22.10.2012 Aufrufe

Marchand-Türelemente EI30 (T30) - Architectes.ch

Marchand-Türelemente EI30 (T30) - Architectes.ch

Marchand-Türelemente EI30 (T30) - Architectes.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MARCHAND-<strong>Türelemente</strong> <strong>EI30</strong> (<strong>T30</strong>)<br />

Stahlzargen<br />

Lieferbedingungen:<br />

Es gelten grundsätzli<strong>ch</strong> die Lieferbedingungen der Keller Zargen AG<br />

Montagehinweis:<br />

Stahltürzargen auf Mauerwerk (MBW) müssen dreiseitig satt mit Mörtel ausgegossen<br />

werden. (Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Merkblätter VST 001, 003 und 004).<br />

Stahltürzargen auf Lei<strong>ch</strong>tbauwände (LBW) sind zwis<strong>ch</strong>en Ständerprofil und Zarge mit<br />

Steinwolle auszustopfen. Die Wandverkleidungsplatten sind vorgängig im Berei<strong>ch</strong> des<br />

S<strong>ch</strong>losskastens und der Bänder auszunehmen, um sie ganz ins Zargenmaul eins<strong>ch</strong>ieben<br />

zu können. (Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>es Merkblatt VST 009).<br />

Im weiteren sind die Merkblätter der Keller Zargen AG zu den einzelnen Zargentypen<br />

zu bea<strong>ch</strong>ten.<br />

Die VKF-Zulassungen und Informationen basieren auf Angaben der jeweiligen<br />

Hersteller. Für deren Ri<strong>ch</strong>tigkeit kann keine Haftung übernommen werden.<br />

Keller Zargen AG Telefon 052 368 63 63 www.kellerzargen.<strong>ch</strong> / www.ei30.<strong>ch</strong><br />

CH-8353 Elgg Telefax 052 368 63 60 info@kellerzargen.<strong>ch</strong><br />

Türblätter<br />

Lieferbedingungen:<br />

Es gelten grundsätzli<strong>ch</strong> die Lieferbedingungen der J-P <strong>Mar<strong>ch</strong>and</strong> SA<br />

Montagehinweis:<br />

Sämtli<strong>ch</strong>e Hinweise der J-P <strong>Mar<strong>ch</strong>and</strong> SA sind zwingend einzuhalten.<br />

Na<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>tlinien VKF gilt immer der Grundsatz: Wie geprüft, so ausgeführt!<br />

Glei<strong>ch</strong>artige Elemente zertifizierter Konstruktionen dürfen weder untereinander no<strong>ch</strong> mit<br />

Elementen von Konstruktionen "ohne Prüfna<strong>ch</strong>weis" kombiniert werden.<br />

Die in der Praxis ausgeführten <strong>Türelemente</strong> müssen in allen Teilen dem zertifizierten und<br />

zugelassenen Türelement entspre<strong>ch</strong>en<br />

Die jeweiligen Material-, Herstellungs- und Montagevors<strong>ch</strong>riften sind zwingend<br />

einzuhalten.<br />

J-P <strong>Mar<strong>ch</strong>and</strong> SA Telefon 032 481 16 30 www.mar<strong>ch</strong>andsa.<strong>ch</strong><br />

CH-2732 Loveresse Telefax 032 481 33 71 info@mar<strong>ch</strong>andsa.<strong>ch</strong><br />

Ausgabedatum: 21.07.2005 <strong>Mar<strong>ch</strong>and</strong> / Seite 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!