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rundschreiben_februar_2012.pdf - Fachverband Friseur und ...

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RUNDSCHREIBEN<br />

Verteiler:<br />

Damen <strong>und</strong> Herren<br />

- Vorstandsmitglieder<br />

- Obermeister<br />

- Stellvertreter Obermeister<br />

- Fachbeauftragte<br />

- Prüfungsvorsitzende<br />

- Innungsgeschäftsstellen <strong>und</strong> KHS<br />

- Direktmitglieder<br />

Stuttgart, 16. Februar 2012<br />

Impressum „Aktuelle Informationen des FFK“- Ausgabe Nr. 01/2012 vom 16.02.2012<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg - Gerberstr. 26 - 70178 Stuttgart<br />

Vorsitzender: Herbert Gassert, Mosbach - Geschäftsführer: Matthias Moser, Stuttgart<br />

Rechtsform: Juristische Person privaten Rechts – Steuernummer: 99019/04228<br />

Telefon (0711) 60770-0 - Telefax (0711) 60770-11 - www.fachverband-fk.de


Inhaltsverzeichnis<br />

Themenpunkte<br />

1. Allgemeines<br />

• aktuelle Termine 1<br />

Terminplan des Verbandes 1<br />

Modevorinformation Februar 2012 2<br />

Trollinger Marathon Heilbronn 7<br />

2. Fachliches<br />

• Modecode des ZDF 8<br />

3. Berufsbildung<br />

• Azubis: Niedrigster Verdienst 8<br />

• Stellenanzeige: Die Chance für kreative Lehrer! 9<br />

• Fachkompetenz im <strong>Friseur</strong>handwerk 10<br />

4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />

• Haarfärbung unter 16 Jahren verboten? 11<br />

• Ratgeber: „Wegeunfälle“ 12<br />

• EuGH Entscheidung Urlaubs- u. Urlaubsabgeltungsansprüche 14<br />

5. Umwelt- u. Ges<strong>und</strong>heitspolitik<br />

• IKK: Auch 2012 ohne Extra-Beitrag 17<br />

6. Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Zeigen was man ist: Ihr <strong>Friseur</strong> 2012 18<br />

7. Verbandsinterna<br />

• Neue Zugangsdaten 18<br />

• Vorteile für Mitglieder 19<br />

Wir wünschen Ihnen bei der Durchsicht des R<strong>und</strong>schreibens<br />

eine gewinnbringende Lektüre.<br />

mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Herbert Gassert Matthias Moser<br />

Vorstandsvorsitzender Geschäftsführer<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />

Baden-Württemberg<br />

Gerberstraße 26<br />

70178 Stuttgart<br />

Telefon (0711) 60 770-0<br />

Telefax (0711) 60 770-11<br />

Email: geschaeftsstelle@fachverband-fk.de<br />

Internet: www.fachverband-fk.de<br />

Seite


1.Allgemeines<br />

Terminplan 2012 des Verbandes<br />

(Stand 07.02.2012 – Änderungen stets vorbehalten!)<br />

Februar 2012<br />

12.02.2012 Premiere <strong>und</strong> Präsentation Frisurenmode des ZDF<br />

Frühjahr/Sommer 2012 in Celle<br />

26.02.2012 MVI Frühjahr/Sommer Baden-Württemberg<br />

März 2012<br />

05.03.2012 Landeseinheitlicher Termin zur schriftlichen Prüfung<br />

des Teil 1 der Gesellenprüfung<br />

11.03.2012 100 Jahre <strong>Friseur</strong>innung Bretten<br />

12.03.2012 Länderrat<br />

25.03.2012 Vorstandssitzung<br />

31.03.2012 Bezirksstellentagung Südbaden, Waldshut-Tiengen<br />

April 2012<br />

01.04.2012 Bezirksstellentagung Nordwürttemberg<br />

02.04.2012 Vorstandssitzung des ZDF<br />

15.04.2012 Bezirksstellentagung Südwürttemberg in Ravensburg<br />

16.04.2012 Bezirksstellentagung Nordbaden<br />

21.-23.04.2012 Zweithaarmesse des BVZ, Fulda<br />

22.04.2012 Landesfachbeiratsleitertagung, FA Stuttgart<br />

Mai 2012<br />

05./06.05.2012 Frühjahrsverbandstag in Bad Boll<br />

13./14.05.2012 Deutsche Meisterschaften in Frankfurt/M.<br />

Juni 2012<br />

03.06.2012 Vorstandssitzung<br />

17./18.06.2012 Mitgliederversammlung des ZDF in Weimar<br />

30.06./02.07.2012 Motorradtour der <strong>Friseur</strong>e in Baden-Württemberg<br />

August 2012<br />

06.08.2012 Vorstandssitzung<br />

September 2012<br />

03.09.2012 Premiere <strong>und</strong> Präsentation Frisurenmode des ZDF<br />

Herbst/Winter 2012 in Erfurt<br />

16.09.2012 MVI-Herbst/Winter Baden-Württemberg<br />

19.09.2012 Kick-OFF Wettbewerbsinfo / FITmacher CAT & FFK, <strong>Friseur</strong>-Akademie<br />

30.09.2012 BBA – Veranstaltung, <strong>Friseur</strong>-Akademie<br />

Oktober 2012<br />

13./14.10.2012 Herbstverbandstag in Bad Boll<br />

29.10.2012 Vorstandssitzung<br />

November 2012<br />

12.11.2012 Mitgliederversammlung des ZDF in Erfurt<br />

Dezember 2012<br />

02./03.12.2012 61. „hair&style management“ Landesmesse<br />

Stuttgart-Flughafen<br />

1


1. Allgemeines<br />

2


Bestellschein<br />

........................................................................ <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong><br />

........................................................................ Kosmetik<br />

........................................................................ Baden-Württemberg,<br />

........................................................................ Fax-Nummer: 0711 – 6077011<br />

(Absender)<br />

An den<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />

Baden-Württemberg<br />

Gerberstraße 26<br />

70178 Stuttgart<br />

Bestellung Eintrittskarten<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

hiermit bestellen wir folgende Anzahl von Eintrittskarten zur<br />

MODEVORINFORMATION des FACHVERBANDS<br />

in der Stadthalle in Leonberg am 26.02.2012<br />

..........................................,..........................<br />

(Ort, Datum)<br />

Anzahl Bezeichnung Gesamtpreis<br />

in €<br />

Eintrittskarten für Obermeister, Fachbeiräte <strong>und</strong> technische<br />

Lehrer à € 20,--*<br />

(max. 11 Stück)<br />

Nur Sammelbestellung:<br />

Eintrittskarten exklusiv für Innungen zum<br />

Sonderpreis à € 20,-- *(im Wert von € 25,--)<br />

(nach Abnahme der 11 Karten aus Pos. 1)<br />

Eintrittskarten à € 25,--*<br />

(beliebige Anzahl, solange Vorrat reicht)<br />

Summe * zzgl. 19 % MwSt.<br />

Um die Bearbeitung effizienter zu gestalten, möchten wir Sie bitten, die Eintrittskarten für die<br />

Modevorinformation rechtzeitig zu bestellen.<br />

Dieser Betrag liegt als V-Scheck anbei.<br />

Dieser Betrag soll von meinem Konto abgebucht werden.<br />

Bank: .........................................................................................................................<br />

Kontoinhaber: ............................................................................................................<br />

Konto Nr.: ................................................ BLZ: .........................................................<br />

...........................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

5


1. Allgemeines<br />

Modepreview Frühjahr/Sommer in Leonberg 2012<br />

Jedes Jahr im Frühjahr informiert der <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-<br />

Württemberg über die Modehighlights der Frisuren- <strong>und</strong> Kosmetikmode.<br />

Am Sonntag, den 26.02.2012 um 11:00 Uhr finden auf der großen Bühne der<br />

Stadthalle Leonberg die Programmpunkte mit Präsentationen <strong>und</strong> Workshops vom<br />

Modeteam des <strong>Fachverband</strong>es unter der Moderation von Roberto Laraia <strong>und</strong> Boris<br />

Gassert statt. Besonderer Gast ist der internationale Wella Top Akteur Andreas J.<br />

Paischer.<br />

Lassen Sie sich von den Styles inspirieren.<br />

Wir danken der Firma Wella für die Unterstützung dieser Frühjahr/Sommer Mode<br />

2012.<br />

6


1. Allgemeines<br />

Trollinger Marathon Heilbronn<br />

Jetzt zu den 12. Internationalen Handwerksmeisterschaften anmelden: Trollinger-<br />

Marathon <strong>und</strong> Halbmarathon am 6. Mai 2012 in Heilbronn<br />

Ab sofort können sich laufbegeisterte Handwerker sowie Mitarbeiter von<br />

Handwerksbetrieben <strong>und</strong> –organisationen zu den Internationalen Handwerksmeisterschaften<br />

am 6. Mai 2012 anmelden.<br />

Seitdem es den Trollinger-Marathon <strong>und</strong> Halbmarathon gibt, gibt es auch die Sonderwertung<br />

„Internationale Handwerksmeisterschaften“, die die Handwerkskammer Heilbronn-Franken<br />

ausrichtet. Auf die Leistungen des Handwerks aufmerksam machen – das ist das Ziel, dem<br />

sich jedes Jahr r<strong>und</strong> 350 Läufer anschließen.<br />

Günstigere Startgebühren<br />

Wer sich bis zum 31. Januar 2012 anmeldet, profitiert von<br />

günstigeren Startgebühren. Die Gebühr für den Halbmarathon<br />

beträgt 25 Euro <strong>und</strong> für den Marathon 35 Euro. Die Teilnahme<br />

an weiteren Sonder- <strong>und</strong> Mannschaftswertungen ist parallel<br />

dazu möglich.<br />

Anmeldeschluss ist der 18. April 2012. Danach sind nur noch<br />

Nachmeldungen am 5. <strong>und</strong> 6. Mai im Rahmen der<br />

Marathonmesse möglich. Ganz bequem online anmelden kann<br />

man sich auf der Website www.trollinger-marathon.de.<br />

(Foto: Handwerkskammer) Laufen für das Handwerk: Feinwerkmechanikermeister Jörg Hebisch war 2011 einer der r<strong>und</strong> 350<br />

Teilnehmer an den Internationalen Handwerksmeisterschaften<br />

Weitere Informationen zu den Internationalen Handwerksmeisterschaften gibt es bei Silke<br />

Hermann von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-106 <strong>und</strong> im<br />

Internet unter www.hwk-heilbronn.de/handwerksmeisterschaften.<br />

7


2. Fachliches<br />

Die Frisurenmode für die Saison Frühjahr/Sommer 2012 vom Zentralverband wurde im<br />

Februar vorgestellt. Die dazugehörigen Bilddatensätze werden am 13. Februar ab 11.00<br />

Uhr auf www.zv-bild.de frei geschaltet. Der notwendige Modecode lautet in dieser<br />

Saison:<br />

tidan36<br />

bereits registrierte Nutzer Erstanmeldung<br />

Anmeldung erfolgt über Eingabe der<br />

Emailadresse <strong>und</strong> dem Passwort (bereits<br />

bei früherer Registrierung erhalten).<br />

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Es<br />

kann erneut - per Klick auf „Passwort<br />

vergessen“ (rechte Bildseite) angefordert<br />

werden.<br />

Nach Eingabe der Login-Daten (Email+<br />

Passwort) erfolgt die Abfrage der Regis-<br />

trierungsdaten sowie des aktuellen Mode-<br />

Codes.<br />

Nach Akzeptierung der Nutzungsbestim-<br />

mungen steht einem Download nichts<br />

mehr im Weg!<br />

3. Berufsbildung<br />

Niedrigster Verdienst<br />

Folgen Sie den Hinweisen auf der linken<br />

Seite auf www.zv-bild.de <strong>und</strong> klicken Sie<br />

auf „Einfach registrieren“.<br />

Tragen Sie alle Daten ein <strong>und</strong> geben im<br />

oberen rechten Feld den Mode-Code ein.<br />

Nach Bestätigung durch den Button<br />

„Weiter“ ist es erforderlich, den Nutzungs-<br />

bestimmungen zuzustimmen.<br />

Ihr persönliches Passwort erhalten Sie per<br />

Mail, was Sie bitte gut aufheben!<br />

Nach erfolgreichem Login (siehe links)<br />

stehen Ihnen die Downloaddaten zur<br />

Verfügung.<br />

(Köln, 31.01.2012 / mi)<br />

Azubis im <strong>Friseur</strong>handwerk haben den niedrigsten Verdienst aller Ausbildungsberufe. Laut<br />

dem B<strong>und</strong>esinstitut für Berufsbildung verdienen <strong>Friseur</strong>lehrlinge in Westdeutschland<br />

durchschnittlich 456 Euro <strong>und</strong> in Ostdeutschland 269 Euro im Monat.<br />

Im Gesamtdurchschnitt erhielten Lehrlinge 2011 in den westlichen B<strong>und</strong>esländern 708 Euro<br />

monatlich <strong>und</strong> im Osten 642 Euro. Es handelt sich bei den Werten um die durchschnittlichen<br />

Vergütungen während der gesamten Lehrzeit.<br />

(Essen, 10.01.2012, 01-02/12 fi)<br />

8


3. Berufsbildung<br />

Die Die Die Chance Chance für für für kreative kreative Leh Lehrer! Leh rer!<br />

Wir Wir suchen suchen suchen ab ab Juli Juli 2012 2012 in in Stuttgart<br />

Stuttgart<br />

eine/einen eine/einen freiberufl. freiberufl. Dozentin/Dozenten<br />

Dozentin/Dozenten<br />

Fach: Fach: Rechnungswesen Rechnungswesen <strong>und</strong> <strong>und</strong> Controlling<br />

Controlling<br />

Sie Sie haben haben einen einen dieser dieser Abschlüsse<br />

Abschlüsse<br />

in in der der Tasche Tasche Tasche (FH, (FH, BA, BA, Uni):<br />

Uni):<br />

• Dipl. Dipl. Kaufmann,<br />

Kaufmann,<br />

• Dipl. Dipl. Betriebswirt,<br />

Betriebswirt,<br />

• Wirtschaftspädagogik,<br />

Wirtschaftspädagogik,<br />

• oder oder oder mit mit vergleichbarer Qualifikation<br />

Der <strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg ist der Zusammenschluss der<br />

<strong>Friseur</strong>innungen auf Landesebene <strong>und</strong> vereint die besten Praktiker des <strong>Friseur</strong>handwerks<br />

<strong>und</strong> des Kosmetikgewerbes zu einer starken Gemeinschaft. Er vertritt die speziellen<br />

Interessen des <strong>Friseur</strong>handwerks in Politik <strong>und</strong> Gesellschaft. Der <strong>Fachverband</strong> berät,<br />

betreut <strong>und</strong> unterstützt seine 2.600 Mitglieder <strong>und</strong> ist somit deren Dienstleister.<br />

Die <strong>Friseur</strong>-Akademie Baden-Württemberg, welche dem <strong>Fachverband</strong> angegliedert ist, führt<br />

jedes Jahr 100 <strong>Friseur</strong>e <strong>und</strong> <strong>Friseur</strong>innen zur Meisterprüfung. Im Jahr finden zwei<br />

Tageskurse <strong>und</strong> ein Abendkurs statt. Sie würden zunächst ab Juli 2012 einen Tageskurs mit<br />

einem Unterrichtsdeputat von 100 St<strong>und</strong>en übernehmen. Ein Dozententeam aus<br />

verschiedenen Fachrichtungen (Praxis- <strong>und</strong> Theorie) bereitet unsere Meisterschüler auf die<br />

Prüfungen vor. Haben wir Ihr Interesse geweckt?<br />

Wir Wir benötigen benötigen Ihre Ihre Kompetenzen Kompetenzen in in folgenden folgenden Bereichen:<br />

Bereichen:<br />

Handwe Handwerkerfibel Handwe rkerfibel zur zur Vorbereitung Vorbereitung auf auf die die Meisterprüfung Meisterprüfung Teil III<br />

• Handlungsfeld: Gr<strong>und</strong>lagen des Rechnungswesens für Handwerksbetriebe<br />

• Handlungsfeld: Gr<strong>und</strong>lagen des Controllings für Handwerksbetriebe<br />

• Folgende Themenfelder müssen abgedeckt werden: Buchführung, Jahresabschluss<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>züge der Auswertung, Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechung sowie Controlling<br />

Was Was Sie Sie mitbringen:<br />

mitbringen:<br />

• Sie verfügen über eine überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeit<br />

• Sie beherrschen Ihr Fachgebiet<br />

• Das Vermitteln des Unterrichtsstoffes mit Leidenschaft <strong>und</strong> Verve ist für Sie<br />

selbstverständlich<br />

• Das Microsoft Office Paket ist Ihnen sehr gut vertraut<br />

• Sie sind belastbar <strong>und</strong> werfen nicht so schnell die Flinte ins Korn<br />

• Unterrichtsdidaktik <strong>und</strong> pädagogisches Geschick bringen Sie mit<br />

• Berührungspunkte mit dem <strong>Friseur</strong>handwerk sind vorteilhaft<br />

Konditionen:<br />

Konditionen:<br />

• 100 St<strong>und</strong>en pro Kurs<br />

• Sehr guter St<strong>und</strong>enlohn pro Unterrichtseinheit<br />

• Zentrale Lage in der Mitte von Stuttgart<br />

• Unterrichtsräume mit moderner Seminartechnik ausgestattet<br />

• Gut erreichbar mit Fahrrad, Stadtbahn oder Auto<br />

Senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per Post (Lebenslauf, Zeugnisse, Bild) an<br />

Geschäftsführer Matthias Moser<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg<br />

Gerberstraße 26<br />

70178 Stuttgart<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />

Baden-Württemberg<br />

<strong>Friseur</strong>-Akademie<br />

Matthias Moser M. A.<br />

Gerberstraße 26<br />

70178 Stuttgart<br />

Telefon: (0711) 60 770-24<br />

Telefax: (0711) 60 770-11<br />

Email: m.moser@fachverband-fk.de<br />

www.fachverband-fk.de<br />

9


3. Berufsbildung<br />

Fachkompetenz im <strong>Friseur</strong>handwerk<br />

Von den im <strong>Friseur</strong>handwerk tätigen Personen haben 96,8 Prozent<br />

auch den <strong>Friseur</strong>beruf erlernt. Das geht aus dem aktuellen<br />

Berufsbildungsbericht des B<strong>und</strong>esinstituts für Berufsbildung hervor.<br />

Das <strong>Friseur</strong>handwerk gehört damit zu den Berufen mit der höchsten<br />

Fachkompetenz. Im Durchschnitt der 20 am stärksten besetzten<br />

Ausbildungsberufe sind nur 33,8 Prozent der Arbeitenden in dem<br />

augenblicklich ausgeübten Beruf wirklich ausgebildet worden.<br />

Allerdings verbleiben nur 37,4 Prozent der im <strong>Friseur</strong>handwerk Ausgebildeten in<br />

diesem Beruf.<br />

(Essen, 10.01.2012, 01-02/12 fi)<br />

10


4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />

An die<br />

Obermeisterinnen <strong>und</strong> Obermeister<br />

unserer angeschlossenen <strong>Friseur</strong>-Innungen<br />

EU Kosmetik-Verordnung –<br />

Haarfärbung unter 16 Jahren verboten?<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zur oben angeführten Thematik mitteilen. Die rechtliche Sachlage ist<br />

hier nämlich nicht einfach zu deuten <strong>und</strong> lässt große Interpretationsmöglichkeiten zu. Es handelt sich hierbei um<br />

eine Verordnung des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über<br />

kosmetische Mittel. Eine Verordnung der EU kommt einem Gesetz gleich <strong>und</strong> muss in den EU-Mitgliedsstaaten<br />

einheitlich umgesetzt werden.<br />

EU Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009<br />

Diese Kosmetikverordnung ist 150 Seiten lang <strong>und</strong> kann bei Google im Internet schnell gef<strong>und</strong>en werden.<br />

Die neue Kosmetikverordnung verpflichtet alle Hersteller dazu, einen Hinweis auf der Verpackung von Haarfarben<br />

anzubringen, wonach diese nicht „für unter 16-Jährige“ bestimmt seien. Achtung bei Altbeständen an Farben<br />

ohne Hinweis: Diese dürfen nur noch bis zum 01.11.2012 verkauft werden.<br />

Sie kennen unser Faltblatt „Wichtige Hinweise für <strong>Friseur</strong>e zur Haarfärbung“, welches allen Innungen in<br />

ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt wurde. Halten Sie sich bitte weiterhin daran. Der <strong>Fachverband</strong> <strong>und</strong><br />

der Zentralverband halten es momentan immer noch für richtig, dass Sie Ihre K<strong>und</strong>en aufklären <strong>und</strong> bei unter<br />

16-Jährigen eine Einverständniserklärung der Eltern verlangen. Die Aufklärung bei unter 16-Jährigen muss aber<br />

in Gegenwart der Eltern geschehen. Eine Unterschrift ist augenblicklich bei allen Färbungen immer noch die<br />

sicherste Variante. Es ist richtig, dass der FFK <strong>und</strong> der ZV als erstes, um möglichst kein Risiko für die<br />

Innungsbetriebe <strong>und</strong> deren Mitglieder einzugehen (Schutzmaßnahme), ein Verbot empfahl! Denn die<br />

Haftungsfrage ist immer noch nicht geklärt. Und genau hier liegt die Problematik.<br />

Ich habe für den <strong>Fachverband</strong> mehrere Vorlagen entworfen. Haftungserklärung für Erziehungsberechtigte,<br />

einfache Haftungserklärung für K<strong>und</strong>en, Hinweis für Verbraucher sowie ein Karteiformblatt. Alles habe ich bereits<br />

im November 2011 an einen Rechtsanwalt zur Prüfung weitergeleitet. Die Materie gestaltet sich aber so<br />

schwierig, dass sich die Causa weiter hinziehen wird. Sobald ich hier greifbare Ergebnisse habe, werden Sie von<br />

mir unterrichtet.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit in dem Fall einer allergischen Reaktion der <strong>Friseur</strong> „haftet“ hängt von den Umständen des<br />

Einzelfalls ab. Hat der <strong>Friseur</strong> im Rahmen seiner Möglichkeiten <strong>und</strong> nach Gebrauchsanweisung vor der<br />

Behandlung die K<strong>und</strong>in befragt bzw. einen Verträglichkeitstest durchgeführt? Hat der <strong>Friseur</strong> über das<br />

Allergierisiko aufgeklärt? Wo liegt bei der K<strong>und</strong>in der Schaden? Gibt es Verletzungen? Sind Behandlungskosten<br />

entstanden? Dieses Risiko gab es <strong>und</strong> gibt es für den <strong>Friseur</strong> ohnehin schon immer. Daher ist eine Bezifferung<br />

der Schadenshöhe im Falle einer Haftung des <strong>Friseur</strong>s schwer zu benennen. Sobald ich eine Verbesserung der<br />

Vorgehensweise für uns erkennen kann, werde ich Sie umgehend unterrichten.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen Ihr<br />

Matthias Moser, Geschäftsführer<br />

<strong>Fachverband</strong><br />

<strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik<br />

Baden-Württemberg<br />

<strong>Friseur</strong>-Akademie<br />

Matthias Moser M. A.<br />

Gerberstraße 26<br />

70178 Stuttgart<br />

Telefon: (0711) 60 770-24<br />

Telefax: (0711) 60 770-11<br />

Email: m.moser@fachverband-fk.de<br />

www.fachverband-fk.de<br />

11


4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />

Information der Signal Iduna<br />

Neuer Ratgeber „Wegeunfälle“: Versicherungsschutz ja, aber …<br />

(Dezember 2011) Wegeunfälle fallen seit 1925 unter den Schutz der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung (gUV). Allerdings ist häufig strittig, ob<br />

sich ein Unfall auf dem versicherten Weg ereignet hat oder auf einem<br />

nicht versicherten Um- oder sogenannten „Abweg“. Darauf weist die<br />

SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortm<strong>und</strong>/Hamburg, in ihrem jetzt<br />

erschienenen Ratgeber „Wegeunfälle“ hin.<br />

Ein Wegeunfall ist als solcher definiert, wenn er auf dem direkten Weg zu <strong>und</strong> von der<br />

Arbeit geschieht. In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Kinder, Schüler<br />

<strong>und</strong> Studenten auf dem Weg von <strong>und</strong> zum Kindergarten, einer Betreuungsstätte, Schule, Universität<br />

oder Fachhochschule.<br />

Doch wenn es gilt, zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht versichertem Weg zu unterscheiden, wird es<br />

schwierig, <strong>und</strong> auch die Rechtsprechung tut sich zum Teil schwer, eine einheitliche Linie zu finden.<br />

12


Versichert ist in jedem Fall der direkte Arbeitsweg zum aushäusigen Arbeitsplatz,<br />

<strong>und</strong> zwar „im öffentlichen Verkehr“, ab Durchschreiten der Haustür. Wer also noch<br />

im Treppenhaus seines Hauses stürzt, hat keinen Versicherungsschutz, auch wenn er<br />

sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Verletzt er sich dagegen zum Beispiel erst auf<br />

dem Garagenhof hinterm Haus, greift der Schutz der gUV.<br />

Außerdem darf eine eventuelle Unterbrechung des direkten Arbeits- oder Heimweges nicht länger als<br />

zwei St<strong>und</strong>en dauern. Der Arbeitnehmer, der nach Feierabend in der Firma zum Beispiel noch länger<br />

als zwei St<strong>und</strong>en den Ausstand eines Kollegen feiert, ist deshalb auf dem Nachhauseweg nicht mehr<br />

versichert. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Die Wege zu den Treffpunkten oder zu <strong>und</strong> von den<br />

Wohnungen zählen als Arbeitsweg. Wenn sich die Fahrgemeinschaft abends aber noch zu einem<br />

Feierabendbier trifft, gilt wieder die<br />

„Zwei-St<strong>und</strong>en-Grenze“.<br />

Achtung: Im Gegensatz zu ihren Kindern nicht versichert sind auch beispielsweise Eltern,<br />

die ihre Sprösslinge von der Schule oder dem Kindergarten abholen, nicht direkt von der Arbeit<br />

kommen <strong>und</strong> anschließend nach Hause fahren. Führt der Weg dagegen nach Absetzen der Kinder<br />

direkt zur Arbeit, greift wieder die gesetzliche Unfallversicherung,<br />

denn dann gilt der Weg als versicherter Umweg, auch wenn er vom direkten Arbeitsweg abweicht.<br />

Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Die paar Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung<br />

zwar einen gewissen Schutz bietet, doch die Abgrenzung zwischen versichertem <strong>und</strong> nicht<br />

versichertem Weg kompliziert werden kann.<br />

Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.<br />

Sie ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz <strong>und</strong> leistet bei allen Unfällen.<br />

Die SIGNAL IDUNA hat ihren Unfallschutz um Leistungsarten, wie etwa das Unfall-Rentenkapital<br />

<strong>und</strong> ein professionelles Reha-Management, entscheidend erweitert.<br />

Der Ratgeber „Wegeunfälle“ beleuchtet umfangreich wichtige Facetten des Themas,<br />

wie den Versicherungsschutz der gUV, Unfallprävention oder auch Versicherungen, die neben der<br />

privaten Unfallversicherung unter anderem bei Wegeunfällen wichtig sind. Die Broschüre gibt es über<br />

die zuständigen Filialdirektionen der SIGNAL IDUNA. Zudem ist er online verfügbar auf<br />

www.ratgeber-direkt.de<br />

(Dortm<strong>und</strong>, 13.02.2012, 7/2012 FKV NRW)<br />

13


4. Wirtschaft <strong>und</strong> Recht<br />

EuGH entscheidet zur Begrenzung<br />

von Urlaubs- <strong>und</strong> Urlaubsabgeltungs-<br />

ansprüchen bei lang andauernder<br />

Krankheit<br />

Zusammenfassung<br />

Der EuGH hält die Beschränkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs von<br />

langzeiterkrankten Arbeitnehmern auf 15 Monate für zulässig.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

über mehrere Jahre angesammelte Urlaubsansprüche, die ein Arbeitnehmer wegen lang<br />

anhaltender Krankheit nicht nehmen kann, können zeitlich befristet werden. Das entschied<br />

der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.11.2011 (Az.: C-214/10) auf das<br />

Vorlageersuchen des Landesarbeitsgerichts Hamm. Eine tarifvertragliche Regelung, wonach<br />

Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankungen nicht zeitlich unbegrenzt<br />

angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums<br />

erlöschen, sei mit dem Unionsrecht vereinbar. Dieses setze lediglich voraus, dass der<br />

Übertragungszeitraum die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreite.<br />

I. Sachverhalt<br />

Der Kläger war bei der Beklagten seit 1964 als Schlosser tätig. Nachdem er seit dem<br />

23.01.2001 arbeitsunfähig erkrankte, erhielt er ab dem 01.10.2003 jeweils befristet eine<br />

Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Zum 31.08.2008 hoben die Parteien das Arbeits-<br />

verhältnis per Aufhebungsvertrag auf. Am 18.03.2009 erhob der Kläger Klage auf Abgeltung<br />

seines Urlaubs für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von jeweils 35 Arbeitstagen, zusammengesetzt<br />

aus dem tariflichen 30-tägigen Urlaubsanspruch pro Jahr nach dem Tarifvertrag<br />

für die Metall- <strong>und</strong> Elektroindustrie NRW <strong>und</strong> dem jährlichen Schwerbehindertenurlaubsanspruch<br />

von fünf Arbeitstagen. Die Beklagte hingegen berief sich auf das Erlöschen<br />

der Ansprüche wegen Ablaufs des tarifvertraglichen Übertragungszeitraums, der<br />

Ausschlussfristen sowie einer Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag. Zudem wendete die<br />

Beklagte ein, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs der Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

geruht <strong>und</strong> sie deswegen den Kläger in dieser Zeit nicht von der Arbeitspflicht habe befreien<br />

können.<br />

Auf seine Klage gewährte das Arbeitsgericht dem Kläger einen Anspruch auf Abgeltung des<br />

gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen sowie des Schwerbehindertenanspruchs<br />

von fünf Arbeitstagen. Hiergegen wendete sich die Beklagte im Wege der<br />

Berufung.<br />

Das LAG Hamm bezweifelt, ob der Kläger seine Mindesturlaubsansprüche für das Jahr 2006<br />

bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2008 behalten hat. Der Urlaubsanspruch<br />

für das Jahr 2006 sei vielmehr nach deutscher Gesetzeslage sowie dem einschlägigen<br />

Tarifvertrag wegen Ablaufs des Übertragungszeitraums erloschen. Das LAG Hamm setzte<br />

das Verfahren aus <strong>und</strong> legte dem EuGH die Frage vor, ob der Urlaubsanspruch an sich<br />

begrenzt werden kann <strong>und</strong> zum anderen, ob dies 18 Monate entsprechend Artikel 9 des IAO-<br />

14


Übereinkommens Nr. 132 sein müssten (LAG Hamm, Beschluss<br />

vom 15.04.2010, Az.: 16 Sa 1176/09).<br />

II. Entscheidungsgründe<br />

Der EuGH schloss sich der Rechtsauffassung des LAG Hamm an. Er hob dabei zunächst<br />

hervor, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub als ein besonders bedeutsamer<br />

Gr<strong>und</strong>satz des Sozialrechts der Union anzusehen sei. Von diesem dürfe nicht abgewichen<br />

werden <strong>und</strong> auch die zuständigen nationalen Stellen dürften ihn nur in den Grenzen<br />

beschränken, die die Richtlinie 93/104/EG bzw. 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) festlegt.<br />

Die Richtlinie 2003/88/EG stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die für die<br />

Ausübung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten<br />

Jahresurlaub den Verlust dieses Anspruchs am Ende des Bezugszeitraums oder Übertragungszeitraums<br />

vorsehe. Allerdings müsse der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit<br />

gehabt haben, den Jahresurlaub zu nehmen.<br />

Der Urlaub diene zum einen der Erholung von der Arbeit <strong>und</strong> zum anderen der Zurverfügungstellung<br />

eines Zeitraums für Entspannung <strong>und</strong> Freizeit. Wäre der Arbeitnehmer berechtigt,<br />

Urlaubsansprüche während des Zeitraums seiner lang andauernden Erkrankung<br />

unbegrenzt anzusammeln, entspräche dies nicht mehr dem Zweck des Anspruchs auf<br />

bezahlten Jahresurlaub. Dieser Zweck entfalte sich nur dann vollständig, wenn der Urlaub im<br />

laufenden Jahr genommen werde. Die Bedeutung der Ruhezeit gehe jedoch insoweit nicht<br />

verloren, wenn diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werde – vorausgesetzt, der<br />

Übertrag überschreite nicht eine gewisse zeitliche Grenze.<br />

Der EuGH führt dazu aus, dass bei der Festlegung der Länge des Übertragungszeitraums<br />

zugunsten des Arbeitnehmers garantiert sein muss, dass dieser Zeitraum die Dauer des<br />

Bezugszeitraums, für den der Anspruch gewährt wird, deutlich überschreitet. Dem<br />

Arbeitnehmer müsse es möglich sein, bei Bedarf über Erholungszeiträume zu verfügen, die<br />

längerfristig gestaffelt <strong>und</strong> geplant werden, sowie verfügbar seien. Gleichzeitig müsse der<br />

Arbeitgeber vor der Gefahr der Ansammlung von zu langen Abwesenheitszeiträumen <strong>und</strong><br />

den Schwierigkeiten geschützt werden, die sich daraus für die Arbeitsorganisation ergeben<br />

können.<br />

Der EuGH verweist hier auch auf Artikel 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 über<br />

den bezahlten Jahresurlaub, wonach der ununterbrochene Teil des bezahlten Jahresurlaubs<br />

spätestens ein Jahr <strong>und</strong> der übrige Teil des bezahlten Jahresurlaubs spätestens 18 Monate<br />

nach Ablauf des Jahres, für das der Urlaubsanspruch erworben wurde, zu gewähren <strong>und</strong> zu<br />

nehmen sei. Diese Vorschrift kann nach Auffassung des EuGH dahingehend aufgefasst<br />

werden, dass sie auf der Erwägung beruht, dass der Zweck der Urlaubsansprüche bei Ablauf<br />

der genannten Fristen nicht mehr vollständig erreicht werden kann.<br />

Nach diesen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des Zwecks des Jahresurlaubs, wie er<br />

sich aus Artikel 9 des Übereinkommens Nr. 132 ergebe, könne vernünftiger Weise davon<br />

ausgegangen werden, dass ein Zeitraum von 15 Monaten für die Gewährleistung des<br />

Zwecks des Jahresurlaubs ausreiche.<br />

III. Bewertung<br />

Mit der nun vorliegenden Entscheidung präzisiert der EuGH begrüßenswerter Weise seine<br />

Rechtssauffassung zum Urlaubsrecht in der Sache Schultz-Hoff/Stringer, in der er<br />

festgestellt hatte, dass Urlaubsansprüche selbst bei lang anhaltender Krankheit des Arbeitnehmers<br />

nicht verfallen (vgl. UDH-RS Nr. 08/09 vom 26.01.2009).<br />

Die nunmehr erfolgte Präzisierung macht eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie nicht<br />

obsolet. Sie sollte von den Mitgliedstaaten vielmehr als Möglichkeit gesehen werden, den<br />

15


Übertragungszeitraum nach ihren innerstaatlichen Gepflogenheiten zu<br />

begrenzen. Der EuGH macht aber klar, dass eine unbegrenzte<br />

Urlaubsübertragung durch Artikel 7 der Arbeitszeitrichtlinie nicht<br />

geboten ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Frage der Urlaubsabgeltung auch Gegenstand der Verhandlungen<br />

der Europäischen Sozialpartner (einschließlich UEAPME, in dessen Verhandlungsteam der<br />

ZDH vertreten ist) über eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie sein wird, die am<br />

08.12.2011 beginnen werden.<br />

Die Entscheidung eröffnet der Rechtsprechung in Deutschland schon heute die Möglichkeit,<br />

die Übertragung von Urlaub angemessen zu begrenzen. Sie zeigt zudem, dass es den<br />

Tarifvertragsparteien unbenommen ist, entsprechende Befristungen von Urlaubsansprüchen<br />

für die Fälle zu vereinbaren, in denen der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden<br />

konnte. Sicherzustellen ist dabei jedoch stets, dass der Übertragszeitraum des Anspruchs<br />

länger gefasst wird als der seines Bezugszeitraums.<br />

Das Haus des Deutschen Handwerks (www.zdh.de) informiert ausführlich über die<br />

verschiedenen Aspekte r<strong>und</strong> um das Themengebiet Arbeitsmarkt, Tarifpolitik <strong>und</strong><br />

Arbeitsrecht. Unter der angegebenen Adresse stehen Ihnen Ansprechpartner für Ihre Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

(Berlin, 01.12.2011, RS 135/11 AZ 16-51)<br />

16


5. Umwelt <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Auch 2013 ohne Extra-Beitrag<br />

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet die IKK classic von Januar bis September<br />

2011 Ausgabenzuwächse bei Krankenhäusern (+ 5,5 Prozent), Ärzten (+ 3,6 Prozent) <strong>und</strong><br />

Krankengeld (+7 Prozent). Die Aufwendungen für Arzneimittel stabilisierten sich dagegen<br />

annähernd auf Vorjahresniveau. Die Ausgabenentwicklung entspricht der Haushaltsplanung<br />

<strong>und</strong> festigt damit die Prognose auf ein ausgeglichenes Ergebnis zum Jahresende. Durch<br />

erzielte Abschlüsse von Arzneimittel-Rabattverträgen für mehr als 400 Wirkstoffe erwartet<br />

die Kasse im kommenden Jahr eine Entlastung bei den Medikamentenausgaben in Höhe<br />

von r<strong>und</strong> 60 Millionen Euro.<br />

Mit Betriebsmitteln <strong>und</strong> Rücklagen von aktuell mehr als 607 Millionen Euro verfügt die IKK<br />

classic über ein starkes finanzielles F<strong>und</strong>ament. „Unseren K<strong>und</strong>en können wir bereits heute<br />

zusagen, dass die IKK classic nicht nur im kommenden Jahr, sondern auch im Jahr 2013<br />

keinen Zusatzbeitrag benötigen wird“, beschreibt Vorstandsvorsitzender Gerd Ludwig die<br />

wirtschaftliche Perspektive.<br />

Substanz entscheidet<br />

Der IKK-Vorstandschef widerspricht der Erwartung, dass Zusatzbeiträge wegen der derzeit<br />

guten Einnahmelage des Ges<strong>und</strong>heitsfonds in den kommenden Jahren keine Rolle in der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung spielen würden. Er rechnet auch in den kommenden<br />

Jahren mit einer zweistelligen Zahl von Kassen, die Deckungslücken zwischen Ausgaben<br />

<strong>und</strong> Fondszuweisungen mittels Zusatzbeiträgen überbrücken müssen. „Wunschdenken<br />

schafft keine Fakten. Heutige Spareffekte können morgen wieder aufgezehrt sein.<br />

Entscheidend bleibt die finanzielle Substanz. Wo diese fehlt, bleibt auch künftig nur der<br />

Finanzierungsweg Zusatzbeitrag.“<br />

Die (www.ikk-classic.de) ist mit r<strong>und</strong> 3,6 Millionen Versicherten die<br />

größte IKK <strong>und</strong> die sechstgrößte Krankenkasse in Deutschland. Das Unternehmen mit<br />

Hauptsitz in Dresden unterhält b<strong>und</strong>esweit neun Landesdirektionen, mehr als 500 Geschäfts-<br />

<strong>und</strong> Servicestellen <strong>und</strong> ist Arbeitgeber für 6.500 Beschäftigte<br />

(Dortm<strong>und</strong>, 13.12.2011, PR M. Förstermann)<br />

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6. Presse- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zeigen, was man ist: Ihr <strong>Friseur</strong> 2012 – Mitglied der Innung<br />

Die Mitgliedschaft in den Innungen des <strong>Friseur</strong>handwerks steht für<br />

ganz besondere Werte.<br />

Gut zu wissen - gerade für Verbraucher. Dafür sorgt das neue Markenlogo „Ihr<br />

<strong>Friseur</strong> 2012: qualifiziert - informiert - engagiert" der Ausstellungs- <strong>und</strong><br />

Werbegemeinschaft des <strong>Friseur</strong>handwerks (AWG). Das Werbeangebot -<br />

exklusiv für Innungsbetriebe - setzt sich aus einer Fensterfolie <strong>und</strong> einem<br />

Set Spiegelaufkleber zusammen <strong>und</strong> ist seit Anfang Januar auf dem Markt. Die attraktiven<br />

PR-Medien können als Marketingpaket oder einzeln bestellt werden - zu Preisen so günstig<br />

wie noch nie. Insbesondere die neuen Staffelpreise bieten Innungen bei<br />

Sammelbestellungen jetzt noch größere Vorteile! Bestellung: AWG-Geschäftsstelle, Kontakt:<br />

0221-9730360 oder awg@friseurhandwerk.de.<br />

7. Verbandsinterna<br />

(Köln, 17.01.2012, ZV vom 20.01.2012)<br />

Neue Zugangsdaten<br />

für die internen Seiten unserer<br />

Verbandshomepage für unsere Mitglieder 2012<br />

Die Zugangsdaten für die internen Seiten (Mitgliederbereich) lauten bis Ende 2012:<br />

Benutzername: FFK<strong>Friseur</strong>e<br />

Passwort: Maultaschen<br />

Diese Zugangsdaten werden jedes Jahr neu definiert. Die nächste Änderung erfolgt<br />

zum 01. Januar 2013.<br />

18


Vorteile für Mitglieder<br />

Regelmäßig erscheinen auf unserem Online-Marktplatz Angebote zu unschlagbar<br />

günstigen Preisen. Jedoch nur für Innungsmitglieder! Mit der Abo-Nummer der<br />

<strong>Friseur</strong>welt, dem offiziellen Organ des Zentralverbandes des Deutschen<br />

<strong>Friseur</strong>handwerks, weisen Sie sich als solches aus <strong>und</strong> können auf diese<br />

Rahmenvereinbarungen zugreifen. Hier nur eine kleine Auswahl:<br />

Nutzen Sie Ihre Vorteile!!!!!<br />

https://friseurhandwerk.rahmenvereinbarungen.de/start/newsletter/<br />

Impressum „Aktuelle Informationen des FFK“- Ausgabe Nr. 01/2012 vom 16.02.2012<br />

<strong>Fachverband</strong> <strong>Friseur</strong> <strong>und</strong> Kosmetik Baden-Württemberg - Gerberstr. 26 - 70178 Stuttgart<br />

Vorsitzender: Herbert Gassert, Mosbach - Geschäftsführer: Matthias Moser, Stuttgart<br />

Rechtsform: Juristische Person privaten Rechts – Steuernummer: 99019/04228<br />

Telefon (0711) 60770-0 - Telefax (0711) 60770-11 - www.fachverband-fk.de<br />

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