mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für ... - Architektur 109
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Städtebauliches Gutachten/Mehrfachbeauftragung<br />
<strong>mit</strong> <strong>vorgeschaltetem</strong> <strong>Bewerbungsverfahren</strong><br />
<strong>für</strong> einen Büroneubau am Österreichischen Platz<br />
in Stuttgart-Süd<br />
2008
Teil A<br />
Allgemeine Bedingungen des Gutachtens<br />
2
1. Auftraggeber Auftraggeber dieses Gutachtens ist die<br />
HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH, Essen<br />
Niederlassung Baden-Württemberg, Büro Stuttgart<br />
Liebknechtstraße 31<br />
70565 Stuttgart<br />
vertreten durch Stephan Gahm<br />
Koordination und Durchführung:<br />
René Tiedge (Ansprechpartner HTP)<br />
rene.tiedge@hochtief.de<br />
Fon 0711 389809 10<br />
Mark Arnold<br />
info@architektur <strong>109</strong>.de<br />
Fon: 0711 609341<br />
Claus Endmann<br />
claus.endmann@t-online.de<br />
Fon: 0711 454494<br />
2. Aufgabe Aufgabe des Gutachtens ist die Ausarbeitung von<br />
Vorentwürfen <strong>für</strong> einen Büroneubau auf den<br />
Flurstücken 544, 544/1, 544/3 zwischen Tübinger<br />
Straße, Feinstraße, Hauptstätter Straße und Paulinenstraße<br />
in Stuttgart-Süd. Eine ausführliche Beschreibung<br />
der Aufgabenstellung erfolgt in den<br />
Teilen B und C der Ausschreibung.<br />
3. Art des Gutachtens Das Gutachten ist <strong>mit</strong> einem vorgeschalteten <strong>Bewerbungsverfahren</strong><br />
ausgeschrieben. 3 Büros sind<br />
gesetzt, 5 Büros werden auf der Grundlage ihrer<br />
Bewerbung ausgesucht.<br />
Das Verfahren ist einstufig und offen. Die Teilnehmer<br />
werden ihre Leistungen bei der Gutachtersitzung<br />
selbst vorstellen.<br />
4. Teilnehmer Die Zusammenarbeit <strong>mit</strong> einem Energie-<br />
Fachberater ist vorgeschrieben und bei der Bewerbung<br />
zu benennen. Weitere Sachverständige/Fachberater<br />
können von den Wettbewerbs-<br />
Teilnehmern hinzugezogen werden.<br />
3
Zur Teilnahme am Gutachten werden folgende<br />
<strong>Architektur</strong>büros eingeladen:<br />
<strong>Architektur</strong>büro<br />
Auer + Weber + Assozierte<br />
Stuttgart<br />
<strong>Architektur</strong>büro AP Plan<br />
Mory Osterwalder Vielmo<br />
Stuttgart<br />
<strong>Architektur</strong>büro<br />
Léon Wohlhage Wernik<br />
Berlin<br />
NN<br />
NN<br />
NN<br />
NN<br />
NN<br />
5. Gutachterkommission Die Gutachterkommission wurde vor der endgültigen<br />
Fassung der Ausschreibung gehört (jeder<br />
Preisrichter, außer Stellvertreter und sachverständige<br />
Berater, hat eine Stimme); sie setzt sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle<br />
Freier Architekt und Stadtplaner<br />
Reutlingen<br />
Fachpreisrichter Professor Dr. Franz Pesch<br />
Freier Architekt und Stadtplaner<br />
Witten<br />
Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Matthias Schuster<br />
Freier Architekt und Stadtplaner<br />
Stuttgart<br />
Fachpreisrichter Professor Jean Heemskerk<br />
Freier Architekt<br />
Mannheim<br />
Professor Volkmar Bleicher<br />
Transsolar Stuttgart<br />
4
Michael Föll<br />
Erster Bürgermeister<br />
Stuttgart<br />
Matthias Hahn<br />
Bürgermeister<br />
Stuttgart<br />
Fachpreisrichter Dr.-Ing. Detlef Kron<br />
Stadtdirektor und Leiter Stadtplanungsamt<br />
Stuttgart<br />
Dr. Klaus Brachmann<br />
Vorstand der WGV<br />
Stuttgart<br />
Hans-Peter Graf<br />
Direktor, Generalbevollmächtigter der WGV<br />
Stuttgart<br />
Sandro M. Camilli<br />
National Director, Jones Lang LaSalle<br />
Stuttgart<br />
Fachpreisrichter Dipl.-Ing. Steffen Jüstel<br />
Architekt und Niederlassungsleiter HTP<br />
Stuttgart<br />
Stephan Gahm<br />
Niederlassungsleiter HTP<br />
Stuttgart<br />
Fachpreisrichterin Dipl.-Ing. Daniela Reich<br />
Architektin und Büroleiterin HTP<br />
Heidelberg<br />
Fachpreisrichterin Dipl.-Ing. Birgit Albrecht<br />
Architektin und Projektleiterin HTP<br />
Stuttgart<br />
Fachpreisrichter Dipl.-Ing. René Tiedge<br />
Architekt und Projektleiter HTP<br />
Stuttgart<br />
Christina Metke<br />
Gemeinderat CDU<br />
Stuttgart<br />
5
Roland Schmid<br />
Gemeinderat CDU<br />
Stuttgart<br />
Udo Lutz<br />
Gemeinderat SPD<br />
Stuttgart<br />
Peter Pätzold<br />
Gemeinderat Grüne<br />
Stuttgart<br />
Stellvertreter<br />
Iris Ripsam<br />
Gemeinderat CDU<br />
Stuttgart<br />
Jürgen Guckenberger<br />
Gemeinderat SPD<br />
Stuttgart<br />
Reinhold Uhl<br />
Gemeinderat FDP<br />
Stuttgart<br />
Jürgen Zeeb<br />
Gemeinderat FWV<br />
Stuttgart<br />
Sachverständige Berater<br />
Bezirksvorsteher Stuttgart-Süd<br />
Karl-Friedrich Jedtke<br />
Uwe Stuckenbrock<br />
Leiter der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte<br />
Stadtplanungsamt Stuttgart<br />
6. Rückfragen Um einen Meinungsaustausch zwischen Auftraggeber,<br />
Gutachtern und Teilnehmern über die Aufgabe<br />
und mögliche zu entwickelnde Lösungen zu<br />
ermöglichen, können schriftliche Rückfragen bis<br />
zum 08.12.08, bis spätestens 16.00 Uhr an das<br />
6
den Wettbewerb betreuende Büro ARCHITEKTUR<br />
<strong>109</strong> gerichtet werden.<br />
7. Vorprüfung Die Vorprüfung wird von Dipl.-Ing. Architekt Detlev<br />
Modro (HTP), Dipl.-Ing. (FH) Mathias Pfeifer<br />
(HTP), Dipl.-Ing. Architekt Mark Arnold und Dipl.-<br />
Ing. Claus Endmann durchgeführt. Weitere Sachverständige<br />
können hinzugezogen werden.<br />
8. Unterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur<br />
Verfügung gestellt:<br />
Anl. 8.1 Grundplan <strong>mit</strong> Höhenlinien (dxf/dwg)<br />
Anl. 8.2 Luftbilder <strong>mit</strong> Planungsgebiet (jpg)<br />
Anl. 8.3 Schrägaufnahmen 4 Stk.(pdf)<br />
Anl. 8.4 Leitungs- Medienplan (dwg)<br />
Anl. 8.5 Modelleinsatzplatte M. 1:200<br />
Anl. 8.6 Verkehrsplanung (pdf)<br />
Anl. 8.7 Bilder und Dateien des<br />
Umgebungmodells<br />
Anl. 8.8 Stadtkernziele Stuttgart<br />
Anl. 8.9 Info Zertifizierung<br />
Anl. 8.10 Checkliste Zertifizierung<br />
Anl. 8.11 Gif-Richtlinie<br />
Anl. 8.12 Ausbau Bausoll<br />
Anl. 8.13 Liste Nachhaltigkeit<br />
Anl. 8.14 Verfassererklärung<br />
Anl. 8.15 Gutachten Feinstaub<br />
Anl. 8.16 Gutachten Lärmschutz<br />
Die Modelleinsätze werden den TeilnehmerInnen<br />
parallel <strong>mit</strong> den Auslobungsunterlagen zugeschickt.<br />
9. Leistungen Alle eingereichten Leistungen sind an der rechten<br />
oberen Ecke <strong>mit</strong> dem Namen des Verfassers zu<br />
bezeichnen.<br />
Als Planungsgrundlage sind die ausgegebenen<br />
Unterlagen zu verwenden. Eine farbige Darstellung<br />
ist erwünscht.<br />
Von den verlangten Planungsleistungen ist ein 2.<br />
Satz <strong>für</strong> die Vorprüfung abzugeben.<br />
Darüber hinaus ist eine CD-ROM <strong>mit</strong> allen Planungsleistungen<br />
in pdf erwünscht.<br />
7
Im Einzelnen werden gefordert:<br />
9.1 Städtebaulicher Entwurf M 1 : 500<br />
Das städtebauliche Konzept <strong>mit</strong> Bebauungs-, Verkehrs-<br />
und Grünkonzeption.<br />
9.2 Grundrisse und Schnitte M 1: 200<br />
Gefordert werden alle wesentlichen Grundrisse<br />
und Schnitte soweit sie nicht identisch sind. Im EG<br />
sind die Außenanlagen und ihre Anschlüsse an<br />
die Gebäude aufzuzeigen. Die Schnittführungen<br />
der verlangten Querschnitte sind einzutragen.<br />
9.3 Ansichten M 1: 200 (Visualisierung)<br />
Erwartet werden alle Ansichten sowie zwei Visualisierungen,<br />
die zum Verständnis der Gestaltungsidee<br />
(Gliederung, Material, Farbgebung usw.)<br />
notwendig sind. Die zwei Standpunkte <strong>für</strong> die Visualisierungen<br />
sind im Lageplan (Anl. 8.1) eingetragen.<br />
9.4 Konstruktive Schnitt-Ansicht M 1:50<br />
Mit Angaben zu Material und Konstruktion.<br />
9.5 Berechnungen<br />
• Bruttorauminhalt, BRI<br />
• Bruttogrundfläche, BGF<br />
• Mietfläche MF-G (gem. gif)<br />
• überbaute Grundfläche, GRZ<br />
• anrechenbare Geschossfläche, GFZ<br />
• Geschätzte Baukosten getrennt nach den Nutzungen<br />
Wohnen/Büro/TG (auf der Basis der<br />
geplanten BGF- und BRI-Werte <strong>für</strong> die jeweilige<br />
Nutzung dargestellt, KG 300/400, netto)<br />
9.6 Modell M 1 : 200<br />
8
Modell auf der gelieferten Unterlage<br />
9.7 Erläuterungsbericht (Liberoblatt)<br />
Der Erläuterungsbericht soll maximal zwei DIN A 4<br />
Textseiten umfassen; zusätzliche erläuternde<br />
Skizzen, Perspektiven u. a. sind zulässig.<br />
9.8 Energiekonzept, Nachhaltigkeit<br />
• Ausführliche Erläuterungen <strong>mit</strong> Angabe der<br />
wesentlichen Energiekennziffern zum<br />
geplanten Energiekonzept; vergleiche<br />
Auslobung Teil B.<br />
• Ausgefüllte Liste Anlage 8.13<br />
9.9 Verfassererklärung<br />
Jeder Teilnehmer gibt eine Erklärung (2-fach) <strong>mit</strong><br />
den Namen und der Anschrift der Verfasser (Partnerschaften),<br />
aller Mitarbeiter und aller Fachberater<br />
ab. Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich<br />
eine Karte DIN A 5 <strong>mit</strong> den Namen der Verfasser<br />
und aller Beteiligten verlangt.<br />
10. Beurteilungskriterien Die Leistungen werden vorrangig nach folgenden,<br />
<strong>mit</strong> der Gutachterkommission beratenen generellen<br />
Kriterien beurteilt:<br />
• Städtebauliche und freiräumliche Qualität<br />
• Architektonische und gestalterische Qualität<br />
des Hochbaus und der Freiräume, Image der<br />
Gesamtanlage<br />
• Wirtschaftlichkeit und Konstruktion.<br />
Siehe auch Pkt. 1./Teil B Anlass und Ziel<br />
• Erfüllung der Flächenvorgaben und<br />
funktionalen Anforderungen Erschließung,<br />
Organisation, Orientierung<br />
• Qualitative Bedarfsanforderung (baulicher<br />
Standard). Siehe auch Anlage 8.12<br />
• Investitions- und Folgekosten<br />
9
• Energiekonzept. Siehe auch Pkt. 6./Teil B<br />
Wirtschaftlichkeit, Energie, Zertifizierung<br />
• Ökologische Anforderungen und<br />
Umweltverträglichkeit<br />
Hinweis: Die Ausloberin stuft das Gebäude <strong>mit</strong><br />
durchschnittlichen Planungsanforderungen ein,<br />
das heißt <strong>mit</strong> durchschnittlichen Anforderungen an<br />
die Einbindung in die Umgebung, mehreren einfachen<br />
Funktionsbereichen, durchschnittlichen gestalterischen<br />
Anforderungen, normalen oder gebräuchlichen<br />
Konstruktionen, durchschnittlicher<br />
technischer Ausrüstung, durchschnittlichen normalem<br />
Ausbau.<br />
11. Termine Eingang Rückfragen: Am 08.12.08 bis spätestens<br />
16.00 Uhr an ARCHITEKTUR <strong>109</strong>.<br />
Beantwortung Rückfragen: Bis zum 12.12.08.<br />
Abgabetermin <strong>für</strong> die Leistungen (Pläne) ist der<br />
26.01.2009. An diesem Tag muss die Arbeit bis<br />
spätestens 16.00 Uhr (Submissionstermin) bei<br />
dem betreuenden Büro ARCHITEKTUR <strong>109</strong> eingereicht<br />
sein.<br />
Abgabetermin <strong>für</strong> das Modell ist der 30.01.2009.<br />
An diesem Tag muss die Arbeit bis spätestens<br />
16.00 Uhr (Submissionstermin) bei dem betreuenden<br />
Büro ARCHITEKTUR <strong>109</strong> eingereicht sein.<br />
Sitzung der Gutachterkommission ist voraussichtlich<br />
am 11.02.09. Die Teilnehmer werden zu diesem<br />
Termin ihre Arbeiten vor dem Gremium präsentieren.<br />
12. Honorare/Preise Jeder Teilnehmer erhält ein<br />
Bearbeitungshonorar von 15.000,00 €.<br />
Mit dem Bearbeitungshonorar sind sämtliche nach<br />
Ziff. 9 zu erbringende Leistungen abgegolten. Ein<br />
Anspruch auf weitergehende Vergütung oder Ersatz<br />
von Auslagen besteht nicht.<br />
10
1. Preis 15.000,00 €<br />
2. Preis 10.000,00 €<br />
Insgesamt wird eine Preis- und Honorarsumme<br />
von 145.000,00 € (+ gesetzl. MwSt) ausgelobt.<br />
13. Weitere Bearbeitung Die Auftraggeberin wird, unter Berücksichtigung<br />
der Empfehlung der Gutachterkommission, einen<br />
oder mehrere TeilnehmerInnen <strong>mit</strong> weiteren Leistungen<br />
zu beauftragen. Im Fall einer weiteren Beauftragung,<br />
die nur auf der Basis einer gesonderten<br />
schriftlichen Vereinbarung <strong>mit</strong> der Auftraggeberin<br />
erfolgt, werden durch das Verfahren bereits<br />
erbrachte Leistungen nicht erneut vergütet (restlicher<br />
Honoraranspruch = Honoraranspruch <strong>für</strong> LP<br />
1/2 abzgl. bereits geleisteter Zahlungen durch diesen<br />
Wettbewerb).<br />
Die eingereichten Entwurfsvorschläge gehen in<br />
das Eigentum der Auftraggeberin über und dürfen<br />
von ihr in Teilen verwendet werden, selbst wenn<br />
dieser Entwurf nicht zur Übertragung des Auftrags<br />
geführt hat (Das Urheberrecht bleibt unberührt).<br />
14. Ergebnis Das Ergebnis des Verfahrens wird allen Teilnehmern<br />
nach der Gutachtersitzung unverzüglich <strong>mit</strong>geteilt.<br />
15. Ausstellung Die Auftraggeberin wird die Entwürfe öffentlich<br />
ausstellen.<br />
11
Teil B<br />
Ziele und Grundlagen<br />
12
1. Anlass und Ziel Im Jahr 2008 wurde von der HOCHTIEF Projektentwicklung<br />
GmbH (HTP) das Grundstück Tübinger<br />
Straße 43 (Flurstücke 544; 544/1; 544/3) erworben.<br />
Grundstücksverkäufer ist die zukünftige<br />
Nachbarin, die Württembergische Gemeindeversicherung<br />
(WGV), die in diesem Jahr auf dem benachbarten<br />
Grundstück einen Neubau <strong>für</strong> die Eigennutzung<br />
realisiert hat. Auf dem Projektgrundstück<br />
befindet sich zurzeit ein Gebäude <strong>mit</strong> zweigeschossiger<br />
Tiefgarage aus den siebziger Jahren,<br />
welches abgerissen und durch einen Neubau<br />
ersetzt werden soll. Mit dem Abbruch des Gebäudes<br />
eröffnet sich unter Einbeziehung der heutigen<br />
Grünflächen entlang der Paulinenbrücke und am<br />
Österreichischen Platz die Möglichkeit einer Neugestaltung<br />
des gesamten Blockbereichs.<br />
Die HTP strebt <strong>mit</strong> diesem Gutachterverfahren eine<br />
ganzheitliche und nachhaltige Lösung <strong>für</strong> die<br />
Entwicklung einer Immobilie auf diesem Grundstück<br />
an. Dabei müssen die Teilnehmer nicht nur<br />
die architektonischen Rahmenbedingungen berücksichtigen,<br />
sondern auch ein Energie- und Klimakonzept<br />
erarbeiten, welches zukünftigen Veränderungen<br />
(Energiekostensteigerungen, klimatische<br />
Veränderungen, etc.) Rechnung trägt.<br />
Besondere Bedeutung hat bei der Bewertung des<br />
Gesamtentwurfs die Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb),<br />
Flächeneffizienz, Funktionalität, Nachhaltigkeit<br />
und Vermarktungsfähigkeit der zukünftigen<br />
Immobilie.<br />
Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Projekts<br />
sind zukunftsweisende Entwicklungen <strong>mit</strong> einzubeziehen.<br />
Ebenso sollen die Teilnehmer in diesem<br />
Verfahren nach Erstellung des Entwurfs die beigefügte<br />
Anlage 8.13 ausfüllen. Nach Durchführung<br />
des Verfahrens wird dann eine Aussage zur Umsetzbarkeit<br />
einer Zertifizierung <strong>für</strong> dieses Projekt<br />
von der Ausloberin getroffen werden. (Die Anlage<br />
8.13 fließt nicht in die Bewertung des Entwurfs<br />
ein).<br />
Alle zuvor genannten Bearbeitungsschwerpunkte<br />
sollen in einen Gebäudeentwurf fließen, der <strong>für</strong><br />
diesen Standort, das Umfeld, die Stadt Stuttgart<br />
und vor allem <strong>für</strong> Nutzer und den Eigentümer eine<br />
„hervorragende“ Lösung darstellt.<br />
13
Im Anschluss an das Verfahren, wird auf der<br />
Grundlage des Entwurfs ein Bebauungsplanverfahren<br />
eingeleitet, welches die Voraussetzung <strong>für</strong><br />
eine Umsetzung des Entwurfs und städtebauliche<br />
Neuordnung des Areals schaffen soll.<br />
2. Planungsgebiet Das Planungsgebiet liegt am südwestlichen Rand<br />
der Stuttgarter City. Es wird im Wesentlichen begrenzt<br />
durch die Tübinger Straße, Paulinenstraße,<br />
Hauptstätter Straße und Feinstraße. Es umfasst<br />
die Flurstücke 544, 544/1 und 544/3. Das engere<br />
Planungsgebiet umfasst da<strong>mit</strong> eine Fläche von ca.<br />
4.897qm (siehe Anlage 8.1). Die heutigen Grünflächen<br />
(Flst.Nr. 544/1 und 544/3) werden in dieser<br />
Funktion aufgegeben und können bebaut werden.<br />
Dabei ist von der Paulinenbrücke <strong>mit</strong> dem<br />
neuen Gebäude eine Abstandsfläche von mind.<br />
8,00m einzuhalten.<br />
Eine Gebäudeerschließung von der Brücke ist<br />
nicht erwünscht. Das Gebäude ist so zu konzipieren,<br />
dass auch bei einem zukünftigen Abbruch der<br />
Paulinenbrücke und der anschließenden Neugestaltung<br />
der gesamten infrastrukturellen Situation,<br />
die Funktionalität und insbesondere die städtebauliche<br />
und architektonische Wirkung des Gebäudes<br />
gewährleistet bleibt. Die neue infrastrukturelle Situation<br />
ist skizzenhaft <strong>mit</strong> dem Gebäudeentwurf<br />
darzustellen. Zum Österreichischen Platz hin ist<br />
zunächst ein Gebäudeabschluss auf dem eigenen<br />
Grundstück nachzuweisen.<br />
Nach einem Verkehrskonzept der Stadt Stuttgart<br />
(Anlage 8.6) ist es möglich, den Österreichischen<br />
Platz künftig anders zu gestalten. Da<strong>mit</strong> stehen<br />
Richtung Österreichischer Platz <strong>für</strong> das Projekt<br />
zusätzliche Flächen zur Verfügung. Eine Bebauung<br />
könnte bis zu einer imaginären Linie zwischen<br />
Hauptstätter Straße 70 und 96 vorgerückt werden.<br />
Für den Fall einer späteren Grundstückserweiterung<br />
in den Österreichischen Platz hinein, ist als<br />
Ideenskizze der dann später mögliche Platzabschluss<br />
darzustellen.<br />
Das Planungsgebiet liegt in einem Bereich, der<br />
unter stadtklimatischen Gesichtspunkten als sanierungsbedürftig<br />
eingestuft worden ist.<br />
14
3. Planungsrecht Für das Gebiet gilt derzeit die Baustaffel 2 nach<br />
Ortsbausatzung Stuttgart (gemischtes Gebiet,<br />
50% Flächenausnutzung, geschlossene Bauweise).<br />
Entlang der Feinstraße sind 4 Stockwerke,<br />
entlang der Tübinger-/Paulinenstraße und am Österreichischen<br />
Platz sind 5 Stockwerke zulässig.<br />
4. Städtebauliche Vorgaben 4.1 Maß der Nutzung<br />
Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung soll als<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans<br />
dienen.<br />
Hinsichtlich der GRZ werden keine verbindlichen<br />
Werte vorgegeben. Eine Geschossflächenzahl<br />
von GFZ 3,5 ist seitens der Stadt Stuttgart vorgegeben.<br />
4.2 Baugrenzen - Baulinien<br />
Entlang der Feinstraße darf die Grundstücksgrenze<br />
<strong>mit</strong> Gebäudeteilen nicht überschritten werden.<br />
Entlang der Tübinger Straße kann die Bauflucht<br />
der südlich und nördlich vom Planungsgebiet vorhandenen<br />
Gebäude aufgenommen werden. Jedoch<br />
ist der heutige Gehweg aus verschiedenen<br />
Gründen in seiner Form und Funktion zu erhalten.<br />
Ebenso ist der Baumbestand, wenn möglich, weitestgehend<br />
zu erhalten. Für entfallene Bäume sind<br />
mögliche Ersatzmaßnahmen zu benennen. Die<br />
Bauflucht kann aus Sicht der Stadt und der Ausloberin<br />
nur in den Obergeschossen aufgenommen<br />
werden.<br />
4.3 Gebäudehöhen<br />
Seitens der Stadt Stuttgart werden folgende Höhenvorgaben<br />
<strong>mit</strong>geteilt:<br />
Feinstr./Tübingerstr.: HbA = 21m<br />
Paulinenstr./<br />
Österreichischer Platz: HbA = 23m<br />
Die Auftraggeberin weist explizit darauf hin, dass<br />
bei der Beurteilung die städtebauliche Qualität, die<br />
Einfügung in die Umgebung und die architektonische<br />
Gestaltung maßgeblich sein werden.<br />
15
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass höhere<br />
Baukörper an dem Standort in un<strong>mit</strong>telbarer<br />
Nachbarschaft zum Kulturdenkmal Marienkirche<br />
seitens der Stadt nicht erwünscht sind.<br />
4.4 Dachgestaltung<br />
Das Dach ist als fünfte Fassade zu gestalten.<br />
Nicht – oder leicht geneigte Dächer sind extensiv<br />
zu begrünen. Soweit technische Anlagen auf dem<br />
Dach geplant werden, sind diese ansprechend zu<br />
gestalten.<br />
4.5 Art der Nutzung<br />
Entsprechend den Flächenvorgaben (siehe Teil C)<br />
ist eine überwiegend gewerbliche Nutzung vorgesehen.<br />
Entlang der Tübinger Straße und eventuell<br />
zur Paulinenbrücke hin wird im Erdgeschoss eine<br />
publikumsintensive Gewerbe-, Gastro- oder<br />
Dienstleistungsnutzung gewünscht.<br />
Die Ausloberin weist darauf hin, dass jede neue<br />
Immobilie nach den innerstädtischen Zielvorgaben<br />
<strong>mit</strong> einem Mindestanteil Wohnungen zu errichten<br />
ist. Dieser beträgt <strong>für</strong> diesen Standort 20% bezogen<br />
auf die gesamte oberirdische Bruttogeschossfläche<br />
(BGF). Der Wohnanteil ist auf eine verträgliche<br />
Weise (Hinweis Gutachten Lärm und Feinstaub,<br />
Anl. 8.15 und Anl. 8.16) im Entwurf nachzuweisen.<br />
4.6 Anbindung Ebene Gerberstraße<br />
Der Raum unter der Paulinenstraße wird heute als<br />
Parkierungsfläche genutzt. Fußgänger aus Richtung<br />
Gerberstraße müssen die Parkierungsanlage<br />
durchqueren, um im Bereich der TG-Zufahrt über<br />
eine Treppe auf das Höhenniveau der Hauptstätter<br />
Straße zu gelangen. Der durch die Grünanlage<br />
führende Weg wird bei dessen Bebauung aufgegeben<br />
und sollte um den Neubau herum im Bereich<br />
des Österreichischen Platzes geführt werden.<br />
Dabei müssen auch die Gehwege unter und<br />
auf der Brücke zusammengeführt werden. Mit<br />
dem Neubau soll die Fußgängerführung Gerber-<br />
16
straße – Feinstraße funktional verbessert werden.<br />
Gegenwärtig untersucht die Stadt Stuttgart den<br />
Abriß der Paulinenbrücke. Zum Zeitpunkt des<br />
Wettbewerbs kann noch keine definitive Aussage<br />
zur weiteren Entwicklung an dieser Stelle getroffen<br />
werden. Der Entwurf sollte sich sowohl <strong>für</strong> die<br />
oberirdische wie auch <strong>für</strong> die unterirdische Verkehrsverbindung<br />
Paulinenstrasse eignen. Zudem<br />
wird erwartet, dass die Westseite der Paulinenstraße<br />
eine neue, stadtgestalterisch befriedigende<br />
Ausformung erhält.<br />
4.7 Freiflächen<br />
Die aus den Entwurfsvorschlägen resultierenden<br />
Freiräume sind, ihrer Funktion entsprechend, so<br />
zu gestalten, dass sie den hohen Ansprüchen an<br />
die <strong>Architektur</strong>qualität der Neubebauung angemessen<br />
sind. Die Baumstandorte sollen weitgehend<br />
erhalten werden, soweit sie nicht den städtebaulichen<br />
Zielvorgaben und der Umsetzung des<br />
Entwurfskonzeptes entgegenstehen. Für entfallene<br />
Bäume sind mögliche Ersatzmaßnahmen zu<br />
benennen.<br />
4.8 ÖPNV<br />
Bei der Erschließung durch öffentliche Verkehrs<strong>mit</strong>tel<br />
kann im Wesentlichen von der heutigen Situation<br />
ausgegangen werden. Im Bereich der<br />
Hauptstätter Straße werden die Stadtbahnlinien U<br />
1 und U 14 <strong>mit</strong> der Haltestelle „Österreichischer<br />
Platz“ geführt.<br />
4.9 Individualverkehr<br />
Die Anlieferung und Entsorgung hat auf dem<br />
Grundstück zu erfolgen. Bei der gegebenen Situation<br />
bietet es sich an, eine Erschließung von der<br />
Feinstraße aus vorzusehen.<br />
4.10 Ruhender Verkehr<br />
Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />
notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage nach-<br />
17
5. Planungshinweise 5.1 Qualitäten<br />
zuweisen. Die endgültige Anzahl wird im Baugenehmigungsverfahren<br />
festgelegt.<br />
Für die wirtschaftlich tragfähige Projektentwicklung<br />
sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:<br />
Büroflächen<br />
• Zielwert des Verhältnisses zwischen<br />
Büromietfläche (MF-G gem. gif) und BGF<br />
oberirdisch (Büroanteil) beträgt mindestens<br />
88%. Dabei ist auf einen großen Anteil MF-<br />
G1-Flächen und einen geringen Anteil MF-<br />
G2-Flächen zu achten.<br />
• Geringer Gemeinschaftsflächenanteil MF-G2<br />
(Aufzugsvorräume, etc.).<br />
• Der HNF-Anteil (DIN 277) an der Büromietfläche<br />
(MF-G1) ist zu maximieren. Maßgeblich<br />
<strong>für</strong> die Beurteilung der Effizienz ist allerdings<br />
die Anzahl der Arbeitsplätze (Einzelbürokonzept)<br />
bezogen auf die Büromietfläche<br />
(MF-G). Hierzu wird folgender Schlüssel vorgegeben:<br />
1 AP pro 13,5qm HNF<br />
• Notwendige Nebenflächen sind in einem<br />
üblichen Umfang nachzuweisen.<br />
• Die Flexibilität innerhalb der Büromietflächen<br />
ermöglicht eine nutzerspezifische Ausgestaltung<br />
von Einzel-, Kombi- und/oder Großraumbüros.<br />
Dabei sind Mischformen bzw.<br />
zukunftsweisende Alternativen zulässig.<br />
• Ein vermarktungsfähiger Mix aus verschieden<br />
großen Mietflächen muss gewährleistet<br />
sein. Die kleinste autark funktionsfähige<br />
Mietfläche sollte ca. 250qm betragen (Anteil<br />
am Mietflächenmix nicht zu gering). Die<br />
größte Mietfläche sollte in einem Geschoss<br />
bzw. durch das Gesamtgebäude darstellbar<br />
sein.<br />
• Das Ausbauraster soll unter Berücksichti-<br />
18
gung der Gebäudekonstruktion den Anforderungen<br />
an ein flexibles Bürokonzept gerecht<br />
werden (Ausbauraster ca. 1,35m bis max.<br />
1,45m).<br />
• Die lichte Höhe (OKFFB bis UK Fertigdecke)<br />
sollte im Regelgeschoss größer 3 m sein. Im<br />
Erdgeschoss sollte eine lichte Höhe von größer<br />
4m erzielt werden.<br />
• Es wird eine natürliche Belichtung der Räume<br />
(ggf. durch Einsatz von Tageslichtlenksystemen)<br />
erwartet.<br />
• Gebäudetiefen zwischen 12,00m bis 13,50m<br />
sollten nicht überschritten werden. Die Möglichkeit<br />
zur Fensterlüftung muss gewährleistet<br />
sein.<br />
• Die Planung von zentralen, ansprechenden<br />
und repräsentativen Haupt- und Nebeneingängen<br />
ist Teil der Wettbewerbsaufgabe. Die<br />
Ausloberin erwartet Lösungsvorschläge zum<br />
Thema „Adressbildung“ der Immobilie.<br />
• Die Möglichkeit einer Vorfahrt im Zugangsbereich<br />
wäre wünschenswert.<br />
• Es sind attraktive und repräsentative Erschließungswege<br />
innerhalb des Gebäudes<br />
zu planen. Dies gilt insbesondere auch <strong>für</strong><br />
die Antrittsbereiche von der Tiefgarage zum<br />
Treppenhaus bzw. zu den Treppenhäusern<br />
und Mietbereichsvorräumen, sowie in den<br />
Nassbereichen (Toiletten-Anlagen, Teeküchen,<br />
etc.).<br />
• Klare, eindeutige und übersichtliche Wegeführung<br />
von der Tiefgarage bzw. vom Eingangsbereich<br />
bis zum Mietbereichszugang<br />
sind erwünscht.<br />
Büroflächen Technik<br />
Siehe auch Angaben zu Wirtschaftlichkeit, Energie,<br />
Zertifizierung.<br />
• Zeitgemäße Lüftungs- und Kühlungskonzepte<br />
sind als technische Grundausstattung vor-<br />
19
zusehen (Hinweis: Feinstaubbelastung). Zur<br />
Betriebskostenoptimierung soll grundsätzlich<br />
auch der Einsatz passiver Systeme möglich<br />
sein.<br />
• Hohlraumboden zur Verlegung der EDV- und<br />
Elektroverkabelung. Alternative Installationskonzepte<br />
sind zu benennen.<br />
• Die Entwürfe werden auch hinsichtlich der<br />
Behaglichkeit im Sommer überprüft. In diesem<br />
Zusammenhang werden Aussagen zum<br />
Sonnenschutz und zur freien Nachtkühlung<br />
oder sonstigen Systemen zur sommerlichen<br />
Kühlung erwartet. Diesbezüglich kann sich<br />
die Ausloberin eine Betonkern- bzw. Bauteiltemperierung<br />
vorstellen.<br />
Wohnflächen<br />
• Die Wohneinheiten müssen sich, unter Berücksichtigung<br />
der besonderen Bedingungen<br />
von Büro- und Wohnkonzeption, in die Struktur<br />
des Hauses einfügen.<br />
• Das Angebot sollte vielfältig und kompakt<br />
sein und in <strong>mit</strong>tlerem bis höherem Ausstattungsniveau<br />
sein.<br />
• Eine ausgewogene Mischung aus Wohneinheiten<br />
von 2-4 Zimmerwohnungen muss<br />
dargestellt werden. In den obersten Geschossen<br />
kann über größere Wohnungen<br />
nachgedacht werden.<br />
• Eine flexible Parzellierung der Wohneinheiten<br />
ist wünschenswert.<br />
• Auf die Verträglichkeit <strong>mit</strong> der Büronutzung<br />
ist zu achten.<br />
• Eine gute Erschließungslösung (wenn möglich<br />
getrennt von Büro) <strong>mit</strong> Überlegungen zu<br />
Eingangssituation, Zugang in das Gebäude,<br />
Tiefgaragennutzung, Aufzug ist zu prüfen.<br />
• Die Anzahl der Stellplätze ist entsprechend<br />
der Auslobung Teil C Flächenvorgaben<br />
nachzuweisen.<br />
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• Es muss eine wirtschaftliche Lösung im Umgang<br />
<strong>mit</strong> den klimatischen und schalltechnischen<br />
Bedingungen erarbeitet werden.<br />
5.2 Empfangsräume/Erdgeschoss<br />
Das Foyer sollte einladend gestaltet sein und die<br />
im Gebäude ansässigen Firmen angemessen repräsentieren.<br />
Im EG ist aufgrund straßenseitiger<br />
Einsicht eine Büronutzung fraglich. Denkbar ist<br />
das Ansiedeln von Einzelhandel oder Gastronomie.<br />
5.3 Lagerfläche und TG/Untergeschoss<br />
Im Untergeschoss sind Lagerflächen einzuplanen<br />
(Flächenanteil ca. 25% der UG-Flächen).<br />
Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />
notwendigen Stellplätze in einer Tiefgarage nachzuweisen.<br />
Die endgültige Anzahl wird im Baugenehmigungsverfahren<br />
festgelegt.<br />
5.4 Schallschutz<br />
Aufgrund der stark frequentierten Hauptstätter-<br />
und Paulinenstraße ist <strong>mit</strong> einem erhöhten Lärmaufkommen<br />
zu rechnen (siehe Anlage 8.16).<br />
5.5 Beschriftung/Leitsystem<br />
Vom Teilnehmer werden Aussagen zum Beschriftungs-<br />
und Leitsystem am bzw. im Gebäude erwartet.<br />
6. Wirtschaftlichkeit, Energie, Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine<br />
Zertifizierung wirtschaftliche und nachhaltige Gesamtlösung.<br />
Zielsetzung des Wettbewerbs ist weiter die Optimierung<br />
von Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik.<br />
Von den TeilnehmerInnen werden Vorschläge<br />
zur Energieeinsparung, Behaglichkeit/Komfort,<br />
Klimaschutz und Schonung vorhandener<br />
Ressourcen erwartet. Die Zusammenarbeit<br />
<strong>mit</strong> entsprechenden Fachplanern wird vorausge-<br />
21
setzt. Die entsprechenden Fachplaner sind in der<br />
Bewerbung zu benennen.<br />
Die Gebäudeplanung hat auf Grundlage der EnEV<br />
2007 bzw. ggf. EnEV 2009 unter Einsatz von möglichst<br />
einfachem technischem Aufwand zu erfolgen.<br />
Die Beschreibung eines schlüssigen Energiekonzeptes<br />
ist Teil der Wettbewerbsleistung. Im<br />
Sinne eines ganzheitlichen energetischen Ansatzes<br />
wird eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte<br />
Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz,<br />
zur rationellen Energieversorgung, zu<br />
Stromsparkonzepten etc. erwartet.<br />
Nachhaltigkeit<br />
Die Ausloberin beabsichtigt im Anschluß an den<br />
Wettbewerb, die Möglichkeit zu einer Zertifizierung<br />
zu prüfen. Hierzu sollen die Teilnehmer die beigefügte<br />
Liste (Gegenüberstellung der Kriterien nach<br />
LEED und DGNB; Anlage 8.13) nach Erstellung<br />
des Entwurfs ausfüllen. Diese Liste wird nicht Bestandteil<br />
der Bewertungskriterien, sondern dient<br />
lediglich <strong>für</strong> eine weitere Beurteilung der Umsetzbarkeit<br />
heutiger „Trends“.<br />
7. Finanzierung, Kosten Eine wirtschaftliche Realisierung des eingereichten<br />
Entwurfes muss im Rahmen der Vorgaben<br />
und unter Zugrundelegung marktüblicher Kostenansätze<br />
gewährleistet sein. Die Ausloberin geht<br />
von folgenden Netto-Kostenansätzen (KG 300 +<br />
400) als Zielkorridor aus:<br />
• Büroflächen ca. 1.250,00 EUR/qm<br />
BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />
Flächen), einschließlich Ausbau, <strong>mit</strong>tlerer<br />
Standard (siehe Anlage 8.12 Bau-Soll).<br />
• Wohnflächen ca. 1.250,00 EUR/qm<br />
BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />
Flächen), einschließlich Ausbau, <strong>mit</strong>tlerer<br />
Standard.<br />
• Handelsflächen ca. 1.050,00 EUR/qm<br />
BGF oberirdisch (ohne Anrechnung von UG-<br />
Flächen), ohne Ausbau (nur veredelter Rohbau)<br />
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• Lagerflächen UG ca. 450,00 EUR/qm BGF<br />
• Stellplätze ca. 13.000,00 EUR pro<br />
PKW-Stellplatz<br />
Die Kostenkennwerte sind als Richtwerte zu<br />
verstehen. Es ist in jedem Fall eine eigene Kalkulation<br />
durchzuführen und dem Entwurf beizulegen.<br />
Auch hinsichtlich Mieterwechsel wird bei den dann<br />
zu tätigenden Umbaumaßnahmen eine wirtschaftliche<br />
Lösung vorausgesetzt.<br />
Zusätzliche energetische Maßnahmen am Gebäude,<br />
die über das normative Mindestmaß hinausgehen,<br />
sind separat auszuweisen. Die Einbeziehung<br />
derartiger Bauteile oder Systeme muss<br />
durch eine statische Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung<br />
belegt werden und sich an üblichen Amortisationszeiten<br />
orientieren.<br />
8. Verbindliche Vorschriften Bei der Planung sind die aktuell gültigen Normen<br />
und Hinweise und Richtlinien einzuhalten.<br />
23
Teil C<br />
Flächenvorgaben<br />
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9. Flächenvorgaben Die Mindestflächenvorgaben sind in der nachfolgenden<br />
Einzelaufstellung zusammengefasst:<br />
• Büroflächenanteil inkl. Wohnflächen: 14.500 qm<br />
Mietfläche nach gif (MF-G1, MF-G2)<br />
• Handel, Gastronomie: 600 qm<br />
Mietfläche nach gif (MF-G1, MF-G2)<br />
• Wohnflächenanteil ca. 20% bezogen auf die<br />
gesamte oberirdische BGF; Ausgewogene Mischung<br />
von Wohneinheiten als 2-4 Zimmerwohnungen<br />
• Anzahl der Stellplätze<br />
A. Stellplätze Büroflächen:<br />
Im Rahmen des Gutachtens sind die baurechtlich<br />
notwendigen Stellplätze in einer<br />
Tiefgarage nachzuweisen.<br />
B. Stellplätze Wohnflächen:<br />
Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze in der<br />
Tiefgarage nachzuweisen.<br />
Die endgültige Anzahl der Stellplätze wird im<br />
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
festgelegt.<br />
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