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mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für ... - Architektur 109

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Städtebauliches Gutachten/Mehrfachbeauftragung<br />

<strong>mit</strong> <strong>vorgeschaltetem</strong> <strong>Bewerbungsverfahren</strong><br />

<strong>für</strong> einen Büroneubau am Österreichischen Platz<br />

in Stuttgart-Süd<br />

2008


Teil A<br />

Allgemeine Bedingungen des Gutachtens<br />

2


1. Auftraggeber Auftraggeber dieses Gutachtens ist die<br />

HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen<br />

Niederlassung Baden-Württemberg, Büro Stuttgart<br />

Liebknechtstraße 31<br />

70565 Stuttgart<br />

vertreten durch Stephan Gahm<br />

Koordination und Durchführung:<br />

René Tiedge (Ansprechpartner HTP)<br />

rene.tiedge@hochtief.de<br />

Fon 0711 389809 10<br />

Mark Arnold<br />

info@architektur <strong>109</strong>.de<br />

Fon: 0711 609341<br />

Claus Endmann<br />

claus.endmann@t-online.de<br />

Fon: 0711 454494<br />

2. Aufgabe Aufgabe des Gutachtens ist die Ausarbeitung von<br />

Vorentwürfen <strong>für</strong> einen Büroneubau auf den<br />

Flurstücken 544, 544/1, 544/3 zwischen Tübinger<br />

Straße, Feinstraße, Hauptstätter Straße und Paulinenstraße<br />

in Stuttgart-Süd. Eine ausführliche Beschreibung<br />

der Aufgabenstellung erfolgt in den<br />

Teilen B und C der Ausschreibung.<br />

3. Art des Gutachtens Das Gutachten ist <strong>mit</strong> einem vorgeschalteten <strong>Bewerbungsverfahren</strong><br />

ausgeschrieben. 3 Büros sind<br />

gesetzt, 5 Büros werden auf der Grundlage ihrer<br />

Bewerbung ausgesucht.<br />

Das Verfahren ist einstufig und offen. Die Teilnehmer<br />

werden ihre Leistungen bei der Gutachtersitzung<br />

selbst vorstellen.<br />

4. Teilnehmer Die Zusammenarbeit <strong>mit</strong> einem Energie-<br />

Fachberater ist vorgeschrieben und bei der Bewerbung<br />

zu benennen. Weitere Sachverständige/Fachberater<br />

können von den Wettbewerbs-<br />

Teilnehmern hinzugezogen werden.<br />

3


Zur Teilnahme am Gutachten werden folgende<br />

<strong>Architektur</strong>büros eingeladen:<br />

<strong>Architektur</strong>büro<br />

Auer + Weber + Assozierte<br />

Stuttgart<br />

<strong>Architektur</strong>büro AP Plan<br />

Mory Osterwalder Vielmo<br />

Stuttgart<br />

<strong>Architektur</strong>büro<br />

Léon Wohlhage Wernik<br />

Berlin<br />

NN<br />

NN<br />

NN<br />

NN<br />

NN<br />

5. Gutachterkommission Die Gutachterkommission wurde vor der endgültigen<br />

Fassung der Ausschreibung gehört (jeder<br />

Preisrichter, außer Stellvertreter und sachverständige<br />

Berater, hat eine Stimme); sie setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle<br />

Freier Architekt und Stadtplaner<br />

Reutlingen<br />

Fachpreisrichter Professor Dr. Franz Pesch<br />

Freier Architekt und Stadtplaner<br />

Witten<br />

Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Matthias Schuster<br />

Freier Architekt und Stadtplaner<br />

Stuttgart<br />

Fachpreisrichter Professor Jean Heemskerk<br />

Freier Architekt<br />

Mannheim<br />

Professor Volkmar Bleicher<br />

Transsolar Stuttgart<br />

4


Michael Föll<br />

Erster Bürgermeister<br />

Stuttgart<br />

Matthias Hahn<br />

Bürgermeister<br />

Stuttgart<br />

Fachpreisrichter Dr.-Ing. Detlef Kron<br />

Stadtdirektor und Leiter Stadtplanungsamt<br />

Stuttgart<br />

Dr. Klaus Brachmann<br />

Vorstand der WGV<br />

Stuttgart<br />

Hans-Peter Graf<br />

Direktor, Generalbevollmächtigter der WGV<br />

Stuttgart<br />

Sandro M. Camilli<br />

National Director, Jones Lang LaSalle<br />

Stuttgart<br />

Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Steffen Jüstel<br />

Architekt und Niederlassungsleiter HTP<br />

Stuttgart<br />

Stephan Gahm<br />

Niederlassungsleiter HTP<br />

Stuttgart<br />

Fachpreisrichterin Dipl.-Ing. Daniela Reich<br />

Architektin und Büroleiterin HTP<br />

Heidelberg<br />

Fachpreisrichterin Dipl.-Ing. Birgit Albrecht<br />

Architektin und Projektleiterin HTP<br />

Stuttgart<br />

Fachpreisrichter Dipl.-Ing. René Tiedge<br />

Architekt und Projektleiter HTP<br />

Stuttgart<br />

Christina Metke<br />

Gemeinderat CDU<br />

Stuttgart<br />

5


Roland Schmid<br />

Gemeinderat CDU<br />

Stuttgart<br />

Udo Lutz<br />

Gemeinderat SPD<br />

Stuttgart<br />

Peter Pätzold<br />

Gemeinderat Grüne<br />

Stuttgart<br />

Stellvertreter<br />

Iris Ripsam<br />

Gemeinderat CDU<br />

Stuttgart<br />

Jürgen Guckenberger<br />

Gemeinderat SPD<br />

Stuttgart<br />

Reinhold Uhl<br />

Gemeinderat FDP<br />

Stuttgart<br />

Jürgen Zeeb<br />

Gemeinderat FWV<br />

Stuttgart<br />

Sachverständige Berater<br />

Bezirksvorsteher Stuttgart-Süd<br />

Karl-Friedrich Jedtke<br />

Uwe Stuckenbrock<br />

Leiter der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte<br />

Stadtplanungsamt Stuttgart<br />

6. Rückfragen Um einen Meinungsaustausch zwischen Auftraggeber,<br />

Gutachtern und Teilnehmern über die Aufgabe<br />

und mögliche zu entwickelnde Lösungen zu<br />

ermöglichen, können schriftliche Rückfragen bis<br />

zum 08.12.08, bis spätestens 16.00 Uhr an das<br />

6


den Wettbewerb betreuende Büro ARCHITEKTUR<br />

<strong>109</strong> gerichtet werden.<br />

7. Vorprüfung Die Vorprüfung wird von Dipl.-Ing. Architekt Detlev<br />

Modro (HTP), Dipl.-Ing. (FH) Mathias Pfeifer<br />

(HTP), Dipl.-Ing. Architekt Mark Arnold und Dipl.-<br />

Ing. Claus Endmann durchgeführt. Weitere Sachverständige<br />

können hinzugezogen werden.<br />

8. Unterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

Anl. 8.1 Grundplan <strong>mit</strong> Höhenlinien (dxf/dwg)<br />

Anl. 8.2 Luftbilder <strong>mit</strong> Planungsgebiet (jpg)<br />

Anl. 8.3 Schrägaufnahmen 4 Stk.(pdf)<br />

Anl. 8.4 Leitungs- Medienplan (dwg)<br />

Anl. 8.5 Modelleinsatzplatte M. 1:200<br />

Anl. 8.6 Verkehrsplanung (pdf)<br />

Anl. 8.7 Bilder und Dateien des<br />

Umgebungmodells<br />

Anl. 8.8 Stadtkernziele Stuttgart<br />

Anl. 8.9 Info Zertifizierung<br />

Anl. 8.10 Checkliste Zertifizierung<br />

Anl. 8.11 Gif-Richtlinie<br />

Anl. 8.12 Ausbau Bausoll<br />

Anl. 8.13 Liste Nachhaltigkeit<br />

Anl. 8.14 Verfassererklärung<br />

Anl. 8.15 Gutachten Feinstaub<br />

Anl. 8.16 Gutachten Lärmschutz<br />

Die Modelleinsätze werden den TeilnehmerInnen<br />

parallel <strong>mit</strong> den Auslobungsunterlagen zugeschickt.<br />

9. Leistungen Alle eingereichten Leistungen sind an der rechten<br />

oberen Ecke <strong>mit</strong> dem Namen des Verfassers zu<br />

bezeichnen.<br />

Als Planungsgrundlage sind die ausgegebenen<br />

Unterlagen zu verwenden. Eine farbige Darstellung<br />

ist erwünscht.<br />

Von den verlangten Planungsleistungen ist ein 2.<br />

Satz <strong>für</strong> die Vorprüfung abzugeben.<br />

Darüber hinaus ist eine CD-ROM <strong>mit</strong> allen Planungsleistungen<br />

in pdf erwünscht.<br />

7


Im Einzelnen werden gefordert:<br />

9.1 Städtebaulicher Entwurf M 1 : 500<br />

Das städtebauliche Konzept <strong>mit</strong> Bebauungs-, Verkehrs-<br />

und Grünkonzeption.<br />

9.2 Grundrisse und Schnitte M 1: 200<br />

Gefordert werden alle wesentlichen Grundrisse<br />

und Schnitte soweit sie nicht identisch sind. Im EG<br />

sind die Außenanlagen und ihre Anschlüsse an<br />

die Gebäude aufzuzeigen. Die Schnittführungen<br />

der verlangten Querschnitte sind einzutragen.<br />

9.3 Ansichten M 1: 200 (Visualisierung)<br />

Erwartet werden alle Ansichten sowie zwei Visualisierungen,<br />

die zum Verständnis der Gestaltungsidee<br />

(Gliederung, Material, Farbgebung usw.)<br />

notwendig sind. Die zwei Standpunkte <strong>für</strong> die Visualisierungen<br />

sind im Lageplan (Anl. 8.1) eingetragen.<br />

9.4 Konstruktive Schnitt-Ansicht M 1:50<br />

Mit Angaben zu Material und Konstruktion.<br />

9.5 Berechnungen<br />

• Bruttorauminhalt, BRI<br />

• Bruttogrundfläche, BGF<br />

• Mietfläche MF-G (gem. gif)<br />

• überbaute Grundfläche, GRZ<br />

• anrechenbare Geschossfläche, GFZ<br />

• Geschätzte Baukosten getrennt nach den Nutzungen<br />

Wohnen/Büro/TG (auf der Basis der<br />

geplanten BGF- und BRI-Werte <strong>für</strong> die jeweilige<br />

Nutzung dargestellt, KG 300/400, netto)<br />

9.6 Modell M 1 : 200<br />

8


Modell auf der gelieferten Unterlage<br />

9.7 Erläuterungsbericht (Liberoblatt)<br />

Der Erläuterungsbericht soll maximal zwei DIN A 4<br />

Textseiten umfassen; zusätzliche erläuternde<br />

Skizzen, Perspektiven u. a. sind zulässig.<br />

9.8 Energiekonzept, Nachhaltigkeit<br />

• Ausführliche Erläuterungen <strong>mit</strong> Angabe der<br />

wesentlichen Energiekennziffern zum<br />

geplanten Energiekonzept; vergleiche<br />

Auslobung Teil B.<br />

• Ausgefüllte Liste Anlage 8.13<br />

9.9 Verfassererklärung<br />

Jeder Teilnehmer gibt eine Erklärung (2-fach) <strong>mit</strong><br />

den Namen und der Anschrift der Verfasser (Partnerschaften),<br />

aller Mitarbeiter und aller Fachberater<br />

ab. Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich<br />

eine Karte DIN A 5 <strong>mit</strong> den Namen der Verfasser<br />

und aller Beteiligten verlangt.<br />

10. Beurteilungskriterien Die Leistungen werden vorrangig nach folgenden,<br />

<strong>mit</strong> der Gutachterkommission beratenen generellen<br />

Kriterien beurteilt:<br />

• Städtebauliche und freiräumliche Qualität<br />

• Architektonische und gestalterische Qualität<br />

des Hochbaus und der Freiräume, Image der<br />

Gesamtanlage<br />

• Wirtschaftlichkeit und Konstruktion.<br />

Siehe auch Pkt. 1./Teil B Anlass und Ziel<br />

• Erfüllung der Flächenvorgaben und<br />

funktionalen Anforderungen Erschließung,<br />

Organisation, Orientierung<br />

• Qualitative Bedarfsanforderung (baulicher<br />

Standard). Siehe auch Anlage 8.12<br />

• Investitions- und Folgekosten<br />

9


• Energiekonzept. Siehe auch Pkt. 6./Teil B<br />

Wirtschaftlichkeit, Energie, Zertifizierung<br />

• Ökologische Anforderungen und<br />

Umweltverträglichkeit<br />

Hinweis: Die Ausloberin stuft das Gebäude <strong>mit</strong><br />

durchschnittlichen Planungsanforderungen ein,<br />

das heißt <strong>mit</strong> durchschnittlichen Anforderungen an<br />

die Einbindung in die Umgebung, mehreren einfachen<br />

Funktionsbereichen, durchschnittlichen gestalterischen<br />

Anforderungen, normalen oder gebräuchlichen<br />

Konstruktionen, durchschnittlicher<br />

technischer Ausrüstung, durchschnittlichen normalem<br />

Ausbau.<br />

11. Termine Eingang Rückfragen: Am 08.12.08 bis spätestens<br />

16.00 Uhr an ARCHITEKTUR <strong>109</strong>.<br />

Beantwortung Rückfragen: Bis zum 12.12.08.<br />

Abgabetermin <strong>für</strong> die Leistungen (Pläne) ist der<br />

26.01.2009. An diesem Tag muss die Arbeit bis<br />

spätestens 16.00 Uhr (Submissionstermin) bei<br />

dem betreuenden Büro ARCHITEKTUR <strong>109</strong> eingereicht<br />

sein.<br />

Abgabetermin <strong>für</strong> das Modell ist der 30.01.2009.<br />

An diesem Tag muss die Arbeit bis spätestens<br />

16.00 Uhr (Submissionstermin) bei dem betreuenden<br />

Büro ARCHITEKTUR <strong>109</strong> eingereicht sein.<br />

Sitzung der Gutachterkommission ist voraussichtlich<br />

am 11.02.09. Die Teilnehmer werden zu diesem<br />

Termin ihre Arbeiten vor dem Gremium präsentieren.<br />

12. Honorare/Preise Jeder Teilnehmer erhält ein<br />

Bearbeitungshonorar von 15.000,00 €.<br />

Mit dem Bearbeitungshonorar sind sämtliche nach<br />

Ziff. 9 zu erbringende Leistungen abgegolten. Ein<br />

Anspruch auf weitergehende Vergütung oder Ersatz<br />

von Auslagen besteht nicht.<br />

10


1. Preis 15.000,00 €<br />

2. Preis 10.000,00 €<br />

Insgesamt wird eine Preis- und Honorarsumme<br />

von 145.000,00 € (+ gesetzl. MwSt) ausgelobt.<br />

13. Weitere Bearbeitung Die Auftraggeberin wird, unter Berücksichtigung<br />

der Empfehlung der Gutachterkommission, einen<br />

oder mehrere TeilnehmerInnen <strong>mit</strong> weiteren Leistungen<br />

zu beauftragen. Im Fall einer weiteren Beauftragung,<br />

die nur auf der Basis einer gesonderten<br />

schriftlichen Vereinbarung <strong>mit</strong> der Auftraggeberin<br />

erfolgt, werden durch das Verfahren bereits<br />

erbrachte Leistungen nicht erneut vergütet (restlicher<br />

Honoraranspruch = Honoraranspruch <strong>für</strong> LP<br />

1/2 abzgl. bereits geleisteter Zahlungen durch diesen<br />

Wettbewerb).<br />

Die eingereichten Entwurfsvorschläge gehen in<br />

das Eigentum der Auftraggeberin über und dürfen<br />

von ihr in Teilen verwendet werden, selbst wenn<br />

dieser Entwurf nicht zur Übertragung des Auftrags<br />

geführt hat (Das Urheberrecht bleibt unberührt).<br />

14. Ergebnis Das Ergebnis des Verfahrens wird allen Teilnehmern<br />

nach der Gutachtersitzung unverzüglich <strong>mit</strong>geteilt.<br />

15. Ausstellung Die Auftraggeberin wird die Entwürfe öffentlich<br />

ausstellen.<br />

11


Teil B<br />

Ziele und Grundlagen<br />

12


1. Anlass und Ziel Im Jahr 2008 wurde von der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />

GmbH (HTP) das Grundstück Tübinger<br />

Straße 43 (Flurstücke 544; 544/1; 544/3) erworben.<br />

Grundstücksverkäufer ist die zukünftige<br />

Nachbarin, die Württembergische Gemeindeversicherung<br />

(WGV), die in diesem Jahr auf dem benachbarten<br />

Grundstück einen Neubau <strong>für</strong> die Eigennutzung<br />

realisiert hat. Auf dem Projektgrundstück<br />

befindet sich zurzeit ein Gebäude <strong>mit</strong> zweigeschossiger<br />

Tiefgarage aus den siebziger Jahren,<br />

welches abgerissen und durch einen Neubau<br />

ersetzt werden soll. Mit dem Abbruch des Gebäudes<br />

eröffnet sich unter Einbeziehung der heutigen<br />

Grünflächen entlang der Paulinenbrücke und am<br />

Österreichischen Platz die Möglichkeit einer Neugestaltung<br />

des gesamten Blockbereichs.<br />

Die HTP strebt <strong>mit</strong> diesem Gutachterverfahren eine<br />

ganzheitliche und nachhaltige Lösung <strong>für</strong> die<br />

Entwicklung einer Immobilie auf diesem Grundstück<br />

an. Dabei müssen die Teilnehmer nicht nur<br />

die architektonischen Rahmenbedingungen berücksichtigen,<br />

sondern auch ein Energie- und Klimakonzept<br />

erarbeiten, welches zukünftigen Veränderungen<br />

(Energiekostensteigerungen, klimatische<br />

Veränderungen, etc.) Rechnung trägt.<br />

Besondere Bedeutung hat bei der Bewertung des<br />

Gesamtentwurfs die Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb),<br />

Flächeneffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit<br />

und Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen<br />

Immobilie.<br />

Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Projekts<br />

sind zukunftsweisende Entwicklungen <strong>mit</strong> einzubeziehen.<br />

Ebenso sollen die Teilnehmer in diesem<br />

Verfahren nach Erstellung des Entwurfs die beigefügte<br />

Anlage 8.13 ausfüllen. Nach Durchführung<br />

des Verfahrens wird dann eine Aussage zur Umsetzbarkeit<br />

einer Zertifizierung <strong>für</strong> dieses Projekt<br />

von der Ausloberin getroffen werden. (Die Anlage<br />

8.13 fließt nicht in die Bewertung des Entwurfs<br />

ein).<br />

Alle zuvor genannten Bearbeitungsschwerpunkte<br />

sollen in einen Gebäudeentwurf fließen, der <strong>für</strong><br />

diesen Standort, das Umfeld, die Stadt Stuttgart<br />

und vor allem <strong>für</strong> Nutzer und den Eigentümer eine<br />

„hervorragende“ Lösung darstellt.<br />

13


Im Anschluss an das Verfahren, wird auf der<br />

Grundlage des Entwurfs ein Bebauungsplanverfahren<br />

eingeleitet, welches die Voraussetzung <strong>für</strong><br />

eine Umsetzung des Entwurfs und städtebauliche<br />

Neuordnung des Areals schaffen soll.<br />

2. Planungsgebiet Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Rand<br />

der Stuttgarter City. Es wird im Wesentlichen begrenzt<br />

durch die Tübinger Straße, Paulinenstraße,<br />

Hauptstätter Straße und Feinstraße. Es umfasst<br />

die Flurstücke 544, 544/1 und 544/3. Das engere<br />

Planungsgebiet umfasst da<strong>mit</strong> eine Fläche von ca.<br />

4.897qm (siehe Anlage 8.1). Die heutigen Grünflächen<br />

(Flst.Nr. 544/1 und 544/3) werden in dieser<br />

Funktion aufgegeben und können bebaut werden.<br />

Dabei ist von der Paulinenbrücke <strong>mit</strong> dem<br />

neuen Gebäude eine Abstandsfläche von mind.<br />

8,00m einzuhalten.<br />

Eine Gebäudeerschließung von der Brücke ist<br />

nicht erwünscht. Das Gebäude ist so zu konzipieren,<br />

dass auch bei einem zukünftigen Abbruch der<br />

Paulinenbrücke und der anschließenden Neugestaltung<br />

der gesamten infrastrukturellen Situation,<br />

die Funktionalität und insbesondere die städtebauliche<br />

und architektonische Wirkung des Gebäudes<br />

gewährleistet bleibt. Die neue infrastrukturelle Situation<br />

ist skizzenhaft <strong>mit</strong> dem Gebäudeentwurf<br />

darzustellen. Zum Österreichischen Platz hin ist<br />

zunächst ein Gebäudeabschluss auf dem eigenen<br />

Grundstück nachzuweisen.<br />

Nach einem Verkehrskonzept der Stadt Stuttgart<br />

(Anlage 8.6) ist es möglich, den Österreichischen<br />

Platz künftig anders zu gestalten. Da<strong>mit</strong> stehen<br />

Richtung Österreichischer Platz <strong>für</strong> das Projekt<br />

zusätzliche Flächen zur Verfügung. Eine Bebauung<br />

könnte bis zu einer imaginären Linie zwischen<br />

Hauptstätter Straße 70 und 96 vorgerückt werden.<br />

Für den Fall einer späteren Grundstückserweiterung<br />

in den Österreichischen Platz hinein, ist als<br />

Ideenskizze der dann später mögliche Platzabschluss<br />

darzustellen.<br />

Das Planungsgebiet liegt in einem Bereich, der<br />

unter stadtklimatischen Gesichtspunkten als sanierungsbedürftig<br />

eingestuft worden ist.<br />

14


3. Planungsrecht Für das Gebiet gilt derzeit die Baustaffel 2 nach<br />

Ortsbausatzung Stuttgart (gemischtes Gebiet,<br />

50% Flächenausnutzung, geschlossene Bauweise).<br />

Entlang der Feinstraße sind 4 Stockwerke,<br />

entlang der Tübinger-/Paulinenstraße und am Österreichischen<br />

Platz sind 5 Stockwerke zulässig.<br />

4. Städtebauliche Vorgaben 4.1 Maß der Nutzung<br />

Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung soll als<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans<br />

dienen.<br />

Hinsichtlich der GRZ werden keine verbindlichen<br />

Werte vorgegeben. Eine Geschossflächenzahl<br />

von GFZ 3,5 ist seitens der Stadt Stuttgart vorgegeben.<br />

4.2 Baugrenzen - Baulinien<br />

Entlang der Feinstraße darf die Grundstücksgrenze<br />

<strong>mit</strong> Gebäudeteilen nicht überschritten werden.<br />

Entlang der Tübinger Straße kann die Bauflucht<br />

der südlich und nördlich vom Planungsgebiet vorhandenen<br />

Gebäude aufgenommen werden. Jedoch<br />

ist der heutige Gehweg aus verschiedenen<br />

Gründen in seiner Form und Funktion zu erhalten.<br />

Ebenso ist der Baumbestand, wenn möglich, weitestgehend<br />

zu erhalten. Für entfallene Bäume sind<br />

mögliche Ersatzmaßnahmen zu benennen. Die<br />

Bauflucht kann aus Sicht der Stadt und der Ausloberin<br />

nur in den Obergeschossen aufgenommen<br />

werden.<br />

4.3 Gebäudehöhen<br />

Seitens der Stadt Stuttgart werden folgende Höhenvorgaben<br />

<strong>mit</strong>geteilt:<br />

Feinstr./Tübingerstr.: HbA = 21m<br />

Paulinenstr./<br />

Österreichischer Platz: HbA = 23m<br />

Die Auftraggeberin weist explizit darauf hin, dass<br />

bei der Beurteilung die städtebauliche Qualität, die<br />

Einfügung in die Umgebung und die architektonische<br />

Gestaltung maßgeblich sein werden.<br />

15


Es wird besonders darauf hingewiesen, dass höhere<br />

Baukörper an dem Standort in un<strong>mit</strong>telbarer<br />

Nachbarschaft zum Kulturdenkmal Marienkirche<br />

seitens der Stadt nicht erwünscht sind.<br />

4.4 Dachgestaltung<br />

Das Dach ist als fünfte Fassade zu gestalten.<br />

Nicht – oder leicht geneigte Dächer sind extensiv<br />

zu begrünen. Soweit technische Anlagen auf dem<br />

Dach geplant werden, sind diese ansprechend zu<br />

gestalten.<br />

4.5 Art der Nutzung<br />

Entsprechend den Flächenvorgaben (siehe Teil C)<br />

ist eine überwiegend gewerbliche Nutzung vorgesehen.<br />

Entlang der Tübinger Straße und eventuell<br />

zur Paulinenbrücke hin wird im Erdgeschoss eine<br />

publikumsintensive Gewerbe-, Gastro- oder<br />

Dienstleistungsnutzung gewünscht.<br />

Die Ausloberin weist darauf hin, dass jede neue<br />

Immobilie nach den innerstädtischen Zielvorgaben<br />

<strong>mit</strong> einem Mindestanteil Wohnungen zu errichten<br />

ist. Dieser beträgt <strong>für</strong> diesen Standort 20% bezogen<br />

auf die gesamte oberirdische Bruttogeschossfläche<br />

(BGF). Der Wohnanteil ist auf eine verträgliche<br />

Weise (Hinweis Gutachten Lärm und Feinstaub,<br />

Anl. 8.15 und Anl. 8.16) im Entwurf nachzuweisen.<br />

4.6 Anbindung Ebene Gerberstraße<br />

Der Raum unter der Paulinenstraße wird heute als<br />

Parkierungsfläche genutzt. Fußgänger aus Richtung<br />

Gerberstraße müssen die Parkierungsanlage<br />

durchqueren, um im Bereich der TG-Zufahrt über<br />

eine Treppe auf das Höhenniveau der Hauptstätter<br />

Straße zu gelangen. Der durch die Grünanlage<br />

führende Weg wird bei dessen Bebauung aufgegeben<br />

und sollte um den Neubau herum im Bereich<br />

des Österreichischen Platzes geführt werden.<br />

Dabei müssen auch die Gehwege unter und<br />

auf der Brücke zusammengeführt werden. Mit<br />

dem Neubau soll die Fußgängerführung Gerber-<br />

16


straße – Feinstraße funktional verbessert werden.<br />

Gegenwärtig untersucht die Stadt Stuttgart den<br />

Abriß der Paulinenbrücke. Zum Zeitpunkt des<br />

Wettbewerbs kann noch keine definitive Aussage<br />

zur weiteren Entwicklung an dieser Stelle getroffen<br />

werden. Der Entwurf sollte sich sowohl <strong>für</strong> die<br />

oberirdische wie auch <strong>für</strong> die unterirdische Verkehrsverbindung<br />

Paulinenstrasse eignen. Zudem<br />

wird erwartet, dass die Westseite der Paulinenstraße<br />

eine neue, stadtgestalterisch befriedigende<br />

Ausformung erhält.<br />

4.7 Freiflächen<br />

Die aus den Entwurfsvorschlägen resultierenden<br />

Freiräume sind, ihrer Funktion entsprechend, so<br />

zu gestalten, dass sie den hohen Ansprüchen an<br />

die <strong>Architektur</strong>qualität der Neubebauung angemessen<br />

sind. Die Baumstandorte sollen weitgehend<br />

erhalten werden, soweit sie nicht den städtebaulichen<br />

Zielvorgaben und der Umsetzung des<br />

Entwurfskonzeptes entgegenstehen. Für entfallene<br />

Bäume sind mögliche Ersatzmaßnahmen zu<br />

benennen.<br />

4.8 ÖPNV<br />

Bei der Erschließung durch öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel<br />

kann im Wesentlichen von der heutigen Situation<br />

ausgegangen werden. Im Bereich der<br />

Hauptstätter Straße werden die Stadtbahnlinien U<br />

1 und U 14 <strong>mit</strong> der Haltestelle „Österreichischer<br />

Platz“ geführt.<br />

4.9 Individualverkehr<br />

Die Anlieferung und Entsorgung hat auf dem<br />

Grundstück zu erfolgen. Bei der gegebenen Situation<br />

bietet es sich an, eine Erschließung von der<br />

Feinstraße aus vorzusehen.<br />

4.10 Ruhender Verkehr<br />

Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />

notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage nach-<br />

17


5. Planungshinweise 5.1 Qualitäten<br />

zuweisen. Die endgültige Anzahl wird im Baugenehmigungsverfahren<br />

festgelegt.<br />

Für die wirtschaftlich tragfähige Projektentwicklung<br />

sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:<br />

Büroflächen<br />

• Zielwert des Verhältnisses zwischen<br />

Büromietfläche (MF-G gem. gif) und BGF<br />

oberirdisch (Büroanteil) beträgt mindestens<br />

88%. Dabei ist auf einen großen Anteil MF-<br />

G1-Flächen und einen geringen Anteil MF-<br />

G2-Flächen zu achten.<br />

• Geringer Gemeinschaftsflächenanteil MF-G2<br />

(Aufzugsvorräume, etc.).<br />

• Der HNF-Anteil (DIN 277) an der Büromietfläche<br />

(MF-G1) ist zu maximieren. Maßgeblich<br />

<strong>für</strong> die Beurteilung der Effizienz ist allerdings<br />

die Anzahl der Arbeitsplätze (Einzelbürokonzept)<br />

bezogen auf die Büromietfläche<br />

(MF-G). Hierzu wird folgender Schlüssel vorgegeben:<br />

1 AP pro 13,5qm HNF<br />

• Notwendige Nebenflächen sind in einem<br />

üblichen Umfang nachzuweisen.<br />

• Die Flexibilität innerhalb der Büromietflächen<br />

ermöglicht eine nutzerspezifische Ausgestaltung<br />

von Einzel-, Kombi- und/oder Großraumbüros.<br />

Dabei sind Mischformen bzw.<br />

zukunftsweisende Alternativen zulässig.<br />

• Ein vermarktungsfähiger Mix aus verschieden<br />

großen Mietflächen muss gewährleistet<br />

sein. Die kleinste autark funktionsfähige<br />

Mietfläche sollte ca. 250qm betragen (Anteil<br />

am Mietflächenmix nicht zu gering). Die<br />

größte Mietfläche sollte in einem Geschoss<br />

bzw. durch das Gesamtgebäude darstellbar<br />

sein.<br />

• Das Ausbauraster soll unter Berücksichti-<br />

18


gung der Gebäudekonstruktion den Anforderungen<br />

an ein flexibles Bürokonzept gerecht<br />

werden (Ausbauraster ca. 1,35m bis max.<br />

1,45m).<br />

• Die lichte Höhe (OKFFB bis UK Fertigdecke)<br />

sollte im Regelgeschoss größer 3 m sein. Im<br />

Erdgeschoss sollte eine lichte Höhe von größer<br />

4m erzielt werden.<br />

• Es wird eine natürliche Belichtung der Räume<br />

(ggf. durch Einsatz von Tageslichtlenksystemen)<br />

erwartet.<br />

• Gebäudetiefen zwischen 12,00m bis 13,50m<br />

sollten nicht überschritten werden. Die Möglichkeit<br />

zur Fensterlüftung muss gewährleistet<br />

sein.<br />

• Die Planung von zentralen, ansprechenden<br />

und repräsentativen Haupt- und Nebeneingängen<br />

ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Die<br />

Ausloberin erwartet Lösungsvorschläge zum<br />

Thema „Adressbildung“ der Immobilie.<br />

• Die Möglichkeit einer Vorfahrt im Zugangsbereich<br />

wäre wünschenswert.<br />

• Es sind attraktive und repräsentative Erschließungswege<br />

innerhalb des Gebäudes<br />

zu planen. Dies gilt insbesondere auch <strong>für</strong><br />

die Antrittsbereiche von der Tiefgarage zum<br />

Treppenhaus bzw. zu den Treppenhäusern<br />

und Mietbereichsvorräumen, sowie in den<br />

Nassbereichen (Toiletten-Anlagen, Teeküchen,<br />

etc.).<br />

• Klare, eindeutige und übersichtliche Wegeführung<br />

von der Tiefgarage bzw. vom Eingangsbereich<br />

bis zum Mietbereichszugang<br />

sind erwünscht.<br />

Büroflächen Technik<br />

Siehe auch Angaben zu Wirtschaftlichkeit, Energie,<br />

Zertifizierung.<br />

• Zeitgemäße Lüftungs- und Kühlungskonzepte<br />

sind als technische Grundausstattung vor-<br />

19


zusehen (Hinweis: Feinstaubbelastung). Zur<br />

Betriebskostenoptimierung soll grundsätzlich<br />

auch der Einsatz passiver Systeme möglich<br />

sein.<br />

• Hohlraumboden zur Verlegung der EDV- und<br />

Elektroverkabelung. Alternative Installationskonzepte<br />

sind zu benennen.<br />

• Die Entwürfe werden auch hinsichtlich der<br />

Behaglichkeit im Sommer überprüft. In diesem<br />

Zusammenhang werden Aussagen zum<br />

Sonnenschutz und zur freien Nachtkühlung<br />

oder sonstigen Systemen zur sommerlichen<br />

Kühlung erwartet. Diesbezüglich kann sich<br />

die Ausloberin eine Betonkern- bzw. Bauteiltemperierung<br />

vorstellen.<br />

Wohnflächen<br />

• Die Wohneinheiten müssen sich, unter Berücksichtigung<br />

der besonderen Bedingungen<br />

von Büro- und Wohnkonzeption, in die Struktur<br />

des Hauses einfügen.<br />

• Das Angebot sollte vielfältig und kompakt<br />

sein und in <strong>mit</strong>tlerem bis höherem Ausstattungsniveau<br />

sein.<br />

• Eine ausgewogene Mischung aus Wohneinheiten<br />

von 2-4 Zimmerwohnungen muss<br />

dargestellt werden. In den obersten Geschossen<br />

kann über größere Wohnungen<br />

nachgedacht werden.<br />

• Eine flexible Parzellierung der Wohneinheiten<br />

ist wünschenswert.<br />

• Auf die Verträglichkeit <strong>mit</strong> der Büronutzung<br />

ist zu achten.<br />

• Eine gute Erschließungslösung (wenn möglich<br />

getrennt von Büro) <strong>mit</strong> Überlegungen zu<br />

Eingangssituation, Zugang in das Gebäude,<br />

Tiefgaragennutzung, Aufzug ist zu prüfen.<br />

• Die Anzahl der Stellplätze ist entsprechend<br />

der Auslobung Teil C Flächenvorgaben<br />

nachzuweisen.<br />

20


• Es muss eine wirtschaftliche Lösung im Umgang<br />

<strong>mit</strong> den klimatischen und schalltechnischen<br />

Bedingungen erarbeitet werden.<br />

5.2 Empfangsräume/Erdgeschoss<br />

Das Foyer sollte einladend gestaltet sein und die<br />

im Gebäude ansässigen Firmen angemessen repräsentieren.<br />

Im EG ist aufgrund straßenseitiger<br />

Einsicht eine Büronutzung fraglich. Denkbar ist<br />

das Ansiedeln von Einzelhandel oder Gastronomie.<br />

5.3 Lagerfläche und TG/Untergeschoss<br />

Im Untergeschoss sind Lagerflächen einzuplanen<br />

(Flächenanteil ca. 25% der UG-Flächen).<br />

Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />

notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage nachzuweisen.<br />

Die endgültige Anzahl wird im Baugenehmigungsverfahren<br />

festgelegt.<br />

5.4 Schallschutz<br />

Aufgrund der stark frequentierten Hauptstätter-<br />

und Paulinenstraße ist <strong>mit</strong> einem erhöhten Lärmaufkommen<br />

zu rechnen (siehe Anlage 8.16).<br />

5.5 Beschriftung/Leitsystem<br />

Vom Teilnehmer werden Aussagen zum Beschriftungs-<br />

und Leitsystem am bzw. im Gebäude erwartet.<br />

6. Wirtschaftlichkeit, Energie, Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine<br />

Zertifizierung wirtschaftliche und nachhaltige Gesamtlösung.<br />

Zielsetzung des Wettbewerbs ist weiter die Optimierung<br />

von Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik.<br />

Von den TeilnehmerInnen werden Vorschläge<br />

zur Energieeinsparung, Behaglichkeit/Komfort,<br />

Klimaschutz und Schonung vorhandener<br />

Ressourcen erwartet. Die Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> entsprechenden Fachplanern wird vorausge-<br />

21


setzt. Die entsprechenden Fachplaner sind in der<br />

Bewerbung zu benennen.<br />

Die Gebäudeplanung hat auf Grundlage der EnEV<br />

2007 bzw. ggf. EnEV 2009 unter Einsatz von möglichst<br />

einfachem technischem Aufwand zu erfolgen.<br />

Die Beschreibung eines schlüssigen Energiekonzeptes<br />

ist Teil der Wettbewerbsleistung. Im<br />

Sinne eines ganzheitlichen energetischen Ansatzes<br />

wird eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte<br />

Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz,<br />

zur rationellen Energieversorgung, zu<br />

Stromsparkonzepten etc. erwartet.<br />

Nachhaltigkeit<br />

Die Ausloberin beabsichtigt im Anschluß an den<br />

Wettbewerb, die Möglichkeit zu einer Zertifizierung<br />

zu prüfen. Hierzu sollen die Teilnehmer die beigefügte<br />

Liste (Gegenüberstellung der Kriterien nach<br />

LEED und DGNB; Anlage 8.13) nach Erstellung<br />

des Entwurfs ausfüllen. Diese Liste wird nicht Bestandteil<br />

der Bewertungskriterien, sondern dient<br />

lediglich <strong>für</strong> eine weitere Beurteilung der Umsetzbarkeit<br />

heutiger „Trends“.<br />

7. Finanzierung, Kosten Eine wirtschaftliche Realisierung des eingereichten<br />

Entwurfes muss im Rahmen der Vorgaben<br />

und unter Zugrundelegung marktüblicher Kostenansätze<br />

gewährleistet sein. Die Ausloberin geht<br />

von folgenden Netto-Kostenansätzen (KG 300 +<br />

400) als Zielkorridor aus:<br />

• Büroflächen ca. 1.250,00 EUR/qm<br />

BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />

Flächen), einschließlich Ausbau, <strong>mit</strong>tlerer<br />

Standard (siehe Anlage 8.12 Bau-Soll).<br />

• Wohnflächen ca. 1.250,00 EUR/qm<br />

BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />

Flächen), einschließlich Ausbau, <strong>mit</strong>tlerer<br />

Standard.<br />

• Handelsflächen ca. 1.050,00 EUR/qm<br />

BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />

Flächen), ohne Ausbau (nur veredelter Rohbau)<br />

22


• Lagerflächen UG ca. 450,00 EUR/qm BGF<br />

• Stellplätze ca. 13.000,00 EUR pro<br />

PKW-Stellplatz<br />

Die Kostenkennwerte sind als Richtwerte zu<br />

verstehen. Es ist in jedem Fall eine eigene Kalkulation<br />

durchzuführen und dem Entwurf beizulegen.<br />

Auch hinsichtlich Mieterwechsel wird bei den dann<br />

zu tätigenden Umbaumaßnahmen eine wirtschaftliche<br />

Lösung vorausgesetzt.<br />

Zusätzliche energetische Maßnahmen am Gebäude,<br />

die über das normative Mindestmaß hinausgehen,<br />

sind separat auszuweisen. Die Einbeziehung<br />

derartiger Bauteile oder Systeme muss<br />

durch eine statische Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung<br />

belegt werden und sich an üblichen Amortisationszeiten<br />

orientieren.<br />

8. Verbindliche Vorschriften Bei der Planung sind die aktuell gültigen Normen<br />

und Hinweise und Richtlinien einzuhalten.<br />

23


Teil C<br />

Flächenvorgaben<br />

24


9. Flächenvorgaben Die Mindestflächenvorgaben sind in der nachfolgenden<br />

Einzelaufstellung zusammengefasst:<br />

• Büroflächenanteil inkl. Wohnflächen: 14.500 qm<br />

Mietfläche nach gif (MF-G1, MF-G2)<br />

• Handel, Gastronomie: 600 qm<br />

Mietfläche nach gif (MF-G1, MF-G2)<br />

• Wohnflächenanteil ca. 20% bezogen auf die<br />

gesamte oberirdische BGF; Ausgewogene Mischung<br />

von Wohneinheiten als 2-4 Zimmerwohnungen<br />

• Anzahl der Stellplätze<br />

A. Stellplätze Büroflächen:<br />

Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />

notwendigen Stellplätze in einer<br />

Tiefgarage nachzuweisen.<br />

B. Stellplätze Wohnflächen:<br />

Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze in der<br />

Tiefgarage nachzuweisen.<br />

Die endgültige Anzahl der Stellplätze wird im<br />

Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

festgelegt.<br />

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