Besteuerung der Einkünfte natürlicher Personen ... - AHK Bulgarien
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Eine Bescheinigung über die erfolgte Zahlung <strong>der</strong> Steuer ausländischer <strong>natürlicher</strong><br />
<strong>Personen</strong> nach diesem Gesetz wird auf Antrag <strong>der</strong> Person ausgestellt. Der Antrag ist<br />
bei <strong>der</strong>selben Gebietsdirektion <strong>der</strong> NAE zu stellen, bei <strong>der</strong> die Steuererklärung<br />
gemäß Art. 55 EStG von <strong>der</strong> Person eingereicht worden ist, die die <strong>Einkünfte</strong><br />
ausgezahlt und die endgültige Steuer einbehalten hat.<br />
Die gesetzliche Sozialversicherung und die Krankenversicherung von <strong>Personen</strong>, die<br />
<strong>Einkünfte</strong> aus Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeit bei Handelsgesellschaften,<br />
Einzelkaufleuten und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit beziehen,<br />
richtet sich für sämtliche versicherbaren Sozialrisiken nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 SVGB<br />
und im Krankheitsfalle nach Art. 40 Abs. 1 Nr. 1 KVG. Die Versicherungsbeiträge<br />
bemessen sich nach <strong>der</strong> jeweiligen Monatsvergütung, wobei die untere<br />
Beitragsbemessungsgrenze bei BGN 260 und die obere Beitragsbemessungsgrenze<br />
bei BGN 2.000 liegt, wie nach dem Gesetz über den Haushalt <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Sozialversicherung für 2009 vorgesehen.<br />
Die Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2009 betragen 22,5 % für <strong>Personen</strong><br />
geboren vor 01.01.1960, und 17,5 % für <strong>Personen</strong> geboren nach 31.12.1959. Der<br />
persönliche Sozialversicherungsbetrgasanteil beträgt im ersten Fall 9,8%, und im<br />
zweiten Fall 7,6%. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt im laufenden Jahr 8%,<br />
wobei 3,2 % davon fallen zu Lasten <strong>der</strong> versicherten Person.<br />
Wenn die Schuldner von Geschäftsführungs- und Aufsichtstätigkeiten bei mehreren<br />
Auftraggebern beschäftigt sind o<strong>der</strong> gemäß Art. 4 Abs. 1 SVGB auf einer an<strong>der</strong>en<br />
Grundlage sozialversicherungspflichtig sind, sollen diese <strong>Personen</strong> die <strong>Einkünfte</strong><br />
erklären, für die sie bereits Versicherungsbeiträge eingezahlt haben. Dadurch wird<br />
die Einzahlung von Versicherungsbeiträgen in einem höheren Umfang als dem<br />
geschuldeten vermieden.<br />
Bei <strong>Einkünfte</strong> ausländischer <strong>Personen</strong> ist auf die Vorschriften des DBA zu achten,<br />
sowie das Son<strong>der</strong>verfahren über die Anwendung <strong>der</strong> Vermeidung <strong>der</strong><br />
Doppelbesteuerung nach dem bulgarischen Sozialversicherungsprozessordnung.<br />
Rechtsanwalt: Minko Karatchomakov<br />
Zaharina Slavova, Dipl.- Kff. Univ./Rechtsökonom<br />
Minko Karatchomakov<br />
Rechtsanwalt, Rechtsberatung <strong>Bulgarien</strong><br />
Nie<strong>der</strong>lassungsleiter Sofia<br />
Äußere Sulzbacher Str. 100<br />
90491 Nürnberg<br />
Deutschland<br />
Tel. +49 (911) 91 93-3053<br />
Fax +49 (911) 91 93-9053<br />
e-Mail: minko.karatchomakov@roedl.pro<br />
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