Basiswissen: Recht im Hautschutz - Peter Greven
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GREVEN. K O M P E N D I U M<br />
G e s u n d e H a u t – S i c h e r e A r b e i t<br />
BASISWISSEN: <strong>Recht</strong> <strong>im</strong> <strong>Hautschutz</strong><br />
- PSA-Richtlinien<br />
- PSA-Benutzerverordnung<br />
- Kosmetikverordnung (KM-VO)<br />
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
- TRGS 501/530/540<br />
- BG Regel 197 <strong>Hautschutz</strong><br />
- Präventionsleitlinie <strong>Hautschutz</strong><br />
- BGV und BGR<br />
- Berufskrankheitenverordnung (BK-VO)<br />
- Hautarztverfahren<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
1
Es gibt eine Vielzahl von<br />
Regelungen oder Richtlinien,<br />
die sich mit dem<br />
Thema <strong>Hautschutz</strong> auseinandersetzen.<br />
Daran<br />
erkennt man die Wichtigkeit<br />
dieses Gebietes<br />
der Arbeitssicherheit.<br />
<strong>Hautschutz</strong> ist Persönliche<br />
Schutzausrüstung,<br />
die vom Unternehmer<br />
zu stellen ist und vom<br />
Arbeitnehmer zu verwenden<br />
ist.<br />
PSA-Richtlinien<br />
<strong>Hautschutz</strong> ist Teil eines Regelwerks für Arbeitssicherheit. Besonders<br />
erwähnenswert hierbei sind folgende Verordnungen und Richtlinien:<br />
► PSA-Richtlinien<br />
► PSA-Benutzerverordnung<br />
► Kosmetik-Verordnung (KM-VO)<br />
► Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
► TRGS 401 Hautgefährdung<br />
► TRGS 530 Friseurhandwerk<br />
► TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe<br />
► BG Regel 197 <strong>Hautschutz</strong><br />
► Präventionsleitlinie Anforderungen an <strong>Hautschutz</strong>mittel<br />
► BGV und BGR<br />
► Berufskrankheiten-Verordnung (BK-VO)<br />
PSA-Richtlinien<br />
Die europäische PSA (Persönliche Schutzausrüstung)-Benutzer-Richtlinie<br />
erwähnt <strong>Hautschutz</strong>mittel als Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Dies ist<br />
wichtig für die Eingruppierung zu den Persönlichen Schutzausrüstungen.<br />
Eine CE-Kennzeichnung nach der Hersteller-Richtlinie ist nicht erforderlich,<br />
da bereits früher Herstellungsvorschriften in der ebenfalls auf <strong>Hautschutz</strong>mittel<br />
zutreffenden Kosmetik-Richtlinie verfasst sind. <strong>Hautschutz</strong>mittel<br />
werden also von 2 EU-Richtlinien geregelt, wobei die Kosmetik-RL<br />
die ältere ist und viele Anforderungen daher schon geregelt sind.<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
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<strong>Hautschutz</strong> ist ergänzend<br />
zur PSA-RL durch<br />
eine 2. Richtlinie geregelt<br />
- die Kosmetik-RL,<br />
die z. B. die Inhaltsstoffangabe<br />
per INCI fordert.<br />
PSA-Benutzerverordnung<br />
Kosmetikverordnung (KM-VO)<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
PSA-Benutzerverordnung<br />
Die deutsche Umsetzung der europäischen PSA-Benutzer-Richtlinie beinhaltet<br />
u. a. die Verpflichtung der Arbeitnehmer, die zur Verfügung gestellten<br />
Mittel auch anzuwenden.<br />
Kosmetikverordnung (KM-VO)<br />
Die deutsche Umsetzung der EU-Kosmetik-Richtlinie hat z. B. die Herstellerverpflichtung<br />
für Wirksamkeitsnachweise und Inhaltsstoffdeklaration<br />
sowie Haltbarkeitsangaben als Folgen.<br />
Die Inhaltsstoffdeklaration erfolgt als INCI-Deklaration auf der Verpackung<br />
und Haltbarkeitsangaben sind z. B. der Hinweis „Tiegel mit Monatsanzahl“<br />
= unbedenklicher Nutzungszeitraum nach Anbruch.<br />
Eine Mindesthaltbarkeit der unbenutzten Packung muss nur genannt<br />
werden, wenn diese weniger als 30 Monate ist, bei mehr als 30 Monaten<br />
muss nur das Tiegelsymbol zur Anbruchnutzbarkeit aufgebracht werden.<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)<br />
Das ArbSchG regelt in §5 und §6, dass die Gefährdungsbeurteilung am<br />
Arbeitsplatz die Grundlage aller Schutzmaßnahmen ist. Auf Basis der<br />
Gefährdungsbeurteilung muss dann auch PSA / <strong>Hautschutz</strong> durch den<br />
Unternehmer zur Verfügung gestellt werden.<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
3
TRGS befassen sich mit<br />
Details zu <strong>Hautschutz</strong>,<br />
wie <strong>Hautschutz</strong>plan und<br />
Wirksamkeitsnachweise<br />
(in TRGS 401).<br />
TRGS 401 Hautgefährdung<br />
TRGS 530 Feuchtarbeit<br />
TRGS 401 Hautgefährdung<br />
Seit Mai 2006 gilt die TRGS 401 mit dem Unterpunkt „Wirksamkeitsnachweise“.<br />
Diese Wirksamkeitsnachweise müssen zukünftig gewissen Anforderungen<br />
genügen, die in der KM-VO nie so detailliert geregelt waren.<br />
Die von PETER GREVEN HAUTSCHUTZ genutzten Nachweismethoden<br />
erfüllen diese Anforderungen.<br />
Neu ist auch die Schaffung von Hautgefährdungsniveaus, die zukünftig<br />
besser die Auswahl des Schutzniveaus (Handschuhe oder <strong>Hautschutz</strong>mittel)<br />
bei den Gefährdungsbeurteilungen ermöglichen.<br />
Die TRGS 531 Feuchtarbeit geht inhaltlich in der 401 auf und konnte daher<br />
formal abgeschafft werden.<br />
TRGS 530 Feuchtarbeit<br />
Hier wird ein <strong>Hautschutz</strong>plan bei Tätigkeiten <strong>im</strong> Friseurbereich festgelegt<br />
und wegen der stark hautgefährdenden Farbstoffe und Dauerwellpräparate<br />
als <strong>Hautschutz</strong> voll auf Handschuhe gesetzt.<br />
Ergänzend sind natürlich Hautpflege und -reinigungsmittel <strong>im</strong> <strong>Hautschutz</strong>plan<br />
geregelt.<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
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TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe<br />
BG Regel 197 <strong>Hautschutz</strong><br />
Präventionsleitlinie <strong>Hautschutz</strong><br />
TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe<br />
Obwohl <strong>Hautschutz</strong> keinen ausreichenden Allergieschutz bieten kann,<br />
wird der <strong>Hautschutz</strong> / <strong>Hautschutz</strong>plan als normaler Bestandteil am Arbeitsplatz<br />
zur grundlegenden Gefahrenmin<strong>im</strong>ierung erwähnt.<br />
BG Regel 197 <strong>Hautschutz</strong><br />
In der BG Regelreihe zu PSA wird auch der <strong>Hautschutz</strong> in der BGR 197<br />
behandelt und grundlegende Anforderungen an <strong>Hautschutz</strong> definiert.<br />
<strong>Hautschutz</strong>mittel, die der BGR 197 entsprechen, sind geeignete PSA und<br />
daher vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen und vom Arbeitnehmer<br />
auch zu verwenden.<br />
Präventionsleitlinie <strong>Hautschutz</strong><br />
In der Leitlinie des HVBG, vertreten durch das Sachgebiet SG 12 <strong>im</strong><br />
Fachausschuss PSA, werden berufsgenossenschaftliche Anforderungen<br />
formuliert.<br />
Auf Teile der Leitlinie n<strong>im</strong>mt z. B. die TRGS 401 bei den Anforderungen<br />
an die Wirksamkeitsnachweise auch Bezug. Speziell für diese Wirksamkeitsnachweise<br />
gab es bisher keine konkreten Anforderungen, z. B. durch<br />
die Kosmetik-Verordnung.<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
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In BG-Regelungen sind<br />
vielfältige Ausführungsdetails<br />
zu <strong>Hautschutz</strong><br />
behandelt.<br />
Die Berufskrankheiten-<br />
Verordnung ist sowohl<br />
Grundlage für Entschädigungen<br />
als auch Interventionsmaßnahme<br />
bei Hauterkrankungen.<br />
BGV und BGR<br />
Berufskrankheiten-Verordnung (BK-VO)<br />
Hautarztverfahren<br />
BGV und BGR<br />
Aktuell werden <strong>im</strong>mer mehr Detailvorschriften aus den BG Vorschriften<br />
zur Unfallverhütung herausgenommen und in die mehr erklärenden BG<br />
Regeln verlagert.<br />
Aus diesem Grund erhalten diese BGR <strong>im</strong>mer mehr Ausführungscharakter,<br />
wodurch die nun weniger detaillierten BGV in der Betriebspraxis umgesetzt<br />
werden können.<br />
<strong>Hautschutz</strong> wird daher verstärkt in den BGR erwähnt.<br />
Berufskrankheiten-Verordnung (BK-VO)<br />
Die Berufskrankheit HAUT (schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung)<br />
wird als BK 5101 in der Berufskrankheitenliste erwähnt.<br />
Nach §3 BK-VO können auch <strong>Hautschutz</strong>maßnahmen (= <strong>Hautschutz</strong>mittel)<br />
in Einzelfällen verordnet werden, um Hautgefährdungen am Arbeitsplatz<br />
schnell abzuwehren.<br />
Dies ist keine Möglichkeit zum Ersatz der PSA-Bereitstellungspflicht durch<br />
den Unternehmer, sondern nur eine Handlungsmöglichkeit für Ärzte in<br />
dringenden Fällen.<br />
Hautarztverfahren<br />
Der BK-Anzeige HAUT sollte ein sog. Hautarztverfahren vorgeschaltet<br />
werden, um rasch am Arbeitsplatz zu Gunsten des Arbeitnehmers intervenieren<br />
zu können.<br />
Trotz des anders lautenden Namens können sowohl Betriebsärzte als<br />
auch Hautärzte dieses Verfahren anstoßen. Es ist hier mehr das Ziel, den<br />
Betroffenen am Arbeitsplatz zu halten als das (langwierige) BK-Verfahren<br />
mit dem Ziel der Entschädigung durch Feststellung der MdE (Minderung<br />
der Erwerbsfähigkeit).<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
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<strong>Peter</strong> <strong>Greven</strong> <strong>Hautschutz</strong> Fon: +49 (0) 2251 77 617-0<br />
GmbH & Co. KG Fax: +49 (0) 2251 77 617-44<br />
Procter-&-Gamble-Str. 26 hautschutz@peter-greven.de<br />
D-53881 Euskirchen www.peter-greven.com<br />
GREVEN. Gesunde Haut – Sichere Arbeit.<br />
05/2008<br />
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