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Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen ... - AHK Bulgarien

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Eine Bescheinigung über die erfolgte Zahlung <strong>der</strong> Steuer ausländischer <strong>natürlicher</strong><br />

<strong>Personen</strong> nach diesem Gesetz wird auf Antrag <strong>der</strong> Person ausgestellt. Der Antrag ist<br />

bei <strong>der</strong>selben Gebietsdirektion <strong>der</strong> NAE zu stellen, bei <strong>der</strong> die Steuererklärung<br />

gemäß Art. 55 EStG von <strong>der</strong> Person eingereicht worden ist, die die <strong>Einkünfte</strong><br />

ausgezahlt und die endgültige Steuer einbehalten hat.<br />

Die gesetzliche Sozialversicherung und die Krankenversicherung von <strong>Personen</strong>, die<br />

<strong>Einkünfte</strong> aus Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeit bei Handelsgesellschaften,<br />

Einzelkaufleuten und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit beziehen,<br />

richtet sich für sämtliche versicherbaren Sozialrisiken nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 SVGB<br />

und im Krankheitsfalle nach Art. 40 Abs. 1 Nr. 1 KVG. Die Versicherungsbeiträge<br />

bemessen sich nach <strong>der</strong> jeweiligen Monatsvergütung, wobei die untere<br />

Beitragsbemessungsgrenze bei BGN 260 und die obere Beitragsbemessungsgrenze<br />

bei BGN 2.000 liegt, wie nach dem Gesetz über den Haushalt <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Sozialversicherung für 2009 vorgesehen.<br />

Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 betragen 22,5 % für <strong>Personen</strong><br />

geboren vor 01.01.1960, und 17,5 % für <strong>Personen</strong> geboren nach 31.12.1959. Der<br />

persönliche Sozialversicherungsbetrgasanteil beträgt im ersten Fall 9,8%, und im<br />

zweiten Fall 7,6%. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt im laufenden Jahr 8%,<br />

wobei 3,2 % davon fallen zu Lasten <strong>der</strong> versicherten Person.<br />

Wenn die Schuldner von Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeiten bei mehreren<br />

Auftraggebern beschäftigt sind o<strong>der</strong> gemäß Art. 4 Abs. 1 SVGB auf einer an<strong>der</strong>en<br />

Grundlage sozialversicherungspflichtig sind, sollen diese <strong>Personen</strong> die <strong>Einkünfte</strong><br />

erklären, für die sie bereits Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Dadurch wird<br />

die Einzahlung von Versicherungsbeiträgen in einem höheren Umfang als dem<br />

geschuldeten vermieden.<br />

Bei <strong>Einkünfte</strong> ausländischer <strong>Personen</strong> ist auf die Vorschriften des DBA zu achten,<br />

sowie das Son<strong>der</strong>verfahren über die Anwendung <strong>der</strong> Vermeidung <strong>der</strong><br />

Doppelbesteuerung nach dem bulgarischen Sozialversicherungsprozessordnung.<br />

Rechtsanwalt: Minko Karatchomakov<br />

Zaharina Slavova, Dipl.- Kff. Univ./Rechtsökonom<br />

Minko Karatchomakov<br />

Rechtsanwalt, Rechtsberatung <strong>Bulgarien</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lassungsleiter Sofia<br />

Äußere Sulzbacher Str. 100<br />

90491 Nürnberg<br />

Deutschland<br />

Tel. +49 (911) 91 93-3053<br />

Fax +49 (911) 91 93-9053<br />

e-Mail: minko.karatchomakov@roedl.pro<br />

Web: www.roedl.de

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