Therapeutische Begleitung Therapieverlauf - Lilith
Therapeutische Begleitung Therapieverlauf - Lilith
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<strong>Therapeutische</strong> <strong>Begleitung</strong><br />
<strong>Therapieverlauf</strong><br />
Therapie für Frauen und Kinder
Einleitung<br />
2<br />
Die Ziele der Therapie in der <strong>Lilith</strong> sind die (Wieder-)Erlangung der Selbstständigkeit,<br />
eines gesunden, selbstverantwortlichen Lebensstils und die<br />
Wiedereingliederung in die Gesellschaft (Rehabilitation). Die Therapie in<br />
der <strong>Lilith</strong> orientiert sich am realen Leben, am Praktischen.<br />
Das Bezugspersonensystem macht es möglich, die Therapie mit einer guten<br />
Therapieplanung auf die Bedürfnisse der Einzelnen und ihre Lernbedürfnisse<br />
abzustimmen. Dabei wird so weit als möglich das soziale Umfeld der<br />
Bewohnerinnen (System) mit einbezogen.<br />
Die Lernmöglichkeiten in der Therapie sind:<br />
– Alltagsbewältigung mit strukturiertem Tagesablauf vom Aufstehen über<br />
Haushalten, mit Kindern leben bis hin zur Freizeitgestaltung<br />
– Verantwortung übernehmen<br />
– geregelt arbeiten<br />
– Beziehungen gestalten und leben<br />
– eigene Bildungsbedürfnisse erkennen und befriedigen<br />
– der Leere und Langeweile standhalten<br />
Es werden Beharrlichkeit, Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit geübt und<br />
verschiedene «Hilfswerkzeuge» erarbeitet, um in schwierigen Situationen<br />
dem gewohnten Muster neues Verhalten entgegenzusetzen.<br />
Die Therapie ist praktisch, gemeinschafts- und realitätsbezogen und arbeitet<br />
mit den eigenen gesunden Kräften (Ressourcen) der Bewohnerinnen.<br />
Zielgruppen<br />
Die Therapie der <strong>Lilith</strong> richtet sich an Frauen mit Kindern, schwangere<br />
Frauen und Frauen ohne Kinder:<br />
– mit einer Suchterkrankung<br />
(in Absprache auch mit einer tiefen Methadondosis möglich)<br />
– mit einer Dualdiagnose<br />
– im Massnahmenvollzug<br />
– in sozial schwieriger Situation mit einem Beobachtungsauftrag
Therapieziele<br />
Die Therapieziele für die Bewohnerinnen sind Erlangung von:<br />
– Selbstständigkeit<br />
– Selbst- und Mitverantwortung (auch in Bezug auf ihre Kinder)<br />
– Selbstbestimmung vor allem in Bezug auf Suchtmittelkonsum,<br />
Sexualität, Liebe (Durchbrechung von Abhängigkeitsmustern)<br />
– Strategien zur gesunden Lebensbewältigung<br />
– Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung und im Umgang mit Kind/ern<br />
– bewusstem Umgang mit Geld<br />
Leistungen/therapeutische Angebote<br />
Das Bezugspersonensystem<br />
Jede Bewohnerin erhält bei ihrem Eintritt eine Bezugsperson zugewiesen.<br />
Gemeinsam mit der Bezugsperson wird eine Selbsteinschätzung gemacht<br />
und die individuellen Therapieziele werden festgelegt. Darauf basiert der<br />
Therapieplan und ein Therapievertrag wird unterzeichnet.<br />
Die Bezugspersonengespräche werden nach folgenden Inhaltsraster geführt:<br />
Arbeit, Finanzen, Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches<br />
und Kinder (für Mütter).<br />
Die Fort- und Rückschritte während des <strong>Therapieverlauf</strong>s werden mit der<br />
Bezugsperson im Bezugspersonengespräch regelmässig ausgewertet, neue<br />
Teilziele und Massnahmen werden geplant und in den Therapievertrag<br />
integriert.<br />
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4<br />
Die verbindlichen Therapiegefässe<br />
je einmal wöchentlich:<br />
– Bezugspersonengespräch<br />
– Gruppentherapie: Die Bewohnerinnen arbeiten themenzentriert mit<br />
einer therapeutischen Co-Leitung<br />
14-täglich:<br />
– Gesprächsgruppe: Besprechung von Alltagsthemen, Standortbestimmungen,<br />
Rückfällen<br />
– Körper- und Musiktherapie<br />
– Müttersitzung für die Bewohnerinnen mit Kindern: dient der Reflexion<br />
der Mutterrolle, Besprechung von Schwierigkeiten und Ängsten als<br />
Mutter, je nach Bedarf mit der Kinderpsychologin.<br />
je nach Therapieplan:<br />
– Gruppentherapien: Psychotherapie, Musik und Bewegung und Kreativtherapie,<br />
Wen-Do (Frauenselbstverteidigung): nach einem Einführungskurs<br />
monatliches Training.<br />
– Bindungstherapie für Mütter und ihre Kinder: Sitzungen mit der<br />
Kinderpsychologin, je nach Bedürfnis des Kindes. Dies dient dem Aufbau<br />
von Vertrauen und Sicherheit in der Mutter-Kind-Beziehung.<br />
– Standortbestimmung jeweils bei Phasenwechsel: Diese umfassende<br />
Bewertung wird jeweils zusammen mit der Bezugsperson vorbereitet, in<br />
der Gesprächsgruppe und an der Systemsitzung vorgetragen und an der<br />
Teamsitzung entschieden.<br />
– Sitzungen mit Familienangehörigen: je nach Bedarf.<br />
Diese Gespräche werden durch den externen Familientherapeuten<br />
geführt. Dies dient der Klärung der Beziehungen zur eigenen Familie<br />
und der Wiederherstellung von Vertrauen und Unterstützung. Diese<br />
Gespräche finden extern statt.<br />
– Sitzungen mit dem System: während der ganzen Therapiedauer.<br />
Dazu werden die Eltern, der Kostenträger (zahlende Behörde) und eine<br />
amtliche Vertretung der Kinder eingeladen. Diese<br />
Sitzungen dienen der offenen Information (Transparenz) für alle Beteiligten,<br />
dem Aufbau von Vertrauen, der Überprüfung des Verlaufs.<br />
– externe Einzeltherapie
und ausserdem:<br />
– wöchentliche Haussitzung<br />
– wöchentliche Arbeitssitzung<br />
– wöchentliche Sportgruppe<br />
– wöchentliche Freizeitaktivität<br />
– themenzentrierte Projekttage<br />
– Ferienwoche<br />
Zusatzleistungen bei einer Dualdiagnose<br />
Neben dem Suchtverhalten leiden viele Bewohnerinnen unter einer oder mehreren<br />
psychischen Störungen. Es sind dies: Zwangserkrankungen, Angsterkrankungen,<br />
Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, psychotische Erkrankungen,<br />
mittelschwere bis schwere depressive Erkrankungen, posttraumatische Belastungsstörungen.<br />
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die suchtspezifischen und<br />
suchtzentrierten Behandlungsformen den Grundproblemen dieser Bewohnerinnen<br />
nur zum Teil gerecht werden können und entsprechend die Entwicklung<br />
zu einem gesünderen Leben nur bedingt fördern. Bewohnerinnen mit einer<br />
Dualdiagnose brauchen einen multidimensionalen Ansatz.<br />
In der Aktionsphase I des Aufenthalts wird für jede Bewohnerin ein persönliches<br />
Behandlungs- und zukunftsgerichtetes Förderungskonzept erarbeitet.<br />
Der gruppentherapeutisch-pädagogische Ansatz wird mit dem individuellen,<br />
auf Entwicklung zentrierten psychotherapeutischen Ansatz verknüpft.<br />
Folgende therapeutische Massnahmen werden eingesetzt:<br />
– psychiatrische <strong>Begleitung</strong> (Anamnese, Beratungen usw.)<br />
– psychiatrische Krisenintervention<br />
– medikamentöse Therapie<br />
– ressourcenorientierte Paar- und Familiengespräche<br />
– Gruppentherapie<br />
– vorübergehende Platzierung in einer psychiatrischen Klinik bei akuter<br />
Dekompensation, massiven suizidalen Krisen oder schweren Depressionen<br />
– Hilfestellung beim Aufbau einer stabilen externen Psychotherapie mit dem<br />
Ziel, diese über den Austritt hinaus weiterführen zu können. Das Gesamtbetreuungsteam<br />
wird periodisch in medizinischen, psychiatrischen und<br />
psychotherapeutischen Fragen weitergebildet.<br />
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Aufnahmeverfahren<br />
6<br />
Nach einem telefonischen oder schriftlichen Kontakt findet ein erstes Gespräch<br />
in der <strong>Lilith</strong> statt. Das Konzept wird vorgestellt, schriftliche Informationen<br />
werden ausgehändigt, der Bewerbungsfragebogen wird ausgefüllt<br />
und die für den weiteren Verlauf nötigen Abmachungen werden getroffen.<br />
Beide Seiten entscheiden anschliessend über Eintritt oder Ablehnung.<br />
Das Eintrittsgespräch findet an dem vereinbarten Termin statt. Je nach<br />
aktueller Situation der Bewerberin tritt sie gleich anschliessend ein oder ein<br />
Eintrittsdatum wird vereinbart. Das Gespräch wird durch die vorgesehene<br />
Bezugsperson geführt. Eine Bewohnerin, vorgesehen als «Gotte», ist mit<br />
anwesend. Die Geschäftsleiterin entscheidet in letzter Instanz.<br />
Probemonat<br />
Der erste Monat ist ein Probemonat. Die Inhalte in diesem Probemonat sind:<br />
– sich in der <strong>Lilith</strong> einrichten (Haus/Umfeld)<br />
– eine Tages- bzw. Wochenstruktur (Arbeit, Freizeit, Finanzen, Wohnen)<br />
einrichten<br />
– im internen Werkbereich mitarbeiten (für Schwangere in den letzten<br />
Wochen oder Mütter mit Neugeborenem werden individuell angepasste<br />
Regelungen getroffen)<br />
– zusammen mit der Bezugsperson die Finanzverwaltung machen<br />
– wöchentliche Bezugspersonengespräche führen<br />
– regelmässige Teilnahme an allen verbindlichen Gefässen<br />
– sich auf die anderen Bewohnerinnen, die Kinder und auf das Team einlassen<br />
– die WG-Regeln und -Verträge einhalten<br />
Definitive Aufnahme<br />
Anlässlich ihres Standortgesprächs in der Therapiegruppe stellt die antragstellende<br />
Bewohnerin ihre eigene Situation dar. Das Team entscheidet über<br />
eine definitive Aufnahme.<br />
Im Falle einer Ablehnung kann die Bewohnerin von der Geschäftsleiterin der<br />
<strong>Lilith</strong> eine Neubeurteilung verlangen.
Nach beendeter Probezeit findet eine Systemsitzung statt. Dazu werden die<br />
Eltern, der Kostenträger und eine amtliche Vertretung der Kinder eingeladen.<br />
An der Systemsitzung werden gemeinsam die Ziele und Inhalte der Therapie<br />
besprochen und weitere notwendige Vereinbarungen getroffen.<br />
Aktionsphasen für Bewohnerinnen mit Kindern<br />
Um der Beziehungsklärung zwischen Mutter und Kind (Auseinandersetzung<br />
mit der Mutterrolle) genügend Raum zu geben, können die Aktionsphasen<br />
dementsprechend angepasst werden.<br />
Aktionsphase I im Haupthaus<br />
• Sie dient der Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie, zur eigenen<br />
Familie und zum sozialen Umfeld.<br />
• Die Mutterrolle wird eingeübt und geklärt.<br />
• Während dieser Zeit wird, je nach Möglichkeit, im internen Werkbereich<br />
gearbeitet. Für Schwangere in den letzten Wochen oder Mütter mit<br />
Neugeborenem werden individuell angepasste Regelungen getroffen.<br />
• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />
sowie an einer externen Freizeitaktivität sind grundsätzlich<br />
verbindlich. Für Schwangere in den letzten Wochen oder Mütter mit<br />
Neugeborenem werden individuell angepasste Regelungen getroffen.<br />
• Die externe Einzeltherapie wird begonnen.<br />
• Am Ende der Aktionsphase I findet eine Systemsitzung statt.<br />
Aktionsphase II im Haupthaus oder in einer Aussenwohnung<br />
• Schwerpunkt in dieser Phase ist der alltägliche Umgang von Mutter und<br />
Kind.<br />
• Während dieser Zeit wird in der Regel im internen Werkbereich gearbeitet.<br />
Ist die Alltagssituation gefestigt und lässt die Situation mit dem Kind<br />
dies zu, so kann gegen Ende dieser Phase mit der externen Arbeitssuche<br />
begonnen werden (Schule, Lehre, Praktikum, Schnuppern, Anstellung).<br />
• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />
sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />
• Am Ende der Aktionsphase II findet erneut eine Systemsitzung statt.<br />
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Aktionsphasen für Bewohnerinnen ohne Kinder<br />
Aktionsphase III in einer Aussenwohnung, für alle Bewohnerinnen<br />
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Aktionsphase I im Haupthaus<br />
• Sie dient der Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie und zum<br />
sozialen Umfeld.<br />
• Während dieser Zeit wird im internen Werkbereich gearbeitet.<br />
• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />
sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />
• Die externe Einzeltherapie wird begonnen.<br />
• Am Ende der Aktionsphase I findet eine Systemsitzung statt.<br />
Aktionsphase II im Haupthaus oder in einer Aussenwohnung<br />
• Ist die Alltagssituation gefestigt, kann mit der externen Arbeitssuche<br />
begonnen werden.<br />
• Bei einer Anstellung bzw. bei gutem Umgang mit Geld kann die Finanzverwaltung<br />
stufenweise gelockert werden.<br />
• Die Bezugspersonengespräche und die Teilnahme an allen Therapiegefässen<br />
sowie an einer externen Freizeitaktivität sind verbindlich.<br />
• Am Ende der Aktionsphase II findet erneut eine Systemsitzung statt.<br />
Quereinsteigerinnen aus verwandten Institutionen können auch aufgenommen<br />
werden, in der Regel nach ein bis drei internen Monaten im Haupthaus<br />
der <strong>Lilith</strong>. Das Gelingen einer Suchttherapie hängt nicht unwesentlich davon<br />
ab, wie der Austritt aus dem geschützten Rahmen der Therapie in die normale<br />
Umwelt erfolgt. Der Abschluss muss gut vorbereitet und begleitet werden.<br />
Die <strong>Lilith</strong> hat verschiedene Möglichkeiten der «Aussengewöhnung»:<br />
– Aussenorientierung während der Therapie und abgeklärte und geregelte<br />
Aufgaben nach der Therapie<br />
– schrittweise Aussengewöhnung in einer <strong>Lilith</strong>-eigenen Aussenwohnung,<br />
im Wohnen auf Probe mit der Möglichkeit, bei Krisen für einige Zeit in die<br />
<strong>Lilith</strong> zurückzukehren<br />
und nach dem Austritt: Nachbetreuung und begleitetes Wohnen
Therapieziele<br />
– guter Neustart<br />
– erfolgreicher Abschluss der Therapie und erfolgreiches «neues» Leben<br />
– «Absturzprävention»<br />
– tragfähiges Beziehungsnetz aufbauen<br />
– für die Mütter: Üben und Festigen der Selbstständigkeit, der Selbstbestimmung,<br />
der Eigen- und Mitverantwortung sich und den Kindern<br />
gegenüber in Form von Wohntraining, Aussenorientierung (Wohnungsund<br />
Arbeitssuche, Aussenbeziehungen usw.)<br />
– für die Kinder: festigen der Vertrauensebene und des Sicherheitsgefühls<br />
mit der Mutter; ein sicheres und stabiles Beziehungsumfeld aufbauen<br />
Leistungen/therapeutische Angebote<br />
für die Bewohnerinnen:<br />
– Bezugspersonengespräche<br />
– Gruppentherapie<br />
– Haussitzung<br />
– Arbeit in der <strong>Lilith</strong> oder Unterstützung bei der externen Arbeit<br />
– Sport<br />
– 24-Stunden-Pikett durch die <strong>Lilith</strong><br />
– Therapietage: Projekte zu Körper und Gesundheit, Kreativität, Schulung<br />
und Freizeit<br />
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10<br />
– Unterstützung und Sachhilfe bei der Arbeits- und Wohnungssuche, bei<br />
Kontakten und Formalitäten mit Behörden, bei der Freizeitgestaltung<br />
und der Vernetzung mit Schuldensanierungsstellen<br />
für Kinder und ihre Mütter:<br />
– Kinderhort Lilalu<br />
– Einzelförderung und Bindungstherapie in der <strong>Lilith</strong><br />
– MUT (Mutter-Unterstützungs-Training), Einzel-Wohnbegleitung<br />
– Projekttage mit der <strong>Lilith</strong> und dem Kinderhort Lilalu<br />
– 24-Stunden-Pikett durch die <strong>Lilith</strong><br />
– Babysitting (siehe auch Detailkonzept Kinderbereich)<br />
Übertrittsbedingungen<br />
Beim Wechsel in die Aktionsphase III wird eine Übertrittsstandortbestimmung<br />
gemacht.<br />
Die Bewohnerin<br />
– hat eine gefestigte Alltagssituation<br />
– war einen Monat ohne Rückfall<br />
– verwaltet die persönlichen Finanzen selbstständig<br />
– hat regelmässige wöchentliche Freizeitaktivitäten<br />
– ist in der Regel in einer externen Einzeltherapie<br />
– erhält je nach Situation und Planung zusätzliche Auflagen<br />
Diese Regeln gelten auch für Quereinsteigerinnen.
Hausregeln<br />
– Die Aussenwohnungen sind drogenfrei.<br />
– Auf Alkohol und illegale Suchtmittel wird regelmässig kontrolliert.<br />
– Ein Rückfall mit illegalen Suchtmitteln (ausser Cannabis) oder mit mehr<br />
als 0,8 Promille Alkohol kann zu einem Aufenthalt im Haupthaus der<br />
<strong>Lilith</strong> oder einem Time-out führen.<br />
– Die Ausschlussgründe sind dieselben wie in der <strong>Lilith</strong>.<br />
Infrastruktur<br />
Drei Wohnungen, je 4 1/2-Zimmer (im selben Haus wie der Kinderhort)<br />
zwei Wohnungen, 2–3 Zimmer in einem Mehrfamilienhaus in der Umgebung.<br />
Weitere Wohnungen werden bei Bedarf gemietet.<br />
Die Therapie in der <strong>Lilith</strong> kann hier abgeschlossen werden.<br />
Wohnen auf Probe<br />
Für Frauen mit Kindern und Frauen in Ausbildung ist der Austritt nach der<br />
Phase III nicht immer machbar, deshalb ist ein Wohnen auf Probe in einer eigenen<br />
Wohnung möglich. Administration und Finanzierung werden weiterhin<br />
durch die <strong>Lilith</strong> bearbeitet.<br />
In einem wöchentlichen Gespräch werden die Themen Arbeit, Finanzen, Kind,<br />
Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches behandelt. Bei einer Krise<br />
hat die Bewohnerin die Möglichkeit, den 24-Stunden-Pikettdienst anzurufen<br />
und/oder bei Bedarf für eine gewisse Zeit entweder in die <strong>Lilith</strong> oder<br />
die Aussenstation im Jura zurückzukehren.<br />
Dienstleistungen der <strong>Lilith</strong> wie Therapiegruppe, Atelier, Freizeitaktivitäten,<br />
Projekte, Unterstützung durch die Sozialarbeiterin oder Kinderhort und<br />
Wohnbegleitung kann die Bewohnerin bei Bedarf nutzen.<br />
Die Dauer ist je nach individueller Entwicklung drei bis sechs Monate. Die<br />
<strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht.<br />
Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht geregelt.<br />
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Nachsorge<br />
Nachbetreuung<br />
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Nach einem regulären Austritt aus der Aussenwohnung der <strong>Lilith</strong> oder<br />
dem Wohnen auf Probe ist eine Nachbetreuung entsprechend der individuellen<br />
Situation gewährleistet.<br />
Die Nachbetreuung dauert ein halbes bis ein ganzes Jahr. Sie besteht aus<br />
Gesprächen zu den Themen Arbeit, Finanzen, Kind, Freizeit, Suchtstruktur,<br />
Beziehungen/Persönliches. Es werden Hausbesuche gemacht.<br />
Die Gespräche bzw. die Hausbesuche finden anfänglich wöchentlich, später<br />
alle zwei Wochen statt.<br />
Die <strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht. Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht<br />
geregelt.<br />
Begleitetes Wohnen<br />
Für Frauen, die noch nicht oder nur teilweise integriert sind oder eine länger<br />
dauernde <strong>Begleitung</strong> benötigen, kann anstelle einer Nachbetreuung ein<br />
begleitetes Wohnen angeboten werden.<br />
Im begleiteten Wohnen finden Gespräche zu den Themen Arbeit, Finanzen,<br />
Kind, Freizeit, Suchtstruktur, Beziehungen/Persönliches statt. Es werden<br />
Hausbesuche gemacht. Die Gespräche bzw. die Hausbesuche werden<br />
anfänglich wöchentlich, später alle zwei Wochen gemacht.<br />
Folgende Leistungen können einzeln, je nach Bedarf, zusätzlich bezogen<br />
werden:<br />
– Atelier<br />
– Kinderhort<br />
– Unterstützung von der Sozialarbeiterin<br />
Die <strong>Lilith</strong> erstellt einen Schlussbericht. Die Finanzierung ist in der Tarifübersicht<br />
geregelt.
Angebot bei Therapieabbruch<br />
Im Falle eines Therapieabbruchs kann sich die Bewohnerin wieder bei der <strong>Lilith</strong><br />
melden. Die Leitung der <strong>Lilith</strong> entscheidet über eine erneute Aufnahme. Diese<br />
erfolgt in der Regel nach einer einmonatigen Wartefrist. Das <strong>Lilith</strong>-Team hilft<br />
bei der Suche nach Zwischenlösungen – Entzug, Krisenplatz, Übergangsplatz.<br />
Ausschlussgründe<br />
– Konsum und Besitz von illegalen Drogen (ausser Cannabis) im Haus<br />
oder auf dem Grundstück<br />
– Handel mit Suchtmitteln<br />
– unangekündigte Abwesenheit ohne direkte Meldung beim Team<br />
innerhalb von 24 Stunden<br />
– Gründe gemäss individueller Abmachung mit der Bezugsperson und<br />
der Teamleitung Therapie der <strong>Lilith</strong><br />
Über den definitiven Ausschluss beschliesst die Geschäftsleiterin.<br />
Dauer und Umfang<br />
Dauer und Umfang der Therapie richten sich nach dem Bedarf der Bewohnerin.<br />
In der Regel dauert sie nicht weniger als neun Monate und<br />
nicht länger als zwei Jahre (exkl. Nachbetreuung und Begleitetes Wohnen).<br />
Beobachtungsaufträge dauern drei bis neun Monate.<br />
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Personal<br />
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Bezugspersonen 400% inkl. Teamleitung, Nachtpikett 190%, Praktikantin,<br />
Psychiater, diverse beauftragte externe Fachleute: Psychotherapeutin, Familientherapeutin,<br />
Körpertherapeutin, Musiktherapeutin usw.<br />
Infrastruktur<br />
Die <strong>Lilith</strong> umfasst zwei wohnliche, gut eingerichtete Häuser mit Garten<br />
am Rande von Oberbuchsiten und verschiedene Aussenwohnungen. Die<br />
Häuser bieten Platz für bis zwölf Bewohnerinnen und bis fünf Kinder. In<br />
den Aussenwohnungen können sechs bis acht Frauen und drei bis vier<br />
Kinder in mehreren Wohnungen betreut werden.
April 2007<br />
Therapie für Frauen und Kinder<br />
Unterer Bifang 276, Postfach, 4625 Oberbuchsiten<br />
Telefon 062 389 80 90, Fax 062 389 80 99<br />
sekretariat@liliththerapie.ch, www.liliththerapie.ch