv abschließen müssen, um im darauf folgenden Semester weitere Module aus PFM 1-3<br />
und den Schwerpunkten, welche die STEP voraussetzen, absolvieren zu können. Die STEP<br />
setzt sich aus zwei mal drei Vorlesungen mit Übung (VÜs) zusammen, von denen Teil I zu<br />
Semesterbeginn belegt werden und zu Semestermitte durch eine Prüfung abgeschlossen werden<br />
muss (STEP 1a,1b und 2), um Teil 2 belegen und abschließen zu können (STEP 3a, 3b<br />
und 4).<br />
2
Die LVs der STEP sind:<br />
eine der beiden angebotenen Einführungsvorlesungen mit Übung „Einführung in das<br />
Studium der Bildungswissenschaft I“ (STEP 1a),<br />
die Ringvorlesung mit Übung „Einführung in die Forschungs- und Studienschwerpunkte<br />
I“ (STEP 1b),<br />
die Vorlesung mit Übung „Bildung, Lehren und Lernen I“,<br />
Teil II der absolvierten Einführungsvorlesung mit Übung „Einführung in das Studium<br />
der Bildungswissenschaft II“ (STEP 3a),<br />
Teil II der absolvierten Ringvorlesung mit Übung „Einführung in die Forschungs- und<br />
Studienschwerpunkte II“ (STEP 3b),<br />
Teil II Vorlesung mit Übung „Bildung, Lehren und Lernen II“ (STEP 4)<br />
Wenn die STEP 1 und 2 zu Semestermitte nicht komplett positiv absolviert ist, können die<br />
LVs der STEP 3 und 4 weder belegt noch absolviert werden, bis die STEP 1 und 2 komplett<br />
absolviert wurde.<br />
Wenn eine LV der STEP nicht positiv absolviert wurde, können die darauf aufbauenden Module<br />
(siehe Modulübersicht) solange nicht absolviert werden, bis das entsprechende Modul<br />
durch eine Wiederholung dieser LV oder eine anderen LV zu diesem Modul positiv absolviert<br />
wurde. Das heißt: Nur die komplett absolvierte STEP ermöglicht das Absolvieren der darauf<br />
aufbauenden Module (siehe Modulübersicht).<br />
C) FRAGEN ZU ANDEREN MODULEN<br />
C 1. Was ist bezüglich der Pflichtmodulgruppe "Gegenstandstheorie der Bildungswissenschaft"<br />
(Module 1-3) zu beachten?<br />
Die Pflichtmodulgruppe "Gegenstandstheorie der Bildungswissenschaft" umfasst drei Module:<br />
Modul 1: Bildungswissenschaftliches Arbeiten in Theorie und Praxis<br />
Modul 2: Konstitutionsprobleme der Bildungswissenschaft jeweils 5ECTS<br />
Modul 3: Bildung und Anthropologie<br />
Das Modul 1 wird absolviert, indem eines der dazu angebotenen Proseminare belegt und absolviert<br />
wird.<br />
Beachten Sie aber: Sie müssen die STEP komplett absolviert haben, um sich für eines der<br />
Proseminare anmelden und dieses absolvieren zu können. Dies ist daher frühestens im zweiten<br />
Semester möglich.<br />
Es bleibt Ihnen überlassen, in welchem Semester Sie die Module 2 und 3 absolvieren.<br />
Beachten Sie aber: Sie müssen - neben der STEP - zuerst das Modul 1 abgeschlossen haben,<br />
ehe Sie die Module 2 und 3 absolvieren können. Das heißt: Sie können keine Note zu einer<br />
nicht-prüfungsimmanenten LV zu M 2 oder M 3 erhalten bevor Sie M 1 nicht positiv absolviert<br />
haben (= eine positive Note dazu erhalten haben). Zu einer prüfungsimmanenten LV<br />
(PS, VÜ etc.) können Sie sich vorher auch nicht anmelden (= vorher nicht belegen).<br />
Es wird daher dringend empfohlen, das Modul 1 innerhalb Ihres Studienverlaufs möglichst<br />
bald zu absolvieren (im 2. Semester), damit Sie in den darauf folgenden Semestern frei entscheiden<br />
können, in welchen Semestern Sie die Module 2 und 3 absolvieren wollen.<br />
Beachten Sie weiter: Modul 1 ist auch Voraussetzung für die Module 5, 6, 11, 12, 14, 15, 17,<br />
18, 20, 21, 23, 24 und 25 ! (siehe C2-C2 sowie E)<br />
Beachten Sie überdies: 5 ECTS-Punkte sind durch den Besuch von prüfungsimmanenten<br />
Lehrveranstaltungen zu erwerben. (Diese Bedingung erfüllen Sie mit Modul 1)<br />
3
C 2. Was ist bezüglich der Pflichtmodulgruppe "Bildung, Gesellschaft und Individuum"<br />
(Module 4-6) zu beachten?<br />
Die Pflichtmodulgruppe "Bildung, Gesellschaft und Individuum" umfasst drei Module:<br />
Modul 4: Bildung und Geschichtlichkeit<br />
Modul 5: Bildung und Politik jeweils 5ECTS<br />
Modul 6: Individuum und Entwicklung<br />
Im Detail bleibt es Ihnen überlassen, in welchem Semester Sie welches Modul absolvieren.<br />
Beachten Sie aber: Sie müssen - neben der STEP und Modul 1 - zuerst das Basismodul 4<br />
abgeschlossen haben, ehe Sie die Module 5 und 6 absolvieren können.<br />
Es wird daher nachdrücklich empfohlen, das Basismodul 4 innerhalb Ihres Studienverlaufs<br />
möglichst bald zu absolvieren, damit Sie in den darauf folgenden Semestern frei entscheiden<br />
können, in welchen Semestern Sie die Module 5 und 6 absolvieren wollen.<br />
Die Module 4-6 müssen absolviert sein, ehe Sie mit dem Forschungspraktikum (Modul 23)<br />
sowie mit den Bachelor-Abschlussarbeiten (Module 24 und 25) beginnen können.<br />
Beachten Sie überdies: Mindestens 5 ECTS-Punkte sind durch den Besuch von prüfungsimmanenten<br />
Lehrveranstaltungen zu erwerben.<br />
C 3. Was ist bezüglich der Pflichtmodulgruppe "Methodologie und Methoden der Bildungswissenschaft"<br />
(Module 7-9) zu beachten?<br />
Die Pflichtmodulgruppe "Methodologie und Methoden der Bildungswissenschaft" umfasst<br />
drei Module:<br />
Modul 7: Philosophische Methoden in der Bildungswissenschaft 10 ECTS<br />
Modul 8: Empirische Forschungsmethoden in der Bildungswissenschaft I 10 ECTS<br />
Modul 9: Empirische Forschungsmethoden in der Bildungswissenschaft II 10 ECTS<br />
Beachten Sie: Sie müssen die gesamte STEP absolviert haben, ehe Sie Lehrveranstaltungen<br />
der Module 7 und 8 besuchen können. Um Lehrveranstaltungen aus Modul 9 besuchen zu<br />
können müssen Sie neben der STEP auch schon Modul 1 absolviert haben.<br />
Überdies ist beim Absolvieren der Module 7 -9 folgender Ablauf zu beachten: Sie sollten die<br />
Module 7 und 8 zumindest zum Teil absolviert haben, um mit dem Modul 10 beginnen zu<br />
können. Denn im Modul 9 lernen Sie u.a. "mixed methods" (Mischverfahren) kennen, wofür<br />
grundlegende Kenntnisse aus den Modulen 7 und 8 Voraussetzung sind.<br />
C 4. Was ist bezüglich der Schwerpunkte (Module 10-21) zu beachten?<br />
Die Schwerpunkte sind in vier Modulgruppen gegliedert:<br />
Bildung im Wandel (Education and Change)<br />
Lernen und Lehren (Curriculum and Instruction)<br />
Inklusive Pädagogik bei speziellem Bedarf (Special Needs and Inclusive Education)<br />
Bildung, Beratung und Entwicklung über die Lebensalter (Education, Counseling and<br />
Human Development)<br />
Innerhalb einer jeden Modulgruppe müssen Sie das im Studienplan erstgenannte Basismodul<br />
absolvieren: Die Absolvierung der Basismodule 10, 13, 16 und 19 ist Ihnen demnach vorgeschrieben<br />
(je 5 ECTS, insgesamt 20 ECTS).<br />
In Ergänzung dazu haben Sie vier weitere Module aus den vier Modulgruppen der Schwerpunkte<br />
zu belegen. Sie können dabei aus den Modulen 11, 12, 14, 15, 17, 18, 20 und 21 frei<br />
wählen (4 mal 5 ECTS, insgesamt 20 ECTS).<br />
Beachten Sie: In welchem Semester Sie welche Module absolvieren, bleibt über weite Strecken<br />
Ihnen überlassen. Innerhalb eines Schwerpunktes müssen Sie allerdings – neben der<br />
STEP und Modul 1 (!) - das Basismodul abgeschlossen haben, ehe Sie in Ergänzung dazu<br />
weitere Module wählen können. Im Beispiel gesprochen:<br />
4
Modul 11 können Sie nur dann belegen, wenn Sie zuvor die STEP, Modul 1 und das<br />
Basismodul 10 positiv abgeschlossen haben.<br />
Modul 21 können Sie nur dann belegen, wenn Sie zuvor STEP, Modul 1 und das Basismodul<br />
19 positiv abgeschlossen haben.<br />
Beachten Sie überdies: Die Module aus den Schwerpunkten umfassen 4 mal 5 ECTS aus den<br />
Basismodulen und darauf aufbauende 4 mal 5 ECTS aus den von Ihnen frei gewählte Modulen,<br />
insgesamt also 40 ECTS. Mindestens 10 ECTS-Punkte davon sind durch den Besuch von<br />
prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen zu erwerben (entspricht z.B. 2 PS oder VÜs zu 5<br />
ECTS).<br />
C 5. Was ist bezüglich des Wahlbereichs / der Erweiterungscurricula zu beachten?<br />
Der Studienplan des <strong>BA</strong>-Studiums schreibt vor, dass bildungswissenschaftliche Module im<br />
Umfang von 150 ECTS absolviert werden müssen. In Ergänzung dazu sind weitere Module<br />
im Umfang von 30 ECTS in Form von „Erweiterungscurricula“ zu studieren. Es ist den Studierenden<br />
überlassen, ob sie alle 30 ECTS durch den Besuch eines entsprechenden ECs abdecken<br />
oder mehrere ECs absolvieren [z.B. zwei zu 15 ECTS], die zusammen mindestens 30<br />
ECTS Punkte zählen. Die bisher veröffentlichten Erweiterungscurricula finden Sie im Vorlesungsverzeichnis<br />
unter besondere Lehrangebote Punkt 0.06 bzw. unter folgendem link:<br />
http://online.univie.ac.at/vlvz?kapitel=6&semester=S2008<br />
D) FRAGEN ZU STUDIENABSCHLÜSSEN AN EINER PÄDAGOGI-<br />
SCHEN HOCHSCHULE ODER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIE<br />
D 1. Ich habe an einer Pädagogischen Hochschule ein <strong>BA</strong>-Studium absolviert. Kann ich<br />
mir daraus Teile für ein <strong>BA</strong>-Studium am Institut für Bildungswissenschaft an der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Wien</strong> anerkennen lassen?<br />
Ja, eine solche Anerkennung ist möglich. Zumindest folgende Teile des Studiums werden<br />
aber ergänzend zu absolvieren sein:<br />
Pflichtmodulgruppe "Gegenstandstheorie der Bildungswissenschaft" (Module 1-3)<br />
Pflichtmodulgruppe "Methodologie und Methoden der Bildungswissenschaft" (Module<br />
7-9)<br />
Modul 22 „Wissenschaftstheorie der Bildungswissenschaft“<br />
Forschungspraktikum (Modul 23)<br />
<strong>BA</strong>-Arbeit I (Modul 24)<br />
D 2. Berechtigt mich ein an einer Pädagogischen Hochschule erworbener <strong>BA</strong> zum Beginn<br />
des Masterstudiums am Institut für Bildungswissenschaft der <strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong>?<br />
Ja, ein solches wird aber erst ab dem Wintersemester 2008/09 angeboten werden.<br />
D 3. Berechtigt mich ein an einer Pädagogischen Akademie erworbener Studienabschluss<br />
zu einem Masterstudium am Institut für Bildungswissenschaft der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Wien</strong>?<br />
Nein: Für den Beginn eines Masterstudiums ist grundsätzlich der Abschluss eines <strong>BA</strong>-<br />
Studiums nötig. Nachdem die ehemaligen Pädagogischen Akademien keine <strong>BA</strong>-Grade verliehen<br />
haben, kann mit dem Beginn eines Masterstudiums nur dann begonnen werden, wenn<br />
zuerst ein <strong>BA</strong>-Abschluss erworben wurde. Die Studienprogrammleitung Bildungswissen-<br />
5
schaft empfiehlt, an den Pädagogischen Hochschulen nachzufragen, unter welchen Bedingungen<br />
dort ein <strong>BA</strong>-Abschluss erworben werden kann.<br />
Grundsätzlich kann auch der in Punkt D1. beschriebene Weg beschritten werden. Es ist allerdings<br />
davon auszugehen, dass AbsolventInnen von Pädagogischen Akademien, die über keinen<br />
<strong>BA</strong>-Abschluss verfügen, mehr als die in Punkt D1. angegebenen Module studieren müssen.<br />
E) Fragen zu den Modulen 22, 23, 24, 25 und den Bachelorarbeiten I und II<br />
E 1. Was ist bezüglich des Moduls „Wissenschaftstheorie in der Bildungswissenschaft“<br />
zu beachten (Modul 22a und 22b)?<br />
Das Modul 22 besteht aus zwei Lehrveranstaltungen (22a und 22b). Beide setzen die Absolvierung<br />
der STEP und des Modul 1 voraus.<br />
Beachten Sie hierzu: Sie müssen beide Teile des Moduls 22 belegen (d.h.: sich dafür anmelden)<br />
und absolvieren, um Modul 22 komplett abschließen zu können.<br />
E 2. Was ist bezüglich des Forschungspraktikums und der Bachelorarbeiten I und II zu<br />
beachten (Module 23-25)?<br />
Das Forschungspraktikum (Modul 23) setzt die STEP und der Pflichtmodulgruppen (PFM 1-<br />
3, bestehend aus Modul 1-9) voraus.<br />
Das Forschungspraktikum wird in Zusammenhang mit dem Besuch eines praktikumsbegleitenden<br />
Seminares absolviert (insgesamt 10 ECTS). Nach erfolgreicher Teilnahme werden Sie<br />
im darauf folgenden Semester zu einem <strong>BA</strong>-Seminar I (Modul 24, 10 ECTS) derselben LV-<br />
Leiterin bzw. desselben Lehrveranstaltungsleiters zugelassen. Im Rahmen dieses <strong>BA</strong>-<br />
Seminars I verfassen Sie sodann Ihre <strong>BA</strong>-Arbeit I, die an die Thematik des Forschungspraktikums<br />
anschließen soll. Die <strong>BA</strong>-Arbeit II wird im Rahmen eines <strong>BA</strong>-Seminars II (Modul 25,<br />
10 ECTS) verfasst.<br />
Beachten Sie aber: Das Modul 24 setzt neben der erfolgreichen Teilnahme am Forschungspraktikum<br />
(Modul 23) das komplett absolvierte Modul 22 (= 22a und 22b) voraus. Das Modul<br />
25 setzt neben der STEP und den Modulen 1-9 (= komplette PFM 1-3) ebenfalls das komplett<br />
absolvierte Modul 22 voraus.<br />
Beachten Sie weiters: In §9 des Curriculums für das Bachelorstudium Bildungswissenschaft<br />
ist außerdem festgehalten, dass die Absolvierung der Module 23, 24 und 25 vier positiv beurteilte<br />
Proseminararbeiten voraussetzt. Daher sind dem/der Leiter/in eines Seminars zu den<br />
Modulen 23 und 25 diese vier positiv beurteilten Proseminararbeiten vorzuweisen, um diese<br />
besuchen und mit einer Bachelorarbeit abschließen zu können.<br />
E 3. Ist es möglich, die <strong>BA</strong>-Arbeit I und/oder <strong>BA</strong>-Arbeit II auch in Gruppen von Studierenden<br />
zu verfassen?<br />
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich. Dadurch wird aber nicht ausgeschlossen, dass Leiter<br />
oder Leiterinnen von <strong>BA</strong>-Arbeitsseminaren (Module 24, 25) <strong>BA</strong>-Arbeiten, die thematisch<br />
einander ergänzen.<br />
E 4. Müssen Studierende während des Studiums über das Forschungspraktikum (Modul<br />
23) hinaus Praktika absolvieren?<br />
Im Studienplan vorgeschrieben ist dies nicht. Es ist aber empfohlen, in Eigeninitiative weitere<br />
Erfahrungen in pädagogischen Praxisfeldern, in pädagogischen Institutionen und/oder in pä-<br />
6
dagogischen Forschungseinrichtungen zu sammeln. Dies erhöht vermutlich Ihre beruflichen<br />
Chancen nach der Beendigung Ihres Studiums.<br />
E 5. Können in anderen Studiengängen absolvierte Praktika für das Forschungspraktikum<br />
(Modul 23) des <strong>BA</strong>-Studiums angerechnet werden?<br />
Nein: Weder Praktika, die Sie in den "alten" Studienplänen aus Pädagogik (Diplomstudiengang<br />
1986 sowie 2002) absolviert haben, noch solche, die Sie etwa an Pädagogischen Akademien,<br />
an Bundesbildungsanstalten etc. abgeleistet haben, sind auf das Modul 23 des <strong>BA</strong>-<br />
Studiums anrechenbar.<br />
E 6. Was ist bezüglich der Bachelorarbeiten I und II zu beachten?<br />
Eine Bachelorarbeit soll in der Regel einschließlich Anlagen, Literaturverzeichnis etc. nicht<br />
mehr als 50.000 Zeichen umfassen (die entspricht in etwa 30 DIN-A4 Seiten). Für das Deckblatt<br />
der Bachelorarbeit I und II ist eine Formatvorlage vorgesehen,<br />
download unter:<br />
http://studienservicecenter.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/SSC/SSC_PhilBild/Bachelorarb<br />
eit_II.doc – Bachelorarbeit I/II<br />
Darüber hinausgehende formale wie inhaltliche Kriterien und die<br />
Abgabefrist der Bachelorar-beiten werden von der jeweiligen Betreuerin<br />
bzw. vom jeweiligen Betreuer festgelegt.<br />
Die fertige Bachelorarbeit ist der Betreuerin bzw. dem Betreuer zur Benotung ungebunden<br />
abzugeben. Nach der Benotung bleibt ein ungebundenes Exemplar bei der Betreuerin bzw.<br />
beim Betreuer, ein weiteres Exemplar ist seitens der Studierenden weich gebunden (keine<br />
Spiralbindung!) im SZS abzugeben.<br />
Zusätzlich ist ein Abstrakt der Arbeit via email an die SZS<br />
(szs.bildungswissenschaft@univie.ac.at) zu senden, da die „Präsentation“ der Bachelorarbeiten<br />
in Form einer Online-Veröffentlichung auf der Homepage geschieht. Verwenden Sie für<br />
das Abstrakt, bitte, die Schrift Times New Roman in der Größe 12 und unterdrücken Sie die<br />
Silbentrennungsfunktion. Stellen Sie diesem Abstract Ihren Namen, den Titel der <strong>BA</strong>-Arbeit<br />
und den Namen des Begutachters/der Begutachterin voran.<br />
F) SONSTIGE FRAGEN – Umstieg vom Diplomstudium ins <strong>BA</strong>-Studium<br />
F 1. Wie kann ich vom Diplomstudium in das <strong>BA</strong>-Studium umsteigen?<br />
Der Umstieg „Diplomstudium <strong>BA</strong>-Studium“ kann zu den Dienstzeiten der StudienassistentInnen<br />
der SPL Bildungswissenschaft vollzogen werden. Siehe hierzu:<br />
http://ssc-philbild.univie.ac.at/index.php?id=1487<br />
Formales Kriterium für den Umstieg ist, dass Sie derzeit im Diplomstudium Pädagogik an der<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Wien</strong> inskribiert und nicht beurlaubt sind (Inskribtionsbestätigung, Studienbuchblatt<br />
oder gültiger Studierendenausweis sind beim Umstieg vorzuweisen). Es wird empfohlen<br />
sich vor einem Umstieg über die Möglichkeiten der Anerkennung von bisher erworbenen<br />
Studienleistungen auf das Bachelorstudium zu informieren.<br />
Siehe hierzu: http://ssc-philbild.univie.ac.at/index.php?id=1549<br />
F 2. Wird es im Fall des Überstiegs vom Diplomstudium in das <strong>BA</strong>-Studium möglich<br />
sein, das <strong>BA</strong>-Studium innerhalb eines Semesters abzuschließen?<br />
7
Nein: Forschungspraktikum (Modul 23) und <strong>BA</strong>-Arbeit I (Modul 24) erstrecken sich - aufeinander<br />
aufbauend - über zwei Semester. Schon alleine deshalb braucht es mindestens zwei Semester,<br />
ehe das <strong>BA</strong>-Studium abgeschlossen werden kann.<br />
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