rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...
rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...
rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RUNDSCHREIBEN<br />
Verteiler:<br />
Damen <strong>und</strong> Herren<br />
- Vorstandsmitglieder<br />
- Obermeister<br />
- Stellvertreter Obermeister<br />
- Fachbeauftragte<br />
- Prüfungsvorsitzende<br />
- Innungsgeschäftsstellen <strong>und</strong> KHS<br />
- Direktmitglieder<br />
Stuttgart, 16. Februar 2012<br />
Impressum „Aktuelle Informationen des FFK“- Ausgabe Nr. 01/2012 vom 16.02.2012<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg - Gerberstr. 26 - 70178 Stuttgart<br />
Vorsitzender: Herbert Gassert, Mosbach - Geschäftsführer: Matthias Moser, Stuttgart<br />
Rechtsform: Juristische Person privaten Rechts – Steuernummer: 99019/04228<br />
Telefon (0711) 60770-0 - Telefax (0711) 60770-11 - www.fachverband-fk.de
Inhaltsverzeichnis<br />
Themenpunkte<br />
1. Allgemeines<br />
• aktuelle Termine 1<br />
Terminplan des Verbandes 1<br />
Modevorinformation Februar 2012 2<br />
Trollinger Marathon Heilbronn 7<br />
2. Fachliches<br />
• Modecode des ZDF 8<br />
3. Berufsbildung<br />
• Azubis: Niedrigster Verdienst 8<br />
• Stellenanzeige: Die Chance für kreative Lehrer! 9<br />
• Fachkompetenz im <strong>Friseur</strong>handwerk 10<br />
4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />
• Haarfärbung unter 16 Jahren verboten? 11<br />
• Ratgeber: „Wegeunfälle“ 12<br />
• EuGH Entscheidung Urlaubs- u. Urlaubsabgeltungsansprüche 14<br />
5. Umwelt- u. Ges<strong>und</strong>heitspolitik<br />
• IKK: Auch 2012 ohne Extra-Beitrag 17<br />
6. Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Zeigen was man ist: Ihr <strong>Friseur</strong> 2012 18<br />
7. Verbandsinterna<br />
• Neue Zugangsdaten 18<br />
• Vorteile für Mitglieder 19<br />
Wir wünschen Ihnen bei der Durchsicht des R<strong>und</strong>schreibens<br />
eine gewinnbringende Lektüre.<br />
mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Herbert Gassert Matthias Moser<br />
Vorstandsvorsitzender Geschäftsführer<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />
Baden-Württemberg<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
Telefon (0711) 60 770-0<br />
Telefax (0711) 60 770-11<br />
Email: geschaeftsstelle@fachverband-fk.de<br />
Internet: www.fachverband-fk.de<br />
Seite
1.Allgemeines<br />
Terminplan 2012 des Verbandes<br />
(Stand 07.02.2012 – Änderungen stets vorbehalten!)<br />
Februar 2012<br />
12.02.2012 Premiere <strong>und</strong> Präsentation Frisurenmode des ZDF<br />
Frühjahr/Sommer 2012 in Celle<br />
26.02.2012 MVI Frühjahr/Sommer Baden-Württemberg<br />
März 2012<br />
05.03.2012 Landeseinheitlicher Termin zur schriftlichen Prüfung<br />
des Teil 1 der Gesellenprüfung<br />
11.03.2012 100 Jahre <strong>Friseur</strong>innung Bretten<br />
12.03.2012 Länderrat<br />
25.03.2012 Vorstandssitzung<br />
31.03.2012 Bezirksstellentagung Südbaden, Waldshut-Tiengen<br />
April 2012<br />
01.04.2012 Bezirksstellentagung Nordwürttemberg<br />
02.04.2012 Vorstandssitzung des ZDF<br />
15.04.2012 Bezirksstellentagung Südwürttemberg in Ravensburg<br />
16.04.2012 Bezirksstellentagung Nordbaden<br />
21.-23.04.2012 Zweithaarmesse des BVZ, Fulda<br />
22.04.2012 Landesfachbeiratsleitertagung, FA Stuttgart<br />
Mai 2012<br />
05./06.05.2012 Frühjahrsverbandstag in Bad Boll<br />
13./14.05.2012 Deutsche Meisterschaften in Frankfurt/M.<br />
Juni 2012<br />
03.06.2012 Vorstandssitzung<br />
17./18.06.2012 Mitgliederversammlung des ZDF in Weimar<br />
30.06./02.07.2012 Motorradtour der <strong>Friseur</strong>e in Baden-Württemberg<br />
August 2012<br />
06.08.2012 Vorstandssitzung<br />
September 2012<br />
03.09.2012 Premiere <strong>und</strong> Präsentation Frisurenmode des ZDF<br />
Herbst/Winter 2012 in Erfurt<br />
16.09.2012 MVI-Herbst/Winter Baden-Württemberg<br />
19.09.2012 Kick-OFF Wettbewerbsinfo / FITmacher CAT & FFK, <strong>Friseur</strong>-Akademie<br />
30.09.2012 BBA – Veranstaltung, <strong>Friseur</strong>-Akademie<br />
Oktober 2012<br />
13./14.10.2012 Herbstverbandstag in Bad Boll<br />
29.10.2012 Vorstandssitzung<br />
November 2012<br />
12.11.2012 Mitgliederversammlung des ZDF in Erfurt<br />
Dezember 2012<br />
02./03.12.2012 61. „hair&style management“ Landesmesse<br />
Stuttgart-Flughafen<br />
1
1. Allgemeines<br />
2
Bestellschein<br />
........................................................................ <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong><br />
........................................................................ Kosmetik<br />
........................................................................ Baden-Württemberg,<br />
........................................................................ Fax-Nummer: 0711 – 6077011<br />
(Absender)<br />
An den<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />
Baden-Württemberg<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
Bestellung Eintrittskarten<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
hiermit bestellen wir folgende Anzahl von Eintrittskarten zur<br />
MODEVORINFORMATION des FACHVERBANDS<br />
in der Stadthalle in Leonberg am 26.02.2012<br />
..........................................,..........................<br />
(Ort, Datum)<br />
Anzahl Bezeichnung Gesamtpreis<br />
in €<br />
Eintrittskarten für Obermeister, Fachbeiräte <strong>und</strong> technische<br />
Lehrer à € 20,--*<br />
(max. 11 Stück)<br />
Nur Sammelbestellung:<br />
Eintrittskarten exklusiv für Innungen zum<br />
Sonderpreis à € 20,-- *(im Wert von € 25,--)<br />
(nach Abnahme der 11 Karten aus Pos. 1)<br />
Eintrittskarten à € 25,--*<br />
(beliebige Anzahl, solange Vorrat reicht)<br />
Summe * zzgl. 19 % MwSt.<br />
Um die Bearbeitung effizienter zu gestalten, möchten wir Sie bitten, die Eintrittskarten für die<br />
Modevorinformation rechtzeitig zu bestellen.<br />
Dieser Betrag liegt als V-Scheck anbei.<br />
Dieser Betrag soll von meinem Konto abgebucht werden.<br />
Bank: .........................................................................................................................<br />
Kontoinhaber: ............................................................................................................<br />
Konto Nr.: ................................................ BLZ: .........................................................<br />
...........................................................................<br />
(Unterschrift)<br />
5
1. Allgemeines<br />
Modepreview Frühjahr/Sommer in Leonberg 2012<br />
Jedes Jahr im Frühjahr informiert der <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-<br />
Württemberg über die Modehighlights der Frisuren- <strong>und</strong> Kosmetikmode.<br />
Am Sonntag, den 26.02.2012 um 11:00 Uhr finden auf der großen Bühne der<br />
Stadthalle Leonberg die Programmpunkte mit Präsentationen <strong>und</strong> Workshops vom<br />
Modeteam des <strong>Fachverband</strong>es unter der Moderation von Roberto Laraia <strong>und</strong> Boris<br />
Gassert statt. Besonderer Gast ist der internationale Wella Top Akteur Andreas J.<br />
Paischer.<br />
Lassen Sie sich von den Styles inspirieren.<br />
Wir danken der Firma Wella für die Unterstützung dieser Frühjahr/Sommer Mode<br />
2012.<br />
6
1. Allgemeines<br />
Trollinger Marathon Heilbronn<br />
Jetzt zu den 12. Internationalen Handwerksmeisterschaften anmelden: Trollinger-<br />
Marathon <strong>und</strong> Halbmarathon am 6. Mai 2012 in Heilbronn<br />
Ab sofort können sich laufbegeisterte Handwerker sowie Mitarbeiter von<br />
Handwerksbetrieben <strong>und</strong> –organisationen zu den Internationalen Handwerksmeisterschaften<br />
am 6. Mai 2012 anmelden.<br />
Seitdem es den Trollinger-Marathon <strong>und</strong> Halbmarathon gibt, gibt es auch die Sonderwertung<br />
„Internationale Handwerksmeisterschaften“, die die Handwerkskammer Heilbronn-Franken<br />
ausrichtet. Auf die Leistungen des Handwerks aufmerksam machen – das ist das Ziel, dem<br />
sich jedes Jahr r<strong>und</strong> 350 Läufer anschließen.<br />
Günstigere Startgebühren<br />
Wer sich bis zum 31. Januar 2012 anmeldet, profitiert von<br />
günstigeren Startgebühren. Die Gebühr für den Halbmarathon<br />
beträgt 25 Euro <strong>und</strong> für den Marathon 35 Euro. Die Teilnahme<br />
an weiteren Sonder- <strong>und</strong> Mannschaftswertungen ist parallel<br />
dazu möglich.<br />
Anmeldeschluss ist der 18. April 2012. Danach sind nur noch<br />
Nachmeldungen am 5. <strong>und</strong> 6. Mai im Rahmen der<br />
Marathonmesse möglich. Ganz bequem online anmelden kann<br />
man sich auf der Website www.trollinger-marathon.de.<br />
(Foto: Handwerkskammer) Laufen für das Handwerk: Feinwerkmechanikermeister Jörg Hebisch war 2011 einer der r<strong>und</strong> 350<br />
Teilnehmer an den Internationalen Handwerksmeisterschaften<br />
Weitere Informationen zu den Internationalen Handwerksmeisterschaften gibt es bei Silke<br />
Hermann von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-106 <strong>und</strong> im<br />
Internet unter www.hwk-heilbronn.de/handwerksmeisterschaften.<br />
7
2. Fachliches<br />
Die Frisurenmode für die Saison Frühjahr/Sommer 2012 vom Zentralverband wurde im<br />
Februar vorgestellt. Die dazugehörigen Bilddatensätze werden am 13. Februar ab 11.00<br />
Uhr auf www.zv-bild.de frei geschaltet. Der notwendige Modecode lautet in dieser<br />
Saison:<br />
tidan36<br />
bereits registrierte Nutzer Erstanmeldung<br />
Anmeldung erfolgt über Eingabe der<br />
Emailadresse <strong>und</strong> dem Passwort (bereits<br />
bei früherer Registrierung erhalten).<br />
Sie haben Ihr Passwort vergessen? Es<br />
kann erneut - per Klick auf „Passwort<br />
vergessen“ (rechte Bildseite) angefordert<br />
werden.<br />
Nach Eingabe der Login-Daten (Email+<br />
Passwort) erfolgt die Abfrage der Regis-<br />
trierungsdaten sowie des aktuellen Mode-<br />
Codes.<br />
Nach Akzeptierung der Nutzungsbestim-<br />
mungen steht einem Download nichts<br />
mehr im Weg!<br />
3. Berufsbildung<br />
Niedrigster Verdienst<br />
Folgen Sie den Hinweisen auf der linken<br />
Seite auf www.zv-bild.de <strong>und</strong> klicken Sie<br />
auf „Einfach registrieren“.<br />
Tragen Sie alle Daten ein <strong>und</strong> geben im<br />
oberen rechten Feld den Mode-Code ein.<br />
Nach Bestätigung durch den Button<br />
„Weiter“ ist es erforderlich, den Nutzungs-<br />
bestimmungen zuzustimmen.<br />
Ihr persönliches Passwort erhalten Sie per<br />
Mail, was Sie bitte gut aufheben!<br />
Nach erfolgreichem Login (siehe links)<br />
stehen Ihnen die Downloaddaten zur<br />
Verfügung.<br />
(Köln, 31.01.2012 / mi)<br />
Azubis im <strong>Friseur</strong>handwerk haben den niedrigsten Verdienst aller Ausbildungsberufe. Laut<br />
dem B<strong>und</strong>esinstitut für Berufsbildung verdienen <strong>Friseur</strong>lehrlinge in Westdeutschland<br />
durchschnittlich 456 Euro <strong>und</strong> in Ostdeutschland 269 Euro im Monat.<br />
Im Gesamtdurchschnitt erhielten Lehrlinge 2011 in den westlichen B<strong>und</strong>esländern 708 Euro<br />
monatlich <strong>und</strong> im Osten 642 Euro. Es handelt sich bei den Werten um die durchschnittlichen<br />
Vergütungen während der gesamten Lehrzeit.<br />
(Essen, 10.01.2012, 01-02/12 fi)<br />
8
3. Berufsbildung<br />
Die Die Die Chance Chance für für für kreative kreative Leh Lehrer! Leh rer!<br />
Wir Wir suchen suchen suchen ab ab Juli Juli 2012 2012 in in Stuttgart<br />
Stuttgart<br />
eine/einen eine/einen freiberufl. freiberufl. Dozentin/Dozenten<br />
Dozentin/Dozenten<br />
Fach: Fach: Rechnungswesen Rechnungswesen <strong>und</strong> <strong>und</strong> Controlling<br />
Controlling<br />
Sie Sie haben haben einen einen dieser dieser Abschlüsse<br />
Abschlüsse<br />
in in der der Tasche Tasche Tasche (FH, (FH, BA, BA, Uni):<br />
Uni):<br />
• Dipl. Dipl. Kaufmann,<br />
Kaufmann,<br />
• Dipl. Dipl. Betriebswirt,<br />
Betriebswirt,<br />
• Wirtschaftspädagogik,<br />
Wirtschaftspädagogik,<br />
• oder oder oder mit mit vergleichbarer Qualifikation<br />
Der <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der<br />
<strong>Friseur</strong>innungen auf Landesebene <strong>und</strong> vereint die besten Praktiker des <strong>Friseur</strong>handwerks<br />
<strong>und</strong> des Kosmetikgewerbes zu einer starken Gemeinschaft. Er vertritt die speziellen<br />
Interessen des <strong>Friseur</strong>handwerks in Politik <strong>und</strong> Gesellschaft. Der <strong>Fachverband</strong> berät,<br />
betreut <strong>und</strong> unterstützt seine 2.600 Mitglieder <strong>und</strong> ist somit deren Dienstleister.<br />
Die <strong>Friseur</strong>-Akademie Baden-Württemberg, welche dem <strong>Fachverband</strong> angegliedert ist, führt<br />
jedes Jahr 100 <strong>Friseur</strong>e <strong>und</strong> <strong>Friseur</strong>innen zur Meisterprüfung. Im Jahr finden zwei<br />
Tageskurse <strong>und</strong> ein Abendkurs statt. Sie würden zunächst ab Juli 2012 einen Tageskurs mit<br />
einem Unterrichtsdeputat von 100 St<strong>und</strong>en übernehmen. Ein Dozententeam aus<br />
verschiedenen Fachrichtungen (Praxis- <strong>und</strong> Theorie) bereitet unsere Meisterschüler auf die<br />
Prüfungen vor. Haben wir Ihr Interesse geweckt?<br />
Wir Wir benötigen benötigen Ihre Ihre Kompetenzen Kompetenzen in in folgenden folgenden Bereichen:<br />
Bereichen:<br />
Handwe Handwerkerfibel Handwe rkerfibel zur zur Vorbereitung Vorbereitung auf auf die die Meisterprüfung Meisterprüfung Teil III<br />
• Handlungsfeld: Gr<strong>und</strong>lagen des Rechnungswesens für Handwerksbetriebe<br />
• Handlungsfeld: Gr<strong>und</strong>lagen des Controllings für Handwerksbetriebe<br />
• Folgende Themenfelder müssen abgedeckt werden: Buchführung, Jahresabschluss<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>züge der Auswertung, Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechung sowie Controlling<br />
Was Was Sie Sie mitbringen:<br />
mitbringen:<br />
• Sie verfügen über eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit<br />
• Sie beherrschen Ihr Fachgebiet<br />
• Das Vermitteln des Unterrichtsstoffes mit Leidenschaft <strong>und</strong> Verve ist für Sie<br />
selbstverständlich<br />
• Das Microsoft Office Paket ist Ihnen sehr gut vertraut<br />
• Sie sind belastbar <strong>und</strong> werfen nicht so schnell die Flinte ins Korn<br />
• Unterrichtsdidaktik <strong>und</strong> pädagogisches Geschick bringen Sie mit<br />
• Berührungspunkte mit dem <strong>Friseur</strong>handwerk sind vorteilhaft<br />
Konditionen:<br />
Konditionen:<br />
• 100 St<strong>und</strong>en pro Kurs<br />
• Sehr guter St<strong>und</strong>enlohn pro Unterrichtseinheit<br />
• Zentrale Lage in der Mitte von Stuttgart<br />
• Unterrichtsräume mit moderner Seminartechnik ausgestattet<br />
• Gut erreichbar mit Fahrrad, Stadtbahn oder Auto<br />
Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per Post (Lebenslauf, Zeugnisse, Bild) an<br />
Geschäftsführer Matthias Moser<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />
Baden-Württemberg<br />
<strong>Friseur</strong>-Akademie<br />
Matthias Moser M. A.<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
Telefon: (0711) 60 770-24<br />
Telefax: (0711) 60 770-11<br />
Email: m.moser@fachverband-fk.de<br />
www.fachverband-fk.de<br />
9
3. Berufsbildung<br />
Fachkompetenz im <strong>Friseur</strong>handwerk<br />
Von den im <strong>Friseur</strong>handwerk tätigen Personen haben 96,8 Prozent<br />
auch den <strong>Friseur</strong>beruf erlernt. Das geht aus dem aktuellen<br />
Berufsbildungsbericht des B<strong>und</strong>esinstituts für Berufsbildung hervor.<br />
Das <strong>Friseur</strong>handwerk gehört damit zu den Berufen mit der höchsten<br />
Fachkompetenz. Im Durchschnitt der 20 am stärksten besetzten<br />
Ausbildungsberufe sind nur 33,8 Prozent der Arbeitenden in dem<br />
augenblicklich ausgeübten Beruf wirklich ausgebildet worden.<br />
Allerdings verbleiben nur 37,4 Prozent der im <strong>Friseur</strong>handwerk Ausgebildeten in<br />
diesem Beruf.<br />
(Essen, 10.01.2012, 01-02/12 fi)<br />
10
4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />
An die<br />
Obermeisterinnen <strong>und</strong> Obermeister<br />
unserer angeschlossenen <strong>Friseur</strong>-Innungen<br />
EU Kosmetik-Verordnung –<br />
Haarfärbung unter 16 Jahren verboten?<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zur oben angeführten Thematik mitteilen. Die rechtliche Sachlage ist<br />
hier nämlich nicht einfach zu deuten <strong>und</strong> lässt große Interpretationsmöglichkeiten zu. Es handelt sich hierbei um<br />
eine Verordnung des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über<br />
kosmetische Mittel. Eine Verordnung der EU kommt einem Gesetz gleich <strong>und</strong> muss in den EU-Mitgliedsstaaten<br />
einheitlich umgesetzt werden.<br />
EU Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009<br />
Diese Kosmetikverordnung ist 150 Seiten lang <strong>und</strong> kann bei Google im Internet schnell gef<strong>und</strong>en werden.<br />
Die neue Kosmetikverordnung verpflichtet alle Hersteller dazu, einen Hinweis auf der Verpackung von Haarfarben<br />
anzubringen, wonach diese nicht „für unter 16-Jährige“ bestimmt seien. Achtung bei Altbeständen an Farben<br />
ohne Hinweis: Diese dürfen nur noch bis zum 01.11.2012 verkauft werden.<br />
Sie kennen unser Faltblatt „Wichtige Hinweise für <strong>Friseur</strong>e zur Haarfärbung“, welches allen Innungen in<br />
ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt wurde. Halten Sie sich bitte weiterhin daran. Der <strong>Fachverband</strong> <strong>und</strong><br />
der Zentralverband halten es momentan immer noch für richtig, dass Sie Ihre K<strong>und</strong>en aufklären <strong>und</strong> bei unter<br />
16-Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern verlangen. Die Aufklärung bei unter 16-Jährigen muss aber<br />
in Gegenwart der Eltern geschehen. Eine Unterschrift ist augenblicklich bei allen Färbungen immer noch die<br />
sicherste Variante. Es ist richtig, dass der FFK <strong>und</strong> der ZV als erstes, um möglichst kein Risiko für die<br />
Innungsbetriebe <strong>und</strong> deren Mitglieder einzugehen (Schutzmaßnahme), ein Verbot empfahl! Denn die<br />
Haftungsfrage ist immer noch nicht geklärt. Und genau hier liegt die Problematik.<br />
Ich habe für den <strong>Fachverband</strong> mehrere Vorlagen entworfen. Haftungserklärung für Erziehungsberechtigte,<br />
einfache Haftungserklärung für K<strong>und</strong>en, Hinweis für Verbraucher sowie ein Karteiformblatt. Alles habe ich bereits<br />
im November 2011 an einen Rechtsanwalt zur Prüfung weitergeleitet. Die Materie gestaltet sich aber so<br />
schwierig, dass sich die Causa weiter hinziehen wird. Sobald ich hier greifbare Ergebnisse habe, werden Sie von<br />
mir unterrichtet.<br />
Ob <strong>und</strong> inwieweit in dem Fall einer allergischen Reaktion der <strong>Friseur</strong> „haftet“ hängt von den Umständen des<br />
Einzelfalls ab. Hat der <strong>Friseur</strong> im Rahmen seiner Möglichkeiten <strong>und</strong> nach Gebrauchsanweisung vor der<br />
Behandlung die K<strong>und</strong>in befragt bzw. einen Verträglichkeitstest durchgeführt? Hat der <strong>Friseur</strong> über das<br />
Allergierisiko aufgeklärt? Wo liegt bei der K<strong>und</strong>in der Schaden? Gibt es Verletzungen? Sind Behandlungskosten<br />
entstanden? Dieses Risiko gab es <strong>und</strong> gibt es für den <strong>Friseur</strong> ohnehin schon immer. Daher ist eine Bezifferung<br />
der Schadenshöhe im Falle einer Haftung des <strong>Friseur</strong>s schwer zu benennen. Sobald ich eine Verbesserung der<br />
Vorgehensweise für uns erkennen kann, werde ich Sie umgehend unterrichten.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen Ihr<br />
Matthias Moser, Geschäftsführer<br />
<strong>Fachverband</strong><br />
<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />
Baden-Württemberg<br />
<strong>Friseur</strong>-Akademie<br />
Matthias Moser M. A.<br />
Gerberstraße 26<br />
70178 Stuttgart<br />
Telefon: (0711) 60 770-24<br />
Telefax: (0711) 60 770-11<br />
Email: m.moser@fachverband-fk.de<br />
www.fachverband-fk.de<br />
11
4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />
Information der Signal Iduna<br />
Neuer Ratgeber „Wegeunfälle“: Versicherungsschutz ja, aber …<br />
(Dezember 2011) Wegeunfälle fallen seit 1925 unter den Schutz der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung (gUV). Allerdings ist häufig strittig, ob<br />
sich ein Unfall auf dem versicherten Weg ereignet hat oder auf einem<br />
nicht versicherten Um- oder sogenannten „Abweg“. Darauf weist die<br />
SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortm<strong>und</strong>/Hamburg, in ihrem jetzt<br />
erschienenen Ratgeber „Wegeunfälle“ hin.<br />
Ein Wegeunfall ist als solcher definiert, wenn er auf dem direkten Weg zu <strong>und</strong> von der<br />
Arbeit geschieht. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Kinder, Schüler<br />
<strong>und</strong> Studenten auf dem Weg von <strong>und</strong> zum Kindergarten, einer Betreuungsstätte, Schule, Universität<br />
oder Fachhochschule.<br />
Doch wenn es gilt, zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht versichertem Weg zu unterscheiden, wird es<br />
schwierig, <strong>und</strong> auch die Rechtsprechung tut sich zum Teil schwer, eine einheitliche Linie zu finden.<br />
12
Versichert ist in jedem Fall der direkte Arbeitsweg zum aushäusigen Arbeitsplatz,<br />
<strong>und</strong> zwar „im öffentlichen Verkehr“, ab Durchschreiten der Haustür. Wer also noch<br />
im Treppenhaus seines Hauses stürzt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er<br />
sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Verletzt er sich dagegen zum Beispiel erst auf<br />
dem Garagenhof hinterm Haus, greift der Schutz der gUV.<br />
Außerdem darf eine eventuelle Unterbrechung des direkten Arbeits- oder Heimweges nicht länger als<br />
zwei St<strong>und</strong>en dauern. Der Arbeitnehmer, der nach Feierabend in der Firma zum Beispiel noch länger<br />
als zwei St<strong>und</strong>en den Ausstand eines Kollegen feiert, ist deshalb auf dem Nachhauseweg nicht mehr<br />
versichert. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Die Wege zu den Treffpunkten oder zu <strong>und</strong> von den<br />
Wohnungen zählen als Arbeitsweg. Wenn sich die Fahrgemeinschaft abends aber noch zu einem<br />
Feierabendbier trifft, gilt wieder die<br />
„Zwei-St<strong>und</strong>en-Grenze“.<br />
Achtung: Im Gegensatz zu ihren Kindern nicht versichert sind auch beispielsweise Eltern,<br />
die ihre Sprösslinge von der Schule oder dem Kindergarten abholen, nicht direkt von der Arbeit<br />
kommen <strong>und</strong> anschließend nach Hause fahren. Führt der Weg dagegen nach Absetzen der Kinder<br />
direkt zur Arbeit, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung,<br />
denn dann gilt der Weg als versicherter Umweg, auch wenn er vom direkten Arbeitsweg abweicht.<br />
Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Die paar Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />
zwar einen gewissen Schutz bietet, doch die Abgrenzung zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht<br />
versichertem Weg kompliziert werden kann.<br />
Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.<br />
Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz <strong>und</strong> leistet bei allen Unfällen.<br />
Die SIGNAL IDUNA hat ihren Unfallschutz um Leistungsarten, wie etwa das Unfall-Rentenkapital<br />
<strong>und</strong> ein professionelles Reha-Management, entscheidend erweitert.<br />
Der Ratgeber „Wegeunfälle“ beleuchtet umfangreich wichtige Facetten des Themas,<br />
wie den Versicherungsschutz der gUV, Unfallprävention oder auch Versicherungen, die neben der<br />
privaten Unfallversicherung unter anderem bei Wegeunfällen wichtig sind. Die Broschüre gibt es über<br />
die zuständigen Filialdirektionen der SIGNAL IDUNA. Zudem ist er online verfügbar auf<br />
www.ratgeber-direkt.de<br />
(Dortm<strong>und</strong>, 13.02.2012, 7/2012 FKV NRW)<br />
13
4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />
EuGH entscheidet zur Begrenzung<br />
von Urlaubs- <strong>und</strong> Urlaubsabgeltungs-<br />
ansprüchen bei lang andauernder<br />
Krankheit<br />
Zusammenfassung<br />
Der EuGH hält die Beschränkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs von<br />
langzeiterkrankten Arbeitnehmern auf 15 Monate für zulässig.<br />
__________________________________________________________________________<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />
über mehrere Jahre angesammelte Urlaubsansprüche, die ein Arbeitnehmer wegen lang<br />
anhaltender Krankheit nicht nehmen kann, können zeitlich befristet werden. Das entschied<br />
der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.11.2011 (Az.: C-214/10) auf das<br />
Vorlageersuchen des Landesarbeitsgerichts Hamm. Eine tarifvertragliche Regelung, wonach<br />
Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankungen nicht zeitlich unbegrenzt<br />
angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums<br />
erlöschen, sei mit dem Unionsrecht vereinbar. Dieses setze lediglich voraus, dass der<br />
Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreite.<br />
I. Sachverhalt<br />
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1964 als Schlosser tätig. Nachdem er seit dem<br />
23.01.2001 arbeitsunfähig erkrankte, erhielt er ab dem 01.10.2003 jeweils befristet eine<br />
Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Zum 31.08.2008 hoben die Parteien das Arbeits-<br />
verhältnis per Aufhebungsvertrag auf. Am 18.03.2009 erhob der Kläger Klage auf Abgeltung<br />
seines Urlaubs für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von jeweils 35 Arbeitstagen, zusammengesetzt<br />
aus dem tariflichen 30-tägigen Urlaubsanspruch pro Jahr nach dem Tarifvertrag<br />
für die Metall- <strong>und</strong> Elektroindustrie NRW <strong>und</strong> dem jährlichen Schwerbehindertenurlaubsanspruch<br />
von fünf Arbeitstagen. Die Beklagte hingegen berief sich auf das Erlöschen<br />
der Ansprüche wegen Ablaufs des tarifvertraglichen Übertragungszeitraums, der<br />
Ausschlussfristen sowie einer Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag. Zudem wendete die<br />
Beklagte ein, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
geruht <strong>und</strong> sie deswegen den Kläger in dieser Zeit nicht von der Arbeitspflicht habe befreien<br />
können.<br />
Auf seine Klage gewährte das Arbeitsgericht dem Kläger einen Anspruch auf Abgeltung des<br />
gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen sowie des Schwerbehindertenanspruchs<br />
von fünf Arbeitstagen. Hiergegen wendete sich die Beklagte im Wege der<br />
Berufung.<br />
Das LAG Hamm bezweifelt, ob der Kläger seine Mindesturlaubsansprüche für das Jahr 2006<br />
bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2008 behalten hat. Der Urlaubsanspruch<br />
für das Jahr 2006 sei vielmehr nach deutscher Gesetzeslage sowie dem einschlägigen<br />
Tarifvertrag wegen Ablaufs des Übertragungszeitraums erloschen. Das LAG Hamm setzte<br />
das Verfahren aus <strong>und</strong> legte dem EuGH die Frage vor, ob der Urlaubsanspruch an sich<br />
begrenzt werden kann <strong>und</strong> zum anderen, ob dies 18 Monate entsprechend Artikel 9 des IAO-<br />
14
Übereinkommens Nr. 132 sein müssten (LAG Hamm, Beschluss<br />
vom 15.04.2010, Az.: 16 Sa 1176/09).<br />
II. Entscheidungsgründe<br />
Der EuGH schloss sich der Rechtsauffassung des LAG Hamm an. Er hob dabei zunächst<br />
hervor, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer<br />
Gr<strong>und</strong>satz des Sozialrechts der Union anzusehen sei. Von diesem dürfe nicht abgewichen<br />
werden <strong>und</strong> auch die zuständigen nationalen Stellen dürften ihn nur in den Grenzen<br />
beschränken, die die Richtlinie 93/104/EG bzw. 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) festlegt.<br />
Die Richtlinie 2003/88/EG stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die für die<br />
Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten<br />
Jahresurlaub den Verlust dieses Anspruchs am Ende des Bezugszeitraums oder Übertragungszeitraums<br />
vorsehe. Allerdings müsse der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit<br />
gehabt haben, den Jahresurlaub zu nehmen.<br />
Der Urlaub diene zum einen der Erholung von der Arbeit <strong>und</strong> zum anderen der Zurverfügungstellung<br />
eines Zeitraums für Entspannung <strong>und</strong> Freizeit. Wäre der Arbeitnehmer berechtigt,<br />
Urlaubsansprüche während des Zeitraums seiner lang andauernden Erkrankung<br />
unbegrenzt anzusammeln, entspräche dies nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf<br />
bezahlten Jahresurlaub. Dieser Zweck entfalte sich nur dann vollständig, wenn der Urlaub im<br />
laufenden Jahr genommen werde. Die Bedeutung der Ruhezeit gehe jedoch insoweit nicht<br />
verloren, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde – vorausgesetzt, der<br />
Übertrag überschreite nicht eine gewisse zeitliche Grenze.<br />
Der EuGH führt dazu aus, dass bei der Festlegung der Länge des Übertragungszeitraums<br />
zugunsten des Arbeitnehmers garantiert sein muss, dass dieser Zeitraum die Dauer des<br />
Bezugszeitraums, für den der Anspruch gewährt wird, deutlich überschreitet. Dem<br />
Arbeitnehmer müsse es möglich sein, bei Bedarf über Erholungszeiträume zu verfügen, die<br />
längerfristig gestaffelt <strong>und</strong> geplant werden, sowie verfügbar seien. Gleichzeitig müsse der<br />
Arbeitgeber vor der Gefahr der Ansammlung von zu langen Abwesenheitszeiträumen <strong>und</strong><br />
den Schwierigkeiten geschützt werden, die sich daraus für die Arbeitsorganisation ergeben<br />
können.<br />
Der EuGH verweist hier auch auf Artikel 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 über<br />
den bezahlten Jahresurlaub, wonach der ununterbrochene Teil des bezahlten Jahresurlaubs<br />
spätestens ein Jahr <strong>und</strong> der übrige Teil des bezahlten Jahresurlaubs spätestens 18 Monate<br />
nach Ablauf des Jahres, für das der Urlaubsanspruch erworben wurde, zu gewähren <strong>und</strong> zu<br />
nehmen sei. Diese Vorschrift kann nach Auffassung des EuGH dahingehend aufgefasst<br />
werden, dass sie auf der Erwägung beruht, dass der Zweck der Urlaubsansprüche bei Ablauf<br />
der genannten Fristen nicht mehr vollständig erreicht werden kann.<br />
Nach diesen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des Zwecks des Jahresurlaubs, wie er<br />
sich aus Artikel 9 des Übereinkommens Nr. 132 ergebe, könne vernünftiger Weise davon<br />
ausgegangen werden, dass ein Zeitraum von 15 Monaten für die Gewährleistung des<br />
Zwecks des Jahresurlaubs ausreiche.<br />
III. Bewertung<br />
Mit der nun vorliegenden Entscheidung präzisiert der EuGH begrüßenswerter Weise seine<br />
Rechtssauffassung zum Urlaubsrecht in der Sache Schultz-Hoff/Stringer, in der er<br />
festgestellt hatte, dass Urlaubsansprüche selbst bei lang anhaltender Krankheit des Arbeitnehmers<br />
nicht verfallen (vgl. UDH-RS Nr. 08/09 vom 26.01.2009).<br />
Die nunmehr erfolgte Präzisierung macht eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie nicht<br />
obsolet. Sie sollte von den Mitgliedstaaten vielmehr als Möglichkeit gesehen werden, den<br />
15
Übertragungszeitraum nach ihren innerstaatlichen Gepflogenheiten zu<br />
begrenzen. Der EuGH macht aber klar, dass eine unbegrenzte<br />
Urlaubsübertragung durch Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie nicht<br />
geboten ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />
dass die Frage der Urlaubsabgeltung auch Gegenstand der Verhandlungen<br />
der Europäischen Sozialpartner (einschließlich UEAPME, in dessen Verhandlungsteam der<br />
ZDH vertreten ist) über eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie sein wird, die am<br />
08.12.2011 beginnen werden.<br />
Die Entscheidung eröffnet der Rechtsprechung in Deutschland schon heute die Möglichkeit,<br />
die Übertragung von Urlaub angemessen zu begrenzen. Sie zeigt zudem, dass es den<br />
Tarifvertragsparteien unbenommen ist, entsprechende Befristungen von Urlaubsansprüchen<br />
für die Fälle zu vereinbaren, in denen der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden<br />
konnte. Sicherzustellen ist dabei jedoch stets, dass der Übertragszeitraum des Anspruchs<br />
länger gefasst wird als der seines Bezugszeitraums.<br />
Das Haus des Deutschen Handwerks (www.zdh.de) informiert ausführlich über die<br />
verschiedenen Aspekte r<strong>und</strong> um das Themengebiet Arbeitsmarkt, Tarifpolitik <strong>und</strong><br />
Arbeitsrecht. Unter der angegebenen Adresse stehen Ihnen Ansprechpartner für Ihre Fragen<br />
zur Verfügung.<br />
(Berlin, 01.12.2011, RS 135/11 AZ 16-51)<br />
16
5. Umwelt <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Auch 2013 ohne Extra-Beitrag<br />
Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet die IKK classic von Januar bis September<br />
2011 Ausgabenzuwächse bei Krankenhäusern (+ 5,5 Prozent), Ärzten (+ 3,6 Prozent) <strong>und</strong><br />
Krankengeld (+7 Prozent). Die Aufwendungen für Arzneimittel stabilisierten sich dagegen<br />
annähernd auf Vorjahresniveau. Die Ausgabenentwicklung entspricht der Haushaltsplanung<br />
<strong>und</strong> festigt damit die Prognose auf ein ausgeglichenes Ergebnis zum Jahresende. Durch<br />
erzielte Abschlüsse von Arzneimittel-Rabattverträgen für mehr als 400 Wirkstoffe erwartet<br />
die Kasse im kommenden Jahr eine Entlastung bei den Medikamentenausgaben in Höhe<br />
von r<strong>und</strong> 60 Millionen Euro.<br />
Mit Betriebsmitteln <strong>und</strong> Rücklagen von aktuell mehr als 607 Millionen Euro verfügt die IKK<br />
classic über ein starkes finanzielles F<strong>und</strong>ament. „Unseren K<strong>und</strong>en können wir bereits heute<br />
zusagen, dass die IKK classic nicht nur im kommenden Jahr, sondern auch im Jahr 2013<br />
keinen Zusatzbeitrag benötigen wird“, beschreibt Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig die<br />
wirtschaftliche Perspektive.<br />
Substanz entscheidet<br />
Der IKK-Vorstandschef widerspricht der Erwartung, dass Zusatzbeiträge wegen der derzeit<br />
guten Einnahmelage des Ges<strong>und</strong>heitsfonds in den kommenden Jahren keine Rolle in der<br />
Gesetzlichen Krankenversicherung spielen würden. Er rechnet auch in den kommenden<br />
Jahren mit einer zweistelligen Zahl von Kassen, die Deckungslücken zwischen Ausgaben<br />
<strong>und</strong> Fondszuweisungen mittels Zusatzbeiträgen überbrücken müssen. „Wunschdenken<br />
schafft keine Fakten. Heutige Spareffekte können morgen wieder aufgezehrt sein.<br />
Entscheidend bleibt die finanzielle Substanz. Wo diese fehlt, bleibt auch künftig nur der<br />
Finanzierungsweg Zusatzbeitrag.“<br />
Die (www.ikk-classic.de) ist mit r<strong>und</strong> 3,6 Millionen Versicherten die<br />
größte IKK <strong>und</strong> die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Das Unternehmen mit<br />
Hauptsitz in Dresden unterhält b<strong>und</strong>esweit neun Landesdirektionen, mehr als 500 Geschäfts-<br />
<strong>und</strong> Servicestellen <strong>und</strong> ist Arbeitgeber für 6.500 Beschäftigte<br />
(Dortm<strong>und</strong>, 13.12.2011, PR M. Förstermann)<br />
17
6. Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
Zeigen, was man ist: Ihr <strong>Friseur</strong> 2012 – Mitglied der Innung<br />
Die Mitgliedschaft in den Innungen des <strong>Friseur</strong>handwerks steht für<br />
ganz besondere Werte.<br />
Gut zu wissen - gerade für Verbraucher. Dafür sorgt das neue Markenlogo „Ihr<br />
<strong>Friseur</strong> 2012: qualifiziert - informiert - engagiert" der Ausstellungs- <strong>und</strong><br />
Werbegemeinschaft des <strong>Friseur</strong>handwerks (AWG). Das Werbeangebot -<br />
exklusiv für Innungsbetriebe - setzt sich aus einer Fensterfolie <strong>und</strong> einem<br />
Set Spiegelaufkleber zusammen <strong>und</strong> ist seit Anfang Januar auf dem Markt. Die attraktiven<br />
PR-Medien können als Marketingpaket oder einzeln bestellt werden - zu Preisen so günstig<br />
wie noch nie. Insbesondere die neuen Staffelpreise bieten Innungen bei<br />
Sammelbestellungen jetzt noch größere Vorteile! Bestellung: AWG-Geschäftsstelle, Kontakt:<br />
0221-9730360 oder awg@friseurhandwerk.de.<br />
7. Verbandsinterna<br />
(Köln, 17.01.2012, ZV vom 20.01.2012)<br />
Neue Zugangsdaten<br />
für die internen Seiten unserer<br />
Verbandshomepage für unsere Mitglieder 2012<br />
Die Zugangsdaten für die internen Seiten (Mitgliederbereich) lauten bis Ende 2012:<br />
Benutzername: FFK<strong>Friseur</strong>e<br />
Passwort: Maultaschen<br />
Diese Zugangsdaten werden jedes Jahr neu definiert. Die nächste Änderung erfolgt<br />
zum 01. Januar 2013.<br />
18
Vorteile für Mitglieder<br />
Regelmäßig erscheinen auf unserem Online-Marktplatz Angebote zu unschlagbar<br />
günstigen Preisen. Jedoch nur für Innungsmitglieder! Mit der Abo-Nummer der<br />
<strong>Friseur</strong>welt, dem offiziellen Organ des Zentralverbandes des Deutschen<br />
<strong>Friseur</strong>handwerks, weisen Sie sich als solches aus <strong>und</strong> können auf diese<br />
Rahmenvereinbarungen zugreifen. Hier nur eine kleine Auswahl:<br />
Nutzen Sie Ihre Vorteile!!!!!<br />
https://friseurhandwerk.rahmenvereinbarungen.de/start/newsletter/<br />
Impressum „Aktuelle Informationen des FFK“- Ausgabe Nr. 01/2012 vom 16.02.2012<br />
<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg - Gerberstr. 26 - 70178 Stuttgart<br />
Vorsitzender: Herbert Gassert, Mosbach - Geschäftsführer: Matthias Moser, Stuttgart<br />
Rechtsform: Juristische Person privaten Rechts – Steuernummer: 99019/04228<br />
Telefon (0711) 60770-0 - Telefax (0711) 60770-11 - www.fachverband-fk.de<br />
19