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Basiswissen: Recht im Hautschutz - Peter Greven

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TRGS befassen sich mit<br />

Details zu <strong>Hautschutz</strong>,<br />

wie <strong>Hautschutz</strong>plan und<br />

Wirksamkeitsnachweise<br />

(in TRGS 401).<br />

TRGS 401 Hautgefährdung<br />

TRGS 530 Feuchtarbeit<br />

TRGS 401 Hautgefährdung<br />

Seit Mai 2006 gilt die TRGS 401 mit dem Unterpunkt „Wirksamkeitsnachweise“.<br />

Diese Wirksamkeitsnachweise müssen zukünftig gewissen Anforderungen<br />

genügen, die in der KM-VO nie so detailliert geregelt waren.<br />

Die von PETER GREVEN HAUTSCHUTZ genutzten Nachweismethoden<br />

erfüllen diese Anforderungen.<br />

Neu ist auch die Schaffung von Hautgefährdungsniveaus, die zukünftig<br />

besser die Auswahl des Schutzniveaus (Handschuhe oder <strong>Hautschutz</strong>mittel)<br />

bei den Gefährdungsbeurteilungen ermöglichen.<br />

Die TRGS 531 Feuchtarbeit geht inhaltlich in der 401 auf und konnte daher<br />

formal abgeschafft werden.<br />

TRGS 530 Feuchtarbeit<br />

Hier wird ein <strong>Hautschutz</strong>plan bei Tätigkeiten <strong>im</strong> Friseurbereich festgelegt<br />

und wegen der stark hautgefährdenden Farbstoffe und Dauerwellpräparate<br />

als <strong>Hautschutz</strong> voll auf Handschuhe gesetzt.<br />

Ergänzend sind natürlich Hautpflege und -reinigungsmittel <strong>im</strong> <strong>Hautschutz</strong>plan<br />

geregelt.<br />

GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />

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