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Therapeutische Begleitung Therapieverlauf - Lilith

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<strong>Therapeutische</strong> <strong>Begleitung</strong><br />

<strong>Therapieverlauf</strong><br />

Therapie für Frauen und Kinder


Einleitung<br />

2<br />

Die Ziele der Therapie in der <strong>Lilith</strong> sind die (Wieder-)Erlangung der Selbstständigkeit,<br />

eines gesunden, selbstverantwortlichen Lebensstils und die<br />

Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Rehabilitation). Die Therapie in<br />

der <strong>Lilith</strong> orientiert sich am realen Leben, am Praktischen.<br />

Das Bezugspersonensystem macht es möglich, die Therapie mit einer guten<br />

Therapieplanung auf die Bedürfnisse der Einzelnen und ihre Lernbedürfnisse<br />

abzustimmen. Dabei wird so weit als möglich das soziale Umfeld der<br />

Bewohnerinnen (System) mit einbezogen.<br />

Die Lernmöglichkeiten in der Therapie sind:<br />

– Alltagsbewältigung mit strukturiertem Tagesablauf vom Aufstehen über<br />

Haushalten, mit Kindern leben bis hin zur Freizeitgestaltung<br />

– Verantwortung übernehmen<br />

– geregelt arbeiten<br />

– Beziehungen gestalten und leben<br />

– eigene Bildungsbedürfnisse erkennen und befriedigen<br />

– der Leere und Langeweile standhalten<br />

Es werden Beharrlichkeit, Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit geübt und<br />

verschiedene «Hilfswerkzeuge» erarbeitet, um in schwierigen Situationen<br />

dem gewohnten Muster neues Verhalten entgegenzusetzen.<br />

Die Therapie ist praktisch, gemeinschafts- und realitätsbezogen und arbeitet<br />

mit den eigenen gesunden Kräften (Ressourcen) der Bewohnerinnen.<br />

Zielgruppen<br />

Die Therapie der <strong>Lilith</strong> richtet sich an Frauen mit Kindern, schwangere<br />

Frauen und Frauen ohne Kinder:<br />

– mit einer Suchterkrankung<br />

(in Absprache auch mit einer tiefen Methadondosis möglich)<br />

– mit einer Dualdiagnose<br />

– im Massnahmenvollzug<br />

– in sozial schwieriger Situation mit einem Beobachtungsauftrag


Therapieziele<br />

Die Therapieziele für die Bewohnerinnen sind Erlangung von:<br />

– Selbstständigkeit<br />

– Selbst- und Mitverantwortung (auch in Bezug auf ihre Kinder)<br />

– Selbstbestimmung vor allem in Bezug auf Suchtmittelkonsum,<br />

Sexualität, Liebe (Durchbrechung von Abhängigkeitsmustern)<br />

– Strategien zur gesunden Lebensbewältigung<br />

– Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung und im Umgang mit Kind/ern<br />

– bewusstem Umgang mit Geld<br />

Leistungen/therapeutische Angebote<br />

Das Bezugspersonensystem<br />

Jede Bewohnerin erhält bei ihrem Eintritt eine Bezugsperson zugewiesen.<br />

Gemeinsam mit der Bezugsperson wird eine Selbsteinschätzung gemacht<br />

und die individuellen Therapieziele werden festgelegt. Darauf basiert der<br />

Therapieplan und ein Therapievertrag wird unterzeichnet.<br />

Die Bezugspersonengespräche werden nach folgenden Inhaltsraster geführt:<br />

Arbeit, Finanzen, Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches<br />

und Kinder (für Mütter).<br />

Die Fort- und Rückschritte während des <strong>Therapieverlauf</strong>s werden mit der<br />

Bezugsperson im Bezugspersonengespräch regelmässig ausgewertet, neue<br />

Teilziele und Massnahmen werden geplant und in den Therapievertrag<br />

integriert.<br />

3


4<br />

Die verbindlichen Therapiegefässe<br />

je einmal wöchentlich:<br />

– Bezugspersonengespräch<br />

– Gruppentherapie: Die Bewohnerinnen arbeiten themenzentriert mit<br />

einer therapeutischen Co-Leitung<br />

14-täglich:<br />

– Gesprächsgruppe: Besprechung von Alltagsthemen, Standortbestimmungen,<br />

Rückfällen<br />

– Körper- und Musiktherapie<br />

– Müttersitzung für die Bewohnerinnen mit Kindern: dient der Reflexion<br />

der Mutterrolle, Besprechung von Schwierigkeiten und Ängsten als<br />

Mutter, je nach Bedarf mit der Kinderpsychologin.<br />

je nach Therapieplan:<br />

– Gruppentherapien: Psychotherapie, Musik und Bewegung und Kreativtherapie,<br />

Wen-Do (Frauenselbstverteidigung): nach einem Einführungskurs<br />

monatliches Training.<br />

– Bindungstherapie für Mütter und ihre Kinder: Sitzungen mit der<br />

Kinderpsychologin, je nach Bedürfnis des Kindes. Dies dient dem Aufbau<br />

von Vertrauen und Sicherheit in der Mutter-Kind-Beziehung.<br />

– Standortbestimmung jeweils bei Phasenwechsel: Diese umfassende<br />

Bewertung wird jeweils zusammen mit der Bezugsperson vorbereitet, in<br />

der Gesprächsgruppe und an der Systemsitzung vorgetragen und an der<br />

Teamsitzung entschieden.<br />

– Sitzungen mit Familienangehörigen: je nach Bedarf.<br />

Diese Gespräche werden durch den externen Familientherapeuten<br />

geführt. Dies dient der Klärung der Beziehungen zur eigenen Familie<br />

und der Wiederherstellung von Vertrauen und Unterstützung. Diese<br />

Gespräche finden extern statt.<br />

– Sitzungen mit dem System: während der ganzen Therapiedauer.<br />

Dazu werden die Eltern, der Kostenträger (zahlende Behörde) und eine<br />

amtliche Vertretung der Kinder eingeladen. Diese<br />

Sitzungen dienen der offenen Information (Transparenz) für alle Beteiligten,<br />

dem Aufbau von Vertrauen, der Überprüfung des Verlaufs.<br />

– externe Einzeltherapie


und ausserdem:<br />

– wöchentliche Haussitzung<br />

– wöchentliche Arbeitssitzung<br />

– wöchentliche Sportgruppe<br />

– wöchentliche Freizeitaktivität<br />

– themenzentrierte Projekttage<br />

– Ferienwoche<br />

Zusatzleistungen bei einer Dualdiagnose<br />

Neben dem Suchtverhalten leiden viele Bewohnerinnen unter einer oder mehreren<br />

psychischen Störungen. Es sind dies: Zwangserkrankungen, Angsterkrankungen,<br />

Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, psychotische Erkrankungen,<br />

mittelschwere bis schwere depressive Erkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen.<br />

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die suchtspezifischen und<br />

suchtzentrierten Behandlungsformen den Grundproblemen dieser Bewohnerinnen<br />

nur zum Teil gerecht werden können und entsprechend die Entwicklung<br />

zu einem gesünderen Leben nur bedingt fördern. Bewohnerinnen mit einer<br />

Dualdiagnose brauchen einen multidimensionalen Ansatz.<br />

In der Aktionsphase I des Aufenthalts wird für jede Bewohnerin ein persönliches<br />

Behandlungs- und zukunftsgerichtetes Förderungskonzept erarbeitet.<br />

Der gruppentherapeutisch-pädagogische Ansatz wird mit dem individuellen,<br />

auf Entwicklung zentrierten psychotherapeutischen Ansatz verknüpft.<br />

Folgende therapeutische Massnahmen werden eingesetzt:<br />

– psychiatrische <strong>Begleitung</strong> (Anamnese, Beratungen usw.)<br />

– psychiatrische Krisenintervention<br />

– medikamentöse Therapie<br />

– ressourcenorientierte Paar- und Familiengespräche<br />

– Gruppentherapie<br />

– vorübergehende Platzierung in einer psychiatrischen Klinik bei akuter<br />

Dekompensation, massiven suizidalen Krisen oder schweren Depressionen<br />

– Hilfestellung beim Aufbau einer stabilen externen Psychotherapie mit dem<br />

Ziel, diese über den Austritt hinaus weiterführen zu können. Das Gesamtbetreuungsteam<br />

wird periodisch in medizinischen, psychiatrischen und<br />

psychotherapeutischen Fragen weitergebildet.<br />

5


Aufnahmeverfahren<br />

6<br />

Nach einem telefonischen oder schriftlichen Kontakt findet ein erstes Gespräch<br />

in der <strong>Lilith</strong> statt. Das Konzept wird vorgestellt, schriftliche Informationen<br />

werden ausgehändigt, der Bewerbungsfragebogen wird ausgefüllt<br />

und die für den weiteren Verlauf nötigen Abmachungen werden getroffen.<br />

Beide Seiten entscheiden anschliessend über Eintritt oder Ablehnung.<br />

Das Eintrittsgespräch findet an dem vereinbarten Termin statt. Je nach<br />

aktueller Situation der Bewerberin tritt sie gleich anschliessend ein oder ein<br />

Eintrittsdatum wird vereinbart. Das Gespräch wird durch die vorgesehene<br />

Bezugsperson geführt. Eine Bewohnerin, vorgesehen als «Gotte», ist mit<br />

anwesend. Die Geschäftsleiterin entscheidet in letzter Instanz.<br />

Probemonat<br />

Der erste Monat ist ein Probemonat. Die Inhalte in diesem Probemonat sind:<br />

– sich in der <strong>Lilith</strong> einrichten (Haus/Umfeld)<br />

– eine Tages- bzw. Wochenstruktur (Arbeit, Freizeit, Finanzen, Wohnen)<br />

einrichten<br />

– im internen Werkbereich mitarbeiten (für Schwangere in den letzten<br />

Wochen oder Mütter mit Neugeborenem werden individuell angepasste<br />

Regelungen getroffen)<br />

– zusammen mit der Bezugsperson die Finanzverwaltung machen<br />

– wöchentliche Bezugspersonengespräche führen<br />

– regelmässige Teilnahme an allen verbindlichen Gefässen<br />

– sich auf die anderen Bewohnerinnen, die Kinder und auf das Team einlassen<br />

– die WG-Regeln und -Verträge einhalten<br />

Definitive Aufnahme<br />

Anlässlich ihres Standortgesprächs in der Therapiegruppe stellt die antragstellende<br />

Bewohnerin ihre eigene Situation dar. Das Team entscheidet über<br />

eine definitive Aufnahme.<br />

Im Falle einer Ablehnung kann die Bewohnerin von der Geschäftsleiterin der<br />

<strong>Lilith</strong> eine Neubeurteilung verlangen.


Nach beendeter Probezeit findet eine Systemsitzung statt. Dazu werden die<br />

Eltern, der Kostenträger und eine amtliche Vertretung der Kinder eingeladen.<br />

An der Systemsitzung werden gemeinsam die Ziele und Inhalte der Therapie<br />

besprochen und weitere notwendige Vereinbarungen getroffen.<br />

Aktionsphasen für Bewohnerinnen mit Kindern<br />

Um der Beziehungsklärung zwischen Mutter und Kind (Auseinandersetzung<br />

mit der Mutterrolle) genügend Raum zu geben, können die Aktionsphasen<br />

dementsprechend angepasst werden.<br />

Aktionsphase I im Haupthaus<br />

• Sie dient der Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie, zur eigenen<br />

Familie und zum sozialen Umfeld.<br />

• Die Mutterrolle wird eingeübt und geklärt.<br />

• Während dieser Zeit wird, je nach Möglichkeit, im internen Werkbereich<br />

gearbeitet. Für Schwangere in den letzten Wochen oder Mütter mit<br />

Neugeborenem werden individuell angepasste Regelungen getroffen.<br />

• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />

sowie an einer externen Freizeitaktivität sind grundsätzlich<br />

verbindlich. Für Schwangere in den letzten Wochen oder Mütter mit<br />

Neugeborenem werden individuell angepasste Regelungen getroffen.<br />

• Die externe Einzeltherapie wird begonnen.<br />

• Am Ende der Aktionsphase I findet eine Systemsitzung statt.<br />

Aktionsphase II im Haupthaus oder in einer Aussenwohnung<br />

• Schwerpunkt in dieser Phase ist der alltägliche Umgang von Mutter und<br />

Kind.<br />

• Während dieser Zeit wird in der Regel im internen Werkbereich gearbeitet.<br />

Ist die Alltagssituation gefestigt und lässt die Situation mit dem Kind<br />

dies zu, so kann gegen Ende dieser Phase mit der externen Arbeitssuche<br />

begonnen werden (Schule, Lehre, Praktikum, Schnuppern, Anstellung).<br />

• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />

sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />

• Am Ende der Aktionsphase II findet erneut eine Systemsitzung statt.<br />

7


Aktionsphasen für Bewohnerinnen ohne Kinder<br />

Aktionsphase III in einer Aussenwohnung, für alle Bewohnerinnen<br />

8<br />

Aktionsphase I im Haupthaus<br />

• Sie dient der Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie und zum<br />

sozialen Umfeld.<br />

• Während dieser Zeit wird im internen Werkbereich gearbeitet.<br />

• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />

sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />

• Die externe Einzeltherapie wird begonnen.<br />

• Am Ende der Aktionsphase I findet eine Systemsitzung statt.<br />

Aktionsphase II im Haupthaus oder in einer Aussenwohnung<br />

• Ist die Alltagssituation gefestigt, kann mit der externen Arbeitssuche<br />

begonnen werden.<br />

• Bei einer Anstellung bzw. bei gutem Umgang mit Geld kann die Finanzverwaltung<br />

stufenweise gelockert werden.<br />

• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />

sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />

• Am Ende der Aktionsphase II findet erneut eine Systemsitzung statt.<br />

Quereinsteigerinnen aus verwandten Institutionen können auch aufgenommen<br />

werden, in der Regel nach ein bis drei internen Monaten im Haupthaus<br />

der <strong>Lilith</strong>. Das Gelingen einer Suchttherapie hängt nicht unwesentlich davon<br />

ab, wie der Austritt aus dem geschützten Rahmen der Therapie in die normale<br />

Umwelt erfolgt. Der Abschluss muss gut vorbereitet und begleitet werden.<br />

Die <strong>Lilith</strong> hat verschiedene Möglichkeiten der «Aussengewöhnung»:<br />

– Aussenorientierung während der Therapie und abgeklärte und geregelte<br />

Aufgaben nach der Therapie<br />

– schrittweise Aussengewöhnung in einer <strong>Lilith</strong>-eigenen Aussenwohnung,<br />

im Wohnen auf Probe mit der Möglichkeit, bei Krisen für einige Zeit in die<br />

<strong>Lilith</strong> zurückzukehren<br />

und nach dem Austritt: Nachbetreuung und begleitetes Wohnen


Therapieziele<br />

– guter Neustart<br />

– erfolgreicher Abschluss der Therapie und erfolgreiches «neues» Leben<br />

– «Absturzprävention»<br />

– tragfähiges Beziehungsnetz aufbauen<br />

– für die Mütter: Üben und Festigen der Selbstständigkeit, der Selbstbestimmung,<br />

der Eigen- und Mitverantwortung sich und den Kindern<br />

gegenüber in Form von Wohntraining, Aussenorientierung (Wohnungsund<br />

Arbeitssuche, Aussenbeziehungen usw.)<br />

– für die Kinder: festigen der Vertrauensebene und des Sicherheitsgefühls<br />

mit der Mutter; ein sicheres und stabiles Beziehungsumfeld aufbauen<br />

Leistungen/therapeutische Angebote<br />

für die Bewohnerinnen:<br />

– Bezugspersonengespräche<br />

– Gruppentherapie<br />

– Haussitzung<br />

– Arbeit in der <strong>Lilith</strong> oder Unterstützung bei der externen Arbeit<br />

– Sport<br />

– 24-Stunden-Pikett durch die <strong>Lilith</strong><br />

– Therapietage: Projekte zu Körper und Gesundheit, Kreativität, Schulung<br />

und Freizeit<br />

9


10<br />

– Unterstützung und Sachhilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei<br />

Kontakten und Formalitäten mit Behörden, bei der Freizeitgestaltung<br />

und der Vernetzung mit Schuldensanierungsstellen<br />

für Kinder und ihre Mütter:<br />

– Kinderhort Lilalu<br />

– Einzelförderung und Bindungstherapie in der <strong>Lilith</strong><br />

– MUT (Mutter-Unterstützungs-Training), Einzel-Wohnbegleitung<br />

– Projekttage mit der <strong>Lilith</strong> und dem Kinderhort Lilalu<br />

– 24-Stunden-Pikett durch die <strong>Lilith</strong><br />

– Babysitting (siehe auch Detailkonzept Kinderbereich)<br />

Übertrittsbedingungen<br />

Beim Wechsel in die Aktionsphase III wird eine Übertrittsstandortbestimmung<br />

gemacht.<br />

Die Bewohnerin<br />

– hat eine gefestigte Alltagssituation<br />

– war einen Monat ohne Rückfall<br />

– verwaltet die persönlichen Finanzen selbstständig<br />

– hat regelmässige wöchentliche Freizeitaktivitäten<br />

– ist in der Regel in einer externen Einzeltherapie<br />

– erhält je nach Situation und Planung zusätzliche Auflagen<br />

Diese Regeln gelten auch für Quereinsteigerinnen.


Hausregeln<br />

– Die Aussenwohnungen sind drogenfrei.<br />

– Auf Alkohol und illegale Suchtmittel wird regelmässig kontrolliert.<br />

– Ein Rückfall mit illegalen Suchtmitteln (ausser Cannabis) oder mit mehr<br />

als 0,8 Promille Alkohol kann zu einem Aufenthalt im Haupthaus der<br />

<strong>Lilith</strong> oder einem Time-out führen.<br />

– Die Ausschlussgründe sind dieselben wie in der <strong>Lilith</strong>.<br />

Infrastruktur<br />

Drei Wohnungen, je 4 1/2-Zimmer (im selben Haus wie der Kinderhort)<br />

zwei Wohnungen, 2–3 Zimmer in einem Mehrfamilienhaus in der Umgebung.<br />

Weitere Wohnungen werden bei Bedarf gemietet.<br />

Die Therapie in der <strong>Lilith</strong> kann hier abgeschlossen werden.<br />

Wohnen auf Probe<br />

Für Frauen mit Kindern und Frauen in Ausbildung ist der Austritt nach der<br />

Phase III nicht immer machbar, deshalb ist ein Wohnen auf Probe in einer eigenen<br />

Wohnung möglich. Administration und Finanzierung werden weiterhin<br />

durch die <strong>Lilith</strong> bearbeitet.<br />

In einem wöchentlichen Gespräch werden die Themen Arbeit, Finanzen, Kind,<br />

Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches behandelt. Bei einer Krise<br />

hat die Bewohnerin die Möglichkeit, den 24-Stunden-Pikettdienst anzurufen<br />

und/oder bei Bedarf für eine gewisse Zeit entweder in die <strong>Lilith</strong> oder<br />

die Aussenstation im Jura zurückzukehren.<br />

Dienstleistungen der <strong>Lilith</strong> wie Therapiegruppe, Atelier, Freizeitaktivitäten,<br />

Projekte, Unterstützung durch die Sozialarbeiterin oder Kinderhort und<br />

Wohnbegleitung kann die Bewohnerin bei Bedarf nutzen.<br />

Die Dauer ist je nach individueller Entwicklung drei bis sechs Monate. Die<br />

<strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht.<br />

Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht geregelt.<br />

11


Nachsorge<br />

Nachbetreuung<br />

12<br />

Nach einem regulären Austritt aus der Aussenwohnung der <strong>Lilith</strong> oder<br />

dem Wohnen auf Probe ist eine Nachbetreuung entsprechend der individuellen<br />

Situation gewährleistet.<br />

Die Nachbetreuung dauert ein halbes bis ein ganzes Jahr. Sie besteht aus<br />

Gesprächen zu den Themen Arbeit, Finanzen, Kind, Freizeit, Suchtstruktur,<br />

Beziehungen/Persönliches. Es werden Hausbesuche gemacht.<br />

Die Gespräche bzw. die Hausbesuche finden anfänglich wöchentlich, später<br />

alle zwei Wochen statt.<br />

Die <strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht. Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht<br />

geregelt.<br />

Begleitetes Wohnen<br />

Für Frauen, die noch nicht oder nur teilweise integriert sind oder eine länger<br />

dauernde <strong>Begleitung</strong> benötigen, kann anstelle einer Nachbetreuung ein<br />

begleitetes Wohnen angeboten werden.<br />

Im begleiteten Wohnen finden Gespräche zu den Themen Arbeit, Finanzen,<br />

Kind, Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches statt. Es werden<br />

Hausbesuche gemacht. Die Gespräche bzw. die Hausbesuche werden<br />

anfänglich wöchentlich, später alle zwei Wochen gemacht.<br />

Folgende Leistungen können einzeln, je nach Bedarf, zusätzlich bezogen<br />

werden:<br />

– Atelier<br />

– Kinderhort<br />

– Unterstützung von der Sozialarbeiterin<br />

Die <strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht. Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht<br />

geregelt.


Angebot bei Therapieabbruch<br />

Im Falle eines Therapieabbruchs kann sich die Bewohnerin wieder bei der <strong>Lilith</strong><br />

melden. Die Leitung der <strong>Lilith</strong> entscheidet über eine erneute Aufnahme. Diese<br />

erfolgt in der Regel nach einer einmonatigen Wartefrist. Das <strong>Lilith</strong>-Team hilft<br />

bei der Suche nach Zwischenlösungen – Entzug, Krisenplatz, Übergangsplatz.<br />

Ausschlussgründe<br />

– Konsum und Besitz von illegalen Drogen (ausser Cannabis) im Haus<br />

oder auf dem Grundstück<br />

– Handel mit Suchtmitteln<br />

– unangekündigte Abwesenheit ohne direkte Meldung beim Team<br />

innerhalb von 24 Stunden<br />

– Gründe gemäss individueller Abmachung mit der Bezugsperson und<br />

der Teamleitung Therapie der <strong>Lilith</strong><br />

Über den definitiven Ausschluss beschliesst die Geschäftsleiterin.<br />

Dauer und Umfang<br />

Dauer und Umfang der Therapie richten sich nach dem Bedarf der Bewohnerin.<br />

In der Regel dauert sie nicht weniger als neun Monate und<br />

nicht länger als zwei Jahre (exkl. Nachbetreuung und Begleitetes Wohnen).<br />

Beobachtungsaufträge dauern drei bis neun Monate.<br />

13


Personal<br />

14<br />

Bezugspersonen 400% inkl. Teamleitung, Nachtpikett 190%, Praktikantin,<br />

Psychiater, diverse beauftragte externe Fachleute: Psychotherapeutin, Familientherapeutin,<br />

Körpertherapeutin, Musiktherapeutin usw.<br />

Infrastruktur<br />

Die <strong>Lilith</strong> umfasst zwei wohnliche, gut eingerichtete Häuser mit Garten<br />

am Rande von Oberbuchsiten und verschiedene Aussenwohnungen. Die<br />

Häuser bieten Platz für bis zwölf Bewohnerinnen und bis fünf Kinder. In<br />

den Aussenwohnungen können sechs bis acht Frauen und drei bis vier<br />

Kinder in mehreren Wohnungen betreut werden.


April 2007<br />

Therapie für Frauen und Kinder<br />

Unterer Bifang 276, Postfach, 4625 Oberbuchsiten<br />

Telefon 062 389 80 90, Fax 062 389 80 99<br />

sekretariat@liliththerapie.ch, www.liliththerapie.ch

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